Die Frist für die Beantragung von Corona-Soforthilfen ist am 31. Mai 2020 ausgelaufen. Die Bundesingenieurkammer hat sich gemeinsam mit dem Bundesverband der Freien Berufe in einem Brief an Bundesminister Altmaier dafür eingesetzt, dass die Corona-Soforthilfen des Bundes auch darüber hinaus abgerufen werden können.
Dies ist vor allem für Freiberufler wichtig, bei denen sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie erst zeitverzögert bemerkbar machen.