Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 1.1.2021 | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 1.1.2021 | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 1.1.2021 | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Die Bundesingenieurkammer hat im Hinblick auf die anstehende Wiederanhebung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent in Abstimmung mit dem BDB, dem BVPI und dem VBI ein entsprechendes Merkblatt für Planungsbüros mit praktischen Hinweisen und Umsetzungshilfen erarbeitet.

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