Stellungnahmen

Stellungnahme der BIngK zum Normentwurf DIN 276

Stellungnahme der BIngK zum Normentwurf DIN 276 150 150 Bundesingenieurkammer

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Juli 2017 einen Norm-Entwurf der DIN 276 veröffentlicht. Die DIN 276 betrifft die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Kosten nach HOAI.

Gegenüber der bisherigen DIN 276 wurden im Entwurf dabei u.a. folgende Änderungen vorgenommen:

1.) Die DIN 276-1 und DIN 276-4 wurden zu einer Norm zusammengefasst, dementsprechend wurde der Titel der Norm angepasst. Ferner wurden die Regelungsinhalte der DIN 277-3 in die DIN 276 übernommen.

2.) Die Kostengruppen 300 und 400 wurden so überarbeitet, dass eine einheitliche Kostengliederung für Hochbauten und für Ingenieurbauwerke vorliegt.

3.) Die Kostengruppe 500 wurde neu gefasst, so dass sie sich nun auf Außenanlagen, selbstständige Freianlagen (unabhängig von Bauwerken), Verkehrsanlagen und selbstständige Anlagen der technischen Infrastruktur erstreckt.

Die Bundesingenieurkammer hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben und dabei insbesondere eine noch erforderliche Konkretisierung der Zuordnung der Kosten der Baukonstruktion eines Ingenieurbauwerks zu der KG 300 oder KG 500 geltend gemacht.

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission

Stellungnahme der BIngK zum Dienstleistungspaket der EU-Kommission 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 weitere Maßnahmen im Rahmen ihrer Binnenmarktstrategie vorgestellt. Neben Empfehlungen für nationale Reformen bei der Regulierung von Berufen gehören dazu auch die Vorschläge zur Einführung einer Elektronischen Dienstleistungskarte, zur Überarbeitung des Notifizierungsverfahrens sowie zur Einführung eines verbindlichen Analyserasters für die Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Die Vorhaben der KOM verstoßen aus Sicht der Bundesingenieurkammer gegen das im EU-Vertrag statuierte Subsidiaritätsprinzip und stellen daher unzulässige Eingriffe in die nationalstaatlichen Kompetenzen der Mitgliedstaaten dar. Darüber hinaus erhöhen sie den bürokratischen Aufwand und sind zur Erreichung der kolportierten Ziele der KOM, die Mobilität von Dienstleistungserbringern im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen, nicht geeignet und damit unverhältnismäßig.

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt in ihrer Stellungnahme das Anliegen der Bundesregierung, das Energieeinsparrecht und die energetischen Anforderungen an Gebäude am Stand der Technik und an der Wirtschaftlichkeit zu orientieren. In diesem Zusammenhang wird die Zusammenlegung der maßgeblichen bestehenden Rechtsgrundlagen des EnEG und EEWärmeG sowie der EnEV als sinnvoll angesehen.

Für die Tätigkeit der Ingenieurinnen und Ingenieure in einem technisch anspruchsvollen Bereich fordert die Bundesingenieurkammer jedoch klare und verlässliche Rahmenvorgaben. Gerade die Wirtschaftlichkeit der durchzuführenden Maßnahmen und die einzuhaltenden Standards spielen eine wesentliche Rolle für die Akzeptanz der Bauherren und die Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Daher hält die Bundesingenieurkammer u.a. eine konkrete Definition des Wirtschaftlichkeitsbegriffes für zwingend erforderlich.

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