Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer wenden sich mit einem gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wird am 15. März 2023 tagen und die Kammern fordern, den Beschluss der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zu Änderungen der „beschränkten Bauvorlageberechtigung“ und der §§ 65 ff. MBO von Ende Dezember 2022 auf die Agenda zu nehmen.
Die Kammern machen auf die Folgen und Risiken der Änderungen aufmerksam:
– Würde die beschränkte Bauvorlagenberechtigung wie geplant umgesetzt, wäre hierfür künftig nur noch ein Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen notwendig. In letzter Konsequenz hieße dies, dass Studienabgänger ohne Praxiserfahrung deutlich mehr Verantwortung zur Gewähr für Leben und körperliche Unversehrtheit und für erhebliche Sachwerte übertragen werde. Ob ein solcher Bauvorlageberechtigter eine Haftpflichtversicherung hätte, wäre fraglich, da keine Verpflichtung mehr zum Abschluss einer solchen Versicherung bestünde. Darüber hinaus gäbe es auch keine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung und keine Möglichkeit der berufsrechtlichen Aufsicht.
– Der Beschluss geht deutlich über den Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission (2018/2291) hinaus, aufgrund dessen die ARGEBAU tätig geworden ist. Die durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vorgesehene Einführung der §§ 65a – d MBO ist ausreichend. Eine Ausweitung der Regelung auf inländische Bauingenieure bedarf es nicht für die EU-Konformität. Die oben genannten Risiken hätten weitreichende Konsequenzen für Bürger, Verbraucher und öffentliche Bauherren.
Mit dem Schreiben wird gefordert, die Diskussion in der kommenden Sitzung der Fachkommission unter diesen Aspekten noch einmal aufzunehmen.
Der Appell der Kammern vom 13. März 2023 und das gemeinsame Positionspapier können hier eingesehen werden
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