Erd- und Grundbau
Die Landesbauordnungen der Länder sehen in ihren gesetzlichen Regelungen Prüfingenieure und Prüfsachverständige für besondere Bereiche wie zum Beispiel für den Erd- und Grundbau vor. Diesen sind im Rahmen des öffentlichen Baurechts spezielle Aufgaben, vor allem die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen übertragen. Grundlage ist die von der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) verabschiedete Muster-Verordnung über die Prüfingenieure und Prüfsachverständigen nach § 85 Abs. 2 MBO bzw. die auf dieser Grundlage erlassenen Länderverordnungen. Die nach dem Bauordnungsrecht der Länder anerkannten Sachverständigen für den Erd- und Grundbau erfüllen einen vom Landesgesetzgeber verlangten Begutachtungsauftrag. Die Bundesingenieurkammer führt einen Beirat für Erd- und Grundbau, der die fachliche Beurteilung von Antragstellern für die Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau nach Bauordnungsrecht durchführt. Der Beirat wird im Auftrag der Anerkennungsstellen der Länder tätig. Das Antragsverfahren selbst wird bei den jeweiligen Anerkennungsstellen der Länder geführt.