Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung vorgelegt. Mit dem Bericht kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, ein solches Papier vorzulegen. Der Bundestag berät am 29. November 2023 die Unterrichtung der Bundesregierung, im Anschluss an die Aussprache soll der Bericht zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.
Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe.
Zentrale Ergebnisse sind:
– Die methodischen Grundlagen sind gegeben, die technischen Voraussetzungen liegen vor und lassen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern.
– Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden können weitere Minderungspotenziale erschlossen werden.
– Die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) kann stimuliert werden.
Ökobilanzierung in Ordnungsrecht integrieren?
Das Fazit des Berichts lautet: Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichen freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssen zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen. Deshalb wollen BMWK und BMWSB gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten.
Ökobilanzielle Bewertung und EU-Taxonomie
Im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben liege ein quantifiziertes Recyclingpotenzial vor, das zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne, erläutert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bericht. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die aktuell im Kontext der EU-Taxonomie benötigt und im Energieausweis angegeben werden könnten. Zudem stehe Deutschland mit Nachbarländern wie Frankreich und Dänemark in einem engen Austausch. Diese Länder hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor.
Studie: Ökobilanzielle Bewertung im Ordnungsrecht
Grundlagen und erste Ansätze zur vereinfachten Bewertung von Gebäuden mit angewandten Ökobilanzen.
Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Referat WB 2 „Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich“
Autorinnen und Autoren
Sabine Dorn-Pfahler
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin
Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Lützkendorf
Bau-, Energie- und Umweltberatung Weimar
unter Mitwirkung von:
Martin Zeumer, Christina Werner
ee concept GmbH, Darmstadt
Andreas Dalkowski
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin
Foto: © Danist Soh/unsplash