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Eva Hämmerle

JuniorIng Preisverleihung 2024

Livestream zur Junior.ING-Bundespreisverleihung

Livestream zur Junior.ING-Bundespreisverleihung 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Einschalten und dabei sein: Am 14. Juni 2024 um 11 Uhr ist es endlich soweit! Dann startet im Deutschen Technikmuseum in Berlin das feierliche Finale des diesjährigen bundesweiten Schülerwettbewerbes „Junior.ING“ der Ingenieurkammern. Unter dem Motto „drunter und drüber“ werden die besten Achterbahnen von Ingenieurtalenten an Grund- und weiterführenden Schulen prämiert. Aufgabe war es, eine funktionsfähige Achterbahn zu planen und zu bauen. Die Achterbahn sollte aus Fahrbahn und Tragkonstruktion bestehen.  Mehr als 4.400  Schülerinnen und Schüler beteiligten sich mit 1.757 Modellen am aktuellen Wettbewerb.

Erleben Sie live, welche Schülerinnen und Schüler mit ihren Achterbahnmodellen im Technikmuseum Berlin ausgezeichnet werden und welche Preise für ihr Bundesland erringen.
Livestream der Bundespreisverleihung: https://us02web.zoom.us/j/82217633525

 

In den vergangenen Monaten hatten bereits die teilnehmenden Ingenieurkammern der Länder ihre Siegerteams gekürt. Diese gehen nun in das Rennen um den bundesweiten Titel. Es winken neben Anerkennung und öffentlicher Aufmerksamkeit auch wieder tolle Preise. Die Deutsche Bahn und der Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller vergeben darüber hinaus je Alterskategorie Sonderpreise.

Der Bundeswettbewerb steht unter der Schirmherrschaft des Bundes­ministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und wird von der Kultusministerkonferenz in der Liste der empfehlenswerten Schülerwettbewerbe geführt.

Foto © BIngK

Europawahl

Europa wählt – Positionen der Bundesingenieurkammer

Europa wählt – Positionen der Bundesingenieurkammer 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Europa steht nach wie vor vor großen Herausforderungen: Klimawandel, Energiewende, Digitalisierung, Migration und Demographie – um nur einige zu nennen. Impulsgeber für Lösungen muss hier die Europäische Union sein.

Die planenden Berufe sind ein bedeutender Wirtschaftsfaktor – und Planerinnen und Planer leisten einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen. Zu den Charakteristika der planenden Berufe in Deutschland zählt die klare Qualitätsorientierung in einem austarierten Gesamtsystem, in dem Selbstverwaltung und Fachlichkeit zur Sicherung der Qualität essentiell sind.

Eine hohe Planungsqualität bedarf jedoch adäquater Rahmenbedingungen. Für die Ingenieurinnen und Ingenieure sind daher die Bereiche Binnenmarkt und Wirtschafts- und Energiepolitik von besonderer Bedeutung.


#1 Gute Planung braucht gute Rahmenbedingungen

Ingenieurinnen und Ingenieure im Bauwesen tragen eine hohe gesellschaftliche Verantwortung. Sie übernehmen die Gewähr für die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern sowie bedeutender Sachwerte. Da ihre Dienstleistung eine hohe Qualität verlangt und dem Verbraucherschutz dient, sind Regelungen zur Berufsausübung zwingend notwendig.

Das in Deutschland bewährte Kammersystem garantiert, dass alle zugelassenen Planer über ein hohes Ausbildungs- und Qualifikationsniveau verfügen. Die Berufsaufsicht und das verpflichtende System der beruflichen Fort- und Weiterbildung stellen die Qualität der Planungsleistungen sicher. Gleichzeitig entlastet die berufsständische Selbstverwaltung den Staat in erheblicher Weise.

Die Grundannahme der Europäischen Kommission, dies sei wettbewerbsschädlich und verhindere Innovation, trifft nicht zu! Vielmehr ist die berufliche Selbstverwaltung Garant für qualitativ hochwertige Planungsleistungen und muss strukturell und nachhaltig im Bereich der am Bauwesen Beteiligten gestärkt werden.

Wir bekennen uns zum Europäischen Binnenmarkt und setzen uns klar für die berufsständische Selbstverwaltung in den Freien Berufen sowie für bewährte Regelungen des Berufszugangs ein. Indikatoren zur Messung und Bewertung von Regulierung müssen transparent und sachgerecht ausgestaltet sein. Wir begrüßen es, Vergleichbarkeit und Transparenz unter Aufrechterhaltung der nationalen Vielfalt zu fördern.


#2 Kleine und mittlere Strukturen fördern

Über 85 Prozent der Planungsbüros in Deutschland sind Mittel-, Klein- und Kleinstunternehmen. Sie bilden den Kern des deutschen Planungsmarktes und stehen für dessen Vielfalt. Gleichzeitig bilden sie die Grundlage für Stabilität und Resilienz. Um den Marktzugang zu fördern, begrüßen wir die gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).

Wir treten zudem für Entbürokratisierung und die Vereinfachung von Verfahren bei der Fördermittelbeantragung ein. Weiterhin setzen wir uns für den diskriminierungsfreien Zugang von KMU zu öffentlichen Vergabeverfahren ein. Bei der Vergabe von Planungsleistungen muss die Qualität und nicht der Preis im Vordergrund stehen.

Bei EU-weiten Ausschreibungen treten wir für die Anhebung der aktuellen Schwellenwerte sowie für eine klein- und mittelstandsgerechte Aufteilung von Leistungen in Lose ein. Aus Gründen der Qualitätssicherung und im Sinne einer neutralen Beratung der Auftraggeber sprechen wir uns klar für die Trennung von Planung und Ausführung aus.

Hohe bürokratische Anforderungen treffen vor allem die kleinen und mittleren Strukturen. Hier muss aus Europa im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit entschieden gegengesteuert werden.


#3 Normung praxisgerecht ausgestalten

Normung betrifft die planenden Berufe in ihren Kernaufgaben. Die Zahl neuer Normen hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt. Dabei handelt es sich zu einem Großteil um europäische bzw. internationale Normprojekte. Das hohe Maß an Spezialisierung von Normen führt zu immer mehr bürokratischem Aufwand.

Die Europäische Kommission nutzt die Normung verstärkt zudem zur Umsetzung von Politikzielen. Die Vergabe direkter Normungsmandate an die europäischen Normungseinrichtungen sollte jedoch nur erfolgen, wenn eine einheitliche technische Untersetzung europäischer Rechtsetzung zwingend notwendig ist. Sie darf in keiner Weise Gesetzgebungsverfahren und Teilhabe ersetzen. Wir fordern transparente, öffentliche Verfahren und eine größere parlamentarische Beteiligung zur Mandatserteilung bei der europäischen Normung.

Um Sicherheit und Qualität der Bauplanung und -ausführung in Deutschland zu gewährleisten, sind Normprojekte im Bauwesen von Beginn an zwingend auf deren Marktrelevanz und ihre Kosten-Nutzen-Relation zu prüfen. Im Rahmen der EU-Bauprodukteverordnung ist auf die nationalen Sicherheitsanforderungen für Bauwerke Rücksicht zu nehmen.


#4 Planung digitalisieren

Durch die Digitalisierung – insbesondere durch den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) – verändern sich die methodischen Prozesse und Abläufe im Planungs- und Bauwesen. Die Digitalisierung kann helfen, die Auswirkungen des Fachkräftemangels zu mildern. Zudem kann sie ein Baustein für mehr Kooperation im Bauwesen sein, was zu kürzeren Planungs- und Bauzeiten und damit zu geringeren Kosten führen kann. Nicht zuletzt kann die Digitalisierung Planungsfehler und somit Mehraufwände verhindern.

Einer Umfrage der Bundesingenieurkammer zufolge, wird BIM jedoch weitestgehend noch nicht von den Auftraggebern verlangt. Es besteht zudem Unklarheit, wie BIM adäquat zu vergüten ist – nur weil es digital erfolgt, ist die Planung mit BIM nicht automatisch billiger. Zudem bedarf es weitgehender Investitionen, um alle Planungsstrukturen auch tatsächlich „fit für BIM“ zu machen. Für mehr Chancengleichheit und zur Unterstützung insbesondere der kleinen und mittleren Strukturen ist daher eine geeignete Förderkulisse zu schaffen.

Auch die Künstliche Intelligenz (KI) hält im Bereich des Bauwesens immer stärker Einzug. Gerade zur Bekämpfung des Fachkräftemangels kann hier Potenzial gehoben werden. Daher ist die Weiterentwicklung der KI-Strategie ein wichtiges Element zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Planungsmarktes.


#5 Nachwuchs adäquat ausbilden

Die Ausbildung in den Studiengängen des Bauwesens bewegt sich in Deutschland auf einem hohen qualitativen Niveau. Dies gilt insbesondere für die Universitäten und Hochschulen, die sich an dem gemeinsam von der Wertschöpfungskette Bau und den wesentlichen Hochschulorganisationen entwickelten Referenzrahmen des Akkreditierungsverbundes für Studiengänge des Bauwesens (ASBau) orientieren. Vereinzelt ist jedoch festzustellen, dass einige Studienangebote Defizite aufweisen, die aus unserer Sicht dazu führen, dass die Absolventen keine Ingenieure im Sinne unseres Qualitätsanspruches sind.

Da die Europäischen Union im Rahmen ihrer ambitionierten Zukunftsprogramme wie dem „Green Deal“ zwingend auf Expertinnen und Experten auch aus dem Bauplanungswesen angewiesen ist, sollte ein gemeinsamer Ausbildungsrahmen auf europäischer Ebene die notwendige Qualität in der universitären und hochschulischen Ausbildung sichern helfen.


#6 Nachhaltigkeit im Bauwesen steigern

Europa muss in allen Bereichen und auf allen Ebenen zur Energiewende beitragen, wobei nicht allein die Energieeffizienz, sondern insbesondere der Klimaschutz im Vordergrund stehen soll. Der Fokus muss dabei auf die Sanierung des Gebäudebestandes gelegt werden. Initiativen und Vorhaben wie der „Green Deal“ oder das „Neue Europäische Bauhaus“ sind dabei zu begrüßen und müssen sich auch in der Förderlandschaft widerspiegeln.

Entsprechende Antragsverfahren müssen deutlich vereinfacht und entbürokratisiert werden, um Planerinnen und Planern sowie Bauherren einen effizienten Zugang zu Fördermitteln für nachhaltige Vorhaben zu ermöglichen.

Auch der Infrastruktursektor muss im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsbetrachtung noch stärker in den Fokus rücken. Infrastrukturen müssen in Anbetracht des Klimawandels und den damit verbundenen Extremwetterereignissen resilienter werden. Hierfür bedarf es geeigneter Planerinnen und Planer und ausreichend verfügbarer Mittel.

Foto © Adobe

Martin Böhme Bundesingenieurkammer zur Europawahl 2024

Europa wählt – durch Reformen Demokratie und Rechtsstaat stärken

Europa wählt – durch Reformen Demokratie und Rechtsstaat stärken 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Martin Böhme,  Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten der Bundesingenieurkammer und Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Brüssel, zur Europawahl 2024.

Die Wahlen zum Europäischen Parlament werfen nicht nur die Frage auf, wer die zukünftige politische Landschaft der Europäischen Union (EU) gestalten wird, sondern auch, wie die Europäische Kommission mit den auf uns zukommenden Herausforderungen umgehen wird. Während die EU in den vergangenen Jahren unter anderem mit der COVID-19-Pandemie und dem Brexit konfrontiert war, stehen wir nun vor einer neuen Phase, die ebenfalls von einer Reihe drängender Fragen geprägt sein wird.

Eine der zentralen Herausforderungen, denen sich die EU gegenübersieht, ist die Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in einer zunehmend digitalisierten Welt. Die Digitalisierung durchdringt alle Lebensbereiche und eröffnet sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Unternehmen und Arbeitnehmer. Es ist entscheidend, dass die EU politische Rahmenbedingungen schafft, die es kleinen und mittleren Unternehmen und Freien Berufen ermöglichen, von den Chancen der Digitalisierung zu profitieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass der digitale Wandel inklusiv und gerecht ist.

Eine weitere wichtige Herausforderung ist die Bewältigung des Klimawandels und die Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung. Die EU hat ehrgeizige Ziele im Rahmen des Green Deals gesetzt, aber es bedarf weiterer Anstrengungen, um diese Ziele zu erreichen und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen. Dies erfordert nicht nur Investitionen in erneuerbare Energien und nachhaltige Infrastruktur, sondern auch die Förderung von umweltfreundlichen Technologien und Geschäftsmodellen. Zentral dabei wird sein, die Menschen in Europa auf dem Weg zur Klimaneutralität mitzunehmen.

In diesem Zusammenhang muss die EU den sozialen Zusammenhalt stärken und sicherstellen, dass niemand zurückgelassen wird. Der demografische Wandel und die steigende Ungleichheit stellen ernsthafte Herausforderungen dar, denen wir begegnen müssen. Dies erfordert Maßnahmen zur Förderung von Bildung, Aus-bildung und lebenslangem Lernen, um die Beschäftigungsfähigkeit der Menschen zu verbessern und den Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen zu gewährleisten. Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten sind auch zentrales Interesse der Ingenieurinnen und Ingenieure.

Die Beendigung des Krieges in der Ukraine stellt eine der drängendsten Herausforderungen für die EU dar. Die Unterstützung der Ukraine ist von entscheidender Bedeutung, nicht nur aus humanitären Gründen, sondern auch, um die Stabilität in der Region zu gewährleisten. Die Lage in der Ukraine bleibt prekär, und die EU muss weiterhin diplomatische, militärische und politische Bemühungen verstärken, um eine Lösung des Konflikts zu erreichen und die territoriale Integrität der Ukraine zu gewährleisten.

Es bleiben zudem viele interne Herausforderungen. Eine Reform der EU-Institutionen ist unerlässlich. Die EU muss ihre Entscheidungsprozesse effizienter und transparenter gestalten und sicherstellen, dass sie besser in der Lage ist, auf die Bedürfnisse und Anliegen ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen. Dies erfordert möglicherweise eine Überprüfung der bestehenden institutionellen Strukturen und eine Anpassung der EU-Verträge, um die EU funktionsfähig zu halten und für die Zukunft zu stärken. Darüber hinaus muss die EU sicherstellen, dass sie weiterhin die Grundwerte und Prinzipien fördert, auf denen sie gegründet wurde, einschließlich der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Nur so kann die EU ihre Rolle als globaler Akteur effektiv weiterentwickeln.

In diesem Kontext kommt dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) eine entscheidende Rolle zu. Als beratendes Gremium der EU vertritt der EWSA die Interessen der Zivilgesellschaft und spielt eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der EU-Politik. Insbesondere hat der EWSA in den letzten Jahren eine Vielzahl von Initiativen ergriffen, um die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, den sozialen Zusammenhalt in der EU zu stärken und der Stimme der Zivilgesellschaft Gehör zu verleihen.

Der EWSA hat Hunderte von Stellungnahmen zu einer Vielzahl von politischen Themen abgegeben, darunter auch zu Fragen der Digitalisierung, des Klimawandels und der Freien Berufe. Diese Stellungnahmen dienen als wichtige Grundlage für die Politikgestaltung der EU und tragen dazu bei, dass die Interessen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft angemessen berücksichtigt werden.

In diesem Zusammenhang sind auch die Freien Berufe von großer Bedeutung. Ingenieurinnen und Ingenieure tragen allen voran dazu bei, Innovationen voranzutreiben, die Infrastruktur zu verbessern und damit die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Sie benötigen eine Politik, die ihre Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt und ihnen die Möglichkeit gibt, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Dazu gehören in erster Linie Maßnahmen zur Reduzierung von Bürokratie durch eine Vereinfachung von Ausschreibungen und Vorschriften, Beschleunigung von Genehmigungsverfahren sowie Regulierung und Förderung von Ausbildung und Weiterbildung.

Die Europäische Union und ihre Institutionen stehen vor großen Herausforderungen, aber auch Chancen. Mit den Wahlen zum Europäischen Parlament und der Neubildung der Europäischen Kommission haben die Bürgerinnen und Bürger der EU die Möglichkeit, die Zukunft Europas mitzugestalten und sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen und Interessen aller europäischen Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.

Martin Böhme Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten Bundesingenieurkammer

Martin Böhme ist Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten der Bundesingenieurkammer, seit 2012 Geschäftsführer der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz und seit 2020 Mitglied im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss in Brüssel, wo er die Freien Berufe aus Deutschland repräsentiert.

Europawahl Positionen Bundesingenieurkammer

Fotos privat

Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip

Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip 1643 924 Bundesingenieurkammer

Durch den fortschreitenden Klimawandel rücken Extremwetterereignisse verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung. Viele Menschen spüren die Folgen immer unmittelbarer. Seit Jahresbeginn waren beispielsweise Norddeutschland, das Saarland und nun Bayern und Baden-Württemberg von Starkregen und Hochwasser betroffen.

Schlammlawinen bedecken Bahnstrecken, Straßen werden unbefahrbar, Keller überflutet, Menschen verlieren ihr Zuhause: Gegen Hochwasserereignisse gibt es keinen vollumfänglichen Schutz für den Menschen und die gebaute Umwelt. Doch die negativen Folgen eines Hochwassers könnten begrenzt werden. Wie wir unsere Städte und Kommunen planen und bauen, bestimmt maßgeblich den Schadensumfang im Katastrophenfall. Hier bedarf es einer vorausschauenden Planung. Ingenieurinnen und Ingenieure sollten mit ihrer Expertise zur Schadensbegrenzung eingebunden werden.

„Drei Jahre nach der Katastrophe im Ahrtal scheinen viele der guten Vorsätze von damals für eine geänderte Siedlungsentwicklung bereits wieder vergessen zu sein. Dabei werden wir künftig wohl viel häufiger mit Hochwasser konfrontiert sein. Die Folgen können wir nur dann abmildern, wenn wir endlich anders planen und bauen. Wir müssen der Realität ins Auge blicken: Manche Ortschaften, die früher kein Hochwassergebiet waren, sind es nun. Will man diese Siedlungen nicht aufgeben, müssen nicht nur die Häuser, sondern vor allem die komplette Siedlung baulich verändert werden. Das Schwammstadtprinzip ist hier einer der wichtigsten Wege.“
Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Experte für Katastrophenschutz und baulichen Objektschutz und Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Ingenieurkammern zentrale Handlungsempfehlungen, damit sich unsere Gesellschaft besser auf die zunehmenden Extremwetterereignisse vorbereiten kann:

Hochwasserschutz gehört als Vorsorgemaßnahme in die Bauleitplanung. Einflüsse des Klimawandels müssen bei der Ausweisung von Baugebieten und ausreichenden Retentionsflächen berücksichtigt werden. Eine Überprüfung bestehender Bebauungspläne ist erforderlich.

Strukturen aufbauen: Hochwasserschutz muss systematisch und interdisziplinär gedacht werden. Dafür braucht es Fachwissen aus vielen Bereichen. Expertinnen und Experten sowie gesellschaftlich relevante Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden. Zuständige Ministerien für Bau, Umwelt und Landwirtschaft müssen enger zusammenarbeiten und Hochwasserschutz als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen begreifen.

Das „AWA-Prinzip“ – Ausweichen, Widerstehen, Anpassen – für mehr Hochwasserschutz von Gebäuden:
Ausweichen, indem in wassersensiblen Gebieten gar nicht erst gebaut oder zumindest auf einen Keller verzichtet wird. Ist ein Ausweichen nicht möglich, kann man den Widerstand gegen Hochwasser erhöhen wie zum Beispiel Keller und tieferliegende Hausöffnungen druckdicht verschließbar planen. Zudem besteht die Möglichkeit Treppeneingänge höher zu legen. Die Strategie des Anpassens trägt zur Schadensminimierung bei. So kann beispielsweise auf Tanks im Keller verzichtet werden oder alle elektrischen Leitungen werden in höherliegende Geschosse verlegt.

Als erste Maßnahme sollte man sich über seien Wohnort informieren. Hochwassergefahrenkarten bieten dabei einen guten Anhaltspunkt, um Standortrisiken zu erkennen. Diese Gefahrenkarten sind kostenfrei im Internet auffindbar.

Foto © Till Bude

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip 150 150 Bundesingenieurkammer

Hochwassergefahren nehmen zu – Ingenieurkammern plädieren für das Schwammstadtprinzip

Berlin, 6. Juni 2024. Durch den fortschreitenden Klimawandel rücken Extremwetterereignisse verstärkt ins Bewusstsein der Bevölkerung. Viele Menschen spüren die Folgen immer unmittelbarer. Seit Jahresbeginn waren beispielsweise Norddeutschland, das Saarland und nun Bayern und Baden-Württemberg von Starkregen und Hochwasser betroffen.

Schlammlawinen bedecken Bahnstrecken, Straßen werden unbefahrbar, Keller überflutet, Menschen verlieren ihr Zuhause: Gegen Hochwasserereignisse gibt es keinen vollumfänglichen Schutz für den Menschen und die gebaute Umwelt. Doch die negativen Folgen eines Hochwassers könnten begrenzt werden. Wie wir unsere Städte und Kommunen planen und bauen, bestimmt maßgeblich den Schadensumfang im Katastrophenfall. Hier bedarf es einer vorausschauenden Planung. Ingenieurinnen und Ingenieure sollten mit ihrer Expertise zur Schadensbegrenzung eingebunden werden.

Prof. Gebbeken, Experte für Katastrophenschutz und baulichen Objektschutz und Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: „Drei Jahre nach der Katastrophe im Ahrtal scheinen viele der guten Vorsätze von damals für eine geänderte Siedlungsentwicklung bereits wieder vergessen zu sein. Dabei werden wir künftig wohl viel häufiger mit Hochwasser konfrontiert sein. Die Folgen können wir nur dann abmildern, wenn wir endlich anders planen und bauen. Wir müssen der Realität ins Auge blicken: Manche Ortschaften, die früher kein Hochwassergebiet waren, sind es nun. Will man diese Siedlungen nicht aufgeben, müssen nicht nur die Häuser, sondern vor allem die komplette Siedlung baulich verändert werden. Das Schwammstadtprinzip ist hier einer der wichtigsten Wege.“

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Ingenieurkammern mit ihren Mitgliedern zentrale Handlungsempfehlungen, damit sich unsere Gesellschaft besser auf die zunehmenden Extremwetterereignisse vorbereiten kann:

  • Hochwasserschutz gehört als Vorsorgemaßnahme in die Bauleitplanung. Einflüsse des Klimawandels müssen bei der Ausweisung von Baugebieten und ausreichenden Retentionsflächen berücksichtigt werden. Eine Überprüfung bestehender Bebauungspläne ist erforderlich.
  • Strukturen aufbauen: Hochwasserschutz muss systematisch und interdisziplinär gedacht werden. Dafür braucht es Fachwissen aus vielen Bereichen. Expertinnen und Experten sowie gesellschaftlich relevante Gruppen müssen an einen Tisch geholt werden. Zuständige Ministerien für Bau, Umwelt und Landwirtschaft müssen enger zusammenarbeiten und Hochwasserschutz als gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen begreifen.
  • Das „AWA-Prinzip“ – Ausweichen, Widerstehen, Anpassen – für mehr Hochwasserschutz von Gebäuden:
    Ausweichen, indem in wassersensiblen Gebieten gar nicht erst gebaut oder zumindest auf einen Keller verzichtet wird. Ist ein Ausweichen nicht möglich, kann man den Widerstand gegen Hochwasser erhöhen wie zum Beispiel Keller und tieferliegende Hausöffnungen druckdicht verschließbar planen. Zudem besteht die Möglichkeit Treppeneingänge höher zu legen. Die Strategie des Anpassens trägt zur Schadensminimierung bei. So kann beispielsweise auf Tanks im Keller verzichtet werden oder alle elektrischen Leitungen werden in höherliegende Geschosse verlegt.

Als erste Maßnahme sollte man sich über seien Wohnort informieren. Hochwassergefahrenkarten bieten dabei einen guten Anhaltspunkt, um Standortrisiken zu erkennen. Diese Gefahrenkarten sind kostenfrei im Internet auffindbar.

Kontakt:
Eva Hämmerle
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BFB-Präsidium und Vorstand neu gewählt

BFB-Präsidium und Vorstand neu gewählt 2560 1556 Bundesingenieurkammer

Dr. Stephan Hofmeister wurde am 16. Mai 2024 in Berlin zum neuen Präsidenten des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) gewählt. Die Mitgliedsorganisationen des Verbandes wählten bei ihrer turnusmäßigen Mitgliederversammlung für die kommenden drei Jahre die neuen Führungsteams für das BFB-Präsidium und den BFB-Vorstand.

Mit überwältigender Mehrheit wurde Dr. Stephan Hofmeister (58), Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KdöR (KBV), zum neuen BFB-Präsidenten gewählt. Er war bereits seit Oktober 2021 BFB-Vizepräsident. Dr. Hofmeister folgt Dipl.-Pharm. Friedemann Schmidt nach, der satzungsgemäß nicht erneut kandidierte. Schmidt wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dr. Hofmeister war zwischen 1999 und 2013 in eigener hausärztlicher Praxis in Hamburg niedergelassen und zwischen 2014 und 2017 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, bevor er in den Vorstand der KBV gewählt wurde.

Neuer Schatzmeister und Vizepräsident ist WP/StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbands.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp als Vize-Präsident im Amt bestätigt

Das Präsidium wird komplettiert durch zwei Vizepräsidentinnen und fünf Vizepräsidenten. Wiedergewählt wurden:
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer,
RAin Dr. Karin Hahne, Präsidentin des Verbandes Freier Berufe in Hessen,
Prof. Ralf Niebergall, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer,
RAuN Dr. Thomas Remmers, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Neu gewählt wurden:
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer,
WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer,
Ursula Funke, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer und Mitglied des Gesamtvorstandes der ABDA

BIngK-Vizepräsident Ingolf Kluge wieder in Vorstand gewählt

In ihren Ämtern als Vorstandsmitglied bestätigt wurden:
Prof. Dr. Jens Bormann, LL.M., Präsident der Bundesnotarkammer,
RAin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer,
Dipl.-Ing. Johann Haidn, Vizepräsident und Schatzmeister des bdia bund deutscher innenarchitektinnen und innenarchitekten,
Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer,
Dr.-Ing. Horst Lenz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Rheinland-Pfalz,
StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands,
Dipl.-Ing. Evelin Lux, Vizepräsidentin der Bundesarchitektenkammer,
Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dipl.-Phys. Dr. iur. Wolfram H. Müller, Vorstandsmitglied der Patentanwaltskammer,
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer,
Dipl.-Ing. Alexander Schwab, Präsident der Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands,
Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands,
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
Dipl.-Ing. Wolfram C. Tröger, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen.

Neu in den Vorstand gewählt wurden:
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer,
WPin/StBin Katrin Fischer, Vorstandsmitglied der Wirtschaftsprüferkammer,
Dr. Jan-Niklas Francke, Mitglied des Gesamtvorstandes der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände,
Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
RA Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins,
Dipl.-Ing. Jörgen Kopper, Vizepräsident des Verbands Beratender Ingenieure,
WP Dr. Torsten Moser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland,
Dipl.-Ing. Christoph Schild, Präsident des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure,
Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer,
Dirk Sturmfels, Vizepräsident des Verbandes der Restauratoren.

Anlässlich seiner Wahl erklärt BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister:
„Nach einer beschlussintensiven Mitgliederversammlung starten die Mitglieder des BFB-Präsidiums und des BFB-Vorstands ihre neue Amtsperiode mit einem klaren Votum der BFB-Mitgliedsorganisationen, die Interessen der Freiberuflerinnen und Freiberufler in den kommenden drei Jahren gemeinsam unter dem Dach des BFB zu vertreten. Über das in uns gesetzte Vertrauen freue ich mich und nehme gerade durch die klare Wahlentscheidung viel Rückenwind für die anstehenden Aufgaben mit. Gemeinsam mit den BFB-Mitgliedsorganisationen sowie mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus Präsidium und Vorstand werden wir uns kraftvoll und mit Leidenschaft bei der Politik und in der Öffentlichkeit für die Interessen der Freien Berufe stark machen, damit wir unsere wertvollen und unverzichtbaren Potenziale entfalten können. Wir Freie Berufe tragen wie kein anderer Sektor eine herausragende Verantwortung für jede einzelne Patientin, jeden einzelnen Mandanten, jede einzelne Klientin, jeden einzelnen Kunden, aber auch für unsere Wirtschaft und Gesellschaft sowie für die großen Zukunftsaufgaben. Diese zu lösen, gelingt nur, wenn wir unsere essenziellen Beiträge leisten können. Zentral ist, im politischen Dialog zu verdeutlichen, dass auch den Interessenvertretungen der Freien Berufe, ihren Kammern und Verbänden, der Stellenwert zukommt, den sie verdienen. Unsere Organisationen leisten präventive Politikfolgenabschätzung und helfen so, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Unser System „Freier Beruf“ hat sich mehr als bewährt, das haben wir auch in den jüngsten Krisen ein ums andere Mal bewiesen. Darauf kann und sollte die Politik vertrauen.“

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland. Allein die rund 1,47 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern 10,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.600 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

Foto © BFB/Henning Schacht

„Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt“

„Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßte am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste zu ihrem Politischen Abend. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten gab es bei sommerlichen Temperaturen im Hamburger Bahnhof in Berlin Zeit für Austausch und intensive Gespräche.

Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die ambitionierten Maßnahmenpakete der Bundesregierung und die aktuellen Förderkulissen können die Entwicklung nicht aufhalten. Die Politik und alle am Bau beteiligten Akteure müssen sich jedoch der weiterhin zuspitzenden Lage beim Wohnungsbau und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Denn die Schaffung von Wohnraum ist Sozial- und Familienpolitik. Funktionierende Infrastrukturen und die Anpassung der gebauten Umwelt an den Klimawandel haben weitreichende Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Eine hohe Baukultur ist ein wichtiger Baustein gelebter Demokratien, offener Gesellschaften und eines gesunden Wirtschaftsstandorts. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten begrüßte die Bundesingenieurkammer während ihres Politischen Abends am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste in Berlin.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Konjunktur am Bau ist meist von Auf’s und Ab’s geprägt. Es tut deshalb gut, sich auch in schwierigen Zeiten auf den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land verlassen zu können. Immer zuverlässig und ideenreich, suchen sie Lösungen und verharren nicht lange in der Problemanalyse. Vom Wehklagen ist schließlich noch keine Krise abgewendet worden. Aber Ingenieurinnen und Ingenieure fordern auch viel von der Politik – und das zurecht. Beim Engagement für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse finden Sie in mir und meinem Haus stete Mitstreiter. In unserem Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist die Bundesingenieurkammer eine unerlässliche Partnerin. Bau-Turbo, Maßnahmenpaket und viele kleine und große Gesetzesänderungen für schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen sind auf den Weg gebracht worden und werden – z.B. mit der BauGB-Novelle – noch auf den Weg gebracht. All das, um das Bauen zukünftig noch innovativer, digitaler und klimafreundlicher machen. Hier brauchen wir die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihren kreativen Ideen und ressourcenschonenden bautechnischen Lösungen mehr denn je.“

In seiner Begrüßungsrede fordert Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt. Zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Hier braucht es den ressortübergreifenden Schulterschluss der Bundesregierung mit dem Bausektor.“ Im Namen der Ingenieurinnen und Ingenieure appellierte der Präsident der Bundesingenieurkammer: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Formalismen und Bürokratie ausgebremst werden. Jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist unerlässlich.“

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in herausfordernden Zeiten – gesellschaftlich und baupolitisch

Politischer Abend der Bundesingenieurkammer in herausfordernden Zeiten – gesellschaftlich und baupolitisch 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 16. Mai 2024. Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die ambitionierten Maßnahmenpakete der Bundesregierung und die aktuellen Förderkulissen können die Entwicklung nicht aufhalten. Die Politik und alle am Bau beteiligten Akteure müssen sich jedoch der weiterhin zuspitzenden Lage beim Wohnungsbau und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Denn die Schaffung von Wohnraum ist Sozial- und Familienpolitik. Funktionierende Infrastrukturen und die Anpassung der gebauten Umwelt an den Klimawandel haben weitreichende Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Eine hohe Baukultur ist ein wichtiger Baustein gelebter Demokratien, offener Gesellschaften und eines gesunden Wirtschaftsstandorts. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten begrüßte die Bundesingenieurkammer während ihres Politischen Abends am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste in Berlin.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Konjunktur am Bau ist meist von Auf’s und Ab’s geprägt. Es tut deshalb gut, sich auch in schwierigen Zeiten auf den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land verlassen zu können. Immer zuverlässig und ideenreich, suchen sie Lösungen und verharren nicht lange in der Problemanalyse. Vom Wehklagen ist schließlich noch keine Krise abgewendet worden. Aber Ingenieurinnen und Ingenieure fordern auch viel von der Politik – und das zurecht. Beim Engagement für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse finden Sie in mir und meinem Haus stete Mitstreiter. In unserem Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist die Bundesingenieurkammer eine unerlässliche Partnerin. Bau-Turbo, Maßnahmenpaket und viele kleine und große Gesetzesänderungen für schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen sind auf den Weg gebracht worden und werden – z. B. mit der BauGB-Novelle – noch auf den Weg gebracht. All das, um das Bauen zukünftig noch innovativer, digitaler und klimafreundlicher machen. Hier brauchen wir die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihren kreativen Ideen und ressourcenschonenden bautechnischen Lösungen mehr denn je.“

In seiner Begrüßungsrede fordert Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt. Zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Hier braucht es den ressortübergreifenden Schulterschluss der Bundesregierung mit dem Bausektor.“ Im Namen der Ingenieure und Ingenieurinnen appellierte der Präsident der Bundesingenieurkammer: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Formalismen und Bürokratie ausgebremst werden. Jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist unerlässlich.“

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Prof. Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen

Prof. Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen 1066 600 Bundesingenieurkammer

Im Interview erläutert Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die  Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts.

In der deutschen Planerschaft und bei den öffentlichen Auftraggebern herrscht nach Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (alt) große Unsicherheit bei der Vergabe von Planungsleistungen. Unklar ist vor allem, ob diese Streichung dazu führt, dass im Rahmen der Auftragswertberechnung Planungsleistungen anders als bisher addiert und deshalb vermehrt europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies ist jedenfalls das Ziel der EU-Kommission. Die Beteiligung an europaweiten Ausschreibungsverfahren erfordert aber sowohl einen Mehraufwand für die Planenden Berufe als auch für die öffentlichen Auftraggeber, die diese aufwändigen Ausschreibungen vorbereiten und durchführen müssen. Außerdem steht zu befürchten, dass Planungsaufträge so öfter an Generalplaner oder sogar Totalunternehmer vergeben werden.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi ist Autor des neuen Rechtsgutachtens mit dem Titel „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v. a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“.

Welche rechtssichere Alternative für öffentliche Auftraggeber zeigt dazu das von Ihnen erstellte Gutachten auf?
Professor Burgi:
Die Bundesregierung hat im Zuge der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV in der Verordnungsbegründung ein alternatives Beschaffungskonzept ins Spiel gebracht. Es besteht darin, für die Berechnung des Auftragswertes alle für ein Bauprojekt erforderlichen Planungs- und Bauausführungsleistungen zu berücksichtigen. Kombiniert wird dies mit einer anschließenden Fachlosbildung, die insbesondere die Planungsleistungen betrifft. Öffentlichen Auftraggebern, die im Interesse einer Verwirklichung der in diesen Zeiten so dringend benötigten, insbesondere kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, soziale Infrastruktur, Sanierung etc. weder die zeitraubende europaweite Ausschreibung jeder einzelnen Planungsleistung noch die Betrauung eines Totalunternehmers sowohl mit den Planungs- als auch den Bauausführungsleistungen in Kauf nehmen wollen, ist dieses Beschaffungskonzept zu empfehlen. 

Warum ist öffentlichen Auftraggebern eine Gesamtvergabe von Planungs- und Bauauftrag an einen Totalunternehmer nicht zu empfehlen?
Professor Burgi: Die Beauftragung eines Totalunternehmers bedeutet grundsätzlich eine Schwächung der Position des öffentlichen Auftraggebers gegenüber den mit der eigentlichen Bauausführung betrauten Auftragnehmern. Denn der Auftraggeber profitiert, wenn er in Gestalt kleiner und mittelständischer Planungsbüros unabhängige und zugleich sachkompetente, damit insbesondere aber auch zu Kontrollen der Bauausführung befähigte Auftragnehmer an seiner Seite hat. Die Beauftragung eines Totalunternehmers wäre zudem mit mehr Rechtsunsicherheiten behaftet, weil der öffentliche Auftraggeber in jedem einzelnen Fall vor Beauftragung nachweisen müsste, dass Gründe für die Durchbrechung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Losvergabe nach § 97 Abs. 4 Sätze 2 u. 3 GWB vorgelegen haben.

Welchen neuen Ansatz für die Vergabe von Planungsleistungen zeigen Sie in Ihrem Gutachten auf?
Professor Burgi: Das erste Element des alternativen Beschaffungskonzepts besteht darin, als Grundlage für die Auftragswertberechnung auf den sogenannten „Bauauftrag“ abzustellen, der nicht nur aus Ausführungsleistungen bestehen kann, sondern auch in einer Kombination aus Planung und Ausführung. Dies ist so ausdrücklich in §§ 103 Abs. 3 S. 1 GWB, 3 Abs. 6 S. 2 VgV vorgesehen und entspricht überdies europarechtlichen Vorgaben. Der maßgebliche Schwellenwert für die Verpflichtung zu einer europaweiten Ausschreibung liegt für Bauaufträge bei 5,538 Mio. Euro. Die Entscheidung zugunsten einer solchen Vorgehensweise liegt dabei im freien Ermessen des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers. Dadurch wird nicht das Umgehungsverbot des § 11 Abs. 5 GWB, 3 Abs. 2 VgV tangiert, nach dem die Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts nicht in der Absicht erfolgen darf, die Auftragsvergabe von den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen auszunehmen. Im Gegenteil: Bei den Bauaufträgen wird der Schwellenwert aufgrund der Einberechnung der Planungsleistungen vergleichsweise häufiger erreicht bzw. überschritten. Dies dürfte gerade im Sinne des europäischen Binnenmarktes ein Vorzug des alternativen Beschaffungskonzepts sein.

Worin unterscheidet sich denn konkret das von Ihnen untersuchte alternative Beschaffungskonzept von den bisherigen Vergabearten?
Professor Burgi: Wesentlich ist der zweite Teil des alternativen Beschaffungskonzepts – die Teilung des aus Planungs- und Bauleistungen bestehenden Bauauftrages in Fachlose, insbesondere die Unterteilung in Fachlose für die einzelnen Planungsleistungen. Diese anschließende Aufteilung in Fachlose ist nach meiner Untersuchung nicht nur rechtlich zulässig, sondern nach deutschem Vergaberecht grundsätzlich verpflichtend vorzunehmen.

Erfahrungsgemäß machen Planungsleistungen rund 20 % der Bauleistungen aus. Dann würden Planungsleistungen im Rahmen eines Bauauftrages demnach erst ab einer Größenordnung von rund 1.1 Mio. Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen?
Professor Burgi:
Ja, bei Unterschreiten des Bauaufträge-Schwellenwerts gelangen die Vorgaben des europäischen Vergaberechts erst gar nicht zur Anwendung. Dies gilt dann auch für die anschließende losweise Vergabe der Planungsleistungen. Darin ist auch keine missbräuchliche Verfahrensgestaltung des öffentlichen Auftraggebers zu sehen, sondern diese Rechtsfolge geht allein auf die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers zurück, den Schwellenwert für die Vergabe von Bauaufträgen deutlich höher anzusetzen als den für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen. Es ist jedenfalls nach Anwendung aller klassischen rechtlichen Auslegungsmethoden keine schlüssige Begründung ersichtlich, warum der Einsatz dieses alternativen Beschaffungskonzepts unstatthaft sein sollte. Vielmehr ist dieses Beschaffungskonzept Bestandteil der europarechtlich anerkannten sogenannten Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, deren Ausübung insoweit keine Grenzen gesetzt sind.

Aber auch dann, wenn der Gesamtauftragswert den Schwellenwert überschreitet, ist noch folgendes zu berücksichtigen: § 3 Abs. 9 VgV sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber einzelne Lose außerhalb des EU-Vergaberechts vergeben darf, wenn der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80. 000 EUR und bei Bauleistungen unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte dieser Lose 20 Prozent des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt. Die Konsequenz dieser sogenannten 80/20-Regel ist im vorliegenden Zusammenhang eine Verschiebung des Schwellenwerts nach oben bis zu maximal 20 % des Gesamtwerts alle Lose. Dies wiederum bedeutet, dass bis zu dieser nach oben verschobenen Schwelle nicht die Regeln des Oberschwellen-, sondern die des Unterschwellenvergaberechts gelten. Im vorliegenden Zusammenhang würde sich anbieten, die auf die planungsbezogenen Leistungen bezogenen Lose in das 20 %-Kontingent zu ziehen.

Auf welcher Grundlage müssten dann die jeweiligen Lose für die Planungs- und die Bauleistung vergeben werden? Wäre hierbei nicht vorrangig die VOB Teil A anzuwenden?
Professor Burgi: Das Rechtsregime für die Vergabe der Lose für die Planungsleistungen richtet sich oberhalb des Bau-Schwellenwerts nach der VgV. Unterhalb dieses Schwellenwertes für Bauaufträge in Höhe von 5,538 Mio. Euro richtet sich das anwendbare Regime für die Auftragsvergabe nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des Haushaltsrechts. Vorbehaltlich im Einzelfall abweichender Regelungen dürfte hier im Hinblick auf die Lose für die Planungsleistungen nach der UVgO verfahren werden. Diese enthält wiederum in § 50 UVgO eine Sonderregelung zur „Vergabe von freiberuflichen Leistungen“, auf deren Grundlage dann zu vergeben ist.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi
Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Grafik Vergabeoptionen

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten: „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

FAQ: Fragen und Antworten zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Stand: Mai 2024)

BT-Drs. 20/6118: Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen. (Begründung ab Seite 27 ff.)

Foto © privat

Rechtsgutachten Vergaberecht Planungsleistungen

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Verordnungsbegründung (BT-Drs. 20/6118 Seite 27 ff.) zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun ein Rechtsgutachten.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem alternativen Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt“, bestätigt Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen Ludwig-Maximilians-Universität München, und Autor des Gutachtens. (Interview mit Professor Burgi zum Rechtsgutachten)

Rechtsgutachten als Orientierungshilfe
Das Gutachten von Professor Burgi wurde aktuell durch die Kammern und Verbände der planenden Berufe veröffentlicht. Es kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Denn sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, erläutert Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

„Das Rechtsgutachten von Professor Burgi zur Vergabepraxis von Planungsleistungen beim Bauen ist eine wichtige Orientierungshilfe, um für Länder und Kommunen mehr Klarheit zu schaffen. Es hebt zudem hervor, dass der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe ein hohes Gut unseres Wirtschaftssystems ist, den es unter allen Umständen zu wahren gilt.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten: „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

FAQ: Fragen und Antworten zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Stand: Mai 2024)

BT-Drs. 20/6118: Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (Begründung ab Seite 27 ff.)

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