Beratende Ingenieure

Beratender Ingenieur

Der gesetzlich geschützte Titel “Beratender Ingenieur” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel. Um transparent zu machen, wer den gesetzlichen Titel Beratender Ingenieure trägt, werden diese in Listen der Ingenieurkammern der Länder geführt.

Was bedeutet „Beratender Ingenieur“?

Freiberufler Beratender Ingenieur

Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert

Berufspraxis

Der Nachweis mehrjähriger Berufspraxis garantiert praktische Erfahrung und Kenntnisse

Qualifikation Beratender Ingenieur

Der Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein

Haftplfichtversicherung Beratender Ingenieur

Die Pflicht zum Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung, die den Schutz der Auftraggeber und der Verbraucher gewährleistet

Verpflichtung

Als mittelständisch geprägte Freiberufler sind Beratende Ingenieure dem Gemeinwohl verpflichtet und üben die Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus.

Sie sind frei von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen. Dies garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.

Als unabhängige Planerinnen und Planer, spezialisierte Gutachterinnen und Gutachter oder analysierende Expertinnen und Experten verpflichten sich Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten.

Ihren Beruf üben sie unter Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse aus. Sie unterliegen der Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung.

Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten konsequent aus, ebenso wie berufswidrige Handlungen durch stark anpreisende Werbung.

Beratende Ingenieure sind kraft ihrer Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Ihre Unabhängigkeit garantiert die Qualität der technischen Dienstleistungen.


Weitere Informationen zum Beratenden Ingenieur

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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      Was bedeutet „Beratender Ingenieur“?

      „Beratender Ingenieur“ ist ein gesetzlich geschützter Titel und stärkt den Verbraucherschutz beim Bauen. Um das Qualitätssiegel tragen zu dürfen, müssen Ingenieurinnen und Ingenieure besondere Voraussetzungen erfüllen:

        • Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
        • Nachweis langjähriger Berufspraxis
        • Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
        • Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die die den Schutz der Auftraggeber und der Verbraucher gewährleistet

      Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die von den Ingenieurkammern der Länder geführt werden.

      Aufgaben des Beratenden Ingenieurs
      • Bauplanung
        Beratende Ingenieure sind immer freiberuflich tätig. Sie gehören als Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer des Bundeslandes an, in dem sie tätig sind. Sie führen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in Verbindung mit ihrem Namen.
      • Baukoordinierung/Bauüberwachung
        Beratende Ingenieure kooperieren mit Ingenieurinnen und Ingenieure anderer Fachdisziplinen. Und sie arbeiten mit Architektinnen und Architekten zusammen, soweit es um Architekturfragen geht. Sie sind qualifizierter Partner der Bauherrschaft bei allen Bauvorhaben: Sie koordinieren die jeweils erforderlichen und gewünschten Teilleistungen innerhalb der Gesamtplanung und überwachen deren Umsetzung in der Praxis.
      • Unabhängige Beratung
        Beratende Ingenieure vertreten in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels oder Lieferinteressen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, Angehörige oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzunehmen. Sie üben keine gewerblichen Tätigkeiten aus.
      • Individuelle Konzeptionen
        Die Eigenverantwortlichkeit als Freiberufler verlangt von Beratenden Ingenieuren immer auch fachliche Unabhängigkeit. Sie wird durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich fundierte Fortbildung und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung befähigen Beratende Ingenieure, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu erarbeiten.
      • Interessenvertreter seines Auftraggebers
        Beratende Ingenieure sind technische Berater und Beistand der Bauherrschaft. Sie sind als unabhängige und unparteiische Treuhänder des Auftraggebers, ausschließlich dem Gewissen und den Berufsgrundsätzen verpflichtet. Mit individueller Konzeption, flexibler Projektierung und der Vertretung der Interessen des Auftraggebers gegenüber Behörden, Ämtern, Komplettanbietern und Ausführungsbetrieben gewährleistet sie für die Bauherrschaft ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.
      Leistungen des Beratenden Ingenieurs
      • Hilfe bei der Grundstücksbeschaffung und -bewertung
        Der Beratende Ingenieur ist vertraut mit den von den Kommunen erarbeiteten Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen für das Gebiet, in dem das künftige Bauvorhaben liegen soll. Als Sachkundiger begutachtet er, ob auf dem ausgewählten Grundstück das Bauvorhaben entsprechend realisiert werden kann und unterstützt beim notariellen Abschluss des Kaufvertrages.
      • Vermessung des Grundstücks
        Der Beratende Ingenieur für Vermessung kann die von den Behörden vorgegebenen Bebauungsgrenzen festlegen. Liegenschaftsvermessungen werden von öffentlichen Stellen, z. B. Katasterämtern, oder von öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieuren durchgeführt.
      • Baugrunduntersuchung und -gutachten
        Der Beratende Ingenieur für Baugrundfragen kann einschätzen, ob eine Analyse der Bodenbeschaffenheit nötig ist und kann diese durchführen.
      • Konzeptionen für die Lösung der Bauaufgabe
        Der Beratende Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung ermittelt die Voraussetzungen zur Lösung der vom Bauherrn gestellten Bauaufgabe durch die Planung.
      • Finanzierungs- und Steuerhinweise
        Der v mit der Planung beauftragte bauvorlageberechtigte Beratende Ingenieur informiert die Bauherrschaft für das konkrete Projekt über Finanzierungs-, Förder- und Steuersparmöglichkeiten. Er unterstützt bei Gesprächen mit den Kreditgebern.
      • Erarbeitung der Vorplanung
        Der Beratende Ingenieur plant die örtliche Erschließung unter technisch und wirtschaftlich optimalsten Gesichtspunkten. Er ermittelt die künftigen Betriebskosten und berät bereits in der Planungsphase über Sparmöglichkeiten durch kostengünstiges Bauen. Er bietet damit technische und betriebswirtschaftliche Sicherheit der Investition.
      • Erarbeitung der Entwurfsplanung
        Der Beratende Ingenieur plant gemeinsam mit der Bauherrschaft den Entwurf für das Bauvorhaben. Dabei betrachtet er das Bauvorhaben in Konsultation mit den erforderlichen Fachingenieuren als komplexes Ganzes, richtet sich aber nach den speziellen Wünschen des Auftraggebers.
      • Erarbeitung der Genehmigungsplanung
        Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Kommune mit einem speziellen Formular zu stellen. Gleichzeitig sind alle für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen in mehrfacher Ausfertigung und in bestimmter Form einzureichen. Der bauvorlageberechtigte Beratende Ingenieur übernimmt diese Aufgabe eigenverantwortlich, sofern die Bauherrschaft ihm mit einem Vertrag die Vollmacht dazu erteilt hat.
      • Erstellung der Tragwerksplanung
        Der Beratende Ingenieur führt die gemäß der Landesbauordnung erforderlichen statischen Nachweise durch und fügt sie in die für die Baugenehmigung notwendigen Planungsunterlagen ein.
      • Prüfung von Sicherheit und bauordnungsrechtlich geforderten Nachweisen
        Der Beratende Ingenieur ist auch als Prüfingenieur tätig, sofern er von der zuständigen Behörde dafür zugelassen ist. Er führt die Prüfung von bauordnungsrechtlich geforderten Nachweisen für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz und weitere. entsprechend den Bestimmungen der Landesbauordnungen durch.
      • Erstellung der Ausführungsplanung
        In der Ausführungsplanung arbeitet der Beratende Ingenieur eng mit dem Auftraggeber zusammen, um die Qualitäten der Baumaterialien und Details zur Ausstattung festzulegen.
      • Planung der technischen Gebäudeausrüstung
        Der Beratende Ingenieur berücksichtigt die zahlreichen Vorschriften und technischen Regeln des Brand-. Schall- und Wärmeschutzes sowie der Verkehrssicherheit. Er kann Wege zum kostengünstigen und energieeffizienten Bauen aufzeigen, denn er ist mit den Vorgaben der EnEV und den neuesten Entwicklungen der Bautechnik hinsichtlich Energieeinsparung und Wärmeschutz, Heizung (Elektro, Gas, Öl, Solartechnik), Wasser/Abwasser, Lüftung und Medien (Telefon, Kabelanschluss) und den dafür geltenden Bauvorschriften vertraut.
      • Vergabe von Bauleistungen
        Der Beratende Ingenieur unterstützt bei der Findung von qualifizierten Bauausführungsbetrieben durch Einholung von Vergleichsangeboten. Da er nach dem Werksvertragsrecht fünf Jahre für seine Leistungen haftet, wird er sich bemühen, auch die Handwerker auf diese Gewährleistungsfrist festzulegen und vertraglich zu binden. Auf Grundlage des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses vergibt er in im Auftrag der Bauherrschaft Bauleistungen an Bauausführungsfirmen.
      • Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme
        Der Beratende Ingenieur als Entwurfsverfasser kann die Umsetzung des Projektes durch kompetente Bauüberwachung am besten realisieren. Durch optimale Organisation und zuverlässiges Baumanagement ist er immer bemüht, den Bauzeitplan einzuhalten, um unnötige Kosten zu ersparen. Er gewährleistet die Qualitätsüberwachung in den einzelnen Gewerken und nimmt deren Leistungen ab.
      • Erstellen von Gutachten
        Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird der Beratende Ingenieur bei Differenzen infolge von Qualitätsmängeln zwischen Bauherrn und Bauausführenden tätig. Seine hohe berufliche Qualifikation, seine Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit hilft bei Streitigkeiten vor Gericht durch fachlich qualifizierte Gutachten einer objektiven Entscheidungsfindung.
      • Fachgerechte Sanierung und Modernisierung
        Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz bietet der Beratende Ingenieur bei der Begutachtung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben größte Planungs- und Ausführungssicherheit. Er ist beim Erwerb eines Altbauobjektes wichtiger Unterstützer, weil er den Bauzustand und den Wert eines Gebäudes beurteilen und Maßnahmen zur Bauwerksdiagnostik festlegen kann. Er zeigt das “Machbare” bei der Umsetzung von Ideen im Rahmen des Finanzplanes auf. Er erledigt und organisiert alle Planungs- und Bauausführungsaufgaben einer Gebäudemodernisierung oder -sanierung.
      Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ingenieur

      Ein schriftlicher Ingenieurvertrag zwischen Bauherrschaft und dem Beratenden Ingenieur mit Bauvorlagerecht als Projektplanerin und -planer regelt eindeutig die Pflichten und Rechte beider Partner. Die Leistungen der Beratenden Ingenieure können nach der als Rechtsverordnung der Bundesregierung vorgegebenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) abgerechnet werden.

      Ein funktionierendes, stabiles Vertrauensverhältnis zwischen Bauherrschaft und dem Beratenden Ingenieur, der den Bauauftrag übernommen hat, ist grundlegend. Es sollten alle Details – von der Entwurfsidee über die Finanzierung bis hin zur Bauplanung gemeinsam mit den Entwurfsverfassern erarbeitet werden.

      Der unabhängige Beratende Ingenieur berät nach bestem Wissen und Gewissen in allen Fragen – von der Grundstücksbewertung bis zur Schlüsselübergabe. Er wahrt die Interessen der Bauherrschaft in jeder Hinsicht, warnt vor Fehlentscheidungen und schützt vor Übervorteilung.

      Der Beratende Ingenieur setzt Ideen mit der kostengünstigsten Variante unter Anwendung neuester technischer Lösungen um und sichert damit einen hohen Qualitätsstandard. Das ist für ihn kein Problem, denn er arbeitet eng mit Beratenden Ingenieuren aus allen für das Bauvorhaben relevanten Ingenieurdisziplinen zusammen.

      Ethischer und technischer Anspruch – eine Verpflichtung für Beratende Ingenieure

      Auf der Suche nach ethischer Orientierung nehmen Leitsätze, Grundsätze und Selbstverpflichtungen für Beratende Ingenieure eine Vorzugsstellung ein.

      Ruf, Erfolg und Ansehen eines Unternehmens, aber auch einer Berufsgruppe, sind immer mit ethischen Grundsätze verbunden. Wer den Titel Beratender Ingenieur trägt, verpflichtet sich zu Fleiß, Zuverlässigkeit, Termintreue, technische Kompetenz und gemeinwohlorientierte Arbeit. Dies unterstreicht den Anspruch Beratender Ingenieure, als unabhängige Treuhänder des Auftraggebers frei von Lieferinteressen, eigenverantwortlich und ethischen Prinzipien verpflichtet zu agieren.

      Ein Ethikbegriff, der diese Leitsätze der Beratenden Ingenieure umfassend beschreiben soll, muss die Zwecke und Funktionen ihres Wirkens kritisch durchleuchten. Dazu bedarf es der Sensibilisierung und eines hohen Bewusstseins von den zentralen gesellschaftlichen Problemen unserer Zeit, z.B. der Klimaproblematik und der Erschöpfung der endlichen Rohstoff- und Energieressourcen.

      Berufsethische Leitsätze dienen auch der Orientierung des Berufsstandes. Sie entlasten den Einzelnen bei der Beantwortung der Frage nach dem Guten, Wünschbaren und Sachgerechten. Sie befreien ihn aber nicht von der Pflicht zur Orientierung am Gemeinwohl. Diese Pflicht steht zweifelsohne oftmals in Konflikt mit dem persönlichen Karrierestreben und dem eigenen Geschäftsinteresse.

      Beratende Ingenieure können ihre gesellschaftliche Rolle nicht nur dadurch neu definieren, dass sie sich um politische Ämter bewerben und auf diese Weise eine Plattform suchen, von der aus sie gesellschaftliche Ziele verändern können, sondern in erster Linie dadurch, dass sie die Art und Weise bestimmen, wie sie technische Probleme auffassen. In der Vergangenheit sind dabei häufig Probleme allein anhand des Grades ihrer technischen Komplexität bewertet und in ihrer technischen Dimension verstanden worden, statt in den größeren Zusammenhang zwischen Menschen, Maschine, Technik, Kultur und Umwelt. Mit dem verengten beruflichen Selbstverständnis stellten sich auch versierte technische Dienstleister vorbehaltlos in den Dienst anderer Interessen.

      Ingenieure, die Qualität und Sicherheit einer technischen Dienstleistung ohne Rückgriff auf den höheren kulturellen Zusammenhang bemessen, untergraben aber nicht nur ihre eigene Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, sondern degradieren sich zum bloßen Werkzeug. Sie verzichten darauf, sich an einer umfassenderen Diskussion wünschbarer gesellschaftlicher Ziele zu beteiligen. Dabei kann nicht entschuldigend wirken, dass die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren in der Regel von Zahl und Maß bestimmt werden, wie z. B. in der Kosten-Nutzen-Analyse. Faktoren, wie die Einbettung in natürliche Gegebenheiten, menschliche Fehlbarkeit oder die ästhetische Seite eines Problems, bedürfen deshalb der besonderen Beachtung.

      Beratende Ingenieure üben einen beträchtlichen Einfluss auf technische Entwicklungen aus. Auch wenn sie nicht unmittelbar diejenigen sind, die darüber entscheiden, welches Bauwerk errichtet und welches Produkt eingeführt wird, sind es doch sie, die sie planen und konstruieren, Qualitäts- und Sicherheitstests durchführen sowie technische Systeme betreiben und in Gang halten. Ihre Handlungen und Unterlassungen beeinflussen das Gemeinwohl in erheblichem Maße. Angesichts des Wesens vieler Techniken wirkt sich ihre Arbeit, zum Besseren oder Schlechteren, viel stärker auf das Gemeinwohl aus, als die Tätigkeiten vieler anderen Dienstleister. Daher können Beratende Ingenieure auf einen höheren Grad von Sorgsamkeit verpflichtet werden.

      Sich ethisch zu begreifen, bedeutet für unsere Kammermitglieder gleichermaßen Fairness gegenüber Kunden, Marktteilnehmern und Mitarbeitern zu wahren sowie Offenheit gegenüber den berechtigten Eigentümerinteressen zu zeigen.

      Überprüfbare Ethikstandards entwickeln sich für die Unternehmen in den deutschen Ingenieurkammern zu einem bedeutenden Wert; in absehbarer Zeit vielleicht zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

      Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur- und Archtiektendienstleistungen

      Die Bundesingenieurkammer hat zusammen mit VBI, BDB, AHO, BAK, BDA und VUBIC einen gegenseitigen Verhaltenskodex zur Vermeidung von Korruption vereinbart. Ähnlich wie in den Leitlinien für die Bauwirtschaft wird auch hier das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien von Ingenieur- und Architektenleistungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Qualitätskodex konkretisiert. Kern der Gemeinsamen Leitlinien sind die Grundsätze für ein Integritätsprogramm, mit dessen Umsetzung Korruption verhindert werden soll.

      Downloads zum Thema

      – Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur-und Architektenleistungen (Download der Vereinbarung vom 21.07.2003 als pdf-Dokument – 93 kb)