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Wohnungsbau, Infrastruktur, Energiewende – wie nachhaltiges Planen und Bauen gelingen kann

Wohnungsbau, Infrastruktur, Energiewende – wie nachhaltiges Planen und Bauen gelingen kann 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 17. Mai 2022 fand nach zweijähriger coronabedingter Pause wieder der „Politische Abend“ der Bundesingenieurkammer in Berlin statt. 

Das Grußwort zur Eröffnung hielt Bundesbauministerin Klara Geywitz. Darin erklärte sie, wie ihr Haus den bevorstehenden großen Herausforderungen begegnen wolle. „Klimaschutz im Gebäudebestand und beim Neubau von Wohnraum ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Und dabei sind wir bereits mittendrin im Transformationszeitalter. Die effizienten und zukunftsweisenden Ideen vieler Planerinnen und Planer helfen uns, diese Herausforderungen anzugehen. Ich freue mich daher sehr, dass sich die Bundesingenieurkammer im Bündnis bezahlbarer Wohnraum engagiert. Der Berufsstand kann sich zudem auf sein Bundesbauministerium verlassen, wenn es darum geht, sich für die Belange der planenden Berufe einzusetzen“, so die Ministerin.

Auch der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, unterstrich die immense Bedeutung, die dem Berufsstand in der aktuellen Situation zukomme. „Wir freuen uns, dass Bundesbauministerin Geywitz die Wichtigkeit der planenden Berufe für die Transformation erkannt hat. Wir Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen Verantwortung für nachhaltige und zukunftsweisende Vorhaben und unterstützen die Bundesregierung nach Kräften. Wichtig ist aber, dass Qualität vor Geschwindigkeit geht. Es muss gewährleistet sein, dass die ergriffenen Maßnahmen auch nachhaltig sind. Projekte, die nur auf kurzfristige Erfolge setzen, helfen uns in der aktuellen Situation nicht“, so Dr.-Ing. Bökamp abschließend.  

Der Bau, die Instandhaltung und der Betrieb von Gebäuden und Ingenieurbauwerken verbrauchen fast ein Drittel aller Rohstoffe und annähernd 40 Prozent der Energie weltweit. Gleichzeitig wird aber deutlich mehr Wohnraum benötigt und es muss massiv in die Infrastruktur für die Zukunftsfähigkeit des Landes investiert werden. Wie aber lassen sich die ambitionierten Ziele erreichen, ohne dass die Ressourcen weiter im bisherigen Maße verbraucht werden? Hier sind neue Technologien und Ideen gefragt. Es braucht ein Umdenken in Richtung einer nachhaltigen Bauwirtschaft, um den „CO₂-Fußabdruck“ von Gebäuden und Bauwerken und deren Energieverbrauch massiv zu senken. Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für die Gestaltung einer lebenswerten Zukunft mit ihrem Wissen gern bereit. 

Der Einladung der Bundesingenieurkammer waren rund 150 Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und den Ingenieurkammern der Länder gefolgt. 

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

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Bündnistreffen | Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum

Bündnistreffen | Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 27. April 2022 fand auf dem EUREF-Campus in Berlin das Auftakttreffen des Bündnisses für bezahlbaren Wohnraum statt, zu dem Bundesbauministerin Klara Geywitz eingeladen hatte. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und von Verbänden diskutierten dort Vorschläge zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum. Auch die Bundesingenieurkammer nahm an dem Spitzengespräch teil.

„Das Bündnistreffen war ein wichtiger und richtiger Auftakt. Dem müssen aber jetzt Taten folgen. Auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine – wie beispielsweise den Mangel an und die Verteuerung von Baustoffen – haben wir derzeit nur bedingt Einfluss. Daher müssen andere Stellschrauben gedreht werden, um zu mehr bezahlbarem Wohnraum zu kommen. Das Reduzieren von Normen und die Vereinheitlichung der Landesbauordnungen sind nur zwei Beispiele. Ich würde mir wünschen, dass Ingenieurinnen und Ingenieure mehr Gestaltungsspielraum erhalten, um ins Tun kommen zu können!“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Ergebnisse des Austauschs.

Vorschläge der Bundesingenieurkammer für mehr bezahlbaren Wohnraum sind unter anderem:

  • Vereinheitlichung der Landesbauordnungen
  • Einführung praxisgerechterer Normungsziele
  • eine verstärkte Auslobung interdisziplinärer Wettbewerbe
  • Stärkung digitaler Planungsmethoden unter Beibehaltung der Unabhängigkeit von Planung und Bau
  • Sicherstellung mittelstandsfreundlicher Ausschreibungs- und Vergabepraxis
  • Modernisierung bestehender modernisierungsfähiger Gebäudesub­stanz
  • Förderung von Maßnahmen, die dem Fachkräftemangel langfristig begegnen, ohne die Qualität in der Ausbildung abzusenken
  • Aufstockung des Fachpersonals in der Verwaltung

„Aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren gibt es eine Reihe geeigneter Maßnahmen, um Wohnen wieder bezahlbar zu machen, ohne die Qualität des Planens und Bauens zu senken. Die gilt es jetzt umzusetzen!“, lautete das Fazit des Präsidenten der Bundesingenieurkammer nach dem Bündnistreffen.

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Fortbildung zum Qualifizierten Vergabeberatenden (BIngK) Länderingenieurkammern kooperieren

Fortbildung zum Qualifizierten Vergabeberatenden (BIngK) Länderingenieurkammern kooperieren 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Länderingenieurkammern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen bieten künftig eine Fortbildung und Qualifikation zur „Qualifizierten Vergabeberaterin (BIngK)“ bzw. zum „Qualifizierten Vergabeberater (BIngK)“ an. Alle Träger dieser geschützten Marken werden von der Bundesingenieurkammer (BIngK) in einer gemeinsamen Liste geführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung haben die Präsidentinnen und Präsidenten der beteiligten Länderingenieurkammern am 15. März dieses Jahres unterzeichnet. Die Kammern der Länder Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen engagieren sich derzeit für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen, um der Kooperation beitreten zu können und waren in den Beratungsprozess von Beginn an eng eingebunden.

„Für die länderübergreifende Zusammenarbeit der Ingenieurinnen und Ingenieure sind die abgestimmte Fortbildung und Führung einer Liste nach einheitlichen Standards ein Meilenstein. Mit vereinten Kräften können wir uns nun für mehr Praxisnähe bei öffentlichen Vergabeverfahren einsetzen“, kommentiert der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr. Heinrich Bökamp, die Kooperationsvereinbarung.

Vergaberecht hat an Bedeutung gewonnen
Im Bauwesen hat das Vergaberecht in den letzten Jahren eine immer größere Bedeutung gewonnen. Auftraggebende fragen in den Länderkammern bewusst nach der entsprechenden Qualifikation. Dr. Heinrich Bökamp: „Wer gute Ingenieurleistungen will, muss auch die Ausschreibung und Vergabe der Leistung sachgerecht, sinnvoll und praxistauglich gestalten. Mit dem Qualifizierten Vergabeberatenden (BIngK) können Auftraggeber die Qualität der Ausschreibung und Vergabe im Sinne aller Beteiligten auf Basis einer objektiven Eignung sichern.“

Praxisgerechte Ausschreibung
Die Liste qualifizierter Vergabeberatender soll es Auftraggebern ermöglichen, geeignete Beraterinnen und Berater zu finden, die sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe von Planungsleistungen unterstützen. Durch die dann praxisgerechte Ausschreibung wird ein größerer Kreis qualifizierter Personen angesprochen, was dem Auftraggeber wieder zugutekommt. Aktuell zeigen Rückmeldungen aus der Praxis, dass sich bei Projekten nur noch wenige geeignete Ingenieurinnen und Ingenieure und deren Büros überhaupt bewerben. Grund hierfür sind aus Sicht der Planenden häufig kaum mehr erfüllbare und auch nicht sinnvolle Anforderungen in Vergabeverfahren. 

Fortlaufenden Weiterbildungspflicht
Die Qualifikation und das Recht zur Eintragung in die entsprechende Liste erwirbt, wer als Mitglied einer Ingenieurkammer Praxiserfahrung in Vergabeverfahren nachweist und erfolgreich an einem Lehrgang teilnimmt, der von einer Länderkammer angeboten wird. Der Lehrgang vermittelt Fachkenntnisse für praxisgerechte Vergabeverfahren von Planungsleistungen. Die Absolventen unterliegen dabei als Kammermitglieder einer fortlaufenden Weiterbildungspflicht. Kosten und Inhalte des Lehrgangs sind in allen beteiligten Bundesländern gleich. Der Lehrgang umfasst 18 Zeitstunden und schließt mit einer Prüfung ab. Bei nicht bestandener Prüfung kann diese auch ohne erneuten Besuch des Lehrgangs auf Antrag wiederholt werden.

Listeneintragung für Mitglieder von Ingenieurkammern
Während an dem Lehrgang auch Nicht-Mitglieder von Baukammern teilnehmen können, ist die Eintragung in die Liste Qualifizierter Vergabeberatender (BIngK) allein Mitgliedern einer Ingenieurkammer vorbehalten. Architektinnen und Architekten, die an dem Lehrgang erfolgreich teilgenommen haben, können sich über eine zusätzliche Mitgliedschaft in einer Ingenieurkammer ebenfalls in die Liste eintragen lassen. 

Initiative aus drei Länderkammern
Im Frühjahr 2021 hatten sich initiativ die drei Länderingenieurkammern aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz zusammengefunden und die gemeinsame Ausbildung und Listenführung zum qualifiziert Vergabeberatenden ins Leben gerufen. 

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Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | BIngK-Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft

Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | BIngK-Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2022 wird zum dritten Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ begangen.

Das Errichten, die Instandhaltung und der Betrieb von Gebäuden und Bauwerken verbrauchen fast ein Drittel aller Rohstoffe und annähernd 40 Prozent der Energie weltweit. Gleichzeitig benötigen wir in Deutschland deutlich mehr Wohnraum und müssen massiv in die Infrastruktur investieren. Dies hat die Bundesingenieurkammer zum Anlass genommen, mit Akteuren aus Politik und Wissenschaft über nachhaltiges Planen und Bauen der Zukunft zu diskutieren. Der Panel-Talk ist zu sehen unter: www.bingk.de.

Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vize-Präsident der Bundesingenieurkammer, zum Internationalen Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung: „Ingenieurinnen und Ingenieure leisten schon jetzt hervorragende Arbeit in Sachen Nachhaltigkeit. Ob bei der konkreten Planung eines Bauwerks oder in der Forschung – sie suchen immer nach den bestmöglichen Lösungen. Das gilt es an diesem Tag zu würdigen. Aber natürlich können wir die dringend notwendige Bauwende nicht allein stemmen. Dafür braucht es entsprechende Rahmenbedingungen von der Politik, aber auch Unterstützung durch die Wissenschaft. Hierzu haben wir heute den Austausch gesucht.“

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, misst dem Ingenieurwissen ebenfalls eine große Bedeutung bei: „Bauwesen und Bauwirtschaft stehen vor großen Herausforderungen: Es gilt, innerhalb kurzer Zeit konkrete Lösungswege für das Erreichen der Klimaschutzziele zu erarbeiten. Der Umgang mit den immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen muss grundlegend überdacht werden. Für die bereits jetzt einsetzenden und die nicht mehr zu verhindernden Folgen des Klimawandels müssen Anpassungsstrategien entwickelt werden. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Bauen und Wohnen zukünftig bezahlbar bleiben. Für die Bewältigung dieser Herausforderungen sind vor allem auch die innovativen Potenziale der in Wissenschaft und Planung tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure erforderlich.“

Auch Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Lehrstuhl Gebäudetechnologie und Bauphysik, Universität Siegen; Mitglied im Expertenkreis Zukunft Bau des Bundes sowie im Club of Rome International, unterstreicht die Rolle der planenden Berufe: „Ohne Ingenieurswesen keine erfolgreiche Nachhaltigkeitspolitik – mit nur ca. 82 Millionen Einwohnern und kaum Rohstoffen ist Deutschland die viertstärkste Wirtschaftsnation, nicht zuletzt dank Ingenieurinnen und Ingenieuren und ihrer Innovationsstärke. Diese Stärke ist auch zukünftig zentral: Für bezahlbares Wohnen, intakte Infrastrukturen, erneuerbare Energieversorgung, klimafreundliche Mobilität, Gebäude und Städte. Diese Herausforderungen lassen sich nur im engen Austausch zwischen Politik, Wissenschaft und Praxis meistern.“

Der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ soll auf die bedeutenden Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren aufmerksam machen. Die UNESCO hatte 2019 hierfür den 4. März zum alljährlichen „World Engineering Day for Sustainable Development“ erklärt.

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Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis 2022 ausgelobt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Bundesingenieurkammer würdigen herausragende Ingenieurleistungen

Bundesbauministerin Klara Geywitz und der Präsident der Bundesingenieurkammer, Heinrich Bökamp, haben heute den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2022 gegeben. Die Auslobung und die Durchführung des Preises nimmt das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) vor. Einsendeschluss ist der 12. Mai 2022.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende innovative Ingenieurbauwerke prämiert, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit miteinander vereinen.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Was mit einer Idee und ersten Skizze beginnt, prägt Jahre später unser direktes Umfeld. Mit dem Deutschen Staatspreis für den Ingenieurbau zeichnen wir Ingenieurinnen und Ingenieure aus, die den haben Mut haben, Neues zu wagen und die Ingenieurbaukunst damit zum Markenzeichen unseres Landes zu machen. Wir sind froh, sie und die Bundesingenieurkammer an unserer Seite zu wissen, wenn es darum geht, die Baukultur in Deutschland weiterzuentwickeln.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Ingenieurinnen und Ingenieure leisten jeden Tag Großartiges. Sie sind vielfältig, kreativ und helfen, die Probleme von morgen zu lösen! All das wollen wir mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis, der höchsten deutschen Auszeichnung für unseren Berufsstand, zeigen und vor allem würdigen. Daher freue ich mich auf hoffentlich zahlreiche Einreichungen. Dabei sein zählt!“

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr zum vierten Mal als Staatspreis in Höhe von 60.000 Euro in gemeinsamer Trägerschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Bundesingenieurkammer ausgelobt.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen online unter www.DIngBP.de zum Download bereit.

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Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft

Nachhaltigkeit versus Bauboom ?! | Paneltalk zum Planen und Bauen der Zukunft 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2022 wird zum dritten Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ begangen.

Dies nimmt die Bundesingenieurkammer zum Anlass, mit Vertreterinnen und Vertretern von Politik und Wissenschaft ins Gespräch zu kommen. Hierfür konnte sie die renommierte Bauingenieurin Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker gewinnen sowie Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Beide werden am 4. März 2022 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr mit BIngK-Vize-Präsident Dipl.-Ing. Ingolf Kluge diskutieren, wie das Planen und Bauen der Zukunft unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit gelingen kann.

Denn das Errichten, die Instandhaltung und der Betrieb von Gebäuden und Bauwerken verbrauchen fast ein Drittel aller Rohstoffe und annähernd 40 Prozent der Energie weltweit. Gleichzeitig benötigen wir in Deutschland aber deutlich mehr Wohnraum und müssen massiv in die Infrastruktur investieren. Wie lässt sich diese Diskrepanz überwinden? Wie kann man die ambitionierten Ziele erreichen, ohne dass Ressourcen weiter im bisherigen Maß verbraucht werden? Hier sind neue Technologien und Ansätze gefragt, um den „CO²-Fußabdruck“ von Gebäuden und Bauwerken und deren Energieverbrauch massiv zu verringern.

BIngK-Paneltalk am 4. März 2022 von 10.00 – 11.30 Uhr im Live-Stream

Impulsvortrag Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker

Teilnehmende des Panels:

  • Prof. Dr.-Ing. Lamia Messari-Becker, Lehrstuhl Gebäudetechnologie und Bauphysik, Universität Siegen und Mitglied im Expertenkreis Zukunft Bau des Bundes sowie im Club of Rome International;
  • Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen;
  • Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Präsident der Bundesingenieurkammer
    Moderation: Christine Mattauch, Wirtschaftsjournalistin

Der Paneltalk ist am 4. März 2022 zwischen 10.00 und 11.30 Uhr live zu sehen unter: www.bingk.de.

Der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ soll auf die bedeutenden Leistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren aufmerksam machen. Die UNESCO hatte 2019 hierfür den 4. März zum alljährlichen „World Engineering Day for Sustainable Development“ erklärt.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

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Bundesingenieurkammer kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude

Bundesingenieurkammer kritisiert vorläufigen KfW-Förderstopp für energieeffiziente Gebäude 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) bedauert die Ankündigung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Förderung für energieeffiziente Gebäude vorläufig zu stoppen. Als Begründung gab die KfW an, dass die enorme Antragsflut im Monat Januar, insbesondere für die EH55 Neubauförderung, die bereitgestellten Mittel deutlich überstiegen habe.

„Für viele Ingenieurbüros bedeutet der Stopp der KfW-Förderung, dass bereits gestellte Anträge nun möglicherweise nicht bewilligt werden oder bereits erbrachte Planungsleistungen nicht umgesetzt werden können bzw. verschoben werden müssen. So kann die Energiewende nicht gelingen! Hier ist ganz dringend mehr Planungssicherheit gefragt!“, kommentierte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, die Entscheidung. „Jetzt gilt es, dass die zuständigen Ministerien zügig und verlässlich sagen, auf welchem Weg und mit welchen Förderprogrammen sie – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – den Neubau der geplanten 400.000 Wohnungen, die Beschleunigung des Sanierens im Bestand sowie ihr Programm zum Ausbau von Solardächern erreichen wollen“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Aufgrund der vielen Förderanträge zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den vergangenen Wochen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Förderung energieeffizienter Gebäude durch die KfW heute vorläufig gestoppt. Ab sofort können zunächst keine neuen Anträge für Fördermittel für die KfW-Programme Effizienzhaus /Effizienzgebäude 55 im Neubau (EH/EG55), Effizienzhaus /Effizienzgebäude 40 im Neubau (EH/EG40) und Energetische Sanierung gestellt werden. Die Förderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 läuft mit dem heutigen Tag vorzeitig und endgültig aus. Über den Fortlauf der beiden anderen Förderprogramme soll zeitnah entschieden werden.

Bereits im November vergangenen Jahres hatte die Bundesingenieurkammer den kurzfristig angekündigten Förderstopp für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubaubereich kritisiert und gefordert, diesen bis zur geplanten Änderung des GEG zu verschieben.

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EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht

EuGH entscheidet zu HOAI Altverträgen: Unionsrecht hindert Anwendbarkeit der Mindestsätze nicht 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute über die Frage entschieden, ob die bis zum Inkrafttreten der angepassten HOAI am 1.1.2021 dort enthaltenen verbindlichen Mindestsätze bei Altverträgen trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 weiterhin angewendet werden können oder nicht. Die europäischen Richter kommen zu dem Ergebnis, dass das Unionsrecht dem nicht entgegensteht. Ob dies gegebenenfalls aufgrund innerstaatlichen Rechts anders zu beurteilen ist, sei von den nationalen Gerichten und Behörden zu entscheiden. Zugleich stellt der EuGH klar, dass derjenigen Partei, der die Mindestsätze weiterhin entgegengehalten werden, unter Umständen Schadensersatz vom Staat verlangen könne.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Wir begrüßen es sehr, dass der EuGH im Sinne unseres Berufsstands entschieden hat. Zudem herrscht in dieser Frage nach über zwei Jahren Rechtsunsicherheit endlich Klarheit, was das Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht angeht. Jetzt sind die deutschen Gerichte wieder am Zuge. Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, dass sich auch die HOAI 2021 als maßgebliche Grundlage für zukünftige Honorarvereinbarungen weiter durchsetzt. Gerade in Zeiten immer stärker steigender Anforderungen, insbesondere auch an nachhaltiges und klimagerechtes Planen, sind angemessene Honorare eine Grundvoraussetzung für Qualität. Dies hatte auch der EuGH in seinem Urteil vom Juli 2019 anerkannt.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, zeigte sich ebenfalls erfreut über das Urteil: „Im Sinne der Planerinnen und Planer, aber vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes, ist die heutige Entscheidung des EuGH grundsätzlich eine gute Entscheidung, auch wenn schlussendlich der Ball natürlich nun wieder beim BGH liegt. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Herausforderungen wie beispielsweise das Schaffen von bezahlbarem Wohnraum, der auch energetisch allen erforderlichen Standards entspricht oder die Ertüchtigung in die Jahre gekommener Infrastrukturen, braucht der Berufsstand Verlässlichkeit. Daher gilt es nun, die umfassende Novellierung der HOAI voranzubringen.“

Die Leistungsphasen und Honorarsätze der HOAI sind seit Jahrzehnten als Grundlage für das Planen und Bauen in Deutschland etabliert und bieten einen verlässlichen Rahmen für Planerinnen und Planer, Auftraggeber und Bauausführende. Zugleich setzen sich die berufsständischen Vertretungen für eine zeitnahe Novellierung ein, um die Leistungsbilder an die Erfordernisse der Zeit anzupassen. Daneben müssen auch die seit 2013 unveränderten Honorarwerte überprüft und bei den Flächenplanungen Mechanismen zur regelmäßigen Anpassung an die Inflationsrate eingeführt werden. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung sieht eine Reform der HOAI vor.

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Bundesingenieurkammer gratuliert und wünscht sich enge Zusammenarbeit von Bau und Infrastruktur

Bundesingenieurkammer gratuliert und wünscht sich enge Zusammenarbeit von Bau und Infrastruktur 150 150 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Vereidigung des neuen Bundeskabinetts gratuliert die Bundesingenieurkammer Olaf Scholz sowie den künftigen Ministerinnen und Ministern – allen voran Klara Geywitz, der neuen Ministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie Volker Wissing, zukünftig für den Bereich Verkehr und Digitalisierung verantwortlich.

„Wir beglückwünschen beide zu ihren neuen Ämtern und freuen uns auf einen hoffentlich regen Austausch“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Doch bei aller Freude über ein eigenes Bauministerium und die Inhalte des Koalitionsvertrages – in dem sich auch viele Punkte wiederfinden, die wir als Bundesingenieurkammer gefordert haben – hätten wir uns erhofft, die Bereiche Bau und Infrastruktur unter einem Dach zu sehen. Umso mehr hoffen wir, dass beide Häuser künftig eng zusammenarbeiten und wünschen Klara Gleywitz und Volker Wissing ein gutes Händchen für die bevorstehenden Aufgaben“, ergänzte er.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des in Berlin von der Ampelkoalition verabschiedeten Koalitionsvertrages. Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung, Infrastruktur sowie das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion ist jedoch aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein aufeinander abgestimmtes Zusammenwirken von Hoch- und Infrastrukturbau unerlässlich.

Denn gerade in dem Bereich Planen und Bauen sind finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zählt nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt.

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Bundesingenieurkammer: Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, vergibt aber wichtige Chance!

Bundesingenieurkammer: Koalitionsvertrag geht in die richtige Richtung, vergibt aber wichtige Chance! 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt weite Teile des heute in Berlin von der Ampelkoalition vorgestellten Koalitionsvertrages. Angesichts der bevorstehenden großen Herausforderungen in den Bereichen Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Wohnungsbau, Stadtentwicklung und Infrastruktur wäre jedoch noch mehr Mut zur Neugestaltung wünschenswert gewesen. Das Erreichen der sehr ambitionierten Ziele für die CO2-Reduktion unterstützt die Bundesingenieurkammer aber vollumfänglich.

„Es freut uns sehr, dass wir zukünftig – wie von uns gefordert – wieder ein eigenes Bundesbauministerium haben. Wir hoffen, dass damit dringend anstehende Maßnahmen gebündelt und zügig angegangen werden. Allerdings hätten wir uns genau aus diesem Grund gewünscht, künftig auch die Infrastruktur unter diesem Dach zu finden. Denn perspektivisch ist hier ein engeres Zusammenwirken von Hoch- und Infrastrukturbau unerlässlich“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, das Papier.

Angesichts der immensen Herausforderungen für den Planungs- und Bausektor seien jetzt jedoch vor allem finanzielle Verlässlichkeit, geeignete Rahmenbedingungen sowie passende nachhaltige Unterstützungs- und Förderangebote erfolgskritisch. Dazu zähle nicht zuletzt auch die Stärkung der Freiberuflichkeit als Rückgrat der mittelständischen Wirtschaft sowie die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erfreulicherweise in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde. Dafür hatte sich die BIngK nachdrücklich eingesetzt.

„Ich kann nur immer wieder betonen: Die Ingenieurinnen und Ingenieure stehen bereit! Jetzt gilt es, schnell die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und das Potenzial der Planerinnen und Planer zu nutzen, damit die ‚Konjunktur-Lokomotive Planungswesen‘ Fahrt aufnehmen kann. Denn wir können uns einen weiteren Stau beim Bau oder der dringend nötigen Sanierung von Verkehrswegen, Schulen oder Sportplätzen nicht leisten“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Bereits im Oktober hatte die Bundesingenieurkammer in einer Pressemitteilung wichtige Forderungen formuliert, die aus Sicht des Berufsstandes zwingend in den Koalitionsvertrag der künftigen Bundesregierung gehören sollten.

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