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Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 ausgelobt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Bundesingenieurkammer würdigen herausragende Ingenieurleistungen

Bundesbauministerin Klara Geywitz und der Präsident der Bundesingenieurkammer, Heinrich Bökamp, haben heute den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2022 gegeben. Die Auslobung und die Durchführung des Preises nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) vor. Einsendeschluss ist der 12. Mai 2022.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende innovative Ingenieurbauwerke prämiert, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit miteinander vereinen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Was mit einer Idee und ersten Skizze beginnt, prägt Jahre später unser direktes Umfeld. Mit dem Deutschen Staatspreis für den Ingenieurbau zeichnen wir Ingenieurinnen und Ingenieure aus, die den haben Mut haben, Neues zu wagen und die Ingenieurbaukunst damit zum Markenzeichen unseres Landes zu machen. Wir sind froh, sie und die Bundesingenieurkammer an unserer Seite zu wissen, wenn es darum geht, die Baukultur in Deutschland weiterzuentwickeln.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Ingenieurinnen und Ingenieure leisten jeden Tag Großartiges. Sie sind vielfältig, kreativ und helfen, die Probleme von morgen zu lösen! All das wollen wir mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis, der höchsten deutschen Auszeichnung für unseren Berufsstand, zeigen und vor allem würdigen. Daher freue ich mich auf hoffentlich zahlreiche Einreichungen. Dabei sein zählt!“

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr zum vierten Mal als Staatspreis in Höhe von 60.000 Euro in gemeinsamer Trägerschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Bundesingenieurkammer ausgelobt.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen online unter www.DIngBP.de zum Download bereit.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

Alexandra Jakob
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Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft

Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2022 wird zum dritten Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ begangen.

Dies nimmt die Bundesingenieurkammer zum Anlass, mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Wissenschaft ins Gespräch zu kommen. Hierfür konnte sie die renommierte Bauingenieurin Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker gewinnen sowie Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Beide werden am 4. März 2022 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr mit BIngK-Vize-Präsident Dipl.-Ing. Ingolf Kluge diskutieren, wie das Planen und Bauen der Zukunft unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit gelingen kann.

Denn das Errichten, die Instandhaltung und der Betrieb von Gebäuden und Bauwerken verbrauchen fast ein Drittel aller Rohstoffe und annähernd 40 Prozent der Energie weltweit. Gleichzeitig benötigen wir in Deutschland aber deutlich mehr Wohnraum und müssen massiv in die Infrastruktur investieren. Wie lässt sich diese Diskrepanz überwinden? Wie kann man die ambitionierten Ziele erreichen, ohne dass Ressourcen weiter im bisherigen Maß verbraucht werden? Hier sind neue Technologien und Ansätze gefragt, um den „CO²-Fußabdruck“ von Gebäuden und Bauwerken und deren Energieverbrauch massiv zu verringern.

BIngK-Paneltalk am 4. März 2022 von 10.00 – 11.30 Uhr im Live-Stream

Impulsvortrag Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker

Teilnehmende des Panels:

  • Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Lehrstuhl Gebäudetechnologie und Bauphysik, Universität Siegen und Mitglied im Expertenkreis Zukunft Bau des Bundes sowie im Club of Rome International;
  • Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen;
  • Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Präsident der Bundesingenieurkammer
    Moderation: Christine Mattauch, Wirtschaftsjournalistin

Der Paneltalk ist am 4. März 2022 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr live zu sehen unter: www.bingk.de.

Der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ soll auf die bedeutenden Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren aufmerksam machen. Die UNESCO hatte 2019 hierfür den 4. März zum alljährlichen „World Engineering Day for Sustainable Development“ erklärt.

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Bundesingenieurkammer kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude

Bundesingenieurkammer kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert die Ankündigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig zu stoppen. Als Begründung gab die KfW an, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen habe.

„Für viele Ingenieurbüros bedeutet der Stopp der KfW-Förderung, dass bereits gestellte Anträge nun möglicherweise nicht bewilligt werden oder bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können bzw. verschoben werden müssen. So kann die Energiewende nicht gelingen! Hier ist ganz dringend mehr Planungssicherheit gefragt!“, kommentierte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Entscheidung. „Jetzt gilt es, dass die zuständigen Ministerien zügig und verlässlich sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Aufgrund der vielen Förderanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den vergangenen Wochen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KfW heute vorläufig gestoppt. Ab sofort können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung gestellt werden. Die Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 läuft mit dem heutigen Tag vorzeitig und endgültig aus. Über den Fortlauf der beiden anderen Förderprogramme soll zeitnah entschieden werden.

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Bundesingenieurkammer den kurzfristig angekündigten Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben.

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EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht

EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht. Die europäischen Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden. Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Wir begrüßen es sehr, dass der EuGH im Sinne unseres Berufsstands entschieden hat. Zudem herrscht in dieser Frage nach über zwei Jahren Rechtsunsicherheit endlich Klarheit, was das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht angeht. Jetzt sind die deutschen Gerichte wieder am Zuge. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass sich auch die HOAI 2021 als maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen weiter durchsetzt. Gerade in Zeiten immer stärker steigender Anforderungen, insbesondere auch an nachhaltiges und klimagerechtes Planen, sind angemessene Honorare eine Grundvoraussetzung für Qualität. Dies hatte auch der EuGH in seinem Urteil vom Juli 2019 anerkannt.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil: „Im Sinne der Planerinnen und Planer, aber vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes, ist die heutige Entscheidung des EuGH grundsätzlich eine gute Entscheidung, auch wenn schlussendlich der Ball natürlich nun wieder beim BGH liegt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, braucht der Berufsstand Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Planerinnen und Planer, Auftraggeber und Bauausführende. Zugleich setzen sich die berufsständischen Vertretungen für eine zeitnahe Novellierung ein, um die Leistungsbilder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Daneben müssen auch die seit 2013 unveränderten Honorarwerte überprüft und bei den Flächenplanungen Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung an die Inflationsrate eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reform der HOAI vor.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

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Bundesingenieurkammer gratuliert und wünscht sich enge Zusammenarbeit von Bau und Infrastruktur

Bundesingenieurkammer gratuliert und wünscht sich enge Zusammenarbeit von Bau und Infrastruktur 150 150 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Vereidigung des neuen Bundeskabinetts gratuliert die Bundesingenieurkammer Olaf Scholz sowie den künftigen Ministerinnen und Ministern – allen voran Klara Geywitz, der neuen Ministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Volker Wissing, zukünftig für den Bereich Verkehr und Digitalisierung verantwortlich.

„Wir beglückwünschen beide zu ihren neuen Ämtern und freuen uns auf einen hoffentlich regen Austausch“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Doch bei aller Freude über ein eigenes Bauministerium und die Inhalte des Koalitionsvertrages – in dem sich auch viele Punkte wiederfinden, die wir als Bundesingenieurkammer gefordert haben – hätten wir uns erhofft, die Bereiche Bau und Infrastruktur unter einem Dach zu sehen. Umso mehr hoffen wir, dass beide Häuser künftig eng zusammenarbeiten und wünschen Klara Gleywitz und Volker Wissing ein gutes Händchen für die bevorstehenden Aufgaben“, ergänzte er.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des in Berlin von der Ampelkoalition verabschiedeten Koalitionsvertrages. Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Infrastruktur sowie das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion ist jedoch aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von Hoch- und Infrastrukturbau unerlässlich.

Denn gerade in dem Bereich Planen und Bauen sind finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zählt nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

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Bundesingenieurkammer: Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, vergibt aber wichtige Chance!

Bundesingenieurkammer: Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, vergibt aber wichtige Chance! 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des heute in Berlin von der Ampelkoalition vorgestellten Koalitionsvertrages. Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur wäre jedoch noch mehr Mut zur Neugestaltung wünschenswert gewesen. Das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion unterstützt die Bundesingenieurkammer aber vollumfänglich.

„Es freut uns sehr, dass wir zukünftig – wie von uns gefordert – wieder ein eigenes Bundesbauministerium haben. Wir hoffen, dass damit dringend anstehende Maßnahmen gebündelt und zügig angegangen werden. Allerdings hätten wir uns genau aus diesem Grund gewünscht, künftig auch die Infrastruktur unter diesem Dach zu finden. Denn perspektivisch ist hier ein engeres Zusammenwirken von Hoch- und Infrastrukturbau unerlässlich“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, das Papier.

Angesichts der immensen Herausforderungen für den Planungs- und Bausektor seien jetzt jedoch vor allem finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zähle nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt.

„Ich kann nur immer wieder betonen: Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen bereit! Jetzt gilt es, schnell die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und das Potenzial der Planerinnen und Planer zu nutzen, damit die ‚Konjunktur-Lokomotive Planungswesen‘ Fahrt aufnehmen kann. Denn wir können uns einen weiteren Stau beim Bau oder der dringend nötigen Sanierung von Verkehrswegen, Schulen oder Sportplätzen nicht leisten“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Bereits im Oktober hatte die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung wichtige Forderungen formuliert, die aus Sicht des Berufsstandes zwingend in den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung gehören sollten.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Effektiver Klimaschutz braucht Planungssicherheit

Effektiver Klimaschutz braucht Planungssicherheit 150 150 Bundesingenieurkammer

Das Aus für die Neubauförderung von Effizienzhaus/-gebäude 55 kommt zu früh.

Die Bundesingenieurkammer bedauert die Ankündigung des Bundeswirtschaftsministeriums, die Neubauförderung des Effizienzhauses 55 zum 01. Februar 2022 einzustellen. Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau können nur noch bis zum 31. Januar 2022 gestellt werden. Damit läuft eine entscheidende Förderung für den klimaeffizienten Neubau schon Anfang kommenden Jahres aus. Fördergelder sollen in Zukunft vermehrt in Gebäudesanierungen und besonders effiziente Neubauten fließen, das heißt in Effizienzhaus/-gebäude-40.

„Die hohen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz machen ein Energiehaus/-gebäude 40 für Bauherrn wenig attraktiv. Bei Wegfall der Neubauförderung für ein Energiehaus/-gebäude 55 droht ein Rückfall auf das niedrigere GEG-Niveau. Das gilt es zu verhindern!“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Auch wenn eine Erhöhung der Energieeffizienzstandards zur Erreichung der Klimaschutzziele aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieure dringend erforderlich sei, wirke sich eine derart kurzfristige Änderung kontraproduktiv auf das Planen und Bauen aus. Die Planungssicherheit für Bauherren und Planende werde dadurch erheblich beeinträchtigt, das Bauen gehemmt und verzögert. Sinnvoll wäre eine Änderung der Förderstandards im Zusammenhang mit einer entsprechenden Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Der Wegfall der Förderung zu diesem frühen Zeitpunkt komme daher zur Unzeit.

Richtigerweise soll sich die Förderung verstärkt an einer CO2-Reduzierung orientieren. Die Effizienzhaus/-gebäude-EE-Klassen leisten dazu einen guten Beitrag. Bei einer kompletten Streichung des Effizienzhauses/-gebäudes 55 wird jedoch unterschlagen, dass ein Effizienzhaus/-gebäude 55 EE ein Schritt in die richtige Richtung, hin zur Klimaneutralität, ist.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer sollte der angekündigte Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich bis zur geplanten Änderung des GEG verschoben werden. Die Förderbestimmungen waren erst am 01. Juli 2021 in Kraft getreten.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Zu viele Regelungen behindern den Klimaschutz! Ingenieurinnen und Ingenieure sehen dringenden Handlungsbedarf

Zu viele Regelungen behindern den Klimaschutz! Ingenieurinnen und Ingenieure sehen dringenden Handlungsbedarf 150 150 Bundesingenieurkammer

Im Hinblick auf die aktuellen Koalitionsverhandlungen hat der Arbeitskreis Energieeffizienz der Bundesingenieurkammer Vorschläge für die Verbesserung der Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erarbeitet. Darin wird insbesondere empfohlen, die Rechenregeln des GEG und der BEG-Förderung aufeinander abzustimmen. Dies würde die Durchführung der energetischen Maßnahmen maßgeblich vereinfachen und damit beschleunigen. Des Weiteren muss durch die Qualifikationen der Akteure sichergestellt werden, dass die energetischen Maßnahmen auch tatsächlich dazu dienen, die Ziele des Klimaschutzes zu erreichen.

Ingenieurinnen und Ingenieure fordern daher:

 Eine Synchronisierung der Nachweisverfahren

Ein Nachweis in der BEG-Förderung muss zwingend denselben Rechenregeln unterliegen wie ein GEG-Nachweis. Dies bringt allen Beteiligten mehr Sicherheit – und sorgt dafür, dass energiesparendes Bauen einfacher wird, den Bauherren und Investoren leichter vermittelbar ist und damit für alle Beteiligten an Attraktivität gewinnt.

Adäquate Anforderung an die Qualifikation
Für die fachgerechte Planung und Umsetzung energetisch hocheffizienter Bauvorhaben sind umfassende bauphysikalische und anlagentechnische Kenntnisse erforderlich. Die Anforderungen an die Qualifikation der Effizienzexperten müssen dieser großen Verantwortung konsequenter Rechnung tragen, als dies bislang der Fall ist.

Die Forderungen werden in die laufenden Verhandlungen der Koalitions-Arbeitsgruppe Bauen und Wohnen eingebracht.

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Planen und Bauen der Zukunft | wichtige Eckpunkte für den Koalitionsvertrag der Parteien

Planen und Bauen der Zukunft | wichtige Eckpunkte für den Koalitionsvertrag der Parteien 150 150 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der heute beginnenden Koalitionsverhandlungen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat die Bundesingenieurkammer maßgebliche Forderungen für die kommende Legislatur zusammengetragen.

„Die zukünftige Bundesregierung wird in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen stehen. Stichpunkte: Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur. Ingenieurinnen und Ingenieure stehen hierfür bereit, benötigen aber entsprechende Rahmenbedingungen. Daher haben wir wichtige Forderungen formuliert, die aus unserer Sicht zwingend in den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung gehören“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Bundesingenieurkammer fordert:

  • ein eigenständiges Bundesbauministerium, um die dringend anstehenden Maßnahmen zu bündeln und der wichtigen Rolle des Planens und Bauens gerecht zu werden
  • den Abbau von Bürokratie und Harmonisierung der Landesbauordnungen
  • die Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Digitalisierung
  • die Aktivierung von Bauflächen zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum
  • langfristig finanziell gesicherte Investitionen der öffentlichen Hand in die Modernisierung der Infrastruktur
  • die finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund, damit der dringend benötigte Bau oder die Sanierung von Schulen, Straßen oder Schwimmbädern nicht ins Stocken gerät
  • ein zukunftsfähiges nachhaltiges Mobilitätskonzept
  • umfassende Förderprogramme für ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes Bauen
  • die Unterstützung der Freien Berufe auch im europäischen Kontext
  • die Novellierung der HOAI.

Der Planungs- und Bausektor spielt in nahezu allen Bereichen unseres Lebens eine entscheidende Rolle. Rund 700.000 Menschen arbeiteten 2018 allein in den deutschen Ingenieur- und Architekturbüros und sorgten so für eine Bruttowertschöpfung von rund 84 Milliarden Euro.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäi-
scher Ebene für die Belange von rund 47.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

BERLINER ERKLÄRUNG | Qualität beim Planen und Bauen braucht passende Rahmenbedingungen

BERLINER ERKLÄRUNG | Qualität beim Planen und Bauen braucht passende Rahmenbedingungen 150 150 Bundesingenieurkammer

Um die Herausforderungen der Zukunft und der Gegenwart zu meistern, ist das Wissen von Ingenieurinnen und Ingenieure unerlässlich. Hierfür bedarf es jedoch zwingend passender Rahmenbedingungen. Anlässlich der 68. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Berlin haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.

BERLINER ERKLÄRUNG
der Präsidenten der Ingenieurkammern der Länder

Resolution der 68. Bundesingenieurkammer-Versammlung

Ingenieurkompetenz ist ein unverzichtbarer Wert fürdieGestaltungunserer

Umwelt. Ingenieurinnen und Ingenieure sind sich ihrer hohen Verantwortung

bewusst. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der gebauten Umwelt.

Bauwerke müssen über den gesamten Lebenszyklus betrachtet werden.
Daran orientiert nehmen die Planungskosten eines Projektes einen fast zu
vernachlässigenden Umfang ein. Deshalb ist es zwingend notwendig, die Vergabe von Ingenieurleistungen im Unterschwellenbereich nach bestimmten Kriterien zu richten.

Die Bundesingenieurkammer fordert deshalb:

  • Ingenieurleistungen sollen vorrangig im Leistungswettbewerb vergeben werden;
  • der Preis soll bei der Gewichtung der Zuschlagskriterien nur eine untergeordnete Rolle spielen;
  • für eine chancengleiche Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sollen die geforderten Nachweise die Mindestanforderungen beschreiben und
  • die beteiligten Bieter sollen über die Vergabeentscheidung und deren qualitative Begründung informiert werden.

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