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BIngK Stellungnahme Auftragswertberechnung VgV

Gemeinsame Stellungnahme: Gesunder Markt an Planungsleistungen geht verloren

Gemeinsame Stellungnahme: Gesunder Markt an Planungsleistungen geht verloren 1066 531 Bundesingenieurkammer

Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf zur Änderung des Vergaberechts wird zu einer erheblichen Zunahme europaweiter Ausschreibungen für Planungsleistungen von Bauprojekten führen: Mit der Folge, dass die dringend benötigte Dynamik der Planung und Abwicklung von Bauprojekten noch stärker ins Stocken gerät. Schon heute werden öffentliche Hand und die teilnehmenden Unternehmen durch die Formalien und den Aufwand bei europaweiten Vergabeverfahren unverhältnismäßig belastet. Dies wird sich durch die geplante Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 der Vergaberechtsverordnung (VgV) zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen weiter fortsetzen. Aktuell geplante Bauvorhaben müssen auf die europarechtlichen Anforderungen angepasst werden. Dies wird zu weiteren Verzögerungen führen.

Auch der Wettbewerb wird durch die geplante Änderung eingeschränkt werden. Für viele Mitgliedsbüros der Ingenieurkammern ist dies bereits heute Grund, an öffentlichen Vergabeverfahren nur noch zurückhaltend teilzunehmen. Der Rückzug der Ingenieurbüros von der öffentlichen Auftragsvergabe wird sich dadurch weiter verstärken. Dies hat weitreichende Konsequenzen für die Städte und Kommunen durch den ausbleibenden Wettbewerb. Appelle der planenden Berufe, sich an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu wenden und über diese Streitfrage Rechtssicherheit zu erlangen, blieben vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) jedoch ungehört. Dies stößt auf Unverständnis, da es gerade bei Planungsleistungen offenkundig keinen europäischen Anbietermarkt gibt. In einer gemeinsamen Stellungnahme wenden sich die Verbände heute erneut an die Bundesregierung, die Voraussetzung für die europaweite Ausschreibung nicht abzusenken.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Durch das Nichthandeln geht ein gesunder und gut funktionierender Markt an Planungsleistungen für Städte und Kommunen unwiederbringlich verloren. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittleren Strukturen in der Region getragen. Ein flächendeckendes Planungswesen ist eine wichtige Säule für das beschleunigte Bauen und die Bau-, Energie- und Klimawende. Umso unverständlicher ist diese bewusste Inkaufnahme der strukturellen Verwerfungen durch den Gesetzgeber. Wir appellieren, schnellstmöglich mit allen geeigneten Maßnahmen gegenzusteuern, um einen Baustopp in vielen Bereichen zu vermeiden.“

Die gemeinsame Stellungnahme kann hier eingesehen werden.

Unterzeichnende Kammern und Verbände:
Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, Bund Deutscher Baumeister, Bund Deutscher Innenarchitekten, Bund Deutscher Landschaftsarchitekten, Bundesverband Freier Berufe, Bundesverband der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik, DAI Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung, Förderverein der Bundesstiftung Baukultur, Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands, Verband Beratender Ingenieure, Verband Deutscher Vermessungsingenieure

BIM-Clustertreffen 2023 mit Unterstützung der BIngK

BIM-Clustertreffen 2023 mit Unterstützung der BIngK 1430 1548 Bundesingenieurkammer

Bereits im Januar 2022 trafen sich Vertreter der planenden und der ausführenden Berufe mit der Politik zum Erfahrungsaustausch, aber auch um eine realistische Standortbestimmung zur Umsetzung von BIM in Deutschland vorzunehmen.
Diese erfolgreiche Veranstaltung wird nun, ein Jahr danach wiederholt. Das vorrangige Ziel ist es, Gemeinsamkeiten aller an der Wertschöpfungskette Bau Beteiligten zu finden. Hierfür laden die BIM Cluster Deutschlands am 14. März 2023 (17:00 Uhr) nach Berlin in die Würth Repräsentanz auf die Insel Schwanenwerder einladen. Als Bundesingenieurkammer unterstützen wir gern wieder das Format.

Download Einladung und Agenda

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Bundesbauministerin warnt vor Folgen eines Baurückgangs

Bundesbauministerin warnt vor Folgen eines Baurückgangs 2048 1140 Bundesingenieurkammer

Klare Worte von Bundesbauministerin Klara Geywitz im Verbändegespräch Wohnungsbau: Einen Rückgang der Bautätigkeiten hätte aufgrund der Relevanz der gesamten Branche erhebliche Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft Deutschlands.

Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer, macht auf die Folgewirkungen aufmerksam: „Mühsam im Planungs- und Bauwesen aufgebaute Kapazitäten können nicht je nach Konjunktur runtergefahren oder aktiviert werden. Diese sind dann unwiederbringlich verloren.“

Die Bundesingenieurkammer fordert eine ausreichende und leicht handhabbare Förderkulisse. Dem Bausektor sollten keine weiteren kosten- und zeitintensiven Regelwerke aufgebürdet werden. Im Gegenteil, da wo möglich muss Bauen vereinfacht und beschleunigt werden. Mehr Digitalisierung auch schon in Genehmigungsverfahren wäre eine richtungsweisende Maßnahme.

Das Verbändegespräch fand am 24. Februar 2023 in Berlin statt. Am Morgen wies der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) auf aktuelle Marktzahlen des Statistischen Bundesamtes für 2022 und Prognosen für 2023 hin. Das Statistische Bundesamt meldete für das deutsche Bauhauptgewerbe für den Monat Dezember 2022 im Vergleich zum Vorjahresmonat einen realen Umsatzrückgang von 9,8 Prozent. Für das Gesamtjahr 2022 ergibt sich für alle Betriebe ein Umsatzminus von preisbereinigt 5,1 Prozent. Der HDB sieht seine verhaltene Umsatzprognose bestätigt. Für 2023 erwartet er einen preisbereinigten Umsatzrückgang von 6 Prozent.

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Initiative pro AGB

Initiative pro AGB-Recht kritisiert Reformvorhaben

Initiative pro AGB-Recht kritisiert Reformvorhaben 1792 847 Bundesingenieurkammer

Die Initiative pro AGB-Recht (Allgemeine Geschäftsbedingungen) besteht aus rund 40 Verbänden aller wichtigen deutschen Berufs- und Wirtschaftsbranchen. Gemeinsam setzen sie sich seit mehr als 10 Jahren dafür ein, den wesentlichen Standortvorteil Deutschlands auch künftig zu sichern: faire Verträge im berechtigten Interesse aller beteiligten Vertragspartner.

Nicht nachvollziehbar ist, warum die Justizministerinnen und Justizminister der Bundesländer diesen wesentlichen Standortvorteil Deutschlands in Frage stellen. Denn mit Beschluss vom 10. November 2022 wird der Bundesminister der Justiz gebeten, konkrete Vorschläge für eine Reform des AGB-Rechts im unternehmerischen Geschäftsverkehr zu erarbeiten. Die Vorschläge sollen die angeblichen Wettbewerbsnachteile von Unternehmen im B2B-Bereich minimieren. Forderungen nach einer Lockerung des AGB-Rechts werden insbesondere von Banken und Start-ups immer wieder erhoben.

Die Initiative pro AGB-Recht warnt eindringlich davor, die Klarheit und Sicherheit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den damit verbundenen Fairness-Schutz als wesentlichen Standortvorteil Deutschlands ohne Not leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Die Initiative der Justizministerinnen und Justizminister wird von ihnen abgelehnt.

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Green City

Positionspapier nachhaltiger Wohnungs- und Städtebau

Positionspapier nachhaltiger Wohnungs- und Städtebau 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) haben in einem aktuellen Positionspapier untersucht, wie mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen und gleichzeitig Umwelt und Gesundheit geschützt werden kann. Das Positionspapier wurde am 20. Februar 2023 an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke übergeben. So wird empfohlen, vor allem den Umbau und die Umnutzung bestehender Gebäude stärker in den Fokus rücken. Hierfür sollen Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen angepasst werden, um dort den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau und die Ressourcenschonung festzulegen. Das Positionspapier enthält eine Reihe von Handlungsempfehlungen für einen nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau. Diese umfassen auch Fragestellungen der Baupreiskostensenkung, Wohnbauförderung, CO2-Bepreisung von Gebäuden und der Transformation von Regelwerken und der Aus- und Weiterbildung.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betont im Zusammenhang mit der Übergabe des Berichts: „Bauen und Klimaschutz müssen immer zusammen und sozial gedacht werden. Heute beim Bauen – ob Umbau, Aufstockung oder Neubau – auf Klimastandards zu verzichten, ist schon auf kurze Sicht unrentabel und schadet nachfolgenden Generationen. Wir brauchen eine Neuausrichtung. Dafür müssen wir weg von der Fokussierung auf den Primärenergieverbrauch hin zu einer Lebenszyklusbetrachtung von Neubau und Bestand, die die gesamte Treibhausgasbilanz in den Blick nimmt. Mit dem QNG-Siegel setzen wir das bereits um.“

Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, sollten laut KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen so angepasst werden, dass sie sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.

Die Bundesbauministerin unterstreicht: „Mit der anstehenden kommunalen Wärmeplanung als wichtigen Bestandteil der Wärmewende und der anstehenden großen Baugesetzbuchnovelle, die viele Forderungen aus dieser Studie aufgreifen wird, planen wir weitere notwendige Schritte auf dem Weg zum Dreiklang ‚Bauen – Klimaschutz – Sozial‘.“

Bundesumweltministerin Steffi Lemke, die ebenfalls den Bericht entgegennahm, weist darauf hin: „Angesichts des enormen Ressourcenbedarfs im Bauwesen müssen wir Wohnraumschaffung, Ressourcenschonung und Klimaanpassung zusammendenken. Wenn neuer Wohnraum in erster Linie in Innenstädten und auf Siedlungsbrachen entsteht und Bestandsgebäude saniert und umgebaut werden, spart das Energie, Abfälle und Treibhausgase und senkt den Flächenverbrauch.“

Empfehlungen für nachhaltigen Wohnungs- und Städtebau

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BIngK Stellungnahme Vergaberecht

BIngK: Stellungnahme zum Vergaberecht

BIngK: Stellungnahme zum Vergaberecht 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Jährlich vergibt die öffentliche Hand in Deutschland Aufträge in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages an private Unternehmen. Die öffentliche Auftragsvergabe ist damit ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und regelmäßig auch ein wirtschaftspolitisches Steuerungsinstrument. Das Vergaberecht wird deshalb immer durch politische Zielsetzungen geprägt sein, sowohl im nationalen als auch im europarechtlichen Kontext. Auch in dieser Legislaturperiode stehen erneut Änderungen des Vergaberechts auf der Tagesordnung.

Die Regierungsparteien haben 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, die öffentlichen Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Die öffentliche Beschaffung und Vergabe sollen stärker wirtschaftlich, sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet werden. Dabei muss jedoch die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen gewahrt werden und die Zugangshürden für den Mittelstand dürfen sich nicht erhöhen. Die aktuellen Vorschläge sehen beispielsweise schnellere Entscheidungen der öffentlichen Hand vor und Mindestquoten für die Verwendung klimafreundlicher Produkte.

Hierzu hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende Dezember 2022 eine öffentliche Konsultation zur Transformation des Vergaberechts („Vergabetransformationspaket“) gestartet. Noch bevor konkrete gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen werden, wurde Organisationen, Unternehmen und Verbänden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, ihre Einschätzungen abzugeben.

Stellungnahme des Arbeitskreises Vergabe

Die Bundesingenieurkammer beteiligte sich gemeinsam mit den Länderkammern an dem Konsultationsverfahren. Der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer gab unter Leitung von Dr.-Ing. Werner Weigl am 14. Februar 2023 fristgerecht eine Stellungnahme dazu ab.

Die bei der Konsultation vom BMWK in den Fokus genommenen Bereiche sind insbesondere die Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung,  die Stärkung der sozial-nachhaltigen Beschaffung, die Digitalisierung des Beschaffungswesens, die Vereinfachung und Beschleunigung der Vergabeverfahren und die Förderung von Mittelstand, Start-Ups und Innovationen

Planerinnen und Planer setzen sich dafür ein, das Vergaberecht zu vereinfachen, zu entbürokratisieren und mittelstandsfreundlich auszugestalten. Dies darf ihrer Ansicht nach jedoch nicht dazu führen, dass durch zusätzliche sozial-ökonomische Kriterien und Nachhaltigkeitsanforderungen der Vergabeprozess noch komplexer wird.

Neben dem Preis sollen vor allem qualitative sachbezogene Kriterien eine Rolle für die Zuschlagsentscheidung spielen. Die Bundesingenieurkammer spricht sich daher auch klar gegen zusätzliche vergaberechtsfremde Ausschreibungs- und Wertungskriterien aus, die nicht mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen.

Umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung

Alle Beteiligten sind sich darüber einig, dass das nachhaltige Planen und Bauen eine entscheidende Rolle zur Reduktion des CO2-Ausstoßes und zur Anpassung der Städte, Quartiere und Gebäude an den Klimawandel spielt. Dazu hatte die Bundesingenieurkammer bereits im Kontext der Neufassung der Richtlinien für die Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) vorgeschlagen, ein möglichst einfaches und effektives Nachhaltigkeitsbewertungssystem zu entwickeln. Dieses muss zum Ziel haben, bei einer möglichst großen Zahl von Gebäuden und insbesondere auch bei kleineren Gebäuden zu einer erheblichen CO2-Reduktion zu gelangen. Der Fokus sollte auf solchen Kriterien liegen, welche für die Nachhaltigkeit besonders ergebnisrelevant sind. Bei Errichtung, Betrieb sowie Abbruch und Recycling von Gebäuden muss eine unbürokratische und praxisbezogene Nachhaltigkeitsbewertung ermöglicht werden. Das Vergaberecht benötigt hierzu klar definierte Parameter, mit denen entsprechende Anforderungen formuliert und Angebote vergaberechtskonform bewertet werden können.

Da die Bauwirtschaft wesentlich zum CO2-Ausstoß beiträgt, ist vor allem die Wiederverwendung von Baustoffen ein zentraler Ansatz, um Planen und Bauen klimafreundlicher zu machen. Die Wiederverwendung von Bauteilen, ausgebauten Baustoffen und Bodenaushub sowie der Einsatz von güteüberwachten Sekundärbaustoffen sollte gerade bei öffentlichen Bauvorhaben bevorzugt werden. Es wäre wünschenswert, wenn diese Punkte bei der Vergabeentscheidung eine wesentliche Rolle spielen würden. Dazu bedarf es jedoch entsprechender finanzieller Anreize und gesetzlicher Regelungen.

In diesem Zusammenhang müssen auch die europäischen Rahmenbedingungen wie die des European Green Deal und die derzeitige Überarbeitung der Bauprodukteverordnung berücksichtigt werden. Hier darf es zu keiner Doppelregulierung und Konflikten mit der EU-Gesetzgebung kommen. EU-Vorhaben wie beispielsweise Ökodesign-Richtlinie, Eco-Label-Verordnung, Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen müssen auf die nationale Rechtssetzung abgestimmt werden.

 Sozial-nachhaltige Beschaffung

Aus Sicht der Ingenieurinnen und Ingenieure sollten keine Nachhaltigkeitskriterien, die nicht mit dem Bauvorhaben im Zusammenhang stehen, herangezogen werden. Die Reformbestrebungen eines effizienten Vergaberechts könnten durch solche Kriterien verwässert werden. So sollte die nachhaltige Arbeitsweise eines Büros kein relevantes Eignungs- oder Zuschlagskriterium sein. Auch weitere soziale Kriterien wie familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten und -formen müssen nicht Gegenstand von Wertungskriterien bei der Vergabe werden. Gesellschaftliche Veränderungen und die Fachkräfte- und Nachwuchsgewinnung von Ingenieurbüros sind bereits Treiber dieser Entwicklungen.

Soziale und tarifrechtliche Kriterien sollten grundsätzlich nur im Kontext des Tarifrechts und nicht außerhalb des Tarifrechts mit zusätzlichen Vergabekriterien geregelt werden. Wenn der Gesetzgeber jedoch die soziale Beschaffung darüber stärken will, dann muss das Vergaberecht zumindest sicherstellen, dass sich die Vergabe nicht nur am Preis orientiert. Die geistig-schöpferische Leistung der planenden Berufe muss entsprechend angemessen honoriert werden. Nur so bleiben die Gehaltsentwicklungen in technischen Berufen und somit die Gehälter in den Ingenieurbüros leistbar.

Digitalisierung der Beschaffung

Erhebliches Verbesserungspotenzial wird von den Planenden bei der Vielzahl unterschiedlichster Vergabeplattformen gesehen, die alle unterschiedliche Standards verwenden. Beispielhaft kann hier das Vergabeportal der Autobahn GmbH genannt werden, welches bundesweit keine einheitlichen Ausschreibungsstandards nutzt. Die Vorteile der Digitalisierung können nur wirken, wenn die Vereinheitlichung hier und auch in allen anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung dringend erfolgt. Dazu schlägt die Bundesingenieurkammer eine bundesweite Vergabeplattform vor, die sich einheitlicher Ausschreibungsstandards bedient. Somit wird ein wesentlicher Beitrag zur Digitalisierung geleistet.

Vereinfachung, Beschleunigung, Mittelstandsfreundlichkeit

Vereinfachungsmaßnahmen bieten sich auch in den Ingenieurbüros selbst an. So können Instrumente für die vereinfachte Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen effektiver genutzt werden. Eine Möglichkeit ist die Teilnahme an der Präqualifizierung für die Prüfung von Eignungsnachweisen. In diesem Bereich entsteht erfahrungsgemäß der höchste Aufwand für das teilnehmende Büro.

Größtes Sorgenkind der planenden Berufe ist aber nach wie vor die mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe. Wie berechtigt diese Sorge ist, zeigt sich in der Konsultation insbesondere an der Fragestellung, ob eine „Flexibilisierung des Grundsatzes der losweisen Vergabe“ vorstellbar wäre. Die Beibehaltung des Vorrangs der losweisen Vergabe ist aus Sicht des Berufsstandes jedoch unverzichtbar und sollte nicht weiter eingeschränkt werden. Denn dieser Grundsatz bezweckt neben der Stärkung des Mittelstands auch die Förderung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs. Nur so kann die zunehmende Vergabepraxis an Generalunternehmen/Generalübernehmer und die daraus resultierende Monopolbildung einiger weniger Anbieter vermieden werden. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken.

Generell erschweren Formalien des EU-Vergaberechts und der damit verbundene hohe Aufwand die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder machen die Teilnahme daran unattraktiv. Deshalb muss der Aufwand für die Bewerber gerade an europaweiten Ausschreibungen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zum erwartbaren Auftragsvolumen stehen. Je niedriger die Auftragssumme ist, desto weniger lohnt sich der erhöhte Aufwand. Für viele Mitgliedsbüros der Ingenieurkammern ist dies bereits heute Grund, weshalb sie an öffentlichen Vergabeverfahren nur noch zurückhaltend teilnehmen. Sollte das BMWK – wie bereits angekündigt – die Vorschrift des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV zur Auftragswertberechnung von Planungsleistungen abschaffen, würde dies zu einer Zunahme europaweiter Ausschreibungen führen und den Rückzug der Ingenieurbüros von der öffentlichen Auftragsvergabe noch beschleunigen.

BIngK unterstützt Entschließungsantrag

Aus diesem Grund hat die Bundesingenieurkammer auch den kürzlich im Bundesrat verabschiedeten Entschließungsantrag des Freistaates Bayern unterstützt. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen bzw. sich für einen Sonderschwellenwert für Planungsleistungen/freiberufliche Leistungen einzusetzen (Bundesrats-Drucksache 602/22). Gerade bei der europaweiten Ausschreibung von Planungsleistungen ist nämlich festzustellen, dass ausländische Bieter hieran in der Regel nicht teilnehmen und die von EU-Kommission behauptete Binnenmarktrelevanz nicht gegeben ist. Planungsleistungen haben vor dem Hintergrund der jeweils national unterschiedlichen Regelungen und Maßstäbe im Baubereich keine Binnenmarktrelevanz.

So findet in der Regel kein Wettbewerb auf europäischer Ebene trotz europaweiter Ausschreibungen statt. Vielmehr erschwert die Vorgabe der europaweiten Ausschreibung sowohl den öffentlichen Auftraggebern als auch den teilnehmenden Ingenieurbüros den Ausschreibungs- und Teilnahmeprozess. Der für alle Seiten damit verbundene Aufwand ist vor diesem Hintergrund unverhältnismäßig. Es sollte daher erwogen werden, die Schwellenwerte für nicht binnenmarktrelevante Planungsleistungen anzuheben. Alternativ könnte für diese eine vergaberechtliche Sonderregelung getroffen werden, die die Ausschreibung und die Teilnahme unbürokratischer und effektiver machen würde.

Ausblick

Das BMWK wird nach Abschluss der öffentlichen Konsultation am 14. Februar 2023 die eingegangenen Stellungnahmen auswerten. Geplant ist danach die Einleitung einer umfangreichen Reform des Vergaberechts unter den aufgezeigten Gesichtspunkten, die noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden soll. Die Bundesingenieurkammer wird dabei auch in den weiteren Gesprächen mit dem BMWK und der Politik für nachhaltige und dabei mittelstandsfreundliche Vergaberegelungen eintreten.

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BIngK bietet Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern Hilfe an

BIngK bietet Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern Hilfe an 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Am frühen Morgen des 5. Februar 2023 ereigneten sich im Osten der Türkei und im Norden von Syrien schwere Erdbeben, die zu verheerenden Folgen in der gesamten Region führten. Mehr als 13 Millionen Menschen sind unmittelbar betroffen und die Zahl der Verletzten und Toten steigt stetig an.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, hat sich in einem Schreiben an den Generalsekretär der Vereinigung der türkischen Ingenieur- und Architektenkammern TMMOB gewendet und Hilfestellung angeboten.

Foto: © Pexels/Kahled Akacha

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht 

BIngK begrüßt Entschließung des Bundesrats zu EU-Vergaberecht  800 600 Bundesingenieurkammer

Der Bundesrat sprach sich am 10. Februar 2023 dafür aus, die Schwellenwerte im Vergaberecht der Europäischen Union (EU) anzuheben. Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, Änderungsbedarf bei den EU-Schwellenwerten zu prüfen oder sich für einen Sonderschwellenwert für das Planungswesen und freiberufliche Leistungen einzusetzen. Die Bundesingenieurkammer begrüßt dies ausdrücklich. Ohne die Anhebung der EU-Schwellenwerte bei Bauvergabe müssen zukünftig immer mehr Projekte europaweit ausgeschrieben werden. Für viele kleine und mittelständische Ingenieurbüros ist dann die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren durch den höheren Aufwand wirtschaftlich kaum noch interessant.

Dabei zeigt die Praxis, dass ausländische Bieter selten an europaweiten Ausschreibungen von Planungsleistungen teilnehmen. Aufgrund nationaler Regelwerke hat das Planungswesen im Bausektor keine Binnenmarktrelevanz. In der Regel findet hier kein Wettbewerb auf europäischer Ebene statt. Vielmehr erschwert und verteuert die europaweite Ausschreibung den Prozess sowohl für den öffentlichen Auftraggebern als auch die teilnehmenden Ingenieurbüros.

Dr. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, betont: „Der für alle Seiten verbundene Aufwand ist unverhältnismäßig. Das deutsche Planungswesen wird von kleinen und mittelständischen Strukturen in der Region getragen. Die Stärkung des Mittelstandes schützt vor der Monopolbildung einiger weniger Anbieter. Alles andere würde mittelfristig den Wettbewerb einschränken und ein effizientes und beschleunigtes Bauen ausbremsen.“

Foto: © Pexels/Scott May

Bundesstiftung Bauakademie Berlin

Bauakademie Berlin: BIngK unterstützt geplante Neuausrichtung

Bauakademie Berlin: BIngK unterstützt geplante Neuausrichtung 1241 700 Bundesingenieurkammer

Die aktuelle Debatte um die Neuerrichtung der Bauakademie in Berlin nehmen die Unterzeichner*innen eines offenen Briefes zum Anlass, die Ergebnisse des „Think-Tank Bauakademie“ ausdrücklich zu unterstützen. Expertinnen und Experten des Think-Tank belgeiten auf Einladung der Bundesstiftung Bauakademie den Wettbewerb. Ein moderierter Abwägungsprozess über die Neuerrichtung der Bauakademie soll dem besonderen Ort zwischen Auswärtigem Amt und Friedrichswerderscher Kirche im Zentrum Berlins Rechnung tragen.

Einige der Mitzeichnenden gehören auch dem Expertengremium an. So zählen zu den Unterzeichnern die Bundesingenieurkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau. Professor Norbert Gebbeken vertritt als Experte die Bundesingenieurkammer im Think-Tank.

Aus dem Schreiben:

In der Satzung der Bundesstiftung Bauakademie heißt es: „Die Stiftung soll als zentrale Dialogplattform auf nationaler Ebene mit internationaler Ausstrahlung den gesamten Bereich des Bauens mit seiner gesellschaftlich durchdringenden Wirkung darstellen und als ein Ort der Reflexion, Produktion und Präsentation ein Abbild der Vielfalt und Visionen des Bauwesens, der Stadtentwicklung, des Wohnens und der Baukultur geben.“

In diesem Sinne sollte das Gebäude ein Demonstrationsprojekt für Nachhaltigkeit und Zukunftsorientiertheit in Bauwesen und Stadtentwicklung werden, an die Innovationskraft Schinkels anknüpfen und auf Schinkels Fundamenten ein Gebäude (wieder-)errichten, das innovativ nach Lösungen in Zeiten der Klima- und Ressourcenkrise sucht.

Wir nehmen den Bundestagsbeschluss von 2016 zur Wiederrichtung der Bauakademie ernst, stellen sieben Jahre danach aber die Frage: Geht es lediglich um die nachgebaute Kopie eines unwiederbringlich verlorenen Originals oder geht es nicht vielmehr um die Wiedererrichtung der Bauakademie als richtungsweisende Institution in ihrer Zeit?

Bei aller Wertschätzung Schinkels, der mit der Bauakademie 1832–36 in historischer Nachbarschaft zweifellos eines der innovativsten Gebäude seiner Zeit geschaffen hat, muss die Frage erlaubt sein, ob der Nachbau einer 190 Jahre alten Fassade im Jahr 2023 der richtige Impuls sein kann.

Wir empfehlen:

Die Bauakademie muss einen Ausdruck finden, der die Zukunft des Bauens visuell nach außen transportiert und eine Vorbildfunktion für Bauen in planetaren Grenzen, also klima- und ressourcenangepasstes Bauen einnimmt.

Das 1,5 ° Ziel muss eingehalten und sichtbar in Material, Konstruktion und Ästhetik einer neuen Bauakademie werden, dabei kann sich ein zukunftsweisender Neubau durchaus auf Schinkels Original beziehen; so wie es mit den Neuen Meisterhäusern in Dessau gelungen ist, eine präzise Bezugnahme auf Gropius mit einer aktuellen Architekturposition zu verbinden.

Die Akademie soll städtebaulich im Kontext als dialogische Intervention und Haus mit Charakter, sinnlich und sinnstiftend, mit einem einladenden und offenen Außen in Übereinstimmung mit inneren Funktionen der Stiftung sichtbar werden.

Die vorhandenen Fundamente der Original-Kellerstrukturen können genutzt und erfahrbar, die Gebäudeecke des ehemaligen Außenministeriums der DDR kenntlich und somit Geschichte erlebbar gemacht werden.

Ein Reallabor sollte gesellschaftliche wie technische Fragestellungen ins Zentrum der Entwicklung des zukunftsweisenden Gebäudes und der Stiftung als Begleiter*in der Bauwende stellen und dabei in allen Phasen eine breite Expertise und die Zivilgesellschaft einbinden. Bei der Entwicklung des Projektes muss über die Anforderungen bestehender Regularien kritisch nachgedacht werden. Dabei kann eine neue „Gebäudeklasse E“ hilfreich sein, um „LowTech Ansätze“ zu entwickeln, sowie eine Verfeinerung von bisherigen Bewertungskriterien beim nachhaltigen Planen und Bauen hin zu einem Materialspeicher mit Ressourcenpass und ohne Abfallaufkommen.

Im Sinne der anspruchsvollen Bauaufgabe des Bundes empfehlen die Unterzeichner*innen einen offenen zweiphasigen Wettbewerb mit niedrigschwelligen Zugangskriterien auszuloben, der in einem ersten Teil vielfältige Ideen im Sinne des Demonstrationsprojektes erlaubt und in einem zweiten Teil die wichtigsten Nachhaltigkeitskriterien und einen innovativen Umgang mit der Rekonstruktionsthematik in einer frühen Phase berücksichtigt und voranbringt; frei nach dem Motto: Die besten Ideen für Berlin, die besten Ideen für eine Akademie mit Vorbildfunktion.

Planung und Bau können als Lehr- und Lernbaustelle für angehende Planer*innen und Handwerker*innen erfolgen, die traditionelles (Planungs-)Handwerk mit zukunftsorientierten Berufsaussichten verbinden wollen. Wissen teilen! – die Bauakademie als ein erlebbarer Lernort mitten in Berlin.

Nutzen Sie die einmalige Chance, dass die Bauakademie zu dem wird, was im Satzungstext steht: „ein nationales und internationales Schaufenster“ und „eine Plattform, welche die gesellschaftliche, technische und kulturelle Innovationskraft des Bauens stärken soll“.

Berlin, 8. Februar 2023

Foto: © Bundesstiftung Bauakademie/Stan Hema

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ veröffentlicht 1280 855 Bundesingenieurkammer

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird zum 1. März 2023 mit einem neuen Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ in die Verantwortung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übergehen. Hierzu hat das BMWSB am 25. Januar 2023 die Förderbedingungen für den klimafreundlichen Neubau (KFN) veröffentlicht, die ab 01.03.2023 gelten.

Gefördert werden künftig u. a. folgende Stufen:

Klimafreundliches Wohngebäude / Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit EH/EG 40 Standard
(5 Prozent Zuschuss auf max. 100.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 5 Prozent Zuschuss auf bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben)

Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG-Standard / Klimafreundliches Nichtwohngebäude – mit QNG-Standard
(12,5 Prozent Zuschuss auf max. 150.000 Euro förderfähige Kosten pro Wohneinheit bzw. für NWG 12,5 Prozent Zuschuss auf bis zu 3.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal 15  Millionen Euro pro Vorhaben)

Der Standard „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) wird erreicht, wenn für ein Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude 40 ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt wird, das die Übereinstimmung der Maßnahme mit den Anforderungen des „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) bestätigt.

Das gesamte Volumen für die Neubauförderung liegt künftig bei lediglich 1,1 Milliarden Euro. Neben der Förderung klimafreundlicher Eigenheime sind 750 Millionen Euro für alle anderen Antragsteller gedacht, etwa Wohnungsunternehmen und Einzelpersonen. Diese Anträge sollen ab 01.03.2023 bei der KfW gestellt werden können.

Die Bundesingenieurkammer hatte vorab zu den Förderbedingungen für den Neubau Vorschläge unterbreitet und sich darin insbesondere auch für eine Förderung unterhalb des QNG-Standards und einer Zertifizierung ausgesprochen. Angesichts des jetzt bekannt gemachten geringen Fördervolumens einerseits und der hohen Nachhaltigkeitsanforderungen andererseits sind ausreichende wirtschaftliche Rahmenbedingungen für eine langfristige Neubauförderung jedoch nicht gegeben.

Foto © Pexels/Pavel Danilyuk

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