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BMI und BIngK vergeben Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 | Ulmer Kienlesbergbrücke ausgezeichnet

BMI und BIngK vergeben Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 | Ulmer Kienlesbergbrücke ausgezeichnet 150 150 Bundesingenieurkammer

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die Bundesingenieurkammer (BIngK) haben in gemeinsamer Trägerschaft zum dritten Mal den Deutschen Ingenieurbaupreis vergeben. Als Siegerprojekt des als Staatspreis bedeutendsten Preises für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland wurde die Kienlesbergbrücke in Ulm ausgewählt. Die Konzeptidee stammt vom Büro KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH aus Karlsruhe in Zusammenarbeit mit Knight Architects, Großbritannien. Bauherr sind die Stadtwerke Ulm. Die Entscheidung hatte die Jury unter Vorsitz von Prof. Dr. Werner Sobek bereits im Sommer getroffen.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2020 nicht wie geplant als Festveranstaltung stattfinden. Stattdessen ist ein Filmbeitrag entstanden: Neben der Preisübergabe durch Anne Katrin Bohle (Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat), Petra Wesseler (Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) sowie Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident der Bundesingenieurkammer), werden durch Filmbeiträge die Besonderheiten der Projekte veranschaulicht und die Herausforderungen der Planung und Umsetzung im Gespräch mit den Preisträgern erläutert.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Mit diesem Preis zeichnen wir etwas aus, was oft im Schatten liegt und in seiner Besonderheit nicht sofort erkannt wird. Denn vielen ist nicht bewusst, welche Kreativität, welche Kraft und vor allem welches ungeheure technische Know-How in der Ingenieurarbeit eines Bauwerkes liegt. An der Kienlesbergbrücke werden diese Eigenschaften vorbildlich deutlich.“ 

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „In Ingenieurbauwerken stecken viele tolle Ideen. Das wollen wir mit dem Deutschen Ingenieurpreis in die Öffentlichkeit tragen, auch zu den Menschen, die mit der täglichen Arbeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren bisher wenig zu tun haben. Hierfür ist die Kienlesbergbrücke das beste Beispiel und damit ein ausgezeichnetes Siegerprojekt. Die Kombination aus zweigleisiger Straßenbahnbrücke und breiter Fußgängerbrücke ist nicht nur konstruktiv und gestalterisch großartig umgesetzt. Sie ist auch für die Menschen von großem Nutzen – und das jeden Tag aufs Neue. Genau das ist unsere Botschaft.“

Die Bandbreite der für den Preis 2020 eingereichten Arbeiten war groß. Neben Hochbau- und konstruktiven Ingenieurbauprojekten haben sich die Teilnehmenden auch dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wie Bauen im Bestand und bautechnische Lösungen aus nachwachsenden Rohstoffen gewidmet.

Neben dem Deutschen Ingenieurbaupreis wurden vier Auszeichnungen mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld sowie drei Anerkennungen mit je 3.000 Euro vergeben. Ausgezeichnet werden die Bauingenieurinnen und Bauingenieure mit einem Geldpreis sowie einer Urkunde und die Bauherren mit einer Urkunde. Der Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Das Wettbewerbsverfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Bildmaterial stellen wir Ihnen gerne kostenfrei zur Verfügung.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

Corona-Pandemie: Architektur- und Ingenieurbüros erwarten Auftragsrückgang für 2021

Corona-Pandemie: Architektur- und Ingenieurbüros erwarten Auftragsrückgang für 2021 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Zeichen für Architektur- und Ingenieurbüros stehen weiterhin nicht auf Entwarnung. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) unter 4.600 selbstständigen Kammermitgliedern zu den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. 41% der Architektur- und Ingenieurbüros erwarten für 2021 Umsatzrückgänge. Jedes 5. Büro gibt bereits massive Probleme bis hin zu drohenden Liquiditätsproblemen an. 

Die Lage der Architektur- und Ingenieurbüros hat sich seit dem Sommer zwar leicht verbessert, „aber die erwartbaren Folgen negativer wirtschaftlicher Effekte für das kommende Jahr deuten sich immer mehr an“, sagt Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Deshalb müssen wir die öffentliche und gewerbliche Auftraggeberseite stärken, damit der finanzielle Spielraum für die Auslösung notwendiger Aufträge bestehen bleibt. Baugenehmigungen und behördliche Vorgänge dürfen nicht zum Engpassfaktor werden. Außerdem müssen Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften laufend überprüft werden, um den auslandsaktiven Architektur- und Ingenieurbüros die Fortsetzung ihres Auslandsgeschäfts zu ermöglichen.“

„Erfreulich ist, dass sich die Situation der Planungsbüros noch nicht weiter verschlechtert hat“, ergänzt Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Was uns jedoch beunruhigt ist, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Büros nicht mehr im gleichen Ausmaß neue Aufträge akquirieren kann wie noch vor der Krise – insbesondere Büros mit gewerblichen, aber auch öffentlichen Auftraggebern. Hier appellieren wir vor allem an die Öffentliche Hand, dafür zu sorgen, dass weiterhin Aufträge vergeben werden. Darüber hinaus haben die Ergebnisse der Umfrage gezeigt, dass die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern laufend auf Zielgenauigkeit überprüft und an die konkreten Bedarfe der jeweiligen Berufsstände angepasst werden müssen. Förderung muss auch für diejenigen bereitstehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Auswirkungen der Krise betroffen sind. Und sie muss auch gezielt Solo-Selbstständige erreichen. Hier gilt es nachzuschärfen“, so Dr.-Ing. Bökamp weiter.

Hintergrund der Befragung
Im November 2020 haben Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer zum dritten Mal in diesem Jahr ihre selbstständig tätigen Kammermitglieder zu den bisherigen und absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem daraus folgende Förder- und Beratungsbedarf befragt. Nachdem die Büroinhaber im April 2020 zunächst mit großer Sorge in die nähere und mittelfristige Zukunft blickten, erholte sich die wirtschaftliche Situation über den Sommer leicht. Gaben im April noch 79% der Architektur- und Ingenieurbüros an, Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren, waren es im Juni noch 61%. Im November geht dieser Anteil nochmals zurück auf 58%.

Negative wirtschaftliche Auswirkung aktuell leicht rückläufig – aber nicht für alle
Negative wirtschaftliche Folgen für das eigene Büro stellten im April 55% und im Juni 41% der Befragten fest. Dieser Anteil fällt im November mit 34% noch einmal geringer aus. Häufigste Nennung sind Umsatzrückgänge, akute oder drohende Liquiditätsprobleme und unterausgelastete Mitarbeiter. Auch wenn der Anteil seit April zurückgegangen ist, so sind aktuell immer noch 18% der Büroinhaber auf finanzielle Hilfen angewiesen. Wie bei vielen Freiberuflern hinterlässt die Corona-Krise aber auch bei Architektur- und Ingenieurbüros tiefe Spuren. Teilweise bereits in Notlage befinden sich besonders Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Solo-Selbstständige, im Ausland aktive Planerinnen und Planer sowie diejenigen, die für gewerbliche Auftraggeber tätig sind. 44% der Befragten können derzeit neue Aufträge nur in geringerem Maße als üblich abschließen. Zusätzliche 9% aller Büroinhaber und sogar 15% der Soloselbstständigen können zurzeit überhaupt keine neuen Aufträge akquirieren (Juni: 16%). Mit einem Rückgang der Auftragslage in den kommenden 12 Monaten rechnet mit 41% immerhin knapp die Hälfte der Büroinhaber, wobei das Segment der gewerblichen Auftraggeber im Gegensatz zu den privaten Auftraggebern das größte Sorgenkind ist. Bei 4% der Büros und 7% der Soloselbstständigen wird es um das wirtschaftliche Überleben gehen. Sie gehen davon aus, die eigene Selbstständigkeit aufgrund der Corona-Pandemie in den nächsten 12 Monaten aufgeben zu müssen.

Büros spüren strukturelle Folgen der Corona-Pandemie
Während der Anteil der Büros, die sich mit Auftragsrückstellungen bzw. -absagen und Zahlungsengpässen bei Auftraggebern konfrontiert sehen, weiter sinkt und auch Verzögerungen auf den Baustellen durch ausbleibende Materiallieferungen oder Umsetzung der Corona-Vorgaben seltener berichtet werden, nehmen seit dem Sommer andere Probleme zu: So ist im Vergleich zum Juni ein leichter Anstieg bei den  Büros festzustellen, die mit Personalausfällen auf der Baustelle oder im eigenen Büro zu kämpfen haben. Hier schlägt sich möglicherweise das veränderte Infektionsgeschehen nieder. Auch Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess werden von einem Drittel der Befragten, und damit wieder häufiger als noch im Juni, genannt. Personelle Konsequenzen der Pandemie gibt es aber weiterhin nur in geringem Maße: Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entlassen werden mussten, ist seit Juni von 1,0% auf 1,8% gestiegen. Der Anteil derjenigen, die Arbeitszeit reduzieren, liegt aktuell bei 8,2% (Juni: 13,2%). Die Kurzarbeitsregelungen und Soforthilfen konnten umfangreiche Entlassungen verhindern.

Corona-Hilfen werden differenziert bewertet
Als benötigte finanzielle Hilfen werden besonders häufig Zuschüsse, Entlastungen bei Steuerzahlungen, Sozialabgaben und Lohnkosten genannt, während vergleichsweise seltener Bedarf nach Bürgschaften und Förderkrediten angemeldet wird. Die Stimmen, die die Förderprogramme für bedarfsgerecht halten, halten sich mit den Kritikern ungefähr die Waage. Bemängelt wird vor allem, dass die bisherige Beschränkung der Zuschüsse auf Betriebskosten insbesondere kleine Büros benachteiligt, da kein Unternehmergehalt berücksichtigt ist.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

Bundesregierung muss bei „Renovation Wave“ der EU vorangehen

Bundesregierung muss bei „Renovation Wave“ der EU vorangehen 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer schließt sich der Forderung von mehr als 40 Verbänden an, die Bundesregierung möge sich für die „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einsetzen. In einem öffentlichen Schreiben wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine bessere energetischen Gebäudemodernisierung stark zu machen und von entsprechenden europäischen Investitionshilfen Gebrauch zu machen.

„Ingenieurinnen und Ingenieure können im Gebäudebereich zu einer Verdoppelung der Sanierungsrate in Europa in den nächsten zehn Jahren einen wesentlichen Beitrag leisten“, erklärte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Dazu muss die Förderlandschaft im Gebäudesektor allerdings deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden. Darüber hinaus brauchen wir dringend eine Ausweitung der Zuschussförderungen.“ Aus diesem Grund unterstütze die Bundesingenieurkammer den öffentlichen Appell gern, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp.

Unterzeichnet hat den Brief eine breite Koalition von Planern, Immobilienverwaltern, Baugewerbe, Handwerk und Industrie sowie Verbraucherschützern und Umweltverbänden.

Der „Renovation Wave“ genannte Vorschlag der EU-Kommission wurde am 14. Oktober veröffentlicht und sieht eine Novelle der maßgeblichen EU-Richtlinien sowie milliardenschwere Investitionshilfen für die EU-Mitgliedstaaten zur Verdopplung der energetischen Gebäudemodernisierung vor. Die Initiative ist ein Flaggschiffprojekt des Europäischen „Green Deals“ von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der verstärkten Klimaschutz und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise miteinander verbinden soll.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt zur Erreichung der Klimaschutzziele einen technologieoffenen Ansatz sowie eine Stärkung der Energieforschung und die Förderung der Umsetzung neuer Technologien und Konzepte.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

HOAI 2021 | Planerorganisationen begrüßen Rechtssicherheit, kritisieren aber Fehlen einer klaren Aussage zur Angemessenheit

HOAI 2021 | Planerorganisationen begrüßen Rechtssicherheit, kritisieren aber Fehlen einer klaren Aussage zur Angemessenheit 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. AHO, Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer, die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis.

„Grundsätzlich sind wir erfreut darüber, dass die HOAI auch künftig als verlässlicher Orientierungsrahmen zur Kalkulation von Honoraren für Architekten und Ingenieure dient. Allerdings hätten wir uns gewünscht, dass die Verordnung die Notwendigkeit deutlicher macht, dass diese Honorare auch in Zukunft angemessen sein müssen“, sagte dazu Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Immerhin finden sich in der Begründung der Verordnung und in der Ermächtigungsgrundlage, dem ArchLG, selbst deutliche Hinweise darauf, dass die nach der HOAI ermittelten Honorare angemessen sind. „Erinnert sei an das Vergaberecht, das für Planungsleistungen eindeutig den Leistungswettbewerb vorsieht. Damit bei Vergaben nicht doch gegen diesen Grundsatz verstoßen und verstärkt auf den Preis statt auf die Qualität geachtet wird, wäre eine eindeutige Bezugnahme auch im Wortlaut der Verordnung selbst wünschenswert gewesen“, ergänzte Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Wir appellieren an die Auftraggeberseite, weiterhin angemessene Honorare zu zahlen, auch und vor allem im Sinne der Qualität und des Verbraucherschutzes.“

Der Vorsitzende des AHO, Dr.-Ing. Erich Rippert, fügte hinzu: „Erfreulich ist aber, dass die Fachplanungsleistungen der Anlage 1 Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung sowie Umweltverträglichkeitsstudie künftig den Grundleistungen der HOAI gleichgestellt werden. Diese Leistungen sind integraler Bestandteil des Gesamtplanungsprozesses. Die Anpassung an die Vorgaben des EuGH-Urteils kann aber nur der erste Schritt gewesen sein. Erforderlich und notwendig ist nun, die HOAI grundlegend zu modernisieren und dabei auch die Honorartafeln anzupassen.“

Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019, in dem er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte. Das Gericht hatte dennoch klargestellt, dass verbindliche Mindestsätze helfen, Billigangebote zu vermeiden, die zu einem Sinken der Qualität führen können. Beanstandet wurde, dass in Deutschland Planungsleistungen auch von Dienstleistern erbracht werden dürfen, die nicht ihre fachliche Eignung nachweisen müssen. Das System der Qualitätssicherung von Planungsleistungen sei daher nicht kohärent.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

Bundesingenieurkammer warnt vor Engpässen beim Bau der Verkehrsinfrastruktur

Bundesingenieurkammer warnt vor Engpässen beim Bau der Verkehrsinfrastruktur 150 150 Bundesingenieurkammer

Mit großer Besorgnis hat die Bundesingenieurkammer auf Meldungen reagiert, wonach es eine erhebliche Unterfinanzierung beim Verkehrsinfrastrukturbau geben soll.

„Die Verkehrswege in Deutschland, vor allem die Autobahnen, sind zum Teil in einem desolaten Zustand. Schuld daran ist der massive Investitions- und Sanierungsstau der letzten Jahre und Jahrzehnte“, sagte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Umso erfreuter haben wir seinerzeit den von der Bundesregierung angekündigten Hochlauf im Infrastrukturbereich zur Kenntnis genommen. Diese sehr positiven Ansätze dürfen nun nicht verwässert werden. Deutschland braucht ein funktionierendes Straßennetz. Es ist die Lebensader der deutschen Wirtschaft. Und wir brauchen hierfür eine handlungsfähige Autobahn GmbH. Gerade in den aktuell schwierigen Zeiten muss die Bundesregierung hier ein klares und deutliches Zeichen im Sinne der Investionssicherheit setzen“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer abschließend.

Die Bundesingenieurkammer vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. Die Bundesingenieurkammer ist Mitglied des Runden Tisches Baumanagement der Autobahn GmbH.

Qualität sichern! Mainzer Erklärung der Länderingenieurkammern

Qualität sichern! Mainzer Erklärung der Länderingenieurkammern 150 150 Bundesingenieurkammer

Klimawandel, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum, Fachkräftemangel – Deutschland und Europa stehen vor großen Herausforderungen. Die Planerinnen und Planer sind bereit, sich diesen zu stellen. Zwingend erforderlich hierfür sind jedoch geeignete Rahmenbedingungen. Anlässlich der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.

MAINZER ERKLÄRUNG
der Präsidenten der Ingenieurkammern der Länder

Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten die Welt von morgen!

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind bereit, die von der EU und der Gesellschaft formulierten Herausforderungen anzunehmen.

Wir sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden Bau- und Technikkultur. Nur mit uns sind die ökologischen und ökonomischen Ziele auf allen Ebenen der Ingenieurkunst zu erreichen.

Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für Qualität. Daher fordern wir:

  • Einen verlässlichen Rahmen, der Leistungen, Qualitäten und zugehöriges Honorar im Sinne des Verbraucherschutzes beschreibt.
  • Eine Gesetzgebung, die gewährleistet, dass die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb erfolgt und nicht auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert wird.
  • Eine Weiterentwicklung der HOAI, die auch zukünftig angemessene Honorare für Planungsleistungen und der damit verbundenen Qualität im Baubereich sichert.

Bundesingenieurkammer mit neuem Vorstand | Dr.-Ing. Heinrich Bökamp neuer Präsident

Bundesingenieurkammer mit neuem Vorstand | Dr.-Ing. Heinrich Bökamp neuer Präsident 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 09. Oktober 2020 wählten die Delegierten der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz turnusgemäß einen neuen Vorstand.

Neuer Präsident der Bundesingenieurkammer ist der Beratende Ingenieur Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Nordrhein-Westfalen). Er folgt auf Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, der nach achtjähriger Amtszeit nicht wieder als Präsident angetreten war.

Als Vizepräsident wiedergewählt wurde Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Hessen). Ebenfalls als Vorstandsmitglied bestätigt wurde Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde (Thüringen), jetzt erstmals in der Position der Vizepräsidentin. Neu im Vorstand sind Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (Rheinland-Pfalz), Dr.-Ing. Ulrich Scholz (Bayern), Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner (Berlin) sowie Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder (Hamburg).

In seiner Antrittsrede dankte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp den Delegierten der Bundesingenieurkammer-Versammlung für das entgegengebrachte Vertrauen sowie dem ehemaligen Vorstand für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. Weiter sagte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp: „Gemeinsam mit dem neuen Vorstand werde ich alles daransetzen, die entsprechenden Weichen zu stellen, um den Berufsstand auch weiterhin bestmöglich für die Zukunft aufzustellen. Digitalisierung, Klimawende, faire Vergabeverfahren, der Fachkräftemangel und nicht zuletzt angemessene Honorierung von Planungsleistungen sind hierbei nur einige der Themen, die wir jetzt angehen müssen und werden.“

Die Amtszeit des Vorstands sowie des Präsidenten der Bundesingenieurkammer beträgt jeweils vier Jahre.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein. 

Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare von Ingenieur- und Architektenleistungen

Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare von Ingenieur- und Architektenleistungen 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Bundestag hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“. 

„Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen. Damit sind die Abgeordneten erfreulicherweise der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. Gute Qualität gibt es nicht zum Nulltarif. Das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher ist dies auch eine gute Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, den Beschluss.

Die Änderung des ArchLG war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI und musste daher geändert werden.

Stadiondach – durchDACHt konstruiert! Neuer Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet

Stadiondach – durchDACHt konstruiert! Neuer Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern startet in eine neue Runde. Ab dem 11. September 2020 heißt es für Schülerinnen und Schüler bundesweit: Wer plant und baut das durchdachteste Stadiondach? Aufgabe ist es, das Dach einer Stadion-Zuschauertribüne zu entwerfen. Aber es muss auch halten, was es verspricht. Das heißt, die stabile Dachkonstruktion muss mindestens eine Last von 250 g tragen. Bei der Gestaltung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil und können sich auf das große Finale im Deutschen Technikmuseum in Berlin freuen. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt. Anmeldeschluss ist der 30. November 2020. Die fertigen Modelle müssen bis zum 12. Februar 2021 bei der jeweiligen Länderingenieurkammer eingereicht werden.

Der Wettbewerb

Der Schülerwettbewerb wird getragen von 15 Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört Junior.ING zu einem der größten Schülerwettbewerbe deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler ganz praktisch für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens. Damit setzen die Kammern dem bestehenden Fachkräftemangel etwas entgegen und werben für den Ingenieurberuf.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Architekten- und Ingenieurkammern gehen gemeinsam bei Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens voran

Architekten- und Ingenieurkammern gehen gemeinsam bei Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens voran 150 150 Bundesingenieurkammer

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die Digitalisierung ist aus dem Bau- und Planungswesen nicht mehr wegzudenken. Daher freuen wir uns, im Verbund mit den Architektenkammern und der Verwaltung den Digitalisierungsprozess zu gestalten und voranzubringen und uns mit einer gemeinsamen Datenbank aktiv in das digitale Baugenehmigungsverfahren einbringen zu können.“

Dipl.-Ing. Martin Müller, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer ergänzt: „Wir freuen uns, gemeinsam mit den Ingenieuren unseren Beitrag zu einem schnellen und effizienten Baugenehmigungsverfahren im Rahmen des OZGs umzusetzen und so auch im Sinne des Verbrauchers zu agieren. Denn für den öffentlichen und privaten Bauherren bietet eine digitale Abfrage über Kammerlisten und Berufsverzeichnisse die Sicherheit, dass nur qualifizierte Planerinnen und Planer Baugenehmigungen beantragen.“

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine von 575 Verwaltungsleistungen, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank ist es möglich, über die Kammerzugehörigkeit Auskunft zu geben, auf deren Basis die Behörden die Bauvorlageberechtigung beurteilen können. Diese notwendige Information im Baugenehmigungsverfahren kann damit zukünftig über eine digitale Schnittstelle automatisiert in den Gesamtprozess eingebunden werden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens haben sich 30 Architekten- und Ingenieurkammern zur Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ (LoI) bereit erklärt. Gegenstand des LoI ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Länderkammern zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank, die über den XBau-Standard in den Digitalisierungsprozess eingebunden ist und Auskunft über die Bauvorlageberechtigung gibt.

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