BIngK spricht sich gegen Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes als Technische Baubestimmung zum 1. Juli 2012 aus

Nachdem langwierige Gespräche mit der Fachkommission Bautechnik und dem Deutschen Institut für Bautechnik zur Einführung der Eurocodes erfolglos geblieben sind, hat sich die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit anderen Kammern und Verbänden am 11. Juni 2012 in einem Schreiben an die Vorsitzende der Bauministerkonferenz gewandt und dagegen ausgesprochen, dass die Eurocodes zum 1. Juli 2012 als verbindliche Technische Baubestimmungen eingeführt werden. n dem Schreiben wird die Bauministerkonferenz gebeten, die Angelegenheit einer politischen Bewertung zu unterziehen und vorgeschlagen, dass die Länder die bisherigen nationalen Regeln, die als anerkannte Regeln der Technik ohnehin weiter gelten und beachtet werden müssen, für einen Übergangszeitraum als gleichwertig anerkennen. Die Übergangsregelung soll bis zum 1. Juli 2014 gelten, da sich nur so eine für die Planer und kleinen und mittleren Unternehmen notwendige Übergangsphase verträglich gestalten lässt.Nach Auffassung der unterzeichnenden sechs Organisationen werden andernfalls die Risiken einer unnötig herbeigeführten widersprüchlichen und unübersichtlichen Normenlage vor allen den Planern und den kleinen und mittleren Unternehmen zugeschoben, die hierauf in keiner Weise vorbereitet sind. Sie werden vor unlösbare zivilrechtliche Probleme gestellt, vor allem wenn die Berechnungen nach den Eurocodes und den bisherigen Normen, die als allgemein anerkannte technische Regeln ebenfalls weiter beachtet werden müssen, nicht in Einklang stehen.Die Kammern und Verbände begründen ihre Forderung für die o. g. Übergangsreglung im Einzelnen wie folgt:

1. Zwar sind die Eurocodes schon seit Jahren in der Entwicklung, faktisch sind aber bis heute nicht alle technisch notwendigen Unterlagen erstellt worden. Daher lassen sich Berechnungen zumindest in Teilbereichen zum genannten Stichtag gar nicht durchführen. Insoweit sind fachliche Stellungnahmen zu den Eurocodes bislang auch nicht möglich.

2. Zwar wird seitens der FK Bautechnik argumentiert, dass die Änderungen gegenüber den bisherigen Normen nicht so gravierend seien, allerdings sind gerade die kleinen und mittleren Unternehmen und Planungsbüros völlig überfordert, diese Änderungen aus den Eurocodes, d. h. 10 Normenreihen mit zusammen 58 Teilen mit einem Umfang von ca. 5.200 Seiten und weiteren 40 nationalen Anhängen, die ca. 1.500 national zu bestimmende Parameter festlegen, herauszufiltern. Selbst Experten sind in computergestützten Pilotberechnungen nicht unerhebliche Fehler unterlaufen, die ein erhebliches Risiko für die Bauwerkssicherheit bedeutet hätten.

3. Die von der FK Bautechnik 2010 selbst genannten zeitlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für die Einführung der Eurocodes sind nicht eingehalten worden. Trotzdem wird an dem Zeitpunkt der Einführung festgehalten. Dabei gibt es hierzu weder eine europäische noch eine nationale Verpflichtung. Die Einführung steht vielmehr im Ermessen der Mitgliedstaaten und der Länder. Es gibt daher auch keinen vernünftigen Grund, die Eurocodes „mit aller Gewalt“ jetzt einzuführen. Keiner der am Bau Beteiligten fordert die Einführung der Eurocodes als technische Baubestimmung, denn wer sie schon heute zugrundelegen möchte, ist daran nicht gehindert, zumal die Eurocodes schon seit 2011 als DIN – Normen gelten.

4. Durch die Einführung der Eurocodes als technische Baubestimmungen werden diese jedoch zwingendes Recht und müssen von allen am Bau Beteiligten eingehalten werden. Dies hat gravierende zivilrechtliche Folgen für die Haftung und das Leistungssoll der Auftragnehmer, die die FK Bautechnik bei ihrer Betrachtung zur Gänze außer Acht gelassen hat.

5. Es ist bislang nicht einmal gelungen, die Vergaberegeln (VOB/A), nach denen die öffentliche Hand Bauaufträge vergeben muss, an die Eurocodes anzupassen, d.h. öffentliche Bauaufträge beziehen sich (vor allen in den sog. ATV) weiterhin auf die alten Normen und nicht auf die Eurocodes. Folglich müssen die Planer und Bauauftragnehmer weiterhin auf der Grundlage der alten Normen anbieten, bauordnungsrechtlich müssen sie künftig aber (auch) nach den Eurocodes bauen. Die daraus resultierenden vergaberechtlichen Probleme sind bislang nicht einmal erörtert worden.

6.  Die FK Bautechnik verweist zwar darauf, dass sie die Kammern und Verbände bereits 2010 angehört habe. Seitens der Verbände und Kammern wurden schon zum damaligen Zeitpunkt erhebliche Vorbehalte geltend gemacht. Bereits damals wurde nachdrücklich darauf hingewiesen, dass zuvor die von der FK Bautechnik selbst formulierten zeitlichen und tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt werden müssten. Dies konnte bis heute nicht umgesetzt werden.

7. Stattdessen sollen seitens der FK Bautechnik „allerdings keine Bedenken bestehen, auch nach dem 1. Juli 2012 gleichwohl noch die alten deutschen Normen bei der Konstruktion von Gebäuden anzuwenden“, allerdings müssten hierfür – selbstverständlich – „die Entwurfsverfasser und die Bauausführenden im Rahmen ihres Wirkungskreises die alleinige Verantwortung dafür tragen, dass dadurch die Anforderungen der Eurocodes erfüllt würden. Dies sei gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzugeben und zu begründen.“

Unterzeichner des Schreibens an die Vorsitzende der Bauministerkonferenz sind neben der Bundesingenieurkammer, die Bundesarchitektenkammer, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen sowie der Fachverband Ziegelindustrie NordWest.

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