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Eva Hämmerle

Berliner Erklärung Bundesingenieurkammer-Versammlung

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin

Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen Ingenieuren oder Architekten. Alles andere ist unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des Verbraucherschutzes.

• Noch immer darf in Deutschland tatsächlich jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht gar nicht Ingenieur oder Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbare Leistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und Tiefbau Tür und Tor geöffnet.

• Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmt eine derartige Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Kein anderer freier Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseits jeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.

• Verbraucherschutz und präventiver Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabe der Ingenieurkammern. Deshalb führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur eine lückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert eine wirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute nicht.

• Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen. Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz. Nur so ist der Berufsstand in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigen Ingenieure, auf die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzliche Kammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher minimieren.

• Die Kammern unterstützen den Staat durch Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben in mittelbarer Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat. Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine stabile Mitgliedschaft zu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern – leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten Berufsaufsicht.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet und auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter

Foto © Kate Sahkno/unsplash

Jobangebot Referentin Öffentlichkeitsarbeit

Wir suchen Verstärkung: Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)

Wir suchen Verstärkung: Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d) 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Für unsere Geschäftsstelle in Berlin suchen wir zum 1. Juni 2024 oder später einen versierten und zupackenden

Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)
in Voll- oder in Teilzeit (mind. 30 Std./Woche).

Die Aufgaben:
Sie betreuen als Teil unseres Teams Öffentlichkeitsarbeit vorrangig unsere Projekte wie den Deutschen Ingenieurbaupreis und sorgen für ein reibungsloses Projektmanagement sowie für Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit unserer vielfältigen Aktivitäten in Politik und Öffentlichkeit.

Sie kümmern sich v.a. um

  • die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Öffentlichkeitsprojekten einschließlich der kommunikativen Begleitung,
  • sonstige Projekte der Außendarstellung, wie z.B. die Begleitung von Studien und Umfragen,
  • die Koordination der Arbeit externer Dienstleister,
  • die diesbezügliche Kommunikation mit den Mitgliedskammern und sonstigen Partnern
  • die Mitbetreuung der Webauftritte des AG inklusive der Social-Media Kommunikation in Abstimmung mit unserer Pressesprecherin,
  • Gremiensitzungen, ggf. mit Leitungsfunktion.

Darüber hinaus begleiten Sie in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen weitere Projekte und Aktivitäten der BIngK.

Was Sie bieten:

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • ein teamfähiges Organisationstalent sind, politisches Fingerspitzengefühl besitzen und über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten verfügen,
  • die Kunst beherrschen, sich schnell in neue Themen einarbeiten und in der Lage sind, auch komplexe Sachverhalte aufbereiten und vermitteln zu können,
  • sich durch konzeptionelles projektorientiertes Denken, Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit sowie eine selbstständige und teamorientierte Arbeitsweise auszeichnen und
  • ein Studium in einem für den Aufgabenbereich relevanten Studienfach und nachweislich einschlägige Berufserfahrung – vorzugsweise in einem Verband, in der Politik oder der Wirtschaft – haben.

Was wir bieten:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz am Kudamm im Herzen der Berliner City (West),
  • die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit der Familie durch Gleitzeit, flexible Arbeitszeiten sowie mobilem Arbeiten,
  • ein vielseitiges und interessantes Betätigungsfeld im politiknahen Umfeld,
  • nette Kolleginnen und Kollegen,
  • 30 Tage Jahresurlaub (bei einer Vollzeitstelle) und
  • ein Deutschlandticket.

Weitere Informationen

Sie finden sich in der Beschreibung wieder? Dann senden Sie uns zeitnah Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres Arbeitszeitwunsches, Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins per Mail an falenski@bingk.de.

Bundesingenieurkammer e.V.
RA Martin Falenski
Hauptgeschäftsführer
Joachimsthaler Str. 12
10719 Berlin

www.bingk.de

Foto: (c) Brett Jordan/unsplash

Digitaler Bauantrag

Hand aufs Herz – Problemlöser digitaler Bauantrag?

Hand aufs Herz – Problemlöser digitaler Bauantrag? 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich auf die Einführung eines digitalen Bauantrags verständigt. Der Wunsch nach Bürokratieabbau und beschleunigten Genehmigungsverfahren ist eng mit der flächendeckenden Einführung verbunden. Doch wie sieht die aktuelle Entwicklung aus? Hierzu gibt Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz, Initiator des ersten Kongresses „Digitale Baugenehmigung“, der im April 2024 stattfindet, im Interview eine Einschätzung ab.

 

Für den digitalen Bauantrag wird es keine bundesweit einheitliche (EfA-)Lösung geben. Teilweise gibt es sogar abweichende Prozesse auf kommunaler Ebene gegenüber dem eigenen Bundesland. Verstehen Sie den Frust bei Planerinnen und Planern weiterhin mit einem Flickenteppich an Lösungen leben zu müssen?

Diaz: Der Bund verfolgt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen das Prinzip „Einer für alle“, um eine möglichst effiziente Umsetzung zu erreichen. Bei Verwaltungsprozessen, die in allen Bundesländern gleich oder sehr ähnlich sind, ist auch eine deutliche Effizienzsteigerung zu erwarten. Bei Verwaltungsprozessen, die aufgrund der Landesgesetzgebung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, kann es vorkommen, dass nicht alle Bundesländer diesem Prinzip folgen. Im Fall der digitalen Baugenehmigung hat sich die Mehrheit der Bundesländer für die einheitliche (EfA-)Lösung entschieden. Hintergrund für die (noch) nicht erfolgte Übernahme sind die zum Teil bereits weit fortgeschrittenen Lösungen einzelner Bundesländer und die sehr komplexen Prozesse im Rahmen der Bauantragsverfahren. Bei rund 900 Bauaufsichtsbehörden in Deutschland gibt es bereits einige gute kommunale Eigenentwicklungen. Die Entscheidung in den Kommunen, die bestehenden Lösungen durch die einheitliche (EfA-)Lösung zu ersetzen, fällt daher nicht leicht. Diese manchmal langsamen oder widersprüchlichen Entscheidungen, die wir uns in Deutschland durch den Föderalismus erkaufen, haben aber auch den großen Vorteil, dass die Experimentierfreudigkeit und Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Wenn ich mir vorstelle, dass wir demnächst vielleicht fünf digitale Bauantragsverfahren parallel haben, dann können alle Verfahren von diesem Wettbewerb profitieren, auch wenn es eigentlich kein Wettbewerb ist. Der heutige Flickenteppich wird für die Planer deutlich übersichtlicher. Die Zahl der Lösungen wird sich reduzieren.

Im ersten Schritt der Digitalisierung stellen wir von der Papierform auf pdf um. Wird das den Genehmigungsprozess schon entscheidend beschleunigen, wenn digital eingereichte Dokumente wieder ausgedruckt, mit händischen Anmerkungen versehen und eingescannt werden?    

Diaz: Dieser erste Schritt oder besser Zwischenschritt war nur deshalb notwendig, weil wir uns in Deutschland nicht trauen, digitale Bauwerksmodelle für die Bauvorlage zu verlangen. In den skandinavischen Ländern ist die Akzeptanz für die Einführung neuer digitaler Verfahren deutlich höher. Dänemark hat BIM im öffentlichen Bereich bereits im Jahr 2000 eingeführt. Das IFC-Format wurde 2013 mit dem Inkrafttreten der IKT-Verordnungen 118 und 119 verbindlich. Diese Verordnungen unterstützen die fortlaufende Integration von BIM und IFC in den digitalen Bauantragsprozess und fördern die Nutzung von Technologie als Hauptmaßnahme zur Steigerung der Produktivität im Bausektor. Auch Finnland verfügt über ein funktionierendes modellbasiertes Baugenehmigungsverfahren auf Basis von IFC. Wir machen es uns in Deutschland in einigen Bereichen zu schwer. Wir haben sehr gute Beispiele, wo die digitale Modellprüfung funktioniert. Bei der öffentlichen Prüfung der Berechnung für den Energieausweis erfolgt die Prüfung des digitalen Energiemodells im XML-Format, eigentlich der digitale Zwilling des Gebäudes. Das wird schon seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt. Es funktioniert also.

Viel diskutiert werden die Ausstattung und das Know-how in Planungsbüros und Behörden sowie die Umsetzung der Landesbauordnungen in programmierfähige Prüfregeln. Was sind derzeit die größten Hindernisse einer digitalen Baugenehmigung?

Diaz: Die Ausstattung ist in der Tat das größte Problem. Im Vergleich der deutschen Branchen investiert die Bauwirtschaft fast am wenigsten in Digitalisierung und Tools. Die Ausstattung in den Verwaltungen muss als unterirdisch bezeichnet werden. Diese Defizite müssen dringend behoben werden. Als zweite große Baustelle kann das Know-how angesehen werden. Dadurch, dass die Planer die Prozesse zwar intern sehr gut digital und modellbasiert erstellen, aber nicht mit anderen externen Planern an gemeinsamen digitalen Modellen arbeiten, fehlt diese Kompetenz völlig. Diese Kompetenz ist bei der Einreichung der digitalen Modelldaten für das Bauantragsverfahren sehr hilfreich. Viel zu wenige Absolventen der Hochschulen bringen diese digitale Kompetenz mit.

Die Entwicklung von Regelwerken für die modellbasierte Prüfung wurde bereits von Markus König vorgestellt. Dies ist kein Problem mehr, sondern nur noch eine Fleißarbeit bei der Umsetzung der Regelwerke für die Landesbauordnungen.

Ziel der Digitalisierung ist ja nicht nur die Beschleunigung des Verfahrens, sondern vor allem auch eine Qualitätssteigerung bei den eingereichten Unterlagen. Wird sich eine spürbare Verbesserung erst mit einem BIM-basierten Bauantrag einstellen? Und wann wird dieser kommen?

Diaz: Dies ist ein entscheidender Aspekt! Wenn die gesamte Planung als ein Ergebnis verstanden wird, in dem es keine Widersprüche und keine offenen Fragen hinsichtlich der Bebaubarkeit im Sinne der Baugenehmigung gibt, sinkt das Risiko von Rückfragen bis zur Erlangung der Baugenehmigung erheblich. Die Qualität der einzureichenden Unterlagen kann sinnvollerweise nur durch digitale Bauwerksmodelle erreicht werden, die in der Planung zwischen allen Planungsbeteiligten abgestimmt werden. Sowohl in der Geschwindigkeit als auch in der Qualität gibt es derzeit keine sinnvolle Alternative zum BIM-basierten Bauantrag. Der Einsatz von digitalen Zwillingen ermöglicht eine genauere und umfassendere Dokumentation des gesamten Planungsprozesses, was wiederum die Kommunikation zwischen allen Beteiligten verbessert.

Technisch ist der BIM-basierte Bauantrag bereits heute möglich und in anderen Ländern bereits erprobt. Angesichts der fehlenden Investitionen und des mangelnden Engagements in den Verwaltungen befürchte ich, dass wir noch fünf bis zehn Jahre brauchen werden.

Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz ist Leiter des Fachgebiets Bauinformatik und Nachhaltiges Bauen an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) in Gießen. Er leitet seit 1999 das Fachgebiet Bauinformatik und Nachhaltiges Bauen sowie seit 2016 den Master-Schwerpunkt 5D/6D-BIM Virtual Design and Construction. Er ist auch Vorstandsmitglied in der Ingenieurkammer Hessen.

Am 29. und 30. April 2024 veranstaltet die Technische Hochschule Mittelhessen gemeinsam mit der TransMIT GmbH in Gießen den Kongress Digitale Baugenehmigung. Initiator der Veranstaltung ist Joaquín Díaz.

Informationen & Anmeldung

Foto © BVBS

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds der Bundesregierung

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds der Bundesregierung 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 10. April 2024. Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland über einen Infrastrukturfonds – parallel zum regulären Bundeshaushalt – langfristig und nachhaltig zu sichern. Ziel muss es sein, die Modernisierung unseres Landes auch nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse weiter voranzutreiben zu können. Die „langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert. Nun müssen Taten folgen. Allerdings gilt es, bei der Wahl der Mittelbeschaffung grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen.

„Bund und Länder sind hier primär in der Pflicht, die notwendigen Gelder für eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Gesperrte Brücken und marode Schienen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und verhindern Wachstum. Insofern ist ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus unverzichtbar. Jedoch sollte sich der Staat nicht unbedacht in Abhängigkeiten begeben, sonst zahlt der Steuerzahler am Ende drauf“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Im Einzelfall können etwa Public-private-Partnership-Modelle ein gangbarer Weg sein, das kann jedoch nicht die Lösung für alle Probleme und Herausforderungen sein. Der Staat muss von Fall zu Fall genau hinschauen und abwägen“, so der Präsident der Dachorganisation der Länderingenieurkammern weiter.

Neben der langfristigen Sicherung der Finanzierung spricht sich die Bundesingenieurkammer dafür aus, noch mehr Dynamik in die Entbürokratisierung und die weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu bringen.

Kontakt:
Eva Hämmerle
Kommunikation & Presse
+49 (0) 30-2589 882-23
haemmerle@bingk.de
www.bingk.de

Bundesregierung Verkehrsinfrastrukturfonds

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland über einen Infrastrukturfonds – parallel zum regulären Bundeshaushalt – langfristig und nachhaltig zu sichern. Ziel muss es sein, die Modernisierung unseres Landes auch nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse weiter voranzutreiben zu können. Die „langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert. Nun müssen Taten folgen. Allerdings gilt es, bei der Wahl der Mittelbeschaffung grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen.

„Bund und Länder sind hier primär in der Pflicht, die notwendigen Gelder für eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Gesperrte Brücken und marode Schienen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und verhindern Wachstum. Insofern ist ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus unverzichtbar. Jedoch sollte sich der Staat nicht unbedacht in Abhängigkeiten begeben, sonst zahlt der Steuerzahler am Ende drauf“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Im Einzelfall können etwa Public-private-Partnership-Modelle ein gangbarer Weg sein, das kann jedoch nicht die Lösung für alle Probleme und Herausforderungen sein. Der Staat muss von Fall zu Fall genau hinschauen und abwägen“, so der Präsident der Dachorganisation der Länderingenieurkammern weiter.

Neben der langfristigen Sicherung der Finanzierung spricht sich die Bundesingenieurkammer dafür aus, noch mehr Dynamik in die Entbürokratisierung und die weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu bringen.

Foto © eyewave/iStock

Gebäudetyp-e: Wie geht es weiter?

Gebäudetyp-e: Wie geht es weiter? 700 467 Bundesingenieurkammer

Die Initiative „Gebäudetyp-e“ (wie „einfach“ oder „experimentell“) ist ein regulatorischen Befreiungsschlag, mit dem Ziel mehr Innovation zu wagen. Initiiert wurde die Diskussion des „Gebäudetyp-e“ durch die Bayerische Architektenkammer und die Bundesarchitektenkammer.

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und der GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft laden vor diesem Hintergrund zum Expertenforum „Einfach bauen! – Potenziale im Neubau und Bestand“ in Berlin ein.

Die kostenfreie Veranstaltung beleuchtet den aktuellen Diskussionstand zum Gebäudetyp-e und gibt einen Ausblick auf eine rechtssichere Umsetzung in die Praxis. Bundesbauministerin Klara Geywitz wird die After-Work-Veranstaltung eröffnen.

Donnerstag, 18. April 2024, 18:30 – 21:00 Uhr, Einlass ab 18 Uhr

Vor Ort in der Berlin Metropolitan School,  Linienstraße 122, 10115 Berlin oder im Live-Stream

Eine Teilnahme vor Ort ist nur mit einer Anmeldung möglich: Anmeldung Forum „Einfach bauen“

Die Veranstaltung wird ab 18:15 Uhr zusätzlich live via Zoom gestreamt: Registrierung

Eine Anmeldung für den Live-Stream ist nicht erforderlich.

Wir freuen uns auf Sie!

Grafik © Bundesarchitektenkammer

Baukulturelle Leitlinien des Bundes Workshop

Baukulturelle Leitlinien des Bundes

Baukulturelle Leitlinien des Bundes 1600 900 Bundesingenieurkammer

Am 21. März 2024 richtete das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Berlin einen Workshop aus unter dem Motto: Baukulturelle Leitlinien des Bundes – Wie gestalten wir gemeinsam Räume für ein gutes Zusammenleben? Die Bundesingenieurkammer war durch Professor Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau und Beirat der Bundesstiftung Baukultur, vertreten.

Die Bundesregierung will die Rolle der Baukultur stärken. Hierfür sollen Leitlinien für Baukultur erarbeitet werden. Ein Projektteam Baukultur hatte einen Entwurf für Leitlinien vorgestellt. Diese wurden in drei Arbeitsgruppen diskutiert. Die Diskussionsergebnisse fließen nun in den Entwurf ein.

Dabei geht es um eine ganzheitliche Betrachtung von Baukultur, in dem Sinne, dass sie die Summe der menschlichen Tätigkeiten umfasst, die unsere gebaute Umwelt weiter verändern. Dies geschieht auch vor dem Hintergrund der UN-Nachhaltigkeitsziele 2030 und der UN Sendai-Ziele 2030 zur Katastrophenvorsorge.

Die Bundesingenieurkammer engagiert sich weiterhin bei der Erarbeitung der Leitlinien und im Beirat der Bundesstiftung Bauakademie. Sie ist zudem Kooperationspartnerin des Baukulturberichts und des Konvents der Baukultur 2024 der Bundestiftung Baukultur.

Fotos © Konstantin Börner

Positionspapier Berufsvorbehalte Bundesingenieurkammer und VBI

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen

BIngK & VBI fordern: Berufsvorbehalte für sicherheitsrelevante Planungsleistungen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Bauingenieurinnen und -ingenieure übernehmen Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit von Bauwerken und damit für Menschen und erhebliche Sachwerte. Die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure fordern daher in einem gemeinsamen Positionspapier die Einführung von Berufsvorbehalten für sicherheitsrelevante Planungsleistungen.

Grundlage für sicherheitsrelevante Planungsleistungen bildet zuallererst eine qualitativ hochwertige Ausbildung der Bauingenieure, sowie permanente Fort- und Weiterbildung. Damit die Berufsvorbehalte nicht die unternehmerische Freiheit der Ingenieurbüros einschränken, sollten Bauingenieure unabhängig von der Gesellschaftsform und den Eigentumsverhältnissen ihres Büros oder Unternehmens Mitglied in der Ingenieurkammer ihres Bundeslands sein können. Um die Attraktivität des Berufsstands zu steigern, muss insbesondere der gesellschaftliche Stellenwert der MINT-Fächer gestärkt werden.

Foto © BIngK/VBI

EU Parlament EPBD

EU-Parlament segnet EPBD-Richtlinie ab

EU-Parlament segnet EPBD-Richtlinie ab 2400 1597 Bundesingenieurkammer

Das Europäische Parlament verabschiedete am 12. März 2024 neue EU-Vorschriften für die Renovierung von Gebäuden. 370 Abgeordnete stimmten in Straßburg für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Es gab 199 Gegenstimmen und 46 Enthaltungen. Die beschlossene Fassung der EPBD-Richtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) entspricht im Wesentlichen der Einigung im Trilog-Verfahren aus dem Dezember 2023.

Eine zeitweise diskutierte Sanierungspflicht für Wohngebäude durch die Richtlinie wird es nicht geben. Vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotenziale heben. Gerade Deutschland hat sich in den Verhanldungen für den Quartiersansatz stark gemacht. Ziel der Europäischen Union ist es nun, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 um durchschnittlich 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent zu senken. Über einen Quartiersansatz wird die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglicht. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, sind so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig.

Für Nichtwohngebäude wurde eine Sanierungspflicht eingeführt. Die neuen Regelungen sehen vor, dass bis 2030 16 Prozent und bis 2033 26 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude (Basisjahr 2020) saniert werden müssen. Der Gebäudebestand in der EU soll bis 2050 vollständig klimaneutral sein.

Die deutsche Bundesbauministerin Klara Geywitz begrüßt den gefundenen Kompromiss: „Ich habe mich dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Quartiersansatz und die Anrechnung aller klimaschützenden Maßnahmen eintritt. Das Denken in Insellösungen ergibt weder bei einem globalen Thema wie dem Klimaschutz Sinn, noch trägt es dem europaweit extrem unterschiedlichen Gebäudebestand Rechnung. Zudem trete ich dafür ein, dass wir bei der Umsetzung der EPBD in nationales Recht eine Sanierungsstrategie entwickeln, die bei dem riesigen Bedarf u. a. in unseren Schulen und Krankenhäusern beginnt.“

Ab 2030 sollen alle Neubauten Nullemissionsgebäude sein. Für Neubauten der öffentlichen Hand soll dies bereits ab 2028 gelten.

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich. Die EU-Staaten können zudem beschließen, Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird nun prüfen, an welchen Punkten die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht erforderlich ist. Hierzu muss laut BMWSB zunächst das Verfahren zur Novellierung der EPBD auf EU-Ebene abgeschlossen werden. Denn nach dem Beschluss des Europäischen Parlaments wird noch die Zustimmung des Rates benötigt. Stehen dann die konkreten Formulierungen fest, beginnt die zweijährige Frist zur Umsetzung. Bauministerin Klara Geywitz unterstreicht: „Mit der heutigen Abstimmung über die EPBD-Richtlinie im Europäischen Parlament gehen wir in Europa den nächsten großen Schritt zu einem klimafreundlichen Gebäudesektor. Wir werden dadurch die Primärenergie des gesamten Wohngebäudebestandes senken und damit erheblich zum Klimaschutz beitragen.“

Ökobilanzierung ab 2023 verpflichtend

Die Novelle der EPBD-Richtlinie sieht zudem die Berechnung und Darstellung der Ökobilanzierung bzw. die Lebenszyklusanalyse für alle Neubauten über 1.000 m² verpflichtend vor. Ab 2023 dann für alle Neubauten. Gerade die planenden Berufe müssen sich hierauf entsprechend vorbereiten.

Wortlaut Artikel 7 Absatz 2:
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ab den folgenden Zeitpunkten das Lebenszyklus-Treibhauspotenzial gemäß Anhang III berechnet und im Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes offengelegt wird:

  1. a) ab dem 1. Januar 2028 für alle neuen Gebäude mit einer Nutzfläche von mehr
    als 1000 m²,
  2. b) ab dem 1. Januar 2030 für alle neuen Gebäude.

Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2
Für die Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials neuer Gebäude gemäß Artikel 7 Absatz 2 wird das Gesamt-Lebenszyklus-Treibhausgaspotenzial als numerischer Indikator, ausgedrückt in kg CO2eq/(m²) (Nutzfläche), für jede Lebenszyklusphase, berechnet über einen Bezugszeitraum von 50 Jahren angegeben.

Die Datenauswahl, die Festlegung des Szenarios und die Berechnungen erfolgen gemäß EN 15978 (EN 15978:2011 Nachhaltigkeit von Bauwerken. Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden. Berechnungsmethode) und unter Berücksichtigung späterer Normen in Bezug auf die Nachhaltigkeit von Bauwerken und die Berechnungsmethode für die Bewertung der Umweltverträglichkeit von Gebäuden. Der Umfang der Gebäudekomponenten und der technischen Ausrüstung entspricht der Definition für den Indikator 1.2 des gemeinsamen Level(s)-Rahmens der EU.

Sofern ein nationales Berechnungsinstrument oder eine nationale Berechnungsmethode vorliegt oder für die Offenlegung oder die Erteilung von Baugenehmigungen erforderlich ist, kann dieses Instrument oder diese Methode genutzt werden, um die erforderliche Offenlegung zu ermöglichen. Andere Berechnungsinstrumente oder -methoden können verwendet werden, wenn sie die im gemeinsamen Level(s)-Rahmen der EU festgelegten Mindestkriterien erfüllen. Wurden Daten zu spezifischen Bauprodukten gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates1 berechnet, so sind diese, sofern verfügbar, zu verwenden.

Foto © Frederic Koberl/unsplash

BFB Fachkräftesicherung

Dialog zur Fachkräftesicherung

Dialog zur Fachkräftesicherung 1500 851 Bundesingenieurkammer

Am 1. März trafen sich die Mitglieder des BFB-Gesprächsforums „Junge Freie Berufe“ zu ihrer Auftaktsitzung 2024. Die Runde war zu Gast bei der Bundeszahnärztekammer in Berlin. Eingangs tauschten sie sich mit Boris Petschulat aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu ihrem Impulspapier zur Fachkräftesicherung „Talente finden, fördern und binden“ aus.

Im Impulspapier betont das Gesprächsforum unter anderem, dass die Freien Berufe zuverlässige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind. Gerade angesichts der veränderten „Kräfteverhältnisse“ auf dem Arbeitsmarkt hin zu einem Bewerbermarkt gilt es, die guten Perspektiven für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herauszustellen, da die Freien Berufe als Zukunftssektor mit ihren krisensicheren Jobs eine sichere Bank für ihre Mitarbeitenden sind.

Foto: © BFB/Mark Bollhorst

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