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Eva Hämmerle

Bundesingenieurkammer Kommunale Wärmeplanung

Gesetzentwurf für flächendeckende Wärmeplanung

Gesetzentwurf für flächendeckende Wärmeplanung 2560 1706 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 16. August 2023 den Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Am 29. September 2023 ist die erste Befassung des Bundesrats vorgesehen. Daran schließen sich dann die Beratungen des Deutschen Bundestages an. Geplant ist, dass das Gesetz am 1. Januar 2024 zeitgleich mit dem Gebäudeenergiegesetz in Kraft tritt.

Mit dem Gesetz sollen die Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen werden. Der Gesetzentwurf verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für Großstädte bzw. bis zum 30.06.2028 für Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.

Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden oder eine andere planungsverantwortliche Stelle übertragen. Die Pflicht zur Wärmeplanung ist in einigen Ländern bereits Gegenstand landesgesetzlicher Regelungen. Bereits bestehende Wärmepläne werden durch das Bundesgesetz anerkannt und müssen erst im Rahmen der Fortschreibung die bundesrechtlichen Regelungen erfüllen.

Ergänzend zum Wärmeplanungsgesetz erfolgen Änderungen des Baugesetzbuchs, die die bauplanungsrechtliche Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bestands- und Potenzialanalyse bilden Grundlage
Ausgangspunkt der Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf deren Basis werden dann Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie erstellt. Die Wärmeplanung ermöglicht dann eine zentrale Versorgung mittels Fernwärme oder klimaneutraler Gase, sowie eine dezentrale Wärmeversorgung, die beispielsweise mittels Wärmepumpe erfolgen kann.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Für die Erstellung der Wärmepläne werden nur bereits vorhandene Daten genutzt, die vorrangig aus Registern und Datenbanken sowie bei den energiewirtschaftlichen Marktakteuren erhoben werden.

Foto: (c) Geojango Maps/unsplash

18 Monate: BMWSB zieht Bilanz

18 Monate: BMWSB zieht Bilanz 1280 720 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zieht Bilanz: Seit 18 Monaten gibt es das neugeschaffene Ministerium. Ein guter Grund für Bundesbauministerin Klara Geywitz und ihr Haus, um einen Blick auf die im Koalitionsvertrag festgelegten Aufgaben des BMWSB zu werfen und einen Überblick über die erledigten und die noch in Umsetzung befindlichen Vorhaben zu geben.

Dazu Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Liste der grünen Häkchen ist lang. Einen Großteil unserer Aufgaben aus dem Koalitionsvertrag haben wir bereits umgesetzt. Dazu zählen so große Vorhaben wie die historische Wohngeld-Plus-Reform, die Rekordsumme von 18,15 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau, Neubauförderprogramme für den mehrgeschossigen Wohnungsbau, Familienwohnen und ‚Junges Wohnen‘ für Studierende und Auszubildende sowie viele Planungs- und Beschleunigungsverfahren im Baugesetzbuch.“

Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023
Die nachfolgenden Punkte stehen laut dem Bundesbauministerium in der 2. Jahreshälfte auf der baupolitischen Agenda. Die Themen reichen von einer umfassenden Novelle des Baugesetzbuches bis hin zu weiteren Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen: Bund und Länder möchten im Herbst einen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Die Stärkung des modularen, nachhaltigen Bauens soll durch Gründung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren im BMWSB erfolgen. Zudem ist geplant, die Pläne für eine „Neue Wohngemeinnützigkeit“ zu konkretisieren.

BMWSB-Vorhaben 2. Jahreshälfte 2023

Um eine Wärmewende im Gebäudesektor herbeizuführen, werden moderne Wärmenetze und effiziente Heizsysteme benötigt, die perspektivisch nur noch über oder mit erneuerbaren Energien heizen. Hierzu arbeitet das Bundesbauministerium am Wärmeplanungsgesetz (WPG), das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll.

Mit der Einrichtung einer Geschäftsstelle Serielles Bauen und Sanieren beim BMWSB und einer attraktiven Rahmenvereinbarung möchte die Bundesregierung zukunftsweisende Projekte des seriellen und modularen Wohnungsbaus zusammen mit der Bau- und Wohnungswirtschaft vorantreiben.

Bund und Länder werden im Herbst 2023 einen gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung verabschieden. Beim Wohnen und Bauen geht es laut Bundesbauministerium um folgende Maßnahmen:

– Die einheitliche Musterbauordnung muss weiterentwickelt und die Landesbauordnungen müssen harmonisiert werden, bspw. bei der Anforderung von KfZ-Stellplätzen oder der Bauregelung für barrierefreie Wohnungen.

– Für das serielle Bauen brauchen wir eine bundesweit einheitliche Typengenehmigung. Was einmal genehmigt wurde, soll bundesweit in allen Ländern gelten.

– In Städten geht es vermehrt um die Verdichtung. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Regelung für den Ausbau von Dachgeschossen.

– Genehmigungsverfahren müssen zeitlich begrenzt werden. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Genehmigungsfiktion von höchstens 3 Monaten.

– Der digitale Bauantrag wird bis Ende 2023 bundesweit ausgerollt.

– Der Gebäudetyp E kann mehr Innovationen bei Bauvorhaben ermöglichen, was letztendlich ein wichtiger Impuls für mehr bezahlbaren Wohnraum auslöst. Die rechtlichen Anpassungen müssen zeitnah geprüft werden.

Bis Ende 2023 möchte das BMWSB eine große Novelle des Baugesetzbuches auf den Weg bringen, in der Klimaschutz und -anpassung, Gemeinwohlorientierung und die Innenentwicklung gestärkt, zusätzliche Bauflächen mobilisiert und weitere Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.

Die Arbeiten am Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (NAP) werden vom Ministerium fortgesetzt. Ein intensiver Austausch mit Ressorts, Ländern, Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren soll fortgeführt werden. Ziel ist, das Ende 2023 Eckpunkte zum NAP vorliegen.

Die BMWSB-Förderprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und „Wohneigentum für Familien“ (WEF) werden ebenfalls fortgesetzt. Das Ministerium geht davon aus, dass zusätzliche Bauinvestitionen im Verhältnis von 1:8 ausgelöst werden.

Um die Pläne für eine Neue Wohngemeinnützigkeit (NWG) Realität werden zu lassen, strebt das Ministerium in der 2. Jahreshälfte eine Ausarbeitung der Eckpunkte an, die bereits dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt wurden.

Um die soziale Wohnungspolitik voranzutreiben, wurde ein Gesetzentwurf zur rechtssicheren Ausgestaltung des Vorkaufsrechtes in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung vorgelegt. Ziel ist die Stärkung der Handlungsfähigkeit der Kommunen, um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen. Viele Kommunen warten laut Bauministerium auf dieses Instrumentarium, um hierzu aktiv werden zu können.

Foto: (c) Christian Lue/unsplash

Klima- und Transformationsfonds KTF

KTF: 19 Milliarden für Gebäudebereich

KTF: 19 Milliarden für Gebäudebereich 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 9. August 2023 den Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sowie den Finanzplan bis 2027 beschlossen. Zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung werden aus dem KTF insgesamt 500 Millionen Euro bereitgestellt. Darüber hinaus stehen im kommenden Jahr knapp 19 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau im Gebäudebereich zur Verfügung. Mit weiteren 70 Millionen Euro fördert die Bundesregierung die energetische Stadtsanierung. Zudem soll mit dem Beschluss die Sanierung von Schwimmbädern und anderen kommunalen Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur fortgesetzt werden. Und es ist vorgesehen, urbane Räume bei deren Anpassung z. B. an Starkwetterereignisse und den Klimawandel zu unterstützen.

„Wichtige Impulse für die Baubranche können mit den 19 Milliarden BEG-Förderung allein im nächsten Jahr gesetzt werden. Die Finanzierung über den KTF hat das notwendige Volumen, um flexibel unsere Sanierungs- und Neubauprogramme zu finanzieren.“ Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Die Bundesregierung will mit dem Beschluss Investitionen in die Dekarbonisierung in Deutschland bündeln. Der KTF werde in den kommenden Jahren „weiterhin einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung leisten“. Förderschwerpunkte sind dabei die energetische Gebäudesanierung, die Dekarbonisierung der Industrie sowie der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur. Außerdem soll über den KTF die Wasserstoffwirtschaft und der Halbleiterstandort gefördert werden.

Das Bundesfinanzministerium spricht von insgesamt rund 211,8 Milliarden Euro für die Jahre 2024 bis 2027 zur Förderung von Investitionen und Maßnahmen, „die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz dienen und geeignet sind, die Transformation Deutschlands zur Klimaneutralität voranzutreiben“.

Der Förderschwerpunkt liegt auf dem Gebäudebereich (Sanierung und Neubau) mit rund 18,9 Milliarden Euro. Für die EEG-Förderung sind im Jahr 2024 12,6 Milliarden Euro eingeplant. Die Weiterentwicklung der Elektromobilität inklusive des Ausbaus der Ladeinfrastruktur soll mit rund 4,7 Milliarden Euro gefördert werden. Darüber hinaus sind 4 Milliarden Euro für Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur im Jahr 2024 vorgesehen. Zur Förderung der Halbleiterproduktion stehen im Jahr 2024 rund 4 Milliarden Euro und für den Aufbau der Wasserstoffindustrie insgesamt rund 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Des Weiteren sind Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen in Höhe von rund 2,6 Milliarden Euro veranschlagt (Strompreiskompensation).

Der KTF finanziert sich im Jahr 2024 laut den Angaben der Bundesregierung aus eigenen Einnahmen aus dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel in Höhe von rund 19,1 Milliarden Euro. Zudem ist eine Globale Mehreinnahme in Höhe von 9,3 Milliarden Euro vorgesehen. Darüber hinaus steht dem Sondervermögen eine Rücklage zur Verfügung, die sich Anfang 2024 im Soll auf rund 70,7 Milliarden Euro belaufen wird. Eine Bundeszuweisung an das Sondervermögen ist laut Finanzministerium weiterhin nicht vorgesehen.

Foto: (c) Alan Rodriguez/unsplash

Bundesjustizminister Buschmann Gebäudetyp E

Gebäudetyp E: Treffen mit Bundesjustizminister

Gebäudetyp E: Treffen mit Bundesjustizminister 2560 1943 Bundesingenieurkammer

Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer haben in einem gemeinsamen Schreiben an das Bundesministerium der Justiz ihre Überlegungen zum „Gebäudetyp E“ dargestellt und um eine rechtliche Flankierung zur Abweichung von unnötigen, überzogenen Normen und bautechnischen Regeln gebeten. Bei einem Treffen am 7. August 2023 im Bundesjustizministerium mit den Kammern hat Bundesminister Dr. Marco Buschmann Unterstützung zugesagt, um ein vereinfachtes Bauverfahren zu etablieren.

In dem Gespräch mit Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, und dem stellvertretenden Geschäftsführer der Bundesingenieurkammer, Markus Balkow, legte der Minister dar, dass nach Ansicht des Bundesjustizministeriums für das Abweichen von Normen und Regeln im B2B-Bereich bereits jetzt eine vertragsrechtliche Abweichung von allgemein anerkannten Regeln der Technik rechtssicher möglich sei. Soweit erforderlich, werde dazu eine Klarstellung im BGB geprüft. Das durch den „Gebäudetyp E“ verfolgte Ziel, das bezahlbare Bauen und Wohnen, werde seitens des Ministeriums vollumfänglich unterstützt. Hierzu werde das Bundesjustizministerium die Auswirkungen des vereinfachten Standards auf das Mietrecht und weitere Beteiligte entlang der Wertschöpfungskette Bau prüfen. Der Dialog mit den beiden Bundeskammern zu diesem Thema soll fortgesetzt werden.

Die Bundesingenieurkammer-Versammlung sprach sich im Herbst 2022 dafür aus, die Initiative „Gebäudetyp E“ zu unterstützen. Um die angestrebten Wohnungsbau- und Klimaschutzziele zu erreichen, bedarf es gemeinsamer Anstrengungen und innovativer Ideen. Eine davon ist der „Gebäudetyp E“, eine Initiative der Bayerischen Architektenkammer und der Bundesarchitektenkammer. In geeigneten Fällen sollte das enge Korsett an Normen gelockert werden. Dies betrifft Normen und Regeln, die für die Bauwerkssicherheit nicht zwingend erforderlich sind. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, das Bauen einfacher zu gestalten und so mehr bezahlbare Wohnungen zu schaffen.

Foto: (c) Bundesarchitektenkammer

Wasserstoffstrategie 2023

Bundeskabinett: Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie

Bundeskabinett: Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett verabschiedete am 26. Juli 2023 die Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie. Die Nationale Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 hat grundsätzlich weiter Bestand, wird nach Aussagen der Regierung „nun aber mit der Fortschreibung an das gesteigerte Ambitionsniveau im Klimaschutz und die neuen Herausforderungen am Energiemarkt weiterentwickelt“. Die Wasserstoffstrategie soll staatliche Leitplanken für die Erzeugung, den Transport und die Nutzung von Wasserstoff und seinen Derivaten setzen und bündelt die Maßnahmen der Bundesregierung. Eine zuverlässige Versorgung Deutschlands mit grünem, auf Dauer nachhaltigem Wasserstoff ist das erklärte Ziel der Bundesregierung.

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) begrüßt die heute vom Bundeskabinett beschlossene Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS): „Es ist ein wichtiger Meilenstein, dass die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie ambitioniert fortsetzt – denn Wasserstoff hat eine immense industrie- und technologiepolitische Bedeutung“, sagte die NWR-Vorsitzende Katherina Reiche. Die Transformation hin zu klimaneutraler Produktion und internationaler Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und des industriellen Mittelstandes hängt nach Überzeugung des NWR von der ausreichenden Verfügbarkeit von Wasserstoff und seinen Derivaten zu wettbewerbsfähigen Konditionen ab.

„Mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie setzen wir den Rahmen für die neue Phase im Wasserstoffmarkthochlauf, die wir seit dem Regierungsantritt konsequent eingeleitet haben: Von Forschung und Demonstration hin zur großskaligen Produktion. Investitionen in Wasserstoff sind eine Investition in unsere Zukunft. In den Klimaschutz, in qualifizierte Arbeitsplätze und die Energieversorgungssicherheit. Diesen Investitionen gibt die Fortschreibung der Wasserstoffstrategie eine verlässliche Grundlage und stellt die Weichen für eine enge Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Europa und der Welt. Zur erfolgreichen Umsetzung der Strategie arbeiten wir außerdem aktuell mit Hochdruck an der Schaffung der erforderlichen Infrastruktur.“ Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Robert Habeck

Der Beschlussfassung im Kabinett vorausgegangen war eine politische Einigung aller Ressorts, inkl. der fünf Kernressorts für Wasserstoff, d.h. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, des Bundesentwicklungsministeriums, des Bundesverkehrsministeriums und des Bundesforschungsministeriums.

Maßnahmen der Fortschreibung

Die Maßnahmen der Fortschreibung umfassen die gesamte Wertschöpfungskette, wurden vielfach bereits parallel zur Erarbeitung der Fortschreibung der Strategie begonnen oder sind kurzfristig für das Jahr 2023, mittelfristig für die Jahre 2024/2025 sowie teilweise bereits langfristig bis 2030 geplant. Mit den Maßnahmen soll das folgende Zielbild umgesetzt werden:

Beschleunigter Markthochlauf von Wasserstoff: Der Markthochlauf von Wasserstoff, seinen Derivaten und Wasserstoffanwendungstechnologien wird deutlich beschleunigt und das Ambitionsniveau entlang der gesamten Wertschöpfungskette massiv gesteigert.

Sicherstellung ausreichender Verfügbarkeit von Wasserstoff und seiner Derivate: Das Ziel für heimische Elektrolysekapazität im Jahr 2030 wird von 5 GW auf mindestens 10 GW erhöht. Der restliche Bedarf wird durch Importe gedeckt. Eine gesonderte Importstrategie wird entwickelt.

Aufbau einer leistungsfähigen Wasserstoffinfrastruktur: Von besonderer Bedeutung ist die Schaffung der notwendigen Wasserstoffinfrastruktur. Hierfür hat das Bundeskabinett Ende Mai mit der aktuellen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) den rechtlichen und regulatorischen Rahmen für das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz für Deutschland als erste Ausbaustufe der Wasserstoffinfrastruktur beschlossen. Bis 2027/2028 wird über die IPCEI-Förderung ein Wasserstoffstartnetz mit mehr als 1.800 km umgestellten und neu gebauten Wasserstoffleitungen in Deutschland aufgebaut; europaweit kommen ca. 4.500 km hinzu (European Hydrogen Backbone). Mittels Erweiterung werden bis 2030 alle großen Erzeugungs-, Import- und Speicherzentren mit den relevanten Abnehmern verbunden.

Etablierung von Wasserstoffanwendungen in den Sektoren: Bis 2030 werden Wasserstoff und seine Derivate insbesondere bei Anwendungen in der Industrie, bei schweren Nutzfahrzeugen (Den größten Hebel bei der CO2-Reduktion bieten dabei Fahrzeuge der Klasse N3.) sowie zunehmend im Luft- und Schiffsverkehr eingesetzt. Im Stromsektor trägt Wasserstoff zur Energieversorgungssicherheit bei; durch auf klimaneutrale Gase umrüstbare Gaskraftwerke (H2-ready) und durch systemdienliche Elektrolyseure, insbesondere als variable und systemdienliche Stabilisatoren bzw. flexible Lasten. Zur perspektivischen Nutzung von Wasserstoff bei der zentralen und dezentralen Wärmeversorgung werden die Rahmenbedingungen aktuell im GEG, in der Wärmeplanung sowie im europäischen Gasmarktpaket weiterentwickelt.

Deutschland wird bis 2030 Leitanbieter für Wasserstofftechnologien: Deutsche Anbieter bauen ihre Technologieführerschaft aus und bieten die gesamte Wertschöpfungskette von Wasserstofftechnologien von der Produktion (z. B. Elektrolyseure) bis hin zu den unterschiedlichen Anwendungen (z. B. Brennstoffzellentechnologie) an.

Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen: Kohärente rechtliche Voraussetzungen auf nationaler, europäischer und möglichst auch internationaler Ebene unterstützen den Markthochlauf. Dies umfasst insbesondere effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren, einheitliche Standards und Zertifizierungssysteme, ausreichend ausgestattete und auf allen Ebenen koordinierte Verwaltung.

Importstrategie: Zudem arbeitet die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturperiode mit Nachdruck daran, die Verfügbarkeit von Wasserstoff neben dem Hochfahren der heimischen Produktion durch Importe aus Partnerländern abzusichern. Hierfür wird parallel eine Importstrategie für Wasserstoff und seine Derivate erarbeitet. Darin werden auch Nachhaltigkeitskriterien im Sinne der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung berücksichtigt. Die Importstrategie wird das Signal an Partnerländer senden, dass Deutschland weltweit Kooperationen eingehen, verlässliche Lieferketten nach Deutschland ermöglichen, nachhaltige Standards etablieren und als Technologiepartner zur Verfügung stehen will. In diesem Frühjahr hat die die Bundesregierung sich bereits mit Norwegen auf die langfristige Versorgung mit Wasserstoff verständigt.

Foto: (c) Rafael Classen/Pexels

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung

Weitere Stellungnahme: Kommunale Wärmeplanung 150 150 Bundesingenieurkammer

Nach erfolgter Ressortabstimmung sowie aufgrund der Stellungnahmen aus der ersten Länder- und Verbändeanhörung und der politischen Einigungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde ein überarbeiteter Entwurf für ein Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in die Verbändeanhörung gegeben.

Die Bundesingenieurkammer hat dazu in Ergänzung ihrer Stellungnahme vom 15. Juni 2023 zu einigen weiteren ingenieurrelevanten Punkten des Gesetzentwurfes eine Stellungnahme abgegeben.

Der Gesetzesentwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt. Er soll am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Auf ein Wort

Auf ein Wort

Auf ein Wort 1280 720 Bundesingenieurkammer

In den letzten Monaten habe ich in meiner Funktion als Präsident der Bundesingenieurkammer viele Veranstaltungen besucht, Gespräche geführt und den Austausch mit den Länderkammern und ihren Mitgliedern gesucht. Ganz gleich, ob das politische Brüssel oder Berlin: Zentrale Themen sind und bleiben die Nachhaltigkeit und die Digitalisierung. Dabei ist wichtig zu verstehen, dass beide Themenfelder einander bedingen. Ressourcenschonendes Bauen wird praktisch bei jeder Neubau- und Sanierungsmaßnahme relevant. Daten zur Ökobilanz sind Grundlage, um die Umweltwirkungen ausweisen zu können. Dies ist wiederum mit einem deutlich höheren Informationsbedarf verbunden. Ohne den Einsatz von digitaler Planung ist es nicht möglich, den Informationshunger zu stillen und die Daten entlang des Lebenszyklus eines Bauwerks adäquat nachzuhalten. Das Erzeugen und die Verwaltung von Informationsmodellen werden heute nicht mehr als eine hilfreiche Ergänzung diskutiert, sondern als Teil des Pflichtenheftes.

Ich habe keine Angst, dass auch kleine und mittelgroße Ingenieurbüros in der Lage sind, sich dahingehend anzupassen. Es gehört zur DNA des Berufsstandes, sich entlang gesellschaftlicher und technischer Anforderungen weiterzuentwickeln. Vielmehr sehe ich die Gefahr, dass sich viele der Dynamik dieser Entwicklung nicht bewusst sind. Themen der Ökobilanzierung gehören künftig zur grundlegenden Qualifizierung unseres Berufes. Wer sich nicht nach und nach aus Geschäftsfeldern und -prozessen verabschieden möchte, muss ressourcenschonendes Bauen und die Digitalisierung des Planens im Ingenieuralltag leben. Ich möchte alle ermuntern, die beschriebenen Veränderungen als lebenslanges Lernen zu verstehen. Und wie beim Nutzen eines Autos oder Smartphones sollten wir die hilfreichen Verbesserungen der neuen Modelle in den Fokus rücken, anstatt dem Alten, dem Gewohnten nachzutrauern.

Wir Kammern bieten vielfältige Möglichkeiten an, um sich weiterzubilden. In unterschiedlichen Veranstaltungsformaten und im Austausch begleiten wir die Mitglieder. Gemeinsam mit den Architekten haben wir uns 2020 auf ein Fortbildungsformat verständigt, den „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern (SDAIK)“. Zudem haben Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer die Qualifizierungsoffensive „Fit for Nachhaltigkeit“ initiiert.

Ich kann Sie nur auffordern: Werden Sie nicht zum Zuschauer von Entwicklungen, sondern Teil und Lösung des Prozesses.

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Foto: (c) Kristian Bilanžić/Pexels

BIM: Offene Standards fördern gute Lösungen

BIM: Offene Standards fördern gute Lösungen 1198 674 Bundesingenieurkammer

Auf der digitalBAU conference & networking Anfang Juli 2023 in München moderierte Marcel Kaupmann, Referent Ingenieurwesen und Digitalisierung Bundesingenieurkammer, gemeinsam mit Gabriele Seitz (Referatsleiterin Digitalisierung Bundesarchitektenkammer) drei Panels der BIM Allianz. Der Fokus lag auf dem Einsatz und der Wissensvermittlung von BIM für Planerinnen und Planer. Eine Gesprächsrunde widmete sich dem BIM-Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern, an der auch Prof. Dr. Jörg Jungwirth, Mitglied des Arbeitskreises Digitalisierung der BIngK, teilnahm.

Zentrale Erkenntnisse der Veranstaltung und Diskussionen waren:

– Planerinnen und Planer, und gerade Ingenieure, müssen BIM noch mehr als Methode verstehen. Leider geschieht dies noch zu wenig.

– Die Praxis zeigt: BIM kann Prozesse verbessern und effizienter gestalten. Dahingehend muss das Bewusstsein noch deutlicher geschärft werden.

– Das Schulungsangebot „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ setzt genau hier an. Es geht über das reine Erlernen einer Softwareanwendung hinaus.

– Diskussionen um die eine Softwarelösung im Projekt sind nicht zielführend. Vielmehr sollte jeder seine bewährten Tools verwenden. Offene Standards fördern gute Lösungen.

BIM Standards Deutsche Architekten- und Ingenieurkammern
Seit 2021 können Vertiefungslehrgänge zur BIM-Methode bei den Planerkammern besucht werden. Die BIM-Basiskurse werden bereits seit 2018 erfolgreich angeboten. Denn um den anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung adäquat begegnen zu können, haben sich die Ingenieur- und Architektenkammern der Länder schon frühzeitig für die Fort- und Weiterbildung der Berufsträger auf die Einführung des „BIM Standards Deutsche Architekten- und Ingenieurkammern“ verständigt. Auf Basis der Richtlinie VDI/buildingSMART 2552-8.1/8.2 wird ein gemeinsames Curriculum angeboten, anhand dessen die Fort- und Weiterbildungsinstitutionen der Länderkammern die Berufsträger qualitativ hochwertig und damit zukunftssicher fortbilden können.

Drei neue BIM-Handbücher
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) haben in der Reihe Fachinformation Bundesbau (FIB) drei neue BIM-Handbücher veröffentlicht – eine Arbeitshilfe für Vergabekriterien, eine Arbeitshilfe zur Vertragsgestaltung sowie eine ergänzende Handreichung zur Vergütung. Die drei neuen BIM-Handbücher sind kostenfrei zum Download erhältlich.

Foto: (c) Bundesarchitektenkammer

Auf it gebaut Wettbwerb

Nachwuchspreis „Auf IT gebaut“ gestartet

Nachwuchspreis „Auf IT gebaut“ gestartet 704 404 Bundesingenieurkammer

Die RG-Bau im RKW Kompetenzzentrum sucht auch 2024 wieder junge Menschen mit innovativen digitalen Lösungen für die Baubranche. Im bundesweiten Nachwuchswettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ werden seit über 20 Jahren zukunftsweisende und praxisnahe Digitallösungen für die Bauwirtschaft ausgezeichnet. Bis zum 6. November 2023 können Beiträge für die Wettbewerbsrunde 2024 unter www.aufitgebaut.de angemeldet und angegeben werden.

In vier Bereichen werden Preise in Höhe von insgesamt 20.000 Euro verliehen:

– Handwerk und Technik

– Baubetriebswirtschaft

– Bauingenieurwesen

– Architektur

Zusätzlich werden auch wieder der „Sonderpreis Start-up“ sowie der „Sonderpreis der Ed. Züblin AG“ vergeben.

Wettbewerb
Einreichungen
: Einzel- als auch Teamarbeiten sind willkommen
Anmelde- und Abgabeschluss: 6. November 2023
Anmeldung: www.aufitgebaut.de

Die Preisverleihung findet am 21. Februar 2024 im Rahmen der digitalBAU, Fachmesse für digitale Lösungen in der Baubranche, in Köln statt.  Der Wettbewerb des RKW Kompetenzzentrum steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wurde bereits im Jahr 2002 ins Leben gerufen. Er wird von den Sozialpartnerschaften der Bauwirtschaft getragen und von zahlreichen Fördernden und Medienpartnerschaften unterstützt. Die RG-Bau im RKW Kompetenzzentrum führt den Wettbewerb durch und begleitet ihn fachlich. Die Bundesingenieurkammer gehört zu den Auslobern des prestigeträchtigen Nachwuchspreises.

Foto: (c) RKW Kompetenzzentrum

Novelle Einbauverordnung

Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

Novelle der Ersatzbaustoffverordnung 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Am 7. Juli 2023 passierte die Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) den Bundesrat. Ab 1. August 2023 gelten erstmals deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung für die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt oder Schlacken. So werden der Verbrauch an Primärbaustoffen reduziert und natürliche Ressourcen und das Klima geschont. In der EBV fehlt weiterhin eine Regelung der Kriterien, nach denen Recycling-Baustoffe ihren Abfallstatus verlieren.

Mineralische Abfälle sind massebezogen der größte Abfallstrom in Deutschland. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen mineralische Abfälle an, wie zum Beispiel Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt), Bodenmaterial (z.B. ausgehobene Erde), Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Das sind etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens in Deutschland. In mineralischen Abfällen steckt ein enormes Recycling-Potenzial, weil diese zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können. Diese Recycling-Baustoffe kommen schon heute an vielen Stellen zum Einsatz; vor allem bei sogenannten technischen Bauwerken, also beim Bau von Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen oder im Hochbau als Recycling-Beton. Die stetig zunehmende Bauaktivität in Deutschland verbraucht Ressourcen und macht es erforderlich, das hochwertige Recycling von Baustoffen zu fördern. Je mehr vorhandene Recycling-Potenziale genutzt werden, desto mehr werden wertvolle Ressourcen gesichert und die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen gemacht. Zugleich ist dies ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.

Baugewerbe fordert: Ersatzbaustoffe sollen Abfallstatus verlieren
Das Baugewerbe forderte im Vorfeld der Novellierung, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe ihren Abfallstatus verlieren. Doch laut der aktuellen Novelle gelten Ersatzbaustoffe bis zum Einbau weiterhin grundsätzlich als Abfall. HDB, ZDB und BVMB appellieren an die politischen Entscheidungsträger, sich zeitnah mit dem Baugewerbe an einen Tisch zu setzen, um schnellstmöglich eine praktikable Lösung für die Zukunft zu finden. Die fehlende Reglung über die EBV, die klarstellt wann die Abfalleigenschaft von Materialien endet, hat weitereichende folgen. Denn ohne die Einstufung von Recycling-Material als gleichwertiges Bauprodukt wird die Kreislaufwirtschaft ihrer Einschätzung nach nicht vorankommen. Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat angekündigt, den nächsten Schritt vorzubereiten und stellt klar, dass qualitativ besonders hochwertige Ersatzbaustoffe künftig nicht mehr als Abfall behandelt werden sollen, sondern Produktstatus erlangen können. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben sei jedoch eine gesonderte Verordnung erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Das BMUV beabsichtigt, in diesem Jahr hierzu einen Entwurf vorzulegen.

Damit mehr Baustoffe wiederverwendet werden, braucht es vor allem geänderte gesetzliche Regelungen – das ergab auch eine Umfrage, die die Bayerische Ingenieurekammer-Bau im Dezember 2022 durchführte. Fast die Hälfte aller Abstimmenden (48 %) sah dies als zentrale Stellschraube, um das nachhaltige Bauen zu stärken. „Das, was wir heute als Abfälle bezeichnen und auch so behandeln, sind eigentlich Rohstoffe, die wir einer neuen Verwendung zuführen sollten. Diese Rohstoffe sind von guter Qualität. Sie werden nur als Abfall gebrandmarkt, wenn sie den neuen Nutzungsanforderungen nicht mehr entsprechen. Das ist ein fataler Fehler, den wir endlich stoppen müssen“, sagt Dr.-Ing. Markus Hennecke, Vorstandsmitglied der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau.

Mehr-Baustoffe-wiederverwenden-Umfrageergebnisse

Die EBV definiert nun erstmals bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technische Bauwerke. Die in der Novelle vorgesehenen Änderungen beinhalten Klarstellungen für den Vollzug und Aktualisierungen der Verweise auf Regelwerke. Auch umfangreiche Anforderungen an Güteüberwachungsgemeinschaften wurden neu aufgenommen. Ab 1. August 2023 legt die Ersatzbaustoffverordnung erstmalig die Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland einheitlich fest. Private und öffentliche Bauherren, die sich bisher mit den jeweils spezifischen Regelungen der Bundesländer auseinandersetzen und im Einzelfall eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe rechtssicher ohne wasserrechtliche Erlaubnis bundesweit verwenden. So sollen in Deutschland künftig vermehrt recycelte Baustoffe zum Einsatz kommen.

Foto: (c) Markus Spiske/unsplash
Grafik: (c) Bayerische Ingenieurekammer-BAU

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