Die zunehmende Ausbreitung des Coronavirus und die damit einhergehenden Folgen betreffen auch Ingenieurbüros (siehe dazu auch unsere Umfrageergebnisse). Gerade kleine und mittlere Unternehmen müssen mit wirtschaftlichen Auswirkungen und finanziellen Einbußen rechnen. Staatliche Hilfsangebote laufen nach und nach an; an einigen Stellen muss aber immer och nachjustiert werden, was die BIngK in ihren berufspolitischen Forderungenwiederholt getan hat. Es stellen sich aber auch Fragen im Hinblick auf die Büroorganisation, auf arbeitsrechtliche Auswirkungen und dergleichen aktuell zuhauf und in vielgestaltiger Form. Mit dieser Seite wollen wir wesentliche Informationen gezielt bündeln.
Wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung für Ingenieurbüros
Mittlerweile haben der Bund und alle Länder schnell und unbürokratische Hilfe zugesagt und zum großen Teil auch schon umgesetzt.
Sie greifen damit auch eine Forderung der BIngK auf, die im Rahmen von Gesprächen des Bundesverbandes der Freien Berufe BFB mit den entsprechenden Bundesministerien eingebunden war.
Übersicht : Fördermaßnahmen der Bundesländer
Neben der Bundesregierung haben auch die Bundesländer gezielte Förderprogramme für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige aufgelegt.
Hier finden Sie in Auszügen eine Übersicht über die aktuellen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten der Länder v.a. für Freiberufler und KMU. Auch der Bundesverband der Freien Berufe hat eine Übersicht erarbeitet. Die Informationen werden fortlaufend aktualisiert.
Rechtliche Hinweise für Ingenieurbüros
Viele Ingenieurbüros stehen jetzt vor der Frage, wie sich die Pandemie auf ihre bestehenden Vertragsverhältnisse auswirkt.
Aber auch die Fragen der internen Organisation, wie etwa solche der Auswirkungen einer Quarantänesituation oder dem Arbeiten von zuhause aus, müssen schnell beantwortet werden.
Auswirkungen auf das Vergaberecht
Die Coronavirus-Epidemie hat auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung sind aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich. Auch die BIngK hat sich in einem Schreiben vom 7.04.20 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch einmal dafür ausgesprochen.