Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Modell der Anforderungsdokumente

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Modell der Anforderungsdokumente

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Modell der Anforderungsdokumente 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das mit den Akteuren der Wertschöpfungskette Bau entwickelte Modell der Anforderungsdokumente. Mit diesem können zukünftig alle notwendigen Anforderungen an Bauprodukte zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen privatrechtlich vereinbart werden. „Das Konzept der Anforderungsdokumente stellt sicher, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauprodukteherstellern und Bauunternehmen für den Bauherren und die Baubehörden vorliegen“, betont Markus Balkow, stellvertretender Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer.

Die Entwicklung des Modells der Anforderungsdokumente war aus Sicht der am Bau Beteiligten nach dem Urteil C‐100/13 des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16.10.2014 notwendig geworden. Denn durch die daraufhin erfolgte Änderung der Landesbauordnungen und die Einführung der neuen Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) vom 31.08.2017 dürfen lediglich bauordnungsrechtliche Anforderungen an das Bauwerk, nicht aber an das Bauprodukt, gestellt werden. Dies stellt alle Akteure der Wertschöpfungskette Bau vor große Herausforderungen und betrifft die Baustoffhersteller genauso wie die Bauausführenden und die Planer.

Eigentlich folgt die europäische Bauproduktenverordnung dem Grundsatz, dass ein freier Markt für Güter auch für den Bereich der Bauprodukte gewährleistet werden soll. Dem steht jedoch gegenüber, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich selbst für die Sicherheit und Beschaffenheit ihrer Gebäude Sorge tragen und Anforderungen an die Sicherheit von Bauwerken (z.B. Standsicherheit, Brandschutz, Schall- und Wärmeschutz) stellen können. Anforderungsdokumente und die darin enthaltenen Produktbeschreibungen gewährleisten eine rechtssichere Verwendung von Bauprodukten im Interesse der Bauwerkssicherheit und der am Bau tätigen Akteure.

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