Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung 150 150 Bundesingenieurkammer

Positiv hervorzuheben ist der Ansatz der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Attraktivität der dualen beruflichen Bildung. Berufliche Bildung ist volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung künftiger Fachkräftebedarfe. Die vorgeschlagenen Maßnahmen dürfen jedoch nicht zu einer Verwässerung bestehender und bewährter Abschlussbezeichnungen führen. Insbesondere die angedachten Abschlussbezeichnungen „Berufsbachelor“ und „Berufsmaster“ bergen die Gefahr, mit den Hochschulabschlüssen „Bachelor“ und „Master“ verwechselt zu werden. Dies schafft Rechtsunsicherheit etwa bei Fragen der Eingruppierung und konterkariert das Ziel, „eigenständige und attraktive Abschlussbezeichnungen“ schaffen zu wollen. Zudem ist nicht klar, wie durch die Einführung neuer Berufsabschlüsse bestehende Berufsbezeichnungen wie der „Meister“ eine Stärkung erfahren sollen.

Auch ist die Wortwahl kontraproduktiv: Durch die Verwendung der Begriffe „Bachelor“ und „Master“ wird gerade eine Assoziation mit den Hochschulabschlüssen „Bachelor“ und „Master“ und somit eben keine eigenständigen und signifikanten Abschlussbezeichnungen erzeugt. Hinzu kommt eine Steigerung des bürokratischen Aufwands, da zusätzlich ein dem Titelschutz hochschulischer Abschlüsse vergleichbares Schutzsystem vorgesehen ist.

Um ein ausgewogenes Verhältnis von Studierenden und Auszubildenden zu schaffen, bedarf es unzweifelhaft der Stärkung der (dualen) Ausbildung. Dies kann aber nicht durch bloße Bezeichnungen, sondern muss auf anderem Wege erfolgen. Beispielhaft seien hier eine stärkere finanzielle Unterstützung analog dem BAföG-System bei vergütungsschwachen Ausbildungsberufen oder auch die Hervorhebung der Vorteile einer Ausbildung gegenüber einem Studium – z.B. die Betonung der Praxisorientierung oder auch die zum Teil deutlich kürzere Dauer bis zur Erlangung der Berufsbefähigung – zu nennen.

Dieser Textauszug ist Teil der Zulieferung der BIngK an den Bundesverband der Freien Berufe, der eine gemeinsame Stellungnahme aller Organisationen der Freien Berufe koordiniert hat. 

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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