Damit wichtige Bauvorhaben auch während der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder scheitern, haben Bundestag und Bundesrat auf Vorschlag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) ein Planungssicherstellungsgesetz beschlossen.
Die verabschiedete Sonderregelung stellt sicher, dass Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub durchgeführt werden können. Unternehmen und Behörden sind auch in der aktuellen Situation auf klare und rechtssichere Vorgaben für die Planungs- und Genehmigungsverfahren angewiesen. Viele Planungs- und Genehmigungsverfahren sehen jedoch die physische Anwesenheit vor, zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei Erörterungsterminen, und können aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht wie gewohnt durchgeführt werden. Mit dem Gesetz werden daher vorübergehende Ersatzmöglichkeiten für solche Verfahrensschritte eingeführt, z.B. durch das Anbieten von Online-Konsultationen.
Die Sonderregelung soll die Verfahren nach 15 Fachgesetzen erleichtern: beispielsweise für Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung, nach Bundesimmissionsschutz- und Bundesnaturschutzgesetz, nach Baugesetzbuch, Raumordnungsgesetz, Energiewirtschafts- und Netzausbaubeschleunigungsgesetz, nach Bundesfernstraßen-, Eisenbahn- sowie Luftverkehrsgesetz. Die neue Regelung gilt bis zum 31. März 2021.