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Eva Hämmerle

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

In einem am 15. Juli 2024 veröffentlichten Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer in einem breiten Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Nachhaltiges Bauen und Lebenszyklusbetrachtung stärken

Der Bau- und Gebäudesektor spielt eine vielschichtige Rolle im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Er ist mit rund 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen nicht nur maßgeblich für den Klimawandel verantwortlich, sondern auch stark von dessen Auswirkungen betroffen. Gleichzeitig birgt er als zentraler Bereich großes Potenzial, denn durch die Implementierung effizienter und suffizienter Bauweisen, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, den Einsatz regenerativer Baumaterialien sowie zirkulärer Bauweisen und die Anwendung innovativer Technologien kann er wesentlich zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beitragen. Diese Emissionen stammen nicht nur aus dem Betrieb der Gebäude, sondern aus dem gesamten Lebenszyklus – von der Herstellung der Baumaterialien bis hin zum Rückbau und der Entsorgung. Die Bedeutung der grauen Emissionen, die während der Herstellung von Baumaterialien und Bauprodukten entstehen, nimmt kontinuierlich zu. Bei einem typischen Wohnungsneubau in Deutschland resultieren etwa die Hälfte der Treibhausgas-Emissionen und des Energieaufwands, die über einen Lebenszyklus von 50 Jahren insgesamt verursacht werden, aus der Herstellung der Baumaterialien und der Errichtung des Gebäudes1. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage können gezielte Maßnahmen identifiziert werden, um die Umweltbelastung zu minimieren.

Um die Förderung der Nachhaltigkeit im Bauwesen und die ganzheitliche Betrachtung des Lebenszyklus von Gebäuden zu intensivieren, wurden in den letzten Jahren erste wichtige Schritte unternommen. So wurde im Juli 2021 das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) eingeführt. Dieses staatliche Gütesiegel wird im Rahmen des Förderprogramms für klimafreundlichen Neubau (KfN) der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Neubauten verliehen. Dennoch schreitet die Entwicklung nicht so schnell voran, wie es wünschenswert und notwendig wäre. Andere EU-Staaten sind bereits deutlich weiter – Dänemark, die Niederlande und Frankreich haben bereits verpflichtende Grenzwerte im Ordnungsrecht verankert, eine Reihe weiterer nordischer Staaten haben mindestens eine Offenlegungspflicht beschlossen und einige andere haben die Einführung von Grenzwerten angekündigt2. Deutschland kann sich bis zum Ende dieser Legislatur keinen Stillstand erlauben. Dies wäre nicht nur mit Blick auf den Klima- und Ressourcenschutz problematisch, sondern hätte auch industriepolitisch negative Auswirkungen. Die heimische Industrie sowie kleine und mittelständische Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf die Transformation des Bauwesens einstellen und von der Entwicklung neuer Märkte profitieren können.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, noch in dieser Legislaturperiode aktiv zu werden und durch die Umsetzung der folgenden Maßnahmen eine ganzheitliche Lebenszyklusbetrachtung und die Nachhaltigkeit des Bauwesens zu fördern:

1. Deklarationspflicht für große Wohn- und Nichtwohngebäude ab 2026 einführen
Mit der neuen Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) sind erstmals konkrete Anforderungen hinsichtlich der Berücksichtigung und Begrenzung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials von Gebäuden auf europäischer Ebene in Kraft getreten, die innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht überführt werden müssen.
Daher sollte für den Neubau von großen Wohn- und Nichtwohngebäuden im Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine Deklarationspflicht für das Ergebnis der Ökobilanzierung gemäß den QNG-Bilanzregeln (basierend auf DIN EN 15643 und EN 15978) eingeführt werden. Angesichts der Relevanz und Bedeutung der bevorstehenden Sanierungswelle ist es essenziell, sich auch im Gebäudebestand intensiv mit der Ökobilanzierung auseinanderzusetzen. Daher sollte diese Deklarationspflicht auch bei Sanierungen größerer Gebäude gelten, wobei vereinfachend nur die baulichen Maßnahmen bilanziert werden. Für kleinere Gebäude sollten praktikable Lösungen 3 entwickelt werden, die einfach umsetzbar sind, den Klimaschutz unterstützen und bezahlbar sind.

Diese Pflicht sollte analog zu anderen Vorgaben des GEG festgelegt werden, also für Nichtwohngebäude ab einer beheizten Fläche von 1.000 m² und für Wohngebäude mit mehr als 10 Wohneinheiten. Diese Deklarationspflicht soll ab dem Jahr 2026 gelten, um genügend Vorbereitungszeit zu gewährleisten und sicherzustellen, dass ausreichend Life-Cycle-Assessment (LCA)-Experten und Expertinnen verfügbar sind. Durch den Ausbau der Kapazitäten sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass ab spätestens 2028 die Deklarationspflicht für alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude gilt. Die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanzierung sollten insbesondere für einkommensschwache Eigentümer und Eigentümerinnen von Ein- und Zweifamilienhäusern, sowie kleinen Mehrfamilienhäusern vollumfänglich durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden. Weitere Anreize zur vorzeitigen Deklaration bei kleineren Wohn- und Nichtwohngebäuden könnten etwa durch Vorteile wie beschleunigte Bearbeitung, geringere Auflagen und eine reduzierte Steuerlast erfolgen.

2. Die Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude stärken
Öffentliche Gebäude spielen eine entscheidende Rolle als Vorbilder für Nachhaltigkeit im Bauwesen. Als sichtbare Symbole der Gemeinschaft tragen sie dazu bei, Bewusstsein zu schaffen und Standards zu setzen. Durch die Implementierung von nachhaltigen Baupraktiken und den ressourceneffizienten Einsatz umweltfreundlicher Materialien können öffentliche Gebäude nicht nur ihre eigenen Umweltauswirkungen reduzieren, sondern auch andere Bauprojekte inspirieren und dazu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen. Diese Vorbildfunktion ermöglicht es, den gesamten Bausektor auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit anzuführen und somit einen positiven Einfluss auf die Umwelt und die Gesellschaft insgesamt auszuüben.

Daher sollten alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere neue Schulen, Kitas, Pflegeheime, Verwaltungsbauten und kulturelle Einrichtungen ab März 2025 einen spezifischen Anforderungswert (QNG Premium Niveau) für die Lebenszyklus- Treibhausgasemissionen unterschreiten müssen. Perspektivisch sollte sich dieser Grenzwert nach dem Top-Down-Ansatz am vorhandenen CO₂-Restbudget orientieren.
Jede Tonne CO2-Äquivalent, die heute freigesetzt wird, hat eine deutlich größere langfristige Klimaauswirkung als Treibhausgas-Emissionen, die erst in 50 Jahren entstehen. Daher sollte zunächst bei öffentlichen Gebäuden nicht nur das Total Global Warming Potential (GWP total), sondern auch das GWP_fossil der Kostengruppe 300 (gemäß DIN 276:2018-12) sowie der Herstellungsphase (A1-A3) separat bilanziert und limitiert werden. Auf der Grundlage vorhandener Bilanzierungsmethoden und gesammelter Daten sollten entsprechende Emissionsgrenzwerte entwickelt werden, die sowohl den aktuellen als auch zukünftigen Klimaschutzzielen dienen. Die Berücksichtigung insbesondere der Module A1-A3 ist auch entscheidend, um die kumulativen EPBD-Ziele bis 2030 zu erreichen.

Ziel sollte immer der Umbau oder Sanierung vor Abriss und (Ersatz-)Neubau sein. Dies ist ressourcenschonender und verursacht bedeutend weniger THG in der Bauphase. Aktuell werden die grauen Energien und Emissionen, die im Bestandsgebäude stecken und diejenigen, die durch einen Abbruch verursacht werden (Abbruch, Abtransport, Entsorgung) nicht mitbilanziert. Dadurch stellt sich ein Ersatzneubau bilanziell oft besser dar, als er eigentlich ist. Nur wenn die grauen Emissionen und die graue Energie des Rückbaugebäudes einem geplanten Ersatzneubau in Rechnung gestellt werden, kann der tatsächliche ökologische Fußabdruck bei Abriss und Neubau ganzheitlich bewertet und reduziert werden.

3. Stakeholder Prozess zur Entwicklung eines Reduktions-Fahrplans starten
Die geforderten Maßnahmen sind nur ein kleiner, aber dringend notwendiger Schritt auf dem langen Weg hin zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität des Gebäudesektors. So müssen etwa laut EPBD alle Mitgliedstaaten bis Anfang 2027 einen Fahrplan zur Einführung von Lebenszyklus-Treibhausgasemissions-Grenzwerten mit einem Absenkpfad zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 vorlegen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Deutschland in diesem zentralen Handlungsfeld nicht den Anschluss verliert und sichergestellt wird, dass alle beteiligten Akteure und Akteurinnen und Wirtschaftszweige auf die Herausforderungen im Zuge der Bauwende vorbereitet sind.

Daher fordern wir die Einrichtung eines strukturierten und umfassenden Stakeholder-Prozesses zur Erarbeitung einer Strategie, die die Vorgaben der EPBD frühzeitig erfüllt. Im Zuge dieses Prozesses sollte auch die Weiterentwicklung der Ökobilanzierung im Rahmen des QNG diskutiert und vorangetrieben werden. Durch die Formulierung zielkonformer und praxistauglicher Randbedingungen sowie die Realisierung einer niedrigschwelligen Anwendbarkeit kann eine breitere Anerkennung erreicht werden. Zentral ist auch die Förderung und Unterstützung der Qualifikation der Beteiligten, die durch eine Qualifikationsoffensive gestärkt werden sollte, um die erforderlichen Kapazitäten aufzubauen. Indem alle Akteure und Akteurinnen umfassend einbezogen und frühzeitig klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, entstehen Akzeptanz und ein gemeinsames Verständnis. So können alle Beteiligten nicht nur von wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen profitieren, sondern auch zur Erreichung von Klima- und Ressourcenschutzzielen beitragen.

Foto: (c) Architectural Visualiszation

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung

Breites Bündnis fordert Maßnahmen zur Stärkung der Lebenszyklusbetrachtung 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 15. Juli 2024. In einem heute veröffentlichten Forderungspapier appelliert die Bundesingenieurkammer in einem breiten Bündnis an die Bundesregierung, Maßnahmen zur Förderung der Lebenszyklusbetrachtung im Bauwesen umzusetzen. Dies ist von zentraler Bedeutung, um Klima- und Ressourcenschutz voranzubringen, die Grundlagen für einen wirtschaftlich starken, zukunftssicheren Bausektor zu schaffen und nicht den Anschluss an die Vorreiter in Europa zu verlieren.

Die kürzlich novellierte europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) stellt erstmals Anforderungen, die Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden zu erfassen und zukünftig deutlich zu reduzieren. Daher braucht es neue Politikinstrumente, um Klimaneutralität und Nachhaltigkeit zu erreichen und dabei die Wettbewerbsfähigkeit des Bausektors zu sichern. Durch eine umfassende Ökobilanz können die Umweltauswirkungen eines Gebäudes über den gesamten Lebenszyklus analysiert und bewertet werden. Auf dieser Grundlage ist es möglich, gezielt Maßnahmen zu identifizieren, die Umweltbelastungen minimieren.

Eine der Hauptforderungen des gemeinsamen Appells ist die Einführung einer Deklarationspflicht für die Ökobilanzierung im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Neubauten und größere Sanierungen ab 2026. Die Pflicht soll schrittweise auf alle neuen Wohn- und Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Für einkommensschwache Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie kleinen Mehrfamilienhäusern sollen die zusätzlichen Kosten einer Ökobilanz durch eine sozial gestaffelte Förderung abgedeckt werden.

Darüber hinaus sollen öffentliche Gebäude eine beispielgebende Rolle spielen und als sichtbare Symbole für nachhaltiges Bauen dienen. Ab März 2025 sollen alle neu errichteten öffentlichen Gebäude, insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Pflegeheime und Verwaltungsgebäude, konkrete Anforderungen für die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen erfüllen. Dies soll durch den Einsatz ressourceneffizienter und umweltfreundlicher Materialien sowie durch den Umbau oder die Sanierung bestehender Gebäude anstelle von Neubauten erreicht werden.

Forderungspapier zum Download

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Gebäudetyp-E-Gesetz auf den Weg gebracht

Gebäudetyp-E-Gesetz auf den Weg gebracht 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf zur „zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus“ in die Ressortabstimmung gegeben. Durch eine Ergänzung des Bauvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen künftig Abweichungen von den „anerkannten Regeln der Technik“ zwischen fachkundigen Unternehmern in Architekten-, Ingenieur- und Bauträgerverträgen rechtssicher ermöglicht werden. Die Schutzrechte für Verbraucher und nicht fachkundige Unternehmer sollen unverändert gelten. Das „Gebäudetyp-E-Gesetz“ könnte im Frühjahr 2025 in Kraft treten. Für die Wirtschaft hat das Bundesjustizministerium eine mögliche Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands von über zwei Milliarden Euro errechnet, sobald das Gesetz in Kraft tritt.

„Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz könnten die planenden Berufe auch die notwendigen rechtlichen Gestaltungsspielräume erhalten, um mit ihren Kernkompetenzen das Bauen schneller und kostengünstiger zu ermöglichen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure sind dafür ausgebildet, qualifiziert und erfahren, ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern die jeweils individuell optimalen Lösungen zu erarbeiten. Das Gebäudetyp-E-Gesetz, für das sich die Bundesingenieurkammer eingesetzt hat, wäre ein wichtiger Baustein, um aus dem Müssen wieder mehr ein Können werden zu lassen.“ Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung wird bisher für ein mangelfreies Werk nach § 633 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich die Einhaltung der sogenannten anerkannten Regeln der Technik geschuldet. Dadurch sind derzeit weder innovative Bauweisen (die noch nicht „anerkannt“ sind), noch ein Verzicht auf Komfort- und Ausstattungsmerkmale rechtssicher möglich. Dadurch werden in der Praxis innovative und kostenreduzierende Bauausführungen erschwert.

Künftig soll in Bauverträgen (Gebäude und Außenanlagen) zwischen fachkundigen Unternehmen die bisherige Aufklärungspflicht entfallen, wenn eine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, die für das Bauwerk die Abweichungen entsprechend verbindlich und konkret beschreibt. Zusätzlich soll das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik nicht mehr grundsätzlich einen Sachmangel darstellen, sofern Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit gewährleistet bleiben, die Gleichwertigkeit der Ausführung gewährleistet ist und vor Ausführung über die Abweichung informiert wird.

Durch eine neue Vermutungsregel sollen künftig nur noch sicherheitsrelevante Bestimmungen zu den anerkannten Regeln der Technik gehören, hingegen Komfort- und Ausstattungsmerkmale nicht mehr.

Live-Mitschnitt Symposium „Einfach bauen“ in Berlin

Schon beim Symposium „Einfach bauen“ der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer zum Gebäudetyp-E am 18. April in Berlin, hatte Dr. Irene Pakuscher aus dem Bundesministerium der Justiz von entsprechenden Vorbereitungen berichtet. Ein Vertreter des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen stellt zudem die Pläne vor, Leitlinien und Prozessempfehlungen zum Gebäudetyp-E zu erarbeiten.

Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz soll einfaches und innovatives Bauen in Deutschland erleichtert werden. Der Planungsansatz, den die Bayerische Architektenkammer angestoßen und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau von Beginn an unterstützt hat, reduziert die Normenflut und schafft Handlungsspielräume beim Planen und Bauen.

Mit Hochdruck hatten die Kammern der planenden Berufe an der Umsetzung des Gebäudetyp-E gearbeitet. Am 17. Mai 2024 fand erneut ein Treffen von Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer mit dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann MdB (FDP), statt. Dabei unterstrichen die Planerkammern noch einmal, dass der Anpassung des Zivilrechts eine entscheidende Rolle zufällt, damit die Idee des einfachen Bauens in der Praxis zum Tragen kommen kann.

Am 21. Mai hat dann Minister Buschmann öffentlich diese Sichtweise bekräftigt: „Es geht um das Bauvertragsrecht. Wir wollen es einfacher machen, auf Komfortstandards rechtssicher zu verzichten – wenn die Beteiligten eines Bauprojekts dies wollen. So können Baukosten gesenkt werden. Sicherheitsstandards müssen natürlich weiterhin eingehalten werden, zum Beispiel Vorschriften über Standsicherheit oder Brandschutz. […] Gutes Wohnen hängt nicht davon ab, dass jede DIN-Norm eingehalten wird.“
Entsprechend dieser Linie ist der Gesetzesentwurf vom Bundesjustizministerium ausgestaltet und jetzt in die Ressortabstimmung gegeben worden.

Foto: (c) Bundesingenieurkammer

BIngK-Stellungnahme Referentenentwurf Anhebung der Stundensätze des JVEG

BIngK-Stellungnahme Referentenentwurf Anhebung der Stundensätze des JVEG 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer äußert sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministerium der Justiz (BMJ) zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025. In Artikel 6 des Gesetzesentwurfs ist eine pauschale Erhöhung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für öffentlich bestellte Sachverständige um 9 Prozent vorgesehen.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt grundsätzlich die pauschale inflationsbedingte Anpassung der Vergütungssätze. Sie fordert jedoch gleichzeitig dazu auf, zur Novellierung des JVEG eine zeitnah Marktanalyse durchzuführen, anhand derer die tatsächlichen marktüblichen Vergütungen in der Privatwirtschaft in den einzelnen Sachgebieten ermittelt wird. Auf dieser Grundlage sollte das JVEG novelliert werden.

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen

Berlin, 28. Juni 2024. Die Bevölkerung erwartet von Bund, Ländern und Kommunen höhere Investitionen in die Klimaanpassung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Bundesingenieurkammer. In weiten Teilen der Bevölkerung nimmt die Angst vor den Folgen von extremen Wetterereignissen zu. Zwei Drittel befürchten eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Mehr als 90 Prozent der Befragten meinen, dass der Staat mehr in die Klimaanpassung von Infrastrukturen wie Straßen, Schienen, Brücken und Dämmen investieren muss. 

Am 1. Juli 2024 tritt das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Klimaanpassung wird damit eine rechtlich verankerte Aufgabe zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Klimakrise. Bund, Länder und Kommunen werden verpflichtet, einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, wie Infrastrukturen besser gegen die Folgen klimatischer Veränderungen absichert werden können. Die Bundesregierung muss nun bis September 2025 eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ erarbeiten. Länder und Kommunen sind zudem angehalten, regionale Strategien zum besseren Schutz gegen Hitze, Hochwasser und Dürre bis Januar 2027 vorzulegen. Hierzu zählen die Bereiche Infrastruktur, Wasserwirtschaft, nachhaltiges Bauen und Flächennutzung. 

Die Bundesregierung will künftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben für die Klimaanpassung sowie zu den Schäden durch Extremwetterereignisse erheben. Noch ungelöst ist die Finanzierung: Länder und Kommunen wünschen sich neben Förderprogrammen des Bundes eine dauerhafte finanzielle Lösung für ihre Anpassungsstrategien und Umsetzungsmaßnahmen.

Dazu Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen jetzt vielfältige Klimaschutzmaßnahmen. Mögen die benötigten Investitionen auch hoch sein, führt ein Nichtstun zu deutlich höheren Folgekosten.“

Neben der erforderlichen finanziellen Unterstützung wirbt der Präsident der Bundesingenieurkammer dafür, das Bewusstsein in der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zu schärfen. „Auch wenn die Dringlichkeit von Infrastrukturanpassungen in der Bevölkerung wahrgenommen wird, so sieht man sich bei der Umsetzung häufig mit einer ‚not in my backyard‘-Mentalität konfrontiert. Dies verzögert Maßnahmen unnötig oder lässt sie komplett scheitern. Das können wir uns als Gesellschaft jedoch nicht mehr leisten.“

Über die Umfrage
Civey hat für die Bundesingenieurkammer vom 11.06. bis 13.06.2024 online 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die regionalen Ergebnisse sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler liegt bei 2,6 Prozentpunkten (Gesamtergebnis).

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
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Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen

Klimaanpassung: Bevölkerung will mehr Investitionen in Schutzmaßnahmen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bevölkerung erwartet von Bund, Ländern und Kommunen höhere Investitionen in die Klimaanpassung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Bundesingenieurkammer. In weiten Teilen der Bevölkerung nimmt die Angst vor den Folgen von extremen Wetterereignissen zu. Zwei Drittel befürchten eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Mehr als 90 Prozent der Befragten meinen, dass der Staat mehr in die Klimaanpassung von Infrastrukturen wie Straßen, Schienen, Brücken und Dämmen investieren muss.

Die Bevölkerung erwartet von Bund, Ländern und Kommunen höhere Investitionen in die Klimaanpassung. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag der Bundesingenieurkammer. In weiten Teilen der Bevölkerung nimmt die Angst vor den Folgen von extremen Wetterereignissen zu. Zwei Drittel befürchten eine Zunahme von Extremwetterereignissen. Mehr als 90 Prozent der Befragten meinen, dass der Staat mehr in die Klimaanpassung von Infrastrukturen wie Straßen, Schienen, Brücken und Dämmen investieren muss.

Am 1. Juli 2024 tritt das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz in Kraft. Klimaanpassung wird damit eine rechtlich verankerte Aufgabe zum Schutz der Bevölkerung vor den Auswirkungen der Klimakrise. Bund, Länder und Kommunen werden verpflichtet, einen verbindlichen Rahmen zu schaffen, wie Infrastrukturen besser gegen die Folgen klimatischer Veränderungen absichert werden können. Die Bundesregierung muss nun bis September 2025 eine „vorsorgende Klimaanpassungsstrategie“ erarbeiten. Länder und Kommunen sind zudem angehalten, regionale Strategien zum besseren Schutz gegen Hitze, Hochwasser und Dürre bis Januar 2027 vorzulegen. Hierzu zählen die Bereiche Infrastruktur, Wasserwirtschaft, nachhaltiges Bauen und Flächennutzung.

Die Bundesregierung will künftig regelmäßig Daten zu den Ausgaben für die Klimaanpassung sowie zu den Schäden durch Extremwetterereignisse erheben. Noch ungelöst ist die Finanzierung: Länder und Kommunen wünschen sich neben Förderprogrammen des Bundes eine dauerhafte finanzielle Lösung für ihre Anpassungsstrategien und Umsetzungsmaßnahmen.

Dazu Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen jetzt vielfältige Klimaschutzmaßnahmen. Mögen die benötigten Investitionen auch hoch sein, führt ein Nichtstun zu deutlich höheren Folgekosten.“

’not in my backyard‘-Mentalität verzögert Maßnahmen

Neben der erforderlichen finanziellen Unterstützung wirbt der Präsident der Bundesingenieurkammer dafür, das Bewusstsein in der Bevölkerung für notwendige Maßnahmen zu schärfen. „Auch wenn die Dringlichkeit von Infrastrukturanpassungen in der Bevölkerung wahrgenommen wird, so sieht man sich bei konkreten Projekten häufig mit einer ‚not in my backyard‘-Mentalität konfrontiert. Dies verzögert Maßnahmen unnötig oder lässt sie komplett scheitern. Das können wir uns als Gesellschaft jedoch nicht mehr leisten“, betont Dr. Bökamp.

Über die Umfrage
Civey hat für die Bundesingenieurkammer e. V. vom 11.06. bis 13.06.2024 online 5.000 Bundesbürgerinnen und Bundesbürger ab 18 Jahren befragt. Die regionalen Ergebnisse sind repräsentativ auf Basis einer modellbasierten, statistischen Methode für kleine Datenräume. Der statistische Fehler liegt bei 2,6 Prozentpunkten (Gesamtergebnis).

Grafik © tomazl/iStock

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen 150 150 Bundesingenieurkammer

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen

Die von der Bundesregierung angekündigten Mittelkürzungen für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, sondern bedrohen zunehmend die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger.

Zahlreiche Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Deutschland erheblich mehr in seine Infrastrukturen investieren muss. Besonders alarmierend ist dabei der Zustand vieler Brücken und Straßen, die aufgrund mangelnder Wartung und Ertüchtigung schon jetzt erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen. „Wir sprechen hier nicht von weiteren Schlaglöchern – es geht um sicherheitsrelevante Probleme der Infrastrukturbauwerke bis hin zu einem Totalversagen. Ohne ausreichend finanzielle Mittel für Instandhaltung und Sanierung nimmt die Politik fahrlässig die Gefährdung der Bevölkerung in Kauf “, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Viele der Autobahnbrücken sind bereits heute am Rande ihrer Belastungsgrenzen. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen können wir uns aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Die verlässliche staatliche Finanzierung einer sicheren Verkehrsinfrastruktur ist keine ‚Kann-Investition‘ des Staates, die man je nach Haushaltslage einfach so kürzen kann, sondern eine Pflichtaufgabe“, betont der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus, ist unverzichtbar. Die Bundesingenieurkammer warnt aber davor, dass sich der Staat bei Infrastrukturprojekten unbedacht in Abhängigkeiten begibt, für deren Folgen später der Steuerzahler aufkommen muss. Im Einzelfall können z. B. Public-Private-Partnership-Modelle zum Tragen kommen und für alle Beteiligte von Vorteil sein. Der Staat muss jedoch von Fall zu Fall die Risiken abwägen und individuell entscheiden.

Zusätzlich zur langfristig abgesicherten Finanzierung unserer Infrastrukturen spricht sich die Bundesingenieurkammer für noch mehr Dynamik der Entbürokratisierung und weiteren Beschleunigung der Genehmigungsprozesse aus.

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Bundesingenieurkammer Präsident Heinrich Bökamp

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen

Spiel mit dem Feuer – Bundesingenieurkammer warnt vor Rotstift bei Infrastrukturinvestitionen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die von der Bundesregierung angekündigten Mittelkürzungen für die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gefährden nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes, sondern bedrohen zunehmend die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Zahlreiche Studien und Berichte zeigen seit Jahren, dass Deutschland erheblich mehr in seine Infrastrukturen investieren muss. Besonders alarmierend ist dabei der Zustand vieler Brücken und Straßen, die aufgrund mangelnder Wartung und Ertüchtigung schon jetzt erhebliche Sicherheitsrisiken darstellen.

„Wir sprechen hier nicht von weiteren Schlaglöchern – es geht um sicherheitsrelevante Probleme der Infrastrukturbauwerke bis hin zu einem Totalversagen. Ohne ausreichend finanzielle Mittel für Instandhaltung und Sanierung nimmt die Politik fahrlässig die Gefährdung der Bevölkerung in Kauf “, so der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp. „Viele der Autobahnbrücken sind bereits heute am Rande ihrer Belastungsgrenzen. Ein weiteres Aufschieben von Sanierungen können wir uns aus Sicherheitsgründen nicht leisten. Die verlässliche staatliche Finanzierung einer sicheren Verkehrsinfrastruktur ist keine ‚Kann-Investition‘ des Staates, die man je nach Haushaltslage einfach so kürzen kann, sondern eine Pflichtaufgabe.“

Die langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur wurde im Koalitionsvertrag der Bundesregierung verankert. Ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus, ist unverzichtbar. Die Bundesingenieurkammer warnt aber davor, dass sich der Staat bei Infrastrukturprojekten unbedacht in Abhängigkeiten begibt, für deren Folgen später der Steuerzahler aufkommen muss. Im Einzelfall können z. B. Public-Private-Partnership-Modelle zum Tragen kommen und für alle Beteiligte von Vorteil sein. Der Staat muss jedoch von Fall zu Fall die Risiken abwägen und individuell entscheiden.

Zusätzlich zur langfristig abgesicherten Finanzierung unserer Infrastrukturen spricht sich die Bundesingenieurkammer für noch mehr Dynamik der Entbürokratisierung und weiteren Beschleunigung der Genehmigungsprozesse aus.

Foto © Till Bude

Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus

Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus 150 150 Bundesingenieurkammer

Achterbahnmodelle planen und bauen
Bundesingenieurkammer zeichnet Nachwuchstalente beim Schülerwettbewerb Junior.ING aus

Am 14. Juni 2024 würdigten die Ingenieurkammern im Deutschen Technikmuseum in Berlin die besten Teams des bundesweiten Schülerwettbewerbes „Junior.ING“. Der erste Preis der Alterskategorie bis Klasse 8 geht in diesem Jahr nach Bremen. Bundessieger in der Alterskategorie ab Klasse 9 ist ein Schüler aus Hessen. Aufgabe war es, eine funktionstüchtige Achterbahn zu planen und als Modell zu bauen. In einem ersten Schritt lobten die  Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nahmen dann am Bundesentscheid teil.

Die Zahl der Nachwuchstalente, die bei diesem anspruchsvollen Projekt teilnahmen, beeindruckte erneut: 4.458 Schülerinnen und Schüler beteiligten sich mit insgesamt 1.757 Modellen am aktuellen Wettbewerb. Vorgabe war es, dass die Achterbahn aus Fahrbahn und Tragkonstruktion besteht. Die Gestaltung konnte frei gewählt werden.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Leonard Tonske
Achterbahn „Rund um die Raute“
Klasse 7, Oberschule Am Barkhof (Bremen)

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Silas Hofmann
Achterbahn „Silverstar“
Klasse 10, Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg (Hessen)

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Nachwuchspreis Junior.ING ist eine wichtige Förderung, die zudem die Sichtbarkeit junger Talente der Ingenieurwissenschaften erhöht. Es ist beeindruckend für mich, zu sehen, mit wie viel Kreativität, technischem Verständnis und Durchhaltevermögen die Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr ihre Ideen entwickelt haben. Die Gewinnerinnen und Gewinner zeigen eindrucksvoll, dass sie das Potenzial haben, die Ingenieurbaukunst voranzubringen.“

Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Ende des Jahres im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen. Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer.

„Bei Achterbahnen denkt man zuerst an ein wildes Fahrvergnügen auf dem Jahrmarkt in kurvigen Bahnen, vergisst dabei aber leicht, dass der Bau einer Achterbahn im Grunde Verkehrswegebau im Kleinen bedeutet – wofür eine Ingenieurleistung stets die Grundlage darstellt. Die Teilnehmer am diesjährigen Junior.ING-Wettbewerb haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie vielfältig die Ideen für einen solchen ‚Verkehrsweg‘ sein können, und wie man die beim Befahren auftretenden Kräfte in den Griff bekommt – auch wenn eine Murmelbahn natürlich etwas anderes ist als eine Achterbahn im großen Maßstab. Die Jury war aber nicht nur von der Ideenvielfalt der Schüler beeindruckt, sondern auch von der handwerklichen Qualität, mit der die Modelle ausgeführt worden sind; hier gingen Planung und Ausführung sozusagen erfolgreich Hand in Hand“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner

Die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergaben jeweils einen Sonderpreis in den Altersklassen.

Sonderpreis der Deutschen Bahn 

Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Jakob Friese, Philipp Kiefmann, Damian Ostrowski und Yonne Feddersen
Achterbahn „Marble Tech“
Klasse 5, Gymnasium Farmsen (Hamburg)

Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Johannes Kütten
Achterbahn „Wilde Hilde“
Klasse 9, Gymnasium am Stefansberg, Merzig (Saarland)

Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz bei der Deutschen Bahn AG betont: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs der Ingenieurkammern zeigen eindrucksvoll, welches Potenzial in jungen Menschen steckt. Mit ihren kreativen und technisch ausgeklügelten Projekten haben sie bewiesen, dass sie Herausforderungen mit Engagement und Know-how meistern können. Der DB Sonderpreis zeichnet besonders innovative Arbeiten aus und unterstreicht die Bedeutung der Nachwuchsförderung in der Branche. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind Ansporn für alle, die sich für Technik und Innovationen interessieren.“

Sonderpreis Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller

Alterskategorie I (bis Klasse 8):

Paul Wenzel, Luisa Schönitz, Anton Hoff und Joost Beynon
Achterbahn „Jurassic Coaster“
Klasse 4 / Klasse 6, Grundschule Auf dem Seeberg, Kleinmachnow (Brandenburg)

Alterskategorie II (ab Klasse 9):

Krista Marche
Achterbahn „Terra Twist“
Klasse 9, Karolinen-Gymnasium, Rosenheim (Bayern)

Wieland Schwarzkopf, Präsident Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller, ist überzeugt davon, dass „die Förderung der Talente gerade auch in dieser sehr speziellen Sparte des Achterbahnbaus eine große Bedeutung hat. Kann man doch auf diese Art bereits den Jüngsten einen würdigen und sinnvollen ‚Spielraum‘ im wahrsten Sinne des Wortes geben, wo sie Wissen, Können, Geschicklichkeit und Talent ausprobieren können. Wer weiß, vielleicht sehen wir die eine oder den anderen später in einer der deutschen Achterbahnschmieden wieder“, so Schwarzkopf.

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn war mit 300 Euro dotiert. Der Sonderpreis des Verbands der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller umfasst die Einladung in einen Freizeitpark. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Ende des Jahres im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen.

Bildmaterial sowie weitere Informationen stellen wir kostenfrei hier zur Verfügung.

Über den Wettbewerb
Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

JuniorING Schülerwettbewerb 2024

Schülerwettbewerb Junior.ING 2024 – Achterbahnmodelle ausgezeichnet

Schülerwettbewerb Junior.ING 2024 – Achterbahnmodelle ausgezeichnet 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Am 14. Juni 2024 würdigten die Ingenieurkammern im Deutschen Technikmuseum in Berlin die besten Teams des bundesweiten Schülerwettbewerbes „Junior.ING“.  Die Aufgabenstellung lautete, eine funktionstüchtige Achterbahn zu planen und als Modell zu bauen. Der erste Preis der Alterskategorie bis Klasse 8 geht in diesem Jahr nach Bremen. Bundessieger in der Alterskategorie ab Klasse 9 ist ein Schüler aus Hessen.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die bei diesem anspruchsvollen Projekt teilnahmen, beeindruckte wieder: 4.458 Nachwuchstalente beteiligten sich mit insgesamt 1.757 Modellen am aktuellen Wettbewerb. Vorgabe war, dass die Achterbahn aus Fahrbahn und Tragkonstruktion besteht. Die Gestaltung konnte frei gewählt werden. Die drei bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Jahresende im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen.

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Leonard Tonske
Achterbahn „Rund um die Raute“
Klasse 7, Oberschule Am Barkhof (Bremen)

Schülerwettbewerb JuniorING 2024

Die Achterbahn „Rund um die Raute“ hält, was sie verspricht: Hier läuft die Kugel rund, getreu dem Fußball-Motto „das Runde muss in’s Eckige“. Einzelne Elemente, wie Looping oder Spirale, wurden vorab um Gegenstände herumgebogen und zu einer Bahn zusammengesetzt. Mit seinen Rauten lehnt sich das Tragwerk gestalterisch an den Titel an. Insgesamt ist es so ausgebildet, dass die Konstruktion auch in größeren Maßstäben umsetzbar wirkt. Die hohe Ausführungsqualität rundet den Gesamteindruck ab.

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Silas Hofmann
Achterbahn „Silverstar“
Klasse 10, Wilhelm-von-Oranien-Schule, Dillenburg (Hessen)

Schülerwettbewerb JuniorING 2024

Das Modell „Silverstar“ besticht in allen Bereichen. Die Achterbahn wurde aus Draht geformt und mit Heißkleber zu einem beeindruckenden Bauwerk zusammengefügt. Mit einer Kugellaufzeit von über 20 Sekunden nutzt die Strecke den Draht im Kreisel sowohl als Innen- als auch Außengleis. Elegantes, minimalistisches Design trifft hier auf innovative Ingenieurskunst.

Sonderpreis der Deutschen Bahn „innovatives Modell“

AK I bis Klasse 8

Jakob Friese, Philipp Kiefmann, Damian Ostrowski und Yonne Feddersen
Achterbahn „Marble Tech“
Klasse 5, Gymnasium Farmsen (Hamburg)

AK II ab Klasse 9

Johannes Kütten
Achterbahn „Wilde Hilde“
Klasse 9, Gymnasium am Stefansberg, Merzig (Saarland)

 

Sonderpreis Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller

AK I bis Klasse 8

Paul Wenzel, Luisa Schönitz, Anton Hoff und Joost Beynon
Achterbahn „Jurassic Coaster“
Klasse 4 & Klasse 6, Grundschule Auf dem Seeberg, Kleinmachnow (Brandenburg)

AK II ab Klasse 9

Krista Marche
Achterbahn „Terra Twist“
Klasse 9, Karolinen-Gymnasium, Rosenheim (Bayern)

 

 

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Der Nachwuchspreis Junior.ING ist eine wichtige Förderung, die zudem die Sichtbarkeit junger Talente der Ingenieurwissenschaften erhöht. Es ist beeindruckend für mich, zu sehen, mit wie viel Kreativität, technischem Verständnis und Durchhaltevermögen die Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr ihre Ideen entwickelt haben. Die Gewinnerinnen und Gewinner zeigen eindrucksvoll, dass sie das Potenzial haben, die Ingenieurbaukunst voranzubringen.“

Ausgewählt wurden die Preisträgerinnen und Preisträger von einer fünfköpfigen Fachjury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer.

„Bei Achterbahnen denkt man zuerst an ein wildes Fahrvergnügen auf dem Jahrmarkt in kurvigen Bahnen, vergisst dabei aber leicht, dass der Bau einer Achterbahn im Grunde Verkehrswegebau im Kleinen bedeutet – wofür eine Ingenieurleistung stets die Grundlage darstellt. Die Teilnehmer am diesjährigen Junior.ING-Wettbewerb haben eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie vielfältig die Ideen für einen solchen ‚Verkehrsweg‘ sein können, und wie man die beim Befahren auftretenden Kräfte in den Griff bekommt – auch wenn eine Murmelbahn natürlich etwas anderes ist als eine Achterbahn im großen Maßstab. Die Jury war aber nicht nur von der Ideenvielfalt der Schüler beeindruckt, sondern auch von der handwerklichen Qualität, mit der die Modelle ausgeführt worden sind; hier gingen Planung und Ausführung sozusagen erfolgreich Hand in Hand“, erläutert Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner.

Die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergaben jeweils einen Sonderpreis in den Altersklassen.

Ellen Petersson, Leiterin Lean Exzellenz bei der Deutschen Bahn AG betont: „Die Preisträgerinnen und Preisträger des Schülerwettbewerbs der Ingenieurkammern zeigen eindrucksvoll, welches Potenzial in jungen Menschen steckt. Mit ihren kreativen und technisch ausgeklügelten Projekten haben sie bewiesen, dass sie Herausforderungen mit Engagement und Know-how meistern können. Der DB Sonderpreis zeichnet besonders innovative Arbeiten aus und unterstreicht die Bedeutung der Nachwuchsförderung in der Branche. Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler sind Ansporn für alle, die sich für Technik und Innovationen interessieren.“

Wieland Schwarzkopf, Präsident Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller, ist überzeugt davon, dass „die Förderung der Talente gerade auch in dieser sehr speziellen Sparte des Achterbahnbaus eine große Bedeutung hat. Kann man doch auf diese Art bereits den Jüngsten einen würdigen und sinnvollen ‚Spielraum‘ im wahrsten Sinne des Wortes geben, wo sie Wissen, Können, Geschicklichkeit und Talent ausprobieren können. Wer weiß, vielleicht sehen wir die eine oder den anderen später in einer der deutschen Achterbahnschmieden wieder“, so Schwarzkopf.

VDV-Juror Dr. Michael Smida ergänzt: „Beindruckende selbstgebaute Kugelbahnen als Modelle für Achterbahnen zu bewerten ist ein phänomenales Vergnügen. Deshalb verleiht der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller auch mit größtem Vergnügen die Sonderpreise für die originellsten Arbeiten“.

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro, 200 Euro und 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein besonders innovatives Team war mit 300 Euro dotiert. Der Sonderpreis des Verbands der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller umfasst die Einladung in einen Freizeitpark.

Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Mit durchschnittlich 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Fotos (c) Torsten George/BIngK

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