Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Mit der Einführung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung wir das Onlinezugangsgesetz für Serviceleistungen von Bund und Ländern umgesetzt. Betroffen sind insbesondere auch die „Bauvorlagenverzeichnisse“ der Länder. Die BIngK haben zusammen mit der BAK eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben.