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Eva Hämmerle

BIngK-Positionen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

BIngK-Positionen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hat der Arbeitskreis „Nachhaltigkeit und Energie“ der Bundesingenieurkammer konkrete Vorschläge vorgelegt, wie die Klimaziele wirksam, sozial ausgewogen und wirtschaftlich tragfähig erreicht werden können.

Zentrales Anliegen ist, den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent zu beschleunigen. Das im EEG festgeschriebene „überragende öffentliche Interesse“ aller Erneuerbaren müsse in allen Genehmigungsverfahren vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig solle die Benachteiligung von Biomasse und Wasserkraft gegenüber Wind- und Solarenergie beendet werden, da gerade diese stetigen und flexiblen Quellen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Recycling von Baustoffen
Im Bausektor sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen Handlungsbedarf. Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen sollen durch Anpassungen im Bauordnungs- und Abfallrecht gestärkt werden.

Grundwasserneubildung sichern
Zudem soll die Versickerung von Regenwasser vor Ort Vorrang erhalten, um die Grundwasserneubildung zu sichern und Kanalnetze zu entlasten. In der Landnutzung wird ein Umbau von Monokulturen hin zu klimaresilienten Mischwäldern gefordert.

Klimafreundliche Verkehrspolitik
Für den Verkehrssektor plädiert der Arbeitskreis den Neubau von Autobahnen zu begrenzen und stattdessen bestehende Netze zu sanieren sowie den Ausbau der Schiene voranzutreiben. Ergänzend sollen Straßen- und Bahntrassen verpflichtend begrünt werden, um CO₂ zu binden und Feinstaub zu reduzieren.

Einkommensabhängige Förderprogramme
Soziale Akzeptanz sieht die Bundesingenieurkammer als Schlüssel zum Erfolg. Förderprogramme sollten einkommensabhängig ausgestaltet werden, damit Haushalte mit geringem Einkommen stärker unterstützt und nicht überfordert werden.

Verlässliche Rahmenbedingungen
Aus wirtschaftlicher Sicht fordert die Bundesingenieurkammer  auf verlässliche Rahmenbedingungen: Ein planbarer CO₂-Preis, stabile Förderprogramme und deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren sollen Investitionen in klimaneutrale Technologien auslösen. Digitale Verfahren, verbindliche Fristen und standardisierte Prüfungen könnten die Umsetzung erheblich verkürzen. Parallel soll die Infrastruktur für Energie, Wasserstoff sowie CO₂-Management vorausschauend ausgebaut werden.

Zur Belebung der Konjunktur empfiehlt der Arbeitskreis vor allem die Stärkung privater Investitionen durch Garantien und Anschubfinanzierungen statt rein staatlicher Projekte. Abschließend wird ein besseres Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen gefordert: klare Zuständigkeiten, vereinfachte Verfahren und besser abgestimmte Förderprogramme sollen die Umsetzung des Klimaschutzprogramms beschleunigen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll das Programm bis spätestens März 2026 vorgelegt und im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des GEG

Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des GEG 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut im Fokus der energie- und klimapolitischen Debatte. Ursprünglich trat eine umfassende Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft, die insbesondere strengere Vorgaben für Heizungen in Neubauten und später auch im Bestand einführte. Diese zentrale Neuerung schreibt vor, dass neue Heizsysteme in Deutschland künftig zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – konkret mindestens 65 Prozent der Wärmeenergie sollen aus erneuerbaren Quellen stammen. Die geplante Novellierung Anfang 2026 findet vor dem Hintergrund laufender Kritik an Teilen der bisherigen Regelungen und dem Ziel, das Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ zu gestalten statt. Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz sollen bis Ende Januar 2026 vorliegen mit dem Ziel, einen Kabinettsentwurf bis Ende Februar 2026 zu verabschieden. Die Bundesingenieurkammer hat vor dem Hintergrund der Novellierung ein Positionspapier erarbeitet.

Kern der politischen Auseinandersetzung ist, wie stark verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen beibehalten oder angepasst werden sollen. Die 65-Prozent-Regelung – ein Herzstück der Novelle von 2024 – ist politisch umstritten. Ein weiterer Treiber der Novellierungsdebatte ist der europäische Rechtsrahmen: Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieses EU-Vorschriftenpaket verlangt unter anderem Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem sollen Energieausweise europaweit harmonisiert und eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse sukzessive eingeführt werden. Die nationale Umsetzung der EPBD wird voraussichtlich ein zentrales Element der GEG-Reform sein und erheblichen Einfluss auf die finale Gestalt des Gesetzes haben.

Bundesingenieurkammer fordert Vereinfachung der Regelung
Die Bundesingenieurkammer plädiert für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, mit dem Ziel, Klimaschutz wirksamer umzusetzen und gleichzeitig die Komplexität für Planung, Bau und Nachweisführung zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind auch vor dem Hintergrund neuer europäischer Vorgaben von Bedeutung.

Zentrale Forderung der Bundesingenieurkammer ist eine klare Ausrichtung des GEG auf seine Kernziele. Statt einer Vielzahl detaillierter Einzelregelungen soll das Gesetz künftig vor allem zwei Aspekte in den Mittelpunkt stellen: die Begrenzung der CO₂-Emissionen von Gebäuden und einen sparsamen Energieeinsatz durch einen angemessenen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Das sind die zentralen Punkte, die den effektiven Klimaschutz in den Vordergrund rücken.

Eng damit verbunden ist der Ruf nach einer deutlichen Vereinfachung des Regelwerks. Umfang und Komplexität des GEG werden als Hemmnis für Verständlichkeit und praktische Umsetzung gesehen. Eine Verschlankung soll nicht nur die Anwendung erleichtern, sondern auch die Akzeptanz bei Bauherren, Planern und Eigentümern erhöhen.

65-Prozent-Quote Erneuerbare sind Mindestniveau
Beim Einsatz erneuerbarer Energien spricht sich die Bundesingenieurkammer für Kontinuität aus. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll weiterhin verpflichtend, aber technologieoffen bleiben. Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, wird als notwendiges Mindestniveau zur Erreichung der Klimaziele bewertet.

Die Bundesingenieurkammer empfiehlt die Treibhausgaspotenziale (GWP) über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht entsprechende Nachweise ab 2028 beziehungsweise 2030 vor. Für die nationale Umsetzung wird gefordert, eindeutig mess- und berechenbare Kriterien zu verwenden. Diese müssen in bestehende Nachweissysteme integrierbar sein und auf einem einheitlichen, möglichst einfachen Bewertungssystem beruhen. Zugleich soll sich die Erfassung von Bauteilen auf jene Schichten konzentrieren, die für das Ergebnis tatsächlich relevant sind.

Anpassung an sommerlichen Wärmeschutz
Angesichts zunehmender Hitzeperioden wird zudem eine Anpassung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gefordert. Besonders schutzbedürftige Personengruppen, etwa in Pflegeeinrichtungen, sollen stärker berücksichtigt werden. Der Einsatz aktiver Kühlung oder Luftentfeuchtung darf dabei nicht automatisch zu höheren Anforderungen oder zusätzlichen Investitionskosten führen.

Flankierend wird die Bedeutung langfristig angelegter Förderprogramme betont. Diese müssten sich konsequent an der CO₂-Einsparung orientieren und Planungssicherheit bieten.

Insgesamt schlägt die Bundesingenieurkammer vor, das GEG einfacher, transparenter und stärker auf messbare Klimawirkungen auszurichten – und damit sowohl den nationalen Klimazielen als auch den künftigen europäischen Anforderungen besser gerecht zu werden.

KfW informiert: kostenfreie Webinare zur Förderung von Neubauvorhaben

KfW informiert: kostenfreie Webinare zur Förderung von Neubauvorhaben 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 20. März 2026 findet das kostenfreie und exklusiv für Kammermitglieder initiierte KfW-Webinar zum Thema KfW-Förderung von Neubauvorhaben statt. Die erfolgreiche Kooperation von BIngK, BAK und KfW mit Seminaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

Der Schwerpunkt liegt in dieser Veranstaltung bei der Neubauförderung der KfW, insbesondere im Programm „Klimafreundlicher Neubau – Niedrigpreissegment“, das im Oktober 2024 gestartet ist. Individuelle Fragen können im Chat gestellt werden.

Zielgruppe: Architekten, Architektinnen, Energie-Experten/Expertinnen in den Kammern, (Bau-)Ingenieure und (Bau-)Ingenieurinnen

Wann: Freitag, 20. März 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr (Dauer 90 Minuten)

Anmeldedetails: Teilnehmende melden sich individuell mit ihrer E-Mail-Adresse an. Das Webinar ist auf max. 250 Teilnehmende begrenzt!

Anmeldung/Registrierung zum Online-Seminar  freigeschaltet ab Freitag, 20. Februar 2026, 10:00 Uhr:
https://www.kfw-event.de/standard/215161


Programm

  • Begrüßung durch BAK, BIngK und KfW
  • Die KfW bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus an. In diesem Web-Seminar werden Ihnen die aktuellen Neubau-Programme der KfW vorgestellt. In der Kommunikation mit Ihren Bauherren sind hier besonders die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Klimafreundlicher Neubau-Niedrigpreissement (KNN) interessant.
  • Erfahren Sie in diesem Webinar alles Wichtige zu diesem neuen Programm und den sonstigen Förderangeboten der KfW im Gebäudebereich. Neben dem Vortrag stehen Ihnen die Referenten im Chat für Fragen gerne zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Online-Seminar sind zwei Weiterbildungspunkte bei der dena beantragt.

Weitere KfW-Seminare

Kostenfreies Webinar: KfW-Förderung von Sanierungsvorhaben 29. April 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

Kostenfreies Webinar: Technische Aspekte der KfW-Gebäudeförderung 18. Mai 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

KfW informiert: kostenfreie Webinare zur Förderung von Sanierungsvorhaben

KfW informiert: kostenfreie Webinare zur Förderung von Sanierungsvorhaben 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 29. April 2026 findet das kostenfreie und exklusiv für Kammermitglieder initiierte KfW-Webinar zum Thema KfW-Förderung von Sanierungsvorhaben statt. Die erfolgreiche Kooperation von BIngK, BAK und KfW mit Seminaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

Im Vordergrund stehen hier die Förderangebote für energetische Sanierungen, darüber hinaus bietet die KfW aber auch Kredite und Zuschüsse für die Erweiterung des Wohnkomforts an. In diesem Seminar möchten wir Ihnen die förderfachlichen Aspekte der entsprechenden Förderprogramme vorstellen (Antragstellungsprozess, Antragsberechtigung, Zinskonditionen, etc.). Die eher technischen Aspekte (Heizungstypen, LCA-Bewertung, systemische Sanierung vs. Einzelmaßnahmen, etc.) werden in dem Seminar am 18.05.2026 vorgestellt.

Zielgruppe: Architekten, Architektinnen, Energie-Experten/Expertinnen in den Kammern, (Bau-)Ingenieure und (Bau-)Ingenieurinnen

Wann: Mittwoch, 29. April 2026, 10:00 bis 11:30 Uhr (Dauer 90 Minuten)

Anmeldedetails: Teilnehmende melden sich individuell mit ihrer E-Mail-Adresse an. Das Webinar ist auf max. 250 Teilnehmende begrenzt!

Anmeldung/Registrierung zum Online-Seminar freigeschaltet ab Freitag, 20. Februar 2026, 10:00 Uhr:
https://www.kfw-event.de/standard/215184


Programm

  • Begrüßung durch BAK, BIngK und KfW
  • Die KfW bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus an. In diesem Web-Seminar werden Ihnen die aktuellen Programme der KfW im Sanierungsbereich vorgestellt. Neben den Förderprogrammen zur Energieeffizienz möchten die Referenten und Referentinnen Sie hier auch zum Thema Förderung von Wohnkomfort informieren.
  • Erfahren Sie in diesem Webinar alles Wichtige zu diesen Programmen und weiteren Förderangeboten der KfW im Gebäudebereich. Neben dem Vortrag stehen Ihnen die Referenten und Referentinnen im Chat für Fragen gerne zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Online-Seminar sind zwei Weiterbildungspunkte bei der dena beantragt.

Weitere KfW-Seminare

Kostenfreies Webinar: KfW-Förderung von Neubauvorhaben 20. März 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

Kostenfreies Webinar: Technische Aspekte der KfW-Gebäudeförderung 18. Mai 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

KfW informiert: kostenfreie Webinare zu den technischen Aspekte der Programme

KfW informiert: kostenfreie Webinare zu den technischen Aspekte der Programme 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Am 18. Mai 2026 findet das kostenfreie und exklusiv für Kammermitglieder initiierte KfW-Webinar zum Thema Technische Aspekte der KfW-Gebäudeförderung statt. Die erfolgreiche Kooperation von BIngK, BAK und KfW mit Seminaren zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

In den gebäudebezogenen Energieeffizienzprogrammen der KfW gibt es neben den förderfachlichen Besonderheiten auch einige Dinge, die hinsichtlich der technischen Anforderung beachtet werden müssen. Welche Heizungen können gefördert werden? Worauf ist bei der systemischen energetischen Sanierung zu achten? Wie funktioniert die LCA-Analyse?, um nur ein paar beispielhafte Fragestellungen zu nennen.

In diesem Seminar wird Ihnen die Technische Sachverständige Frau Dr. Diana Siegert diese Aspekte bei Sanierungsvorhaben und Neubauten erläutern. Die speziellen technischen Besonderheiten im Programm Klimafreundlicher Neubau – Niedrigpreissegment werden hier nicht besprochen.

Zielgruppe: Architekten, Architektinnen, Energie-Experten/Expertinnen in den Kammern, (Bau-)Ingenieure und (Bau-)Ingenieurinnen

Wann: Montag, 18. Mai 2026, 15:00 bis 16:30 Uhr (Dauer: 90 Minuten)

Anmeldedetails: Teilnehmende melden sich individuell mit ihrer E-Mail-Adresse an. Das Webinar ist auf max. 250 Teilnehmende begrenzt!

Anmeldung/Registrierung zum Online-Seminar freigeschaltet ab Freitag, 20. Februar 2026, 15:00 Uhr:
https://www.kfw-event.de/standard/215190


Programm

  • Begrüßung durch BAK, BIngK und KfW
  • Die KfW bietet umfangreiche Fördermöglichkeiten im Bereich der Gebäudesanierung und des Neubaus an. In diesem Web-Seminar werden Ihnen die technischen Voraussetzungen für die Förderung von Altbausanierungen und Neubauvorhaben vorgestellt.
  • Erfahren Sie in diesem Webinar das Wichtigste zu den technischen Voraussetzungen (Heizung, LCA-Analyse, systemische Sanierung, Bewertung von PV, etc.) in diesen Programmen. Neben dem Vortrag stehen Ihnen die Referenten im Chat für Fragen gerne zur Verfügung.

Für die Teilnahme am Online-Seminar sind zwei Weiterbildungspunkte bei der dena beantragt.

Weitere KfW-Seminare

Kostenfreies Webinar: KfW-Förderung von Neubauvorhaben 20. März 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

Kostenfreies Webinar: KfW-Förderung von Sanierungsvorhaben 29. April 2026

Die erfolgreiche Kooperation mit der KfW exklusiv für Mitglieder der BIngK und BAK zu den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen wird fortgesetzt. Ihre Anmeldung als Kammermitglied zu diesem Online-Seminar ist möglich ab Freitag, 20. Februar, um 10:00 Uhr.

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison

BIngK-Stellungnahme EU-Vergaberevison 150 150 Bundesingenieurkammer

Ingenieurinnen und Ingenieure sind Schlüsselakteure für die Entwicklung moderner Infrastruktur, nachhaltiger Bauwerke und innovativer Lösungen in ihren Staaten. Doch die aktuellen EU-Vergaberegeln werden dieser besonderen Rolle oft nicht gerecht. Die Bundesingenieurkammer hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Denn nationale Rechtsrahmen, unterschiedliche Standards und hohe bürokratische Hürden führen dazu, dass ein echter europäischer Wettbewerb bei Planungsleistungen kaum stattfindet. Selbst europaweite Ausschreibungen erzeugen in der Praxis selten zusätzlichen Wettbewerb, verursachen jedoch erheblichen administrativen Aufwand – für Auftraggeber ebenso wie für Ingenieurbüros.

Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an den geltenden EU-Schwellenwerten. Für viele Planungsleistungen fehlt die tatsächliche Binnenmarktrelevanz. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.

Kompetenz vor Preis
Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Gewichtung von Qualität und Innovation. Gerade bei komplexen, interdisziplinären Projekten darf der Zuschlag nicht allein vom niedrigsten Preis abhängen. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, technisches Know-how und Innovationsfähigkeit sollten maßgeblich sein. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden, um Planungsqualität und Projektsicherheit zu gewährleisten.

Nur losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Besonders wichtig ist zudem die Stärkung mittelständischer Planungsbüros. Die losweise Vergabe gilt als wirksames Instrument, um Wettbewerb, Marktvielfalt und Spezialisierung zu sichern. Durch Fach- und Teillose erhalten kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Regionale Kompetenz und Expertise können gezielt genutzt werden, was Projektrisiken reduziert und Kosten- sowie Terminsicherheit verbessert. Eine diesbezügliche Änderung im EU-Vergaberecht würde sich insoweit positiv auch auf die Mittelstandsfreundlichkeit in der nationalen Gesetzgebung auswirken.

Nicht zuletzt spielt der Abbau von Bürokratie eine entscheidende Rolle. Standardisierte, transparente Verfahren entlasten Planungsbüros und beschleunigen Vergaben. Gleichzeitig sollten digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) stärker gefördert werden, um Innovation, Nachhaltigkeit sowie die europäischen Klima- und Digitalziele im Bau- und Infrastruktursektor wirksam voranzubringen.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen 2268 1276 Bundesingenieurkammer

Nach intensiver Debatte im Plenum des Bundesrates am 30. Januar 2026 und mit einer äußerst umfangreichen und teils kritischen Stellungnahme haben die Länder auf den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung reagiert. Das Vorhaben soll vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen.

Erwartungen nicht erfüllt
Die Länder begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Allerdings greife die Regierungsvorlage nur 4 von 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf und bleibe damit hinter den Erwartungen zurück. Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, würde die Verfahren aber nicht nennenswert beschleunigen. Dafür seien deutlich mehr Neuregelungen und Änderungen erforderlich. So fehle es beispielsweise an Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere für Brücken, für die der Entwurf lediglich das besondere öffentliche Interesse deklariere. Wichtig sei zudem, auch die landeseigene Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik in den Blick zu nehmen.

Infrastrukturfonds gefordert
Viele Maßnahmen könnten außerdem wegen unzureichender Finanzierung nicht umgesetzt werden, befürchtet der Bundesrat. Dies betreffe sowohl die Höhe der Haushaltsmittel als auch deren Bereitstellung: Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstehen, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit. Mittelkürzungen oder -umschichtungen im Haushaltsverfahren führten zu Anpassungen bei laufenden Projekten oder verzögerten neue Vorhaben. Der Bundesrat hält daher einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds für notwendig.
In ihrer detaillierten Stellungnahme mit weit über 100 Punkten verweisen die Länder zudem auf fachliche Änderungs- und Ergänzungsbedarf an den geplanten Regelungen auf.

Regierungsentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig der Bau von Autobahnen und Schienenwegen und die Sanierung von Wasserstraßen oder maroder Brücken im überragenden öffentlichen Interesse stehen und somit beschleunigt zu genehmigen sind. Dies soll auch für den Bau neuer Straßen gelten, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Davon erfasst wären auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.

Vereinfachungen bei Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutzbelange blieben beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz grundsätzlich gewahrt, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Verschlankung von Verfahren, sodass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden könnten. Bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses solle es eine sorgfältige Ausbalancierung geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur sollen Ersatzgeldzahlungen künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichstehen.
Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung kann sich nun zu den umfangreichen Änderungsvorschlägen und zur Kritik der Länder äußern. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.

 

Quelle: BundesratKOMPAKT

Deutschland will wieder bauen

Deutschland will wieder bauen 2560 1921 Bundesingenieurkammer

Deutschlands Infrastruktur ist ein Dauerpatient. Marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Straßen prägen vielerorts den Alltag. Gleichzeitig ziehen sich Planungen oft über Jahre, manchmal Jahrzehnte. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung diesen Stillstand aufbrechen. Ihr Versprechen: weniger Verfahren, mehr Tempo, schnelleres Bauen. Die Bundesregierung muss nach der Bundesratsdebatte am 30. Januar 2026 auf die Änderungsvorschläge der Länder reagieren, damit das dringend benötigte Gesetz zügig verabschiedet werden kann. Die Bundesingenieurkammer fordert zügige Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes.

„Politisch und gesellschaftlich werden Infrastrukturen heute endlich als ökonomische und sicherheitspolitische Schlüsselressource wahrgenommen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss der Staat nun die Frage beantworten, ob er noch selbst an seine Handlungsfähigkeit im Bereich der Infrastruktur glaubt. Die zügige Verabschiedung des Gesetzes wäre ein Beweis dafür.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Was sind die Pläne der Bundesregierung?
Im Zentrum steht eine neue Prioritätensetzung. Zentrale Verkehrsprojekte gelten künftig als im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das verändert die Logik der Abwägung. Wo bislang Umwelt-, Beteiligungs- und Rechtsfragen häufig den Zeitplan bestimmten, soll nun die Umsetzbarkeit stärker zählen. Planfeststellungsverfahren werden vereinheitlicht, Doppelprüfungen gestrichen, digitale Beteiligung ausgebaut. Für bestimmte Vorhaben dürfen Erörterungstermine entfallen, vorbereitende Arbeiten früher beginnen.

Auch der Naturschutz wird neu justiert. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen einfacher werden, Ausgleichsmaßnahmen können teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden. Ziel ist es nicht, Schutzstandards abzuschaffen, sondern Verfahren handhabbarer zu machen. Parallel dazu werden Klagefristen verkürzt und der Sofortvollzug gestärkt, damit Projekte nach Genehmigung nicht erneut ins Stocken geraten.

Für Wirtschaft und Verwaltung klingt das nach einem Befreiungsschlag. Schnellere Verfahren bedeuten Planungssicherheit, weniger Kostenrisiken und bessere Wettbewerbsbedingungen. Zudem verbindet die Bundesregierung Infrastruktur mit Sicherheit und Klimapolitik: Die Digitalisierung der Schiene und erneuerbare Energien an Verkehrswegen sollen Modernisierung und Transformation zugleich vorantreiben.

Doch Geschwindigkeit hat ihren Preis. Bürgerinitiativen und Umweltverbände warnen vor Akzeptanzverlusten, wenn Beteiligung eingeschränkt und Konflikte vor allem juristisch verkürzt werden. Befürworter halten dagegen, dass ohne strukturelle Reformen der Investitionsstau nicht aufzulösen sei.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist damit mehr als ein Technikpaket. Es ist ein politisches Signal: Der Staat will wieder bauen können. Ob es tatsächlich zu schnelleren Bauprojekten führt, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen.

EU-Vergaberecht: Warum Planungsleistungen besondere Spielregeln brauchen

EU-Vergaberecht: Warum Planungsleistungen besondere Spielregeln brauchen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Ingenieurinnen und Ingenieure sind Schlüsselakteure für die Entwicklung moderner Infrastruktur, nachhaltiger Bauwerke und innovativer Lösungen in ihren Staaten. Doch die aktuellen EU-Vergaberegeln werden dieser besonderen Rolle oft nicht gerecht. Die Bundesingenieurkammer hat sich der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zur Reform der EU-Vergaberichtlinien beteiligt und im Januar 2026 eine Stellungnahme veröffentlicht.

Denn nationale Rechtsrahmen, unterschiedliche Standards und hohe bürokratische Hürden führen dazu, dass ein echter europäischer Wettbewerb bei Planungsleistungen kaum stattfindet. Selbst europaweite Ausschreibungen erzeugen in der Praxis selten zusätzlichen Wettbewerb, verursachen jedoch erheblichen administrativen Aufwand – für Auftraggeber ebenso wie für Ingenieurbüros.

Vor diesem Hintergrund wächst die Kritik an den geltenden EU-Schwellenwerten. Für viele Planungsleistungen fehlt die tatsächliche Binnenmarktrelevanz. Die Bundesingenieurkammer fordert daher, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schwellenwerte zu überprüfen und gegebenenfalls Sonderregelungen für nicht binnenmarktrelevante Leistungen einzuführen – ähnlich den „Besonderen Dienstleistungen“ nach EU-Recht.

Kompetenz vor Preis
Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Gewichtung von Qualität und Innovation. Gerade bei komplexen, interdisziplinären Projekten darf der Zuschlag nicht allein vom niedrigsten Preis abhängen. Fachliche Kompetenz, Erfahrung, technisches Know-how und Innovationsfähigkeit sollten maßgeblich sein. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden, um Planungsqualität und Projektsicherheit zu gewährleisten.

Nur losweise Vergabe sichert Wettbewerb
Besonders wichtig ist zudem die Stärkung mittelständischer Planungsbüros. Die losweise Vergabe gilt als wirksames Instrument, um Wettbewerb, Marktvielfalt und Spezialisierung zu sichern. Durch Fach- und Teillose erhalten kleine und mittlere Unternehmen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Regionale Kompetenz und Expertise können gezielt genutzt werden, was Projektrisiken reduziert und Kosten- sowie Terminsicherheit verbessert. Eine diesbezügliche Änderung im EU-Vergaberecht würde sich insoweit positiv auch auf die Mittelstandsfreundlichkeit in der nationalen Gesetzgebung auswirken.

Nicht zuletzt spielt der Abbau von Bürokratie eine entscheidende Rolle. Standardisierte, transparente Verfahren entlasten Planungsbüros und beschleunigen Vergaben. Gleichzeitig sollten digitale Methoden wie Building Information Modeling (BIM) stärker gefördert werden, um Innovation, Nachhaltigkeit sowie die europäischen Klima- und Digitalziele im Bau- und Infrastruktursektor wirksam voranzubringen.

„Die losweise Vergabe fördert fairen Wettbewerb. Nur wenn die kleinen und mittelständischen Strukturen des Planungs- und Bausektors erhalten bleiben, wird in Deutschland in den nächsten Jahrzehnten kosteneffizient und schnell gebaut werden können.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

BIngK-Stellungnahme EU-Konsultation zur Revision der EU-Vergaberichtlinien

1. Besondere Situation der planenden Berufe

Planende Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Infrastruktur, Bauwerken sowie nachhaltigen und zukunftsfähigen Lösungen. Dafür werden Vergabevorschriften benötigt, die Flexibilität bieten und Innovationen ermöglichen.

Planungsleistungen weisen aufgrund national unterschiedlicher rechtlicher Rahmenbedingungen grundsätzlich nur eine geringe Binnenmarktrelevanz auf. Ein echter europäischer Wettbewerb findet in der Praxis kaum statt – selbst bei europaweiten Ausschreibungen, die für Auftraggeber wie auch für Ingenieurbüros mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden sind wird ein zusätzlicher Wettbewerb durch europäische Bieter in der Regel nicht generiert.

Vor diesem Hintergrund erscheint der Aufwand für die Beteiligung an europaweiten Vergabeverfahren für Planungsleistungen unverhältnismäßig. Daher sollten die wirtschaftlichen Auswirkungen der derzeit geltenden EU-Schwellenwerte überprüft werden. Es sollte erwogen werden, die Schwellenwerte für nicht binnenmarktrelevante Planungsleistungen anzupassen oder hierfür eine vergaberechtliche Sonderregelung vorzusehen, vergleichbar mit den Besonderen Dienstleistungen gemäß Anhang XIV der Richtlinie 2014/24/EU.

2. Förderung von Innovation und Qualität

Im Rahmen der Revision der EU-Vergaberechtsvorschriften müssen Qualität und Innovationsgehalt von Ingenieurleistungen stärker berücksichtigt werden. Insbesondere bei komplexen und interdisziplinären Planungsleistungen darf der Zuschlag nicht ausschließlich am niedrigsten Preis ausgerichtet werden. Unverhältnismäßig niedrige Angebote müssen konsequenter ausgeschlossen werden. Maßgeblich sollten grundsätzlich fachliche Kompetenz, Erfahrung, Innovationsfähigkeit und technisches Know-how sein.

3. Stärkung der Beteiligung mittelständischer Unternehmen

Die vom Europäischen Parlament geforderte Stärkung der losweisen Vergabe wird ausdrücklich unterstützt. Die losweise Vergabe ist ein wesentliches Instrument zur Sicherung von Wettbewerb, Qualität und Innovation. Sie sollte als Grundsatz gelten, von dem nur aus berechtigten Gründen abgewichen werden kann.

Durch die Aufteilung in Fach- und Teillose erhalten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros einen besseren Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Fachliche Spezialisierung, regionale Kompetenz und Erfahrung können so angemessen berücksichtigt werden. Dies stärkt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), fördert die Marktvielfalt und verhindert strukturelle Benachteiligungen kleiner und spezialisierter Büros.

Zugleich verbessert die losweise Vergabe die Qualität komplexer Bau- und Infrastrukturprojekte, da jeweils die bestgeeigneten Fachplaner beauftragt werden. Dies reduziert Projektrisiken und wirkt sich positiv auf Kosten- und Terminsicherheit aus. Darüber hinaus fördert sie Innovation und Nachhaltigkeit und unterstützt die Erreichung europäischer Klima- und Digitalisierungsziele.

4. Vermeidung von Bürokratie und Förderung der Digitalisierung

Bürokratische Hürden bei der Vergabe von Ingenieurleistungen sollten weiter abgebaut werden. Komplexe und aufwendige Verfahren belasten insbesondere kleine und mittlere Planungsbüros und verzögern Vergabeprozesse. Klare, standardisierte Ausschreibungsformate können den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Transparenz erhöhen.

Zugleich sollten die EU-Vergaberechtsvorschriften nachhaltige und digitale Planungsprozesse stärker unterstützen. Die Integration innovativer Technologien und digitaler Methoden wie Building Information Modeling (BIM) sollte ausdrücklich erleichtert werden, um die Transformation des Bau- und Infrastruktursektors wirksam zu fördern.

Bundesingenieurkammer
23.01.2026

Neues Fort- und Weiterbildungsportal der Ingenieurkammern gestartet

Neues Fort- und Weiterbildungsportal der Ingenieurkammern gestartet 150 150 Bundesingenieurkammer

Neue Plattform bündelt die Weiterbildungsangebote der Ingenieurkammern

Berlin, 26. Januar 2026. Die Ingenieurkammern haben ein neues Fort- und Weiterbildungsportal gestartet. Das Portal www.fortbildung.ing bietet Ingenieurinnen und Ingenieuren erstmals eine zentrale Anlaufstelle zur Suche nach Angeboten der Länderingenieurkammern. Ziel ist es, Schulungen, Seminare und Qualifizierungsprogramme übersichtlich und schnell auffindbar zu machen. Die Plattform ist frei zugänglich. So können auch Nicht-Mitglieder an den Kursen teilnehmen und von den qualifizierten Angeboten profitieren.

Angesichts des stetigen technologischen Wandels sowie wachsender regulatorischer und wirtschaftlicher Anforderungen kommt der kontinuierlichen Weiterbildung im Ingenieurwesen eine zentrale Bedeutung zu. Gleichzeitig ist der Weiterbildungsmarkt in Deutschland stark fragmentiert. Das neue Portal www.fortbildung.ing bündelt die umfassenden Angebote der Ingenieurkammern und stellt sie in einer einheitlichen, strukturierten Umgebung zur Verfügung.

Eine intuitive Such- und Filterfunktion ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, Weiterbildungen gezielt nach Fachgebieten, Themen oder Formaten zu recherchieren. Das Angebot umfasst unter anderem Schulungen in den Bereichen Tragwerksplanung, Brandschutz, Digitalisierung sowie interdisziplinäre Themen wie Projektmanagement und wird kontinuierlich erweitert. Damit richtet sich die Plattform sowohl an Berufseinsteiger als auch an erfahrene Fach- und Führungskräfte.

Dr.-Ing. Ulrich Scholz, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer, betont: „Die Anforderungen an Ingenieurinnen und Ingenieure verändern sich stetig. Eine Kernaufgabe der Ingenieurkammern ist das lebenslange Lernen zu fördern. Unser neues Portal bündelt die Weiterbildungsangebote der Ingenieurkammern und macht sie schnell und transparent auffindbar.“

Mit der neuen Weiterbildungsplattform vereinfachen die Ingenieurkammern den Zugang zu Qualifizierungsangeboten im Ingenieurwesen und unterstützen die berufliche Weiterentwicklung nachhaltig.

Hier geht es zum neuen Portal www.fortbildung.ing

Bildmaterial fortbildung.ing zum Download

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