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Zeltdach des Olympiastadions München als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet

Zeltdach des Olympiastadions München als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet 150 150 Bundesingenieurkammer

Transparent, überraschend, innovativ und ungewöhnlich

Das Zeltdach des Olympiastadions München wird als „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ ausgezeichnet

München, 22. September 2023. Am 22. September 2023 wurde das Zeltdach des Olympiastadions in München mit der Auszeichnung „Historisches Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ geehrt. Vor rund 100 Gästen fand die feierliche Preisverleihung und die Enthüllung der Ehrentafel am Olympiastadion statt.
Zu den Olympischen Spielen 1972 fertiggestellt, ist das Zeltdach noch heute für den Ingenieurbau prägend. Das Bauwerk zeichnet sich dadurch aus, dass modernste, weitgehend eigens dafür entwickelte Techniken zum Einsatz kamen. Die zahlreichen Entwicklungen waren später noch für die Konstruktion von Dächern und Brücken richtungsweisend. Hierzu zählen die Erdanker, das dehnbare, hochpräzise, vorgefertigte Seilnetze sowie der erste große CAD-Einsatz – um nur einige zu nennen. Die aus dem Bau des Zeltdaches gewonnenen Erkenntnisse wurden später aufgearbeitet und weiter erforscht. So wurde in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ingenieurbüros ein eigener Forschungsbereich an der Universität Stuttgart gegründet, der seitdem weltweite Anerkennung genießt. Der Innovationsgeist und Mut von damals dienen heute noch vielen Ingenieurinnen und Ingenieuren als Vorbild.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der terminbedingt nicht an der Ehrung teilnehmen konnte, hat durch seinen ursprünglichen Beruf eine besondere Verbindung zur Zeltdachkonstruktion: „Als Stahlbau- und Schweißfachingenieur bewundere ich das Zeltdach des Olympiastadions sehr. Zusammen mit dem Olympiapark gibt es der Stadt München ein einzigartiges Gesicht und hat einen großen Wert für die Bürgerinnen und Bürger. Jedes Jahr kommen Touristen aus aller Welt, um diesen charakteristischen Ort mit seiner einzigartigen Wirkung zu besichtigen. Dass die einzigartige Ingenieurbaukunst nun besonders geehrt wird, ist absolut verdient.“

Die Münchner Stadtbaurätin Prof. Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk betont: „Das transparente Zeltdach des Olympiageländes steht für Durchlässigkeit und Leichtigkeit. Es wurde als Symbol der Demokratie geschaffen. Ein Wahrzeichen, dessen geniale Architektur und Ingenieurbaukunst die gebaute Philosophie der Baukultur verkörpert.“

„Ich freue mich, dass mit dieser Auszeichnung die herausragenden Ingenieurleistungen, die dieses einzigartige Zeltdach erst möglich gemacht haben, für jedermann sichtbar gemacht werden“, unterstreicht Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau über die Ehrung.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, kommentiert: „Wenn der Architekt Günter Behnisch die Überdachung nach Fertigstellung transparent, überraschend, innovativ und ungewöhnlich nennen konnte, so lag dies an der engen Verzahnung von Architektur und Ingenieurbau. Auch hier hat das Bauwerk noch heute Vorbildcharakter. Das Zusammenspiel von Gestaltung und Technik sowie die Zusammenarbeit mit dem Handwerk machen das Zeltdach zum Symbol deutscher Ingenieurbaukunst. Es freut mich sehr, diese Auszeichnung im Namen der Bundesingenieurkammer zu verleihen, denn auch für mich waren die Ingenieurleistungen des Zeltdaches prägend.“

Die Auszeichnungsreihe „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“ wird unterstützt vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), den Ingenieurkammern der Länder und dem gemeinnützigen Förderverein „Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland“. Die Auszeichnung erhalten historisch besonders bedeutende Ingenieurbauwerke, die mindestens 50 Jahre alt sind. Das Zeltdach des Münchner Olympiastadions ist das vierte bayerische Bauwerk, das diesen Titel tragen darf. Bundesweit wurden seit 2007 mit dem heutigen Tag 30 Bauwerke ausgezeichnet.

Weitere Informationen: Eine Idee wird Realität – wie das Zeltdach des Olympiastadions München den Ingenieurbau Deutschlands prägte

zur Auszeichnung

Filmische Dokumentation

Webseite Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland

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Auftragswertberechnung: Klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei

Auftragswertberechnung: Klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei 150 150 Bundesingenieurkammer

Gemeinsame Pressemitteilung Bundesarchitektenkammer  und Bundesingenieurkammer

Verordnung zur Auftragswertberechnung tritt heute in Kraft – klarstellende Erläuterungen des BMWK tragen nicht zu Rechtssicherheit bei

Berlin, 24. August 2023. Die Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen“ wurde am 23.8.2023 im Bundegesetzblatt verkündet (zur Verordnung). Nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben müssen künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden, denn auch für diese gelten ab sofort dieselben Regeln zur Auftragswertberechnung wie für sonstige Dienstleistungen. Damit steht fest, dass bei öffentlichen Aufträgen für Planungsleistungen Lose über alle Leistungen zusammengefasst werden müssen.

Die Vergabeverfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe kritisierten bereits im Juni die entsprechende Entscheidung des Bundesrats für dessen Zustimmung zur Änderung der Vergabeverordnung. Sie befürchten eine wirtschaftliche Gefährdung der mittelstandsgeprägten Planungswirtschaft in Deutschland.

Der Bundesrat hatte immerhin bei seiner Zustimmung – ebenso wie Planerorganisationen und kommunale Spitzenverbände – mit Blick auf die Ausführungen in der Begründung zur Verordnung eine klarstellende Erläuterung gefordert, die eine rechtssichere Auftragswertberechnung ermöglicht. In der Verordnungsbegründung wurde ein Ansatz beschrieben, wonach als Grundlage für die Auftragswertberechnung von Planungsleistungen das Bauvorhaben als Ganzes herangezogen werden kann. Unabhängig davon muss die Vergabe sowohl der Planungs- als auch der Bauleistungen wegen des Gebots der mittelstandsfreundlichen Vergabe in der Regel auch weiterhin in einzelnen Losen erfolgen. Bei Umsetzung dieses Ansatzes dürfte die Anzahl der EU-weiten Ausschreibungen bei weitem nicht so stark steigen.

Die Ausführungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wurden am 23. August 2023 veröffentlicht (zur Ausführung). Das BMWK bezieht sich hierbei auf die EU-Kommission, die nach wie vor an ihrer restriktiven Haltung festhält. Da das Vertragsverletzungsverfahren mit Inkrafttreten der eForms-Verordnung auch noch nicht beendet ist, müssten sich die Erläuterungen auf Hinweise auf den geltenden Rechtsrahmen konzentrieren. Auch sei die Rechtsanwendung im Einzelfall den Vergabestellen und die Rechtsauslegung den Vergabekammern und Gerichten vorbehalten. Vor diesem Hintergrund werden die Erläuterungen voraussichtlich nicht in gewünschtem Maße zur Rechtssicherheit beitragen.

„Ob die Handreichung trotzdem die öffentlichen Auftraggeber veranlassen könnte, für die Auftragswertberechnung den höheren Schwellenwert für Bauvorhaben heranzuziehen, wird sich in den kommenden Monaten zeigen“, sagt Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden uns hierzu insbesondere mit den kommunalen Spitzenverbänden weiter austauschen. Denn sollten die Kommunen dies nicht tun, ist mit einer Verzehnfachung der EU-weiten Ausschreibungen zu rechnen. Dies würde nicht nur die meisten Kommunen überfordern, auch viele kleine und junge Planungsbüros werden wegen des viel höheren Bewerbungsaufwands von Ausschreibungsteilnahmen absehen zu Lasten von innovativen Ideen für mehr Nachhaltigkeit und Baukultur.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing Heinrich Bökamp, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und auf eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sollten die kleinen und mittleren Büros geschützt und gefördert werden. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden“, unterstreicht der Präsident der Bundesingenieurkammer.

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Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesrat stimmt Änderung der Vergabeverordnung zu: Planende Berufe erwarten massive Verwerfungen im deutschen Planungsmarkt

Berlin, 16. Juni 2023. Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, durch die eine Änderung der Vergabeverordnung voraussichtlich dazu führen wird, dass nahezu alle öffentlichen Planungsaufgaben künftig nach den Regeln des EU-Rechts vergeben werden müssen. Insbesondere die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber werden hiermit aufgrund fehlender Kapazitäten oftmals überfordert sein, worauf auch die Kommunalen Spitzenverbände hingewiesen haben.

Die Verfahren werden sowohl für die Auftraggeber- wie für die Auftragnehmerseite deutlich aufwändiger und werden damit erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe befürchten daher, dass es zukünftig vermehrt zu Total- und Generalunternehmervergaben kommen wird. Die Folge wäre eine Existenzgefährdung für die mittelstandsgeprägte Planungswirtschaft in Deutschland.

Der geplanten Änderung der VgV liegt ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission zugrunde, die in der bisher gültigen deutschen Regelung einen Verstoß gegen die europäischen Vergaberichtlinien sieht. Die Planerverbände hatten hingegen geltend gemacht, dass den zu erwartenden negativen Auswirkungen kein erkennbarer Vorteil im Sinne einer Stärkung des europäischen Binnenmarkts gegenüberstehe, und gefordert, dass sich der Europäische Gerichtshof mit dem Thema befassen sollte. Mehrere Bundesländer hatten sich dem angeschlossen, blieben aber bei der heutigen Abstimmung in der Minderheit.

„Wir bedauern es sehr, dass nach dem Bundestag auch der Bundesrat den Weg dafür frei gemacht hat, den gut funktionierenden Planungsmarkt in Deutschland massiv zu gefährden,“ meint Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir werden jetzt mit der Bundesregierung und den öffentlichen Auftraggebern, insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, unsere Gespräche weiter fortsetzen und intensivieren, mit welchen Mitteln die negativen Folgewirkungen der Änderung der Vergabeverordnung so gering wie möglich gehalten werden können.“

Auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, befürchtet massive Auswirkungen auf die planenden Berufe und eine Vielzahl dringend benötigter Bauprojekte in Deutschland. „Es ist überaus bedauerlich, dass sich sowohl Bund als auch die Länder gerade in diesen herausfordernden Zeiten nicht schützend vor die kleinen und mittleren Büros stellen. Diese bilden bislang das Rückgrat der deutschen Planungslandschaft und werden vor dem Hintergrund von Bau- und Energiewende dringender denn je benötigt. Eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Leistungserbringung kann jedoch nur unter fairen Rahmenbedingungen gewährleistet werden,“ so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akdademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure, Zentralverband der Ingenieurvereine

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Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin

Preisverleihung Junior.ING 2023 in Berlin 150 150 Bundesingenieurkammer

Spitzendisziplin „Brückenschlagen“

Bundesweiter Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern zeichnet Nachwuchstalente in Berlin aus

Berlin, 16. Juni 2023. Am 16. Juni 2023 wurden die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs Junior.ING bei der feierlichen Verleihung im Deutschen Technikmuseum Berlin bekanntgegeben. Das diesjährige Motto des Wettbewerbs der Ingenieurkammern lautete: „Brücken schlagen“. Aufgabe war es, eine Fuß- oder Radwegbrücke zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Gestaltung der Modelle verlangte den bundesweit rund 4.500 teilnehmenden Schülerinnen und Schülern Fantasie und technisches Wissen ab. So musste die Konstruktion ein Gewicht von mindestens 500 g in der Mitte der Brücke tragen können. Dabei investierten die Teams mehr als 40.000 Stunden in die Projektarbeit. Die ersten Preise beider Alterskategorien in der Spitzendisziplin des Ingenieurbaus, dem Brückenbau, gehen 2023 nach Nordrhein-Westfalen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Hendrik Dresen, Linus Dresen und Christian Bode
für die Brücke „Ruhrpott-Piña“
Schule: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Alicia Jakschik, Leon Jason Backhaus und Leonie Marie Nielsen
für die Brücke „Omurga“
Schule: Gesamtschule Horst, Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK I bis Klasse 8):

Greta Amende
für die Brücke „Air Mash“
Schule: Alexander von Humboldt Gymnasium Eberswalde, Eberswalde (Brandenburg)

Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Modell (AK II ab Klasse 9):

Julius Willich
für die Brücke „Twister Bridge“
Schule: Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer, Hamburg

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer Brücken schlagen will, muss Brücken bauen können. Die Schülerinnen und Schüler haben in diesem anspruchsvollen Wettbewerb bewiesen, dass sie diese Kunst meisterlich beherrschen. Sie haben tragfähige Modelle für eine nachhaltige Mobilität entwickelt und mit ihren Brücken für Fußgänger und Radfahrer Impulse für einen klimafreundlichen Ingenieurbau gegeben. Der Wettbewerb hat einmal mehr deutlich gemacht, wie viel Kreativität, Forschergeist und handwerkliche Präzision in den Schülerinnen und Schülern steckt. Ein gutes Zeichen für die Baubranche, die solchen engagierten und kreativen Nachwuchs braucht.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer. Und der Juryvorsitzende zeigt sich vom Engagement aller Beteiligten begeistert: „Der Schülerwettbewerb ‚Junior.ING‘ beweist erneut, wie groß das Potential für hervorragende planende und ausführende Bauingenieure der nächsten Generation in Deutschland ist. Im Bundesentscheid werden die ‚Sieger der Sieger‘ aus den Landeswettbewerben ausgezeichnet. Sie stehen stellvertretend für all die vielen Schüler – und die sie unterstützenden Lehrer –, die über Monate hinweg zusätzlich zum normalen Schulbetrieb ein großes Maß an Engagement, Fleiß und Teamgeist an den Tag gelegt haben, um ihre ganz persönliche Vision vom Brückenschlagen umzusetzen.“

Die Deutsche Bahn vergibt auch 2023 wieder den Sonderpreis für besonders innovative Teams. Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz Deutsche Bahn AG, unterstreicht die Bedeutung des Wettbewerbs für das Ingenieurwesen: „Dieser Wettbewerb ist nicht nur ein Schaufenster für die Ideen und Kreativität der Schülerinnen und Schüler. Er bietet den Nachwuchsingenieur:innen von morgen auch die Chance, ihre Leidenschaft für Technik und Gestaltung zu entfalten. Der Bedarf an qualifizierten Ingenieur:innen ist groß und wird in unserer Gesellschaft wachsen – diese jungen Talente sind die Schlüsselakteure, die die Herausforderungen der Zukunft meistern werden.“

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums zu sehen.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.
Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

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Übersicht aller Teams

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Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023

Preisverleihung Deutscher Brückenbaupreis 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Presseerklärug von Deutscher Brückenbaupreis

Stadtbahnbrücke Stuttgart und Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt gewinnen Deutschen Brückenbaupreis 2023

Deutscher Brückenbaupreis 2023 zeichnet im Beisein von Bundesminister Dr. Volker Wissing herausragende Bauwerke aus

Dresden, 31. Mai 2023 – Die Stadtbahnbrücke Stuttgart und die Brücke „Miniatur Wunderland“ der Hamburger Speicherstadt erhalten den Deutschen Brückenbaupreis 2023. Auf der feierlichen Preisverleihung am 30. Mai 2023 in Dresden überreichte Dr. Volker Wissing, Bundesminister für Digitales und Verkehr, die Auszeichnungen an die Preisträger. Beide Bauwerke zeichnen sich durch zukunftsweisende Innovationen im Ingenieurbau aus.

Neuartige Carbonhänger setzen Maßstäbe
Die Stadtbahnbrücke Stuttgart setzt mit dem erstmaligen Einsatz neuartiger Carbonhänger bei Stabbogenbrücken in Deutschland völlig neue Maßstäbe und erhält dafür den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken. Die Jury betont, dass durch den Einsatz dieser Carbonhänger Netzwerkbogenbrücken einen wahren Entwicklungsschub erhalten. Ausgezeichnet wurde auch die akribische Planung und begleitende Forschung, die die herausragende Ingenieurleistung ermöglichten. Das Bauwerk leistet nach Ansicht der Jury einen wertvollen Beitrag zum ressourcenschonenden Bauen.

Hamburger Touristenattraktion ausgezeichnet
Eine Erweiterung der Modelleisenbahnanlage „Miniatur Wunderland“ in der Hamburger Speicherstadt erforderte die Verbindung zweier denkmalgeschützter Gebäude für die Ausstellungsbesucher. Die Jury würdigt die Fußgängerbrücke für ihre Ingenieurbaukunst als „minimalistischer Entwurf für anspruchsvolle Bedingungen“. Zugleich wurde die Möglichkeit der vollständigen Rückbaubarkeit mitbedacht. Die Hamburger Touristenattraktion erhält den Deutschen Brückenbaupreis 2023 in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken.

Erstmaliger Sonderpreis für Nachhaltigkeit
Der erstmalig vergebene Sonderpreis für eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen geht an die Brücke Stokkumer Straße. Die Pilotbrücke, mit der ein Wirtschaftsweg über die A3 geführt wird, ist richtungsweisend bei Baugeschwindigkeit, Ressourcenschonung und CO2-Einsparung. So wurde als Baumaterial lokal anstehender Erdstoff verwendet. Das Pilotprojekt ist laut Jury „ein höchst beachtenswerter Schritt auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen“.

Dipl.-Ing. Andreas Keil und sein Kollege Dipl.-Ing. Lorenz Haspel (schlaich bergermann partner sbp), Dr.-Ing. Christian Böttcher (panta ingenieure gmbh), und Dipl.-Ing. Thorsten Balder mit Dipl.-Ing. Dominik Radtke in Stellvertretung von Jörg Kranz (Heitkamp Brückenbau GmbH), nahmen stellvertretend für ihre Teams die Preise entgegen.

Gefeiert wurden die Gewinner von den etwa 1.200 Gästen der Preisverleihung aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft. Gastgeber waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr ist erneut Förderer und Schirmherr des Deutschen Brückenbaupreises.

Der Jury gehören an:
• MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, (Juryvorsitzender)
• Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg
• Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement
• Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart
• Anja Vehlow, DB Netz AG
• Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Nominierungen der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken:
• Brücke „Miniatur Wunderland“, Hamburg (Hamburg)
• Carl-Alexander-Brücke, Dorndorf (Thüringen)
• Mühlensteg, Besigheim (Baden-Württemberg)

Nominierungen der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken:
• Fuldatalbrücke, Bergshausen (Hessen)
• Pilotbrücke Stokkumer Straße, Emmerich (Nordrhein-Westfalen)
• Stadtbahnbrücke, Stuttgart (Baden-Württemberg)

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Bau- und Ingenieurkammern der Länder fordern bundesweit einheitliche Mitgliedschaften

Bau- und Ingenieurkammern der Länder fordern bundesweit einheitliche Mitgliedschaften 150 150 Bundesingenieurkammer

Qualität sichern: Bau- und Ingenieurkammern der Länder fordern in ihrer „Brüsseler Erklärung“ bundesweit einheitliche Mitgliedschaften

Berlin, 2. Mai 2023. In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.

Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen durch ihre Tätigkeit die Verantwortung für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür müssen sie zwingend notwendige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb appellieren die Delegierten an die Gesetzgeber der Länder: Nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften der Ingenieurinnen und Ingenieure in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen in den Bau- und Ingenieurkammern kann die Qualität vollumfänglich gewährleistet werden. Hierfür sind bundesweit zwingend einheitliche Voraussetzungen zu schaffen.

„Ingenieurinnen und Ingenieure müssen heute schnell konkrete Lösungen erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. Zudem übernehmen sie durch die Planung von Hochbau- oder Infrastrukturprojekten tagtäglich die Gewähr für die Gesundheit von Menschen und hoher Sachwerte.“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Für die Übernahme dieser gesellschaftlich relevanten Aufgaben bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung auch der permanenten Fort- und Weiterbildung. Diese Voraussetzungen müssen überprüft und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Das gilt auch für die Einhaltung von Berufspflichten und – zum Beispiel – dem Vorliegen ausreichenden Versicherungsschutzes. Diese unabdingbaren Aufgaben können von den Kammern aber nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften sichergestellt werden.“, so Heinrich Bökamp weiter.

Die Gesetzgeber setzen seit mehr als 30 Jahren auf die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungskräfte durch die Ingenieurkammern. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Sie können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die betreffenden Ingenieurinnen und Ingenieure Kammermitglieder sind.

Nur auf diese Weise können sie die Überwachung der Berufsträger gewährleisten und nur über die Stärkung der Mitgliedschaft ist auch das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert. Deshalb müssen die Landesregierungen ihrer Verantwortung umgehend nachkommen und für länderübergreifend gesetzliche Mitgliedschaften in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen sorgen.

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BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive 150 150 Bundesingenieurkammer

Gemeinsame Pressemitteilung BAK und BIngK

„Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive und Vorschlag für kammergeführtes Bundesregister Nachhaltigkeit

München, 17.4.2023. Anlässlich der BAU 2023 in München überreichten die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Andrea Gebhard, und der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, am 17.4.2023 im Rahmen des vom Bundesbauministerium durchgeführten Kongresses „Bauen 2023“ ein gemeinsames Konzeptpapier der Bundeskammern mit dem Titel „Fit for Nachhaltigkeit“ an Bundesbauministerin Klara Geywitz. Zentrale Eckpunkte des Papiers sind die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ der Kammern mit dem Angebot an den Bund, ein kammergeführtes „Bundesregister Nachhaltigkeit“ einzurichten.

Hintergrund der Initiative ist die von den Bundeskammern als dringend notwendig erachtete Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Bau. Zwar hat der Bund das Thema seit 2021 als Fördertatbestand in der Gebäudeförderung verankert. Dennoch spielt Nachhaltigkeit bislang nur bei einem geringen Anteil aller Bauprojekte eine Rolle. Gründe dafür sind u.a. die zu geringen Kapazitäten an Nachhaltigkeitsexperten, mangelnde Übersicht beim Kunden hinsichtlich verschiedener Bewertungssysteme und Expertenkategorien und häufig ein vermuteter hoher Aufwand für die Erfüllung der Anforderungen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Alles, was wir bauen, muss idealerweise robust, langlebig, gestalterische wertvoll – und somit nachhaltig sein“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Architektinnen und Ingenieure verfügen bereits über großes Wissen, wie wir intelligent und zukunftsfähig unsere Städte, Quartiere und Landschaften erhalten und weiterbauen. Dennoch werden sich angesichts der Dringlichkeit des Klimawandels und Umweltschutzes Handlungsebenen verdichten und neue Vorgaben entstehen. Daher freue ich mich sehr, dass zukünftig ein qualitätsgesichertes, transparentes und flächendeckendes Weiter- und Fortbildungsangebot zur Verfügung steht. Nachhaltigkeit muss vom Spitzensport zum Breitensport werden!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die zentralen Akteure beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauen sind die planenden Berufe. Mit den föderalen Strukturen ihrer Kammern und den bereits existierenden Schulungsplattformen wird nachhaltiges Bauen flächendeckend gefördert. Nur wenn die bereits vorhandenen Strukturen genutzt werden, kommt Tempo in die Sache. Ein unabhängiges Angebot an Nachhaltigkeitsberatung stärkt das Vertrauen in die Bauwende.“

Nachhaltiges Planen und Bauen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bauherren und die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen. Es sind vor allem die frühen Planungsphasen, in denen Planerinnen und Planer den Bauherrn bei der Zielfindung unterstützen und die planerischen Weichenstellungen Richtung Nachhaltigkeit vornehmen können. Damit befinden sich die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen in der zentralen Rolle beim Nachhaltigen Bauen. Die Kammern wiederum liefern dem Berufsstand die notwendige Infrastruktur in Sachen Qualifikation und Qualitätssicherung.

Die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ adressiert die deutschlandweit 138.000 kammergeführten Architekten aller Fachrichtungen und die rund 45.000 kammergeführten Ingenieure. BAK und BIngK verfolgen mit der Qualifizierungsoffensive kurzfristig das Ziel, bereits vorhandene Fort- und Weiterbildungsangebote zu bündeln und bundesweit noch besser zugänglich zu machen. Ferner bieten BAK und BIngK dem Bund an, ein Schulungsangebot zu entwickeln, durch das die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS und perspektivisch auch für eine ordnungsrechtliche Regelung erworben werden kann. Das Ziel dahinter ist es, die Systemanbieter-unabhängige Beratungskompetenz im Markt zu stärken. Denn die Rolle eines unabhängigen Nachhaltigkeitslotsen und eine systemübergreifende Nachhaltigkeitsberatung sind in der Logik der aktuellen Gebäudeförderung nicht verankert.

In dem vorgeschlagenen kammergeführten „Bundesregister Nachhaltigkeit“ können und sollen dann diejenigen Personen geführt werden, die die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS erworben haben. Die Eintragungsmöglichkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder der Kammern. Die Intention hinter dem Bundesregister ist es, im Interesse des Verbraucherschutzes und der hohen baulichen Anforderungen die Qualität der Nachhaltigkeitsplanerinnen und -planer zu sichern. Und – Stichwort „Qualifikation muss sich lohnen“ – sicherzustellen, dass der Zugang zu besonders anspruchsvollen Geschäftsfeldern nur besonders qualifizierten Akteuren vorbehalten ist. Und schließlich kann ein solches Register eine Bündelungsfunktion übernehmen und Transparenz für Gebäudeeigentümer und Investoren schaffen.

© bundesfoto / Christina Czybik

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Ein gesunder Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen geht unwiederbringlich verloren

Ein gesunder Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen geht unwiederbringlich verloren 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 1. März 2023. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt Entwurf zur Änderung des Vergaberechts wird zu einer erheblichen Zunahme europaweiter Ausschreibungen für Planungsleistungen von Bauprojekten führen: Mit der Folge, dass die dringend benötigte Dynamik der Planung und Abwicklung von Bauprojekten noch stärker ins Stocken gerät. Schon heute werden öffentliche Hand und die teilnehmenden Unternehmen durch die Formalien und den Aufwand bei europaweiten Vergabeverfahren unverhältnismäßig belastet. Dies wird sich durch die geplante Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergaberechtsverordnung (VgV) zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen weiter fortsetzen. Aktuell geplante Bauvorhaben müssen auf die europarechtlichen Anforderungen angepasst werden. Dies wird zu weiteren Verzögerungen führen.

Auch der Wettbewerb wird durch die geplante Änderung eingeschränkt werden. Für viele Mitgliedsbüros der Ingenieurkammern ist dies bereits heute Grund, an öffentlichen Vergabeverfahren nur noch zurückhaltend teilzunehmen. Der Rückzug der Ingenieurbüros von der öffentlichen Auftragsvergabe wird sich dadurch weiter verstärken. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Städte und Kommunen durch den ausbleibenden Wettbewerb. Appelle der planenden Berufe, sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden und über diese Streitfrage Rechtssicherheit zu erlangen, blieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jedoch ungehört. Dies stößt auf Unverständnis, da es gerade bei Planungsleistungen offenkundig keinen europäischen Anbietermarkt gibt. In einer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die Verbände heute erneut an die Bundesregierung, die Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung nicht abzusenken.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Durch das Nichthandeln geht ein gesunder und gut funktionierender Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen unwiederbringlich verloren. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittleren Strukturen in der Region getragen. Ein flächendeckendes Planungswesen ist eine wichtige Säule für das beschleunigte Bauen und die Bau-, Energie- und Klimawende. Umso unverständlicher ist diese bewusste Inkaufnahme der strukturellen Verwerfungen durch den Gesetzgeber. Wir appellieren, schnellstmöglich mit allen geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um einen Baustopp in vielen Bereichen zu vermeiden.“

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure

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BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 10. Februar 2023. Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.

Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“

Bundesingenieurkammer: Mangelnde Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus

Bundesingenieurkammer: Mangelnde Nachfrage bremst Digitalisierung von Ingenieurbüros aus 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 20. Dezember 2022. Bei Hochbauprojekten des Bundes soll ab 2023 die digitale Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) verbindlich eingesetzt werden. Der Einsatz von BIM bei Infrastrukturprojekten wird stufenweise ausgebaut. Der Bund als Bauherr verspricht sich durch die Digitalisierung mehr Transparenz bei Kosten- und Zeitbudgets insbesondere von Großprojekten. Eine aktuelle Umfrage der Bundesingenieurkammer geht der Frage nach, wie weit die Digitalisierung im Arbeitsalltag der Ingenieurbüros fortgeschritten ist. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrheit der Befragten aktuell nicht mit BIM arbeitet. So gaben nur 28 Prozent an, die Planungsmethode anzuwenden. Vom Großteil derer, die BIM nicht nutzen, planen jedoch 28 Prozent die Einführung.

Ein Grund warum noch nicht mit Building Information Modeling gearbeitet wird, ist oftmals die ausbleibende Nachfrage durch die Auftraggeber: 59 Prozent der Befragten wurden bisher noch nicht durch einen öffentlichen Auftraggeber aufgefordert, mit BIM zu planen. Private Bauherren machen die digitale, objektorientierte Planung noch seltener zur Bedingung: 79 Prozent geben an, dass der Einsatz von BIM von ihnen nicht nachgefragt wurde.

Digitalisierung erhöht Attraktivität als Arbeitgeber
Ingenieurbüros, die unabhängig von der Nachfrage auf die neue digitale Arbeitsweise setzen, machen dies auch, um für ihre Angestellten und Nachwuchskräfte attraktiv zu bleiben. Zum anderen verweist fast die Hälfte darauf, aus Eigeninteresse BIM eingeführt zu haben. Befragte, die BIM bereits anwenden, sehen darin einen Wettbewerbsvorteil (67 Prozent) oder optimieren darüber interne Prozesse (58 Prozent). Fast die Hälfte möchte mit BIM die Projektkoordination verbessern. Der überwiegende Teil setzt auf das gemeinsame Arbeiten mit Open BIM.

Geringe wirtschaftliche Anreize für klein- und mittelständische Strukturen
Auch wenn Ingenieurbüros an der weiteren Digitalisierung ihres Arbeitsumfeldes interessiert sind, müssen die Anschubkosten für sie auch wirtschaftlich abbildbar sein. Die Befragten kritisieren, dass es bisher kaum verlässliche Vergütungsrichtlinien gibt. Aus ihrer Sicht weist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Lücken auf. So kann sie für zusätzliche Leistungen durch BIM oftmals nicht eindeutig herangezogen werden. Entsprechend muss dies mit der aktuellen HOAI-Novellierung angepasst werden. Denn die klein- und mittelständischen Planungsstrukturen sind der Motor des Bauens in Deutschland. Damit BIM in Deutschland schneller umgesetzt wird, müssen entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden.

An der Online-Befragung der Bundesingenieurkammer im November 2022 nahmen 1.268 Ingenieurinnen und Ingenieure teil.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) setzt sich für die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern ein. Seit mehr als 30 Jahren engagiert sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren.

Bundesingenieurkammer: BIM Umfrage 2022
Befragung Bundesingenieurkammer: Gründe für den Einsatz von BIM

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
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