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Eva Hämmerle

BIngK bietet Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern Hilfe an

BIngK bietet Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern Hilfe an 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Am frühen Morgen des 5. Februar 2023 ereigneten sich im Osten der Türkei und im Norden von Syrien schwere Erdbeben, die zu verheerenden Folgen in der gesamten Region führten. Mehr als 13 Millionen Menschen sind unmittelbar betroffen und die Zahl der Verletzten und Toten steigt stetig an.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, hat sich in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern TMMOB gewendet und Hilfestellung angeboten.

Foto: © Pexels/Kahled Akacha

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 10. Februar 2023. Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.

Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht 

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht  800 600 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.

Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“

Foto: © Pexels/Scott May

Bundesstiftung Bauakademie Berlin

Bauakademie Berlin: BIngK unterstützt geplante Neuausrichtung

Bauakademie Berlin: BIngK unterstützt geplante Neuausrichtung 1241 700 Bundesingenieurkammer

Die aktuelle Debatte um die Neuerrichtung der Bauakademie in Berlin nehmen die Unterzeichner*innen eines offenen Briefes zum Anlass, die Ergebnisse des „Think-Tank Bauakademie“ ausdrücklich zu unterstützen. Expertinnen und Experten des Think-Tank belgeiten auf Einladung der Bundesstiftung Bauakademie den Wettbewerb. Ein moderierter Abwägungsprozess über die Neuerrichtung der Bauakademie soll dem besonderen Ort zwischen Auswärtigem Amt und Friedrichswerderscher Kirche im Zentrum Berlins Rechnung tragen.

Einige der Mitzeichnenden gehören auch dem Expertengremium an. So zählen zu den Unterzeichnern die Bundesingenieurkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau. Professor Norbert Gebbeken vertritt als Experte die Bundesingenieurkammer im Think-Tank.

Aus dem Schreiben:

In der Satzung der Bundesstiftung Bauakademie heißt es: „Die Stiftung soll als zentrale Dialogplattform auf nationaler Ebene mit internationaler Ausstrahlung den gesamten Bereich des Bauens mit seiner gesellschaftlich durchdringenden Wirkung darstellen und als ein Ort der Reflexion, Produktion und Präsentation ein Abbild der Vielfalt und Visionen des Bauwesens, der Stadtentwicklung, des Wohnens und der Baukultur geben.“

In diesem Sinne sollte das Gebäude ein Demonstrationsprojekt für Nachhaltigkeit und Zukunftsorientiertheit in Bauwesen und Stadtentwicklung werden, an die Innovationskraft Schinkels anknüpfen und auf Schinkels Fundamenten ein Gebäude (wieder-)errichten, das innovativ nach Lösungen in Zeiten der Klima- und Ressourcenkrise sucht.

Wir nehmen den Bundestagsbeschluss von 2016 zur Wiederrichtung der Bauakademie ernst, stellen sieben Jahre danach aber die Frage: Geht es lediglich um die nachgebaute Kopie eines unwiederbringlich verlorenen Originals oder geht es nicht vielmehr um die Wiedererrichtung der Bauakademie als richtungsweisende Institution in ihrer Zeit?

Bei aller Wertschätzung Schinkels, der mit der Bauakademie 1832–36 in historischer Nachbarschaft zweifellos eines der innovativsten Gebäude seiner Zeit geschaffen hat, muss die Frage erlaubt sein, ob der Nachbau einer 190 Jahre alten Fassade im Jahr 2023 der richtige Impuls sein kann.

Wir empfehlen:

Die Bauakademie muss einen Ausdruck finden, der die Zukunft des Bauens visuell nach außen transportiert und eine Vorbildfunktion für Bauen in planetaren Grenzen, also klima- und ressourcenangepasstes Bauen einnimmt.

Das 1,5 ° Ziel muss eingehalten und sichtbar in Material, Konstruktion und Ästhetik einer neuen Bauakademie werden, dabei kann sich ein zukunftsweisender Neubau durchaus auf Schinkels Original beziehen; so wie es mit den Neuen Meisterhäusern in Dessau gelungen ist, eine präzise Bezugnahme auf Gropius mit einer aktuellen Architekturposition zu verbinden.

Die Akademie soll städtebaulich im Kontext als dialogische Intervention und Haus mit Charakter, sinnlich und sinnstiftend, mit einem einladenden und offenen Außen in Übereinstimmung mit inneren Funktionen der Stiftung sichtbar werden.

Die vorhandenen Fundamente der Original-Kellerstrukturen können genutzt und erfahrbar, die Gebäudeecke des ehemaligen Außenministeriums der DDR kenntlich und somit Geschichte erlebbar gemacht werden.

Ein Reallabor sollte gesellschaftliche wie technische Fragestellungen ins Zentrum der Entwicklung des zukunftsweisenden Gebäudes und der Stiftung als Begleiter*in der Bauwende stellen und dabei in allen Phasen eine breite Expertise und die Zivilgesellschaft einbinden. Bei der Entwicklung des Projektes muss über die Anforderungen bestehender Regularien kritisch nachgedacht werden. Dabei kann eine neue „Gebäudeklasse E“ hilfreich sein, um „LowTech Ansätze“ zu entwickeln, sowie eine Verfeinerung von bisherigen Bewertungskriterien beim nachhaltigen Planen und Bauen hin zu einem Materialspeicher mit Ressourcenpass und ohne Abfallaufkommen.

Im Sinne der anspruchsvollen Bauaufgabe des Bundes empfehlen die Unterzeichner*innen einen offenen zweiphasigen Wettbewerb mit niedrigschwelligen Zugangskriterien auszuloben, der in einem ersten Teil vielfältige Ideen im Sinne des Demonstrationsprojektes erlaubt und in einem zweiten Teil die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien und einen innovativen Umgang mit der Rekonstruktionsthematik in einer frühen Phase berücksichtigt und voranbringt; frei nach dem Motto: Die besten Ideen für Berlin, die besten Ideen für eine Akademie mit Vorbildfunktion.

Planung und Bau können als Lehr- und Lernbaustelle für angehende Planer*innen und Handwerker*innen erfolgen, die traditionelles (Planungs-)Handwerk mit zukunftsorientierten Berufsaussichten verbinden wollen. Wissen teilen! – die Bauakademie als ein erlebbarer Lernort mitten in Berlin.

Nutzen Sie die einmalige Chance, dass die Bauakademie zu dem wird, was im Satzungstext steht: „ein nationales und internationales Schaufenster“ und „eine Plattform, welche die gesellschaftliche, technische und kulturelle Innovationskraft des Bauens stärken soll“.

Berlin, 8. Februar 2023

Foto: © Bundesstiftung Bauakademie/Stan Hema

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht 1280 855 Bundesingenieurkammer

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB am 25. Januar 2023 die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.

Gefördert werden künftig u. a. folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard
(5 Prozent Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Standard / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard
(12,5 Prozent Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15  Millionen Euro pro Vorhaben)

Der Standard „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

Foto © Pexels/Pavel Danilyuk

Ingenieurbaukunst 2023

Ingenieurbaukunst 2023 724 906 Bundesingenieurkammer

Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2023 – Made in Germany“ widment ein besonders Kapitel dem Lebenswerk von Jörg Schleich. Darüber hinaus wird die Perspektive einer jungen Generation von Tragwerksplanenden mit dem Beitrag „Ganzheitlich sinnhaft bauen“ vorgestellt.

Die Palette der dargestellten Projekte reicht von der Verhüllung des Arc de Triomphe in Paris und der Darstellung des Energie- und Zukunftsspeichers in Heidelberg über den Ersatzneubau der Gumpenbahnbrücke in Kornwestheim bis zur Darstellung deutscher Ingenieurbaukunst auf der EXPO 2020 in Dubai.

Mit dieser Bandbreite leistet das neue Jahrbuch wiederum einen Beitrag zum baukulturellen Diskurs unseres Landes, an dem sich der gesamte Berufsstand intensiv beteiligt.

Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben 1. Leseung im Bundestag

Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben

Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Infrastrukturvorhaben 2560 1700 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben vorgelegt. Es hat zum Ziel, das verwaltungsgerichtliche Verfahren zeitlich zu straffen. Der Regierungsentwurf wird am 19. Januar 2023 in erster Lesung beraten.

Die Beschleunigung soll insbesondere Planfeststellungsverfahren betreffen für:

– Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 Metern

-Maßnahmen des öffentlichen Küsten- oder Hochwasserschutzes

– den Bau oder die Änderung von Bundesfernstraßen und Landesstraßen oder Bundesfernstraßen und Eisenbahnstrecken.

– Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungsverfahren für Vorhaben, die im Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundesfernstraßengesetz oder dem Energieleitungsausbaugesetz bezeichnet sind.

Um Verfahren zu beschleunigen, soll zum einen mit einer Spezialisierung der Gerichte gewährleistet werden. Dafür ist vorgesehen, Richterinnen und Richter mit besonderen Kenntnissen im Planungsrecht und einem besonderen Verständnis von planungsrechtlichen Zusammenhängen in diesen Verfahren einzusehen. Für Verfahren die im überragenden öffentlichen Interesse liegen soll darüber hinaus ein gesetzliches Vorrang- und Beschleunigungsgebot eingeführt werden.

Der Entwurf sieht ferner vor, für die Verfahren die Regelung zur innerprozessualen Präklusion zu verschärfen und auszuweiten. Das bedeutet: Erklärungen und Beweismittel, die nach Fristablauf ohne genügende Entschuldigung vorgebracht werden, können zurückgewiesen werden und müssen ohne weitere Ermittlung entscheiden werden.

Auch die Regelungen zum einstweiligen Rechtsschutz in diesen Verfahren sollen so eingeschränkt werden. So kann schneller mit der Umsetzung von Vorhaben begonnen werden.

Foto: © Pexels/Alex Tim

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Jurysitzung in Berlin

Deutscher Brückenbaupreis 2023: Jurysitzung in Berlin 2560 1683 Bundesingenieurkammer

Heute fand die 1. Juryberatung zum Deutschen Brückenbaupreis 2023 in den Räumlichkeiten der Bundesingenieurkammer statt. Aus den zahlreichen eingereichten Bauten und Brückenerneuerungen musste die Jury eine Vorauswahl treffen. Engagiert wurde diskutiert, welche Bauwerke in die engere Wahl für die Kategorien Straßen- und Eisenbahnbrücke und Fuß-und Radwegbrücke kommen. Zudem wird 2023 erstmal der Sonderpreis „Klimaneutrales Bauen“ ausgelobt.

Der 2006 von Bundesingenieurkammer und VBI ins Leben gerufene Deutsche Brückenbaupreis steht unter Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Er zählt zu den bedeutendsten Auszeichnungen für Bauingenieurinnen und Bauingenieure in Deutschland.

Die Nominierungen werden rund vier Wochen vor der feierlichen Preisverleihung, die am 30. Mai 2023 in Dresden stattfindet, bekanntgegeben. Mehr zum Wettbewerb unter www.brueckenbaupreis.de

Der Jury für den Deutschen Brückenbaupreis 2023 gehören an:

MR Prof. Dr.-Ing. Gero Marzahn, BMDV, Leiter des Referat StB 24 Ingenieurbauwerke, Juryvorsitzender

Prof. Dr.-Ing. Annette Bögle, HCU HafenCity Universität Hamburg

Eberhard Pelke, ehem. Dezernat Ingenieurbauwerke, Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement

Ralf Schubart, Ingenieurbüro Meyer + Schubart

Anja Vehlow, DB Netz AG

Dr.-Ing. Gerhard Zehetmaier, WTM Engineers GmbH

Fotos: © Bundesingenieurkammer/VBI

Wohnungsbaugipfel Januar 2023 im Bundesbauministerium

Bundesbauministerin lädt zum Wohnungsbaugipfel

Bundesbauministerin lädt zum Wohnungsbaugipfel 1227 818 Bundesingenieurkammer

Am Freitag lud die Bundesbauministerin Klara Geywitz zum Wohnungsbaugipfel ein, an dem auch Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, teilnahm. Dem Treffen war ein Schreiben der wesentlichen Organisationen der Wertschöpfungskette Bau vorausgegangen. Sie weisen darin auf Maßnahmen hin, die eine sich verschlechternde Lage beim Wohnungsbau abfedern können. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp fordert: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Regulierung und Formalismen ausgebremst werden. Eine gesunde Portion Pragmatismus und die Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen sind jetzt unerlässlich.“

Am Freitag hat man sich auf den weiteren intensiven Austausch verständigt.

Das Schreiben vom 2. Dezember 2022 kann hier eingesehen werden.

Wohnungsbaugipfel Januar 2023 im Bundesbauministerium
Bauwerkstätten "Wasserbau" 2023

Baukulturwerkstatt „Wasserbau“

Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Baukultur lädt gemeinsam mit der HafenCity Hamburg am 23. und 24. Februar 2023 zur Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ ein.

Die Baukulturwerkstatt „Wasserbau“ widmet sich den gestalterischen Chancen, die vor allem in den infrastrukturellen Aufgaben liegen. Bei der Umsetzung von Hochwasserschutz, Schwammstadtkonzepten oder kühlenden Wasserinseln sollte neben den technischen Notwendigkeiten auch der räumliche Mehrwert der Maßnahme im Fokus stehen. Denn die Kerninfrastruktur der Entwässerung und Wasseraufbereitung ziehen zu gestaltende Bauwerke nach sich. Vor diesem Hintergrund werden in Hamburg gemeinsam an den Werkstatttischen gute Beispiele, neue Aufgabenfelder und Handlungsbedarfe erarbeitet.

Informationen zum Program finden Sie hier.

Über die Baukulturwerkstätten
Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungsformat der Bundesstiftung. Mit Impulsvorträgen und beispielgebenden Projekten bietet die Stiftung eine Plattform, auf der übertragbare Lösungsansätze vermittelt und an den sogenannten Werkstatttischen diskutiert werden. Die Baukulturwerkstätten 2023 finden in Bezug auf den Baukulturbericht 2024/25 statt. Die Bundesingenieurkammer ist wie in den letzten Jahren Kooperationspartner der Veranstaltungsreihe.

Informationen zur  Veranstaltung
Wer? Baukulturwerkstatt in Hamburg 2023
Wo? Kesselhaus, Am Sandtorkai 30, 20457 Hamburg
Wann? 23.02.2023, 13.00 Uhr bis 24.02.2023, 16.30 Uhr

Anmeldungen sind hier möglich.

Foto: © Pexels/Sergio Souza

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