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Vertragsverletzungsverfahren der KOM: Klage erhoben!

Vertragsverletzungsverfahren der KOM: Klage erhoben! 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat im Vertragsverletzungsverfahren wegen der HOAI nun Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH erhoben. Wie berichtet, hatte die Kommission bereits im November 2016 verkündet, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen des Festhaltens an den Mindest- und Höchstsätzen der HOAI zu verklagen. Dem zuvor gegangen war ein umfangreicher Schriftwechsel über einen längeren Zeitraum zwischen der Kommission und der Bundesregierung, unterstützt durch die Kammern und Verbände der betroffenen Planungsberufe. „Ein Wegfall des Preisrahmens, den die HOAI vorgibt, würde die Qualität beim Planen und Bauen massiv gefährden. Das wiederum hätte vor allem Auswirkungen für die Verbraucher“, betonte in diesem Zusammenhang der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer. „Jeder weiß, dass für einen zu niedrigen Preis keine hinreichende Qualität geliefert werden kann – das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher befürchten wir, dass nach einem Wegfall der Mindestsätze der HOAI nur noch der Preis darüber entscheidet, was bzw. wie geplant und gebaut wird. Die Qualität wäre dann zweitrangig. Wer beim Planen spart, zahlt hinterher beim Bauen drauf“, führt Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer ergänzend aus.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer rüttelt die Kommission mit der Forderung nach Aufgabe der Preisbindung v.a. im Hinblick auf die Mindestsätze an einem Grundpfeiler des bewährten Systems der Freien Berufe. Die Bundesingenieurkammer appelliert daher  an die Bundesregierung, sich weiterhin für den Erhalt der HOAI einzusetzen und verweist auf ihre eigens zu diesem Zweck eingerichtete Kampagnenseite der HOAI.  Mit der HOAI-Kampagnenseite ruft die BIngK alle Planer auf, sich für den Erhalt der HOAI stark zu machen. So können zum Beispiel entsprechende Banner von der Kampagnenseite heruntergeladen und für den eigenen Webauftritt verwendet oder über die sozialen Netzwerke verbreitet werden. Im Klageverfahren selbst wird die BIngK im Verbund mit den anderen Kammern und Verbände die Bundesregierung massiv unterstützen, u.a. durch die Beibringung eines Rechts- und eines bauökonomischen Gutachtens.

Wahlen beim BFB | BIngK-Präsident Kammeyer im Amt bestätigt, Vizepräsident Kluge neu im Vorstand

Wahlen beim BFB | BIngK-Präsident Kammeyer im Amt bestätigt, Vizepräsident Kluge neu im Vorstand 803 803 Bundesingenieurkammer

Bei ihrer Mitgliederversammlung am 21. Juni 2017 in Berlin wählten die Mitgliedsorganisationen des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) die neuen Führungsteams für das Präsidium und für den Vorstand. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, wurde im Amt des BFB-Vizepräsidenten bestätigt. Neu in den BFB-Vorstand gewählt wurde Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer. Neuer Präsident des BFB ist der Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Er folgt Dr. Horst Vinken nach, der gut dreieinhalb Jahre an der Spitze des BFB stand und satzungsgemäß nicht erneut kandidierte.

Der BFB versteht sich als Vermittler zwischen Freiberuflern und den Organen des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Darüber hinaus sensibilisiert er die Öffentlichkeit für die Belange der Freien Berufe. Auch die Vernetzung der unterschiedlichen Gruppen von Freiberuflern fällt in seinen Zuständigkeitsbereich.

Organe des BFB sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und das Präsidium. Der Vorstand bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik. Das Präsidium vertritt den BFB nach außen.

Schülerwettbewerb „IDEENsprINGen“ – Ingenieurkammern zeichnen in Berlin die besten Ingenieurtalente aus

Schülerwettbewerb „IDEENsprINGen“ – Ingenieurkammern zeichnen in Berlin die besten Ingenieurtalente aus 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 16. Juni 2017 wurden im Berliner Technikmuseum die besten Teams des bundesweiten Schülerwettbewerbs der Ingenieurkammern ausgezeichnet. Die diesjährigen Sieger der zwei Alterskategorien kommen aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für ein Mädchenteam geht nach Brandenburg.

Der Wettbewerb

Unter dem Motto „IDEENsprINGen“ waren Mädchen und Jungen deutschlandweit aufgerufen, eine Ski-Sprungschanze zu entwerfen, die sowohl als lokales Wahrzeichen denkbar wäre, aber auch ingenieurtechnischen Kriterien entspricht.

„Die Jury war von der Qualität der Entwürfe und der Gestaltung der Modelle begeistert. Es ist wirklich beachtlich, was die Schülerinnen und Schüler hier geleistet haben“, sagte Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer. „Außerdem hat uns, neben der regen bundesweiten Beteiligung, die große Resonanz bei den ‚Nachwuchs-Ingenieurinnen‘ gefreut“, so Ingolf Kluge weiter. Auch Kay Euler, Leiter Technik bei der Deutschen Bahn AG, zeigte sich beeindruckt: „Durch den Sonderpreis möchten wir als Deutsche Bahn Schülerinnen für das breite Feld der Technik begeistern und sie gleichfalls ermutigen technische Berufswege zu wählen.“ In diesem Jahr waren sechs reine Mädchen-Teams vertreten. Der Anteil der angemeldeten Schülerinnen lag bei 34,6 Prozent. Insgesamt beteiligten sich 4.664 Schülerinnen und Schüler aus zwölf Bundesländern mit 1.793 Modellen.

Seit vielen Jahren begeistern die Schülerwettbewerbe der Ingenieurkammern Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und die Öffentlichkeit. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört der Schülerwettbewerb zu einem der größten deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für den Ingenieurberuf, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Die Sieger
Den ersten Platz der Alterskategorie I (bis Klasse 8) sicherten sich Tharmika Sivayogarajah, Sila Sali, Clara Könen, Tia Demski und Hermine Frerichs vom Willy-Brandt-Gymnasium in Oer-Erkenschwick mit ihrem Modell „High-Heel“. Sieger der Alterskategorie II (ab Klasse 9) ist das Team von Endrit Hoti und Daniel Ograbek von der Schickhardt Realschule in Stuttgart mit ihrer Ski-Schan­ze „Endarco“. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn für das beste Mädchen-Team geht an Laura Pelikan und Kira Isenberg vom Johann-Wolfgang-von-Goethe-Gymnasium in Pritzwalk für ihren Entwurf „Silver-Bee“.

Ausgewählt wurden die Preisträger von einer siebenköpfigen Jury unter dem Vorsitz von Prof. Dr.-Ing. Hans Georg Reinke. Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 € dotiert. Die nachfolgenden Plätze 2 bis 5 konnten sich über 400 €, 300 €, 200 € und 100 € freuen; Platz 6 erhielt je 50 €. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn war mit 300 € dotiert.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft von Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundes­ministerin für Bildung und Forschung.

Kontakt:

Alexandra Jakob
Referentin Kommunikation
+49 (0)30 2589 882-2
+49 (0)179-509 66 53
jakob@bingk.de
www.bingk.de

BIngK Kooperationspartnerin der bautec 2018

BIngK Kooperationspartnerin der bautec 2018 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartnerin der bautec 2018. Die Kooperation mit der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik in umfasst vor allem die Durchführung eines Veranstaltungsformats für Ingenieure, die Beteiligung im KarriereCenter der bautec, die aktive Zusammenarbeit bei der Öffentlichkeitsarbeit sowie weitere Positionierungsmöglichkeiten. BIngK-Hauptgeschäftsführer Falenski wurde darüber hinaus in den Fachbeirat der bautec 2018 berufen.

Die bautec findet vom 20. bis 23.02.2018 statt und wird bereits zum 18. Mal durchgeführt.

AK Europa der BIngK konstituiert

AK Europa der BIngK konstituiert 150 150 Bundesingenieurkammer

Bei der Bundesingenieurkammer hat sich heute der neue Arbeitskreis EUROPA konstituiert. Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, die Bundesingenieurkammer bei der Wahrnehmung der berufspolitischen Vertretung der Ingenieure in Europa zu unterstützen, die Aktivitäten der Länderkammern zu bündeln und somit die berufspolitische Schlagkraft des Berufsstandes der Ingenieure insgesamt auch gegenüber Brüssel zu erhöhen.

An der Auftaktsitzung, in der es vor allem um aktuelle Entwicklungen im Rahmen der Binnenmarktstrategie der KOM und das Vertragsverletzungsverfahren wegen der Mindest- und Höchstsätze der HOAI ging,  nahmen auch drei Vertreter der EU-Kommission teil, die den AK-Mitgliedern insbesondere zu Fragen des Dienstleistungspaketes Rede und Antwort standen. Zum Vorsitzenden des Arbeitskreises wählten die Mitglieder des AK den Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Martin Böhme, der zugleich auch Beauftragter der BIngK für Europa ist und somit gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der BIngK, Martin Falenski, für die Wahrnehmung der Vor-Ort-Termine in Brüssel verantwortlich zeichnet. Die Mitglieder verständigten sich darüber hinaus auf den regelmäßigen Austausch über aktuelle europapolitische Themen und die gemeinsame Ausarbeitung von politischen Stellungnahmen und Positionspapieren.

Erste Verbesserungen in Sachen Dienstleistungspaket

Erste Verbesserungen in Sachen Dienstleistungspaket 150 150 Bundesingenieurkammer

Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat sich in seiner Sitzung am 29. Mai 2017 auf Verhandlungsmandate (sogenannte „Allgemeine Ausrichtungen“) zu zwei Vorschlägen des Dienstleistungspaketes mit dem Europäischen Parlament verständigt. Dabei geht es zum einen um die Verhältnismäßigkeitsprüfung [COM(2016) 822 final] und zum anderen um die Reform des Notifizierungsverfahrens [COM(2016) 821 final].

Die „Allgemeine Ausrichtung“ ist eine politische Einigung innerhalb des EU-Rates noch bevor das EU-Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung festlegt. Eine im Rat derart getroffene Vereinbarung kann dabei zur Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens beitragen.  Möglich ist auch, dass auf diesem Weg eine Einigung zwischen den beiden Organen erleichtert wird,  da das Parlament noch vor der Festlegung seines Standpunkts in erster Lesung über den Standpunkt des Rates unterrichtet wird.

In der Allgemeinen Ausrichtung des Rates zur Reform des Notifizierungsverfahrens (PDF) wurden zum Teil deutliche Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der KOM vorgenommen.

  • Eine Notifizierungspflicht soll erst bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Anforderungen oder Genehmigungsregelungen ausgelöst werden (Art. 3 Abs. 1), auch wird klar benannt, was grundsätzlich nicht notifiziert werden muss (Art. 3 Abs. 1a).
  • Es sind Ausnahmen von der Verpflichtung vorgesehen, die zu notifizierenden Maßnahmenentwürfe spätestens drei Monate vor deren Erlass der KOM mitzuteilen (Art. 3 Abs. 9) und die grundsätzlich mit einer Notifizierung einhergehenden Informationspflichten wurden insgesamt abgeschwächt (Art. 3 Abs. 5).
  • An der Benennung einer nationalen Behörde wird zwar festgehalten, allerdings mit dem Zusatz, dass die jeweiligen innerstaatlichen Zuständigkeiten und Befugnisse davon unberührt bleiben (Art. 9).
  • Eine Vorwarnung der KOM, einschließlich einer „Stillhaltefrist“, in welcher der betreffende Mitgliedstaat die notifizierte Maßnahme nicht erlassen darf, findet sich in der Allgemeinen Ausrichtung nicht mehr (Art. 6). Stattdessen wird vorgeschlagen, dass die KOM eine Mitteilung an den Mitgliedstaat richten kann. Die umfassende Befugnis, wonach die KOM einen verbindlichen Beschluss erlassen kann, wurde damit zumindest eingeschränkt. Als Regelfall wird stattdessen eine Empfehlung vorgeschlagen (Art. 7). Hingegen bliebe für zu notifizierende Maßnahmen im Sinne des Art. 15 Abs. 2 der Dienstleistungsrichtlinie auch nach der Allgemeinen Ausrichtung grundsätzlich ein verbindlicher Beschluss seitens der KOM möglich (Art. 6 Abs. 5).

Die Allgemeine Ausrichtung des Rates zur Verhältnismäßigkeitsprüfung (PDF) weist ebenfalls – wenn auch nur leichte  – Abweichungen zum ursprünglichen Vorschlag der KOM auf.

  • Die Begründungspflicht, die durch die Einführung bzw. die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften ausgelöst wird, wurde leicht abgeschwächt (Art. 4 Abs. 2 und 3). Eine Mitwirkung unabhängiger Kontrollstellen ist zudem nun nicht mehr vorgesehen (Art. 4 Abs. 5).
  • Die verpflichtenden Kriterien, nach der eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchzuführen ist, bleiben im Kern bestehen (Art. 6). Allerdings wurden auch hier zumindest graduelle Änderungen vorgenommen, um den „Leitlinien-Charakter“ stärker hervorzuheben. Beispielsweise soll der Umfang der Prüfung durch die Mitgliedstaaten im Verhältnis zum Inhalt und zu den Auswirkungen der Vorschrift erfolgen. In diesem Zusammenhang soll es nach dem Willen des Rates auch zweierlei Gruppen von Prüfkriterien geben – solche, die grundsätzlich immer und solche, die nur bei Relevanz zu berücksichtigen sind (Art. 6 Abs. 2).

Nach dem gegenwärtigen Zeitplan, wird der im Europäischen Parlament federführende Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) Mitte November 2017 über die Berichte zum Notifizierungsverfahren und zur Verhältnismäßigkeitsprüfung abstimmen. Ist dies erfolgt, könnten im Anschluss auf Basis der Ausschussberichte sowie der Allgemeinen Ausrichtungen die „informellen Trilogverhandlungen“ beginnen.  Das sogenannte „informelle Trilogverfahren“ ermöglicht Absprachen zwischen den Institutionen EU-Parlament, Kommission und Rat schon vor der ersten Lesung. Einigen sich die Institutionen dabei auf einen Kompromiss, kann ein Gesetz schon in der ersten Abstimmung verabschiedet und damit der Verfahrensgang erheblich verkürzt werden.

Es zeigt sich, dass der geballte politische Druck einiger Mitgliedstaaten und der betroffenen Verbände und Organisationen hier zu ersten vorzeigbaren Verbesserungen geführt hat. Nach wie vor birgt das Dienstleistungspaket jedoch aus Sicht der BIngK große Gefahren für bewährte Standards und damit für die Freiberufler in Deutschland insgesamt.

Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ von BMUB und BMWi

Konferenz „Digitalisierung im Hochbau“ von BMUB und BMWi 150 150 Bundesingenieurkammer

In Berlin fand heute die gemeinsame Konferenz des Bundesbauministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums „Digitalisierung im Hochbau“ statt. Beide Häuser betonten, dass die Implementierung von Building Information Modeling („BIM“) in Deutschland nur erfolgreich sein könne, wenn man alle Beteiligten der Wertschöpfungskette Bau einbinden und die bewährten kleinen und mittelständischen Strukturen in Deutschland erhalten würde.

Die Bundesingenieurkammer war in die Programmgestaltung eingebunden, ihr Präsident Dipl.-Ing. Kammeyer Teilnehmer des Hauptpanels. Darüber hinaus berichtete im anschließenden Fachforum „Einfach machen! BIM-Cluster stellen sich vor“ die Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz Wilhelmina Katzschmann von den Erfahrung mit der Clusterbildung in Rheinland-Pfalz, das federführend von der IK Rheinland-Pfalz initiiert wurde.

Strategie Planungsbeschleunigung in Berlin vorgestellt

Strategie Planungsbeschleunigung in Berlin vorgestellt 150 150 Bundesingenieurkammer

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat heute in Berlin die „Strategie Planungsbeschleunigung“ des BMVI vorgestellt. Sie ist die Grundlage, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu verkürzen. Nächster Schritt ist ein Planungsbeschleunigungsgesetz, das in der kommenden Legislaturperiode vorgelegt wird.

Die „Strategie Planungsbeschleunigung“ basiert auf der Arbeit einer von Minister Dobrindt eingesetzten Experten-Runde mit Vertretern aus Politik, Verbänden, Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung. Für den Verkehrsträger Schiene nahm die DB AG teil. Die Bundesingenieurkammer war in den beiden Experten-Arbeitsgruppen vertreten.

BIngK zu Gast bei Michael Theurer MdEP

BIngK zu Gast bei Michael Theurer MdEP 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 3. Mai 2017 führte die Bundesingenieurkammer ein Hintergrundgespräch mit dem Europaabgeordneten Michael Theurer (FDP), Mitglied im Ausschuss Wirtschaft und Währung (ECON). In diesem Gespräch bekräftigte der Abgeordnete Theurer gegenüber der BIngK seine ablehnende Haltung zu den Vorstößen der EU-Kommission im Rahmen des Dienstleistungspakets.

Darüber hinaus zeigte er großes Interesse an den Digitalisierungsbestrebungen der Planungs- und Baubranche in Deutschland.

Theurer unterstrich in seinen Ausführungen, dass der Grundsatz der Subsidiarität eine tragende Säule in den Beziehungen zwischen den Mitgliedsstaaten und den EU-Institutionen sei. Dieser dürfe keineswegs ausgehöhlt werden. Vor diesem Hintergrund sagte er zu, die weiteren parlamentarischen Beratungen des Dienstleistungspakets kritisch zu begleiten und bat in diesem Zusammenhang um die Zurverfügungstellung von Datenmaterial und Untersuchungen, die den kausalen Zusammenhang von Qualität und Regulierung belegen. In diesem Zusammenhang ließ sich Theurer auch den Stand zum HOAI-Vertragsverletzungsverfahren und die diesbezüglichen Aktivitäten der Planer erläutern.

Ein weiterer Aspekt des Gesprächs war die Digitalisierung des Bau- und Planungswesens in Deutschland und zwar v.a. unter dem Aspekt der Disruption, d.h. der Veränderung der Bau- und Planungslandschaft durch die Digitalisierung. Theurer zeigte sich dabei sehr interessiert, inwieweit sich vor allem die kleinen Bürostrukturen auf die künftigen Anforderungen einstellten. Insbesondere die Freiberufler neigten seiner Ansicht nach dazu, sich oftmals eher nur zögerlich auf Innovationen und neue Denkweisen einzustellen. In Bezug auf die politischen Aktivitäten der Bundesregierung und die Arbeit planen-bauen 4.0 sagte er, man müsse aufpassen, dass alle mitgenommen würden. Theurer, der auch als Kandidat der FDP bei der anstehenden Bundestagswahl antritt, sicherte auch hierbei den Freiberuflern, zu denen er einen starken familiären Bezug habe, seine Unterstützung zu.

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner der Baukulturwerkstatt

Bundesingenieurkammer ist ideeller Kooperationspartner der Baukulturwerkstatt 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 10. und 11. Mai diskutiert die Bundesstiftung Baukultur im Rahmen der Baukulturwerkstatt Ideen, Konzepte und Beispielprojekte zum Thema „Historische Schichten der Stadt“ in Mainz. Ziel der Veranstaltung ist es, das Erkennen und Bewerten von städtebaulichen Epochen zu reflektieren und Konzepte zur Berücksichtigung vorhandener Strukturen als Teil einer ganzheitlichen Stadt- und Freiraumplanung zu erarbeiten.

Etwa drei Prozent der Gebäude in Deutschland sind Baudenkmale. Dreißig Prozent der gebauten Umwelt gelten als erhaltenswerter Bestand. Dieser Bestand und die Alltagsarchitektur prägen den Großteil der Lebensräume und tragen zu Identität und Wohlbefinden bei.

Den „Historischen Schichten der Stadt“ widmet sich die Bundesstiftung Baukultur deshalb in Ihrer nächsten Baukulturwerkstatt in Mainz. Den Auftakt bilden am 10. Mai zwei Spaziergänge zu den Themen Stadtschichten und Stadtreparatur. Anschließend laden das Zentrum Baukultur Rheinland-Pfalz und die Bundesstiftung Baukultur gemeinsam zum Abendempfang in den Brückenturm Mainz ein.

Am 11. Mai findet der Werkstatttag in Kooperation mit der Landeshauptstadt Mainz im Rathaus statt. Das markante und viel diskutierte Gebäude aus den 70er Jahren mit seinem Ratssaal in Form einer Arena bietet idealen Raum für Fachimpulse und Standpunkte, die anschließend im Austausch mit den Referenten an Werkstatttischen besprochen werden

Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungs- und Arbeitsformat der Bundesstiftung Baukultur. Mit Impulsvorträgen und beispielgebenden Projekten bieten sie eine Plattform, auf der übertragbare Lösungsansätze vermittelt und diskutiert werden. Mit „Historische Schichten der Stadt“ veranstaltet die Bundesstiftung Baukultur die erste Baukulturwerkstatt in der Reihe „Erbe.Bestand.Zukunft“ – dem Themenrahmen des Baukulturberichts 2018/19.

Die Bundesingenieurkammer begleitet auch in diesem Jahr die Baukulturwerkstätten als ideeler Partner.

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