EU

Die Bundesingenieurkammer vertritt die gemeinschaftlichen Interessen ihrer Mitgliedskammern auch auf europäischer Ebene.

Ihre Aufgabe ist es, Vorhaben insbesondere der Kommission fachlich zu begleiten und gegebenenfalls darauf hinzuwirken, dass etablierte und dem hohen Gut der Sicherheit des Einzelnen geschuldete Rahmenbedingungen nicht im Zuge der Vereinheitlichung innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten verloren gehen. Die Harmonisierung darf nicht zu einem Absenken von Standards in Deutschland erfolgen.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer sind zurzeit vor allem folgende Vorhaben und Themenschwerpunkte von besonderer Relevanz: Berufsanerkennungsrichtlinie, Transparenzinitiative, Deregulierungsbestrebungen

Berufsanerkennungsrichtlinie:

Nach langwierigen Verhandlungen und Stellungnahmen aller beteiligten Organisationen wie der Bundesingenieurkammer ist die Änderungsrichtlinie zur Berufsanerkennungsrichtlinie (BARL) in Kraft getreten. Sie befasst sich insbesondere mit Anerkennungsregelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungs- und Niederlassungsvorgänge, enthält eine Neuregelung zur automatischen Anerkennung von Berufserfahrung, beinhaltet die Schaffung von Regeln zu gemeinsamen Ausbildungsgrundsätzen sowie die Einführung Europäischer Berufsausweise und die Stärkung grenzüberschreitender Behördenzusammenarbeit. Sie muss spätestens bis Anfang 2016 in den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Eine für die Ingenieure gravierende Kernregelung bei der Anerkennung von auswertigen Ausbildungsqualifikationen ist die sogenannte Durchstiegsregelung. Während bisher nur die Anerkennung von ausländischen Ingenieuren erfolgen musste, die eine Ausbildungsstufe unter der Stufe, die in Deutschland für den betreffenden Zugang erforderlich war, nachweisen konnten, sind nach der neuen Richtlinie Durchstiegsmöglichkeiten bis zu vier Qualifikationsniveaus vorgesehen.

Da in den meisten deutschen Ingenieurgesetzen für die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ein mindestens dreijähriges Hochschulstudium erforderlich ist, wäre sogar zukünftig auch die Anerkennung eines Bewerbers, der unter Umständen lediglich eine allgemeine Schulausbildung besitzt, als Ingenieur möglich. Diese Defizite können künftig über Ausgleichsmaßnahmen bzw. über Eignungsprüfungen ausgeglichen werden. Beispielsweise kann ein dreijähriger Anpassungslehrgang und die Ablegung einer Eignungsprüfung als Voraussetzung für die Anerkennung vorgesehen werden. Solche Ausgleichsmaßnahmen stellen eine komplexe neue Aufgabe für die Ingenieurkammern dar, wenn sie als zuständige Behörde für die Anerkennung ausländischer Ingenieure zuständig sind.

Deregulierungsbestrebungen

Seitens der Europäischen Kommission werden immer wieder Gesetzesvorschläge unterbreitet, die für die Freien Berufe und vor allem für die Planer in Deutschland mit erheblichen Problemen verbunden sind. Als Beispiel dafür sei etwa das „Dienstleistungspaket“ genannt. Die Bundesingenieurkammer setzt sich dafür ein, dass im Rahmen der europäischen Gesetzgebungsverfahren die Belange der Ingenieure und der Freiberuflichkeit im Allgemeinen gewahrt bleiben.

Die Bearbeitung der Themen erfolgt bei der Bundesingenieurkammer vor allem durch den AK Europa und die Ausschüsse „Berufsrecht“ und „Bildung“.

Transparenzinitiative

Ein zentraler Bestandteil der Richtlinie ist auch der vorgesehene Transparenzmechanismus, der den Mitgliedstaaten eine Berichtspflicht über bestehende Berufsregulierungen sowie deren Rechtfertigung gegenüber der Europäischen Kommission auferlegt. Die EU-Kommission wird im Rahmen einer Verhältnismäßigkeitsprüfung eine Bestandsaufnahme über die beruflichen Reglementierungen in den Freien Berufen durchführen.

Die EU-Kommission hat für Deutschland im Rahmen des Europäischen Semesters makroökonomische Ungleichgewichte, die entschlossene politische Maßnahmen und eine Überwachung erfordern, festgestellt. Dazu hat sie einen Länderbericht für Deutschland veröffentlicht, der zwar noch keine endgültige Positionierung darstellt, aber die Haltung der EU-Kommission erkennen lassen. In diesem Arbeitsdokument wird in einem besonderen Kapitel explizit Bezug auf die Freien Berufe genommen.

Ähnlich wie 2014 wird seitens der EU-Kommission erneut darauf verwiesen, dass Deutschland in den vergangenen Monaten keine signifikanten Bemühungen für eine stärkere Belebung des Wettbewerbs im Dienstleistungssektor gezeigt habe. Nach wie vor werden spezifische Anforderungen an Rechtsform und Gesellschafter, Gebühren- und Honorarordnungen sowie Vorgaben an die berufliche Qualifikation kritisch gesehen. In Bezug auf die Gebührenordnungen, wobei die HOAI nicht ausdrücklich erwähnt wird, wird zu Unrecht kritisiert, dass Dienstleistungserbringer durch die Gebührenordnungen vom Leistungs- oder Preiswettbewerb eingeschränkt werden.

Ansprechpartner:

RA Martin Falenski
Hauptgeschäftsführer der BIngK
T. 030 258 98 82 -0
falenski@bingk.de

Martin Böhme M.A.
Geschäftsführer der IK Rheinland-Pfalz
Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten der Bundesingenieurkammer
T. 06131 95986-0
boehme@ing-rlp.de

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