Beiträge Von :

alexdandrajakob

Junior.ING | Neuer Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet

Junior.ING | Neuer Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern gestartet 766 766 Bundesingenieurkammer

Der Schülerwettbewerb Junior.ING der Ingenieurkammern ist in eine neue Runde gestartet. Seit dem 11. September 2020 heißt es für Schülerinnen und Schüler bundesweit: Wer plant und baut das durchdachteste Stadiondach? Aufgabe ist es, das Dach einer Stadion-Zuschauertribüne zu entwerfen.

Aber es muss auch halten, was es verspricht. Das heißt, die stabile Dachkonstruktion muss mindestens eine Last von 250 Gramm tragen. Bei der Gestaltung sind der Fantasie keine Grenzen gesetzt.

Zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien – Kategorie I bis Klasse 8 und Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil und können sich auf das große Finale im Deutschen Technikmuseum in Berlin freuen. Darüber hinaus vergibt die Deutsche Bahn erneut einen Sonderpreis für ein besonders innovatives Projekt. Anmeldeschluss ist der 30. November 2020. Die fertigen Modelle müssen bis zum 12. Februar 2021 bei der jeweiligen Länderingenieurkammer eingereicht werden.

Der Wettbewerb

Der Schülerwettbewerb wird getragen von 15 Länderingenieurkammern sowie von der Bundesingenieurkammer. Mit rund 5.000 Teilnehmenden gehört Junior.ING zu einem der größten Schülerwettbewerbe deutschlandweit. Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler ganz praktisch für Naturwissenschaft und Technik zu begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurwesens. Damit setzen die Kammern dem bestehenden Fachkräftemangel etwas entgegen und werben für den Ingenieurberuf.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

Klimarunde BAU mit Beteiligung der BIngK

Klimarunde BAU mit Beteiligung der BIngK 1133 1133 Bundesingenieurkammer

Um die Potenziale zur Einsparung von Treibhausgasen beim Planen und Bauen heben zu können, haben sich mehrere Verbände und Organisationen der Wertschöpfungskette Planen und Bauen zu der gemeinsamen Initiative Klimarunde BAU zusammengeschlossen.

So kann das breit aufgestellte Know-how aller beteiligten Akteure besser genutzt und mit ganzheitlichem Verständnis für den Klimaschutz eingesetzt werden. Die Klimarunde BAU setzt sich zum Ziel, eine übergreifende, umsetzbare Vision für klima- und ressourcenschonendes Planen und Bauen zu entwickeln. Die Planungs- und Baubranche nimmt damit ihre Verantwortung wahr, einen ihrer Größe und Relevanz angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Einsparungsziele für CO2-Emissionen und andere Treibhausgase zu leisten.

Gemeinsames Vorangehen bei Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens

Gemeinsames Vorangehen bei Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Die Architekten- und Ingenieurkammern haben beschlossen, gemeinsam bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens voranzugehen. Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen digital anzubieten.

Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank zur automatisierten Abfrage der Bauvorlageberechtigung unterstützen die Planerkammern dieses Vorhaben und bringen sich aktiv in das Musterverfahren des IT-Planungsrats ein.

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist eine von 575 Verwaltungsleistungen, die im OZG-Umsetzungskatalog als zu digitalisierende Leistung genannt ist. Mit der Bereitstellung einer gemeinsamen Datenbank ist es möglich, über die Kammerzugehörigkeit Auskunft zu geben, auf deren Basis die Behörden die Bauvorlageberechtigung beurteilen können. Diese notwendige Information im Baugenehmigungsverfahren kann damit zukünftig über eine digitale Schnittstelle automatisiert in den Gesamtprozess eingebunden werden.

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens haben sich 30 Architekten- und Ingenieurkammern zur Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ (LoI) bereit erklärt. Gegenstand des LoI ist die Bereitschaft zur Zusammenarbeit der Länderkammern zur Entwicklung einer gemeinsamen Datenbank, die über den XBau-Standard in den Digitalisierungsprozess eingebunden ist und Auskunft über die Bauvorlageberechtigung gibt.

DIngBp 2020 geht an Kienlesbergbrücke in Ulm

DIngBp 2020 geht an Kienlesbergbrücke in Ulm 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Die Kienlesbergbrücke in Ulm wird mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 ausgezeichnet. Am 21. August 2020 wählte die Jury unter Vorsitz Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek das im Dezember 2018 fertiggestellte Siegerprojekt aus.

Die Konzeptidee stammt vom Büro KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH aus Karlsruhe in Zusammenarbeit mit Knight Architects, Großbritannien. Bauherr sind die Stadtwerke Ulm. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist als Staatspreis der bedeutendste Preis für Bauingenieure in Deutschland.

Anne Katrin Bohle, Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat: „Die Arbeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren ist nicht nur bei der Entwicklung und Realisierung von Bauwerken innovativ – sie hat einen hohen baukulturellen Wert. Die Kienlesbergbrücke in Ulm steht für die Leistung, die wir mit dem Ingenieurpreis würdigen wollen: Sie schafft für Fußgänger, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer einen öffentlichen Raum, der zum Verweilen einlädt. Das Projekt in Ulm steht dabei vorbildlich für die gesellschaftliche Funktion, die Ingenieurbaukunst haben kann.“

BIngK-Präsident Hans-Ullrich Kammeyer: „Es hat mich sehr gefreut, dass auch in diesem Jahr wieder so viele Beiträge von hoher ingenieurtechnischer Qualität zum Deutschen Ingenieurbaupreis eingereicht wurden. Das hat die Entscheidung erneut sehr schwer gemacht. Mit der Kienlesbergbrücke in Ulm gewinnt ein Projekt, dass Ingenieurinnen und Ingenieure durch die vielen schwierigen Rahmenbedingungen vor große Herausforderungen gestellt hat. Diese komplizierte Aufgabe wurde auf sehr überzeugende und Ressourcen schonende Art gelöst. Das Ergebnis ist eine Kombination aus zweigleisiger Straßenbahnbrücke und breiter Fußgängerbrücke, die konstruktiv und gestalterisch außerordentlich gut gelungen ist.“

Die Bandbreite der für den Preis 2020 eingereichten Arbeiten war groß. Neben Hochbau- und konstruktiven Ingenieurbauprojekten haben sich die Teilnehmer auch dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wie Bauen im Bestand und bautechnische Lösungen aus nachwachsenden Rohstoffen gewidmet.

Neben dem Deutschen Ingenieurbaupreis wurden vier Auszeichnungen mit jeweils 5.000 Euro Preisgeld sowie drei Anerkennungen mit je 3.000 Euro vergeben.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wurde in diesem Jahr bereits zum dritten Mal in gemeinsamer Trägerschaft durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die Bundesingenieurkammer ausgelobt. Ausgezeichnet werden die Bauingenieure mit einem Geldpreis sowie einer Urkunde und die Bauherren mit einer Urkunde. Der Preis wird im Zweijahresrhythmus verliehen.
Das Wettbewerbsverfahren wurde vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung durchgeführt.

Die feierliche Verleihung des Preises findet am 24. November 2020 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin statt.

Der Jury zum Deutschen Ingenieurbaupreis 2020 gehörten an:

  • Christine Hammann, Abteilungsleiterin BW im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Berlin
  • Dr.-Ing Ralf Ruhnau, für die Bundesingenieurkammer e.V. Berlin
  • Dr.-Ing. Gudrun Djouahra, Saarbrücken
  • Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, München
  • Dr.-Ing. Jeannette Ebers-Ernst, Hannover
  • Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, Stuttgart
  • Dr.-Ing. habil. Natalie Stranghöner, Essen

Stellvertretende Jurymitglieder:

  • Dr.-Ing. Christian Müller, Berlin
  • Petra Wesseler, Präsidentin des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

Ergebnisse der Jurysitzung vom 21. August 2020:

Deutscher Ingenieurbaupreis 2020 (30.000 Euro):

Projekt: Kienlesbergbrücke, Ulm
Ingenieurbüro: KREBS + KIEFER Ingenieure GmbH, Karlsruhe
Bauherr: SWU Verkehr GmbH, Ulm

Auszeichnungen (5.000 Euro):

Projekt: U-Bahn-Haltestelle Elbbrücken, Hamburg
Ingenieurbüro: schlaich bergermann partner, Stuttgart
Bauherr: Hamburger Hochbahn AG, Hamburg

Projekt: LYNAR – 7-Geschossiger Holzneubau, Berlin
Ingenieurbüro: schäferwennigerprojekt gmbh, Berlin
Bauherr: Wohnungsbaugenossenschaft „Am Ostseeplatz“ eG

Projekt: Holzschale Synagoge, Regensburg
Ingenieurbüro: Dr. Gollwitzer – Dr. Linse Ingenieure mbH, München
Bauherr: Jüdische Gemeinde Regensburg

Projekt: Rückbau der Lahntalbrücke Limburg, Limburg an der Lahn
Ingenieurbüro: MKP GmbH, Hannover
Bauherr: DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und –bau GmbH in Vertretung des Landes Hessen für die Bundesrepublik Deutschland, Berlin

Anerkennungen (3.000 Euro):

Projekt: Holzhaus Leipzig-Lindenau
Ingenieurbüro: HÜLS Ingenieure, Blankenfelde-Mahlow
Bauherr: Baugemeinschaft Z8 GbR

Projekt: Ertüchtigung Rheinbrücke Maxau, Karlsruhe-Maxau
Ingenieurbüro: Ingenieurgruppe Bauen, Karlsruhe
Bauherr: Regierungspräsidium Karlsruhe

Projekt: Erneuerung der Eisenbahnüberführung Lange-Feld-Straße, Hannover
Ingenieurbüro: MKP GmbH, Hannover
Bauherr: DB Netz AG

„BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ | BAK, BIngK und ZDB beschließen gemeinsame Fortbildungen

„BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ | BAK, BIngK und ZDB beschließen gemeinsame Fortbildungen 1570 1570 Bundesingenieurkammer

Die zunehmende Digitalisierung bietet Planerinnen und Planern sowie den an der Bauausführung Beteiligten die Chance, ihre Leistungen aufeinander abgestimmt und somit noch effektiver zum Wohle der Auftraggeber zu erbringen. Voraussetzung hierfür sind jedoch qualifizierte und interdisziplinäre Fortbildungsangebote für die Berufsstände.

Aus diesem Grund haben Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK) und Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) beschlossen, in diesem Bereich zusammenzuarbeiten und Fortbildungen zum Thema Building Information Modeling (BIM) künftig gemeinsam nach dem „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ anzubieten.Der besondere Mehrwert der Kooperation und des gemeinsamen Zusammenwirkens besteht darin, dass die Planenden und die Bauausführenden von Anfang an in der BIM-Methodik geschult werden, um ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln und dem kooperativen Ansatz weiter mit Leben zu füllen.

Referentenentwurf HOAI | Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO

Referentenentwurf HOAI | Stellungnahme von BIngK, BAK und AHO 400 400 Bundesingenieurkammer

Am 04. Juli 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seinem Urteil die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt. Jetzt liegt der Referentenentwurf zur Novellierung der HOAI vor. Dieser sieht vor, die derzeitigen Honorartafeln zukünftig als Honorarorientierung auszugestalten.

Bundesingenieurkammer (BIngK), Bundesarchitektenkammer (BAK) und AHO begrüßen dieses Modell ausdrücklich und halten den Entwurf generell für eine geeignete Grundlage zur Anpassung der HOAI. Dennoch sehen BIngK, BAK und AHO erheblichen Verbesserungsbedarf. Der Entwurf müsse insbesondere deutlicher machen, dass die Regelungen der HOAI zur Berechnung des Honorars unter Anwendung der beibehaltenen Honorartafeln zu Ergebnissen führen, die der Verordnungsgeber als angemessen ansieht. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt, hinter das die HOAI-Änderungsverordnung noch einmal weit zurückfällt.

Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen zukünftig nach „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“

Öffentliche Auftraggebende und Planende lernen zukünftig nach „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ 1636 1635 Bundesingenieurkammer

Die entsprechende Absichtserklärung über abgestimmte Lehrinhalte zur digitalen Planungsmethode haben Staatssekretärin Anne Katrin Bohle, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), Barbara Ettinger-Brinckmann, Bundesarchitektenkammer (BAK), Wilhelmina Katzschmann, Bundesingenieurkammer (BIngK) unterzeichnet.

Durch die Abstimmung der Schulungsstandards werden für die Methode BIM (Building Information Modeling) in Zukunft die gegenseitige Anerkennung von Schulungsangeboten und gemeinsame Weiterbildungen von Planenden als Auftragnehmenden und Bauverwaltungen als Auftraggebenden in den neuen bundesweiten Lehrgängen der BAK/BIngK ermöglicht. Die Teilnahmeurkunde für die Lehrgänge wird bei der Vergabe öffentlicher Bauprojekte des Bundes auch als Qualifizierungsnachweis gelten.

Die Bundesarchitektenkammer und die Bundesingenieurkammer erarbeiten seit Januar 2018 gemeinsam und weiterhin fortlaufend das Curriculum zum „BIM Standard Deutscher Architekten- und Ingenieurkammern“ nach der bs/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8ff. In den neuen bundesweiten Lehrgängen können Planende als Auftragnehmende und Bauverwaltungen als Auftraggebende zusammen ihre Kompetenzen zur BIM-Methode entwickeln. Diese gemeinsame Qualifizierung bietet gerade in der digitalen Planung – als eine kooperative und interdisziplinäre Arbeitsmethode – Potenzial für Transparenz und Effizienz. Auf der Grundlage digitaler Bauwerksmodelle werden alle relevanten Informationen und Daten erfasst, verwaltet und sind somit kontinuierlich aktualisiert verfügbar für alle Beteiligten.

Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG (Update)

Bundeskabinett beschließt Entwurf des ArchLG (Update) 786 786 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat am 15.07.2020 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) und Änderung vergaberechtlicher Bestimmungen  beschlossen. Auch der Referentenentwurf der HOAI liegt inzwischen vor. BIngK, BAK und AHO werden im Laufe der kommenden Woche dazu eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlichen.

Notwendig wurden die Anpassungen wegen des EuGH-Urteils vom 4.07.2019. Das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG), die Ermächtigungsgrundlage für die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI), sieht in der aktuellen Fassung vor, dass Mindest- und Höchstsätze in der Honorarordnung festzulegen sind. Der EuGH hatte diese in der HOAI verankerten Mindest- und Höchstsätze in seiner Entscheidung im Juli 2019 für mit EU-Recht nicht vereinbar erklärt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte daraufhin in Zusammenarbeit mit dem Bundesbauministerium und dem Bundesverkehrsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf zur Änderung des ArchLG vorgelegt. Vorausgegangen war eine Vielzahl von Abstimmungsgesprächen der Bundesministerien, der Länder, der Planerorganisationen und – verbände sowie der öffentlichen Auftraggeber.

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer (BIngK), der Bundesarchitektenkammer (BAK) und des AHO gingen viele in dem Entwurf genannten Regelungsvorschläge in die richtige Richtung, an anderer Stelle seien Nachbesserungen erforderlich. BIngK, BAK und AHO hatten die noch zu ergänzenden Punkte in einer gemeinsamen Stellungnahme gebündelt und den handelnden Ministerien zur Verfügung gestellt.

Darüber hinaus haben  BIngK, BAK und AHO im August eine gemeinsame Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des ArchLG erstellt.

Coronavirus | Auswirkungen auf das Vergaberecht (Update)

Coronavirus | Auswirkungen auf das Vergaberecht (Update) 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Coronavirus-Epidemie hat auch Auswirkungen auf das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand. Zur Sicherstellung der Bedarfsdeckung sind aktuell unbürokratische und vor allem zügige Verfahren unerlässlich. Auch die BIngK hat sich in einem Schreiben vom 7.4.2020 an Bundeswirtschaftsminister Altmaier noch einmal dafür ausgesprochen.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist in einem Rundschreiben zur Anwendung des Vergaberechts im Zusammenhang mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 zu dem Schluss gekommen, dass in der aktuellen Situation die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben gegeben sind. Das BMWi weist zudem darauf hin, dass es in Anbetracht der Umstände in der jetzigen Situation erforderlich sein kann, auch nur ein Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern. § 51 Abs. 2 VgV – der für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb die Ansprache von mindestens drei Unternehmen vorsieht – ist in diesem Kontext nicht anwendbar. So ist die direkte Ansprache nur eines Unternehmens auch nach den Ausführungen der EU-Kommission möglich, wenn nur ein Unternehmen in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen. Das Bundesinnenministerium (BMI) als das für den Hochbau zuständige Ressort hat sich dem angeschlossen und auch die Bundesländer haben zwischenzeitlich Erleichterungen bei der Auftragsvergabe beschlossen.

Mit einem Erlass vom 10.07.2020 hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nun auch die Fachaufsicht führenden Ebenen der Länder zur Beachtung der beschlossenen Vergabeerleichterungen veranlasst.

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung

Überbrückungshilfe | Vergabe | BIngK begrüßt weitere Maßnahmen zur Konjunkturbelebung 1626 1627 Bundesingenieurkammer

Am 8. Juli 2020 hat das Bundeskabinett die verbindlichen Leitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung investiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Auch die bundesweite Antragsplattform für die Corona-Überbrückungshilfe ist ab sofort online.

Die Bundesingenieurkammer begrüßt sowohl die einfacheren Verfahren zur Vergabe von Aufträgen sowie die weitergehenden Überbrückungshilfen für kleine und  mittelständische Unternehmen.

Informationen zu einfacheren Auftragsvergaben

Zur Beschleunigung öffentlicher Investitionen hat die Bundesregierung heute den Weg dafür freigemacht, dass die Bundesverwaltung noch schneller und einfacher öffentliche Aufträge vergeben kann, um damit die Konjunkturbelebung zu unterstützen.

Die vom Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesminister Altmaier beschlossenen Handlungsleitlinien für die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten insbesondere folgende Erleichterungen:

  • Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen können bis zu einer Wertgrenze von 100.000 Euro ohne Umsatzsteuer vereinfachte und schnellere Vergabeverfahren durchgeführt werden (insbesondere Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb).
  • Bei Bauaufträgen beträgt diese Grenze bis zu 1 Million Euro ohne Umsatzsteuer.
  • Die Werte für den Direktauftrag von Waren und Dienstleistungen werden von 1.000 auf 3.000 Euro und beim Direktauftrag von Bauleistungen von 3.000 auf 5.000 Euro hochgesetzt. Hier kann der öffentliche Auftraggeber unmittelbar den Auftrag erteilen, ohne zuvor ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.
  • Die Fristen für die Einreichung der Angebote und Teilnahmeanträge können leichter verkürzt werden.

Informationen zu Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ferner bekommen nach den Corona-Soforthilfen angeschlagene Firmen jetzt weitere Unterstützung.

Die Überbrückungshilfen können die Unternehmen in Anspruch nehmen, deren Umsatz im April und im Mai im Vergleich zum Vorjahr um mindestens 60 Prozent zurückgegangen ist. Ab 10. Juli können Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer die Überbrückungshilfen auf der Plattform des Bundes bis zum 31. August beantragen. Ab sofort kann man sich ⇒ hier registrieren.

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.