Presse

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 15. Juli 2024. In einem heute veröffentlichten Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer in einem breiten Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Forderungspapier zum Download

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen

Berlin, 28. Juni 2024. Die Bevölkerung erwartet von Bund, Ländern und Kommunen höhere Investitionen in die Klimaanpassung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Bundesingenieurkammer. In weiten Teilen der Bevölkerung nimmt die Angst vor den Folgen von extremen Wetterereignissen zu. Zwei Drittel befürchten eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Mehr als 90 Prozent der Befragten meinen, dass der Staat mehr in die Klimaanpassung von Infrastrukturen wie Straßen, Schienen, Brücken und Dämmen investieren muss. 

Am 1. Juli 2024 tritt das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Klimaanpassung wird damit eine rechtlich verankerte Aufgabe zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Klimakrise. Bund, Länder und Kommunen werden verpflichtet, einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, wie Infrastrukturen besser gegen die Folgen klimatischer Veränderungen absichert werden können. Die Bundesregierung muss nun bis September 2025 eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ erarbeiten. Länder und Kommunen sind zudem angehalten, regionale Strategien zum besseren Schutz gegen Hitze, Hochwasser und Dürre bis Januar 2027 vorzulegen. Hierzu zählen die Bereiche Infrastruktur, Wasserwirtschaft, nachhaltiges Bauen und Flächennutzung. 

Die Bundesregierung will künftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben für die Klimaanpassung sowie zu den Schäden durch Extremwetterereignisse erheben. Noch ungelöst ist die Finanzierung: Länder und Kommunen wünschen sich neben Förderprogrammen des Bundes eine dauerhafte finanzielle Lösung für ihre Anpassungsstrategien und Umsetzungsmaßnahmen.

Dazu Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen jetzt vielfältige Klimaschutzmaßnahmen. Mögen die benötigten Investitionen auch hoch sein, führt ein Nichtstun zu deutlich höheren Folgekosten.“

Neben der erforderlichen finanziellen Unterstützung wirbt der Präsident der Bundesingenieurkammer dafür, das Bewusstsein in der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zu schärfen. „Auch wenn die Dringlichkeit von Infrastrukturanpassungen in der Bevölkerung wahrgenommen wird, so sieht man sich bei der Umsetzung häufig mit einer ‚not in my backyard‘-Mentalität konfrontiert. Dies verzögert Maßnahmen unnötig oder lässt sie komplett scheitern. Das können wir uns als Gesellschaft jedoch nicht mehr leisten.“

Über die Umfrage
Civey hat für die Bundesingenieurkammer vom 11.06. bis 13.06.2024 online 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die regionalen Ergebnisse sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler liegt bei 2,6 Prozentpunkten (Gesamtergebnis).

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen 150 150 Bundesingenieurkammer

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen

Die von der Bundesregierung angekündigten Mittelkürzungen für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, sondern bedrohen zunehmend die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Zahlreiche Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Deutschland erheblich mehr in seine Infrastrukturen investieren muss. Besonders alarmierend ist dabei der Zustand vieler Brücken und Straßen, die aufgrund mangelnder Wartung und Ertüchtigung schon jetzt erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen. „Wir sprechen hier nicht von weiteren Schlaglöchern – es geht um sicherheitsrelevante Probleme der Infrastrukturbauwerke bis hin zu einem Totalversagen. Ohne ausreichend finanzielle Mittel für Instandhaltung und Sanierung nimmt die Politik fahrlässig die Gefährdung der Bevölkerung in Kauf “, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Viele der Autobahnbrücken sind bereits heute am Rande ihrer Belastungsgrenzen. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen können wir uns aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Die verlässliche staatliche Finanzierung einer sicheren Verkehrsinfrastruktur ist keine ‚Kann-Investition‘ des Staates, die man je nach Haushaltslage einfach so kürzen kann, sondern eine Pflichtaufgabe“, betont der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus, ist unverzichtbar. Die Bundesingenieurkammer warnt aber davor, dass sich der Staat bei Infrastrukturprojekten unbedacht in Abhängigkeiten begibt, für deren Folgen später der Steuerzahler aufkommen muss. Im Einzelfall können z. B. Public-Private-Partnership-Modelle zum Tragen kommen und für alle Beteiligte von Vorteil sein. Der Staat muss jedoch von Fall zu Fall die Risiken abwägen und individuell entscheiden.

Zusätzlich zur langfristig abgesicherten Finanzierung unserer Infrastrukturen spricht sich die Bundesingenieurkammer für noch mehr Dynamik der Entbürokratisierung und weiteren Beschleunigung der Genehmigungsprozesse aus.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus

Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus 150 150 Bundesingenieurkammer

Achterbahnmodelle planen und bauen
Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus

Am 14. Juni 2024 würdigten die Ingenieurkammern im Deutschen Technikmuseum in Berlin die besten Teams des bundesweiten Schülerwettbewerbes „Junior.ING“. Der erste Preis der Alterskategorie bis Klasse 8 geht in diesem Jahr nach Bremen. Bundessieger in der Alterskategorie ab Klasse 9 ist ein Schüler aus Hessen. Aufgabe war es, eine funktionstüchtige Achterbahn zu planen und als Modell zu bauen. In einem ersten Schritt lobten die  Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nahmen dann am Bundesentscheid teil.

Die Zahl der Nachwuchstalente, die bei diesem anspruchsvollen Projekt teilnahmen, beeindruckte erneut: 4.458 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich mit insgesamt 1.757 Modellen am aktuellen Wettbewerb. Vorgabe war es, dass die Achterbahn aus Fahrbahn und Tragkonstruktion besteht. Die Gestaltung konnte frei gewählt werden.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Leonard Tonske
Achterbahn „Rund um die Raute“
Klasse 7, Oberschule Am Barkhof (Bremen)

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Silas Hofmann
Achterbahn „Silverstar“
Klasse 10, Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg (Hessen)

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Nachwuchspreis Junior.ING ist eine wichtige Förderung, die zudem die Sichtbarkeit junger Talente der Ingenieurwissenschaften erhöht. Es ist beeindruckend für mich, zu sehen, mit wie viel Kreativität, technischem Verständnis und Durchhaltevermögen die Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr ihre Ideen entwickelt haben. Die Gewinnerinnen und Gewinner zeigen eindrucksvoll, dass sie das Potenzial haben, die Ingenieurbaukunst voranzubringen.“

Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Ende des Jahres im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen. Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer.

„Bei Achterbahnen denkt man zuerst an ein wildes Fahrvergnügen auf dem Jahrmarkt in kurvigen Bahnen, vergisst dabei aber leicht, dass der Bau einer Achterbahn im Grunde Verkehrswegebau im Kleinen bedeutet – wofür eine Ingenieurleistung stets die Grundlage darstellt. Die Teilnehmer am diesjährigen Junior.ING-Wettbewerb haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie vielfältig die Ideen für einen solchen ‚Verkehrsweg‘ sein können, und wie man die beim Befahren auftretenden Kräfte in den Griff bekommt – auch wenn eine Murmelbahn natürlich etwas anderes ist als eine Achterbahn im großen Maßstab. Die Jury war aber nicht nur von der Ideenvielfalt der Schüler beeindruckt, sondern auch von der handwerklichen Qualität, mit der die Modelle ausgeführt worden sind; hier gingen Planung und Ausführung sozusagen erfolgreich Hand in Hand“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner

Die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergaben jeweils einen Sonderpreis in den Altersklassen.

Sonderpreis der Deutschen Bahn 

Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Jakob Friese, Philipp Kiefmann, Damian Ostrowski und Yonne Feddersen
Achterbahn „Marble Tech“
Klasse 5, Gymnasium Farmsen (Hamburg)

Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Johannes Kütten
Achterbahn „Wilde Hilde“
Klasse 9, Gymnasium am Stefansberg, Merzig (Saarland)

Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz bei der Deutschen Bahn AG betont: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs der Ingenieurkammern zeigen eindrucksvoll, welches Potenzial in jungen Menschen steckt. Mit ihren kreativen und technisch ausgeklügelten Projekten haben sie bewiesen, dass sie Herausforderungen mit Engagement und Know-how meistern können. Der DB Sonderpreis zeichnet besonders innovative Arbeiten aus und unterstreicht die Bedeutung der Nachwuchsförderung in der Branche. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind Ansporn für alle, die sich für Technik und Innovationen interessieren.“

Sonderpreis Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller

Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Paul Wenzel, Luisa Schönitz, Anton Hoff und Joost Beynon
Achterbahn „Jurassic Coaster“
Klasse 4 / Klasse 6, Grundschule Auf dem Seeberg, Kleinmachnow (Brandenburg)

Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Krista Marche
Achterbahn „Terra Twist“
Klasse 9, Karolinen-Gymnasium, Rosenheim (Bayern)

Wieland Schwarzkopf, Präsident Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller, ist überzeugt davon, dass „die Förderung der Talente gerade auch in dieser sehr speziellen Sparte des Achterbahnbaus eine große Bedeutung hat. Kann man doch auf diese Art bereits den Jüngsten einen würdigen und sinnvollen ‚Spielraum‘ im wahrsten Sinne des Wortes geben, wo sie Wissen, Können, Geschicklichkeit und Talent ausprobieren können. Wer weiß, vielleicht sehen wir die eine oder den anderen später in einer der deutschen Achterbahnschmieden wieder“, so Schwarzkopf.

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn war mit 300 Euro dotiert. Der Sonderpreis des Verbands der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller umfasst die Einladung in einen Freizeitpark. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Ende des Jahres im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen.

Bildmaterial sowie weitere Informationen stellen wir kostenfrei hier zur Verfügung.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip 150 150 Bundesingenieurkammer

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip

Berlin, 6. Juni 2024. Durch den fortschreitenden Klimawandel rücken Extremwetterereignisse verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung. Viele Menschen spüren die Folgen immer unmittelbarer. Seit Jahresbeginn waren beispielsweise Norddeutschland, das Saarland und nun Bayern und Baden-Württemberg von Starkregen und Hochwasser betroffen.

Schlammlawinen bedecken Bahnstrecken, Straßen werden unbefahrbar, Keller überflutet, Menschen verlieren ihr Zuhause: Gegen Hochwasserereignisse gibt es keinen vollumfänglichen Schutz für den Menschen und die gebaute Umwelt. Doch die negativen Folgen eines Hochwassers könnten begrenzt werden. Wie wir unsere Städte und Kommunen planen und bauen, bestimmt maßgeblich den Schadensumfang im Katastrophenfall. Hier bedarf es einer vorausschauenden Planung. Ingenieurinnen und Ingenieure sollten mit ihrer Expertise zur Schadensbegrenzung eingebunden werden.

Prof. Gebbeken, Experte für Katastrophenschutz und baulichen Objektschutz und Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: „Drei Jahre nach der Katastrophe im Ahrtal scheinen viele der guten Vorsätze von damals für eine geänderte Siedlungsentwicklung bereits wieder vergessen zu sein. Dabei werden wir künftig wohl viel häufiger mit Hochwasser konfrontiert sein. Die Folgen können wir nur dann abmildern, wenn wir endlich anders planen und bauen. Wir müssen der Realität ins Auge blicken: Manche Ortschaften, die früher kein Hochwassergebiet waren, sind es nun. Will man diese Siedlungen nicht aufgeben, müssen nicht nur die Häuser, sondern vor allem die komplette Siedlung baulich verändert werden. Das Schwammstadtprinzip ist hier einer der wichtigsten Wege.“

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Ingenieurkammern mit ihren Mitgliedern zentrale Handlungsempfehlungen, damit sich unsere Gesellschaft besser auf die zunehmenden Extremwetterereignisse vorbereiten kann:

  • Hochwasserschutz gehört als Vorsorgemaßnahme in die Bauleitplanung. Einflüsse des Klimawandels müssen bei der Ausweisung von Baugebieten und ausreichenden Retentionsflächen berücksichtigt werden. Eine Überprüfung bestehender Bebauungspläne ist erforderlich.
  • Strukturen aufbauen: Hochwasserschutz muss systematisch und interdisziplinär gedacht werden. Dafür braucht es Fachwissen aus vielen Bereichen. Expertinnen und Experten sowie gesellschaftlich relevante Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden. Zuständige Ministerien für Bau, Umwelt und Landwirtschaft müssen enger zusammenarbeiten und Hochwasserschutz als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen begreifen.
  • Das „AWA-Prinzip“ – Ausweichen, Widerstehen, Anpassen – für mehr Hochwasserschutz von Gebäuden:
    Ausweichen, indem in wassersensiblen Gebieten gar nicht erst gebaut oder zumindest auf einen Keller verzichtet wird. Ist ein Ausweichen nicht möglich, kann man den Widerstand gegen Hochwasser erhöhen wie zum Beispiel Keller und tieferliegende Hausöffnungen druckdicht verschließbar planen. Zudem besteht die Möglichkeit Treppeneingänge höher zu legen. Die Strategie des Anpassens trägt zur Schadensminimierung bei. So kann beispielsweise auf Tanks im Keller verzichtet werden oder alle elektrischen Leitungen werden in höherliegende Geschosse verlegt.

Als erste Maßnahme sollte man sich über seien Wohnort informieren. Hochwassergefahrenkarten bieten dabei einen guten Anhaltspunkt, um Standortrisiken zu erkennen. Diese Gefahrenkarten sind kostenfrei im Internet auffindbar.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in herausfordernden Zeiten – gesellschaftlich und baupolitisch

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in herausfordernden Zeiten – gesellschaftlich und baupolitisch 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 16. Mai 2024. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die ambitionierten Maßnahmenpakete der Bundesregierung und die aktuellen Förderkulissen können die Entwicklung nicht aufhalten. Die Politik und alle am Bau beteiligten Akteure müssen sich jedoch der weiterhin zuspitzenden Lage beim Wohnungsbau und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Denn die Schaffung von Wohnraum ist Sozial- und Familienpolitik. Funktionierende Infrastrukturen und die Anpassung der gebauten Umwelt an den Klimawandel haben weitreichende Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Eine hohe Baukultur ist ein wichtiger Baustein gelebter Demokratien, offener Gesellschaften und eines gesunden Wirtschaftsstandorts. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten begrüßte die Bundesingenieurkammer während ihres Politischen Abends am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste in Berlin.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Konjunktur am Bau ist meist von Auf’s und Ab’s geprägt. Es tut deshalb gut, sich auch in schwierigen Zeiten auf den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land verlassen zu können. Immer zuverlässig und ideenreich, suchen sie Lösungen und verharren nicht lange in der Problemanalyse. Vom Wehklagen ist schließlich noch keine Krise abgewendet worden. Aber Ingenieurinnen und Ingenieure fordern auch viel von der Politik – und das zurecht. Beim Engagement für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse finden Sie in mir und meinem Haus stete Mitstreiter. In unserem Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist die Bundesingenieurkammer eine unerlässliche Partnerin. Bau-Turbo, Maßnahmenpaket und viele kleine und große Gesetzesänderungen für schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen sind auf den Weg gebracht worden und werden – z. B. mit der BauGB-Novelle – noch auf den Weg gebracht. All das, um das Bauen zukünftig noch innovativer, digitaler und klimafreundlicher machen. Hier brauchen wir die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihren kreativen Ideen und ressourcenschonenden bautechnischen Lösungen mehr denn je.“

In seiner Begrüßungsrede fordert Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt. Zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Hier braucht es den ressortübergreifenden Schulterschluss der Bundesregierung mit dem Bausektor.“ Im Namen der Ingenieure und Ingenieurinnen appellierte der Präsident der Bundesingenieurkammer: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Formalismen und Bürokratie ausgebremst werden. Jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist unerlässlich.“

Fotomaterial zur Veranstaltung

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds der Bundesregierung

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds der Bundesregierung 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 10. April 2024. Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland über einen Infrastrukturfonds – parallel zum regulären Bundeshaushalt – langfristig und nachhaltig zu sichern. Ziel muss es sein, die Modernisierung unseres Landes auch nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse weiter voranzutreiben zu können. Die „langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert. Nun müssen Taten folgen. Allerdings gilt es, bei der Wahl der Mittelbeschaffung grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen.

„Bund und Länder sind hier primär in der Pflicht, die notwendigen Gelder für eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Gesperrte Brücken und marode Schienen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und verhindern Wachstum. Insofern ist ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus unverzichtbar. Jedoch sollte sich der Staat nicht unbedacht in Abhängigkeiten begeben, sonst zahlt der Steuerzahler am Ende drauf“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Im Einzelfall können etwa Public-private-Partnership-Modelle ein gangbarer Weg sein, das kann jedoch nicht die Lösung für alle Probleme und Herausforderungen sein. Der Staat muss von Fall zu Fall genau hinschauen und abwägen“, so der Präsident der Dachorganisation der Länderingenieurkammern weiter.

Neben der langfristigen Sicherung der Finanzierung spricht sich die Bundesingenieurkammer dafür aus, noch mehr Dynamik in die Entbürokratisierung und die weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu bringen.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 150 150 Bundesingenieurkammer

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau
Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts


Berlin, 26. Februar 2024
. Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat.

Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.

Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Gutachten kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

Die Möglichkeit dieser Verfahrensweise hatte das BMWK in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun das Rechtsgutachten.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt,“ bestätigt Professor Burgi in seiner Begründung. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, so Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Rechtsgutachten zum Download

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht

Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht 150 150 Bundesingenieurkammer

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024: Wettbewerb startet jetzt / Erstmalig wird Nachwuchspreis ausgelobt

Berlin, 22. Februar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben in diesem Jahr wieder den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 aus. Dieser Preis, der alle zwei Jahre vergeben wird, soll die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland ins Scheinwerferlicht rücken. Ingenieurinnen und Ingenieure sind aufgerufen, bis zum 30. April ihre Projekte einzureichen.

Die Auslobung und die Durchführung des Wettbewerbs werden wieder vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) übernommen. Der Staatspreis zählt zu den wichtigsten Preisen des Bauingenieurwesens in Deutschland.

Zum ersten Mal wird in diesem Jahr auch ein Nachwuchspreis ausgelobt, um die Vielzahl an jungen, aufstrebenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbar zu machen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Den innovativen und klugen Ideen der Ingenieurinnen und Ingenieure haben wir Bauwerke zu verdanken, mit denen wir Flüsse überqueren oder in denen wir unsere Autos und Fahrräder parken können. Die letzten Wettbewerbe haben ausgezeichnete Konstruktionen sichtbar gemacht, die gleichzeitig praktisch und alltagstauglich sind. Ob Brücken, Parkhäuser oder Tunnel, Ingenieurskunst aus Deutschland ist nicht umsonst weltweit gefragt. Machen Sie mit! Bewerben Sie sich mit Ihrem Bauwerk und mit ihrer Idee! In diesem Jahr sind erstmals auch die jungen Ingenieurinnen und Ingenieure aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Auch auf ihre Ideen sind wir sehr gespannt!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, appelliert an die Ingenieurinnen und Ingenieure: „Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist eine Chance für den Berufsstand, um auf die gesellschaftliche Bedeutung unseres Wirkens hinzuweisen. Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen sich täglich mit nachhaltigen Lösungen am Bau. Beschleunigtes und effizientes Bauen ist nur durch Innovationen und mit der richtigen Planung möglich. Helfen Sie, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil. Nur gemeinsam können wir die Bauwende sicht- und erfahrbar machen.“

Einreichungen bis 30. April 2024 möglich
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als Staatspreis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen aus dem Bereich des konstruktiven oder des funktionellen Ingenieurbaus. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22. Februar 2024 fertiggestellt worden sein. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Einreichungen können bis 30. April 2024 unter www.dingbp.de erfolgen.

Preis und Auszeichnungen
Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu 5 Auszeichnungen je 4.000 Euro zur Verfügung. Der Gewinner des Nachwuchspreises erhält 10.000 Euro.

Die Jury
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer, Berlin
Prof. Dr.-Ing. M. Arch. Lucio Blandini, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Münster
Andreas Keil, Stuttgart
Helmut Meyer, Stuttgart
Birga Ziegler, München

Stellvertretende Jurymitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Sturrgart
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

 

 

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 Copyright Lapatsch Unger

Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 gestartet: Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht. Foto: Copyright Lapatsch Unger

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 23. November 2023. Wenn heute die Bauministerkonferenz tagt, sind die Erwartungen in Deutschland hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, wie dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig begegnet werden kann. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

„Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.