Im Nachgang zum EuGH-Urteil vom 4.07.2019 haben das Bundeswirtschaftsministerium, das Bundesbauministerium und das Bundesverkehrsministerium den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) vorgelegt. Das Gesetz bildet die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). BIngK, BAK und AHO haben gemeinsam dazu Stellung genommen.
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