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Eva Hämmerle

Gemeinsame Erklärung für eine EU-weite unabhängige Bauüberwachung

Gemeinsame Erklärung für eine EU-weite unabhängige Bauüberwachung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, der Verband Beratender Ingenieure VBI und die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik wenden sich an die Verantwortlichen in Bundesregierung und auf EU-Ebene, um auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer unabhängigen Bauüberwachung und das “4-Augen-Prinzip” für die Sicherheit aller Bauwerke aufmerksam zu machen. Anlass ist die am 20. März 2023 in Brüssel stattfindende Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der Türkei und Syrien. In der gemeinsamen Erklärung betonen sie, dass die Türkei in Forschung und Praxis hervorragende Erdbebenspezialisten besitzt, eine Erdbebennorm auf dem neuesten Stand der Technik hat und türkische Firmen auch im Ausland erdbebenangepasste Gebäude und bauliche Infrastrukturen in höchster Qualität erstellen. Gleichwohl hat das sichere Bauen in der Ausführung versagt – mit verheerenden Folgen.

In Deutschland bietet die unabhängige Bauüberwachung Sicherheit, dass alle Bauten die durch Normen und Regeln festgesetzte Widerständigkeit gegenüber vergleichbaren Katastrophen besitzen. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger die Etablierung einer EU-weiten unabhängigen Bauüberwachung nach dem 4-Augen-Prinzip.

Die Erklärung ist an die Bundesministerien für Wirtschaft BMWK, für das Bauwesen BMWSB und für Verkehr BMDV gesendet worden. Auf EU-Ebene wurden der Europäische Rat sowie die Kommission und das Parlament adressiert.

Foto: © Aksel Anil/Pexels

Neue eingeschränkte Bauvorlageberechtigung: BIngK & BAK warnen vor Risiken

Neue eingeschränkte Bauvorlageberechtigung: BIngK & BAK warnen vor Risiken 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer wenden sich mit einem gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wird am 15. März 2023 tagen und die Kammern fordern, den Beschluss der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zu Änderungen der „beschränkten Bauvorlageberechtigung“ und der §§ 65 ff. MBO von Ende Dezember 2022 auf die Agenda zu nehmen.

Die Kammern machen auf die Folgen und Risiken der Änderungen aufmerksam:

– Würde die beschränkte Bauvorlagenberechtigung wie geplant umgesetzt, wäre hierfür künftig nur noch ein Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen notwendig. In letzter Konsequenz hieße dies, dass Studienabgänger ohne Praxiserfahrung deutlich mehr Verantwortung zur Gewähr für Leben und körperliche Unversehrtheit und für erhebliche Sachwerte übertragen werde. Ob ein solcher Bauvorlageberechtigter eine Haftpflichtversicherung hätte, wäre fraglich, da keine Verpflichtung mehr zum Abschluss einer solchen Versicherung bestünde. Darüber hinaus gäbe es auch keine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung und keine Möglichkeit der berufsrechtlichen Aufsicht.

– Der Beschluss geht deutlich über den Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission (2018/2291) hinaus, aufgrund dessen die ARGEBAU tätig geworden ist. Die durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vorgesehene Einführung der §§ 65a – d MBO ist ausreichend. Eine Ausweitung der Regelung auf inländische Bauingenieure bedarf es nicht für die EU-Konformität. Die oben genannten Risiken hätten weitreichende Konsequenzen für Bürger, Verbraucher und öffentliche Bauherren.

Mit dem Schreiben wird gefordert, die Diskussion in der kommenden Sitzung der Fachkommission unter diesen Aspekten noch einmal aufzunehmen.

Der Appell der Kammern vom 13. März 2023 und das gemeinsame Positionspapier können hier eingesehen werden

Foto: © Wiktor Karkocha/Unsplash

Arbeitsplatz Meeting

Bauingenieurinnen: Zahlen und Fakten

Bauingenieurinnen: Zahlen und Fakten 2560 1440 Bundesingenieurkammer
30 Prozent der Studierenden des Fachs Bauingenieurwesen sind weiblich

Während zu Beginn des Jahrtausends nur jeder fünfte Studierende des Fachs Bauingenieurwesen weiblich war, lag der Anteil im WS 2021/22 bei 30 Prozent. Demgegenüber sind nur 13 Prozent der Maschinenbaustudenten weiblich. Der Anteil der weiblichen Studienanfänger ist allerdings seit sechs Jahren im Trend rückläufig. Der Anteil der nichtbestandenen Prüfungen liegt bei Frauen mit 2,8% unter dem Anteil bei Männern mit 3,8 Prozent (Vorjahr: 5 % zu 7,2 %).

Anteil der Bauingenieurinnen im Studium
28 Prozent der Bauingenieur:innen in Unternehmen sind weiblich

Der Beruf Bauingenieur:in ist bei Frauen deutlich beliebter als die gewerblichen Bauberufe und hat noch an Attraktivität gewonnen. Dabei fällt der Anteil je nach Schwerpunkt unterschiedlich hoch aus: Beim Rohrleitungsbau sind nur 11 Prozent der Bauingenieur:innen weiblich. Im Durchschnitt liegt der Frauenanteil bei Bauingenieur:innen, welche in Unternehmen tätig sind, bei 28 Prozent. Ein Arbeitsplatz in der öffentlichen Verwaltung ist allerdings beliebter: Der Anteil liegt bei 46 Prozent.

Anteil Bauingenieurinnen nach Arbeitgeber

Nach Berufgruppen in Unternehmen

Frauen arbeiten lieber in der Planung: 27 Prozent in Bauplanung und -überwachung sind Frauen

Die Frauen in der Bauwirtschaft sind überwiegend in der Bauplanung und in Architektur- und Vermessungsberufen sowie in der Kalkulation und Abrechnung tätig. Hier ist auch das Anforderungsniveau deutlich höher als in den gewerblichen Berufen: Sie sind überwiegend als Spezialistinnen und studierte Expertinnen tätig.

Die Aussagen gehen auf eine aktuelle Analyse „Frauen am Bau“ des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie zurück. Die Auswertung basiert auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes, der Agentur für Arbeit und eigenen Berechnungen des HDB. Hier kann die Gesamtbetrachtung eingesehen werden.

Foto: © Christin Hume/Unsplash

KfW-Webinar: Klimafreundliches Bauen und Sanieren mit Architekten und Ingenieuren

KfW-Webinar: Klimafreundliches Bauen und Sanieren mit Architekten und Ingenieuren 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer lädt gemeinsam mit der Bundesarchitektenkammer und der KFW zum Onlineseminar „Klimafreundliches Bauen und Sanieren mit Architekten und Ingenieuren“ ein.

Wann? Mittwoch, 15.03.2023; 14:00 bis 15:30 Uhr

Das KfW-Webinar für Kammermitglieder der Ingenieur- und Architektenkammern informiert über die Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie über die bestehende BEG-Förderung in der Sanierung.

Die neue Förderung KFN gibt es seit dem 1. März 2023 als Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und löst damit die bisher vom Bundeswirtschaftsministerium verantwortete Neubauförderung im Rahmen der BEG ab.

Energie-Effizienz-Experten erhalten 2 Punkte für das Seminar.

Foto: © Chris Hemsworth/Unsplash

World Engineering Day 2023

World Engineering Day 2023 799 444 Bundesingenieurkammer

Am 4. März 2023 wird zum vierten Mal der „Internationale Tag des Ingenieurwesens für nachhaltige Entwicklung“ gefeiert. Die UNESCO hat den Tag ins Leben gerufen, um auf den Beitrag von Ingenieurleistungen für eine nachhaltigere Welt aufmerksam zu machen. Ingenieurinnen und Ingenieure stehen heute vor der Herausforderung, schnell konkrete Lösungswege zu erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. So gilt es, den Umgang mit den immer knapper werdenden natürlichen Ressourcen beim Bauen grundlegend zu überdenken.

Parallel entwickeln sie kontinuierlich Anpassungsstrategien für die sich verändernden klimatischen sowie gesellschaftlichen Anforderungen an das Bauen. Hierbei können sich Gesellschaften schon immer auf die innovativen Potenziale der in Wissenschaft und Planung tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure verlassen. Der World Engineering Day soll Ansporn sein, weiterhin weltweit aktiv die Zukunft mitzugestalten.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Ingenieurinnen und Ingenieure können zum Motor des Wandels werden. Gesellschaftliche Entwicklungen waren immer auch dank ihres Mutes, neue Wege zu beschreiten, möglich. Veränderungsbereitschaft ist Teil der DNA des Berufsstandes. Lassen Sie uns vorangehen und an Lösungen arbeiten.“

Die World Federation of Engineering Organisations (WFEO) umfasst heute rund 15 Millionen Ingenieurinnen und Ingenieure. In Deutschland vertreten die Kammern die Interessen von 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren. In den letzten Jahren stieg der Frauenanteil im Bauingenieurwesen kontinuierlich an und liegt heute bei durchschnittlich 31 Prozent.

„Engineering innovation for a more resilient world“

„Der Klimawandel folgt Naturgesetzen und die sind gnadenlos“

Dipl.-Ing. Christian Wrede, Bollinger+Grohmann, zeigt in einem Interview mit dem Kammerspiegel der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen auf, was der Berufsstand und insbesondere die Tragwerksplaner tun können, um die Klimaeerwärmung zu stoppen.

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„Wir haben viele Gleichgesinnte und können was bewegen“

Die bayerische Bauwirtschaft hat in einem breiten Verbund zahlreicher Branchenvertreter einen Maßnahmenkatalog zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und des Abfallaufkommens am Bau erarbeitet. Prof. Dr. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, spricht im Deutschen Ingenieurblatt über seine Motivation hinter dem von ihm initiierten Projekt.

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Zirkularität im Bauwesen: Baustoffrecycling und Urban Mining

Prof. Dr.-Ing. Anja Rosen, eine der führenden deutschen Expertinnen zum Thema Wiederverwertung von Baustoffen, und der Fachjournalist Prof. Dr.-Ing. Falk Jaeger erörterten, was getan werden kann, um ein ressourcenschonendes Bauen zu fördern. Das Gespräch wurde auf Einladung der Hamburgischen Ingenieurkammer – Bau als Online-Veranstaltung geführt.

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Bauen mit und im Bestand

Das Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2023 der Bundesingenieurkammer zeigt die Facetten des Bauens mit und im Bestand. Darüber hinaus wird die Perspektive einer jungen Generation von Tragwerksplanenden zum „Ganzheitlich sinnhaft bauen“ vorgestellt. Mit seiner Bandbreite möchte das Jahrbuch einen Beitrag zum baukulturellen Diskurs unseres Landes leisten, an dem sich der gesamte Berufsstand intensiv beteiligt.

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Deutscher Ingenieurbaupreis 2022

Die Jurorin und Juroren wählten unter Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Jan Akkermann neben dem Staatspreis vier weitere Projekte für ihre besondere Leistungen im Ingenieurbau aus. Der Aspekt der Nachhaltigkeit war bei allen Projekten zentral. Dies umfasst die Verwendung von langlebigen Werkstoffen bis hin zu Konstruktionen, die ressourcenschonendes und energieeffizientes Bauen im Blick haben. Zwei Auszeichnungen gingen an Sanierungen.

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Fotos: © Pixabay

BIngK Stellungnahme Auftragswertberechnung VgV

Gemeinsame Stellungnahme: Gesunder Markt an Planungsleistungen geht verloren

Gemeinsame Stellungnahme: Gesunder Markt an Planungsleistungen geht verloren 1066 531 Bundesingenieurkammer

Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Änderung des Vergaberechts wird zu einer erheblichen Zunahme europaweiter Ausschreibungen für Planungsleistungen von Bauprojekten führen: Mit der Folge, dass die dringend benötigte Dynamik der Planung und Abwicklung von Bauprojekten noch stärker ins Stocken gerät. Schon heute werden öffentliche Hand und die teilnehmenden Unternehmen durch die Formalien und den Aufwand bei europaweiten Vergabeverfahren unverhältnismäßig belastet. Dies wird sich durch die geplante Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergaberechtsverordnung (VgV) zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen weiter fortsetzen. Aktuell geplante Bauvorhaben müssen auf die europarechtlichen Anforderungen angepasst werden. Dies wird zu weiteren Verzögerungen führen.

Auch der Wettbewerb wird durch die geplante Änderung eingeschränkt werden. Für viele Mitgliedsbüros der Ingenieurkammern ist dies bereits heute Grund, an öffentlichen Vergabeverfahren nur noch zurückhaltend teilzunehmen. Der Rückzug der Ingenieurbüros von der öffentlichen Auftragsvergabe wird sich dadurch weiter verstärken. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Städte und Kommunen durch den ausbleibenden Wettbewerb. Appelle der planenden Berufe, sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden und über diese Streitfrage Rechtssicherheit zu erlangen, blieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jedoch ungehört. Dies stößt auf Unverständnis, da es gerade bei Planungsleistungen offenkundig keinen europäischen Anbietermarkt gibt. In einer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die Verbände heute erneut an die Bundesregierung, die Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung nicht abzusenken.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Durch das Nichthandeln geht ein gesunder und gut funktionierender Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen unwiederbringlich verloren. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittleren Strukturen in der Region getragen. Ein flächendeckendes Planungswesen ist eine wichtige Säule für das beschleunigte Bauen und die Bau-, Energie- und Klimawende. Umso unverständlicher ist diese bewusste Inkaufnahme der strukturellen Verwerfungen durch den Gesetzgeber. Wir appellieren, schnellstmöglich mit allen geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um einen Baustopp in vielen Bereichen zu vermeiden.“

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure

Ein gesunder Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen geht unwiederbringlich verloren

Ein gesunder Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen geht unwiederbringlich verloren 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 1. März 2023. Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt Entwurf zur Änderung des Vergaberechts wird zu einer erheblichen Zunahme europaweiter Ausschreibungen für Planungsleistungen von Bauprojekten führen: Mit der Folge, dass die dringend benötigte Dynamik der Planung und Abwicklung von Bauprojekten noch stärker ins Stocken gerät. Schon heute werden öffentliche Hand und die teilnehmenden Unternehmen durch die Formalien und den Aufwand bei europaweiten Vergabeverfahren unverhältnismäßig belastet. Dies wird sich durch die geplante Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergaberechtsverordnung (VgV) zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen weiter fortsetzen. Aktuell geplante Bauvorhaben müssen auf die europarechtlichen Anforderungen angepasst werden. Dies wird zu weiteren Verzögerungen führen.

Auch der Wettbewerb wird durch die geplante Änderung eingeschränkt werden. Für viele Mitgliedsbüros der Ingenieurkammern ist dies bereits heute Grund, an öffentlichen Vergabeverfahren nur noch zurückhaltend teilzunehmen. Der Rückzug der Ingenieurbüros von der öffentlichen Auftragsvergabe wird sich dadurch weiter verstärken. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Städte und Kommunen durch den ausbleibenden Wettbewerb. Appelle der planenden Berufe, sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden und über diese Streitfrage Rechtssicherheit zu erlangen, blieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jedoch ungehört. Dies stößt auf Unverständnis, da es gerade bei Planungsleistungen offenkundig keinen europäischen Anbietermarkt gibt. In einer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die Verbände heute erneut an die Bundesregierung, die Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung nicht abzusenken.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Durch das Nichthandeln geht ein gesunder und gut funktionierender Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen unwiederbringlich verloren. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittleren Strukturen in der Region getragen. Ein flächendeckendes Planungswesen ist eine wichtige Säule für das beschleunigte Bauen und die Bau-, Energie- und Klimawende. Umso unverständlicher ist diese bewusste Inkaufnahme der strukturellen Verwerfungen durch den Gesetzgeber. Wir appellieren, schnellstmöglich mit allen geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um einen Baustopp in vielen Bereichen zu vermeiden.“

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
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Bundesbauministerin warnt vor Folgen eines Baurückgangs

Bundesbauministerin warnt vor Folgen eines Baurückgangs 2048 1140 Bundesingenieurkammer

Klare Worte von Bundesbauministerin Klara Geywitz im Verbändegespräch Wohnungsbau: Einen Rückgang der Bautätigkeiten hätte aufgrund der Relevanz der gesamten Branche erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft Deutschlands.

Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, macht auf die Folgewirkungen aufmerksam: „Mühsam im Planungs- und Bauwesen aufgebaute Kapazitäten können nicht je nach Konjunktur runtergefahren oder aktiviert werden. Diese sind dann unwiederbringlich verloren.“

Die Bundesingenieurkammer fordert eine ausreichende und leicht handhabbare Förderkulisse. Dem Bausektor sollten keine weiteren kosten- und zeitintensiven Regelwerke aufgebürdet werden. Im Gegenteil, da wo möglich muss Bauen vereinfacht und beschleunigt werden. Mehr Digitalisierung auch schon in Genehmigungsverfahren wäre eine richtungsweisende Maßnahme.

Das Verbändegespräch fand am 24. Februar 2023 in Berlin statt. Am Morgen wies der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) auf aktuelle Marktzahlen des Statistischen Bundesamtes für 2022 und Prognosen für 2023 hin. Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen realen Umsatzrückgang von 9,8 Prozent. Für das Gesamtjahr 2022 ergibt sich für alle Betriebe ein Umsatzminus von preisbereinigt 5,1 Prozent. Der HDB sieht seine verhaltene Umsatzprognose bestätigt. Für 2023 erwartet er einen preisbereinigten Umsatzrückgang von 6 Prozent.

Foto: © BMSWB/Henning Schacht

Initiative pro AGB

Initiative pro AGB-Recht kritisiert Reformvorhaben

Initiative pro AGB-Recht kritisiert Reformvorhaben 1792 847 Bundesingenieurkammer

Die Initiative pro AGB-Recht (Allgemeine Geschäftsbedingungen) besteht aus rund 40 Verbänden aller wichtigen deutschen Berufs- und Wirtschaftsbranchen. Gemeinsam setzen sie sich seit mehr als 10 Jahren dafür ein, den wesentlichen Standortvorteil Deutschlands auch künftig zu sichern: faire Verträge im berechtigten Interesse aller beteiligten Vertragspartner.

Nicht nachvollziehbar ist, warum die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer diesen wesentlichen Standortvorteil Deutschlands in Frage stellen. Denn mit Beschluss vom 10. November 2022 wird der Bundesminister der Justiz gebeten, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen die angeblichen Wettbewerbsnachteile von Unternehmen im B2B-Bereich minimieren. Forderungen nach einer Lockerung des AGB-Rechts werden insbesondere von Banken und Start-ups immer wieder erhoben.

Die Initiative pro AGB-Recht warnt eindringlich davor, die Klarheit und Sicherheit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den damit verbundenen Fairness-Schutz als wesentlichen Standortvorteil Deutschlands ohne Not leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Initiative der Justizministerinnen und Justizminister wird von ihnen abgelehnt.

Foto: © Chattersnap/Unsplash

Green City

Positionspapier nachhaltiger Wohnungs- und Städtebau

Positionspapier nachhaltiger Wohnungs- und Städtebau 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) haben in einem aktuellen Positionspapier untersucht, wie mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig Umwelt und Gesundheit geschützt werden kann. Das Positionspapier wurde am 20. Februar 2023 an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke übergeben. So wird empfohlen, vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Hierfür sollen Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen angepasst werden, um dort den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau und die Ressourcenschonung festzulegen. Das Positionspapier enthält eine Reihe von Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau. Diese umfassen auch Fragestellungen der Baupreiskostensenkung, Wohnbauförderung, CO2-Bepreisung von Gebäuden und der Transformation von Regelwerken und der Aus- und Weiterbildung.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont im Zusammenhang mit der Übergabe des Berichts: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um.“

Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, sollten laut KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen so angepasst werden, dass sie sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.

Die Bundesbauministerin unterstreicht: „Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang ‚Bauen – Klimaschutz – Sozial‘.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die ebenfalls den Bericht entgegennahm, weist darauf hin: „Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“

Empfehlungen für nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau

Foto: © Chattersnap/Unsplash

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