Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Juli 2017 einen Norm-Entwurf der DIN 276 veröffentlicht. Die DIN 276 betrifft die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten nach HOAI.
Gegenüber der bisherigen DIN 276 wurden im Entwurf dabei u.a. folgende Änderungen vorgenommen:
1.) Die DIN 276-1 und DIN 276-4 wurden zu einer Norm zusammengefasst, dementsprechend wurde der Titel der Norm angepasst. Ferner wurden die Regelungsinhalte der DIN 277-3 in die DIN 276 übernommen.
2.) Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten und für Ingenieurbauwerke vorliegt.
3.) Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, so dass sie sich nun auf Außenanlagen, selbstständige Freianlagen (unabhängig von Bauwerken), Verkehrsanlagen und selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erstreckt.
Die Bundesingenieurkammer hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und dabei insbesondere eine noch erforderliche Konkretisierung der Zuordnung der Kosten der Baukonstruktion eines Ingenieurbauwerks zu der KG 300 oder KG 500 geltend gemacht.