Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland

Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland

Vergaberechtliche Sanktionen gegen Russland 667 500 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Union hat mit Verordnung vom 8. April gegen Russland verschärfte Sanktionen auch im Bereich des Vergaberechts beschlossen. Mit Erlass vom 14. April hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) diese Verordnung umgesetzt. Danach dürfen keine öffentlichen Aufträge oder Konzessionen an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen und die im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftreten.

Das BMWSB hat dem Erlass eine Erklärung beigefügt, die von Bewerbern und Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren abgefordert werden muss. Bestehende Verträge, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden. Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung für den Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte. Eine Erstreckung auf den Unterschwellenbereich wird derzeit noch geprüft.

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