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Bundesfernstraßengesetz Bundeswasserstraßengesetz

Gesetzentwurf: Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen

Gesetzentwurf: Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich beschleunigen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Bundestag hat am 22. Juni 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur federführenden Beratung in den Verkehrsausschuss überwiesen.

Planungszeiten von sieben Jahren bei Radwegen und 20 Jahren bei Schienentrassen könne sich ein führender Standort wie Deutschland nicht leisten, sagte Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) im Bundestag. Deshalb habe die Bundesregierung diesen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein großer Schritt zu schnelleren Genehmigungsverfahren gegangen werde. Dazu soll laut Wissing ausgewählten Schienen- und Straßenbauprojekten ein überragendes öffentliches Interesse attestiert werden. Bei Abwägungsentscheidungen im Laufe des Genehmigungsverfahrens erhielten diese Infrastrukturprojekte so ein stärkeres Gewicht als bisher. Bei Straßenprojekten müsse es sich um Engpassbeseitigungen handeln, zudem sollen marode Brücken schneller ersetzt werden. Der Minister betonte, dass der besondere Fokus des Gesetzes auf der Schiene liege. Die für den Deutschlandtakt benötigten Projekte wolle er gesetzlich verankern.

Der Gesetzentwurf im Überblick

Der entsprechende Gesetzentwurf (20/6879) sieht dabei Änderungen vor beim:

Bundesfernstraßengesetz

Allgemeinen Eisenbahngesetz

Bundesschienenwegeausbaugesetz

Bundeswasserstraßengesetz

Die Änderungen des Bundesfernstraßengesetzes (Art. 1, S. 5 ff.) enthalten u.a. Regelungen, die die Verfahren für Ersatzneubauten bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen vereinfachen und beschleunigen. Die Digitalisierung des Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahrens ist ein weiterer Baustein des Gesetzes. Zudem wird durch das Gesetz der Bau von Windenergie- und Solaranlagen entlang von Bundesfernstraßen geregelt.

Im Fernstraßenausbaugesetz (Art. 2, S. 14 ff.) soll festgelegt werden, dass der Bau oder die Änderung einer Bundesfernstraße im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt, wenn diese in der neuen Anlage 2 aufgeführt ist und mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ fest disponiert ist oder für die der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf mit dem Zusatz „Engpassbeseitigung“ feststellt.

Die Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Art. 3, S. 15 ff.) beinhalten gleichfalls Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Darüber hinaus kann die Planfeststellungsbehörde in bestimmten Fällen eine Entscheidung über die planfestgestellten Verkehrsanlagen vorbehaltlich des Lärmschutzes treffen.

Im Bundesschienenwegeausbaugesetz (Art. 4, S. 22 ff.) möchte die Regierung künftig festlegen, dass der Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen vordringlichen Bedarf feststellt, im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt.

Die Änderungen des Bundeswasserstraßengesetzes (Art. 5, S. 25 ff.) beinhalten ebenso Regelungen zur Digitalisierung der Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren

Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Art. 10, S. 37 ff.) will die Regierung regeln, dass beim Ersatzneubau von Brücken der Bundesfernstraßen unter bestimmten Voraussetzungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist. Gleiches soll in bestimmten Fällen für straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen gelten.

In allen Verkehrswegebereichen soll zudem die in der EU-Richtlinie 2021/1187 enthaltene Vierjahresfrist für Genehmigungsverfahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

Mit dem vorgelegten Artikelgesetz setzt die Bundesregierung nunmehr die Maßnahmen um, die in einer Vielzahl von Gremien und Arbeitskreisen mit den verschiedenen Interessensgruppen erarbeitet wurden. Auch die Bundesingenieurkammer gehörten u.a. dem Arbeitskreis zur Planungsbeschleunigung bei Brückenbauwerken auf Bundesfernstraßen an.

Foto (c) Filip Filkovic Philatz/unsplash

Holzbauoffensive der Bundesregierung

Bundesregierung startet Holzbauinitiative

Bundesregierung startet Holzbauinitiative 2397 1348 Bundesingenieurkammer

Am 21. Juni 2023 hat das Bundeskabinett den von Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vorgelegten Entwurf einer Holzbauinitiative beschlossen. Diese Strategie der Bundesregierung hat zum Ziel, den Einsatz des nachhaltigen Rohstoffes Holz im Bausektor zu stärken und für mehr Klimaschutz, Ressourceneffizienz sowie schnelleres Bauen zu sorgen. Sie umfasst acht Handlungsfelder und soll bis 2030 den Einsatz von Holz wesentlich verbessern und die Holzbauquote erhöhen. Die Handlungsfelder reichen  von der Vorbildfunktion des Bundes sowie der Stärkung von Forschung und Innovation über die Fachkräftesicherung und den Wissenstransfer bis zur Sicherung der Rohstoffversorgung.

So sollen Hemmnisse abgebaut und gleiche Wettbewerbschancen für den Einsatz verschiedenster Baumaterialien gewährleistet werden. In dem veröffentlichten Papier zur Holzbauinitiative werden Schwerpunktthemen und Lösungsansätze beschrieben, die von den betreffenden Bundesressorts in eigener Zuständigkeit und vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel realisiert werden. Zur Umsetzung der Holzbauinitiative sind verschiedene Dialogformate mit den Ländern und Verbänden geplant. Am 10. Oktober 2023 findet hierzu eine erste Auftaktveranstaltung in Berlin unter Beteiligung den beiden Bundesminister Klara Geywitz und Cem Özdemir statt. Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartner der Veranstaltung.

Als Kernelement wird dabei ein regelmäßiger Runder Tisch „Holzbau des Bundes“ zum Wissenstransfer und Erfahrungsaustausch mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingerichtet.

Foto (c) Filip Zrnzevic/unsplash

Digitalkonferenz in München: BIngK lädt zu Paneldiskussion

Digitalkonferenz in München: BIngK lädt zu Paneldiskussion 789 466 Bundesingenieurkammer

Auf der digital BAU conference & networking in München ist die Bundesingenieurkammer gut vertreten. Dr. Markus Hennecke, Vorstand Bayerische Ingenieurekammer-Bau, nimmt am Eröffnungspodium teil.

Die BIM Allianz veranstaltet unter Mitwirkung von BIngK und Bundesarchitektenkammer eine Veranstaltungsreihe am 5 Juli 2023 in München. In drei aufeinanderfolgenden Panels steht die Frage im Mittelpunkt: Wie werden berufsbegleitende BIM-Kenntnisse vermittelt, um digitale Prozesse ganzheitlich zu managen und digitale Methoden einsetzen zu können? Marcel Kaupmann (Bundesingenieurkammer) und Gabriele Seitz (Bundesarchitektenkammer) werden die Veranstaltungen moderieren.

5. Juli 2023: 13:30 bis 14:30 Uhr: BIM Implementierung im Planungsbüro: BIM Allianz In-Pratice

Wie kann die Implementierung von BIM gelingen? Vertreterinnen und Vertreter von drei Architekturbüros geben Einblicke in ihre Erfahrungen bei der BIM Implementierung und zeigen auf, inwiefern sie durch die Arbeit der BIM Allianz unterstützt wurden. In einer anschließenden Dialogrunde teilen sie ihre Erfahrungen mit Vertretern von Büros, die am Anfang ihrer Umstrukturierungsprozesse stehen. Vor Publikum findet somit live ein authentischer, praxisnaher Erfahrungsaustausch statt.

Das Panel im Überblick

5. Juli 2023: 15:00 bis 16:00 Uhr: Vergabe, Verträge und Vergütung: Leistungsbilder im Blick

Dieser Themenblock fokussiert auf formale Prozesse, die die Anwendung von BIM mit sich bringt: Wie werden Leistungen in der Vergabe korrekt beschrieben, wie spiegeln sie sich in Verträgen wider und wie sollten sie vergütet werden? Die BIM Allianz stellt Musterdokumente vor, die aus Planerperspektive entworfen wurden und diskutiert sie mit der Auftraggeberseite.

Das Panel im Überblick

5. Juli 2023: 16:30 bis 17:30 Uhr: Fortbildung mit Qualität: Der „BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“

Seit 2021 können Vertiefungslehrgänge zur BIM-Methode bei den Planerkammern besucht werden. Die BIM-Basiskurse werden bereits seit 2018 erfolgreich angeboten. Eine Gesprächsrunde zum BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern. Prof. Dr. Jörg Jungwirth, Mitglied des Arbeitskreises Digitalisierung der BIngK, wird an dem Panel teilnehmen.

Das Panel im Überblick

Freitickets: Studierende und Mitglieder

Die Bundesingenieurkammer stellt für Studierende und Mitglieder ein begrenztes Kontingent an Freitickets für die digitalBAU conference & networking, die vom 4. bis 6. Juli 2023 in München stattfindet, zur Verfügung. Bei Interesse bitte an info@bingk.de schreiben.

Foto (c) digital BAU/Messe München

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt 2400 1600 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2023 mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, durch die eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber – wie für die Auftragnehmerseite – deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine

Foto (c) Moises Gonzalez/unplash

JuniorING Schülerwettbewerb 2023

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit Spannung erwartet. Am 16. Juni 2023 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs Junior.ING bei der feierlichen Verleihung im Deutschen Technikmuseum Berlin bekanntgegeben. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs der Ingenieurkammern lautete: „Brücken schlagen“. Aufgabe war es, eine Fuß- oder Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Gestaltung der Modelle verlangte den bundesweit rund 4.500 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Fantasie und technisches Wissen ab. So musste die Konstruktion ein Gewicht von mindestens 500 g in der Mitte der Brücke tragen können. Dabei investierten die Teams mehr als 40.000 Stunden in die Projektarbeit. Die ersten Preise beider Alterskategorien in der Spitzendisziplin des Ingenieurbaus, dem Brückenbau, gehen 2023 nach Nordrhein-Westfalen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Hendrik Dresen, Linus Dresen und Christian Bode
für die Brücke „Ruhrpott-Piña“
Schule: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

Für die konstruktive Idee bei unserer Brücke „Ruhpott-Piña“ haben wir uns an den Blättern der Ananas, einer Bromelie, orientiert, um daraus eine asymmetrische Netzwerkbogenbrücke zu bauen. Damit wollten wir Technik und Natur verbinden. Mit ihren kelchförmigen Blättern sammeln Ananasgewächse das Wasser des Niederschlags und der Luftfeuchtigkeit und nützen somit anderen Lebewesen. Somit bildet die Bromelie eine Brücke zwischen verschiedenen anderen Lebenswesen. Die Idee dieser kelchförmigen, nützlichen Blätter haben wir als Formvorlage für die Brücke genutzt. Dies erkennt man daran, dass unser Brückendach auch auf dem unteren Stützpfeiler die Form des Kelches hat, aus dem das „Blatt“ entspringt.

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Alicia Jakschik, Leon Jason Backhaus und Leonie Marie Nielsen
für die Brücke „OMURGA“
Schule: Gesamtschule Horst, Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Schüerwettbewerb JuniorING

Unser Modell OMURGA ist eine elegante und robuste Fuß- und Radwegbrücke, die von der Wirbelsäule und ikonischen weißen Brücken wie der von Calatrava Santiago und der Brücke am Nordsternpark in Gelsenkirchen inspiriert wurde. Der Nordsternpark hat für uns eine besondere Bedeutung, da wir dort unsere Abschlussfeier abhalten und viele schöne Erinnerungen mit Freunden und Familie verbinden. Wir haben Holz als biegsames und robustes Material gewählt und diagonal von der rechten zur linken Seite gespannt, um die gewünschte Bogenform zu erzeugen. Die Herstellung der Bogenform war eine Herausforderung, die wir mit einem besonderen Seilsystem meisterten. Jeder Querschnitt der Bögen wurde eigenhändig geschnitten, um sicherzustellen, dass die Form und Größe perfekt auf unsere Anforderungen abgestimmt sind. Der Bodenbelag wurde selbst entworfen und aus kleinen Holzstücken zusammengesetzt.

Sonderpreis der Deutschen Bahn „innovatives Modell“

JuniorING Schülerwettbewerb
AK I bis Klasse 8

Greta Amende
für die Brücke „Air Mash“
Schule: Alexander von Humboldt Gymnasium Eberswalde (Brandenburg)

JuniorING Schülerwettbwerb
AK II ab Klasse 9

Julius Willich
für die Brücke „Twister Bridge“
Schule: Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, Hamburg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer Brücken schlagen will, muss Brücken bauen können. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, dass sie diese Kunst meisterlich beherrschen. Sie haben tragfähige Modelle für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und mit ihren Brücken für Fußgänger und Radfahrer Impulse für einen klimafreundlichen Ingenieurbau gegeben. Der Wettbewerb hat einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Kreativität, Forschergeist und handwerkliche Präzision in den Schülerinnen und Schülern steckt. Ein gutes Zeichen für die Baubranche, die solchen engagierten und kreativen Nachwuchs braucht.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer. Und der Juryvorsitzende zeigt sich vom Engagement aller Beteiligten begeistert: „Der Schülerwettbewerb ‚Junior.ING‘ beweist erneut, wie groß das Potential für hervorragende planende und ausführende Bauingenieure der nächsten Generation in Deutschland ist. Im Bundesentscheid werden die ‚Sieger der Sieger‘ aus den Landeswettbewerben ausgezeichnet. Sie stehen stellvertretend für all die vielen Schüler – und die sie unterstützenden Lehrer –, die über Monate hinweg zusätzlich zum normalen Schulbetrieb ein großes Maß an Engagement, Fleiß und Teamgeist an den Tag gelegt haben, um ihre ganz persönliche Vision vom Brückenschlagen umzusetzen.“

Die Deutsche Bahn vergibt auch 2023 wieder den Sonderpreis für besonders innovative Teams. Ellen Petersson, Head of Lean Excellence Deutsche Bahn AG, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs für das Ingenieurwesen: „Dieser Wettbewerb ist nicht nur ein Schaufenster für die Ideen und Kreativität der Schülerinnen und Schüler. Er bietet den Nachwuchsingenieur:innen von morgen auch die Chance, ihre Leidenschaft für Technik und Gestaltung zu entfalten. Der Bedarf an qualifizierten Ingenieur:innen ist groß und wird in unserer Gesellschaft wachsen – diese jungen Talente sind die Schlüsselakteure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums zu sehen.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Fotos (c) Torsten George/BIngK

Bundesingenieurkammer Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz

Kommunale Wärmeplanung benötigt unabhängige Fachkompetenz 2560 1706 Bundesingenieurkammer

Anhand der kommunalen Wärmeplanung (kWP) müssen die Kommunen in den nächsten Jahren eine städteplanerische Aufgabe umsetzen, die aus vielen Gründen eine große Herausforderung darstellt. Ziel einer kWP ist es, für Gemeinden eine ökologische, ökonomische, sozial verträgliche und versorgungssichere Wärmelösung anzustreben. Die kommunale Wärmeplanung hat langfristige Auswirkungen. So definiert sie die notwendigen Maßnahmen bzw. Umsetzungsoptionen der Gemeinden. Mit Abschluss der kWP, weisen die Gemeinden dann entsprechende Gebiete aus, die künftig vorzugsweise mit einem Wärmenetz oder mit einem Gasnetz (grünes Gas und Wasserstoff) oder mit Einzelversorgungslösungen zu versorgen sind.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Gesetzesvorschlag, da hiermit die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die nationalen Beschlüsse zum Klimaschutz auf kommunaler Ebene nun realisieren zu können. Positiv ist zudem, dass unterschiedliche Gesetze mit gleichem Anwendungsbereich aufeinander abgestimmt werden sollen. Eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes und des nun ins parlamentarische Verfahren eingebrachten Entwurfes des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist notwendig.

Da es sich bei der Wärmeplanung um eine technisch geprägte Aufgabe handelt, die entsprechendes Fachwissen und Erfahrung voraussetzt, empfiehlt es sich Ingenieurinnen und Ingenieure hinzuzuziehen. Generell sollte im Sinne des Verbraucherschutzes darauf geachtet werden, dass bei beratenden Aufgaben die Beauftragten frei von eigenen Produktions-, Handels- und Lieferinteressen sind. Sie ihre Empfehlungen also nur mit Blick auf die beste technische Lösung aussprechen und frei von eigenen wirtschaftlichen Interessen bei der Realisierung sind. Dies gewährleisten Beratende Ingenieurinnen und Beratende Ingenieure, da ihre gesetzliche Berufsaufgabe entsprechend definiert ist. In der Stellungnahme der BIngK wird empfohlen, den Gesetzestext entsprechend zu ergänzen.

Foto (C) geojango/unsplash

Weniger Bürokratie mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz

Auf ein Wort: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die großen Themen des Bauens bleiben 2023 der Wohnungsmangel, die steigenden Kosten am Bau sowie das ressourcenschonende und klimaneutrale Bauen. Herausforderungen, die die Baubranche über das Jahr hinaus beschäftigen werden. Bürokratieabbau und die Beschleunigung von Genehmigungen und Planung können hier eine wichtige Hebelwirkung haben. Die gesetzlichen Initiativen eines beschleunigten Bau- und Planungsverfahrens sind ein erster Schritt. Das Herbeiführen schneller und rechtssicherer Voraussetzungen, um bauen zu können, sind entscheidende Grundlagen, die die Bundesregierung aktuell angeht. Die digitale Unterstützung von Prozessen bei der Vergabe oder der Bürgerbeteiligung sind richtig, müssen sich jedoch erst in der Praxis bewähren.

Nachhaltiges und ressourcenschonendes Planen und Bauen sollte zum Ziel haben, bei einer großen Zahl von Gebäuden, und insbesondere auch bei kleineren Gebäuden, eine erhebliche CO2-Reduktion zu bewirken. Für die Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden braucht es qualifizierte Fachkräfte. Statt aufwendiger Zertifizierungen durch einige wenige Marktakteure, muss die Expertise von uns Ingenieurinnen und Ingenieuren genutzt werden. Diese wird durch die Qualifizierungsmaßnahmen der Kammern kontinuierlich sichergestellt und gewährleistet ein nachhaltiges Planungsangebot – niedrigschwellig und flächendeckend. Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer bieten hier durch die Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ ihre Unterstützung an.

Die Initiative „Gebäudetyp E“, die die Bundesingenieurkammer mitträgt, ist ein weiterer Ansatz. Wir appellieren, auf die Kompetenzen und die Erfahrungen unseres Berufsstandes zu setzen. Wenn Bauherrschaft und Planende sich gemeinsam für einen Weg entscheiden, sollte das Baurecht Spielräume bieten. Dies fördert ein beschleunigtes und effizientes Bauen: zwei entscheidende Größen auch vor dem Hintergrund steigender Kosten am Bau. Auf Bundesebene sind wir dafür in Gesprächen, die Haftungsansprüche für die Beteiligten entsprechend anzupassen.

Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut werden benötigt. Denn zügig Wohnraum zu schaffen und klimaschonend zu bauen, muss kein Widerspruch sein. Vielmehr braucht es mehr Freiraum bei der Planung und Umsetzung. Grundsätzlich dürfen wir nicht nachlassen, Regeln und Bürokratie auf ihren Nutzen hin zu überprüfen. Zukunftsgewandte Bürokratie und Rechtshandeln muss zum Ziel haben, gesellschaftliche Entwicklungen zu unterstützen.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Foto (C) unsplash/Wesley Tingey

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde

Ingenieurbaukunst: Teepott Warnemünde 1174 663 Bundesingenieurkammer

Am 6. Juni 1968 wurde der Teepott in Warnemünde eingeweiht. Der große Rundbau, der von einem formal auffälligen sehr dünnen Betonschalendach gekrönt ist, gehörte damals zu den Highlights des Ingenieurbaus in Deutschland. In dem zur DDR-Zeit intensiv genutzten öffentlichen Gebäude befanden sich ein Restaurant, ein Café mit Tanzfläche sowie zwei Bars.

Die 1200m² Gaststättenfläche wird von einer nicht linear begrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm. Nur 150 Tage vergingen vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe der Gaststätte. Die Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischauer bauten die Konsum-Gaststätte gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther.

Der Teepott war Ulrich Müthers erster Rundbau. Müthers kühne Solitäre waren in der Folge sehr gefragt. Seine Schalenbauten sollten zu DDR-Zeiten einen formalen Kontrast in die spröden, industriell gefertigten Plattenbausiedlungen bringen. „Für den Schwung sind Sie zuständig“ lautet deshalb der Titel eines Films über die Bauten von Ulrich Müther.

„Es gibt wohl keine Bauweise, die so attraktiv ist wie das Bauen von Flächentragwerken. Es ist keine Bauweise so unmittelbar und so direkt wie der Schalenbau, bei dem der Raumabschluß identisch ist mit tragenden Organen und bei dem die statische Wirkungsweise so direkt sichtbar wird.“ (Heinz Isler)

Am 18. Oktober 2018 haben die Bundesingenieurkammer und die Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern das Gebäude als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet. Seit 2007 ehrt die Bundesingenieurkammer historisch bedeutende Ingenieurbauwerke.

Die Schriftenreihe zu den Historischen Wahrzeichen kann hier eingesehen werden.

Technische Daten:

Konstruktion: Schalenkonstruktion mit einer Gesamtfläche von etwa 1.200 qm. Die Fläche wird von einer nicht linearbegrenzten Hyparschale überdacht, die aus 3 Grundelementen zusammengesetzt ist.

Planung und Bauausführung: Architekten Erich Kaufmann, Carl-Heinz Pastor und Hans Fleischhauer gemeinsam mit Bauingenieur Ulrich Müther

Bauzeit:
150 Tage vom Beginn der Projektierung bis zur Übergabe, Fertigstellung 1968, Umbau 2002

Radius Schalendach:
Der Radius beträgt zwischen 16 und 20 m.

Spannweite:
Die frei tragende Spannweite der Hyparschale beträgt 27,70 m. Bei einer Schalendicke von 7 cm wird eine Schlankheit, das Verhältnis von Spannweite zu Schalendicke, von fast 1: 400 erreicht. Die Dicke der torkretierten Schale beträgt 7 cm.

Statische Höhe:
Die statische Höhe am Mittelpunkt der Schale beträgt 5 m. Damit ergibt sich ein Verhältnis von Spannweite zu statischer Höhe von 1:4,8

Fotos (C) André Weiß

Gewinnder des Deutschen Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Gewinner stehen fest. Bei der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 wurden die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke des “Miniatur Wunderland“ Hamburg mit dem Deutschen Brückenbaupreises 2023 ausgezeichnet. Den erstmals vergebenen Sonderpreis Nachhaltigkeit erhält die Pilotbrücke Stokkumer Straße in Emmerich.

Preisträger der Kategorie Straßen und Eisenbahnbrücken

Stadtbahnbrücke Stuttgart

„Der Einsatz neuartiger Carbonhänger verleiht Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub.“

DIE JURY

Die feingliedrige Netzwerkbogen-Konstruktion der Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt durch den erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023.

Der für die Bauweise maßgebliche Entwicklungsschub ging mit akribischer Planung und begleitender Forschung einher. Diese Innovationskraft ermöglichte es, Carbonfaserbauteile für den Einsatz in stark auf Zug beanspruchten Hängern von Brücken bis zur Einsatzreife zu entwickeln und gleichzeitig neue Lösungen für verstellbare Endbefestigungen zur Einstellung der erforderlichen Vorspannkraft zu finden.

Das Bauwerk ist ein wertvoller Beitrag zum ressourcenschonenden, nachhaltigen Bauen. Die Brücke verkörpert eine richtungsweisende Innovation, deren konstruktive Leichtigkeit und herausragende Gestaltung die Jury bis ins Detail überzeugte.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Foto © sbp/Patrick Grossien
Foto © sbp/Andreas Schnabel

Preisträger der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken

Brücke „Miniatur Wunderland“ Hamburger Speicherstadt

Die Fußgängerbrücke über den Kehrwiederfleet – ein minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen.

DIE JURY

Die Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur-Wunderland“ im Hamburger Weltkulturerbe Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Speichergebäude über den Kehrwiederfleet hinweg. Eine filigrane Fußgängerbrücke stellt nun die Verbindung der beiden Ausstellungsflächen her.

Die Jury würdigt mit der Verleihung des Brückenbaupreises 2023 die beeindruckende Reduzierung der Konstruktion auf das absolut Wesentliche sowie den innovativen Kunstgriff, das Tragwerk hinter der denkmalgeschützten Fassade zu verankern und im Inneren des Gebäudes zu gründen. Erst diese Lagerung ermöglicht die optische Schwerelosigkeit und reduzierte Eleganz der Konstruktion sowie den minimalen Eingriff in den geschützten Bestand. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht.

Innovative und kreative Ingenieurbaukunst stellt sich hier in den Dienst des Denkmalschutzes und berücksichtigt dabei die besonderen Anforderungen, die mit der fehlenden Tragfähigkeit der Kaimauer und der Bedeutung des Ortes als Touristenmagnet einhergehen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © panta Ingenieure

Sonderpreis „Nachhaltigkeit“

Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich

„Wegweisend in Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2 -Einsparung.“

DIE JURY

Die Pilotbrücke Stokkumer Straße bei Emmerich, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend in Bezug auf Nachhaltigkeit und Baugeschwindigkeit.

Der Stahlverbundüberbau wurde auf einem nahen Parkplatz abseits der Autobahn hergestellt, dann an einem einzigen Wochenende in die gesperrte A3 eingefahren und auf den Widerlagern abgesetzt. Diese Widerlager entstanden innerhalb weniger Tage ressourcenschonend unter Einsatz von geokunststoff-bewehrter Erde.

Zuvor waren Berechnungen notwendig, die über die vorhandenen Regelwerke hinausgehen und umfassende Nachweise erfordern. Als Baumaterial wurde lokal anstehender Erdstoff verwendet, der durch lagenweise angeordnete Geotextilien versteift und entsprechend tragfähig wurde. Die Widerlager können recycelt und der Erdstoff wiederverwendet werden.

Damit ist dieses Pilotprojekt ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen.

Foto © BIngK/VBI/André Wirsig
Fotos © Heitkamp Brückenbau

Titelbild © BIngK/VBI/André Wirsig

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO

BIngK zu geplanten Änderungen der MBO 2000 1124 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt die Initiative „Gebäudetyp E“ und unterstreicht dies erneut in ihrer aktuellen Stellungnahme zur geplanten Änderung der Musterbauordnung gegenüber der Bauministerkonferenz (ARGEBAU). Die vereinfachte Zulassung von Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben und technischen Baubestimmungen wird von der BIngK begrüßt. Somit kann in geeigneten Fällen das enge Korsett an Normen gelockert werden, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind („Gebäudetyp E“). Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag geleistet, das Bauen einfacher und ressourcenschonender zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Auf der Bundesingenieurkammer-Versammlung im Herbst 2022 wurde ein Antrag zur Förderung der Initiative „Gebäudetyp E“ von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau angenommen. Um die angestrebten Klimaschutz- und Wohnungsbauziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Eine davon ist der „Gebäudetyp E“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer. Die Bundesingenieurkammer und Landesingenieurkammern werden sich zukünftig bei Politik und in der Öffentlichkeit ebenfalls dafür einsetzten.

Foto © Bernd Klutsch/unsplash

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