Vertragsverletzungsverfahren | Vergaberecht

Vertragsverletzungsverfahren | Vergaberecht

Vertragsverletzungsverfahren | Vergaberecht 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 24.01.2019 an insgesamt 15 Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ein Aufforderungsschreiben hinsichtlich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen verschickt.

Hierbei handelt es sich um die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens. Gegenstand sind die Vergaberichtlinien (RL 2014/24/EU, RL 2014/25/EU und RL 2014/23/EU.), die von den Mitgliedstaaten bis zum 18. April 2016 in nationales Recht umgesetzt werden mussten.

In dem an Deutschland gerichteten Aufforderungsschreiben wird u.a. § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV beanstandet. In diesem ist geregelt, dass bei Planungsleistungen nur der Wert für Lose gleichartiger Leistungen zusammenzurechnen ist. Die EU-Kommission sieht hierin einen Verstoß gegen Art. 5 Abs. 8 RL 2014/24/EU, wonach grundsätzlich der geschätzte Gesamtwert aller Lose zusammenzurechnen ist. Eine Sonderregelung für Planungsleistungen, wie sie im deutschen Recht besteht, sei in der Richtlinie nicht vorgesehen.


Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln.

Die Bundesingenieurkammer wird sich für den Erhalt der derzeitigen Regelung einsetzen und sich diesbezüglich mit weiteren Akteuren abstimmen.

Die Bundesingenieurkammer hat am 22.02.2019 in einem gemeinsamen Schreiben mit BAK und AHO an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier appelliert, die bisherige Ausschreibungs- und Vergabepraxis bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen gegenüber der Kommission und notfalls auch gegenüber dem EuGH zu verteidigen. Das Schreiben wurde ebenfalls zur Information an die Bundesminister Seehofer (BMI) und Scheuer (BMVI) geschickt, mit deren Häusern sich das BMWi zum weiteren Vorgehen in dieser Sache noch abstimmen wird.

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