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Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“

Politischer Abend: „Moderne Infrastruktur als Staatsziel“ 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Der Politische Abend der Bundesingenieurkammer fand 2023 wieder an bewährter Stelle, dem Hamburger Bahnhof in Berlin, statt. Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, begrüßte am 23. Mai 2023 den Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, und die geladenen Gäste. Die Bundesingenieurkammer vertritt rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure – gut die Hälfte von ihnen ist im Infrastrukturbereich tätig. Die Digitalisierung des Bauwesens gehört dabei zu einem der wichtigsten Themen, sowohl mit Blick auf das ressourcenschonende Bauen und die Instandhaltung, als auch in Sachen beschleunigte Projektabwicklung.

Bundesminister Dr. Volker Wissing macht in seiner Rede auf die Bedeutung von Infrastruktur für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands aufmerksam. Der Minister verwies darauf, dass das Grundgesetz genau an einem 23. Mai verkündet wurde: „In 74 Jahren Grundgesetz ist unsere Infrastruktur Lebensader für die Wirtschaft und Gesellschaft geworden. Heute ist sie an vielen Stellen marode und veraltet. Sie braucht ein Update. Eine moderne Infrastruktur als Staatsziel im Grundgesetz würde ihrer Bedeutung gerecht werden.“ An diese Forderung anschließend betonte er die Notwendigkeit, gemeinsam mit Ingenieurinnen und Ingenieuren an den Lösungen für die Zukunft zu arbeiten, um die Infrastrukturen nachhaltig auszubauen und aufrechterhalten zu können. Ein Schlüssel liege in der Digitalisierung des Bauwesens. Building Information Modeling und die Nutzung digitaler Zwillinge könnten die Instandhaltung von Brücken und Infrastrukturen deutlich vereinfachen.

Zuvor untersricht Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, bereits in seiner Begrüßungsrede: „Die kritische Situation der gesamten Infrastruktur in Deutschland ist den zu geringen Investitionen generell und den Vernachlässigungen bei der Erhaltung geschuldet. Die fehlenden Investitionen gehen bis weit in die 1990er und die frühen 2000er Jahre zurück, gerade auch bei den Brücken. Es muss nun mit vereinten Kräften alles getan werden, um diese Auswirkungen schnellstmöglich zu beseitigen. Wichtig ist, aus den Fehlern zu lernen.“ Die Bundesingenieurkammer fordert ein Umdenken, damit Bestandsbauwerke ihre zu erwartende Lebenszeit erreichen. Die Vorteile des Erhalts liegen auf der Hand: Neben einer Verringerung des CO2-Ausstoßes wird so perspektivisch die Anzahl langwieriger Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert. Für den stärkeren Fokus auf den Lebenszyklus von Brücken ist die Planung grundlegend. Hierzu braucht es eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. Die Digitalisierung, sowohl auf Seiten der Genehmigungsbehörden, als auch auf Seiten der Planung und der Ausführung, muss dringend gefördert werden. Um den Investitionsstau bei Infrastrukturprojekten zu beheben, schlug BIngK-Präsident Bökamp vor: „Beschleunigungspotenzial liegt in der passgenauen Optimierung von Vergabeunterlagen. Nur wenn der Leistungsgegenstand klar und eindeutig definiert ist, findet sich die notwendige Anzahl geeigneter Bewerber. Hierzu stehen wir bereits im Austausch mit der Autobahn GmbH und anderer öffentlicher Auftraggeber und bieten unsere planerische Expertise an.“

Fotos der Abendveranstaltung können hier eingesehen werden.

Foto © Thomas Ecke/Bundesingenieurkammer

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet

Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet 1919 1081 Bundesingenieurkammer

Bundestag und Bundesrat haben sich am 12. Mai 2023 im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss verständigt. Danach müssen die geplanten Meldestellen für Hinweisgeber nicht anonymen Meldungen nachgehen. Bei Bußgeldern wird die Obergrenze von 100.000 Euro auf 50.000 Euro heruntergesetzt.

Das Gesetz regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Behörden und Unternehmen. Hierzu zählen Hinweise auf mangelnde Verfassungstreue von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, auch wenn dabei keine konkreten Straftaten vorliegen. Das Gesetz beinhaltet Vorgaben zu Verfahren und Vertraulichkeit der Meldungen und Maßnahmen zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien. Haftungs- und Schadensersatzfragen sowie Bußgelder im Falle bewusst falscher Angaben werden darin ebenfalls geregelt.

Behörden und Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen nach dem Gesetz interne Anlaufstellen schaffen. Zusätzlich will der Bund eine externe Meldestelle beim Bundesamt für Justiz errichten. Die Länder können eigene externe Meldestellen einrichten. Eine Pflicht, die Abgabe anonymer Meldungen zu ermöglichen, besteht weder für interne noch für externe Meldestellen. Es wird lediglich vorgegeben, dass die Stellen auch anonym eingehende Meldungen bearbeiten sollten.

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Das Gesetz soll zum weit überwiegenden Teil einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten – voraussichtlich etwa Mitte Juni 2023.

Foto © Pexels

Bundesstiftung Bauakademie startet Veranstaltungsreihe

Bundesstiftung Bauakademie startet Veranstaltungsreihe 1067 840 Bundesingenieurkammer

Die neue Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog“ der Bundesstiftung Bauakademie wird für und mit Fachexpertinnen und Fachexperten gestaltet. Die einzelnen Veranstaltungen greifen eine aktuelle Herausforderung der Baubranche auf und stellen diese exemplarisch vor. Es werden jeweils die Umgangsweisen der Praktikerinnen und Praktiker mit dem Praxisbeispiel, die politischen Rahmenbedingungen, daraus abgeleitete Lösungsansätze für die Branche sowie Chancen und Risiken vom Plenum herausgearbeitet und diskutiert.

24.05.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Re-Use: Der nachhaltige Systemwechsel als Ziel

22.06.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Digitale Zwillinge von Gebäude und Quartier

07.09.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Klimaschutz und historischer Städtebau

15.11.23, 17:00 – 18:30 Uhr:
Flachglas closed loop

Zur Anmeldung

Die Bundesstiftung Bauakademie ist eine noch recht junge Institution, die laut Stiftungssatzung die gesellschaftliche, technische und kulturelle Innovationskraft des Bauens stärken will. Diese Innovationskraft soll genutzt werden, um die großen Transformationsherausforderungen besser bewältigen zu können. Es geht konkret um die Bereitstellung von Lösungswissen und Best Practice-Ansätzen für die Praxispartner und um die Umsetzung von Reallaboren und Formaten der Zusammenarbeit. Die Bauakademie will für alle relevanten Akteure und Gruppierungen ein Dach und einen umfassenden Austausch anbieten. Sie ist somit ein analoger und digitaler Ort der als Schaufenster, als Diskussionsforum, aber auch als Werkstatt fungiert. Und so ist ie Veranstaltungsreihe „Transformation im Dialog“ so neu, wie auch die Bundesstiftung Bauakademie selbst.

Grafik © Bundesstiftung Bauakademie

Deutscher Baugerichtstag

Deutscher Baugerichtstag: Empfehlungen an den Gesetzgeber

Deutscher Baugerichtstag: Empfehlungen an den Gesetzgeber 1193 501 Bundesingenieurkammer

Am 12. und 13. Mai 2023 fand in Hamm der 9. Deutsche Baugerichtstag statt. Rund 450 Teilnehmende diskutierten intensiv aktuelle baurechtliche und baubetriebliche Fragen und sprachen anschließend Empfehlungen an den Gesetzgeber aus. Vertreterinnen und Vertreter der Bundesingenieurkammer und der Länderkammern waren ebenfalls vor Ort.

In insgesamt 12 Arbeitskreisen wurden Thesen zu Fragen der Auftragsvergabe, der Integrierten Projektabwicklung (IPA) und der Normung diskutiert. Im Anschluss wurde über die Empfehlungen abgestimmt, die überwiegend auch im Sinne der Planer bewertet wurden.

Die abgestimmten Thesen und Empfehlungen können hier oder auf der Webseite des Deutschen Baugerichtstages eingesehen werden.

Grafik © Deutscher Baugerichtstag

Klimaanpassungsgesetz

Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch

Klimaanpassungsgesetz: BIngK sieht neue Clusterbildung kritisch 2560 1439 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt in ihrer Stellungnahme die von der Bundesregierung vorgelegte Klimaanpassungsstrategie mit dem vorgesehenen Monitoring und einer Vier-Jahres-Anpassung. Diese soll neben der Bekämpfung der Klimakrise die vorsorgende, risikobasierte Anpassung an die Klimakrise in Deutschland verstärken.

Mit dem vorliegenden Referentenentwurf wurden die im Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 festgelegten Sektoren zu neuen Clustern umstrukturiert. Dabei wurden die Bereiche Bauwesen, Energiewirtschaft und Verkehr/ Verkehrsinfrastruktur zusammengefasst. Im ursprünglichen Gesetz bildete jedes dieser gesellschaftlichen Gebiete einen Sektor mit eigenen Vorgaben zur Minderung von Treibhausemissionen.

Die hier vorgenommene neue Clusterbildung wird grundsätzlich kritisch gesehen, da die Handlungsfelder im Cluster Infrastruktur unterschiedlichen Ministerien unterliegen. Eine verpflichtende Minderung der Treibhausgasemissionen für die einzelnen Teilbereiche, deren Nachvollziehbarkeit und Vorgaben für jedes einzelne Handlungsfeld wird unter dieser Voraussetzung nicht als realistisch angesehen. Bei diesem Cluster ist weiter zu berücksichtigen, dass zwei der größten Treibhausgasverursacher in Deutschland zusammengefasst werden. Eine Einhaltung der Klimaschutzziele erscheint nur erreichbar, wenn sowohl im Bereich Bauwesen als auch im Verkehr entsprechende Maßnahmen zur CO2-Minderung erfolgen und eine stetige Einzelauswertung dazu erfolgt.

Begleitend zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer aber auch eine klimaresiliente Sicherung der kritischen Infrastruktur erforderlich. Sowohl beim Bau als auch beim Wiederaufbau nach Katastrophenfällen sollte darauf geachtet werden, dass zumindest die Resilienz Kritischer Infrastrukturen verbessert wird. Dazu sind gegebenenfalls auch Anpassungen in weiteren Gesetzen erforderlich.

Foto: © Mika Baumeister/Unsplash

Ingenieurkammern der Länder fordern bundesweit einheitliche Mitgliedschaften

Ingenieurkammern der Länder fordern bundesweit einheitliche Mitgliedschaften 2560 1440 Bundesingenieurkammer

In ihrer Brüsseler Erklärung fordert die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) die bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaft von listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieuren in den Bau- bzw. Ingenieurkammern der Länder. Bis heute gibt es in den 16 Bundesländern keine einheitlichen Regelungen für Sicherheit und Verbraucherschutz am Bau durch eine flächendeckende gesetzlich vorgeschriebene Mitgliedschaft der listengeführten Ingenieurinnen und Ingenieure in den Kammern.

Ingenieurinnen und Ingenieure übernehmen durch ihre Tätigkeit die Verantwortung für Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger. Hierfür müssen sie zwingend notwendige Voraussetzungen erfüllen. Deshalb appellieren die Delegierten an die Gesetzgeber der Länder: Nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften der Ingenieurinnen und Ingenieure in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen in den Bau- und Ingenieurkammern kann die Qualität vollumfänglich gewährleistet werden. Hierfür sind bundesweit zwingend einheitliche Voraussetzungen zu schaffen.

„Ingenieurinnen und Ingenieure müssen heute schnell konkrete Lösungen erarbeiten, um dem Klimawandel zu begegnen. Zudem übernehmen sie durch die Planung von Hochbau- oder Infrastrukturprojekten tagtäglich die Gewähr für die Gesundheit von Menschen und hoher Sachwerte.“, betont Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Für die Übernahme dieser gesellschaftlich relevanten Aufgaben bedarf es neben einer qualitativ hochwertigen Ausbildung auch der permanenten Fort- und Weiterbildung. Diese Voraussetzungen müssen überprüft und bei Nichtbeachtung gegebenenfalls auch sanktioniert werden können. Das gilt auch für die Einhaltung von Berufspflichten und – zum Beispiel – dem Vorliegen ausreichenden Versicherungsschutzes. Diese unabdingbaren Aufgaben können von den Kammern aber nur durch bundesweit einheitliche gesetzliche Mitgliedschaften sichergestellt werden.“, so Heinrich Bökamp weiter.

Die Gesetzgeber setzen seit mehr als 30 Jahren auf die Unabhängigkeit und Selbstverwaltungskräfte durch die Ingenieurkammern. Kammern entlasten den Staat und dienen dem Schutz der Verbraucher. Sie können die ihnen übertragenen hoheitlichen Aufgaben der Berufszulassung und des Berufsrechts jedoch nur ordnungsgemäß ausüben, wenn die betreffenden Ingenieurinnen und Ingenieure Kammermitglieder sind.

Nur auf diese Weise können sie die Überwachung der Berufsträger gewährleisten und nur über die Stärkung der Mitgliedschaft ist auch das System der beruflichen Selbstverwaltung dauerhaft gesichert. Deshalb müssen die Landesregierungen ihrer Verantwortung umgehend nachkommen und für länderübergreifend gesetzliche Mitgliedschaften in sicherheits- und umweltrelevanten Bereichen sorgen.

Foto: (C) Bundesingenieurkammer

Bundeskammer-Versammlung erstmalig in Brüssel

Bundeskammer-Versammlung erstmalig in Brüssel 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Erstmalig fand eine Bundesingenieurkammer-Versammlung (BKV) in Brüssel statt. Am Vorabend stand der Empfang der Delegierten in der Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Brüssel ganz im Zeichen Europas und der Arbeit der Europäischen Union. Der Hausherr und Staatsminister Sachsen-Anhalts, Rainer Robra, betonte in seiner Rede die Bedeutung der Kammern „als Kompetenzzentren der Freien Berufe“. Er unterstrich, dass die Kammern die sonst notwendige Zertifizierung der Berufsstände übernehmen und hierrüber wesentliche Aufgaben für den Staat ausüben würden.

Zudem verwies der Staatsminister auf das Europäische Jahr der Kompetenzen. 2023 beschäftige sich die EU intensiv mit der Aus- und Weiterbildung und der Problematik des Fachkräftemangels. Durch die Initiative möchte Brüssel die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken, Investitionen gezielter ausrichten sowie neue Talente für die EU gewinnen. Bildung müsse sich an dem Bedarf orientieren und sich entsprechend anpassen. Denn Wohlstand könne nur über ausreichend Nachwuchs und Fachkräfte geschaffen werden.

Auch Christa Schweng, Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses (EWSA), adressierte in ihrer Rede den Fachkräftemangel und die Bedeutung des lebenslangen Lernens. Der EWSA veranstaltet am 8. Juni 2023 eine Konferenz, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen werde.

Sie unterstrich zudem die Wichtigkeit des Bauwesens als Teil des Green Deals und der Kreislaufwirtschaft. Dabei verwies sie auf die europäische Stakeholder-Plattform für Kreislaufwirtschaft, eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses. Das Netzwerk bringt Akteure zusammen, die in der Kreislaufwirtschaft in Europa tätig sind und wurde 2017 ins Leben gerufen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betonte in seiner Begrüßungsrede die Bedeutung der Programme und Initiativen der Europäischen Union wie zum Beispiel das New European Bauhaus, die die BIngK begrüßt und unterstützt. Denn Ingenieurinnen und Ingenieure übten eine zentrale Rolle aus, um dem Klimawandel zu begegnen, Anpassungsstrategien zu entwickeln und die Mitgliedstaaten nachhaltig zukunftsfähig zu machen.

BIngK-Präsident Bökamp machte auch deutlich, dass nicht alles, was aus Brüssel kommt, aus Sicht des Berufsstandes positiv sei. Das Vorgehen der EU-Kommission, etwa gegen die Mindest- und Höchstsätze der HOAI oder die derzeit im Vergaberecht geplante Streichung des § 3 Absatz 7 Satz 2 VgV seien nach Ansicht der Kammern Maßnahmen, die vieles im deutschen Planungswesen zum Negativen verändern, andererseits aber keinerlei Nutzen für den europäischen Binnenmarkt und den Wettbewerb hätten.

Den Freien Berufen sei bewusst, dass die EU-Kommission ihrem politischen Auftrag nach einer Harmonisierung der äußerst heterogenen Strukturen in der Europäischen Union nachkommen müsse. Das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung bei Achtung der regionalen Besonderheiten bleibe jedoch ein wichtiges Instrument der Integration und sollte weiterhin beherzigt werden. Die Bundesingenieurkammer hätte in der Vergangenheit stets den Dialog gesucht und Unterstützung angeboten und würde dies natürlich auch in Zukunft tun.

Beim gemeinsamen Ausklang der Veranstaltung tauschten sich Delegierte und Gäste weiter aus.

Fotos: © HorstWagner.eu/Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammerversammlung in Brüssel

71. BKV: EU und die Zukunft der planenden Berufe

71. BKV: EU und die Zukunft der planenden Berufe 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die 71. Bundesingenieurkammer-Versammlung fand erstmalig in Brüssel statt. Die Delegierten der 16 Länderkammern diskutierten einen Steinwurf von der Europäischen Kommission entfernt über aktuelle Themen des Berufsstandes, europapolitische Entwicklungen, die das Bauwesen betreffen und die Zukunft der Kammern. Die BKV appelliert an den Gesetzgeber das Berufsaufsichtsrecht der Kammern zu stärken, sind sie doch der Garant für sicheres und nachhaltiges Bauen. Hierzu wurde die Brüsseler Erklärung verabschiedet.

BKV Brüssel Ralf Seekatz Europaabgeordneter

Zum Auftakt der Veranstaltung begrüßte Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, den Europaabgeordneten und Mitglied des Wirtschaftsausschusses ECON, Ralf Seekatz als Gastredner. Neben aktuellen europapolitischen Vorhaben und ihren Auswirkungen auf das deutsche Bauwesen, wie beispielsweise die geplante Überarbeitung der Bauprodukteverordnung, betonte der Europaabgeordnete die Notwendigkeit für die Kammern, auf europäischer Ebene sichtbar zu sein. Er bestärkte die Delegiertenversammlung, ihre Präsenz in Brüssel zu erhöhen und den Austausch mit Institutionen und den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Bundesländer zu suchen.

Martin Böhme, Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten der Bundesingenieurkammer, stellte im Anschluss die Arbeit der Freien Berufe im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vor und informierte über die aktuellen Projekte. So beteiligt er sich stellvertretend für die Kammern an den Diskussionen und geplanten Verordnungen zu Tech-Themen wie Künstliche Intelligenz und virtuellen Welten (Metaverse). Zudem unterstreicht er, wie wichtig es ist, kontinuierlich auf die Belange der Berufsstände hinzuweisen und für die Relevanz des Kammerwesens zu werben. Vor allem das frühzeitige Adressieren der Anliegen muss auf europäischer Ebene verstärkt werden. Er forderte die Delegierten auf, in ihren Bundesländern ebenfalls auf die europäischen Entwicklungen hinzuweisen. Ein Beispiel für die Bedeutung politischer Entwicklungen in Brüssel ist die aktuelle Überarbeitung der deutschen Vergabeverordnung (VgV) mit weitreichenden Folgen für die planenden Berufe.

Zukunft der planenden Berufe sicherstellen
Eine der zentralen Herausforderungen der Bau- und Ingenieurkammern sind die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen und Initiativen in Deutschland, die sich negativ auf die Berufsausübung der planenden Berufe und auf das qualifizierte Planen und Bauen auswirken. So fordert die Bundesingenieurkammer, dass der Gesetzgeber sich die negativen Auswirkungen einer Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 Vergabeverordnung bewusst macht und entsprechend gegensteuert. Die Zahl der deutlich aufwendigeren und kostspieligeren europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen würde durch die Streichung erheblich zunehmen, ohne dass es für diese einen realen europäischen Markt gibt. In letzter Konsequenz bedeute dies bürokratischen Mehraufwand ohne Nutzen für Wettbewerb und Binnenmarkt. Die Kammern und Verbände der planenden Berufe haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, auf die vorgesehene Streichung zu verzichten.

Die Bauministerinnen und Bauminister der Länder beschlossen Ende 2022 die Änderung des § 65 der Musterbauordnung. Hintergrund ist ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Mit der Umsetzung der neu gefassten Regelungen in Landesrecht wären inländische Bauingenieurinnen und Bauingenieure künftig bauvorlageberechtigt für Wohngebäude bis Gebäudeklasse 3 und gewerbliche Bauten mit z.T. erheblichen Dimensionen. Einzige Voraussetzung wäre künftig nur noch ein Studienabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Der verpflichtende Nachweis einer vorhergehenden praktischen Tätigkeit wäre ebenso nicht mehr vorgesehen wie die Mitgliedschaft in der entsprechenden Bau- bzw. Ingenieurkammer des Landes, d.h. auch die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entfiele zum Beispiel. Diese neue Bauvorlageberechtigung ginge damit ganz erheblich – mit einschneidenden Folgen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – über das hinaus, was in den Ländern, in denen eine beschränkte Bauvorlageberechtigung („Handwerkervorlage“) schon existiert, bisher geregelt ist. Die Bundesingenieurkammer hat in einem Positionspapier ihren Standpunkt erläutert. Aktuell stehen die Länderkammern im Austausch mit den jeweiligen Landesministerien. Darüber hinaus haben die BIngK und Bundesarchitektenkammer in einem gemeinsamen Schreiben auf die Fehlentwicklungen hingewiesen.

HOAI-Novellierung im vollen Gange
Der Prozess der inhaltlichen Überarbeitung der Leistungsbilder der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) kann voraussichtlich 2023 abgeschlossen werden. Noch final zu klären ist beispielsweise, wie Leistungen zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung in die HOAI integriert werden. Die zusätzliche planerische Arbeit zu Nachhaltigkeitsanforderungen und der Einsatz von BIM sind zwar von der Politik explizit gewünscht, sollen jedoch nicht extra honoriert werden. Die Mehranforderungen müssen nun in den einzelnen Leistungsbildern erfasst werden. Weiterhin stehen noch Themen wie Bauen im Bestand, und wie die Zielfindung in die Leistungsphase 1 eingebunden werden kann, zur Diskussion. Nach Abschluss der inhaltlichen Überarbeitung folgt die gutachterliche Überprüfung der Honorare durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. BIngK, BAK und der AHO sind auch hier eingebunden.

Aktuelle Agenda: IPA, Umbaukultur, Weiterbildung
IPA, Integrierte Projektallianzen, sind nicht nur im Projektmanagement ein aktuelles Thema, sondern haben auch das politische Berlin erreicht. Vor diesem Hintergrund tauschten sich die Delegierten über den Stand der Entwicklungen aus. Die Bundesingenieurkammer begleitet dieses Thema auf Bundesebene. Treffen mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie relevanten Akteuren der Bauindustrie fanden bereits statt. Auch der Deutsche Baugerichtstag hat das Thema auf der Agenda. Das Bundesbauministerium ist bei der Durchführung von Pilotprojekten mit Mehrparteienverträgen interessiert, die Kammern und deren Mitglieder einzubeziehen. Im März veranstaltete das BMWSB gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Integrierte Projektabwicklung (IPA-Zentrum) eine Konferenz zum Thema „Integrierte Projektabwicklung“.

Auf der Bundesingenieurkammer-Versammlung 2022 in Frankfurt wurde die Gründung eines Ausschusses zum Thema „Bauen im Bestand“ beschlossen. Wie im Baukulturbericht 2022 gefordert, braucht es in Deutschland ein Umdenken im Umgang mit dem Gebäudebestand und eine Umbaukultur. Hierzu gehört auch, die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen und Verordnungen anzupassen. Der neugegründete Ausschuss stellte sich nun in Brüssel vor. Zunächst ist die Erstellung eines Katalogs mit „best-practice“-Beispielen geplant.

Lebenslanges Lernen und Qualifizierung sind nicht nur durch Digitalisierung und steigende Nachhaltigkeitsanforderungen zentrale Bausteine der Kammerarbeit. Neben der einfacheren gegenseitigen Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen der 16 Länderkammern, beschäftigt sich die Bundesingenieurkammer perspektivisch auch mit der Vereinheitlichung von Teilen der Schulungsangebote. Aktuell wurde dazu zum Beispiel die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ als gemeinsame Initiative von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer auf der BAU 2023 vorgestellt.

Fotos: © Bundesingenieurkammer

Bundesingenieurkammer BAU 2023 Mobilität der Zukunft Heinrich Bökamp

BAU 2023: Verkehrswende ist mehr als Klimaschutz

BAU 2023: Verkehrswende ist mehr als Klimaschutz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Auf der Messe BAU 2023 in München veranstaltete die Bundesingenieurkammer eine Podiumsdiskussion zum Thema „Mobilität der Zukunft“. Verkehrsexpertinnen und -experten sowie Vertreter der Ingenieurkammern diskutierten über die Konzepte der Zukunft.

Inga Glander Bundesstiftung Baukultur BAU 2023 Zukunft der Mobilität

Ein Impulsvortrag „Zur Wechselwirkung von Mobilität und Raum“ von Inga Glander, Bundesstiftung Baukultur, führte zunächst in das Thema ein. Die Referentin veranschaulichte in ihrem Vortrag den Zielkonflikt in den Städten. Neben der Mobilitätswende müssen Metropolen auf dringende Aufgaben wie die Anpassung an den Klimawandel oder Funktionsverluste in den Innenstädten reagieren. Fragen nach einer übergeordneten Flächenkonkurrenz des Verkehrs mit anderen Bereichen, beispielsweise fehlendem Wohnraum oder fehlenden Grünflächen, stehen im Zentrum der Debatte. Aus Sicht der Expertin müssen die Belange des Verkehrs und der Stadtentwicklung noch stärker zusammen gedacht werden.

In der anschließenden Diskussion gab es keinen Zweifel, dass das Auto zukünftig nur noch ein integrierter Bestandteil des Stadtverkehrs sein wird. Der Modal Split, die Verteilung des Verkehrsaufkommens auf verschiedene Verkehrsmittel, zeigt in den Metropolen einen deutlichen Trend in Richtung Fuß- und Radverkehr und ÖPNV.

Anders sieht es in Kleinstädten aus, zwei Drittel der Wege entfallen auf den motorisierten Individualverkehr. Zukunftsfähige Mobilitätskonzepte für Klein- und Mittelstädte und den ländlichen Raum werden noch zu wenig diskutiert. Carsharing und Ride Pooling ergänzen jedoch langsam den ÖPNV auf dem Land. Neue Mobilitätsdienste sollten nicht mehr nur der Stadtbevölkerung vorbehalten bleiben. Der Fokus der Mobilitätswende muss noch stärker auf die Regionen gelegt werden.

Die Diskussionsrunde ging auch auf die Herausforderungen der Infrastruktur in Deutschland ein. Vor dem Hintergrund weiter steigender Zahlen im Güterverkehr wurde die drohende Überlastung der Infrastruktur diskutiert. Die Teilnehmer waren sich über die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen durch den immensen Sanierungsbedarf bei Straße, Schiene und Brücken einig. Dabei wurde auch ein Überdenken des Güteraufkommens durch den zunehmenden Konsum und die Globalisierung generell diskutiert.

Foto: © Bundesingenieurkammer
Grafiken © Bundesstiftung Baukultur

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive

BAK und BIngK: „Fit for Nachhaltigkeit“ – Qualifizierungsoffensive 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der BAU 2023 in München überreichten die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer (BAK), Andrea Gebhard, und der Präsident der Bundesingenieurkammer (BIngK), Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, ein gemeinsames Konzeptpapier der Bundeskammern mit dem Titel „Fit for Nachhaltigkeit“ an Bundesbauministerin Klara Geywitz. Zentrale Eckpunkte des Papiers sind die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ der Kammern mit dem Angebot an den Bund, ein kammergeführtes „Bundesregister Nachhaltigkeit“ einzurichten.

Hintergrund der Initiative ist die von den Bundeskammern als dringend notwendig erachtete Stärkung von Nachhaltigkeitsaspekten in Planung und Bau. Zwar hat der Bund das Thema seit 2021 als Fördertatbestand in der Gebäudeförderung verankert. Dennoch spielt Nachhaltigkeit bislang nur bei einem geringen Anteil aller Bauprojekte eine Rolle. Gründe dafür sind u.a. die zu geringen Kapazitäten an Nachhaltigkeitsexperten, mangelnde Übersicht beim Kunden hinsichtlich verschiedener Bewertungssysteme und Expertenkategorien und häufig ein vermuteter hoher Aufwand für die Erfüllung der Anforderungen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer: „Alles, was wir bauen, muss idealerweise robust, langlebig, gestalterische wertvoll – und somit nachhaltig sein“, betont Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer. „Architektinnen und Ingenieure verfügen bereits über großes Wissen, wie wir intelligent und zukunftsfähig unsere Städte, Quartiere und Landschaften erhalten und weiterbauen. Dennoch werden sich angesichts der Dringlichkeit des Klimawandels und Umweltschutzes Handlungsebenen verdichten und neue Vorgaben entstehen. Daher freue ich mich sehr, dass zukünftig ein qualitätsgesichertes, transparentes und flächendeckendes Weiter- und Fortbildungsangebot zur Verfügung steht. Nachhaltigkeit muss vom Spitzensport zum Breitensport werden!“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Die zentralen Akteure beim ressourcenschonenden und nachhaltigen Bauen sind die planenden Berufe. Mit den föderalen Strukturen ihrer Kammern und den bereits existierenden Schulungsplattformen wird nachhaltiges Bauen flächendeckend gefördert. Nur wenn die bereits vorhandenen Strukturen genutzt werden, kommt Tempo in die Sache. Ein unabhängiges Angebot an Nachhaltigkeitsberatung stärkt das Vertrauen in die Bauwende.“

Nachhaltiges Planen und Bauen ist eine gemeinsame Aufgabe für Bauherren und die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen. Es sind vor allem die frühen Planungsphasen, in denen Planerinnen und Planer den Bauherrn bei der Zielfindung unterstützen und die planerischen Weichenstellungen Richtung Nachhaltigkeit vornehmen können. Damit befinden sich die in den Architekten- und Ingenieurkammern vertretenen Planungsdisziplinen in der zentralen Rolle beim Nachhaltigen Bauen. Die Kammern wiederum liefern dem Berufsstand die notwendige Infrastruktur in Sachen Qualifikation und Qualitätssicherung.

Die „Qualifizierungsoffensive Nachhaltigkeit“ adressiert die deutschlandweit 138.000 kammergeführten Architekten aller Fachrichtungen und die rund 45.000 kammergeführten Ingenieure. BAK und BIngK verfolgen mit der Qualifizierungsoffensive kurzfristig das Ziel, bereits vorhandene Fort- und Weiterbildungsangebote zu bündeln und bundesweit noch besser zugänglich zu machen. Ferner bieten BAK und BIngK dem Bund an, ein Schulungsangebot zu entwickeln, durch das die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS und perspektivisch auch für eine ordnungsrechtliche Regelung erworben werden kann. Das Ziel dahinter ist es, die Systemanbieter-unabhängige Beratungskompetenz im Markt zu stärken. Denn die Rolle eines unabhängigen Nachhaltigkeitslotsen und eine systemübergreifende Nachhaltigkeitsberatung sind in der Logik der aktuellen Gebäudeförderung nicht verankert.

In dem vorgeschlagenen kammergeführten „Bundesregister Nachhaltigkeit“ können und sollen dann diejenigen Personen geführt werden, die die Nachweisberechtigung für eine künftige Förderstufe QNG-BASIS erworben haben. Die Eintragungsmöglichkeit beschränkt sich dabei nicht auf die Mitglieder der Kammern. Die Intention hinter dem Bundesregister ist es, im Interesse des Verbraucherschutzes und der hohen baulichen Anforderungen die Qualität der Nachhaltigkeitsplanerinnen und -planer zu sichern. Und – Stichwort „Qualifikation muss sich lohnen“ – sicherzustellen, dass der Zugang zu besonders anspruchsvollen Geschäftsfeldern nur besonders qualifizierten Akteuren vorbehalten ist. Und schließlich kann ein solches Register eine Bündelungsfunktion übernehmen und Transparenz für Gebäudeeigentümer und Investoren schaffen.

© bundesfoto / Christina Czybik

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