Baugenehmigungen können in Deutschland zukünftig online beantragt werden. Auch beim digitalen Bauantrag ist zu prüfen, ob eine Entwurfsverfasserin oder ein Entwurfsverfasser geeignet, qualifiziert und damit zur Antragsstellung berechtig ist. Um diese Prüfung für die Bauaufsichtsbehörden schnell und unkompliziert durchführen zu können, haben sich 29 Ingenieur- und Architektenkammern zusammengeschlossen und eine gemeinsame Datenbank geschaffen: di.BAStAI – die digitale bundesweite Auskunftstelle der Architekten- und Ingenieurkammern.
Mit einer Abfrage an den di.BAStAI-Server erhält die untere Bauaufsichtsbehörde Auskunft über eine Eintragung in Berufsverzeichnisse und -listen. Aus dem Eintragungsstatus leitet sich die Bauvorlageberechtigung ab. Dieser Abfrage-Service steht allein den Bauaufsichtsbehörden zur Verfügung und ist für diese zudem kostenlos.
Um bei Entscheidern und Mitarbeitenden der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie in der öffentlichen Verwaltung und Politik auf Kommunal- und Landesebene für di.BAStAI zu werben, wurde ein Flyer entwickelt.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bingk.de/di-bastai