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Eva Hämmerle

„Turm – hoch hinaus“: Der neue Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern ist gestartet

„Turm – hoch hinaus“: Der neue Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern ist gestartet 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 22. August 2024. Der bundesweite Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern geht in eine neue Runde. Ab sofort sind wieder kreative Nachwuchstalente aufgerufen, sich zu beteiligen. Das diesjährige Motto des Schülerwettbewerbs lautet: „Turm – hoch hinaus“. Aufgabe ist es, einen Turm zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Bei der Gestaltung sind Fantasie und technisches Wissen gefragt. Darüber hinaus muss das Modell in mindestens 70 cm Höhe eine Aussichtsplattform haben, die mindestens 500 g tragen kann.
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des jeweiligen Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil und können sich auf das große Finale im Deutschen Technikmuseum in Berlin freuen. Auch die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergeben erneut Sonderpreise. Anmeldeschluss ist der 29. November 2024. Weitere Informationen zum Wettbewerb unter: www.junior.ing

Der Wettbewerb
Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört Junior.ING zu einem der größten Schülerwettbewerbe deutschlandweit. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens. Damit setzen die Kammern dem bestehenden Fachkräftemangel etwas entgegen und werben für den Ingenieurberuf. Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Kultusministerkonferenz führt Junior.ING in ihrer Liste der empfohlenen Wettbewerbe.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Schülerwettbewerb Junior.ING

„Turm – hoch hinaus“: Der neue Schülerwettbewerb Junior.ING ist gestartet

„Turm – hoch hinaus“: Der neue Schülerwettbewerb Junior.ING ist gestartet 444 366 Bundesingenieurkammer

Der bundesweite Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern geht in eine neue Runde. Ab sofort sind wieder kreative Nachwuchstalente aufgerufen, sich zu beteiligen. Das diesjährige Motto des Schülerwettbewerbs lautet: „Turm – hoch hinaus“. Aufgabe ist es, einen Turm zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Bei der Gestaltung sind Fantasie und technisches Wissen gefragt. Darüber hinaus muss das Modell in mindestens 70 cm Höhe eine Aussichtsplattform haben, die mindestens 500 g tragen kann.

Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des jeweiligen Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil und können sich auf das große Finale im Deutschen Technikmuseum in Berlin freuen. Auch die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergeben erneut Sonderpreise.

Anmeldeschluss ist der 29. November 2024.

Weitere Informationen zum Wettbewerb unter: www.junior.ing

Der Wettbewerb

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört Junior.ING zu einem der größten Schülerwettbewerbe deutschlandweit. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens. Damit setzen die Kammern dem bestehenden Fachkräftemangel etwas entgegen und werben für den Ingenieurberuf. Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Die Kultusministerkonferenz führt Junior.ING in ihrer Liste der empfohlenen Wettbewerbe.

Bundesregister Nachhaltigkeit Logo 2

Bundes­register Nachhaltigkeit geht demnächst an den Start

Bundes­register Nachhaltigkeit geht demnächst an den Start 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die klimage­rech­te Trans­for­ma­ti­on im Bauwesen erfordert qualifizierte Fachkräfte. Dafür schaf­fen die Bundes­ingenieurkammer und die Bundes­architektenkammer das Bundes­register Nachhaltigkeit. Die Eintragung als qualifizierte*r Nachhaltigkeitskoordinator*in im Bundes­register Nachhaltigkeit ist ausschließlich Mitgliedern der Architekten- und Ingenieurkammern vorbehalten.

Auf einer kompakten Vorab-Website finden sich bereits jetzt erste In­for­ma­tio­nen zum Bundes­register Nachhaltigkeit zur Orientierung und Einordnung. Interessierte können sich unverbindlich in eine Mailing-Liste eintragen. Sie werden informiert, sobald Leis­tungsnachweis und Eintragungsmöglichkeit zur Verfügung stehen.

Grafik: (c) Bundesregister Nachhaltigkeit

Bundesverdienstkreuz Kammeyer

Bundesverdienstkreuz für Hans-Ullrich Kammeyer

Bundesverdienstkreuz für Hans-Ullrich Kammeyer 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Für sein langjähriges Engagement erhielt Hans-Ullrich Kammeyer Mitte August 2024 das Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Hans-Ullrich Kammeyer setzt sich seit 30 Jahren auf Landes-, Bun­des- und europäischer Ebene für die berufsständischen Belange des Ingenieurwesens ein. So war er von 2012 bis 2020 Präsident der Bundesingenieurkammer. Zuvor gehörte er seit 2004 als Mitglied und seit 2006 als Vizepräsident dem Vorstand der Bundes­ingenieurkammer an. Die Bundesingenieurkammer verdankt Kammeyer entscheidende Impulse für die Einführung des Deutschen Ingenieurbaupreises, dessen wesentlicher Treiber er war. Er hat darüber hinaus dazu beigetragen, dass die Auszeichnungsreihe zu historischen Wahrzeichen sowie der Deutsche Brückenbau­preis in Deutschland weiter etabliert werden konnten. Zudem war er von 2015 bis 2021 Vizepräsident des Bundesverbandes der Freien Berufe. In diesem Zusammen­hang war ihm die Fortentwicklung des Berufsrechts der Ingenieurinnen und Ingenieure stets ein Anliegen. Sein übergeordneter Blick für die Freiberuflichkeit und das Bestreben, die Rahmenbedingungen in der Berufsausübung sowie -ausbildung zu verbessern, prägten seine Tätigkeit auf Bundesebene.

Auf europäischer Ebene war Kammeyer von 2009 bis 2015 als Vizepräsident des European Council of Engineers Chambers (ECEC) aktiv und nahm in dieser Funktion die Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure europaweit in den Blick.

Von 2002 bis 2004 war er Vizepräsident der Ingenieurkammer Niedersachsen, der er bereits seit 1990 als Mitglied angehört. In den Jahren 2005 bis 2022 war er ihr Präsident. Während dieser Zeit verantwortete Kammeyer die berufspolitischen Entwicklungen und Entscheidungen und begleitete gesetzliche Maßnahmen mit großer Einsatzbereitschaft. Von 2003 bis 2015 engagierte er sich mit Branchenkenntnis im Eintragungsausschuss der Ingenieur­kammer. Der Ausschuss entscheidet über die Berechtigung zur Führung der Berufs­bezeichnung. Für seinen herausragenden Einsatz erhielt er im Jahr 2022 die Ehren­mitgliedschaft der Ingenieurkammer. Darüber hinaus gehörte Kammeyer dem Vorstand des Verbands der Freien Berufe im Lande Niedersachsen an.

Kammeyer ist Diplom-Ingenieur und war von 1993 bis 1999 Vorstandsmitglied in der Vereinigung der Prüfingenieure für Baustatik in Niedersachsen. Anschließend bekleidete er dort bis 2008 das Amt des Vorsitzenden und war in dieser Funk­tion auch Mitglied des Bundesvorstandes. Zudem war Kammeyer Vor­standsmitglied im Verband Beratender Ingenieure Niedersachsen. Er setzte sich in die­sen Gremien für die bautechnische Sicherheit ein.

Foto: (c) Ines Schiermann/Region Hannover

Rennschlittenbahn Oberhof

Nominierte für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest

Nominierte für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Nominierungen für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest. Nach Vor-Ort-Besichtigungen und intensiven Beratungen gab die Fachjury aus den eingereichten Bewerbungen sechs Projekte der engeren Wahl bekannt. Preisträger und Auszeichnungen werden am 28. November 2024 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz verkündet.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis gilt als der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland. Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Ingenieurbauwerke oder Ingenieurleistungen ausgezeichnet, die eine besondere Innovation und Gestaltqualität aufweisen, von vorbildlichem Umgang bei der Instandsetzung historischer ingenieurtechnischer Lösungen zeugen und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raums beitragen. Der Fokus liegt auf qualitätsvollen und ressourcenschonenden Projekten. Erstmalig soll in diesem Jahr auch ein Nachwuchspreis vergeben werden.

Sechs Projekte wurden für den Staatspreis nominiert

Werk- und Forschungshalle Diemerstein

Werk- und Forschungshalle in Diemerstein (Rheinland-Pfalz)

Ingenieurbüro: t-lab Holzarchitektur und Holzwerkstoffe, RPTU Kaiserslautern und graf ingenieure

Bauherr: Stiftung der TU Kaiserslautern / Villa Denis GmbH

Foto: Andreas Labes

Cltech Brettsperrholzwerk Kaiserslautern

CLTECH-Brettsperrholzwerk in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)

Ingenieurbüro: Pyttlik & Bormann SARL

Bauherr: Cltech GmbH & Co. KG

Foto: CLTECH

Luftschiffhangar Mühlheim

Luftschiffhangar in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)

Ingenieurbüro: Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure PartGmbB

Bauherr: Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkämper GmbH & Co. KG

Foto: Annika Feuss Fotografie

Neues Schiffshebewerk Niederfinow

Neues Schiffshebewerk in Niederfinow (Brandenburg)

Ingenieurbüro: Tractebel Hydroprojekt GmbH

Bauherr: Wasserstraßen-Neubauamt Berlin

Foto: Bundesanstalt für Wasserbau Karlsruhe

Rennschlittenbahn Oberhof

Rennschlittenbahn in Oberhof (Thüringen)

Ingenieurbüro: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure

Bauherr: Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof

Foto: Fotoloft Erfurt

Müngstener Brücke Solingen

Müngstener Brücke in Solingen-Schaberg (Nordrhein-Westfalen)

Ingenieurbüro: IGS Ingenieure GmbH & Co. KG

Bauherr: DB Netz AG

Foto: Wave in Motion GmbH

Deutscher Ingenieurbaupreis 2024

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als offizieller Preis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis nun zum fünften Mal gemeinsam aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Der Staatspreis ist mit 30.000 Euro dotiert, weitere Auszeichnungen können mit je 4.000 Euro sowie ein Nachwuchspreis mit 10.000 Euro honoriert werden.

Die feierliche Verleihung des Preises findet am 28. November 2024 in Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz in Berlin statt.

Foto: Fotoloft Erfurt

Nominierte für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest

Nominierte für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest 150 150 Bundesingenieurkammer

Nominierte für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest

Sechs Projekte für den Staatspreis ausgewählt

Berlin, 7. August 2024. Die Nominierungen für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024 stehen fest. Nach Vor-Ort-Besichtigungen und intensiven Beratungen gab die Fachjury aus den eingereichten Bewerbungen sechs Projekte der engeren Wahl bekannt. Preisträger und Auszeichnungen werden am 28. November 2024 im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz verkündet.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis gilt als der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland. Mit dem Staatspreis werden beispielhafte Ingenieurbauwerke oder Ingenieurleistungen ausgezeichnet, die eine besondere Innovation und Gestaltqualität aufweisen, von vorbildlichem Umgang bei der Instandsetzung historischer ingenieurtechnischer Lösungen zeugen und positiv zur Gestaltung des öffentlichen Raums beitragen. Der Fokus liegt auf qualitätsvollen und ressourcenschonenden Projekten. Erstmalig soll in diesem Jahr auch ein Nachwuchspreis vergeben werden.

Die sechs Nominierten für den Deutschen Ingenieurbaupreis 2024:
(in alphabetischer Reihenfolge der Projektstandorte)

Werk- und Forschungshalle in Diemerstein (Rheinland-Pfalz)
Ingenieurbüro: t-lab Holzarchitektur und Holzwerkstoffe, RPTU Kaiserslautern und graf ingenieure
Bauherr: Stiftung der TU Kaiserslautern / Villa Denis GmbH

CLTECH-Brettsperrholzwerk in Kaiserslautern (Rheinland-Pfalz)
Ingenieurbüro: Pyttlik & Bormann SARL
Bauherr: Cltech GmbH & Co. KG

Luftschiffhangar in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen)
Ingenieurbüro: Ripkens Wiesenkämper Beratende Ingenieure PartGmbB
Bauherr: Westdeutsche Luftwerbung Theodor Wüllenkämper GmbH & Co. KG

Neues Schiffshebewerk in Niederfinow (Brandenburg)
Ingenieurbüro: Tractebel Hydroprojekt GmbH
Bauherr: Wasserstraßen-Neubauamt Berlin

Rennschlittenbahn in Oberhof (Thüringen)
Ingenieurbüro: HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER architekten ingenieure
Bauherr: Zweckverband Thüringer Wintersportzentrum Oberhof

Müngstener Brücke in Solingen-Schaberg (Nordrhein-Westfalen)
Ingenieurbüro: IGS Ingenieure GmbH & Co. KG
Bauherr: DB Netz AG

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird im Zweijahresrhythmus als offizieller Preis der Bundesregierung für Ingenieurbaukunst verliehen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis nun zum fünften Mal gemeinsam aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Der Staatspreis ist mit 30.000 Euro dotiert, weitere Auszeichnungen können mit je 4.000 Euro sowie ein Nachwuchspreis mit 10.000 Euro honoriert werden.

Die feierliche Verleihung des Preises findet am 28. November 2024 in Anwesenheit von Bundesbauministerin Klara Geywitz in Berlin statt.

Fotos stehen hier zum Download bereit oder können angefordert werden. Bitte beachten Sie die Copyright-Angaben im Dateinamen.

Kontakt:
Eva Hämmerle
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www.bingk.de

Gebäudetyp e

BMJ schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor

BMJ schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor 1280 720 Bundesingenieurkammer

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann schlägt eine Reform des Bauvertragsrechts vor. Einfaches und innovatives Bauen soll so erleichtert werden. Für die Beteiligten von Bauprojekten soll es einfacher werden, beim Neu- und Umbau von Gebäuden oder Außenanlagen auf die Einhaltung von Standards zu verzichten, die für die Wohnsicherheit nicht notwendig sind. Entsprechende Bauprojekte werden schon heute mit dem Schlagwort „Gebäudetyp E“ bezeichnet. E steht für einfaches und innovatives Bauen. Das vorgeschlagene Gesetz hat deshalb die Kurzbezeichnung Gebäudetyp-E-Gesetz.

Der Entwurf für das Gebäudetyp-E-Gesetz (vollständiger Titel: Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus) wurde in engem Austausch mit Architektenschaft und Bauwirtschaft und weiteren Stakeholdern entwickelt. Der Gesetzentwurf wird flankiert von einer umfassenden „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E“, die das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erarbeitet und am 17. Juli 2024 veröffentlicht hat. Sie soll den Vertragsparteien als Hilfsmittel dienen bei der Gestaltung von Verträgen für Neu- und Umbauten nach dem Gebäudetyp E.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen im Bauvertragsrecht vor:

1. Konkretisierung des Begriffs der „anerkannten Regeln der Technik“

Durch das neue Gesetz soll der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ konkreter gefasst werden. Künftig soll für alle Bauverträge die Vermutung gelten, dass reine Ausstattungs- und Komfortstandards keine „anerkannten Regeln der Technik“ sind. Für sicherheitsrelevante technische Normen soll eine gegenteilige Vermutung gelten: für sie soll also vermutet werden, dass sie „anerkannte Regeln der Technik“ sind.

Aus dieser Konkretisierung soll im Ergebnis folgen: Reine Komfort-Standards sollen beim Neubau von Wohnungen künftig nur dann eingehalten werden müssen, wenn sich beide Vertragsparteien ausdrücklich darauf verständigt haben. Haben die Parteien keine entsprechende Vereinbarung getroffen, soll die Einhaltung von reinen Komfortstandards auch nicht geschuldet sein.

Der Begriff der „anerkannten Regeln der Technik“ ist für das Bauvertragsrecht sehr relevant. Beim Neubau von Wohnungen müssen die „anerkannten Regeln der Technik“ grundsätzlich eingehalten werden. Welche Regeln das sind, ist durch ein Gesetz nicht definiert. Die Gerichte haben hier einen Entscheidungsspielraum. Innovative Baustoffe und Bauweisen stehen bislang häufig nicht im Einklang mit den „anerkannten Regeln der Technik“. Zu den „anerkannten Regeln der Technik“ zählen dafür bislang viele technische Normen, die reine Komfort-Standards sind. So gehen die Gerichte insbesondere von der Vermutung aus, dass zu den „anerkannten Regeln der Technik“ auch alle DIN-Normen gehören: also die nicht-gesetzlichen Normen, die unter Leitung des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erarbeitet werden.

2. Erleichterung der Abweichung von „anerkannten Regeln der Technik“

Fachkundige Unternehmer sollen künftig einfacher von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen können, wenn sie miteinander Verträge über den Neu- oder Umbau eines Gebäudes oder einer Außenanlage schließen. Wollen die beiden Unternehmer von den „anerkannten Regeln der Technik“ abweichen, so soll diese Abweichung künftig nicht mehr voraussetzen, dass der Werkunternehmer den Besteller des Bauwerks über Risiken und Konsequenzen der Abweichung aufklärt. Haben die Unternehmer keine Vereinbarung zu einem Abweichen von den „anerkannten Regeln der Technik“ getroffen, soll eine Abweichung von den „anerkannten Regeln der Technik“ künftig unter gewissen Voraussetzungen dennoch keinen Mangel des Bauwerks begründen. Kein Mangel soll künftig vorliegen, wenn (1) die Abweichung dem Besteller vor Ausführung der Bauleistung angezeigt wird, (2) der Besteller nicht unverzüglich widersprochen hat und (3) die dauerhafte Sicherheit und Eignung des Gebäudes gewährleistet ist.

Der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp-E-Gesetz ist hier abrufbar. Ein begleitendes FAQ ist hier abrufbar.

Der Gesetzentwurf wurde am 29. Juli 2024 an die Länder und Verbände verschickt. Interessierte Kreise haben bis zum 30. August 2024 Gelegenheit, Stellung zu nehmen.

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann:

„Der Gebäudetyp-E ist ein wichtiger Beitrag, um auf die stark gestiegenen Baukosten zu reagieren. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir Bauen in Deutschland günstiger, einfacher und unbürokratischer machen. Fachleute schätzen, dass sich dadurch bis zu 10 Prozent der Herstellungskosten einsparen lassen. Wir wollen dieses milliardenschwere Potential freisetzen. Wir setzen dabei am Bauvertragsrecht an. Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass immer jede einzelne DIN-Norm eingehalten wird. Die Beteiligten von Bauprojekten müssen die Möglichkeit haben, einvernehmlich von Komfort-Standards abzuweichen. Das geltende Bauvertragsrecht macht solche Vereinbarungen unnötig kompliziert. Wir wollen den Weg frei machen für einfaches Bauen. Klar ist: Wir machen keine Abstriche bei Gebäudesicherheit und Gesundheit. Gebäudetyp E: Das steht für einfaches und innovatives Bauen – aber eben auch für sicheres Bauen. Es geht bei unserem Gesetz um die Reduzierung verzichtbarer Komfortstandards, nicht um die Reduzierung der Sicherheit. Egal ob es um die Zahl der Steckdosen geht oder um die der Heizkörper im Bad: Wir wollen, dass Bauherren echte Wahlfreiheit haben. Alle sollen sich den Standard aussuchen können, der zu ihrem Wünschen passt – und zu ihrem Geldbeutel.“

Grafik: Greg Rosenke/unsplash

Leitliene Gebäudetyp E

Bauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor

Bauministerium legt Leitlinie für einfaches und kostengünstiges Bauen vor 897 505 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet federführend an Lösungen und neuen Wegen, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Konzepte und Ideen der Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer aufgreifend, hat das BMWSB die Leitlinie und Prozessempfehlung für den Gebäudetyp E erarbeitet. Daran haben sich die benannten Kammern, weitere Institutionen und die Länder beteiligt. Entstanden ist ein über 70-seitiges Praxisdokument, das hilfreiche Hinweise von der Betonzwischendecke bis zur Steckdose gibt.

Dazu Bundesbauministerin Klara Geywitz: „Bauen muss wieder einfacher und preisgünstiger gemacht werden, ohne Abstriche bei der Sicherheit. Hier wird der Gebäudetyp E greifen. Die Vertragspartner können künftig beim Bauen von kostenintensiven Standards rechtssicher abweichen und zugleich die hohen Sicherheitsstandards beim Bauen einhalten. Davon werden beide Seiten profitieren; die Baubranche, weil Bauen kostengünstiger wird, und die Nutzerinnen und Nutzer, weil es preiswerter wird.“

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Durch die Möglichkeit, mit der Einführung des Gebäudetyp E auf nicht notwendige Standards zu verzichten, können Bau- und Sanierungsprozesse nicht nur beschleunigt, sondern auch kostengünstiger und ressourcenschonender gestaltet werden. Dies trägt wesentlich zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und zur Förderung innovativer Bauprojekte bei. Die Bundesarchitektenkammer sieht in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundesbauministeriums einen bedeutenden Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Bauwesen und zur Schaffung lebenswerter und zukunftssicherer Räume.“

Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Schneller und kostengünstiger Bauen, aber Sicherheit gewährleisten: Der Gebäudetyp E kann unseren planenden Berufen die dafür notwendigen rechtssicheren Gestaltungsspielräume ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten. Der Gebäudetyp E, für den sich die Bundesingenieurkammer eingesetzt hat, ist ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder auch mehr ein Können werden zu lassen. Ingenieurinnen und Ingenieure brauchen Freiheit zum Denken und Handeln.“

Tim-Oliver Müller, Geschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) begrüßt die Initiative des Bauressorts: „Wir müssen wieder mehr und einfacher bauen. Deshalb ist es richtig, genau hier anzusetzen und gemeinsam mit dem Bundesbauministerium und weiteren Partnern den Gebäudetyp E in die Praxis zu bringen, ein wichtiger Lösungsansatz für bezahlbares Wohnen in Deutschland. Denn es kann dazu beitragen, Baukosten wieder auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.“

Die Bundesregierung wird nun die erforderlichen Änderungen im BGB auf den Weg bringen, die das einfache und kostengünstige Bauen im Zivilrecht unterstützen werden. Zusammen mit den Partnern aus dem Bündnis bezahlbarer Wohnraum hat sich das BMWSB im Rahmen des Bündnisses zum Ziel gesetzt, den Bau von bezahlbaren Wohnungen signifikant zu fördern. Eine wichtige Maßnahme dies zu erreichen, stellt die Etablierung des „Gebäudetyp E“ dar.

Grafik: BMWSB

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

In einem am 15. Juli 2024 veröffentlichten Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer in einem breiten Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Nachhaltiges Bauen und Lebenszyklusbetrachtung stärken

Der Bau- und Gebäudesektor spielt eine vielschichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Er ist mit rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen nicht nur maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich, sondern auch stark von dessen Auswirkungen betroffen. Gleichzeitig birgt er als zentraler Bereich großes Potenzial, denn durch die Implementierung effizienter und suffizienter Bauweisen, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, den Einsatz regenerativer Baumaterialien sowie zirkulärer Bauweisen und die Anwendung innovativer Technologien kann er wesentlich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Diese Emissionen stammen nicht nur aus dem Betrieb der Gebäude, sondern aus dem gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baumaterialien bis hin zum Rückbau und der Entsorgung. Die Bedeutung der grauen Emissionen, die während der Herstellung von Baumaterialien und Bauprodukten entstehen, nimmt kontinuierlich zu. Bei einem typischen Wohnungsneubau in Deutschland resultieren etwa die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen und des Energieaufwands, die über einen Lebenszyklus von 50 Jahren insgesamt verursacht werden, aus der Herstellung der Baumaterialien und der Errichtung des Gebäudes1. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen identifiziert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.

Um die Förderung der Nachhaltigkeit im Bauwesen und die ganzheitliche Betrachtung des Lebenszyklus von Gebäuden zu intensivieren, wurden in den letzten Jahren erste wichtige Schritte unternommen. So wurde im Juli 2021 das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingeführt. Dieses staatliche Gütesiegel wird im Rahmen des Förderprogramms für klimafreundlichen Neubau (KfN) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Neubauten verliehen. Dennoch schreitet die Entwicklung nicht so schnell voran, wie es wünschenswert und notwendig wäre. Andere EU-Staaten sind bereits deutlich weiter – Dänemark, die Niederlande und Frankreich haben bereits verpflichtende Grenzwerte im Ordnungsrecht verankert, eine Reihe weiterer nordischer Staaten haben mindestens eine Offenlegungspflicht beschlossen und einige andere haben die Einführung von Grenzwerten angekündigt2. Deutschland kann sich bis zum Ende dieser Legislatur keinen Stillstand erlauben. Dies wäre nicht nur mit Blick auf den Klima- und Ressourcenschutz problematisch, sondern hätte auch industriepolitisch negative Auswirkungen. Die heimische Industrie sowie kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Transformation des Bauwesens einstellen und von der Entwicklung neuer Märkte profitieren können.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode aktiv zu werden und durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung und die Nachhaltigkeit des Bauwesens zu fördern:

1. Deklarationspflicht für große Wohn- und Nichtwohngebäude ab 2026 einführen
Mit der neuen Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) sind erstmals konkrete Anforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung und Begrenzung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden auf europäischer Ebene in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden müssen.
Daher sollte für den Neubau von großen Wohn- und Nichtwohngebäuden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Deklarationspflicht für das Ergebnis der Ökobilanzierung gemäß den QNG-Bilanzregeln (basierend auf DIN EN 15643 und EN 15978) eingeführt werden. Angesichts der Relevanz und Bedeutung der bevorstehenden Sanierungswelle ist es essenziell, sich auch im Gebäudebestand intensiv mit der Ökobilanzierung auseinanderzusetzen. Daher sollte diese Deklarationspflicht auch bei Sanierungen größerer Gebäude gelten, wobei vereinfachend nur die baulichen Maßnahmen bilanziert werden. Für kleinere Gebäude sollten praktikable Lösungen 3 entwickelt werden, die einfach umsetzbar sind, den Klimaschutz unterstützen und bezahlbar sind.

Diese Pflicht sollte analog zu anderen Vorgaben des GEG festgelegt werden, also für Nichtwohngebäude ab einer beheizten Fläche von 1.000 m² und für Wohngebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten. Diese Deklarationspflicht soll ab dem Jahr 2026 gelten, um genügend Vorbereitungszeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ausreichend Life-Cycle-Assessment (LCA)-Experten und Expertinnen verfügbar sind. Durch den Ausbau der Kapazitäten sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass ab spätestens 2028 die Deklarationspflicht für alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt. Die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanzierung sollten insbesondere für einkommensschwache Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie kleinen Mehrfamilienhäusern vollumfänglich durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden. Weitere Anreize zur vorzeitigen Deklaration bei kleineren Wohn- und Nichtwohngebäuden könnten etwa durch Vorteile wie beschleunigte Bearbeitung, geringere Auflagen und eine reduzierte Steuerlast erfolgen.

2. Die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude stärken
Öffentliche Gebäude spielen eine entscheidende Rolle als Vorbilder für Nachhaltigkeit im Bauwesen. Als sichtbare Symbole der Gemeinschaft tragen sie dazu bei, Bewusstsein zu schaffen und Standards zu setzen. Durch die Implementierung von nachhaltigen Baupraktiken und den ressourceneffizienten Einsatz umweltfreundlicher Materialien können öffentliche Gebäude nicht nur ihre eigenen Umweltauswirkungen reduzieren, sondern auch andere Bauprojekte inspirieren und dazu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese Vorbildfunktion ermöglicht es, den gesamten Bausektor auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit anzuführen und somit einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt auszuüben.

Daher sollten alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere neue Schulen, Kitas, Pflegeheime, Verwaltungsbauten und kulturelle Einrichtungen ab März 2025 einen spezifischen Anforderungswert (QNG Premium Niveau) für die Lebenszyklus- Treibhausgasemissionen unterschreiten müssen. Perspektivisch sollte sich dieser Grenzwert nach dem Top-Down-Ansatz am vorhandenen CO₂-Restbudget orientieren.
Jede Tonne CO2-Äquivalent, die heute freigesetzt wird, hat eine deutlich größere langfristige Klimaauswirkung als Treibhausgas-Emissionen, die erst in 50 Jahren entstehen. Daher sollte zunächst bei öffentlichen Gebäuden nicht nur das Total Global Warming Potential (GWP total), sondern auch das GWP_fossil der Kostengruppe 300 (gemäß DIN 276:2018-12) sowie der Herstellungsphase (A1-A3) separat bilanziert und limitiert werden. Auf der Grundlage vorhandener Bilanzierungsmethoden und gesammelter Daten sollten entsprechende Emissionsgrenzwerte entwickelt werden, die sowohl den aktuellen als auch zukünftigen Klimaschutzzielen dienen. Die Berücksichtigung insbesondere der Module A1-A3 ist auch entscheidend, um die kumulativen EPBD-Ziele bis 2030 zu erreichen.

Ziel sollte immer der Umbau oder Sanierung vor Abriss und (Ersatz-)Neubau sein. Dies ist ressourcenschonender und verursacht bedeutend weniger THG in der Bauphase. Aktuell werden die grauen Energien und Emissionen, die im Bestandsgebäude stecken und diejenigen, die durch einen Abbruch verursacht werden (Abbruch, Abtransport, Entsorgung) nicht mitbilanziert. Dadurch stellt sich ein Ersatzneubau bilanziell oft besser dar, als er eigentlich ist. Nur wenn die grauen Emissionen und die graue Energie des Rückbaugebäudes einem geplanten Ersatzneubau in Rechnung gestellt werden, kann der tatsächliche ökologische Fußabdruck bei Abriss und Neubau ganzheitlich bewertet und reduziert werden.

3. Stakeholder Prozess zur Entwicklung eines Reduktions-Fahrplans starten
Die geforderten Maßnahmen sind nur ein kleiner, aber dringend notwendiger Schritt auf dem langen Weg hin zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität des Gebäudesektors. So müssen etwa laut EPBD alle Mitgliedstaaten bis Anfang 2027 einen Fahrplan zur Einführung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissions-Grenzwerten mit einem Absenkpfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 vorlegen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland in diesem zentralen Handlungsfeld nicht den Anschluss verliert und sichergestellt wird, dass alle beteiligten Akteure und Akteurinnen und Wirtschaftszweige auf die Herausforderungen im Zuge der Bauwende vorbereitet sind.

Daher fordern wir die Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Stakeholder-Prozesses zur Erarbeitung einer Strategie, die die Vorgaben der EPBD frühzeitig erfüllt. Im Zuge dieses Prozesses sollte auch die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des QNG diskutiert und vorangetrieben werden. Durch die Formulierung zielkonformer und praxistauglicher Randbedingungen sowie die Realisierung einer niedrigschwelligen Anwendbarkeit kann eine breitere Anerkennung erreicht werden. Zentral ist auch die Förderung und Unterstützung der Qualifikation der Beteiligten, die durch eine Qualifikationsoffensive gestärkt werden sollte, um die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen. Indem alle Akteure und Akteurinnen umfassend einbezogen und frühzeitig klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, entstehen Akzeptanz und ein gemeinsames Verständnis. So können alle Beteiligten nicht nur von wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen profitieren, sondern auch zur Erreichung von Klima- und Ressourcenschutzzielen beitragen.

Foto: (c) Architectural Visualiszation

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 15. Juli 2024. In einem heute veröffentlichten Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer in einem breiten Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Forderungspapier zum Download

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

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