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alexdandrajakob

Jahrbuch „Ingenieurbaukunst“ und „Engineering Made in Germany“ erschienen

Jahrbuch „Ingenieurbaukunst“ und „Engineering Made in Germany“ erschienen 1087 1087 Bundesingenieurkammer
Das Buch kann zum Preis von 45,90 Euro online bestellt werden unter:
https://www.ernst-und-sohn.de/ingenieurbaukunst-engineering-made-in-germany
Das Buch kann zum Preis von 39,90 Euro online bestellt werden unter:
https://www.ernst-und-sohn.de/ingenieurbaukunst-engineering-made-in-germany

Anlässlich der aktuellen deutschen Ratspräsidentschaft ist das zweisprachige Buch „Ingenieurbaukunst – Engineering Made in Germany“ erschienen. Heute übergab Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, das erste Exemplar feierlich an Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.

Das Buch stellt auf Deutsch und Englisch die besten Bauwerke in Europa und weltweit vor, die zwischen 2015 und 2020 von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland umgesetzt wurden. Darüber hinaus enthält es interessante Essays zum Thema Baukultur und würdigt herausragende Ingenieurpersönlichkeiten.

Ebenfalls erschienen ist das Jahrbuch „INGENIEURBAUKUNST – MADE IN GERMANY“. Es stellt seit 2001 herausragende Bauprojekte vor, an denen Ingenieurbüros aus Deutschland weltweit federführend beteiligt waren. Manche der Bauwerke sind international bekannt und haben bereits große Anerkennung und Aufmerksamkeit erlangt. Andere sind möglicherweise noch nicht so berühmt, aber dennoch genauso bemerkenswert. Gemeinsam haben sie alle, dass die Realisierung ohne das Fachwissen und die Kreativität der Planerinnen und Planer nicht möglich gewesen wäre. Mit dem vorliegenden Jahrbuch werden erneut die beeindruckenden und vielseitigen Ingenieurleistungen in das öffentliche Bewusstsein gerückt.

Herausgegeben werden beide Publikationen von der Bundesingenieurkammer und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt.

Foto: BIngK
Cover: Verlag Ernst & Sohn

Coronakrise | Neue Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros

Coronakrise | Neue Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros 1189 1189 Bundesingenieurkammer

Am 9.11.2020 startet die 3. Befragungsrunde von Bundesarchitekten- und Bundesingenieurkammer zur Situation der Planungsbüros in Corona-Zeiten. Um die Folgen der Epidemie für Planerinnen und Planer besser einschätzen und ein auf die Bedürfnisse der Kammermitglieder zugeschnittenes Beratungs- und Unterstützungsangebot bereitstellen zu können, haben sich die Architekten- und Ingenieurkammern der Länder unter Federführung von BAK und BIngK dazu entschlossen, eine Kurzbefragung unter ihren Mitgliedern durchzuführen.

Wenn Sie selbstständiger Ingenieur oder Planer sind, möchten wir Sie herzlich einladen, sich an dieser Befragung zu beteiligen. Die Beantwortung der Fragen wird ca. 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch nehmen. Die Befragung wird vom 09.11. bis zum 15.11.2020 als Online-Befragung durchgeführt.

Die ersten beiden Befragungsrunden fanden im April sowie im Juni 2020 statt. Die Ergebnisse auf einen Blick:

HOAI 2021 | Verlässlicher Orientierungsrahmen ohne klare Aussage zur Angemessenheit

HOAI 2021 | Verlässlicher Orientierungsrahmen ohne klare Aussage zur Angemessenheit 699 699 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat hat am 6.11.2020 dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf der Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Änderungen zugestimmt. Damit kann die geänderte HOAI wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

AHO, Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK), die das Verfahren begleitet haben, sehen ein insgesamt tragfähiges, wenn auch nicht optimales Ergebnis.

Begrüßenswert sei, dass die HOAI auch künftig als verlässlicher Orientierungsrahmen zur Kalkulation von Honoraren für Architekten und Ingenieure diene. In der Begründung der Verordnung sowie in der Ermächtigungsgrundlage, dem ArchLG, finden sich deutliche Hinweise darauf, dass die nach der HOAI ermittelten Honorare angemessen sein sollen. Diese fehlten leider in der Verordnung. Damit bei Vergaben nicht verstärkt auf den Preis statt auf die Qualität geachtet werde, wäre eine eindeutige Bezugnahme auch im Wortlaut der Verordnung selbst wünschenswert gewesen. Daher appellieren AHO, BAK und BIngK an die Auftraggeberseite, weiterhin angemessene Honorare zu zahlen, auch und vor allem im Sinne der Qualität und des Verbraucherschutzes.

Erfreulich sei jedoch, dass die Fachplanungsleistungen der Anlage 1 Bauphysik, Geotechnik, Ingenieurvermessung sowie Umweltverträglichkeitsstudie künftig den Grundleistungen der HOAI gleichgestellt werden. Diese Leistungen seien integraler Bestandteil des Gesamtplanungsprozesses. Erforderlich und notwendig sei nun, die HOAI grundlegend zu modernisieren und dabei auch die Honorartafeln anzupassen.

Die Anpassung der HOAI ist Folge des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019, in dem er die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure für mit EU-Recht unvereinbar erklärt hatte. Das Gericht hatte dennoch klargestellt, dass verbindliche Mindestsätze helfen, Billigangebote zu vermeiden, die zu einem Sinken der Qualität führen können. Beanstandet wurde, dass in Deutschland Planungsleistungen auch von Dienstleistern erbracht werden dürfen, die nicht ihre fachliche Eignung nachweisen müssen. Das System der Qualitätssicherung von Planungsleistungen sei daher nicht kohärent.

BIngK warnt vor Engpässen beim Bau der Verkehrsinfrastruktur

BIngK warnt vor Engpässen beim Bau der Verkehrsinfrastruktur 734 730 Bundesingenieurkammer

Mit Besorgnis verfolgt die Bundesingenieurkammer die zunehmende Berichterstattung über Probleme der Autobahn GmbH. Demnach soll es eine erhebliche Unterfinanzierung beim Verkehrsinfrastrukturbau geben.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, plädierte in diesem Zusammenhang an die Bundesregierung, hier ein klares Zeichen hinsichtlich der Investitionssicherheit zu setzen. „Die Verkehrswege in Deutschland, vor allem die Autobahnen, sind zum Teil in einem desolaten Zustand. Schuld daran ist der massive Investitions- und Sanierungsstau der letzten Jahre und Jahrzehnte. Umso erfreuter haben wir seinerzeit den von der Bundesregierung angekündigten Hochlauf im Infrastrukturbereich zur Kenntnis genommen. Diese sehr positiven Ansätze dürfen nun nicht verwässert werden. Deutschland braucht ein funktionierendes Straßennetz. Es ist die Lebensader der deutschen Wirtschaft. Und wir brauchen hierfür eine handlungsfähige Autobahn GmbH“, betonte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp in einer aktuellen Pressemitteilung der Bundesingenieurkammer.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 | Preisverleihung virtuell

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 | Preisverleihung virtuell 786 665 Bundesingenieurkammer

Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie findet die Verleihung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2020 ausschließlich virtuell statt. Feierlich verliehen wird der Staatspreis durch Baustaatssekretärin Anne Katrin Bohle (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat), Petra Wesseler (Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung) sowie Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Präsident der Bundesingenieurkammer). Das Video der Preisverleihung steht voraussichtlich ab Januar 2021 auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat (BMI), des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) sowie der Bundesingenieurkammer zur Verfügung.

BIM World MUNICH 2020 virtuell | BIngK erneut Kooperationspartner

BIM World MUNICH 2020 virtuell | BIngK erneut Kooperationspartner 1639 1638 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der aktuellen Covid-19-Entwicklung und den neu geltenden Beschränkungen der bayerischen Staatsregierung fand die BIM World MUNICH im Jahr 2020 rein virtuell statt. Die Präsenz-Veranstaltung ist in den November 2021 verschoben.

Das neue Format, die BIM Virtual, ermöglichte auch in diesem Jahr den wichtigen Austausch und Wissenstransfer innerhalb der Baubranche. Vom 24.11. bis 25.11.2020 wurden die neuesten Themen rund um die Digitalisierung der Bau- und Gebäudeindustrie in Keynotes, Vorträgen, Podiums-Diskussionen und Webinaren präsentiert. Die Aussteller stellten sich in einem virtuellen Messebereich vor und konnten mit Besuchern durch Live-Chats und Video-Calls interagieren.

Die Bundesingenieurkammer war auch in diesem Jahr erneut Kooperationpartner der BIM World MUNICH.

MAINZER ERKLÄRUNG der Länderingenieurkammern

MAINZER ERKLÄRUNG der Länderingenieurkammern 1161 1161 Bundesingenieurkammer

Klimawandel, Digitalisierung, bezahlbarer Wohnraum, Fachkräftemangel – Deutschland und Europa stehen vor großen Herausforderungen. Die Planerinnen und Planer sind bereit, sich diesen zu stellen. Zwingend erforderlich hierfür sind jedoch geeignete Rahmenbedingungen. Anlässlich der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz haben die Ingenieurkammern der Länder ein Forderungspapier vorgelegt.

MAINZER ERKLÄRUNG
der Präsidenten der Ingenieurkammern der Länder

Ingenieurinnen und Ingenieure gestalten die Welt von morgen!

„40% unserer Emissionen werden von unseren Gebäuden erzeugt. Sie dürfen nicht so viel Energie verschwenden, sie dürfen nicht so teuer sein, sie müssen nachhaltiger werden. Deshalb werden wir ein neues europäisches Bauhaus errichten – einen Raum, in dem Architekten, Künstler, Studenten, Ingenieure und Designer gemeinsam und kreativ an diesem Ziel arbeiten. Dies ist NextGenerationEU. So schaffen wir die Welt von morgen.“

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen,
Rede zur Lage der Union, 16.09.2020 (Auszug)

Wir Ingenieurinnen und Ingenieure sind bereit, die von der EU und der Gesellschaft formulierten Herausforderungen anzunehmen.

Wir sind Innovationstreiber und verantwortungsvoll Gestaltende einer zukunftsweisenden Bau- und Technikkultur. Nur mit uns sind die ökologischen und ökonomischen Ziele auf allen Ebenen der Ingenieurkunst zu erreichen.

Ingenieurinnen und Ingenieure stehen für Qualität. Daher fordern wir:

  • Einen verlässlichen Rahmen, der Leistungen, Qualitäten und zugehöriges Honorar im Sinne des Verbraucherschutzes beschreibt.
  • Eine Gesetzgebung, die gewährleistet, dass die Vergabe von Planungsleistungen im Leistungswettbewerb erfolgt und nicht auf das Kriterium „niedrigster Preis“ reduziert wird.
  • Eine Weiterentwicklung der HOAI, die auch zukünftig angemessene Honorare für Planungsleistungen und der damit verbundenen Qualität im Baubereich sichert.

Vorstandswahlen der Bundesingenieurkammer | Dr.-Ing. Heinrich Bökamp neuer Präsident

Vorstandswahlen der Bundesingenieurkammer | Dr.-Ing. Heinrich Bökamp neuer Präsident 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Am 9. Oktober 2020 wählten die Delegierten der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung in Mainz turnusgemäß einen neuen Vorstand. Neuer Präsident der Bundesingenieurkammer ist der Beratende Ingenieur Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Nordrhein-Westfalen). Er folgt auf Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Kammeyer, der nach achtjähriger Amtszeit nicht wieder als Präsident angetreten war.

In seiner Antrittsrede dankte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp den Delegierten der Bundesingenieurkammer-Versammlung für das entgegengebrachte Vertrauen sowie dem ehemaligen Vorstand für die hervorragende Arbeit der vergangenen Jahre. Er werde gemeinsam mit dem neuen Vorstand alles daransetzen, die entsprechenden Weichen zu stellen, um den Berufsstand auch weiterhin bestmöglich für die Zukunft aufzustellen. Als wichtige Themen nannte er Digitalisierung, Klimawende, faire Vergabeverfahren, den Fachkräftemangel und nicht zuletzt angemessene Honorierung von Planungsleistungen.

Ebenfalls durch die Bundeskammerversammlung bestätigt wurden die Mitglieder des Haushaltsausschusses Dipl.-Ing. Michael Püthe (Vors.), Dipl.-Ing. Rainer Albrecht, Dipl.-Ing. Horst Döhren und Dipl.-Ing Jörg Matthes. Neu gewählt wurden Dipl.-Ing. Jörg Herrmann sowie Dipl.-Ing. Hans Stiefermann als Rechnungsprüfer. Die Amtszeit beträgt ebenfalls jeweils vier Jahre.

Die Bundesingenieurkammer (BIngK) vertritt die gemeinschaftlichen Interessen der 16 Länderingenieurkammern. Seit mehr als 30 Jahren setzt sie sich bundesweit und auf europäischer Ebene für die Belange von rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieuren ein.

Foto: Samuel Becker

Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare der Ingenieur- und Architektenleistungen

Bundestag beschließt Angemessenheitsregelung für Honorare der Ingenieur- und Architektenleistungen 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Der Bundestag hat am 8. Oktober 2020 dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der „Angemessenheit von Honoraren“.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen. Damit sind die Abgeordneten der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. BIngK, BAK und AHO, die für die Planerseite in das Anpassungsverfahren eingebunden waren, hatten mehrfach und in mehreren Stellungnahmen gefordert, der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht.

Der Beschluss war nötig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist die Ermächtigungsgrundlage für die HOAI und musste daher geändert werden.

Gewährleistungseinbehalt | gemeinsame Umfrage von VBI, BDB, BAK und BIngK

Gewährleistungseinbehalt | gemeinsame Umfrage von VBI, BDB, BAK und BIngK 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Immer wieder verlangen öffentliche und auch private Auftraggeber von Planungsbüros einen Sicherheitseinbehalt und oder – zunehmend – eine Gewährleistungsbürgschaft. Diese Zunahme von Sicherungsverlangen können zu einer finanziellen Belastung für die Planungsbüros, gerade im Hinblick auf die aktuelle Situation, führen.

VBI, BDB, BAK und BIngK führen dazu gemeinsam eine Umfrage durch, die der Situationsanalyse und ggf. der Vorbereitung einer Positionierung der Planerverbände und –organisationen dienen soll.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

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