Zum Referentenentwurf des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einer Änderung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung – BaustellV) hat die Bundesingenieurkammer Stellung genommen und darin für den Ausschuss für Arbeitsstätten die Besetzung mit einem Vertreter der Bundesingenieurkammer aus dem Bereich der Sicherheits- und Gesundheitskoordination gefordert.