Beratende Ingenieure

Kurzporträt „Beratender Ingenieur“

Der gesetzlich geschützte Titel eines “Beratenden Ingenieurs” fordert von seinem Träger Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Damit entspricht diese Berufsbezeichnung einem Qualitätssiegel.

Als mittelständische Freiberufler üben Beratende Ingenieure ihre dem Gemeinwohl verpflichtete Tätigkeit selbständig in allen ingenieurtechnischen Disziplinen aus. Die Freiheit von Liefer-, Handels oder Produktionsinteressen garantiert ihre Unabhängigkeit und gewährleistet die Einhaltung höchster technisch-wissenschaftlicher Qualitätsstandards unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit.

Als unabhängige Planer oder Berater, spezialisierte Gutachter oder analysierende Experten sind Beratende Ingenieure zur Einhaltung bewährter Standesregeln und zeitgemäßer ethischer Berufspflichten verpflichtet. Die Ausübung ihres Berufes erfordert die Berücksichtigung gesicherter technischer Erkenntnisse und die Pflicht zur ständigen fachlichen Weiterbildung. Die Wahrung treuhänderischer Unabhängigkeit schließt gewerbliche ingenieurtechnische Nebentätigkeiten Beratender Ingenieure ebenso wie berufswidrige Handlungen durch anpreisende Werbung konsequent aus.

Beratende Ingenieure sind kraft Qualifikation und praktischer Erfahrung die idealen Partner für alle Bereiche der technischen Dienstleistung. Sie sind unabhängige Garanten der Qualität technischer Dienstleistungen.

Weitere Informationen zum Beratenden Ingenieur

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      Was bedeutet „Beratender Ingenieur“?
      • ein Qualitätssiegel, denn um diesen gesetzlich geschützten Titel tragen zu dürfen, muss die Ingenieurin/ der Ingenieur besondere Voraussetzungen erfüllen:
        • Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit, die eine von Liefer- und Leistungsinteressen unabhängige Beratung, Planung und Überwachung bei allen Bauvorhaben garantiert
        • Nachweis langjähriger Berufspraxis
        • Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein
        • Die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Bauherren- und Verbraucherschutz gewährleistet

      Beratende Ingenieure werden in Listen eingetragen, die in den Ingenieurkammern der Länder geführt werden.

      Aufgaben des Beratenden Ingenieurs
      • Bauplanung
        Der Beratende Ingenieur ist immer freiberuflich tätig. Er gehört als Pflichtmitglied der Ingenieurkammer des Bundeslandes an, in dem er tätig ist. Er führt die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in Verbindung mit seinem Namen.
      • Baukoordinierung/Bauüberwachung
        Der Beratende Ingenieur kooperiert mit Ingenieuren anderer Fachdisziplinen und mit Architekten, soweit es um Architekturfragen geht. Er ist qualifizierter Partner des Bauherrn bei allen Bauvorhaben: er koordiniert die jeweils erforderlichen und gewünschten Teilleistungen innerhalb der Gesamtplanung und überwacht deren Umsetzung in der Praxis.
      • vUnabhängige Beratung
        Der Beratende Ingenieur vertritt in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels oder Lieferinteressen. Er ist gesetzlich verpflichtet, weder Provisionen, Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für sich, seine Angehörigen oder Mitarbeiter anzunehmen, und er übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
      • Individuelle Konzeptionen
        Seine Eigenverantwortlichkeit als Freiberufler verlangt vom Beratenden Ingenieur immer auch fachliche Unabhängigkeit. Sie wird durch profunde Ausbildung, wissenschaftlich fundierte Fortbildung und Berufserfahrung gesichert. Bildung und Ausbildung befähigen ihn, kreative technische Konzepte als Einzelleistung zu erarbeiten.
      • Interessenvertreter seines Auftraggebers
        Der Beratende Ingenieur ist technischer Berater und Beistand seines Bauherrn. Er ist als unabhängiger und unparteiischer Treuhänder seines Auftraggebers ausschließlich seinem Gewissen und seinen Berufsgrundsätzen verpflichtet. Mit individueller Konzeption, flexibler Projektierung und der Vertretung der Interessen seines Auftraggebers gegenüber Behörden, Ämtern, Komplettanbietern und Ausführungsbetrieben gewährleistet er für den Bauherrn ein Optimum an qualifizierter Partnerschaft.
      Leistungen des Beratenden Ingenieurs
      • Hilfe bei der Grundstücksbeschaffung und -bewertung
        Der Beratende Ingenieur ist vertraut mit den von den Kommunen erarbeiteten Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplänen für das Gebiet, in dem Ihr künftiges Bauvorhaben liegen soll. Als Sachkundiger begutachtet er, ob Sie auf dem ausgewählten Grundstück Ihr Bauvorhaben Ihren Vorstellungen entsprechend realisieren können und unterstützt Sie beim notariellen Abschluss des Kaufvertrages.
      • Vermessung des Grundstücks
        Der Beratende Ingenieur für Vermessung kann die von den Behörden vorgegebenen Bebauungsgrenzen festlegen. Liegenschaftsvermessungen werden von öffentlichen Stellen, z. B. Katasterämtern, oder von öffentlich bestellten Vermessungs-Ingenieuren durchgeführt.
      • Baugrunduntersuchung und -gutachten
        Der Beratende Ingenieur für Baugrundfragen kann einschätzen, ob eine Analyse der Bodenbeschaffenheit nötig ist und kann diese durchführen.
      • Konzeptionen für die Lösung der Bauaufgabe
        Der Beratende Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung ermittelt die Voraussetzungen zur Lösung der vom Bauherrn gestellten Bauaufgabe durch die Planung.
      • Finanzierungs- und Steuerhinweise
        Der von Ihnen mit der Planung beauftragte bauvorlageberechtigte Beratende Ingenieur informiert Sie für das konkrete Projekt über Finanzierungs-, Förder- und Steuersparmöglichkeiten. Er unterstützt Sie bei Gesprächen mit den Kreditgebern.
      • Erarbeitung der Vorplanung
        Der Beratende Ingenieur plant die örtliche Erschließung unter technisch und wirtschaftlich optimalsten Gesichtspunkten. Er ermittelt die künftigen Betriebskosten und berät Sie bereits in der Planungsphase über Sparmöglichkeiten durch kostengünstiges Bauen. Er bietet Ihnen damit technische und betriebswirtschaftliche Sicherheit Ihrer Investition.
      • Erarbeitung der Entwurfsplanung
        Der Beratende Ingenieur plant gemeinsam mit Ihnen als Bauherrn den Entwurf für Ihr Bauvorhaben. Dabei betrachtet er das Bauvorhaben in Konsultation mit den erforderlichen Fachingenieuren als komplexes Ganzes, richtet sich aber nach Ihren speziellen Wünschen.
      • Erarbeitung der Genehmigungsplanung
        Das Baugenehmigungsverfahren ist in den Landesbauordnungen geregelt. Der Antrag auf eine Baugenehmigung ist schriftlich bei der zuständigen Kommune mit einem speziellen Formular zu stellen. Gleichzeitig sind alle für die Prüfung erforderlichen Bauvorlagen in mehrfacher Ausfertigung und in bestimmter Form einzureichen. Der bauvorlageberechtigte Beratende Ingenieur übernimmt diese Aufgabe eigenverantwortlich, sofern Sie als Bauherr ihm mit einem Vertrag die Vollmacht dazu erteilt haben.
      • Erstellung der Tragwerksplanung
        Der Beratende Ingenieur führt die gemäß der Landesbauordnung erforderlichen statischen Nachweise und fügt sie in die für die Baugenehmigung notwendigen Planungsunterlagen ein.
      • Prüfung von Sicherheit und bauordnungsrechtlich geforderten Nachweisen
        Der Beratende Ingenieur ist auch als Prüfingenieur tätig, sofern er vom Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen dafür zugelassen ist. Er führt die Prüfung von bauordnungsrechtlich geforderten Nachweisen für Brandschutz, Schallschutz, Wärmeschutz u. a. m. entsprechend den Bestimmungen der Landesbauordnung durch.
      • Erstellung der Ausführungsplanung
        In der Ausführungsplanung arbeitet der Beratende Ingenieur eng mit Ihnen zusammen, um die Qualitäten der Baumaterialien und Details zur Ausstattung festzulegen.
      • Planung der technischen Gebäudeausrüstung
        Der Beratende Ingenieur berücksichtigt die zahlreichen Vorschriften und technischen Regeln des Brand-. Schall- und Wärmeschutzes sowie der Verkehrssicherheit. Er kann Ihnen Wege zum kostengünstigen und energieeffizienten Bauen aufzeigen, denn er ist mit den Vorgaben der EnEV und den neuesten Entwicklungen der Bautechnik hinsichtlich Energieeinsparung und Wärmeschutz, Heizung (Elektro, Gas, Öl, Solartechnik), Wasser/Abwasser, Lüftung und Medien (Telefon, Kabelanschluss) und den dafür geltenden Bauvorschriften vertraut.
      • Vergabe von Bauleistungen
        Der Beratende Ingenieur unterstützt Sie bei der Findung von qualifizierten Bauausführungsbetrieben durch Einholung von Vergleichsangeboten. Da er nach dem Werksvertragsrecht fünf Jahre für seine Leistungen haftet, wird er sich bemühen, auch die Handwerker auf diese Gewährleistungsfrist festzulegen und vertraglich zu binden. Auf Grundlage des von ihm erstellten Leistungsverzeichnisses vergibt er in Ihrem Auftrag Bauleistungen an Bauausführungsfirmen.
      • Bauüberwachung, Objektbetreuung, Dokumentation und Abnahme
        Der Beratende Ingenieur als Entwurfsverfasser kann die Umsetzung des Projektes durch kompetente Bauüberwachung am besten realisieren. Durch optimale Organisation und zuverlässiges Baumanagement ist er immer bemüht, den Bauzeitplan einzuhalten, um Ihnen unnötige Kosten zu ersparen. Er gewährleistet die Qualitätsüberwachung in den einzelnen Gewerken und nimmt deren Leistungen ab.
      • Erstellen von Gutachten
        Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger wird der Beratende Ingenieur bei Differenzen infolge von Qualitätsmängeln zwischen Bauherrn und Bauausführenden tätig. Seine hohe berufliche Qualifikation, seine Eigenverantwortlichkeit und Unabhängigkeit hilft bei Streitigkeiten vor Gericht durch fachlich qualifizierte Gutachten einer objektiven Entscheidungsfindung.
      • Fachgerechte Sanierung und Modernisierung
        Aufgrund seiner fachlichen Kompetenz bietet der Beratende Ingenieur bei der Begutachtung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben größte Planungs- und Ausführungssicherheit. Er ist beim Erwerb eines Altbauobjektes wichtiger Hilfeleister, weil er den Bauzustand und den Wert eines Gebäudes beurteilen und Maßnahmen zur Bauwerksdiagnostik festlegen kann. Er zeigt Ihnen das “Machbare” bei der Umsetzung Ihrer Ideen im Rahmen Ihres Finanzplanes auf. Er erledigt und organisiert alle Planungs- und Bauausführungsaufgaben einer Gebäudemodernisierung oder -sanierung.
      Zusammenarbeit mit dem Beratenden Ingenieur

      Ein schriftlicher Ingenieur-Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Beratenden Ingenieur mit Bauvorlagerecht als Projektplaner und -betreuer regelt eindeutig die Pflichten und Rechte beider Partner. Die Leistungen der Beratenden Ingenieure werden honoriert nach der als Rechtsverordnung der Bundesregierung verbindlich vorgeschriebenen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

      Das Wichtigste zwischen Bauherrn und dem Beratenden Ingenieur, der den Bauauftrag übernommen hat, ist ein funktionierendes, stabiles Vertrauensverhältnis. Es sollten alle Details – von der Entwurfsidee über die Finanzierung bis zur Bauplanung gemeinsam mit dem Entwurfsverfasser erarbeitet werden.

      Vertrauen Sie der Praxis und Erfahrung des unabhängigen Beratenden Ingenieurs. Er berät nach bestem Wissen und Gewissen in allen Fragen – von der Grundstücksbewertung bis zur Schlüsselübergabe. Er wahrt Ihre Interessen in jeder Hinsicht, warnt Sie vor Fehlentscheidungen und schützt Sie vor Übervorteilung.

      Der Beratende Ingenieur setzt Ihre Ideen mit der kostengünstigsten Variante unter Anwendung neuester technischer Lösungen um und sichert damit einen hohen Qualitätsstandard. Das ist für ihn kein Problem, denn er arbeitet eng mit Beratenden Ingenieuren aus allen für Ihr Bauvorhaben relevanten Ingenieurdisziplinen zusammen.

      Beratende Ingenieure – Intelligente Technische Dienstleister

      Bei Dienstleistungen spielt generell der menschliche Faktor die entscheidende Rolle: Persönliche Qualifikation und Motivation bestimmen die Leistung und geben daher den Ausschlag für Erfolg oder Misserfolg – und nicht etwa einzig die Qualität des Produktes. Daher ist es für Beratende Ingenieure als Technische Dienstleister geradezu lebenswichtig, den Gedanken einer ausgeprägten Dienstleistungsmentalität im Binnen- wie auch im Außenverhältnis zu kultivieren und fortzuentwickeln.

      Investoren können die Qualität einer Dienstleistung in der Regel nicht vor der Leistungserbringung prüfen. Daraus ergibt sich eine natürliche Skepsis, der Beratende Ingenieure durch ein persönlichkeitsorientiertes Marketing begegnen können, das ihre Kompetenz und ihr Image hervorhebt. Schließlich sollen Investoren dauerhaft Vertrauen in das Ingenieurbüro und seine Dienstleistung gewinnen können.

      Die persönliche Empfehlung zufriedener Investoren hat besonders großen Einfluss auf die Nachfrage. Eine Erfahrungsregel besagt, dass ein zufriedener Investor mit drei anderen tatsächlichen oder potentiellen Auftraggebern über gute Leistungen spricht, ein unzufriedener Auftraggeber seine Verärgerung aber elfmal mitteilt.

      Investoren achten darüber hinaus auf „weiche Faktoren“ wie das Umfeld und Klima, in dem die technische Dienstleistung erbracht wird, sowie auf die Zuverlässigkeit und Reaktionsfähigkeit des Auftragnehmers. Jede verpasste Geschäftsgelegenheit bedeutet unmittelbaren Umsatzverlust. Denn Dienstleistungen lassen sich weder lagern, noch sind sie beliebig transportierbar.

      Betrachtet man die aktuelle Situation in der Bundesrepublik Deutschland, besteht eine unübersehbare Diskrepanz zwischen der Nachfrage nach innovativen Dienstleistungen und den vielfach vorhandenen Defiziten in der Dienstleistungsorientierung. Als Ursache solcher Defizite gelten gemeinhin eine nicht ausreichend entwickelte Dienstleistungsmentalität in den Unternehmen und der Gesellschaft.

      Dabei ist zu beachten, dass deutsche und internationale Märkte stetig steigendende Bedürfnisse entwickeln. Gefordert werden:

      • innovative Dienstleistungsprodukte (Innovationskultur)
      • flexible und unbürokratische Erfüllung von Investorwünschen (Interaktionskultur)
      • ganzheitliche Problemlösungen (Kooperationskultur)
      • Durch die Anwendung von Methoden zur Förderung der Innovationskultur wird ein Rahmen geschaffen, der die Kreativität sowohl fordert als auch fördert. Darüber gilt es für Beratende Ingenieure Mittel und Wege aufzuzeigen, wie die Kreativität ihrer Mitarbeitern sowohl für die Verbesserung vorhandener Dienstleistungen als auch für die Entwicklung neuer Leistungen instrumentalisiert werden kann.
      • Durch die Entwicklung von Methoden zur Förderung der Interaktionskultur kann eine konsequente Ausrichtung am Investor erreicht werden. Hierzu gehören eine geeignete Gestaltung der internen Prozesse im Verhältnis zum Auftraggeber und die Schaffung investororientierter Infrastrukturen, insbesondere unter Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien sowie eine bewusste Gestaltung der Interaktionen.
      • Durch die Entwicklung von Methoden zur Förderung der Kooperationskultur zwischen Beratenden Ingenieuren kann der Aufbau und die Zusammenarbeit von Dienstleistungsverbünden gefördert werden, um ein wirtschaftliches Angebot anspruchsvoller und dadurch komplexer Dienstleistungen (System- und Mehrwertdienste) zu ermöglichen.

      Die kundenorientierte und effiziente Gestaltung innovativer und persönlichkeitsentfaltend wirkender Organisationsstrukturen unterstützt die Entwicklung einer Kultur der Dienstleistung. In der Verwirklichung dieser Leitsätze leisten Beratende Ingenieure einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung des internationalen Dienstleistungsstandorts Deutschland.

      Ethischer und technischer Anspruch – eine Verpflichtung für Beratende Ingenieure

      Auf der Suche nach ethischer Orientierung nehmen Leitsätze, Grundsätze und Selbstverpflichtungen für Beratende Ingenieure eine Vorzugsstellung ein.

      Ruf, Erfolg und Ansehen eines Unternehmens, aber auch einer Berufsgruppe, stehen oder fallen mittlerweile auch mit dem Nachweis eines ethisch vertretbaren Geschäftsgebarens. Bei einem an höheren Werten als nur einseitig an Profit orientierten Management, wie es sich Beratende Ingenieure zum Ziel gesetzt haben, werden eindeutige Prioritäten gesetzt. Diese Prioritäten: Fleiß, Zuverlässigkeit, Termintreue, technische Kompetenz und gemeinwohlorientierte Arbeit, unterstreichen den Anspruch Beratender Ingenieure, als unabhängige Treuhänder des Auftraggebers frei von Lieferinteressen, eigenverantwortlich und ethischen Prinzipien gehorchend zu agieren.

      Ein Ethikbegriff, der diese Leitsätze der Beratenden Ingenieure umfassend beschreiben soll, muss die Zwecke und Funktionen ihres Wirkens kritisch durchleuchten. Dazu bedarf es der Sensibilisierung und eines hohen Bewusstseins von den zentralen Menschheitsproblemen unserer Zeit, z.B. der Klimaproblematik und der Erschöpfung der endlichen Rohstoff- und Energieressourcen.

      Berufsethische Leitsätze dienen auch der Orientierung des Berufsstandes. Sie entlasten den einzelnen bei der Beantwortung der Frage nach dem Guten, Wünschbaren und Sachgerechten. Sie befreien ihn aber nicht von der Pflicht zur Orientierung am Gemeinwohl. Diese Pflicht steht zweifelsohne oftmals in Konflikt mit dem persönlichen Karrierestreben und dem eigenen Geschäftsinteresse.

      Beratende Ingenieure können ihre gesellschaftliche Rolle nicht nur dadurch neu definieren, dass sie sich um politische Ämter bewerben und auf diese Weise eine Plattform suchen, von der aus sie gesellschaftliche Ziele verändern können, sondern in erster Linie dadurch, dass sie die Art und Weise neu bestimmen, wie sie technische Probleme auffassen. In der Vergangenheit sind dabei häufig Probleme allein anhand des Grades ihrer technischen Komplexität bewertet und in ihrer technischen Dimension verstanden worden, statt in den größeren Zusammenhang zwischen Mensch, Maschine, Technik, Kultur und Umwelt. Mit dem verengten beruflichen Selbstverständnis stellten sich auch versierte technische Dienstleister vorbehaltlos in den Dienst anderer Interessen.

      Ingenieure, die Qualität und Sicherheit einer technischen Dienstleistung ohne Rückgriff auf den höheren kulturellen Zusammenhang bemessen, untergraben aber nicht nur ihre eigene Glaubwürdigkeit in der Öffentlichkeit, sondern degradieren sich zum bloßen Werkzeug. Sie verzichten darauf, sich an einer umfassenderen Diskussion wünschbarer gesellschaftlicher Ziele zu beteiligen. Dabei kann nicht entschuldigend wirken, dass die gegenwärtigen Entscheidungsverfahren in der Regel von Zahl und Maß bestimmt werden, wie z.B. in der Kosten-Nutzen-Analyse. Faktoren, wie die Einbettung in natürliche Gegebenheiten, menschliche Fehlbarkeit oder die ästhetische Seite eines Problems, bedürfen deshalb der besonderen Beachtung.

      Beratende Ingenieure üben einen beträchtlichen Einfluss auf technische Entwicklungen aus. Auch wenn sie nicht unmittelbar diejenigen sind, die darüber entscheiden welches Bauwerk errichtet und welches Produkt eingeführt wird, sind es doch sie, die sie planen und konstruieren, Qualitäts- und Sicherheitstests durchführen sowie technische Systeme betreiben und in Gang halten. Ihre Handlungen und Unterlassungen beeinflussen das Gemeinwohl in erheblichem Maße. Angesichts des Wesens vieler Techniken wirkt sich ihre Arbeit, zum Besseren oder Schlechteren, viel stärker auf das Gemeinwohl aus, als die Tätigkeiten vieler anderen Bürger. Daher können Beratende Ingenieure auf einen höheren Grad von Sorgsamkeit verpflichtet werden.

      Sich ethisch zu begreifen, bedeutet für unsere Kammermitglieder gleichermaßen Fairness gegenüber Kunden, Marktteilnehmern und Mitarbeitern zu wahren sowie Offenheit gegenüber den berechtigten Eigentümerinteressen zu zeigen.

      Überprüfbare Ethikstandards entwickeln sich für die Unternehmen in den deutschen Ingenieurkammern zu einem bedeutenden Wert; in absehbarer Zeit vielleicht zu dem entscheidenden Wettbewerbsvorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

      Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur- und Archtiektendienstleistungen

      Die Bundesingenieurkammer hat zusammen mit VBI, BDB, AHO, BAK, BDA und VUBIC einen gegenseitigen Verhaltenskodex zur Vermeidung von Korruption vereinbart. Ähnlich wie in den Leitlinien für die Bauwirtschaft wird auch hier das besondere Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien von Ingenieur- und Architektenleistungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Qualitätskodex konkretisiert. Kern der Gemeinsamen Leitlinien sind die Grundsätze für ein Integritätsprogramm, mit dessen Umsetzung Korruption verhindert werden soll.

      Downloads zum Thema

      – Leitlinien für Auftraggeber und Auftragnehmer bei Ingenieur-und Architektenleistungen (Download der Vereinbarung vom 21.07.2003 als pdf-Dokument – 93 kb)