Zur Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA)

Zur Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA)

Zur Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung (EffSTRA) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Absicht der Bundesregierung, durch eine kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz Energiewende und Klimastrategie wirksam und insbesondere kosteneffizient umzusetzen. Insbesondere für das ambitionierte Ziel, den Gebäudebestand bis 2050 nahezu klimaneutral zu gestalten lässt sich nur mit umfassenden, auf einander abgestimmten Maßnahmen erreichen.

Die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung adressiert viele wesentliche Aspekte, die für die Erreichung der Klimaschutzziele 2030 und 2050 berücksichtigt werden müssen. Das Konzept weist hierfür zu Recht auf die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung und Kopplung der Sektoren hin. Die Bedeutung des Gebäudesektors, welcher für 35 % des Endenergieverbrauchs und 25 % der CO2-Emissionen verantwortlich zeichnet, wird deutlich herausgestellt. Im Weiteren wird festgestellt, dass zur Erreichung der Klimaschutzziele der CO2-Ausstoß im Gebäudesektor um 67% gegenüber 1990 reduziert werden muss. Dazu bedarf es nach dem Strategiekonzept zunächst einer deutlichen Effizienzsteigerung, also einer Minderung des Wärme- und Kältebedarfs von Gebäuden. Der verbleibende Bedarf soll weitgehend regenerativ und klimaneutral bereitgestellt werden.

Die aktuellen und künftigen gesetzlichen Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden (EnEV, sowie in Kürze GEG) sind aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure jedoch nicht geeignet, diese formulierten Ziele zu erreichen. Schärfere Anforderungen wurden bisher und werden weiterhin durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verhindert. Hierauf hatten wir bereits in unserer Stellungnahme zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes vom 28.06.2019 hingewiesen. Durch die Beschränkung der Bewertung der Wirtschaftlichkeit auf das Verhältnis zwischen Investition und Einspareffekt und werde die Folgekosten der Klimaveränderungen nicht mit einbezogen. Dies ist ein Bewertungsfehler, dessen Folgen die Allgemeinheit tragen muss – die kommenden Generationen möglicherweise mehr als die heutigen. Diese Folgen bestehen aktuell bereits konkret in Strafzahlungen in Höhe mehrerer Hundert Millionen Euro – begründet durch die Verfehlung verbindlicher CO2-Reduktionsziele der EU.

Die Bundesregierung setzt anstelle einer Etablierung höherer gesetzlicher Standards stattdessen auf eine Ausweitung der Fördermaßnahmen.

In diesem Zusammenhang verdient die Erkenntnis Zustimmung, dass die Förderlandschaft im Gebäudesektor deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden muss, und dass es einer deutlichen Ausweitung von Zuschussförderungen (losgelöst vom Zwang einer Kreditaufnahme) kommen muss.

Ob mit den avisierten Förderanreizen der Zielpfad gehalten wird, bleibt indes fraglich. Eine nachvollziehbare Prognose hierzu wurde bisher nicht vorgelegt.

In etlichen Studien der Vergangenheit, auch den im Auftrag der zuständigen Bundesministerien erstellten, wird aufgezeigt, dass es zur Erreichung eines im Jahre 2050 weitgehend klimaneutralen Gebäudebestands zu einem massiven und raschen Umbau des Gebäudebestands in Richtung des „KfW 40 – Standards“ und besser kommen muss. Dieser rasche Umbau ist aktuell nicht erkennbar.

Die von vielen Seiten kritisierte und für nicht ausreichend erachtete CO2-Bepreisung ist vorerst nicht geeignet, eine spürbare Lenkungswirkung zu entfalten. Auch wird die Deckelung auf viel zu geringem Niveau festgelegt (65 €/to CO2).

Solange Anreize zu zielführenden (nämlich energetisch ambitionierten) Investitionen zu zögerlich ausfallen, werden keine zielführenden Investitionen getätigt, was Lock-In-Effekte zur Folge hat. Denn kaum ein Entscheider wird beispielsweise ein 2-fach verglastes Fenster vor Ablauf einer sehr langen Nutzungsdauer durch ein 3-fach verglastes ersetzen.

Bei der in Ziffer 1 Absatz 4 (S. 18) vorgesehene „effizient betriebenen Sektorkopplung“ wird die Möglichkeit des effizienten Einsatzes von elektrischen Wärmepumpen kritisch gesehen. Grundsätzlich ist zu hinterfragen, wieviel Strom aus erneuerbaren Energien im Winter bei erhöhtem Strombedarf erzeugt werden kann. Untersuchungen zeigen hier lediglich einen realen Anstieg des Primärenergiefaktors von 1,8 auf 2,0 wenn ein großer Teil des Wärmebedarfs mit Wärmepumpen gedeckt werden soll.

Im Übrigen ließe sich bei der energetischen Inspektion von Klima- und Lüftungsanlagen, von denen derzeit lediglich maximal 4 % oder 5 % aller Anlagen in Deutschland geprüft werden durch eine regelmäßige Inspektion ein erhebliches Energieeinsparpotential realisieren. Insoweit ebenso wie zu den Qualifikationsanforderungen an die Ausstellung von Energieausweisen wird nochmals explizit auf die Stellungnahme zum Gebäudeenergiegesetz vom 28.09.2017 verwiesen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Energieeffizienzstrategie 2050 der Bundesregierung im Gebäudesektor zwar alle wesentlichen Aspekte aufgreift, diese aber zu zaghaft verfolgt.

Bundesingenieurkammer
Berlin, November 2019

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