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Eva Hämmerle

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz

BIngK-Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz 150 150 Bundesingenieurkammer

Anhand der kommunalen Wärmeplanung (kWP) müssen die Kommunen in den nächsten Jahren eine städteplanerische Aufgabe umsetzen, die aus vielen Gründen eine große Herausforderung darstellt. Ziel einer kWP ist es, für Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung anzustreben. Die kommunale Wärmeplanung hat langfristige Auswirkungen. So definiert sie die notwendigen Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen der Gemeinden. Mit Abschluss der kWP, weisen die Gemeinden dann entsprechende Gebiete aus, die künftig vorzugsweise mit einem Wärmenetz oder mit einem Gasnetz (grünes Gas und Wasserstoff) oder mit Einzelversorgungslösungen zu versorgen sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die nationalen Beschlüsse zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene nun realisieren zu können. Positiv ist zudem, dass unterschiedliche Gesetze mit gleichem Anwendungsbereich aufeinander abgestimmt werden sollen. Eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes und des nun ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist notwendig.

Da es sich bei der Wärmeplanung um eine technisch geprägte Aufgabe handelt, die entsprechendes Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, empfiehlt es sich Ingenieurinnen und Ingenieure hinzuzuziehen. Generell sollte im Sinne des Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass bei beratenden Aufgaben die Beauftragten frei von eigenen Produktions-, Handels- und Lieferinteressen sind. Sie ihre Empfehlungen also nur mit Blick auf die beste technische Lösung aussprechen und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen bei der Realisierung sind. Dies gewährleisten Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure, da ihre gesetzliche Berufsaufgabe entsprechend definiert ist. In der Stellungnahme der BIngK wird empfohlen, den Gesetzestext entsprechend zu ergänzen.

Bundesingenieurkammer Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz

Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz 2560 1706 Bundesingenieurkammer

Anhand der kommunalen Wärmeplanung (kWP) müssen die Kommunen in den nächsten Jahren eine städteplanerische Aufgabe umsetzen, die aus vielen Gründen eine große Herausforderung darstellt. Ziel einer kWP ist es, für Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung anzustreben. Die kommunale Wärmeplanung hat langfristige Auswirkungen. So definiert sie die notwendigen Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen der Gemeinden. Mit Abschluss der kWP, weisen die Gemeinden dann entsprechende Gebiete aus, die künftig vorzugsweise mit einem Wärmenetz oder mit einem Gasnetz (grünes Gas und Wasserstoff) oder mit Einzelversorgungslösungen zu versorgen sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die nationalen Beschlüsse zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene nun realisieren zu können. Positiv ist zudem, dass unterschiedliche Gesetze mit gleichem Anwendungsbereich aufeinander abgestimmt werden sollen. Eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes und des nun ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist notwendig.

Da es sich bei der Wärmeplanung um eine technisch geprägte Aufgabe handelt, die entsprechendes Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, empfiehlt es sich Ingenieurinnen und Ingenieure hinzuzuziehen. Generell sollte im Sinne des Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass bei beratenden Aufgaben die Beauftragten frei von eigenen Produktions-, Handels- und Lieferinteressen sind. Sie ihre Empfehlungen also nur mit Blick auf die beste technische Lösung aussprechen und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen bei der Realisierung sind. Dies gewährleisten Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure, da ihre gesetzliche Berufsaufgabe entsprechend definiert ist. In der Stellungnahme der BIngK wird empfohlen, den Gesetzestext entsprechend zu ergänzen.

Foto (C) geojango/unsplash

Weniger Bürokratie mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die großen Themen des Bauens bleiben 2023 der Wohnungsmangel, die steigenden Kosten am Bau sowie das ressourcenschonende und klimaneutrale Bauen. Herausforderungen, die die Baubranche über das Jahr hinaus beschäftigen werden. Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Genehmigungen und Planung können hier eine wichtige Hebelwirkung haben. Die gesetzlichen Initiativen eines beschleunigten Bau- und Planungsverfahrens sind ein erster Schritt. Das Herbeiführen schneller und rechtssicherer Voraussetzungen, um bauen zu können, sind entscheidende Grundlagen, die die Bundesregierung aktuell angeht. Die digitale Unterstützung von Prozessen bei der Vergabe oder der Bürgerbeteiligung sind richtig, müssen sich jedoch erst in der Praxis bewähren.

Nachhaltiges und ressourcenschonendes Planen und Bauen sollte zum Ziel haben, bei einer großen Zahl von Gebäuden, und insbesondere auch bei kleineren Gebäuden, eine erhebliche CO2-Reduktion zu bewirken. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden braucht es qualifizierte Fachkräfte. Statt aufwendiger Zertifizierungen durch einige wenige Marktakteure, muss die Expertise von uns Ingenieurinnen und Ingenieuren genutzt werden. Diese wird durch die Qualifizierungsmaßnahmen der Kammern kontinuierlich sichergestellt und gewährleistet ein nachhaltiges Planungsangebot – niedrigschwellig und flächendeckend. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer bieten hier durch die Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ ihre Unterstützung an.

Die Initiative „Gebäudetyp E“, die die Bundesingenieurkammer mitträgt, ist ein weiterer Ansatz. Wir appellieren, auf die Kompetenzen und die Erfahrungen unseres Berufsstandes zu setzen. Wenn Bauherrschaft und Planende sich gemeinsam für einen Weg entscheiden, sollte das Baurecht Spielräume bieten. Dies fördert ein beschleunigtes und effizientes Bauen: zwei entscheidende Größen auch vor dem Hintergrund steigender Kosten am Bau. Auf Bundesebene sind wir dafür in Gesprächen, die Haftungsansprüche für die Beteiligten entsprechend anzupassen.

Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung. Grundsätzlich dürfen wir nicht nachlassen, Regeln und Bürokratie auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. Zukunftsgewandte Bürokratie und Rechtshandeln muss zum Ziel haben, gesellschaftliche Entwicklungen zu unterstützen.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Foto (C) unsplash/Wesley Tingey

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde 1174 663 Bundesingenieurkammer

Am 6. Juni 1968 wurde der Teepott in Warnemünde eingeweiht. Der große Rundbau, der von einem formal auffälligen sehr dünnen Betonschalendach gekrönt ist, gehörte damals zu den Highlights des Ingenieurbaus in Deutschland. In dem zur DDR-Zeit intensiv genutzten öffentlichen Gebäude befanden sich ein Restaurant, ein Café mit Tanzfläche sowie zwei Bars.

Die 1200m² Gaststättenfläche wird von einer nicht linear begrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm. Nur 150 Tage vergingen vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe der Gaststätte. Die Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischauer bauten die Konsum-Gaststätte gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther.

Der Teepott war Ulrich Müthers erster Rundbau. Müthers kühne Solitäre waren in der Folge sehr gefragt. Seine Schalenbauten sollten zu DDR-Zeiten einen formalen Kontrast in die spröden, industriell gefertigten Plattenbausiedlungen bringen. „Für den Schwung sind Sie zuständig“ lautet deshalb der Titel eines Films über die Bauten von Ulrich Müther.

„Es gibt wohl keine Bauweise, die so attraktiv ist wie das Bauen von Flächentragwerken. Es ist keine Bauweise so unmittelbar und so direkt wie der Schalenbau, bei dem der Raumabschluß identisch ist mit tragenden Organen und bei dem die statische Wirkungsweise so direkt sichtbar wird.“ (Heinz Isler)

Am 18. Oktober 2018 haben die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern das Gebäude als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. Seit 2007 ehrt die Bundesingenieurkammer historisch bedeutende Ingenieurbauwerke.

Die Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen kann hier eingesehen werden.

Technische Daten:

Konstruktion: Schalenkonstruktion mit einer Gesamtfläche von etwa 1.200 qm. Die Fläche wird von einer nicht linearbegrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist.

Planung und Bauausführung: Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischhauer gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther

Bauzeit:
150 Tage vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe, Fertigstellung 1968, Umbau 2002

Radius Schalendach:
Der Radius beträgt zwischen 16 und 20 m.

Spannweite:
Die frei tragende Spannweite der Hyparschale beträgt 27,70 m. Bei einer Schalendicke von 7 cm wird eine Schlankheit, das Verhältnis von Spannweite zu Schalendicke, von fast 1: 400 erreicht. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm.

Statische Höhe:
Die statische Höhe am Mittelpunkt der Schale beträgt 5 m. Damit ergibt sich ein Verhältnis von Spannweite zu statischer Höhe von 1:4,8

Fotos (C) André Weiß

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Presseerklärug von Deutscher Brückenbaupreis

Stadtbahnbrücke Stuttgart und Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt gewinnen Deutschen Brückenbaupreis 2023

Deutscher Brückenbaupreis 2023 zeichnet im Beisein von Bundesminister Dr. Volker Wissing herausragende Bauwerke aus

Dresden, 31. Mai 2023 – Die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt erhalten den Deutschen Brückenbaupreis 2023. Auf der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 in Dresden überreichte Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, die Auszeichnungen an die Preisträger. Beide Bauwerke zeichnen sich durch zukunftsweisende Innovationen im Ingenieurbau aus.

Neuartige Carbonhänger setzen Maßstäbe
Die Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt mit dem erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken. Die Jury betont, dass durch den Einsatz dieser Carbonhänger Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub erhalten. Ausgezeichnet wurde auch die akribische Planung und begleitende Forschung, die die herausragende Ingenieurleistung ermöglichten. Das Bauwerk leistet nach Ansicht der Jury einen wertvollen Beitrag zum ressourcenschonenden Bauen.

Hamburger Touristenattraktion ausgezeichnet
Eine Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur Wunderland“ in der Hamburger Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Gebäude für die Ausstellungsbesucher. Die Jury würdigt die Fußgängerbrücke für ihre Ingenieurbaukunst als „minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen“. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht. Die Hamburger Touristenattraktion erhält den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken.

Erstmaliger Sonderpreis für Nachhaltigkeit
Der erstmalig vergebene Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen geht an die Brücke Stokkumer Straße. Die Pilotbrücke, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend bei Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2-Einsparung. So wurde als Baumaterial lokal anstehender Erdstoff verwendet. Das Pilotprojekt ist laut Jury „ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen“.

Dipl.-Ing. Andreas Keil und sein Kollege Dipl.-Ing. Lorenz Haspel (schlaich bergermann partner sbp), Dr.-Ing. Christian Böttcher (panta ingenieure gmbh), und Dipl.-Ing. Thorsten Balder mit Dipl.-Ing. Dominik Radtke in Stellvertretung von Jörg Kranz (Heitkamp Brückenbau GmbH), nahmen stellvertretend für ihre Teams die Preise entgegen.

Gefeiert wurden die Gewinner von den etwa 1.200 Gästen der Preisverleihung aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft. Gastgeber waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist erneut Förderer und Schirmherr des Deutschen Brückenbaupreises.

Der Jury gehören an:
• MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, (Juryvorsitzender)
• Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
• Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
• Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
• Anja Vehlow, DB Netz AG
• Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Nominierungen der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken:
• Brücke „Miniatur Wunderland“, Hamburg (Hamburg)
• Carl-Alexander-Brücke, Dorndorf (Thüringen)
• Mühlensteg, Besigheim (Baden-Württemberg)

Nominierungen der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken:
• Fuldatalbrücke, Bergshausen (Hessen)
• Pilotbrücke Stokkumer Straße, Emmerich (Nordrhein-Westfalen)
• Stadtbahnbrücke, Stuttgart (Baden-Württemberg)

Fotos der Veranstaltung zum Download

Fotos der Preisträger und Nominierten zum Download

Publikation zum Wettbewerb zum Download

Videos zu Auszeichnungen und Preisträgern

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Gewinnder des Deutschen Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Gewinner stehen fest. Bei der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 wurden die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke des “Miniatur Wunderland“ Hamburg mit dem Deutschen Brückenbaupreises 2023 ausgezeichnet. Den erstmals vergebenen Sonderpreis Nachhaltigkeit erhält die Pilotbrücke Stokkumer Straße in Emmerich.

Preisträger der Kategorie Straßen und Eisenbahnbrücken

Stadtbahnbrücke Stuttgart

„Der Einsatz neuartiger Carbonhänger verleiht Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub.“

DIE JURY

Die feingliedrige Netzwerkbogen-Konstruktion der Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt durch den erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023.

Der für die Bauweise maßgebliche Entwicklungsschub ging mit akribischer Planung und begleitender Forschung einher. Diese Innovationskraft ermöglichte es, Carbonfaserbauteile für den Einsatz in stark auf Zug beanspruchten Hängern von Brücken bis zur Einsatzreife zu entwickeln und gleichzeitig neue Lösungen für verstellbare Endbefestigungen zur Einstellung der erforderlichen Vorspannkraft zu finden.

Das Bauwerk ist ein wertvoller Beitrag zum ressourcenschonenden, nachhaltigen Bauen. Die Brücke verkörpert eine richtungsweisende Innovation, deren konstruktive Leichtigkeit und herausragende Gestaltung die Jury bis ins Detail überzeugte.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Foto © sbp/Patrick Grossien
Foto © sbp/Andreas Schnabel

Preisträger der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken

Brücke „Miniatur Wunderland“ Hamburger Speicherstadt

Die Fußgängerbrücke über den Kehrwiederfleet – ein minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen.

DIE JURY

Die Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur-Wunderland“ im Hamburger Weltkulturerbe Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Speichergebäude über den Kehrwiederfleet hinweg. Eine filigrane Fußgängerbrücke stellt nun die Verbindung der beiden Ausstellungsflächen her.

Die Jury würdigt mit der Verleihung des Brückenbaupreises 2023 die beeindruckende Reduzierung der Konstruktion auf das absolut Wesentliche sowie den innovativen Kunstgriff, das Tragwerk hinter der denkmalgeschützten Fassade zu verankern und im Inneren des Gebäudes zu gründen. Erst diese Lagerung ermöglicht die optische Schwerelosigkeit und reduzierte Eleganz der Konstruktion sowie den minimalen Eingriff in den geschützten Bestand. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht.

Innovative und kreative Ingenieurbaukunst stellt sich hier in den Dienst des Denkmalschutzes und berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen, die mit der fehlenden Tragfähigkeit der Kaimauer und der Bedeutung des Ortes als Touristenmagnet einhergehen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © panta Ingenieure

Sonderpreis „Nachhaltigkeit“

Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich

„Wegweisend in Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2 -Einsparung.“

DIE JURY

Die Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend in Bezug auf Nachhaltigkeit und Baugeschwindigkeit.

Der Stahlverbundüberbau wurde auf einem nahen Parkplatz abseits der Autobahn hergestellt, dann an einem einzigen Wochenende in die gesperrte A3 eingefahren und auf den Widerlagern abgesetzt. Diese Widerlager entstanden innerhalb weniger Tage ressourcenschonend unter Einsatz von geokunststoff-bewehrter Erde.

Zuvor waren Berechnungen notwendig, die über die vorhandenen Regelwerke hinausgehen und umfassende Nachweise erfordern. Als Baumaterial wurde lokal anstehender Erdstoff verwendet, der durch lagenweise angeordnete Geotextilien versteift und entsprechend tragfähig wurde. Die Widerlager können recycelt und der Erdstoff wiederverwendet werden.

Damit ist dieses Pilotprojekt ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © Heitkamp Brückenbau

Titelbild © BIngK/VBI/André Wirsig

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO 2000 1124 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Initiative „Gebäudetyp E“ und unterstreicht dies erneut in ihrer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Änderung der Musterbauordnung gegenüber der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen wird von der BIngK begrüßt. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher und ressourcenschonender zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Auf der Bundesingenieurkammer-Versammlung im Herbst 2022 wurde ein Antrag zur Förderung der Initiative „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angenommen. Um die angestrebten Klimaschutz- und Wohnungsbauziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Eine davon ist der „Gebäudetyp E“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer. Die Bundesingenieurkammer und Landesingenieurkammern werden sich zukünftig bei Politik und in der Öffentlichkeit ebenfalls dafür einsetzten.

Foto © Bernd Klutsch/unsplash

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO

BIngK-Stellungnahme zur Änderung der MBO 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hat zu den geplanten Änderungen der Musterbauordnung (MBO) eine Stellungnahme an die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) abgegeben. Darin wird insbesondere die Ausnahme der bauaufsichtlichen Prüfung von Windenergieanlagen, die unter den Anwendungsbereich der EU-Maschinenrichtlinie fallen, kritisch bewertet. Eine weitest mögliche Einbeziehung dieser Anlagen in ein bauaufsichtliches Genehmigungsverfahren wird gefordert.

Unterstützung signalisiert die Bundesingenieurkammer hingegen für die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher, nachhaltiger, ressourcenschonender und klimafreundlicher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“

Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“ 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Der Politische Abend der Bundesingenieurkammer fand 2023 wieder an bewährter Stelle, dem Hamburger Bahnhof in Berlin, statt. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßte am 23. Mai 2023 den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, und die geladenen Gäste. Die Bundesingenieurkammer vertritt rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure – gut die Hälfte von ihnen ist im Infrastrukturbereich tätig. Die Digitalisierung des Bauwesens gehört dabei zu einem der wichtigsten Themen, sowohl mit Blick auf das ressourcenschonende Bauen und die Instandhaltung, als auch in Sachen beschleunigte Projektabwicklung.

Bundesminister Dr. Volker Wissing macht in seiner Rede auf die Bedeutung von Infrastruktur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands aufmerksam. Der Minister verwies darauf, dass das Grundgesetz genau an einem 23. Mai verkündet wurde: „In 74 Jahren Grundgesetz ist unsere Infrastruktur Lebensader für die Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Heute ist sie an vielen Stellen marode und veraltet. Sie braucht ein Update. Eine moderne Infrastruktur als Staatsziel im Grundgesetz würde ihrer Bedeutung gerecht werden.“ An diese Forderung anschließend betonte er die Notwendigkeit, gemeinsam mit Ingenieurinnen und Ingenieuren an den Lösungen für die Zukunft zu arbeiten, um die Infrastrukturen nachhaltig auszubauen und aufrechterhalten zu können. Ein Schlüssel liege in der Digitalisierung des Bauwesens. Building Information Modeling und die Nutzung digitaler Zwillinge könnten die Instandhaltung von Brücken und Infrastrukturen deutlich vereinfachen.

Zuvor untersricht Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, bereits in seiner Begrüßungsrede: „Die kritische Situation der gesamten Infrastruktur in Deutschland ist den zu geringen Investitionen generell und den Vernachlässigungen bei der Erhaltung geschuldet. Die fehlenden Investitionen gehen bis weit in die 1990er und die frühen 2000er Jahre zurück, gerade auch bei den Brücken. Es muss nun mit vereinten Kräften alles getan werden, um diese Auswirkungen schnellstmöglich zu beseitigen. Wichtig ist, aus den Fehlern zu lernen.“ Die Bundesingenieurkammer fordert ein Umdenken, damit Bestandsbauwerke ihre zu erwartende Lebenszeit erreichen. Die Vorteile des Erhalts liegen auf der Hand: Neben einer Verringerung des CO2-Ausstoßes wird so perspektivisch die Anzahl langwieriger Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert. Für den stärkeren Fokus auf den Lebenszyklus von Brücken ist die Planung grundlegend. Hierzu braucht es eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. Die Digitalisierung, sowohl auf Seiten der Genehmigungsbehörden, als auch auf Seiten der Planung und der Ausführung, muss dringend gefördert werden. Um den Investitionsstau bei Infrastrukturprojekten zu beheben, schlug BIngK-Präsident Bökamp vor: „Beschleunigungspotenzial liegt in der passgenauen Optimierung von Vergabeunterlagen. Nur wenn der Leistungsgegenstand klar und eindeutig definiert ist, findet sich die notwendige Anzahl geeigneter Bewerber. Hierzu stehen wir bereits im Austausch mit der Autobahn GmbH und anderer öffentlicher Auftraggeber und bieten unsere planerische Expertise an.“

Fotos der Abendveranstaltung können hier eingesehen werden.

Foto © Thomas Ecke/Bundesingenieurkammer

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet 1919 1081 Bundesingenieurkammer

Bundestag und Bundesrat haben sich am 12. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Danach müssen die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht anonymen Meldungen nachgehen. Bei Bußgeldern wird die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Hierzu zählen Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Das Gesetz beinhaltet Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien. Haftungs- und Schadensersatzfragen sowie Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben werden darin ebenfalls geregelt.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023.

Foto © Pexels

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