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Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergabe: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 150 150 Bundesingenieurkammer

Klare Regeln zum Auftragswert bei Planungsleistungen am Bau
Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts


Berlin, 26. Februar 2024
. Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Dies ist für die Frage bedeutsam, ob eine Ausschreibung abhängig vom Schwellenwert europaweit zu erfolgen hat.

Erneut hat daher der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, den Ländern klarstellende Erläuterungen zur künftigen rechtssicheren Berechnung des geschätzten Auftragswerts bei der Vergabe von Planungsleistungen zu geben. Die bisher vorliegenden Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Umgang mit der Regelungsänderung seien zu allgemein und keine Hilfe für die öffentlichen Auftraggeber.

Kammern und Verbände der planenden Berufe haben nun ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. jur. Martin Burgi vorgelegt, dem Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Das Gutachten kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

Die Möglichkeit dieser Verfahrensweise hatte das BMWK in seiner Verordnungsbegründung zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun das Rechtsgutachten.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt,“ bestätigt Professor Burgi in seiner Begründung. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, so Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Rechtsgutachten zum Download

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

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Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht

Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht 150 150 Bundesingenieurkammer

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024: Wettbewerb startet jetzt / Erstmalig wird Nachwuchspreis ausgelobt

Berlin, 22. Februar 2024. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und die Bundesingenieurkammer loben in diesem Jahr wieder den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 aus. Dieser Preis, der alle zwei Jahre vergeben wird, soll die Bedeutung des Ingenieurbaus in Deutschland ins Scheinwerferlicht rücken. Ingenieurinnen und Ingenieure sind aufgerufen, bis zum 30. April ihre Projekte einzureichen.

Die Auslobung und die Durchführung des Wettbewerbs werden wieder vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) übernommen. Der Staatspreis zählt zu den wichtigsten Preisen des Bauingenieurwesens in Deutschland.

Zum ersten Mal wird in diesem Jahr auch ein Nachwuchspreis ausgelobt, um die Vielzahl an jungen, aufstrebenden Ingenieurinnen und Ingenieuren sichtbar zu machen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Den innovativen und klugen Ideen der Ingenieurinnen und Ingenieure haben wir Bauwerke zu verdanken, mit denen wir Flüsse überqueren oder in denen wir unsere Autos und Fahrräder parken können. Die letzten Wettbewerbe haben ausgezeichnete Konstruktionen sichtbar gemacht, die gleichzeitig praktisch und alltagstauglich sind. Ob Brücken, Parkhäuser oder Tunnel, Ingenieurskunst aus Deutschland ist nicht umsonst weltweit gefragt. Machen Sie mit! Bewerben Sie sich mit Ihrem Bauwerk und mit ihrer Idee! In diesem Jahr sind erstmals auch die jungen Ingenieurinnen und Ingenieure aufgerufen, ihre Projekte einzureichen. Auch auf ihre Ideen sind wir sehr gespannt!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, appelliert an die Ingenieurinnen und Ingenieure: „Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist eine Chance für den Berufsstand, um auf die gesellschaftliche Bedeutung unseres Wirkens hinzuweisen. Ingenieurinnen und Ingenieure beschäftigen sich täglich mit nachhaltigen Lösungen am Bau. Beschleunigtes und effizientes Bauen ist nur durch Innovationen und mit der richtigen Planung möglich. Helfen Sie, das Bewusstsein in der Öffentlichkeit dafür zu schärfen, und nehmen Sie an dem Wettbewerb teil. Nur gemeinsam können wir die Bauwende sicht- und erfahrbar machen.“

Einreichungen bis 30. April 2024 möglich
Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als Staatspreis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen aus dem Bereich des konstruktiven oder des funktionellen Ingenieurbaus. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 22. Februar 2024 fertiggestellt worden sein. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Einreichungen können bis 30. April 2024 unter www.dingbp.de erfolgen.

Preis und Auszeichnungen
Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Weitere 30.000 Euro stehen für bis zu 5 Auszeichnungen je 4.000 Euro zur Verfügung. Der Gewinner des Nachwuchspreises erhält 10.000 Euro.

Die Jury
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Dirk Scheinemann, Abteilungsleiter B im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Berlin
Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstand Bundesingenieurkammer, Berlin
Prof. Dr.-Ing. M. Arch. Lucio Blandini, Stuttgart
Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Münster
Andreas Keil, Stuttgart
Helmut Meyer, Stuttgart
Birga Ziegler, München

Stellvertretende Jurymitglieder:

Prof. Dr.-Ing. Steffen Feirabend, Sturrgart
Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

 

 

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024 Copyright Lapatsch Unger

Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 gestartet: Innovative Projekte von Ingenieurinnen und Ingenieuren gesucht. Foto: Copyright Lapatsch Unger

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„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 23. November 2023. Wenn heute die Bauministerkonferenz tagt, sind die Erwartungen in Deutschland hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, wie dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig begegnet werden kann. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

„Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

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Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erscheint im November 2023. Es zeigt eine Auswahl der wichtigsten aktuellen Bauwerke Made in Germany und diskutiert die Zukunft des Planens und Bauens. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer werden darin die Leistungen des deutschen Bauingenieurwesens dokumentiert. Die beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure beschreiben die bautechnischen Herausforderungen und erläutern konkrete Lösungen bei Planung und Ausführung. Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ ist eine Hommage an das Bauingenieurwesens, ein Forum für aktuelle Debatten rund um das Planen und Bauen diesmal insbesondere zu Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck sowie eine Würdigung von Victor Schmitt.

Für mehr Menschen mit weniger Material emissionsfrei bauen, so lautet die Einführung von Werner Sobek. Wie üblich werden nachfolgend auch im Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ wieder interessante Bauwerke, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland geplant und gebaut wurden, mit kurzen Beiträgen durch diese selber vorgestellt. So berichten zum Beispiel die Konstruktionsgruppe Bauen über die Sanierung der Marienbrücke bei Neuschwanstein, MKP über den Luftschiffhangar Mühlheim in Holzbauweise, C³ über den Carbon Concrete Cube Dresden, Werner Sobek über das Schiffshebewerk Niederfinow und das Plusenergiequartier P18 oder LAP über die Filstalbrücke und die Chenab-Brücke sowie Schüßler:plan über eine Fußgängerbrücke am Wasserstraßenkreuz Emscher/Rhein-Herne-Kanal.

Bei den Essays geht es mit einer Polemik des Juristen Michael Halstenberg los: Wollen wir die Welt retten oder unsere Standards? Anschließend beleuchten Bernhard Hauke und Helen Luisa Hein die Bedeutung der Ökobilanzierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Eine Gruppe junger Tragwerksplanender vom Attitude Building Collective zeigt auf, wie CO2-effiziente Konstruktionen gemeinsam entworfen und umgesetzt werden können. Was Leichtbau heute bedeuten kann, diskutieren nachfolgend Lucio Blandini, Annette Bögle, Jan Knippers und Klaas der Rycke. Daran schließen vertiefende Beiträge zu effizienten Betonkonstruktionen (Manfred Curbach und Walter Kaufmann et al.) sowie zu modernem tragendem Lehmbau an. Last but not least gibt es eine Würdigung des Konstruktiven Ingenieurs und Unternehmers Victor Schmitt.

Einreichungen für das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“
Für das nachfolgende Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“ können Vorschläge für Projekte und Essays bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden, sowie Essays zu den Zukunftsthemen für das Planen und Bauen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite www.ingd4c.org/jahrbuecher zu finden. Die Auswahl trifft wie immer der Beirat.

Die Veranstaltung zum Buch: 5. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 29.November 2023 in München
Das 5. Symposium Ingenieurbaukunst Design for Construction findet am 29. November 2023 im Oskar von Miller Forum in München statt. #5_IngD4C greift die Essays und Projekte der Ingenieurbaukunst 2024 auf, die zeitgleich erscheint. Thema ist diesmal Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck, unter anderem mit den Projekten Sanierung Wäscherei Spindlersfeld von EiSat als CO2-effiziente Konstruktion, dem Olympischen Wassersportzentrum Paris von sbp als Leichtbaukonzept, der U-Halle Bundesgartenschau Mannheim von EFG Ingenieure zum zirkulären Bauen oder die Stampfbetonfassade des Bertoldturm in Neuburg/Rhein von wh-p als Beispiel zu wieder genutzten, alten Bauweisen. Zu den Impulsen und kurzen Projektberichten kommen weitere bekannte Diskutanten wie der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Prof. Norbert Gebbeken, die den Diskurs der Baubranche zu den Zukunftsfragen bereichern und das Publikum einbeziehen. Das Symposium wird auch online übertragen, was für Studierende wieder kostenfrei ist. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ingd4c.org.

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Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen nun die nächsten Hürden nehmen

Wohnungsbaugipfel: Bund und Länder müssen nun die nächsten Hürden nehmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 25. September 2023. Wie vom Bausektor gefordert, hat die Bundesregierung ein Gesamtpaket mit Maßnahmen geschnürt, das kurzfristig den Wohnungsbau in Deutschland wiederbeleben soll. Viele der Punkte wurden in den letzten Wochen und Monaten zwischen Wirtschaft und Politik ausgehandelt und stellen einen guten Kompromiss dar. Ob jedoch die neu bereitgestellten Gelder und Steuererleichterungen den Baumotor soweit hochfahren, dass der dringend benötigte Wohnraum im entsprechenden Umfang geschaffen wird, bleibt abzuwarten. Wichtig ist, in den nächsten Wochen und Monaten wieder für Planungssicherheit und Vertrauen bei Investoren und Häuslebauern zu sorgen. Den Ländern und der im November stattfindenden Bauministerkonferenz der Länder fällt nun eine zentrale Rolle zu. Hier wird sich zeigen, ob dem heute vorgestellten Maßnahmenkatalog auch wirklich Taten folgen werden.

Die Genehmigungs- und Planungsverfahren zu beschleunigen, ist eine der Forderungen der Ingenieurkammern. Die Einführung des digitalen Bauantrags zeigt jedoch, wie langwierig solche Prozesse sind. Sollte die Genehmigungsfiktion von 3 Monaten umgesetzt werden, so wäre dies aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein wirklicher Fortschritt.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt, dass mehr Augenmerk auf das Bauen im Bestand, das ressourcenschonende Bauen und die Kreislauffähigkeit von Baumaterialien gelegt wird. Innovationen am Bau und die Forschung müssen hierzu jedoch entsprechend gefördert, der Rechtsrahmen zügig angepasst werden. Die CO2-Reduktion im Gebäudesektor und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Bundesingenieurkammer hat immer betont, dass der Bausektor in der Lage sein muss, beide Ziele zu erreichen. Die vorgestellten Maßnahmen und Anpassungen in diesem Bereich sind ein gut abgestimmtes Maßnahmenpaket. Der öffentlichen Hand als Auftraggeber fällt bei Nachhaltigkeit und Digitalisierung am Bau eine Vorbildrolle zu – sie muss hier vorangehen.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zum Wohnungsbaugipfel des Bundeskanzlers: „Wohnungsbau ist auch immer Sozialpolitik – doch leider ist bezahlbarer Wohnraum aktuell Mangelware. Die Schaffung von Wohneigentum sollte breiten Bevölkerungsteilen ermöglicht werden. Deshalb ist es wichtig, dass sich der Kanzler und die Bundesregierung ressortübergreifend diesen Themen angenommen haben. Ein Gesamtpaket wurde geschnürt, das hoffentlich nun den gewünschten Effekt hat. Die Hürden der ‚Leistungsphase null‘ wurden genommen, wir müssen jetzt endlich in die Umsetzung kommen.“

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Zeltdach des Olympiastadions München als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet

Zeltdach des Olympiastadions München als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet 150 150 Bundesingenieurkammer

Transparent, überraschend, innovativ und ungewöhnlich

Das Zeltdach des Olympiastadions München wird als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet

München, 22. September 2023. Am 22. September 2023 wurde das Zeltdach des Olympiastadions in München mit der Auszeichnung „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ geehrt. Vor rund 100 Gästen fand die feierliche Preisverleihung und die Enthüllung der Ehrentafel am Olympiastadion statt.
Zu den Olympischen Spielen 1972 fertiggestellt, ist das Zeltdach noch heute für den Ingenieurbau prägend. Das Bauwerk zeichnet sich dadurch aus, dass modernste, weitgehend eigens dafür entwickelte Techniken zum Einsatz kamen. Die zahlreichen Entwicklungen waren später noch für die Konstruktion von Dächern und Brücken richtungsweisend. Hierzu zählen die Erdanker, das dehnbare, hochpräzise, vorgefertigte Seilnetze sowie der erste große CAD-Einsatz – um nur einige zu nennen. Die aus dem Bau des Zeltdaches gewonnenen Erkenntnisse wurden später aufgearbeitet und weiter erforscht. So wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ingenieurbüros ein eigener Forschungsbereich an der Universität Stuttgart gegründet, der seitdem weltweite Anerkennung genießt. Der Innovationsgeist und Mut von damals dienen heute noch vielen Ingenieurinnen und Ingenieuren als Vorbild.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der terminbedingt nicht an der Ehrung teilnehmen konnte, hat durch seinen ursprünglichen Beruf eine besondere Verbindung zur Zeltdachkonstruktion: „Als Stahlbau- und Schweißfachingenieur bewundere ich das Zeltdach des Olympiastadions sehr. Zusammen mit dem Olympiapark gibt es der Stadt München ein einzigartiges Gesicht und hat einen großen Wert für die Bürgerinnen und Bürger. Jedes Jahr kommen Touristen aus aller Welt, um diesen charakteristischen Ort mit seiner einzigartigen Wirkung zu besichtigen. Dass die einzigartige Ingenieurbaukunst nun besonders geehrt wird, ist absolut verdient.“

Die Münchner Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk betont: „Das transparente Zeltdach des Olympiageländes steht für Durchlässigkeit und Leichtigkeit. Es wurde als Symbol der Demokratie geschaffen. Ein Wahrzeichen, dessen geniale Architektur und Ingenieurbaukunst die gebaute Philosophie der Baukultur verkörpert.“

„Ich freue mich, dass mit dieser Auszeichnung die herausragenden Ingenieurleistungen, die dieses einzigartige Zeltdach erst möglich gemacht haben, für jedermann sichtbar gemacht werden“, unterstreicht Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau über die Ehrung.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, kommentiert: „Wenn der Architekt Günter Behnisch die Überdachung nach Fertigstellung transparent, überraschend, innovativ und ungewöhnlich nennen konnte, so lag dies an der engen Verzahnung von Architektur und Ingenieurbau. Auch hier hat das Bauwerk noch heute Vorbildcharakter. Das Zusammenspiel von Gestaltung und Technik sowie die Zusammenarbeit mit dem Handwerk machen das Zeltdach zum Symbol deutscher Ingenieurbaukunst. Es freut mich sehr, diese Auszeichnung im Namen der Bundesingenieurkammer zu verleihen, denn auch für mich waren die Ingenieurleistungen des Zeltdaches prägend.“

Die Auszeichnungsreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird unterstützt vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), den Ingenieurkammern der Länder und dem gemeinnützigen Förderverein „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Die Auszeichnung erhalten historisch besonders bedeutende Ingenieurbauwerke, die mindestens 50 Jahre alt sind. Das Zeltdach des Münchner Olympiastadions ist das vierte bayerische Bauwerk, das diesen Titel tragen darf. Bundesweit wurden seit 2007 mit dem heutigen Tag 30 Bauwerke ausgezeichnet.

Weitere Informationen: Eine Idee wird Realität – wie das Zeltdach des Olympiastadions München den Ingenieurbau Deutschlands prägte

zur Auszeichnung

Filmische Dokumentation

Webseite Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland

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Auftragswertberechnung: Klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei

Auftragswertberechnung: Klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei 150 150 Bundesingenieurkammer

Gemeinsame Pressemitteilung Bundesarchitektenkammer  und Bundesingenieurkammer

Verordnung zur Auftragswertberechnung tritt heute in Kraft – klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei

Berlin, 24. August 2023. Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ wurde am 23.8.2023 im Bundegesetzblatt verkündet (zur Verordnung). Nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben müssen künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden, denn auch für diese gelten ab sofort dieselben Regeln zur Auftragswertberechnung wie für sonstige Dienstleistungen. Damit steht fest, dass bei öffentlichen Aufträgen für Planungsleistungen Lose über alle Leistungen zusammengefasst werden müssen.

Die Vergabeverfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe kritisierten bereits im Juni die entsprechende Entscheidung des Bundesrats für dessen Zustimmung zur Änderung der Vergabeverordnung. Sie befürchten eine wirtschaftliche Gefährdung der mittelstandsgeprägten Planungswirtschaft in Deutschland.

Der Bundesrat hatte immerhin bei seiner Zustimmung – ebenso wie Planerorganisationen und kommunale Spitzenverbände – mit Blick auf die Ausführungen in der Begründung zur Verordnung eine klarstellende Erläuterung gefordert, die eine rechtssichere Auftragswertberechnung ermöglicht. In der Verordnungsbegründung wurde ein Ansatz beschrieben, wonach als Grundlage für die Auftragswertberechnung von Planungsleistungen das Bauvorhaben als Ganzes herangezogen werden kann. Unabhängig davon muss die Vergabe sowohl der Planungs- als auch der Bauleistungen wegen des Gebots der mittelstandsfreundlichen Vergabe in der Regel auch weiterhin in einzelnen Losen erfolgen. Bei Umsetzung dieses Ansatzes dürfte die Anzahl der EU-weiten Ausschreibungen bei weitem nicht so stark steigen.

Die Ausführungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurden am 23. August 2023 veröffentlicht (zur Ausführung). Das BMWK bezieht sich hierbei auf die EU-Kommission, die nach wie vor an ihrer restriktiven Haltung festhält. Da das Vertragsverletzungsverfahren mit Inkrafttreten der eForms-Verordnung auch noch nicht beendet ist, müssten sich die Erläuterungen auf Hinweise auf den geltenden Rechtsrahmen konzentrieren. Auch sei die Rechtsanwendung im Einzelfall den Vergabestellen und die Rechtsauslegung den Vergabekammern und Gerichten vorbehalten. Vor diesem Hintergrund werden die Erläuterungen voraussichtlich nicht in gewünschtem Maße zur Rechtssicherheit beitragen.

„Ob die Handreichung trotzdem die öffentlichen Auftraggeber veranlassen könnte, für die Auftragswertberechnung den höheren Schwellenwert für Bauvorhaben heranzuziehen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden uns hierzu insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter austauschen. Denn sollten die Kommunen dies nicht tun, ist mit einer Verzehnfachung der EU-weiten Ausschreibungen zu rechnen. Dies würde nicht nur die meisten Kommunen überfordern, auch viele kleine und junge Planungsbüros werden wegen des viel höheren Bewerbungsaufwands von Ausschreibungsteilnahmen absehen zu Lasten von innovativen Ideen für mehr Nachhaltigkeit und Baukultur.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing Heinrich Bökamp, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und auf eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollten die kleinen und mittleren Büros geschützt und gefördert werden. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden“, unterstreicht der Präsident der Bundesingenieurkammer.

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Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu: Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Berlin, 16. Juni 2023. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, durch die eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine

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Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin 150 150 Bundesingenieurkammer

Spitzendisziplin „Brückenschlagen“

Bundesweiter Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern zeichnet Nachwuchstalente in Berlin aus

Berlin, 16. Juni 2023. Am 16. Juni 2023 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs Junior.ING bei der feierlichen Verleihung im Deutschen Technikmuseum Berlin bekanntgegeben. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs der Ingenieurkammern lautete: „Brücken schlagen“. Aufgabe war es, eine Fuß- oder Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Gestaltung der Modelle verlangte den bundesweit rund 4.500 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Fantasie und technisches Wissen ab. So musste die Konstruktion ein Gewicht von mindestens 500 g in der Mitte der Brücke tragen können. Dabei investierten die Teams mehr als 40.000 Stunden in die Projektarbeit. Die ersten Preise beider Alterskategorien in der Spitzendisziplin des Ingenieurbaus, dem Brückenbau, gehen 2023 nach Nordrhein-Westfalen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Hendrik Dresen, Linus Dresen und Christian Bode
für die Brücke „Ruhrpott-Piña“
Schule: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Alicia Jakschik, Leon Jason Backhaus und Leonie Marie Nielsen
für die Brücke „Omurga“
Schule: Gesamtschule Horst, Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK I bis Klasse 8):

Greta Amende
für die Brücke „Air Mash“
Schule: Alexander von Humboldt Gymnasium Eberswalde, Eberswalde (Brandenburg)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK II ab Klasse 9):

Julius Willich
für die Brücke „Twister Bridge“
Schule: Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, Hamburg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer Brücken schlagen will, muss Brücken bauen können. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, dass sie diese Kunst meisterlich beherrschen. Sie haben tragfähige Modelle für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und mit ihren Brücken für Fußgänger und Radfahrer Impulse für einen klimafreundlichen Ingenieurbau gegeben. Der Wettbewerb hat einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Kreativität, Forschergeist und handwerkliche Präzision in den Schülerinnen und Schülern steckt. Ein gutes Zeichen für die Baubranche, die solchen engagierten und kreativen Nachwuchs braucht.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer. Und der Juryvorsitzende zeigt sich vom Engagement aller Beteiligten begeistert: „Der Schülerwettbewerb ‚Junior.ING‘ beweist erneut, wie groß das Potential für hervorragende planende und ausführende Bauingenieure der nächsten Generation in Deutschland ist. Im Bundesentscheid werden die ‚Sieger der Sieger‘ aus den Landeswettbewerben ausgezeichnet. Sie stehen stellvertretend für all die vielen Schüler – und die sie unterstützenden Lehrer –, die über Monate hinweg zusätzlich zum normalen Schulbetrieb ein großes Maß an Engagement, Fleiß und Teamgeist an den Tag gelegt haben, um ihre ganz persönliche Vision vom Brückenschlagen umzusetzen.“

Die Deutsche Bahn vergibt auch 2023 wieder den Sonderpreis für besonders innovative Teams. Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz Deutsche Bahn AG, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs für das Ingenieurwesen: „Dieser Wettbewerb ist nicht nur ein Schaufenster für die Ideen und Kreativität der Schülerinnen und Schüler. Er bietet den Nachwuchsingenieur:innen von morgen auch die Chance, ihre Leidenschaft für Technik und Gestaltung zu entfalten. Der Bedarf an qualifizierten Ingenieur:innen ist groß und wird in unserer Gesellschaft wachsen – diese jungen Talente sind die Schlüsselakteure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums zu sehen.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.
Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

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Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Presseerklärug von Deutscher Brückenbaupreis

Stadtbahnbrücke Stuttgart und Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt gewinnen Deutschen Brückenbaupreis 2023

Deutscher Brückenbaupreis 2023 zeichnet im Beisein von Bundesminister Dr. Volker Wissing herausragende Bauwerke aus

Dresden, 31. Mai 2023 – Die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt erhalten den Deutschen Brückenbaupreis 2023. Auf der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 in Dresden überreichte Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, die Auszeichnungen an die Preisträger. Beide Bauwerke zeichnen sich durch zukunftsweisende Innovationen im Ingenieurbau aus.

Neuartige Carbonhänger setzen Maßstäbe
Die Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt mit dem erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken. Die Jury betont, dass durch den Einsatz dieser Carbonhänger Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub erhalten. Ausgezeichnet wurde auch die akribische Planung und begleitende Forschung, die die herausragende Ingenieurleistung ermöglichten. Das Bauwerk leistet nach Ansicht der Jury einen wertvollen Beitrag zum ressourcenschonenden Bauen.

Kleinste „Eisenbahnbrücke“ der Welt
Eine Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur Wunderland“ in der Hamburger Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Gebäude für die Ausstellungsbesucher. Die Jury würdigt die kleinste „Eisenbahnbrücke“ der Welt für ihre Ingenieurbaukunst als „minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen“. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht. Die Hamburger Touristenattraktion erhält den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken.

Erstmaliger Sonderpreis für Nachhaltigkeit
Der erstmalig vergebene Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen geht an die Brücke Stokkumer Straße. Die Pilotbrücke, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend bei Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2-Einsparung. So wurde als Baumaterial lokal anstehender Erdstoff verwendet. Das Pilotprojekt ist laut Jury „ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen“.

Dipl.-Ing. Andreas Keil und sein Kollege Dipl.-Ing. Lorenz Haspel (schlaich bergermann partner sbp), Dr.-Ing. Christian Böttcher (panta ingenieure gmbh), und Dipl.-Ing. Thorsten Balder mit Dipl.-Ing. Dominik Radtke in Stellvertretung von Jörg Kranz (Heitkamp Brückenbau GmbH), nahmen stellvertretend für ihre Teams die Preise entgegen.

Gefeiert wurden die Gewinner von den etwa 1.200 Gästen der Preisverleihung aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft. Gastgeber waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist erneut Förderer und Schirmherr des Deutschen Brückenbaupreises.

Der Jury gehören an:
• MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, (Juryvorsitzender)
• Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
• Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
• Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
• Anja Vehlow, DB Netz AG
• Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Nominierungen der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken:
• Brücke „Miniatur Wunderland“, Hamburg (Hamburg)
• Carl-Alexander-Brücke, Dorndorf (Thüringen)
• Mühlensteg, Besigheim (Baden-Württemberg)

Nominierungen der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken:
• Fuldatalbrücke, Bergshausen (Hessen)
• Pilotbrücke Stokkumer Straße, Emmerich (Nordrhein-Westfalen)
• Stadtbahnbrücke, Stuttgart (Baden-Württemberg)

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