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Eva Hämmerle

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der BAU 2023 in München überreichten die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Andrea Gebhard, und der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, ein gemeinsames Konzeptpapier der Bundeskammern mit dem Titel „Fit for Nachhaltigkeit“ an Bundesbauministerin Klara Geywitz. Zentrale Eckpunkte des Papiers sind die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ der Kammern mit dem Angebot an den Bund, ein kammergeführtes „Bundesregister Nachhaltigkeit“ einzurichten.

Hintergrund der Initiative ist die von den Bundeskammern als dringend notwendig erachtete Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Bau. Zwar hat der Bund das Thema seit 2021 als Fördertatbestand in der Gebäudeförderung verankert. Dennoch spielt Nachhaltigkeit bislang nur bei einem geringen Anteil aller Bauprojekte eine Rolle. Gründe dafür sind u.a. die zu geringen Kapazitäten an Nachhaltigkeitsexperten, mangelnde Übersicht beim Kunden hinsichtlich verschiedener Bewertungssysteme und Expertenkategorien und häufig ein vermuteter hoher Aufwand für die Erfüllung der Anforderungen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Alles, was wir bauen, muss idealerweise robust, langlebig, gestalterische wertvoll – und somit nachhaltig sein“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Architektinnen und Ingenieure verfügen bereits über großes Wissen, wie wir intelligent und zukunftsfähig unsere Städte, Quartiere und Landschaften erhalten und weiterbauen. Dennoch werden sich angesichts der Dringlichkeit des Klimawandels und Umweltschutzes Handlungsebenen verdichten und neue Vorgaben entstehen. Daher freue ich mich sehr, dass zukünftig ein qualitätsgesichertes, transparentes und flächendeckendes Weiter- und Fortbildungsangebot zur Verfügung steht. Nachhaltigkeit muss vom Spitzensport zum Breitensport werden!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die zentralen Akteure beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauen sind die planenden Berufe. Mit den föderalen Strukturen ihrer Kammern und den bereits existierenden Schulungsplattformen wird nachhaltiges Bauen flächendeckend gefördert. Nur wenn die bereits vorhandenen Strukturen genutzt werden, kommt Tempo in die Sache. Ein unabhängiges Angebot an Nachhaltigkeitsberatung stärkt das Vertrauen in die Bauwende.“

Nachhaltiges Planen und Bauen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bauherren und die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen. Es sind vor allem die frühen Planungsphasen, in denen Planerinnen und Planer den Bauherrn bei der Zielfindung unterstützen und die planerischen Weichenstellungen Richtung Nachhaltigkeit vornehmen können. Damit befinden sich die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen in der zentralen Rolle beim Nachhaltigen Bauen. Die Kammern wiederum liefern dem Berufsstand die notwendige Infrastruktur in Sachen Qualifikation und Qualitätssicherung.

Die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ adressiert die deutschlandweit 138.000 kammergeführten Architekten aller Fachrichtungen und die rund 45.000 kammergeführten Ingenieure. BAK und BIngK verfolgen mit der Qualifizierungsoffensive kurzfristig das Ziel, bereits vorhandene Fort- und Weiterbildungsangebote zu bündeln und bundesweit noch besser zugänglich zu machen. Ferner bieten BAK und BIngK dem Bund an, ein Schulungsangebot zu entwickeln, durch das die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS und perspektivisch auch für eine ordnungsrechtliche Regelung erworben werden kann. Das Ziel dahinter ist es, die Systemanbieter-unabhängige Beratungskompetenz im Markt zu stärken. Denn die Rolle eines unabhängigen Nachhaltigkeitslotsen und eine systemübergreifende Nachhaltigkeitsberatung sind in der Logik der aktuellen Gebäudeförderung nicht verankert.

In dem vorgeschlagenen kammergeführten „Bundesregister Nachhaltigkeit“ können und sollen dann diejenigen Personen geführt werden, die die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS erworben haben. Die Eintragungsmöglichkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder der Kammern. Die Intention hinter dem Bundesregister ist es, im Interesse des Verbraucherschutzes und der hohen baulichen Anforderungen die Qualität der Nachhaltigkeitsplanerinnen und -planer zu sichern. Und – Stichwort „Qualifikation muss sich lohnen“ – sicherzustellen, dass der Zugang zu besonders anspruchsvollen Geschäftsfeldern nur besonders qualifizierten Akteuren vorbehalten ist. Und schließlich kann ein solches Register eine Bündelungsfunktion übernehmen und Transparenz für Gebäudeeigentümer und Investoren schaffen.

© bundesfoto / Christina Czybik

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive 150 150 Bundesingenieurkammer

Gemeinsame Pressemitteilung BAK und BIngK

„Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive und Vorschlag für kammergeführtes Bundesregister Nachhaltigkeit

München, 17.4.2023. Anlässlich der BAU 2023 in München überreichten die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Andrea Gebhard, und der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, am 17.4.2023 im Rahmen des vom Bundesbauministerium durchgeführten Kongresses „Bauen 2023“ ein gemeinsames Konzeptpapier der Bundeskammern mit dem Titel „Fit for Nachhaltigkeit“ an Bundesbauministerin Klara Geywitz. Zentrale Eckpunkte des Papiers sind die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ der Kammern mit dem Angebot an den Bund, ein kammergeführtes „Bundesregister Nachhaltigkeit“ einzurichten.

Hintergrund der Initiative ist die von den Bundeskammern als dringend notwendig erachtete Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Bau. Zwar hat der Bund das Thema seit 2021 als Fördertatbestand in der Gebäudeförderung verankert. Dennoch spielt Nachhaltigkeit bislang nur bei einem geringen Anteil aller Bauprojekte eine Rolle. Gründe dafür sind u.a. die zu geringen Kapazitäten an Nachhaltigkeitsexperten, mangelnde Übersicht beim Kunden hinsichtlich verschiedener Bewertungssysteme und Expertenkategorien und häufig ein vermuteter hoher Aufwand für die Erfüllung der Anforderungen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Alles, was wir bauen, muss idealerweise robust, langlebig, gestalterische wertvoll – und somit nachhaltig sein“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Architektinnen und Ingenieure verfügen bereits über großes Wissen, wie wir intelligent und zukunftsfähig unsere Städte, Quartiere und Landschaften erhalten und weiterbauen. Dennoch werden sich angesichts der Dringlichkeit des Klimawandels und Umweltschutzes Handlungsebenen verdichten und neue Vorgaben entstehen. Daher freue ich mich sehr, dass zukünftig ein qualitätsgesichertes, transparentes und flächendeckendes Weiter- und Fortbildungsangebot zur Verfügung steht. Nachhaltigkeit muss vom Spitzensport zum Breitensport werden!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die zentralen Akteure beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauen sind die planenden Berufe. Mit den föderalen Strukturen ihrer Kammern und den bereits existierenden Schulungsplattformen wird nachhaltiges Bauen flächendeckend gefördert. Nur wenn die bereits vorhandenen Strukturen genutzt werden, kommt Tempo in die Sache. Ein unabhängiges Angebot an Nachhaltigkeitsberatung stärkt das Vertrauen in die Bauwende.“

Nachhaltiges Planen und Bauen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bauherren und die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen. Es sind vor allem die frühen Planungsphasen, in denen Planerinnen und Planer den Bauherrn bei der Zielfindung unterstützen und die planerischen Weichenstellungen Richtung Nachhaltigkeit vornehmen können. Damit befinden sich die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen in der zentralen Rolle beim Nachhaltigen Bauen. Die Kammern wiederum liefern dem Berufsstand die notwendige Infrastruktur in Sachen Qualifikation und Qualitätssicherung.

Die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ adressiert die deutschlandweit 138.000 kammergeführten Architekten aller Fachrichtungen und die rund 45.000 kammergeführten Ingenieure. BAK und BIngK verfolgen mit der Qualifizierungsoffensive kurzfristig das Ziel, bereits vorhandene Fort- und Weiterbildungsangebote zu bündeln und bundesweit noch besser zugänglich zu machen. Ferner bieten BAK und BIngK dem Bund an, ein Schulungsangebot zu entwickeln, durch das die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS und perspektivisch auch für eine ordnungsrechtliche Regelung erworben werden kann. Das Ziel dahinter ist es, die Systemanbieter-unabhängige Beratungskompetenz im Markt zu stärken. Denn die Rolle eines unabhängigen Nachhaltigkeitslotsen und eine systemübergreifende Nachhaltigkeitsberatung sind in der Logik der aktuellen Gebäudeförderung nicht verankert.

In dem vorgeschlagenen kammergeführten „Bundesregister Nachhaltigkeit“ können und sollen dann diejenigen Personen geführt werden, die die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS erworben haben. Die Eintragungsmöglichkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder der Kammern. Die Intention hinter dem Bundesregister ist es, im Interesse des Verbraucherschutzes und der hohen baulichen Anforderungen die Qualität der Nachhaltigkeitsplanerinnen und -planer zu sichern. Und – Stichwort „Qualifikation muss sich lohnen“ – sicherzustellen, dass der Zugang zu besonders anspruchsvollen Geschäftsfeldern nur besonders qualifizierten Akteuren vorbehalten ist. Und schließlich kann ein solches Register eine Bündelungsfunktion übernehmen und Transparenz für Gebäudeeigentümer und Investoren schaffen.

© bundesfoto / Christina Czybik

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Deutscher Brückenbaupreis 2023

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Finalisten stehen fest

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Finalisten stehen fest 2300 1294 Bundesingenieurkammer

Die sechs Nominierten zum Deutschen Brückenbaupreis 2023 stehen fest. Der Wettbewerb wird im zweijährigen Turnus in den Kategorien Fuß- und Radwegbrücken sowie Straßen- und Eisenbahnbrücken ausgeschrieben, dabei konnten sowohl Neubau- als auch Ertüchtigungsprojekte eingereicht werden.

Erstmals vergibt die Jury einen Sonderpreis an eine herausragende Lösung oder Entwicklung auf dem Weg zum klimaneutralen Bauen. Die sechs Jurorinnen und Juroren der Fachjury kürten je Kategorie drei Einreichungen.

Jeweils ein Finalist wird am 30. Mai 2023 zur festlichen Preisverleihung im Rahmen des Dresdener Brückenbausymposiums als Sieger mit dem Deutschen Brückenbaupreis 2023 ausgezeichnet. Der Preis ist ideell und stellt die höchste Auszeichnung für Ingenieurleistungen im Deutschen Brückenbau dar. Zur Preisverleihung werden Bundesminister Dr. Volker Wissing und ca. 1.300 Gäste erwartet.

Nominierungen Fuß- und Radwegbrücken

Deutscher Brückenbaupreis 2023

Brücke „Miniatur Wunderland“, Hamburg (Hamburg)
Die Brücke verbindet zwei denkmalgeschützte Gebäude, deren Fassade an sich nicht tragfähig ist. Die Ingenieurleistung ist also wörtlich hinter der Fassade verborgen. Nur durch raffinierte Auflagerung ist es möglich, das Fleet überhaupt mit der wartungsarmen, elegant reduzierten Integralbrücke zu überwinden.
Foto: panta Ingenieure

Carl-Alexander-Brücke Deutscher Brückenbaupreis

Carl-Alexander-Brücke, Dorndorf (Thüringen)
Die Stahlbrücke wurde 1892 errichtet. Statt einem Abriss und Neubau, wurde sie auf Drängen einer Bürgerinitiative einer neuen Nutzung überführt. Hierzu musste ihre Detaillierung aufgearbeitet und der Bestand erstmals ermittelt werden. So ist es gelungen, einem imposanten Bauwerk eine Nachnutzung zu geben.
Foto: IGSK/K. Enkelmann

Mühlensteg Deutscher Brückenbaupreis 2023

Mühlensteg, Besigheim (Baden-Württemberg)
Der Steg ist eine mit großer Sorgfalt im Detail geplante Weiterentwicklung der seilverspannten Fußgängerbrücke und führt das Potential des Brückentypus wie auch die Ingenieurleistung vor Augen. Als einseitig aufgehängte Verbindung zwischen West- und Altstadt geht die Brücke sensibel auf die Umgebung ein und setzt auf langlebigen Edelstahl.
Foto: Conné van d’Grachten

Nominierungen Straßen- und Eisenbahnbrücken

Pilotbrücke Stokkumer Straße, Emmerich (Nordrhein-Westfalen)
Die Brücke demonstriert, dass Verkehrsbauwerke nicht im Widerspruch zu Umwelt- und Klimaschutz stehen müssen. Geokunststoffbewehrte Erde ersetzt Beton, was die CO2-Emission beim Bau reduziert und den Baustoff nach Nutzungsende rückgewinnbar macht. Die schnelle, wirtschaftliche Bauweise minimierte Eingriffe in den Verkehr und verkürzte die Bauzeit enorm.
Foto: Heitkamp/Andreas Secci

Fuldatalbrücke Deutscher Brückenbaupreis 2023

Fuldatalbrücke, Bergshausen (Hessen)
Diese Brücke wurde mit geringem materiellen Aufwand, aber umso größerem Ingenieurwissen unterspannt, um ihre Lebenszeit zu verlängern. So konnte ein Neubau vorerst vermieden werden. Dies verdeutlicht Paradigmenwechsel zu effizienterem Ressourceneinsatz.
Foto: Ingenieurgruppe Bauen/Andreas Weber

Stadtbahnbrücke Stuttgart Deutscher Ingenieurbaupreis 2023

Stadtbahnbrücke, Stuttgart (Baden-Württemberg)
In Pionierleistung wurden moderne Carbon-Hänger eingesetzt, um die Netzwerkbogenbrücke in ihrer Schlankheit und Länge zu ermöglichen. Die Hänger sparen Material, weisen deutlich bessere Eigenschaften als klassische Stahlhänger auf und könnten im Bedarfsfall bei laufendem Verkehr ausgewechselt werden.
Foto: sbp/Patrick Grossien

Ralf Schubart (1.v.l.), Annette Bögle (2.v.l.), Anja Vehlow (m.v.), Eberhard Pelke (m.h.), Gero Marzahn (2.v.r.), Gerhard Zehetmaier (1.v.r.)

Die Fachjury erläutert zu den Nominierten des Deutschen Brückenbaupreis 2023:
„Die Projekte zeigen auf, mit welchem Ideenreichtum und Know-how deutsche Ingenieurinnen und Ingenieure Verkehrswege denken und konstruktiv umsetzen. Mobilität und Umweltschutz können und müssen zukünftig mehr denn je Hand in Hand gehen, um mit bürgerfreundlichen und verkehrsverträglichen Baumaßnahmen die mit Umfahrungen und Staus verbundenen CO2-Emissionen und Zeiten deutlich zu vermindern oder gar zu verhindern.“

Über den Preis
Der DBBP wird seit 2006 von Bundesingenieurkammer (BIngK) und dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) ausgelobt. Die Schirmherrschaft hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) inne. Weitere Sponsoren unterstützen den Preis.

Titelfoto: © panta Ingenieure

BIngK-Stellungnahme: Referententwurf GEG 2023

BIngK-Stellungnahme: Referententwurf GEG 2023 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, möglichst bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern zu beenden und fordert u. a. technologieoffene Lösungen sowie mehr Planungssicherheit für die Akteure durch inhaltlich und zeitlich verlässliche Rahmenbedingungen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein effizienter Einsatz von Wärmepumpen eine sorgfältige Planung und Umsetzung benötigt. Zur Sicherstellung der Planungs-, Montage- und Produktionskapazitäten sollten deshalb ausreichende Übergangszeiten eingeräumt werden.

BIngK-Stellungnahme GEG-Referentenentwurf

BIngK: Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf

BIngK: Stellungnahme zum GEG-Referentenentwurf 2400 1601 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt grundsätzlich das Ziel der Bundesregierung, möglichst bis zum Jahr 2045 die Nutzung von fossilen Energieträgern zu beenden und danach unter Berücksichtigung technologieoffener Lösungen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Dabei dürfen aber weder die zur Umsetzung benötigten Akteure aus Planung und Handwerk noch die zur Umsetzung verpflichteten Hauseigentümer überfordert werden. Für alle Akteure ist die Planungssicherheit und Verlässlichkeit sowohl bei den gesetzlichen Anforderungen als auch bei den Förderprogrammen essenziell. Hierzu gehören Vorgaben, die zeitlich verlässlich für eine konkret bestimmte Zeit Bestand haben. In einer Stellungnahme vom 12. April 2023 zum Gesetzesentwurf zur Änderungen des GEG (Gebäudeenergiegesetzes) erläutert die Bundesingenieurkammer ihre Standpunkte.

BIngK warnt vor Überlastung

Die Vorgabe, bereits zum 1. Januar 2024 nur noch 65%-EE-Anlagen zu verbauen, erscheint vor dem Hintergrund der gegenwärtig vorliegenden Rahmenbedingungen jedoch nicht realistisch. Vorhandene Fachkräfte müssen für die neuen Anforderungen weitergebildet werden. Neue (ungelernte) Fachkräfte benötigen eine Ausbildungszeit von ca. 2,5 bis 3 Jahren. Ebenfalls erscheint nicht gesichert, dass sich die nötige Menge an Produktion von Wärmeerzeugern bis zum Jahresende in dem erforderlichen Maß steigern lassen wird. Derzeit betragen die Lieferzeiten von Wärmepumpen zwischen sechs und zwölf Monaten.

Zudem sind beim Einsatz von Wärmepumpen die sorgfältige Planung und Umsetzung wesentlich ergebnisrelevanter als bei verbrennungsbasierten Wärmeerzeugern oder ohmschen Stromdirekt-heizungen. Schon vermeintlich kleine Fehler können zu empfindlichen Störungen der Systemeffizienz und unzumutbar hohen Betriebskosten führen. Solange die Planungs-, Montage- und Produktionskapazitäten nicht gesichert sind, sollte über eine Verschiebung der Anforderung 65%-EE nachgedacht bzw. sollten großzügigere Übergangsfristen – auch für den Fall einer Heizungshavarie – eingeräumt werden und gleichzeitig stärkere Anreize für Nutzer zum Energiesparen geschaffen werden. Riskiert werden ansonsten erhebliche Akzeptanzdefizite oder gar ein Scheitern eines wichtigen Systemwechsels aufgrund von Überlastung bzw. Übereilung.

Technologieoffenheit stärken

Die Bundesingenieurkammer hatte schon in ihren früheren Stellungnahmen stets darauf hingewiesen, dass zur Erreichung der Klimaziele ein technologieoffener Ansatz gegeben und gefördert werden muss. Der jetzige Entwurf setzt jedoch stark auf den Einbau von Wärmepumpen. Die 65-Prozent-EE-Vorgabe soll ab 1. Januar 2024 für jede neu eingebaute Heizungsanlage – unabhängig ob im Bestand oder im Neubau – gelten. Insbesondere im Bestand gestaltet sich die Umrüstung auf Wärmepumpen oft schwierig: Höhere erforderliche Systemtemperaturen senken die Effizienz und können zu einem signifikanten Anstieg der Heizkosten führen.

Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kann das Thema Schallausbreitung sowohl im Bestand als auch bei Neubauten dazu führen, dass kein geeigneter Aufstellort für das Außengerät gefunden wird. In vielen dieser Fälle sind die verfügbaren Alternativ-Wärmequellen Grundwasser und Erdwärme ebenfalls nicht verfügbar bzw. mit vertretbarem Aufwand nutzbar.

Andere Lösungen wie z.B. die Wasserstofftechnologie sind derzeit noch nicht so weit ausgereift und wirtschaftlich genug, um auch andere technische Lösungen in Erwägung zu ziehen. Biomasseheizungen müssen deshalb als alternative Technologie im Gesetz verstärkt berücksichtigt und auch bei Neubauten zugelassen werden.

Um auch im Bestand andere technologieoffene Ansätze zu ermöglichen, bzw. diesen mit Maßnahmen zur Dämmung zum Einbau von Wärmepumpen vorbereiten zu können, sollten hier längere Übergangszeiten mit entsprechenden flankierenden Fördermaßnahmen vorgesehen werden. Dies setzt eine Förderkulisse voraus, nach der zukünftig auch solche Maßnahmen gefördert werden müssen, die gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben sind.

Die bisherige Förderung von hybriden Heizungsanlagen wurde zum 14. August 2022 beendet. Damit ist ein bewährtes Instrument entfallen, welches zur Unterstützung der zwingenden Notwendigkeit der massiven Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Gebäudebeheizung geeignet ist und das zusätzlich auch geeignet ist, im Gebäudebestand flächen-wirksam zu werden.

Weitere Bewertungen finden sich in der Stellungnahme der Bundesingenieurkammer zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) u. a. Vorschriften.

Foto: © Dan Lefevbre/Unsplash

Die BIngK auf der BAU 2023

Die BIngK auf der BAU 2023 1030 553 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer ist auf der BAU 2023 mit mehreren Formaten vor Ort aktiv. Der Präsident der Bundesingenieurkammer wird zum Auftakt des BMWSB-Kongresses gemeinsam mit Bauministerin Klara Geywitz an einer Podiumsdiskussion teilnehmen. Zudem veranstaltet die BIngK eine eigenes Forum zum Thema „Mobilität der Zukunft“ und ist Kooperationspartner bei weiteren Formaten.

Kongress des BMWSB
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) veranstaltet am 17. und 18. April 2023 einen Kongress. Den Auftakt bildet die Podiumsdiskussion mit Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Thema: Neues Planen, neues Bauen – Herausforderungen der Bauwende. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, wird an der Diskussionsrunde teilnehmen. Die Veranstaltung beginnt am 17. April um 11:00 Uhr und wird auch live übertragen.

Weitere Informationen zum Programm der beiden Tage und zur Anmeldung finden sich hier.

BIngK-Forum: „Mobilität der Zukunft“
Die Bundesingenieurkammer lädt auf der BAU 2023 in München zur Podiumsdiskussion ein. Verkehrsexpertinnen und -experten sowie Vertreter der Ingenieurkammern diskutieren über die Konzepte der „Mobilität der Zukunft“. Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, bildet mit einem Impulsvortrag den Auftakt der Veranstaltung.

Wann? 19. April 2023; 15:30 Uhr
Wo? Halle/Stand B0, Messe München

Impulsvortrag: Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur

Podium:
Dipl.-Ing. Birgit Uhlig, Beraterin Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, PTV Group
Dipl.-Ing. Nils Weiland, Verkehrsplaner, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
Dipl.-Ing. Michael Kordon, Direktor Niederlassung Süd, Autobahn GmbH, und Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
M.Sc. Sebastian Steinegger, Netzwerk Junge Ingenieure, Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Moderation: Inga Glander, Bundesstiftung Baukultur

Die Bundesingenieurkammer lädt anschließend zum gemeinsamen Austausch ein.

Anmeldung: Ich nehme teil

Fachkongress Digitales Planen, Bauen und Betreiben auf der BAU 2023

Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartner des Fachkongresses Digitales Planen, Bauen und Betreiben auf der BAU 23. Die Veranstaltung findet am 18. April, von 10:30 bis 13:30 Uhr, ICM, Saal 14a, statt.  Einen Überblick zu den Fachvorträgen der Veranstaltung rund um die Digitalisierung des Bauens kann hier eingesehen werden.

Nachwuchspreis „Auf IT gebaut“

An die Vorträge schließt sich die Preisverleihung des Wettbewerbs „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ an. Seit 2002 werden innovative und praxisnahe Digitallösungen für die Bauwirtschaft ausgezeichnet. Der Wettbewerb richtet sich an die junge Generation: Studierende der baurelevanten Studiengänge, Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger sowie Start-ups. Die Schirmherrschaft des Preises hält das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz inne. Dipl.-Ing. Marcel Kaupmann, Referent der Bundesingenieurkammer, ist Jurymitglied.

Foto: © BAU München

BAU 2023: BIngK-Forum „Mobilität der Zukunft“

BAU 2023: BIngK-Forum „Mobilität der Zukunft“ 1600 900 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer lädt auf der BAU 2023 in München zur Podiumsdiskussion „Mobilität der Zukunft“ ein. Verkehrsexpertinnen und -experten sowie Vertreter der Ingenieurkammern diskutieren über die Konzepte der Zukunft. Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur, bildet mit einem Impulsvortrag den Auftakt der Veranstaltung.

Wie sieht die Mobilität der Zukunft aus?
Mehr denn je steht Mobilität im Zentrum des Wandels für Raum und Gesellschaft. Städte müssen nachhaltiger werden – und werden es bereits. Ingenieurbau, Architektur, Infrastruktur- und Stadtplanung arbeiten verzahnt an den Konzepten der Zukunft. So ist das Auto zukünftig nur noch ein integrierter Bestandteil unter vielen  in einem nahtlosen System. Die Voraussetzung für autoreduziertes Stadtleben ist die Verfügbarkeit von Mobilität beim Verlassen des Gebäudes – direkt an Arbeits- oder Wohnort.

Der Großteil der Bevölkerung in ländlichen Regionen sieht die aktuellen Mobilitätsangebot als mangelhaft an. Neue Angebote werden auf kommunaler Ebene bereits diskutiert und sind in Entstehung. Die Konzepte haben Konnektivität, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit zum Ziel. Carsharing und Ride Pooling ergänzen und erneuern heute beispielsweise den ÖPNV. So bleiben neue Mobilitätsdienste nicht mehr nur der Stadtbevölkerung vorbehalten: Auch die Regionen sind Teil der Mobilitätswende.

Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wird sich das Podium mit der Frage beschäftigen, wie Mobilität in Zukunft aussehen wird. Und wie nachhaltiger Ingenieurbau mit Stadt- und Raumplanung Hand in Hand gehen kann.

Wann? 19. April 2023, 15:30 Uhr
Wo? Halle/Stand B0.301, Messe München

Impulsvortrag: Reiner Nagel, Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Baukultur

Podium:
Dipl.-Ing. Birgit Uhlig, Beraterin Verkehrsplanung und Verkehrstechnik, PTV Group
Dipl.-Ing. Nils Weiland, Verkehrsplaner, ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mbB
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer
Dipl.-Ing. Michael Kordon, Autobahn GmbH, Direktor Niederlassung Süd und Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
M.Sc. Sebastian Steinegger, Netzwerk Junge Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Moderation: Inga Glander, Bundesstiftung Baukultur

Die Bundesingenieurkammer lädt anschließend zum gemeinsamen Austausch ein.

Anmeldung: Ich nehme teil

Foto: © Pexels/Pixabay

Gemeinsame Erklärung für eine EU-weite unabhängige Bauüberwachung

Gemeinsame Erklärung für eine EU-weite unabhängige Bauüberwachung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, der Verband Beratender Ingenieure VBI und die Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik wenden sich an die Verantwortlichen in Bundesregierung und auf EU-Ebene, um auf die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit einer unabhängigen Bauüberwachung und das “4-Augen-Prinzip” für die Sicherheit aller Bauwerke aufmerksam zu machen. Anlass ist die am 20. März 2023 in Brüssel stattfindende Internationale Geberkonferenz zur Unterstützung der Menschen in der Türkei und Syrien. In der gemeinsamen Erklärung betonen sie, dass die Türkei in Forschung und Praxis hervorragende Erdbebenspezialisten besitzt, eine Erdbebennorm auf dem neuesten Stand der Technik hat und türkische Firmen auch im Ausland erdbebenangepasste Gebäude und bauliche Infrastrukturen in höchster Qualität erstellen. Gleichwohl hat das sichere Bauen in der Ausführung versagt – mit verheerenden Folgen.

In Deutschland bietet die unabhängige Bauüberwachung Sicherheit, dass alle Bauten die durch Normen und Regeln festgesetzte Widerständigkeit gegenüber vergleichbaren Katastrophen besitzen. Deshalb fordern die unterzeichnenden Organisationen im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger die Etablierung einer EU-weiten unabhängigen Bauüberwachung nach dem 4-Augen-Prinzip.

Die Erklärung ist an die Bundesministerien für Wirtschaft BMWK, für das Bauwesen BMWSB und für Verkehr BMDV gesendet worden. Auf EU-Ebene wurden der Europäische Rat sowie die Kommission und das Parlament adressiert.

Foto: © Aksel Anil/Pexels

Impulse für den Wohnungsbau

Branchen-Bündnis warnt vor „Talfahrt beim Neubau“

Branchen-Bündnis warnt vor „Talfahrt beim Neubau“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“, in der sich dreißig Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche zusammengeschlossen haben, erwartet einen anhaltenden und sogar zunehmenden Abwärtstrend beim Neubau von Wohnungen. Der Staat müsse deshalb jetzt entschieden gegensteuern. Das bundesweit größte Branchen-Bündnis der Bau- und Immobilienwirtschaft, dem auf die Bundesingenieurkammer angehört, warnt vor einem Einbruch beim Wohnungsbau.

Das Branchen-Bündnis spricht von einer „Talfahrt, die gerade gefährlich an Tempo zulegt“. Mehr und mehr Wohnungsbauprojekte würden auf Eis gelegt. „Die bereits heute bestehenden gravierenden Engpässe auf vielen regionalen Wohnungsmärkten werden sich so weiter verschärfen “, so die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“. Letztlich drohten Kurzarbeit und Entlassungen.

Die Akteure des Wohnungsbaus in Deutschland fordern deshalb ein schnelles, konsequentes und effektives Umsteuern der Wohnungsbaupolitik von Bund und Ländern. Hierzu legt das Bündnis heute ein Positionspapier als „6-Punkte-Notplan für den Wohnungsbau“ vor. Vom Bundeskanzler über die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten bis zu den Parteispitzen – alle für den Wohnungsbau Verantwortlichen bekommen heute Post: Adressaten sind die Bundesregierung und der Bundestag sowie die Landesregierungen und Länderparlamente. Ebenso die Parteien.

Ziel müsse es sein, eine weitere Verschärfung auf den ohnehin angespannten Wohnungsmärkten zu vermeiden. Um die soziale Frage des Wohnens in den Griff zu bekommen, gebe es vor allem beim sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau erheblichen Nachholbedarf. Hier müsse der Staat deutlich mehr investieren und die Rahmenbedingungen für den Neu- und Umbau verbessern. So müsse das Baurecht erheblich schlanker werden. Darüber hinaus sei es notwendig, die Anreize für den Neubau und die Modernisierung über die bereits erfolgten Verbesserungen hinaus noch attraktiver zu machen.

Wachsende Inflation, Zinserhöhungen, steigende Energiekosten … – Aufgabe des Staates ist es, so das Wohnungsbau-Bündnis, alles daranzusetzen, negativen Bedingungen für den Neubau wirksam entgegenzutreten und das Wohnen für die Menschen wieder bezahlbar zu machen.

Konkret bedeute dies eine neue und attraktivere Förderkulisse für den Neubau. Allein beim nachhaltigen und klimafreundlichen Wohnungsneubau sei angesichts steigender Kosten eine Verzehnfachung der Förderung notwendig: Die aus dem Klima- und Transformationsfonds für die Neubauförderung bereitgestellte Summe von 1,1 Milliarden Euro müsse auf mindestens 10 Milliarden Euro pro Jahr erhöht und um eine Sozialkomponente für bezahlbare Neubaumieten ergänzt werden. Nur so sei die Wende im Neubau zu schaffen.

Bundesweit gibt es weniger als 1,1 Millionen Sozialwohnungen – für das Wohnungsbau-Bündnis ein „alarmierender Zustand“. Für den sozialen Wohnungsbau müsse der Bund seine Förderung um ein Vielfaches aufstocken – und das rasch. Die Länder müssten hier bei der Finanzierung mitziehen. Ziel müsse es sein, in diesem Jahrzehnt 100.000 Sozialwohnungen pro Jahr neu zu bauen. Zusammen mit dem Ankauf von Belegungsrechten müsse es so gelingen, bundesweit wieder auf mindestens zwei Millionen Sozialwohnungen zu kommen.

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ fordert darüber hinaus eine Offensive für mehr Wohneigentum: Da häufig Eigenkapital fehle, spricht sich das Bündnis – wie im Ampel-Koalitionsvertrag vorgesehen – für eine rasche Bereitstellung von Darlehen des Bundes aus, die das fehlende Startkapital ersetzen sollen. Wer niedrige Einkommen hat, solle darüber hinaus einen Förderbonus des Staates bekommen. Nur so hätten weite Teile der Bevölkerung überhaupt eine Chance auf Wohneigentum. Wichtig sei auch, den Kauf von Altbauwohnungen und bestehenden Wohnhäusern zu fördern, wenn diese anschließend energetisch modernisiert würden.

Die Branche fordert zudem einen „Sanierungs-Booster“: Um die energetische Sanierung voranzubringen, müsse der Staat seine Förderung deutlich verbessern. Die Zeit sei dabei ein wichtiger und drängender Faktor. Und es komme darauf an, die Modernisierungsrate deutlich zu erhöhen. So müssten die oft umfangreichen Energiespar-Sanierungen von Miethäusern deshalb deutlich besser unterstützt werden – ohne Mieterhaushalte zusätzlich zu belasten: Es sei wichtig, hier „Warmmieten-neutral“ vorzugehen. Darüber hinaus sei es notwendig, Familien und weniger einkommensstarke Haushalte mit selbstgenutztem Wohneigentum intensiver zu fördern.

Das Bündnis beklagt vor allem auch ein zu kompliziertes Baurecht, das das Bauen zudem unnötig teuer mache. Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse müssten deutlich schlanker und schneller werden. Notwendig dafür sei auch mehr Personal in den Behörden. Eine Experimentierklausel soll „schlankes Bauen“ möglich machen, so die Forderung der Branche. Gesetze, Normen und Standards sollten dabei flexibler ausgelegt werden können: Die Branche fordert mehr Beinfreiheit beim Bauen und weniger Kontrollzwang bei den Behörden. Als Beispiel nennt sie Abstriche beim Schallschutz. Darüber hinaus setzt die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ auf „Baumaterial von vor Ort“: Die heimische Rohstoffgewinnung fürs Baumaterial solle gesichert und gestärkt werden, ebenso wie der Einsatz von Recycling-Baustoffen.

Und die Branche warnt: Es wird spätestens dann, wenn die Baby-Boomer-Generation in Rente geht, einen zunehmenden Mangel an Fachkräften auf dem Bau geben. Es komme deshalb darauf an, auch jetzt in der Krise die vorhandene Manpower zu halten und künftig die Zuwanderung von Arbeitskräften zu sichern. Wichtig dabei sei es, Hürden abzubauen und qualifizierten Menschen durch ein reformiertes Fachkräfteeinwanderungsrecht den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Und zwar zu fairen, tariflichen Bedingungen. Ziel müsse es zudem sein, auch junge Menschen aus dem Ausland für eine Ausbildung im Handwerk zu gewinnen.

Diese 30 Organisationen und Verbände der Bau- und Immobilienbranche, die sich in der Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ zusammengeschlossen haben, richten das politische Positionspapier an Regierungen, Parlamente und Parteien.

Impulse für den Wohnungsbau

Foto: © Tolu Olubode/Unsplash

Neue eingeschränkte Bauvorlageberechtigung: BIngK & BAK warnen vor Risiken

Neue eingeschränkte Bauvorlageberechtigung: BIngK & BAK warnen vor Risiken 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer und die Bundesarchitektenkammer wenden sich mit einem gemeinsamen Appell an den Vorsitzenden des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen. Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz wird am 15. März 2023 tagen und die Kammern fordern, den Beschluss der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) zu Änderungen der „beschränkten Bauvorlageberechtigung“ und der §§ 65 ff. MBO von Ende Dezember 2022 auf die Agenda zu nehmen.

Die Kammern machen auf die Folgen und Risiken der Änderungen aufmerksam:

– Würde die beschränkte Bauvorlagenberechtigung wie geplant umgesetzt, wäre hierfür künftig nur noch ein Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen notwendig. In letzter Konsequenz hieße dies, dass Studienabgänger ohne Praxiserfahrung deutlich mehr Verantwortung zur Gewähr für Leben und körperliche Unversehrtheit und für erhebliche Sachwerte übertragen werde. Ob ein solcher Bauvorlageberechtigter eine Haftpflichtversicherung hätte, wäre fraglich, da keine Verpflichtung mehr zum Abschluss einer solchen Versicherung bestünde. Darüber hinaus gäbe es auch keine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung und keine Möglichkeit der berufsrechtlichen Aufsicht.

– Der Beschluss geht deutlich über den Gegenstand des Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission (2018/2291) hinaus, aufgrund dessen die ARGEBAU tätig geworden ist. Die durch den Beschluss der Bauministerkonferenz vorgesehene Einführung der §§ 65a – d MBO ist ausreichend. Eine Ausweitung der Regelung auf inländische Bauingenieure bedarf es nicht für die EU-Konformität. Die oben genannten Risiken hätten weitreichende Konsequenzen für Bürger, Verbraucher und öffentliche Bauherren.

Mit dem Schreiben wird gefordert, die Diskussion in der kommenden Sitzung der Fachkommission unter diesen Aspekten noch einmal aufzunehmen.

Der Appell der Kammern vom 13. März 2023 und das gemeinsame Positionspapier können hier eingesehen werden

Foto: © Wiktor Karkocha/Unsplash

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