Allgemein

ZUKUNFT PLANEN! Impulse für eine Revitalisierung der Wirtschaft

ZUKUNFT PLANEN! Impulse für eine Revitalisierung der Wirtschaft 855 855 Bundesingenieurkammer

Ein neues und auf lange Sicht angelegtes Konjunkturprogramm für Deutschland muss jetzt volkswirtschaftliche Impulse geben UND drängende Zukunftsaufgaben voranbringen. Die Ingenieurkammern und -verbände der am Bauwesen beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure unterstützen den eingeschlagenen Weg der Bundesregierung ausdrücklich und haben dazu ein gemeinsames Positionspapier erstellt.

Die Planungs- und Bauwirtschaft ist ein verlässlicher Eckpfeiler der deutschen Wirtschaft. Mit über 320 Mrd. Umsatzvolumen übertrifft sie andere Branchen in Deutschland deutlich. Sie wird damit eine der bedeutendsten Stützen der wieder zu belebenden Konjunktur in Deutschland sein. Um diese Potenziale kurz- bis mittelfristig verlässlich heben zu können, bedarf es jetzt zielführender und nachhaltiger Entscheidungen sowie vorausschauender Rahmenbedingungen – für eine zukunftssichere Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum für alle und attraktive Schulen.

Hierfür ist vor allem eine Förderung und Stabilisierung der privaten und öffentlichen Aufträge sowie die Schaffung geeigneter innovativer und nachhaltig wirkender Rahmenbedingungen. Dies wirkt sich unmittelbar positiv auf die Planungs- und Bauwirtschaft aus.

Daher ist bereits heute auch an morgen zu denken: ZUKUNFT SICHER GEPLANT!

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit

Positionspapier | Die Freien Berufe und Rechtsstaatlichkeit 1624 1623 Bundesingenieurkammer

Die derzeitigen Einschränkungen durch die Coronapandemie betreffen auch die Freien Berufe. Daher hat der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) in einer Erklärung deutlich gemacht, dass Grundrechtseingriffe in der Coronakrise immer nur zeitlich begrenzt sein dürften. Die Stellungnahme wird von der Bundesingenieurkammer mitgetragen.

In dem Positionspapier heißt es unter anderem: „Gegenwärtig werden die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, mit denen der Staat die Grundrechte massiv einschränkt, die zum Teil gelockert wurden, noch weitgehend von den Freien Berufen mitgetragen. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Einschränkungen geeignet und zwingend erforderlich sind, um Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und auch nur genau so lange, wie sie zu diesem Zweck unverzichtbar sind.“

Der BFB vertritt als Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe in Deutschland. Dazu zählen auch Ingenieurinnen und Ingenieure.

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor!

Anwendbarkeit der HOAI-Mindestsätze? BGH legt EuGH vor! 1000 1000 Bundesingenieurkammer

Der BGH hat am 14.05.20  ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem EuGH mehrere Fragen zu den Folgen der in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahren zwischen Privaten vorgelegt.

Bereits unmittelbar nach dem Urteil hatten sich mehrere Oberlandesgerichte (OLG) widersprüchlich zu den aus dem Urteil zu ziehenden tatsächlichen Konsequenzen  geäußert. Während die eine Fraktion von einer Weitergeltung der Mindestsätze bis zum Erlass einer neuen gesetzlichen Regelung ausging, behandelte die andere Seite die Mindestsätze sofort als unzulässig und damit nicht mehr anwendbar. Erst recht umstritten war daher die Frage, ob in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten im Rahmen sog. „Aufstockungsklagen“ die Mindestsätze noch eingefordert werden konnten (und können) oder nicht. Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidung darüber in einem der ihm vorliegenden Verfahren ausgesetzt und dem EuGH verschiedene Fragen dazu vorgelegt (die andere Revisonssache wurde zurückverwiesen).
Aus Sicht des BGH bedarf es seitens des EuGH zuvor der Klärung, ob die EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG) zwischen Privaten unmittelbar Anwendung findet oder nicht. Allgemein wird dies verneint, insofern wäre es folgerichtig, eine Weitergeltung der Mindestsätze in laufenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten zu bejahen. Da diese Rechtsfrage aber grundsätzlicher Natur ist, die über den vorliegenden Fall hinaus geht, hat der BGH den EuGH diesbezüglich um Klärung ersucht. Der Zustand der Rechtsunsicherheit für laufende Verfahren bleibt damit jedoch zunächst bestehen.

Die zuständigen Ressorts der Bundesregierung arbeiten im Übrigen derzeit unter enger Einbindung der Bundesingenieurkammer, der Bundesarchitektenkammer und dem AHO an einer Anpassung der HOAI an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 4.07.2019 (C-377/17). Mit der novellierten Verordnung ist wohl noch im Sommer 2020 zu rechnen.
In einem nächsten Schritt sollen sodann die übrigen – über die vom EuGH festgestellte Unionsrechtswidrigkeit hinausgehenden – Punkte der HOAI angegangen werden.

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben

Deutscher Brückenbaupreis | Preisverleihung auf 8. März 2021 verschoben 872 873 Bundesingenieurkammer

Die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises und das Dresdner Brückenbausymposium werden auf den 8./9. März 2021 verschoben.  Da derzeit nicht absehbar ist, wann große Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden wieder ohne gesundheitliche Risiken durchgeführt werden können, haben sich Bundesingenieurkammer und VBI für die Verlegung der Preisverleihung ins kommende Jahr und entschieden. Die Preisverleihung findet am gewohnten Ort, im Audimax der TU Dresden, statt.  Bis Anfang März bleibt die finale Juryentscheidung weiterhin geheim. Aus den 42 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen wurden folgende sechs Bauwerke für den renommierten Ingenieurbaupreis nominiert:

in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg
  • die Instandsetzung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenburg

in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ :

  • den Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Zur Preisverleihung am 8. März 2021 erwarten VBI und Bundesingenieurkammer mehr als 1.000 Gäste aus Baubranche, Politik und Wirtschaft. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Deutschen Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt

Schülerwettbewerb Junior.ING | Bundespreisverleihung abgesagt 1212 1212 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der bundesweiten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus wird die Bundespreisverleihung des Schülerwettbewerbs Junior.ING in diesem Jahr ausgesetzt.

Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Familien und der begleitenden Lehrerinnen und Lehrer haben wir entschieden, die ursprünglich für den 12. Juni 2020 im Deutschen Technikmuseum Berlin geplante Bundespreisverleihung abzusagen. Wir bedauern es sehr, dass die Preisverleihung nicht wie erhofft stattfinden kann. Alle gekürten Landessieger sollen jedoch die Möglichkeit bekommen, zu einem späteren Zeitpunkt nach Berlin zu reisen. Für alle Finalisten gibt es ein Ticket von der Deutschen Bahn nach Berlin.

Über den aktuellen Stand der Wettbewerbe in den einzelnen Bundesländern informieren die jeweiligen Länderkammern.

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert

DIngBp 2020 | Abgabefrist verlängert 786 665 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der aktuellen Situation verbunden mit der Corona-Epidemie haben das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer entschieden, die Abgabefrist für den Deutschen Ingenieurbaupreis bis zum 28. Mai 2020 zu verlängern.

Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis werden herausragende Ingenieurleistungen gewürdigt, die Baukultur, Klimaschutz und Nachhaltigkeit vereinen und optimale ingenieurtechnische Lösungen zur Gestaltung der gebauten Umwelt bieten. Der Hauptpreis sowie die Auszeichnungen und Anerkennungen werden für die Bauingenieurleistungen vergeben.

Zugelassen zur Einreichung sind Ingenieurbauwerke und Ingenieurleistungen, die in Deutschland oder im Namen der Bundesrepublik Deutschland oder aus überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 18. Februar 2020 fertiggestellt wurden.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattet. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer e. V. (BIngK) loben den Deutschen Ingenieurbaupreis bereits zum dritten Mal aus. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) führt das Verfahren durch. Bewerbungsschluss ist der 28. Mai 2020.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort online zur Verfügung.

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 1396 1395 Bundesingenieurkammer

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.

Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken gibt, ist es umso wichtiger, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen.

Die Befragung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2019. Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, alle Fragen zu beantworten.

Aus der Umfrage werden wichtige Kennzahlen für Büros mit ähnlichem Tätigkeitsschwerpunkt und gleicher Bürogröße abgeleitet. Darüber hinaus sind die Umfragedaten aber auch für den AHO-Stundensatzrechner wichtig, mit dessen Hilfe alle Ingenieurbüros Stundensätze kalkulieren können. Die Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch auch direkt und exklusiv zur Verfügung. Geben Sie hierfür einfach eine Mail-Adresse Ihrer Wahl an.

Mit einer separaten Umfrage wollen wir zudem Daten für Projekte gemäß HOAI 2013 auswerten, um dann Rückschlüsse auf die konkreten Auswirkungen des EuGH-Urteils zu den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu erhalten. Sie können die Fragebögen separat und unabhängig voneinander ausfüllen.

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten. Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung.

Sie können online, per E-Mail oder per Post teilnehmen. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Ihre Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Befragung endet am 30. Juli 2020.

Herunterladen des PDF-Fragebogens: Umfrage Index 2019

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das PDF-Formular aus und schicken es per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de

Teilnahme per Post: Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular können Sie auch per Post an folgende Adresse senden: Institut für Freie Berufe, – Ingenieure und Architekten-, Marienstraße 2, 90402 Nürnberg.

Befragung zu den Auswirkungen des EuGH-Urteils: ⇒ Umfrage für Projekte gemäß HOAI 2013

Coronakrise | Ergebnisse der Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros (Update)

Coronakrise | Ergebnisse der Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros (Update) 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Aktuell verzeichnet bereits eine Mehrheit der Ingenieurbüros (75%) negative Auswirkungen der Corona-Epidemie. Das ergab eine aktuelle Umfrage von Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK).

Ab dem 2. Halbjahr 2020 rechnen die mehr als 9.000 befragten Planerinnen und Planer jedoch mit einer weiteren deutlichen Verschlechterung der Lage und mit finanziellen Einbußen.

Während sich kleine Büros tendenziell häufiger mit akuten Liquiditätsproblemen konfrontiert sehen, geben mittelgroße und größere Büros häufiger an, nicht mehr ausgelastet zu sein. Die meistgenannten Folgen der Coronakrise sind abgesagte oder zurückgestellte Aufträge (46%), Verzögerungen im Genehmigungsprozess durch eine unterbesetzte öffentliche Verwaltung (33%) sowie Verzögerungen auf der Baustelle durch längere Lieferzeiten (25%), Personalengpässe der ausführenden Unternehmen (25%) oder die Umsetzung von Hygienevorschriften auf der Baustelle (20%).

Aus Sicht von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer gilt es bereits jetzt Maßnahmen zu treffen, um die Zukunft der planenden Berufe über die kommenden Monate hinaus zu sichern und dafür zu sorgen, dass dringend benötigte Infrastruktur- und Hochbauprojekte nicht ins Stocken geraten.

Die Befragung fand im Zeitraum vom 6. bis 14. April 2020 als Online-Befragung statt. Die Umfrage wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer bei dem Marktforschungsunternehmen Hommerich & Reiß in Auftrag gegeben. Eingeladen waren alle selbstständig tätigen Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der Länder. In die Datenanalyse flossen insgesamt Angaben von 9.226 Befragten ein. Die Umfrage soll in regelmäßigen Abständen wiederholt werden, um die Politik mit ausreichend validem Datenmaterial zu unterstützen.

Runder Tisch Baumanagement von Autobahn GmbH und BMVI mit Beteiligung der BIngK

Runder Tisch Baumanagement von Autobahn GmbH und BMVI mit Beteiligung der BIngK 367 365 Bundesingenieurkammer

Um Baumaßnahmen auf den Autobahnen effektiver und effizienter durchzuführen, hat die Autobahn GmbH des Bundes zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 21. April 2020 einen Runden Tisch mit hochrangigen Vertretern aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden und Ingenieurkammern ins Leben gerufen.

Die Bundesingenieurkammer ist ebenfalls in dem mit wichtigen Stakeholdern besetzten Gremium vertreten. Gemeinsam sollen hier Vorschläge und Maßnahmenpläne entwickeln werden, um Instandhaltung und Ausbau beschleunigen und Staus verringern zu können. Im Zentrum steht die Frage nach praktikablen Lösungen, um schnelleres Bauen zu gewährleisten. Das Themenspektrum umfasst insbesondere technische, organisatorische und vertragliche Fragen rund um das Baumanagement bei der Autobahn. Die Vielzahl der Aufgaben wird zunächst in drei Projektgruppen bearbeitet. Die Beratungen starten im Mai 2020. Bis zum Sommer 2021 sollen greifbare und schnell umsetzbare Ergebnisse erzielt werden.

Corona | Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Arbeitsschutzstandards (Update)

Corona | Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Arbeitsschutzstandards (Update) 440 440 Bundesingenieurkammer

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat gemeinsam mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt. Dieser formuliert konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise.

Das betriebliche Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ist auch von Ingenieurbüros im Rahmen der betrieblichen Sicherheit und des Gesundheitsschutzes zu beachten und umzusetzen. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind angehalten, die Umsetzung der Maßnahmen zu begleiten und zu überprüfen. Deren Umsetzung ist bei Haftungsfragen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung relevant und kann bei Nichteinhaltung und entsprechenden Folgeschäden bei Mitarbeitern als Arbeitsunfall behandelt werden was zur Haftung und Höherstufung bei der Unfallversicherung führen kann.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung