Die Bundesingenieurkammer ist mit dem Thema Normung auf zwei Ebenen befasst:
• durch Stellungnahmen, Einsprüche und Positionspapiere zu Normenvorhaben
• durch Mitarbeit von Ingenieuren in den DIN-Normungsgremien des NABau und des DVA
Die Bundesingenieurkammer hat sich mit dem Thema Normung bereits aus mehreren aktuellen Anlässen beschäftigt und hat in diesem Zusammenhang auch mehrere Positionspapiere veröffentlicht.
In einem gemeinsamen Verbändepapier mit VBI, VPI und dem Fakultätentag Bauingenieur und Vermessungswesen hat die Bundesingenieurkammer im Jahr 2005 ein Positionspapier mit einem Aufruf zur Eindämmung der Normenflut, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Eurocode-Normen, verabschiedet.
Sie hat ferner ein Positionspapier gemeinsam mit den Verbänden und Kammern der Bauwirtschaft im Zusammenhang mit der Ablösung der nationalen Bemessungsnormung durch die Euronormen verfasst und konkrete Forderungen hierzu aufgestellt. http://www.bingk.de/4617.htm
Einzelinitiativen durch entsprechende Positionspapiere wurden ferner in folgenden Bereichen unternommen:
– Baulicher Schallschutz (2004) http://www.bingk.de/3561.htm
– Erdbebennormung (2007) http://www.bingk.de/4822.htm
– Brandmeldeanlagen (DIN 14675) (2005-2007)
Flankiert werden die Bemühungen um eine Verbesserung der Normungsarbeit im Interesse der betroffenen Ingenieure derzeit auch durch Initiativen anderer Kammern und Verbände. So hat der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie einen Leitfaden mit Empfehlungen für die Normungsarbeit im Bauwesen verabschiedet, der mit Handlungsempfehlungen an die an der Normung Beteiligten eine Optimierung der Normungsarbeit bewirken soll.
Hier sind in naher Zukunft auch gemeinsame Positionierungen gegenüber dem DIN und der Politik geplant.
Daneben hat die Bundesingenieurkammer Ingenieure für die Mitarbeit in den Normenausschüssen des NABau autorisiert.
Im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesingenieurkammer im Verein zur Förderung der Normung im Bauwesen e.V. (VFBau) wird die kostenfreie Mitarbeit dieser Personen in den Gremien des Normenausschusses Bau sichergestellt.
Im Rahmen der Mitgliedschaft im Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss (DVA) ist die Bundesingenieurkammer ferner durch Vertreter in den Ausschüssen zu den DIN 18300ff. der VOB Teil C an der Normungsarbeit beteiligt und hat die Möglichkeit im Rahmen von Einspruchsverfahren Einfluss zu nehmen.
Einwirkungsmöglichkeiten auf die Normung:
Nationale Normungsarbeit beginnt mit einem Normungsantrag, den jedermann stel-len darf, der begründet sein muss und der möglichst bereits einen konkreten Vor-schlag enthalten sollte.
Nach Eingang des Antrages klärt der zuständige Ausschuss des DIN, ob ein entsprechender Bedarf besteht, ob die Bearbeitung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene erfolgen soll und ob ausreichende Finanzmittel zur Bearbeitung zur Verfügung stehen. Sofern sinnvoll ist eine Bearbeitung auf internationaler oder europäischer Ebene vorzuziehen. Wird zum gleichen Thema auf europäischer Ebene bereits vergleichbare Normungsarbeiten durchgeführt, müssen nationale Normungsarbeiten aufgrund der „Stillhalteverpflichtung“ unterbleiben.
Die Öffentlichkeit wird über die Aufnahme neuer Normungsarbeiten informiert und kann hierzu Stellung nehmen.
Fällt im zuständigen Ausschuss die Entscheidung zugunsten der Erarbeitung einer Nationalen Norm und stimmt das zuständige Lenkungsgremium dem zu, so wird vom zuständigen Ausschuss ein erstes Manuskript für einen Norm-Entwurf erarbeitet. Diesem können im Verlauf der Beratungen weitere folgen, bis Konsens erreicht wird, einen Vorschlag für eine Norm öffentlich zur Diskussion zu stellen.
Dieser Beratungsstand wird vom DIN in einen Norm-Entwurf veröffentlicht, zu dem innerhalb einer bestimmten Frist jedermann (möglichst unter Verwendung der Einspruchstabelle) Stellungnahmen abgeben darf, über die dann vom zuständigen Ausschuss unter Hinzuziehung der Stellungnehmenden beraten wird, bis Konsens über den Inhalt der geplanten Norm erreicht und das Manuskript für die Norm verabschiedet wird, die anschließend veröffentlicht wird. (Formblatt unter: http://www.din.de/cmd?level=tpl-rubrik&cmsrubid=47446&languageid=de)
Weicht das Manuskript für die Norm wesentlich vom Inhalt des Norm-Entwurfes ab, so wird in Ausnahmefällen zuvor erneut ein (zweiter) Norm-Entwurf veröffentlicht, zu dem erneut Stellungnahmen abgegeben werden können.
Die Normungsarbeit wird in verschiedenen Phasen von der Normenprüfstelle des DIN begleitet, die für die Einhaltung der in der Normreihe DIN 820 niedergelegten Verfahrensvorschriften für die Normungsarbeit sorgt.
Stellungnehmende, deren Einwänden vom zuständigen Ausschuss nicht hinreichend gefolgt wird, haben innerhalb bestimmter Fristen das Recht, ein Schlichtungs- oder Schiedsverfahren zu beantragen.
Europäische Normen oder internationale Normen, die in das Deutsche Normenwerk übernommen wurden, haben zusätzlich zu ihrem europäischen bzw. internationalen Status auch den Status einer nationalen Norm.
Ergebnisse der Normungsarbeit, die wegen bestimmter Vorbehalte zum Inhalt oder des gegenüber einer Norm abweichenden Aufstellungsverfahrens vom DIN nicht als Norm herausgegeben werden, können ohne Veröffentlichung eines Norm-Entwurfs als Vornorm veröffentlicht werden. Daran knüpft sich die Erwartung, dass Vornormen zum geeigneten Zeitpunkt und nach gegebenenfalls notwendigen Veränderungen nach dem üblichen Verfahren in eine Norm überführt oder ersatzlos zurückgezogen werden.
Die vorgesehene Fassung der künftigen Norm wird, wenn der entsprechende Beratungsstand erreicht ist, der Öffentlichkeit mit einer bestimmten Frist zur Stellungnahme vorgelegt. Alle Norm-Entwürfe werden einem öffentlichen Einspruchsverfahren unterworfen. Dieses Verfahren ermöglicht eine Beteiligung der breiten Öffentlichkeit.