Beiträge Von :

Eva Hämmerle

Existenzgründungen 2024

BFB: „Wertschätzung von Selbstständigen steigern“

BFB: „Wertschätzung von Selbstständigen steigern“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

In Deutschland wurden 2024 insgesamt rund 360.000 Existenzen gegründet: Rund 258.000 von ihnen erfolgten im gewerblichen Bereich, 7.040 durch Land- und Forstwirte und 94.900 in den Freien Berufen. Damit entfielen im vergangenen Jahr 71,7 Prozent der Gründungen auf den gewerblichen Bereich, 26,3 Prozent auf die Freien Berufe und 2,0 Prozent auf die Land- und Forstwirtschaft. Die Zahlen wurden vom Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) erhoben und Ende April 2025 veröffentlicht.

Nachdem in den vergangenen zehn Jahren der Anteil, der auf den gewerblichen Bereich entfällt, sukzessive gesunken war, ist er nun erstmals wieder gestiegen. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IfM Bonn gehen davon aus, dass die Gründungsaktivitäten aufgrund der schwachen Konjunktur 2025 weiter zunehmen werden.

Frauen präferieren weiterhin Gründungen in den Freien Berufen
Während im gewerblichen Bereich 2024 knapp jedes dritte Einzelunternehmen von einer Frau (Frauen: 59.100; Männer: 125.600) gegründet wurde, war in den Freien Berufen gut jede zweite Existenzgründung weiblich (Frauen: 52.100; Männer: 42.800). In allen ostdeutschen Bundesländern sowie in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz überschritt der freiberufliche Frauenanteil den Wert von 55 Prozent.

In den vergangenen fünf Jahren ist der Frauenanteil an den Selbstständigen in den Freien Berufen besonders in der Berufsgruppe der Rechtsanwältinnen (+5,9 Prozentpunkte) gestiegen, gefolgt von den Tierärztinnen, Architektinnen und Ärztinnen.

„Wertschätzung von Selbstständigen steigern“
Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswertung des IfM Bonn fordert der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) die künftige Bundesregierung auf, die Wertschätzung von Selbstständigen zu steigern.

„Die künftige Bundesregierung muss gezielt Impulse setzen, um den Weg in die Selbstständigkeit zu fördern, mehr Menschen zu ermutigen, diesen Schritt zu wagen, und die gesellschaftliche Wertschätzung von Selbstständigen zu steigern. Und das nicht zuletzt aus diesem Grund: Wer Beschäftigung sichern will, muss Unternehmertum stärken. Wir brauchen nachhaltige Gründungen und eine Gründungskultur, die auch Solo-Selbstständige und klassische Gründungen anspricht. Daher ist es entscheidend, frühzeitig anzusetzen: Selbstständigkeit muss bereits in der Berufsorientierung als gleichwertige Erwerbsform vermittelt werden“, so BFB-Hauptgeschäftsführer Peter Klotzki zu den aktuellen Zahlen.

Klotzki betont: „Insbesondere in den Freien Berufen, die knapp 40 Prozent aller Selbstständigen ausmachen, kann Selbstständigkeit einen maßgeblichen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität leisten. Herausragend ist der weiterhin steigende Anteil von Frauen unter den freiberuflich Gründenden, die inzwischen mehr als die Hälfte stellen. Diese Entwicklung unterstreicht die wachsende Attraktivität der Selbstständigkeit und das Potenzial, das die Freien Berufe bieten.“

Foto. Matt Ridley/unsplash

KfW Förderprogramm Veranstaltungsreihe

KfW-Förderprogramme: Veranstaltungsreihe geht weiter

KfW-Förderprogramme: Veranstaltungsreihe geht weiter 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die erfolgreiche Kooperation von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und KFW mit Online-Seminaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird weiter fortgesetzt. Im Mai und Juni finden – exklusiv für Kammermitglieder – drei weitere Online-Seminare statt. Eines zur Gebäudeförderung für kommunalen Antragssteller, eines zur Neubauförderung und ein Weiteres zu  technischen Aspekten der energetischen Gebäudesanierung.

Für die Teilnahme am Online-Seminar sind jeweils zwei Weiterbildungspunkte bei der Dena beantragt.

Seminar 20. Mai 2025

Dienstag, 20.05.2025, in der Zeit von 15:00 bis 16:30 Uhr, „Die aktuellen KfW-Förderprogramme im Gebäudebereich, Schwerpunkt Kommunen für Architekten und Ingenieure“

Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist ab dem 06.05.2025 um 15:00 Uhr möglich. Anmeldelink: https://www.kfw-event.de/standard/187766

Seminar 17. Juni 2025

Dienstag, 17.06.2025, in der Zeit von 10:30 bis 12:00 Uhr, „KfW-Förderung: Neubau, Schwerpunkt Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“

Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist ab dem 03.06.2025 um 10:30 Uhr möglich. Anmeldelink: https://www.kfw-event.de/standard/187761

Seminar 30. Juni 2025

Montag, 30.06.2025, in der Zeit von 10:30 bis 12:00 Uhr, „Aktuelle KfW-Förderung: Technische Aspekte der Gebäudesanierung“

Eine Anmeldung zum Online-Seminar ist ab dem 16.06.2025 um 10:30 Uhr möglich. Anmeldelink: https://www.kfw-event.de/standard/187754

Foto. Kelly Sikkema/unsplash

Koalitionsgespräche Pressekonferenz

Koalitionsvertrag 2025: Modernisierungsplan für Deutschland

Koalitionsvertrag 2025: Modernisierungsplan für Deutschland 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Mit dem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ haben CDU/CSU und SPD die politische Marschroute für die kommenden vier Jahre vorgelegt. Der rund 144-seitige Vertrag skizziert einen Umbau von Verwaltung und Wirtschaft. Der Modernisierungsplan will die Schwächen des Standorts Deutschland adressieren – vom überbordenden Genehmigungsrecht bis zur schleppenden Digitalisierung. Ob dieser Aufbruch gelingt, wird sich in der Umsetzung zeigen.

Eine Übersicht zentraler Punkte des Koalitionsvertrags aus Sicht der planenden Berufe:

Entbürokratisierung soll Bautätigkeit ankurbeln
Im Wohnungsbau sollen Investitionen, Steuerentlastungen und Entbürokratisierung die Bautätigkeit ankurbeln. Ein Gesetzentwurf für einen Wohnungsbau-Turbo soll innerhalb der ersten 100 Tage vorgelegt werden. Lärmschutzfestsetzungen sollen erleichtert, das Bauplanungsrecht weiterentwickelt und Nutzungskonflikte zwischen Wohnen, Gewerbe und Landwirtschaft gelöst werden. Baustandards werden vereinfacht, der Gebäudetyp E abgesichert. Normsetzungen durch Selbstverwaltungsorganisationen sollen auf sicherheitsrelevante Maßnahmen beschränkt werden. Die Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) wird weiterentwickelt.

GEG: Förderprogramme werden zusammengeführt
Der EH55-Standard soll zeitlich befristet wieder förderfähig gemacht werden. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet. CO2-Vermeidung wird die zentrale Steuerungsgröße. Die Förderprogramme werden vereinfacht und in zwei Programme für Neubau und Modernisierung zusammengeführt.

Sondervermögen wird um Infrastruktur-Zukunftsgesetz ergänzt
Für Investitionen wird eine degressive Abschreibung (AfA) in Höhe von 30 Prozent für die Jahre 2025 bis 2027 eingeführt. Das Sondervermögen Infrastruktur soll Krankenhäuser, Schulen, Brücken und Schienen modernisieren. 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen sowie weitere 100 Milliarden für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) sind vorgesehen. Insgesamt 150 Milliarden Euro werden von 2025 bis 2029 aus Bundesmitteln finanziert. Ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll Planungs- und Genehmigungsprozesse beschleunigen und Projekte rechtlich und verfahrenstechnisch priorisieren.

Verkehrsinfrastruktur: Investitionen in die Zukunft
Im Verkehrsbereich wird ein Drei-Säulen-Modell der Finanzierung etabliert: aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und privaten Kapitalanteilen. Die Autobahn GmbH wird teilweise kreditfähig und erhält die LKW-Mauteinnahmen. Investitionen in Schienennetze werden ausgeweitet, inklusive Regionalstrecken und Großknoten. Ein gesetzlich verankerter Infraplan wird mit verbindlicher Finanzierungszusage versehen. Wasserstraßen, Schleusen und Häfen erhalten eine ausfinanzierte Planungssicherheit.

Vergabe: Öffentliche Belange erhalten Vorrang
Im Vergaberecht wird auf Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung gesetzt. Schwellenwerte für Direktvergaben werden auf 50.000 Euro, für Start-ups auf 100.000 Euro angehoben. Das Once-Only-Prinzip wird eingeführt, inklusive Doppelerhebungsverbot und Datenpflichten innerhalb der Verwaltung. Der Pakt für Planungs- und Umsetzungsbeschleunigung wird voll umgesetzt, Genehmigungsfiktionen ausgeweitet und neue Rahmengenehmigungen geschaffen. Öffentliche Belange erhalten Vorrang, das Verbandsklagerecht wird reduziert, UVP-Vorprüfungen ausgesetzt, Schwellenwerte angehoben.

Aufbau von Planungskapazitäten mit den Kammern
Zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung wird das Planungs-, Bau-, Umwelt-, Vergabe- und Verwaltungsverfahrensrecht grundlegend überarbeitet. Eine europäische Initiative wird gestartet, während der nationale Pakt fortgesetzt wird. Ein einheitliches Verfahrensrecht für Infrastrukturvorhaben soll entstehen. Die verbindliche Stichtagsregelung soll frühzeitig im Planungsprozess greifen. Ersatzneubauten bei Infrastrukturvorhaben sollen vom Planfeststellungsverfahren ausgenommen und die Plangenehmigung zum Regelfall werden. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn für Infrastrukturprojekte wird zugelassen.

Gemeinsam mit den Kammern sollen Planungskapazitäten ausgebaut werden.

Energie, Klima, Kosten: Dreiklang der Versorgungssicherheit
Im Klimabereich verpflichtet sich die Koalition zum Pariser Klimaabkommen und verfolgt das Ziel der Klimaneutralität bis 2045. CO2-Reduktion steht im Mittelpunkt. Der European Green Deal und der Clean Industrial Act sollen wettbewerbsfähig weiterentwickelt werden. Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Effizienz werden angestrebt. Dafür werden der Ausbau erneuerbaren Energien und Speicherkapazitäten sowie ein flexibler und effizienter Netzbetrieb forciert. Verbraucher und Unternehmen sollen um 5 Cent/kWh entlastet werden durch Senkung der Stromsteuer, Reduktion von Umlagen und Netzentgelten. Der Ausbau erneuerbarer Energien umfasst Wind-, Solar-, Bioenergie, Wasserkraft und Geothermie.

Impulse für den Mittelstand
Für Mittelstand, Handwerk und Selbstständige sollen flexiblere gesetzliche Rahmenbedingungen, einfachere Vergabeverfahren und schnellere Genehmigungsprozesse geschaffen werden. Auf europäischer Ebene soll eine Anhebung der KMU-Schwelle erreicht werden. Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, werden Arbeitsgenehmigungen beschleunigt, Bürokratie und Dokumentationspflichten reduziert, Normen und Standards mittelstandsgerecht vereinfacht und der Zugang zu Innovationsprogrammen erleichtert. Ein sofortiges Moratorium für neue rechtliche Statistikpflichten wird eingeführt, während bestehende überprüft werden. Die Genehmigungsfiktion soll zukünftig allgemein gelten, sofern sie nicht spezialgesetzlich ausgeschlossen wird.

Die Selbstverwaltung der Freien Berufe und berufsständischen Versorgungswerke werden gestärkt. Das Statusfeststellungsverfahren wird reformiert, um Rechtsklarheit für Selbstständige zu schaffen.

Fachkräfte gezielt gewinnen
In der Arbeitsmarktpolitik wird die Fachkräftestrategie des Bundes gemeinsam mit den Ländern weiterentwickelt. Deutschland soll für qualifizierte Einwanderung attraktiver werden. Bürokratische Hürden werden durch Digitalisierung und Zentralisierung abgebaut, die Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigt. Eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ mit zentraler IT-Plattform wird unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit eingerichtet. Anerkennungsverfahren sollen innerhalb von acht Wochen abgeschlossen sein. Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe entwickelt Maßnahmen zur Unterstützung und Umstrukturierung der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Staat mit Zukunft: Weniger Vorschriften, mehr Effizienz
Ein Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen soll die finanzielle Handlungsfähigkeit stärken. Der Bund übernimmt künftig digitale Vollzugsverantwortung für bestimmte Aufgaben. Hierzu wird das Grundgesetz angepasst. Das Lieferkettengesetz wird abgeschafft und durch ein vollzugsfreundliches Gesetz zur internationalen Unternehmensverantwortung ersetzt. Energieeffizienzgesetze werden vereinfacht. Das geplante digitale Bürokratieportal soll Vorschläge zur Beseitigung von Hemmnissen sammeln.

Gründungen in 24 Stunden dank digitaler Verwaltung
Im Bereich Wirtschaft und Industrie plant die Koalition die Schaffung eines vollständigen One-Stop-Shops, der alle Anträge und Behördengänge auf einer digitalen Plattform bündelt. Unternehmensgründungen sollen so innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Ein Deutschlandfonds mit mindestens zehn Milliarden Euro Eigenmitteln des Bundes, ergänzt durch privates Kapital, soll auf mindestens 100 Milliarden Euro aufgestockt werden. Der Fonds wird als Dachfonds konzipiert, um Finanzierungslücken im Bereich Wachstums- und Innovationskapital, insbesondere für Mittelstand und Scale-ups, zu schließen.

Verbesserte Berufsorientierung als Teil der MINT-Förderung
Im Bildungsbereich wird die frühe MINT-Bildung sowie der Wettbewerb „Jugend forscht“ ausgebaut. Die MINT-Förderung soll geschlechtergerecht und inklusiv gestaltet werden, insbesondere zur Stärkung von Mädchen und Frauen in MINT-Feldern. Bei der Berufsorientierung wird die Verzahnung der MINT-Bildung mit digitalgestützter Berufsorientierung, z. B. durch Roadmaps und strukturierte Prozesse, angestrebt. Ziel ist mehr Jugendliche für MINT-Berufe und Studiengänge begeistern.

Nach der Einigung auf den Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steht nun der nächste zentrale Schritt in der Regierungsbildung bevor: die formale Zustimmung der Parteien zum Koalitionsvertrag und anschließend die Wahl des Bundeskanzlers.

Foto: Marcus von Amsberg/ BIngK

BIngK-Fachforum: Berliner Energietage 5. Mai 2025

BIngK-Fachforum: Berliner Energietage 5. Mai 2025 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Über kaum ein Gesetz wurde in den letzten zwei Jahren mehr diskutiert und gestritten als über das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Wie wir unsere Gebäude beheizen wurde plötzlich zum Politikum. Inzwischen ist es etwas ruhiger um das GEG geworden. Und dennoch bleibt die Frage, wie der Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2045 aussehen soll. Brauchen wir mehr Gebäudeeffizienzmaßnahmen? Oder reicht ein Tausch der Heizungsanlage? Oder ist es eine Kombination aus beidem? Viele Fragen über die wir mit Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen wollen.

Fachforum der Bundesingenieurkammer während der Berliner Energietage

Gebäude effizient und klimaneutral: Wie geht es weiter mit dem GEG? Welche Regelungen brauchen wir?

Online-Veranstaltung am Montag, 05.05.2025, 15:30 bis 17:00 Uhr

Einleitung: Die Wärmewende braucht eine gute Planung
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Bundesingenieurkammer, Präsident

Impuls: Klimaneutraler Gebäudebestand 2045
Andreas Jung, CDU, MdB, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Klimaschutz & Energie der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (angefragt)

Podiumsdiskussion

Friedhelm Maßong, Fachingenieur für Energieeffizienz, Bundesingenieurkammer
Ingeborg Esser, Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (GdW), Hauptgeschäftsführerin
Michael Hilpert, Präsident des Zentralverband Sanitär Heizung Klima
Anna Wolff, Deutscher Mieterbund e. V., Referentin Wohnungs- und Mietenpolitik

Moderation: Marcel Kaupmann, Bundesingenieurkammer

 

Foto: Dan Lafavbre/unsplash

Jahresumfrage wirtschaftliche Lage von Ingenieurbüros

Gestartet: Jahresbefragung zur wirtschaftlichen Lage

Gestartet: Jahresbefragung zur wirtschaftlichen Lage 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Im Jahr 2025 wird die Unternehmensbefragung zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieurinnen und Ingenieure sowie Architektinnen und Architekten erstmals vom Institut der deutschen Wirtschaft aus Köln (IW Consult) durchgeführt. Ziel der jährlich stattfindenden Befragung ist es weiterhin, verlässliche und belastbare Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros zu erheben, um so eine zielgerichtete politische und wirtschaftliche Interessenvertretung zu gewährleisten.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Weiterentwicklung der HOAI von besonderer Bedeutung. Um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten, wird die Umfrage erstmals gemeinsam von der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesarchitektenkammer (BAK), dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) und dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung (AHO) durchgeführt.

Besonders interessant: Im Nachgang können Teilnehmende ein individuelles Benchmarking zugeschickt bekommen.

Die Befragung ist folgendermaßen strukturiert

Strukturdaten
In diesem Block erheben wir grundsätzliche Informationen wie die Umsatzverteilung oder den Hauptsitz Ihres Unternehmens. Diese Informationen helfen uns dabei, die erhobenen Daten entlang relevanter Unternehmensgruppen auszuwerten.

Betriebswirtschaftliche Lage
Dieser Block beschäftigt sich mit den Leistungen und Kosten sowie dem Auftragsbestand Ihres Unternehmens. Die erhobenen Daten sind wichtig, um die wirtschaftliche Lage der Ingenieur- und Architekturbüros einordnen zu können.

Personalstruktur
In diesem Block geht es um die Belegschaft Ihres Unternehmens. Auf Basis Ihrer Angaben können wir den Gemeinkostenfaktor bestimmen und den Fachkräftemangel der Branche besser einordnen.

Rahmenbedingungen
Hier geht es um Faktoren, die die wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens beeinflussen. Ihre Angaben erlauben die notwendige Priorisierung in der zielgerichteten Interessenvertretung der Branche.

Abschluss
Alle relevante Daten sind nun erhoben und Sie können Ihren individuellen Benchmarkbericht bestellen. Der Versand erfolgt nach Abschluss der Befragung im Laufe des Junis 2025.

Die Anonymität Ihrer Angaben bleibt strikt gewahrt und die Auswertung der Daten wird nur auf aggregierter Ebene erfolgen.

Zur Umfrage: www.umfragen.iwconsult.de/mitgliederbefragung_ingenieure

(Teilnahme möglich bis 30. April)

Foto: Lukas Blazek/unsplash

Ingenieur Summit 2025 Bundesingenieurkammer

Ingenieur Summit 2025 – Innovation trifft Nachhaltigkeit

Ingenieur Summit 2025 – Innovation trifft Nachhaltigkeit 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und KI, Wirtschaftspolitik – diese Themen stehen im Mittelpunkt des Ingenieur Summit 2025. Die erstmalig gemeinsam von der Bundesingenieurkammer und dem Verband Beratender Ingenieure VBI ausgerichtete Veranstaltung bietet eine Plattform für Austausch und Diskussion über die Herausforderungen und Chancen der Ingenieurbranche in Zeiten des Wandels.

Über 500 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Politik und Ingenieurwesen kommen auf dem EUREF-Campus in Berlin zusammen, um zentrale Herausforderungen zu diskutieren und Lösungen für die drängendsten Fragen der Planungsbranche zu entwickeln. Es ist der Moment, in dem Innovationen auf Praxis treffen, Visionen Gestalt annehmen und gemeinsame Ideen die Grundlage für den Planungsprozess von morgen schaffen.

Der Ingenieur Summit 2025 richtet sich an Inhaber, Geschäftsführer und leitende Mitarbeitende aus Ingenieurbüros sowie an politische Entscheidungsträger, Vertreter aus der Wirtschaft und der Technologiebranche. Teilnehmer haben die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen in den Bereichen Hochbau, Infrastruktur, Digitalisierung und Wirtschaftspolitik zu informieren, Perspektiven kennenzulernen und über Lösungsansätze für die drängendsten Herausforderungen unserer Zeit zu diskutieren.

Vor der innovativen Kulisse des EUREF-Campus in Berlin bietet der Summit eine exzellente Gelegenheit, sich mit führenden Köpfen der Branche zu vernetzen, neue Ideen zu entwickeln und die Weichen für die Zukunft zu stellen. Der Kongress vereint hochkarätige Sprecher und Expertinnen sowie Experten, die ihre Erfahrungen und Visionen teilen und gemeinsam mit den Teilnehmern die Zukunft der Ingenieurplanung und -praxis gestalten.

Ab 18:30 Uhr heißen wir Sie herzlich im 15. OG der Gasometer Sky Lounge willkommen. Freuen Sie sich auf einen besonderen Abend mit einem einzigartigen Ausblick über die Stadt.

Das sind die Speaker (Auswahl)

Fotos der Speaker: Dr. Volker Wisseng©Bundesregierung Denzel; Christian Bernreiter©StMB Atelier Krammer; Ingrid Felipe ©DB InfraGO AG / TOM MAURER PHOTOGRAPHY 2023; Dirk Brandenburger ©Die Autobahn GmbH des Bundes; Dr. Matthias Jacob©HDB/Mark Bollhorst; Prof. Dr. Mike Schlaich©sbp; Dr. Lisa Theresa Lenz ©TU Dortmund; Reinhard Müller ©EUREF AG; Jörg Thiele ©VBI; Dan Jørgensen ©Europäisches Parlament; Ina Scharrenbach ©Land NRW, Ralph Sondermann; Dr. Rolf Bösinger ©BMWSB; Andrea Gebhard ©Laurence Chaperon; Christina Zimmermann ©VBI; Prof. Dr. Carsten Kühl ©Vera Gutofski / Difu; Melanie Kunzmann ©PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH; Dr. Peter Leibinger ©BDI/ Jana Legler; Eva-Maria Lemke ©ZDF/Andreas Pein

ECEC Conference 2025

Europe Calling: „Partnership for Resilient Design“

Europe Calling: „Partnership for Resilient Design“ 1140 642 Bundesingenieurkammer

Am 15. Mai 2025 findet in Luxemburg eine gemeinsame Konferenz von Ingenieurinnen und Ingenieuren zusammen mit Architektinnen und Architekten unter dem Titel „Partnership for Resilient Design“ statt, deren Schwerpunkt auf der wichtigen Rolle liegt, die die Gesetzgebung und die Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens auf europäischer und nationaler Ebene für die Qualität der Gestaltung und Planung unserer gebauten Umwelt spielen.

Zum ersten Mal veranstalten der Berufsverband der Architekten und Beratenden Ingenieure in Luxemburg (OAI) zusammen mit den paneuropäischen Organisationen der Architekten (ACE), der beratenden Ingenieurbüros (EFCA) und der zugelassenen Ingenieurberufe (ECEC) gemeinsam eine Konferenz mit dem Ziel:

– zu zeigen, wie die Berufe des Architekten und des Ingenieurs im Einklang mit den Ambitionen des Neuen Europäischen Bauhauses resiliente Gestaltung schaffen

– die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, und innovative Instrumente, die ihre Zusammenarbeit unterstützen können, zu erkunden

– die Besonderheiten der Auftragsvergabe für Designdienstleistungen zu beleuchten und konkrete Empfehlungen für die Überarbeitung der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe zu formulieren, damit sie hochwertige Gestaltung in Europa bestmöglich fördern kann

Programm (PDF) | Speaker (PDF)

In den letzten Jahren ist insbesondere dank des Neuen Europäischen Bauhauses das politische Bewusstsein für den positiven Beitrag gewachsen, den eine hochwertige gebaute Umwelt zum Gemeinwohl leisten kann.

Das Neue Europäische Bauhaus lädt uns ein, gemeinsam unsere Lebensräume neu zu gestalten, um sie nachhaltiger, inklusiver und schöner zu machen und geeignete Voraussetzungen für eine ökologische Wirtschaft zu schaffen. Es fördert auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren des Gebäude- und Bausektors und betont zu Recht, dass ein transdisziplinärer Ansatz eine Voraussetzung für qualitativ hochwertige Orte ist.

Die intellektuellen Leistungen von Architekten und beratenden Ingenieuren spielen eine zentrale Rolle bei der Planung und Gestaltung unserer gebauten Umwelt – von Gebäuden über öffentliche Räume bis hin zu Infrastrukturen. Die von ihnen erbrachten Dienstleistungen leisten daher einen wichtigen Beitrag im öffentlichen Interesse.

Die Vergabephase ist ein kritischer Zeitpunkt im Lebenszyklus eines Bauprojekts. Die Wahl des Verfahrens, seine Bedingungen und die Projektbeschreibung haben einen erheblichen Einfluss auf die Planung und die Bauarbeiten sowie letztendlich auf die Qualität des Bauwerks und den Zweck, dem es dient.

Teilnahmeermäßigung
Kammermitglieder können durch die Mitgliedschaft der Bundesingenieurkammer in der ECEC eine Ermäßigung in Höhe von 50 Prozent erhalten. Wenden Sie sich dafür bitte vor Anmeldung per E-Mail an die ECEC: office(at)ecec.net

Anmeldung bis 5. Mai: https://my.weezevent.com/architects-engineers-partnership-for-resilient-design

Die Bundesingenieurkammer ist Mitglied im European Council of Engineers Chambers (ECEC)

Sondervermögen: Bundesingenieurkammer fordert Aktionsbündnis Infrastruktur

Sondervermögen: Bundesingenieurkammer fordert Aktionsbündnis Infrastruktur 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer hatte sich frühzeitig für ein Sondervermögen Infrastruktur als zusätzliches Finanzpaket zu den Kernhaushalten von Bund, Ländern und Kommunen ausgesprochen. Investitionen in die Infrastruktur Deutschlands sind wirtschaftlich gebotene Investitionen in die Zukunft – zum Wohle kommender Generationen.

Deutschland darf nicht noch einmal seine Infrastrukturen derart vernachlässigen. Jetzt bedarf es eines klugen, mutigen und gemeinsamen Vorgehens aller am Bau Beteiligten. Dafür muss ein abgestimmter Aktionsplan mit kurz-, mittel- und langfristiger Perspektive erarbeitet werden, damit Infrastrukturen dauerhaft zukunftsfähig werden.

Die Bundesingenieurkammer fordert hierfür ein Aktionsbündnis aller am Bau Beteiligten und der Politik auf allen Ebenen – Bund, Länder und Kommunen. Bausektor und Politik können nur im Schulterschluss erfolgreich zusammenarbeiten. Partikularinteressen einzelner Marktteilnehmer nachzugeben ist nicht zielführend, da dies langfristig den gesunden Markt und den Wettbewerb im Bausektor gefährdet.

„Wir haben heute in Deutschland grundsätzlich ein gut funktionierendes Miteinander von Planung und Ausführung. Grundlegende Änderungen sind nicht notwendig. Vielmehr verzögern vor allem eine überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren und die fehlende Digitalisierung von Prozessen das Bauen unverhältnismäßig. Dies sind die Hebel, bei denen man nun ansetzen muss“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Qualität, Kosteneffizienz und Schnelligkeit durch bewährte Marktstrukturen nutzen

Verwerfungen bei den Marktstrukturen des Planens und Bauens müssen aus Sicht der Bundesingenieurkammer unbedingt verhindert werden. Eine Reduzierung auf nur wenige Marktteilnehmer und deren Eigeninteressen würde Bauen für Auftraggeber verteuern. Deshalb mahnt die Bundesingenieurkammer: Nur, wenn die kleinen und mittelständischen Strukturen des Bausektors durch den notwendigen und erprobten Grundsatz der losweisen Vergabe erhalten bleiben, wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten weiterhin kosteneffizient und schnell gebaut werden können.

„Ich kann nur an alle am Bau Beteiligten appellieren, den aktuellen Herausforderungen verantwortungsvoll zu begegnen. Die Erwartungshaltung der Bevölkerung an unsere Branche und an die Politik ist verständlicherweise hoch. Wir müssen nun deshalb geschlossen und mit Weitsicht die richtigen Maßnahmen einleiten. Das Vertrauen der Bevölkerung in unsere Handlungsfähigkeit können wir nur gemeinsam zurückgewinnen. Lassen Sie uns zusammenarbeiten und uns auf die relevanten Probleme wie ineffiziente Genehmigungsverfahren, unzureichende Digitalisierung von Prozessen und den Fachkräftemangel konzentrieren“, appelliert Dr.-Ing. Bökamp anlässlich der 75. Bundesingenieurkammer-Versammlung am 4. April 2025 in Berlin.

Ingenieurbüros können kurzfristig Planungskapazitäten bereitstellen

Die Bundesingenieurkammer hat unter ihren Mitgliedern die aktuell verfügbaren Kapazitäten der Ingenieurbüros abgefragt: Das Stimmungsbild zeigt, eine kurzfristige Beauftragung von zusätzlichen Planungsaufgaben ist durchaus möglich. „Generell brauchen wir jedoch mehr Ingenieurinnen und Ingenieure, da sich der Fachkräftemangel durch den Generationswechsel im Ingenieurwesen weiter verschärfen wird“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer. Die Reaktionen der Kurzumfrage belegen, dass langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zentrale Hindernisse für die Beseitigung des Investitionsstaus der letzten Jahrzehnte sind. Die Kammermitglieder benötigen zudem Planungssicherheit durch verlässliche Finanzierungsstrukturen.

Foto: Till Budde

Sondervermögen Infrastruktur Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer begrüßt Sondervermögen Infrastruktur

Bundesingenieurkammer begrüßt Sondervermögen Infrastruktur 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Der Investitionsstau der letzten Jahrzehnte in unsere Infrastrukturen hat deutliche Spuren hinterlassen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die Bundesingenieurkammer die Einigung von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 14. März 2025 ein Sondervermögen Infrastruktur noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Die Investitionen sind kein Nice-to-have, sondern ein absolutes Muss. Ansonsten drohen weitere massive Sperrungen und Gefährdungen der Verkehre – im schlimmsten Fall sogar weitere Vorfälle wie in Dresden bei der Carolabrücke. „Sicherheit ist an dieser Stelle nicht verhandelbar,“ betont Bökamp.

„Der enorme Handlungsbedarf macht Investitionen in dieser Höhe notwendig. Die Klimaanpassung unserer gebauten Umwelt und die Energiewende im Blick zu behalten, ist ein wichtiges Signal. Jetzt heißt es das Tempo hochzuhalten: Bund, Länder und Gemeinden müssen die Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Planen und Bauen schaffen,“ so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Instandhaltung und Sanierung von Infrastrukturen ist zudem eine wichtige Voraussetzung für unseren Wirtschaftsstandort. Immer deutlicher werden die enormen Kosten, die durch nichtfunktionierende Verkehrswege entstehen. „Wir dürfen unsere Wirtschaft nicht durch marode Infrastrukturen zusätzlich belasten. Vielmehr müssen sich Unternehmen darauf verlassen können, dass Straßen und Brücken funktionieren – die Infrastruktur in Deutschland darf nicht zum Wettbewerbsnachteil werden,“ Bökamp weiter.

Eckpunkte der Einigung zum Sondervermögen Infrastruktur:

  • Die Gesamtsumme für das Sondervermögen beträgt 500 Milliarden, es gilt jedoch für zwölf Jahre und nicht wie zunächst geplant für zehn Jahre. Die jährlichen Investitionen belaufen sich danach auf rund 41,6 Milliarden Euro pro Jahr, 33 Milliarden davon erhält der Bund.
  • Dem Gesetzestext für das Infrastruktursondervermögen wurde das Kriterium „Zusätzlichkeit“ hinzugefügt. Darüber soll sichergestellt werden, dass laufende Staatsaufgaben und konsumtive Ausgaben nicht über das Sondervermögen finanziert werden. Eine Investitionsquote von 10 Prozent des Bundeshaushalts wurde als Grenze festgelegt.
  • 100 Milliarden Euro des Sondervermögens sind für den Klima- und Transformationsfonds vorgesehen.

Foto: Nora Rademacher/unsplash

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie

BIngK-Stellungnahme Evaluierung EU-Vergaberichtlinie 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bedarfsdeckung der öffentlichen Hand zur Erfüllung staatlicher Aufgaben muss unter schonender Verwendung von Haushaltsmitteln erfolgen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn sich möglichst viele Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen. Bei der Vergabe von Planungsleistungen von Ingenieurinnen und Ingenieuren ist die Teilnahme an EU-weiten Ausschreibungen jedoch maßgeblich eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesingenieurkammer an einer öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zur Evaluierung der EU-Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge teilgenommen. In ihrer Stellungnahme verweist sie auf die Auswirkungen EU-weiter Ausschreibungen von Planungsleistungen auf die Geschäftsmodelle ihrer Mitglieder.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung