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BFB-Präsidium und Vorstand neu gewählt

BFB-Präsidium und Vorstand neu gewählt 2560 1556 Bundesingenieurkammer

Dr. Stephan Hofmeister wurde am 16. Mai 2024 in Berlin zum neuen Präsidenten des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB) gewählt. Die Mitgliedsorganisationen des Verbandes wählten bei ihrer turnusmäßigen Mitgliederversammlung für die kommenden drei Jahre die neuen Führungsteams für das BFB-Präsidium und den BFB-Vorstand.

Mit überwältigender Mehrheit wurde Dr. Stephan Hofmeister (58), Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung KdöR (KBV), zum neuen BFB-Präsidenten gewählt. Er war bereits seit Oktober 2021 BFB-Vizepräsident. Dr. Hofmeister folgt Dipl.-Pharm. Friedemann Schmidt nach, der satzungsgemäß nicht erneut kandidierte. Schmidt wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dr. Hofmeister war zwischen 1999 und 2013 in eigener hausärztlicher Praxis in Hamburg niedergelassen und zwischen 2014 und 2017 Stellvertretender Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, bevor er in den Vorstand der KBV gewählt wurde.

Neuer Schatzmeister und Vizepräsident ist WP/StB Dipl.-Kfm. Gero Hagemeister, Vizepräsident des Deutschen Steuerberaterverbands.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp als Vize-Präsident im Amt bestätigt

Das Präsidium wird komplettiert durch zwei Vizepräsidentinnen und fünf Vizepräsidenten. Wiedergewählt wurden:
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer,
RAin Dr. Karin Hahne, Präsidentin des Verbandes Freier Berufe in Hessen,
Prof. Ralf Niebergall, Vizepräsident der Bundesarchitektenkammer,
RAuN Dr. Thomas Remmers, Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Neu gewählt wurden:
Prof. Dr. Christoph Benz, Präsident der Bundeszahnärztekammer,
WP/StB Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer,
Ursula Funke, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer und Mitglied des Gesamtvorstandes der ABDA

BIngK-Vizepräsident Ingolf Kluge wieder in Vorstand gewählt

In ihren Ämtern als Vorstandsmitglied bestätigt wurden:
Prof. Dr. Jens Bormann, LL.M., Präsident der Bundesnotarkammer,
RAin Sabine Fuhrmann, Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer,
Dipl.-Ing. Johann Haidn, Vizepräsident und Schatzmeister des bdia bund deutscher innenarchitektinnen und innenarchitekten,
Dipl.-Ing. Ingolf Kluge, Vizepräsident der Bundesingenieurkammer,
Dr.-Ing. Horst Lenz, Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe Rheinland-Pfalz,
StB Torsten Lüth, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands,
Dipl.-Ing. Evelin Lux, Vizepräsidentin der Bundesarchitektenkammer,
Dr. Siegfried Moder, Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte, Dipl.-Phys. Dr. iur. Wolfram H. Müller, Vorstandsmitglied der Patentanwaltskammer,
Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer,
Dipl.-Ing. Alexander Schwab, Präsident der Vereinigung freischaffender ArchitektInnen Deutschlands,
Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands,
Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung,
Dipl.-Ing. Wolfram C. Tröger, Vizepräsident des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberatungen.

Neu in den Vorstand gewählt wurden:
Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer,
WPin/StBin Katrin Fischer, Vorstandsmitglied der Wirtschaftsprüferkammer,
Dr. Jan-Niklas Francke, Mitglied des Gesamtvorstandes der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände,
Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung,
RA Dr. Ulrich Karpenstein, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins,
Dipl.-Ing. Jörgen Kopper, Vizepräsident des Verbands Beratender Ingenieure,
WP Dr. Torsten Moser, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland,
Dipl.-Ing. Christoph Schild, Präsident des Bundes Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure,
Dipl.-Ök. Prof. Dr. Hartmut Schwab, Präsident der Bundessteuerberaterkammer,
Dirk Sturmfels, Vizepräsident des Verbandes der Restauratoren.

Anlässlich seiner Wahl erklärt BFB-Präsident Dr. Stephan Hofmeister:
„Nach einer beschlussintensiven Mitgliederversammlung starten die Mitglieder des BFB-Präsidiums und des BFB-Vorstands ihre neue Amtsperiode mit einem klaren Votum der BFB-Mitgliedsorganisationen, die Interessen der Freiberuflerinnen und Freiberufler in den kommenden drei Jahren gemeinsam unter dem Dach des BFB zu vertreten. Über das in uns gesetzte Vertrauen freue ich mich und nehme gerade durch die klare Wahlentscheidung viel Rückenwind für die anstehenden Aufgaben mit. Gemeinsam mit den BFB-Mitgliedsorganisationen sowie mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus Präsidium und Vorstand werden wir uns kraftvoll und mit Leidenschaft bei der Politik und in der Öffentlichkeit für die Interessen der Freien Berufe stark machen, damit wir unsere wertvollen und unverzichtbaren Potenziale entfalten können. Wir Freie Berufe tragen wie kein anderer Sektor eine herausragende Verantwortung für jede einzelne Patientin, jeden einzelnen Mandanten, jede einzelne Klientin, jeden einzelnen Kunden, aber auch für unsere Wirtschaft und Gesellschaft sowie für die großen Zukunftsaufgaben. Diese zu lösen, gelingt nur, wenn wir unsere essenziellen Beiträge leisten können. Zentral ist, im politischen Dialog zu verdeutlichen, dass auch den Interessenvertretungen der Freien Berufe, ihren Kammern und Verbänden, der Stellenwert zukommt, den sie verdienen. Unsere Organisationen leisten präventive Politikfolgenabschätzung und helfen so, Fehlentwicklungen zu vermeiden. Unser System „Freier Beruf“ hat sich mehr als bewährt, das haben wir auch in den jüngsten Krisen ein ums andere Mal bewiesen. Darauf kann und sollte die Politik vertrauen.“

Der Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) vertritt als einziger Spitzenverband der freiberuflichen Kammern und Verbände die Interessen der Freien Berufe, darunter sowohl Selbstständige als auch Angestellte, in Deutschland. Allein die rund 1,47 Millionen selbstständigen Freiberuflerinnen und Freiberufler steuern 10,1 Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. Sie beschäftigen über 4,5 Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter ca. 129.600 Auszubildende. Die Bedeutung der Freien Berufe für Wirtschaft und Gesellschaft geht jedoch weit über ökonomische Aspekte hinaus: Die Gemeinwohlorientierung ist ein Alleinstellungsmerkmal der Freien Berufe.

Foto © BFB/Henning Schacht

„Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt“

„Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßte am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste zu ihrem Politischen Abend. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten gab es bei sommerlichen Temperaturen im Hamburger Bahnhof in Berlin Zeit für Austausch und intensive Gespräche.

Der Wohnungsbau ist ins Stocken geraten. Die ambitionierten Maßnahmenpakete der Bundesregierung und die aktuellen Förderkulissen können die Entwicklung nicht aufhalten. Die Politik und alle am Bau beteiligten Akteure müssen sich jedoch der weiterhin zuspitzenden Lage beim Wohnungsbau und der damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung stellen. Denn die Schaffung von Wohnraum ist Sozial- und Familienpolitik. Funktionierende Infrastrukturen und die Anpassung der gebauten Umwelt an den Klimawandel haben weitreichende Auswirkungen auf unser Zusammenleben. Eine hohe Baukultur ist ein wichtiger Baustein gelebter Demokratien, offener Gesellschaften und eines gesunden Wirtschaftsstandorts. In baupolitisch und gesellschaftlich herausfordernden Zeiten begrüßte die Bundesingenieurkammer während ihres Politischen Abends am 14. Mai 2024 Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und 120 geladene Gäste in Berlin.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Die Konjunktur am Bau ist meist von Auf’s und Ab’s geprägt. Es tut deshalb gut, sich auch in schwierigen Zeiten auf den Berufsstand der Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Land verlassen zu können. Immer zuverlässig und ideenreich, suchen sie Lösungen und verharren nicht lange in der Problemanalyse. Vom Wehklagen ist schließlich noch keine Krise abgewendet worden. Aber Ingenieurinnen und Ingenieure fordern auch viel von der Politik – und das zurecht. Beim Engagement für schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse finden Sie in mir und meinem Haus stete Mitstreiter. In unserem Bündnis bezahlbarer Wohnraum ist die Bundesingenieurkammer eine unerlässliche Partnerin. Bau-Turbo, Maßnahmenpaket und viele kleine und große Gesetzesänderungen für schnelleres Planen, Genehmigen und Bauen sind auf den Weg gebracht worden und werden – z.B. mit der BauGB-Novelle – noch auf den Weg gebracht. All das, um das Bauen zukünftig noch innovativer, digitaler und klimafreundlicher machen. Hier brauchen wir die Ingenieurinnen und Ingenieure mit ihren kreativen Ideen und ressourcenschonenden bautechnischen Lösungen mehr denn je.“

In seiner Begrüßungsrede fordert Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Technischer Fortschritt, Innovationsfreudigkeit und Mut beim Bauen werden benötigt. Zügig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Hier braucht es den ressortübergreifenden Schulterschluss der Bundesregierung mit dem Bausektor.“ Im Namen der Ingenieurinnen und Ingenieure appellierte der Präsident der Bundesingenieurkammer: „Schnellere Projektrealisierungen und Innovationen am Bau dürfen nicht durch ein Zuviel an Formalismen und Bürokratie ausgebremst werden. Jetzt die notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist unerlässlich.“

Prof. Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen

Prof. Burgi zur Vergabe von Planungsleistungen 1066 600 Bundesingenieurkammer

Im Interview erläutert Prof. Dr. jur. Martin Burgi die Ergebnisse seines Rechtsgutachtens zur Vergabe von Planungsleistungen. Das Gutachten bestätigt die  Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts.

In der deutschen Planerschaft und bei den öffentlichen Auftraggebern herrscht nach Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV (alt) große Unsicherheit bei der Vergabe von Planungsleistungen. Unklar ist vor allem, ob diese Streichung dazu führt, dass im Rahmen der Auftragswertberechnung Planungsleistungen anders als bisher addiert und deshalb vermehrt europaweit ausgeschrieben werden müssen. Dies ist jedenfalls das Ziel der EU-Kommission. Die Beteiligung an europaweiten Ausschreibungsverfahren erfordert aber sowohl einen Mehraufwand für die Planenden Berufe als auch für die öffentlichen Auftraggeber, die diese aufwändigen Ausschreibungen vorbereiten und durchführen müssen. Außerdem steht zu befürchten, dass Planungsaufträge so öfter an Generalplaner oder sogar Totalunternehmer vergeben werden.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi ist Autor des neuen Rechtsgutachtens mit dem Titel „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v. a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“.

Welche rechtssichere Alternative für öffentliche Auftraggeber zeigt dazu das von Ihnen erstellte Gutachten auf?
Professor Burgi:
Die Bundesregierung hat im Zuge der Streichung des § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV in der Verordnungsbegründung ein alternatives Beschaffungskonzept ins Spiel gebracht. Es besteht darin, für die Berechnung des Auftragswertes alle für ein Bauprojekt erforderlichen Planungs- und Bauausführungsleistungen zu berücksichtigen. Kombiniert wird dies mit einer anschließenden Fachlosbildung, die insbesondere die Planungsleistungen betrifft. Öffentlichen Auftraggebern, die im Interesse einer Verwirklichung der in diesen Zeiten so dringend benötigten, insbesondere kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, soziale Infrastruktur, Sanierung etc. weder die zeitraubende europaweite Ausschreibung jeder einzelnen Planungsleistung noch die Betrauung eines Totalunternehmers sowohl mit den Planungs- als auch den Bauausführungsleistungen in Kauf nehmen wollen, ist dieses Beschaffungskonzept zu empfehlen. 

Warum ist öffentlichen Auftraggebern eine Gesamtvergabe von Planungs- und Bauauftrag an einen Totalunternehmer nicht zu empfehlen?
Professor Burgi: Die Beauftragung eines Totalunternehmers bedeutet grundsätzlich eine Schwächung der Position des öffentlichen Auftraggebers gegenüber den mit der eigentlichen Bauausführung betrauten Auftragnehmern. Denn der Auftraggeber profitiert, wenn er in Gestalt kleiner und mittelständischer Planungsbüros unabhängige und zugleich sachkompetente, damit insbesondere aber auch zu Kontrollen der Bauausführung befähigte Auftragnehmer an seiner Seite hat. Die Beauftragung eines Totalunternehmers wäre zudem mit mehr Rechtsunsicherheiten behaftet, weil der öffentliche Auftraggeber in jedem einzelnen Fall vor Beauftragung nachweisen müsste, dass Gründe für die Durchbrechung der grundsätzlichen Verpflichtung zur Losvergabe nach § 97 Abs. 4 Sätze 2 u. 3 GWB vorgelegen haben.

Welchen neuen Ansatz für die Vergabe von Planungsleistungen zeigen Sie in Ihrem Gutachten auf?
Professor Burgi: Das erste Element des alternativen Beschaffungskonzepts besteht darin, als Grundlage für die Auftragswertberechnung auf den sogenannten „Bauauftrag“ abzustellen, der nicht nur aus Ausführungsleistungen bestehen kann, sondern auch in einer Kombination aus Planung und Ausführung. Dies ist so ausdrücklich in §§ 103 Abs. 3 S. 1 GWB, 3 Abs. 6 S. 2 VgV vorgesehen und entspricht überdies europarechtlichen Vorgaben. Der maßgebliche Schwellenwert für die Verpflichtung zu einer europaweiten Ausschreibung liegt für Bauaufträge bei 5,538 Mio. Euro. Die Entscheidung zugunsten einer solchen Vorgehensweise liegt dabei im freien Ermessen des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers. Dadurch wird nicht das Umgehungsverbot des § 11 Abs. 5 GWB, 3 Abs. 2 VgV tangiert, nach dem die Methode zur Berechnung des geschätzten Auftragswerts nicht in der Absicht erfolgen darf, die Auftragsvergabe von den Vorschriften zur Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen auszunehmen. Im Gegenteil: Bei den Bauaufträgen wird der Schwellenwert aufgrund der Einberechnung der Planungsleistungen vergleichsweise häufiger erreicht bzw. überschritten. Dies dürfte gerade im Sinne des europäischen Binnenmarktes ein Vorzug des alternativen Beschaffungskonzepts sein.

Worin unterscheidet sich denn konkret das von Ihnen untersuchte alternative Beschaffungskonzept von den bisherigen Vergabearten?
Professor Burgi: Wesentlich ist der zweite Teil des alternativen Beschaffungskonzepts – die Teilung des aus Planungs- und Bauleistungen bestehenden Bauauftrages in Fachlose, insbesondere die Unterteilung in Fachlose für die einzelnen Planungsleistungen. Diese anschließende Aufteilung in Fachlose ist nach meiner Untersuchung nicht nur rechtlich zulässig, sondern nach deutschem Vergaberecht grundsätzlich verpflichtend vorzunehmen.

Erfahrungsgemäß machen Planungsleistungen rund 20 % der Bauleistungen aus. Dann würden Planungsleistungen im Rahmen eines Bauauftrages demnach erst ab einer Größenordnung von rund 1.1 Mio. Euro europaweit ausgeschrieben werden müssen?
Professor Burgi:
Ja, bei Unterschreiten des Bauaufträge-Schwellenwerts gelangen die Vorgaben des europäischen Vergaberechts erst gar nicht zur Anwendung. Dies gilt dann auch für die anschließende losweise Vergabe der Planungsleistungen. Darin ist auch keine missbräuchliche Verfahrensgestaltung des öffentlichen Auftraggebers zu sehen, sondern diese Rechtsfolge geht allein auf die Entscheidung des europäischen Gesetzgebers zurück, den Schwellenwert für die Vergabe von Bauaufträgen deutlich höher anzusetzen als den für die Vergabe von Dienstleistungsaufträgen. Es ist jedenfalls nach Anwendung aller klassischen rechtlichen Auslegungsmethoden keine schlüssige Begründung ersichtlich, warum der Einsatz dieses alternativen Beschaffungskonzepts unstatthaft sein sollte. Vielmehr ist dieses Beschaffungskonzept Bestandteil der europarechtlich anerkannten sogenannten Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, deren Ausübung insoweit keine Grenzen gesetzt sind.

Aber auch dann, wenn der Gesamtauftragswert den Schwellenwert überschreitet, ist noch folgendes zu berücksichtigen: § 3 Abs. 9 VgV sieht vor, dass der öffentliche Auftraggeber einzelne Lose außerhalb des EU-Vergaberechts vergeben darf, wenn der geschätzte Nettowert des betreffenden Loses bei Liefer- und Dienstleistungen unter 80. 000 EUR und bei Bauleistungen unter 1 Mio. EUR liegt und die Summe der Nettowerte dieser Lose 20 Prozent des Gesamtwertes aller Lose nicht übersteigt. Die Konsequenz dieser sogenannten 80/20-Regel ist im vorliegenden Zusammenhang eine Verschiebung des Schwellenwerts nach oben bis zu maximal 20 % des Gesamtwerts alle Lose. Dies wiederum bedeutet, dass bis zu dieser nach oben verschobenen Schwelle nicht die Regeln des Oberschwellen-, sondern die des Unterschwellenvergaberechts gelten. Im vorliegenden Zusammenhang würde sich anbieten, die auf die planungsbezogenen Leistungen bezogenen Lose in das 20 %-Kontingent zu ziehen.

Auf welcher Grundlage müssten dann die jeweiligen Lose für die Planungs- und die Bauleistung vergeben werden? Wäre hierbei nicht vorrangig die VOB Teil A anzuwenden?
Professor Burgi: Das Rechtsregime für die Vergabe der Lose für die Planungsleistungen richtet sich oberhalb des Bau-Schwellenwerts nach der VgV. Unterhalb dieses Schwellenwertes für Bauaufträge in Höhe von 5,538 Mio. Euro richtet sich das anwendbare Regime für die Auftragsvergabe nach den jeweils einschlägigen Vorschriften des Haushaltsrechts. Vorbehaltlich im Einzelfall abweichender Regelungen dürfte hier im Hinblick auf die Lose für die Planungsleistungen nach der UVgO verfahren werden. Diese enthält wiederum in § 50 UVgO eine Sonderregelung zur „Vergabe von freiberuflichen Leistungen“, auf deren Grundlage dann zu vergeben ist.

Prof. Dr. jur. Martin Burgi
Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Grafik Vergabeoptionen

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten: „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

FAQ: Fragen und Antworten zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Stand: Mai 2024)

BT-Drs. 20/6118: Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen. (Begründung ab Seite 27 ff.)

Foto © privat

Rechtsgutachten Vergaberecht Planungsleistungen

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts

Vergaberecht: Gutachten bestätigt Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Nach der Streichung der vergaberechtlichen Regelung bei Planungsleistungen (§ 3 Abs. 7 Satz 2 VgV) besteht weiterhin große Verunsicherung bei öffentlichen Auftraggebern, wie die Auftragswertberechnung in diesem Bereich rechtssicher vorgenommen werden kann. Die Möglichkeit einer gemeinsamen Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung, hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in seiner Verordnungsbegründung (BT-Drs. 20/6118 Seite 27 ff.) zur Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2 VgV angedeutet. Dass dieses Beschaffungskonzept rechtlich zulässig ist, bestätigt nun ein Rechtsgutachten.

Das Gutachten hebt zudem hervor, dass weiterhin der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe einzuhalten ist. Dies bedeutet, dass die zu vergebenden Leistungen auch bei diesem alternativen Beschaffungskonzept in Fach- und Teillose aufzuteilen sind.

„Das alternative Beschaffungskonzept ist vergaberechtskonform, denn im Europarecht wird die sogenannte Beschaffungsautonomie des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers anerkannt. Der Ausübung seiner Beschaffungsautonomie sind insoweit keine Grenzen gesetzt“, bestätigt Prof. Dr. jur. Martin Burgi, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen Ludwig-Maximilians-Universität München, und Autor des Gutachtens. (Interview mit Professor Burgi zum Rechtsgutachten)

Rechtsgutachten als Orientierungshilfe
Das Gutachten von Professor Burgi wurde aktuell durch die Kammern und Verbände der planenden Berufe veröffentlicht. Es kann eine Lücke schließen und öffentlichen Auftraggebern und Vergabekammern als Entscheidungsgrundlage dienen. Im Gutachten weist Professor Burgi daraufhin, dass es eine weitere Vergabemöglichkeit gibt und diese in die Vergabepraxis einfließen sollte.

Denn sowohl die deutschen als auch die europäischen vergaberechtlichen Regelungen sehen vor, dass ein Auftraggeber frei wählen kann, ob er Planungs- und Bauleistungen getrennt oder gemeinsam, auch kombiniert mit einer Fachlosbildung, vergeben möchte. Bei diesem alternativen Beschaffungskonzept der gemeinsamen Vergabe geht das Vergaberecht davon aus, dass es sich insgesamt um einen Bauauftrag handelt. Demzufolge kommt der Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in Höhe von 5.538.000 Euro zur Anwendung und nicht der von Planungsleistungen in Höhe von 221.000 Euro. In letzter Konsequenz hat das alternative Beschaffungsmodell zur Folge, dass vergleichsweise häufig der Schwellenwert für Bauaufträge von 5.538.000 Euro erreicht oder überschritten wird. „Hierin liegt aus der Sicht des europäischen Binnenmarkts übrigens ein Vorzug“, erläutert Professor Burgi.

Das Rechtsgutachten wurde gemeinsam von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer, AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V.) und VBI – Verband Beratender Ingenieure in Auftrag gegeben.

„Das Rechtsgutachten von Professor Burgi zur Vergabepraxis von Planungsleistungen beim Bauen ist eine wichtige Orientierungshilfe, um für Länder und Kommunen mehr Klarheit zu schaffen. Es hebt zudem hervor, dass der Grundsatz der mittelstandsfreundlichen Vergabe ein hohes Gut unseres Wirtschaftssystems ist, den es unter allen Umständen zu wahren gilt.“
Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Rechtsgutachten
„Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

Autor: Professor Dr. iur. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht, Leiter der Forschungsstelle für Vergaberecht und Verwaltungskooperationen an der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität, München

Weiterführende Informationen:

Rechtsgutachten: „Gemeinsame Vergabe von Aufträgen für Planungs- und Bauleistungen, kombiniert mit Fachlosbildung: Funktionsweise und Rechtskonformität eines alternativen Beschaffungskonzepts (v.a. bei kommunalen Investitionsvorhaben für Klimaschutz, sozialer Infrastruktur, Sanierung etc.) nach Streichung des § 3 Abs. 7 S. 2 VgV“

FAQ: Fragen und Antworten zum „alternativen Beschaffungskonzept“ für die Vergabe von Planungs- und Bauleistungen (Stand: Mai 2024)

BT-Drs. 20/6118: Verordnung zur Anpassung des Vergaberechts an die Einführung neuer elektronischer Standardformulare („eForms“) für EU-Bekanntmachungen und an weitere europarechtliche Anforderungen (Begründung ab Seite 27 ff.)

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Berliner Erklärung Bundesingenieurkammer-Versammlung

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Berliner Erklärung der 73. Bundeskammerversammlung am 26.04.2024 in Berlin

Die Ingenieurkammern Deutschlands mahnen und fordern: Das Planen von Bauleistungen gehört endlich und ausschließlich in die Hände von kammerangehörigen Ingenieuren oder Architekten. Alles andere ist unvereinbar mit der öffentlichen Sicherheit und dem Gebot des Verbraucherschutzes.

• Noch immer darf in Deutschland tatsächlich jeder Planungsleistungen erbringen. Er braucht gar nicht Ingenieur oder Architekt zu sein. Das ist ein Skandal, denn damit sind für unkontrollierbare Leistungserbringungen auch hochkomplexer Planungsleistungen im Hoch- und Tiefbau Tür und Tor geöffnet.

• Kein anderer freier Beruf – weder Anwälte noch Steuerberater, Ärzte, Apotheker etc. – nimmt eine derartige Laxheit im Umgang mit der eigenen Berufsausübung hin wie die Ingenieure. Kein anderer freier Beruf ist staatlicherseits genötigt, die Berufsausübung grenzenlos und jenseits jeglicher Kammeraufsicht zu dulden. Und: das Gefährdungspotential für Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen ist im Bauwesen besonders groß.

• Verbraucherschutz und präventiver Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren ist zentrale Aufgabe der Ingenieurkammern. Deshalb führen sie eine Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Nur eine lückenlose Pflichtmitgliedschaft aller im Bauwesen tätigen Ingenieure garantiert eine wirksame Berufsaufsicht als die zentrale Kammeraufgabe. Diese gibt es bis heute nicht.

• Wer nicht Mitglied einer Ingenieurkammer oder Architektenkammer ist, darf niemals Planungsleistungen im Bauwesen erbringen. Nur so entsteht Vertrauens- und Verbraucherschutz. Nur so ist der Berufsstand in der Lage, seine Berufsangehörigen, die im Bauwesen tätigen Ingenieure, auf die Einhaltung ihrer Berufspflichten zu überprüfen. Nur eine gesetzliche Kammermitgliedschaft mit Berufsaufsicht kann das Risiko für den Verbraucher minimieren.

• Die Kammern unterstützen den Staat durch Übernahme sehr vieler originärer Staatsaufgaben in mittelbarer Staatsverwaltung. Sie tragen sich selbst und entlasten dadurch den Staat. Dieses Modell aber hat nur dann eine Zukunft, wenn der Staat die Ingenieurkammern für die Übernahme seiner ureigenen Aufgaben auch in die Lage versetzt, auf eine stabile Mitgliedschaft zu bauen. Ohne eine fundierte, breite Regelung einer gesetzlichen Mitgliedschaft für alle im Bauwesen tätigen Ingenieure geht das nicht. Eine Mitgliedschaft darf niemals in das Belieben der Mitglieder gestellt sein. Damit läuft eine berufsrechtliche Aufsicht – Kernaufgabe der Kammern – leer. Damit scheitert die Idee einer vom Berufsstand selbstfinanzierten Berufsaufsicht.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer, der Dachverband aller Ingenieurkammern der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland, in allen Länderingenieurkammern die Einführung einer bundesweit einheitlichen gesetzlichen Kammermitgliedschaft der im Bauwesen tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird das generische Maskulinum verwendet und auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter

Foto © Kate Sahkno/unsplash

Jobangebot Referentin Öffentlichkeitsarbeit

Wir suchen Verstärkung: Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)

Wir suchen Verstärkung: Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d) 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Für unsere Geschäftsstelle in Berlin suchen wir zum 1. Juni 2024 oder später einen versierten und zupackenden

Referent Öffentlichkeitsarbeit (m/w/d)
in Voll- oder in Teilzeit (mind. 30 Std./Woche).

Die Aufgaben:
Sie betreuen als Teil unseres Teams Öffentlichkeitsarbeit vorrangig unsere Projekte wie den Deutschen Ingenieurbaupreis und sorgen für ein reibungsloses Projektmanagement sowie für Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit unserer vielfältigen Aktivitäten in Politik und Öffentlichkeit.

Sie kümmern sich v.a. um

  • die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Öffentlichkeitsprojekten einschließlich der kommunikativen Begleitung,
  • sonstige Projekte der Außendarstellung, wie z.B. die Begleitung von Studien und Umfragen,
  • die Koordination der Arbeit externer Dienstleister,
  • die diesbezügliche Kommunikation mit den Mitgliedskammern und sonstigen Partnern
  • die Mitbetreuung der Webauftritte des AG inklusive der Social-Media Kommunikation in Abstimmung mit unserer Pressesprecherin,
  • Gremiensitzungen, ggf. mit Leitungsfunktion.

Darüber hinaus begleiten Sie in Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen weitere Projekte und Aktivitäten der BIngK.

Was Sie bieten:

Sie passen zu uns, wenn Sie

  • ein teamfähiges Organisationstalent sind, politisches Fingerspitzengefühl besitzen und über ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten verfügen,
  • die Kunst beherrschen, sich schnell in neue Themen einarbeiten und in der Lage sind, auch komplexe Sachverhalte aufbereiten und vermitteln zu können,
  • sich durch konzeptionelles projektorientiertes Denken, Eigeninitiative und hohe Belastbarkeit sowie eine selbstständige und teamorientierte Arbeitsweise auszeichnen und
  • ein Studium in einem für den Aufgabenbereich relevanten Studienfach und nachweislich einschlägige Berufserfahrung – vorzugsweise in einem Verband, in der Politik oder der Wirtschaft – haben.

Was wir bieten:

  • Einen sicheren Arbeitsplatz am Kudamm im Herzen der Berliner City (West),
  • die Vereinbarkeit der Berufstätigkeit mit der Familie durch Gleitzeit, flexible Arbeitszeiten sowie mobilem Arbeiten,
  • ein vielseitiges und interessantes Betätigungsfeld im politiknahen Umfeld,
  • nette Kolleginnen und Kollegen,
  • 30 Tage Jahresurlaub (bei einer Vollzeitstelle) und
  • ein Deutschlandticket.

Weitere Informationen

Sie finden sich in der Beschreibung wieder? Dann senden Sie uns zeitnah Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihres Arbeitszeitwunsches, Ihrer Gehaltsvorstellung und Ihres frühestmöglichen Eintrittstermins per Mail an falenski@bingk.de.

Bundesingenieurkammer e.V.
RA Martin Falenski
Hauptgeschäftsführer
Joachimsthaler Str. 12
10719 Berlin

www.bingk.de

Foto: (c) Brett Jordan/unsplash

Digitaler Bauantrag

Hand aufs Herz – Problemlöser digitaler Bauantrag?

Hand aufs Herz – Problemlöser digitaler Bauantrag? 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich auf die Einführung eines digitalen Bauantrags verständigt. Der Wunsch nach Bürokratieabbau und beschleunigten Genehmigungsverfahren ist eng mit der flächendeckenden Einführung verbunden. Doch wie sieht die aktuelle Entwicklung aus? Hierzu gibt Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz, Initiator des ersten Kongresses „Digitale Baugenehmigung“, der im April 2024 stattfindet, im Interview eine Einschätzung ab.

 

Für den digitalen Bauantrag wird es keine bundesweit einheitliche (EfA-)Lösung geben. Teilweise gibt es sogar abweichende Prozesse auf kommunaler Ebene gegenüber dem eigenen Bundesland. Verstehen Sie den Frust bei Planerinnen und Planern weiterhin mit einem Flickenteppich an Lösungen leben zu müssen?

Diaz: Der Bund verfolgt bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen das Prinzip „Einer für alle“, um eine möglichst effiziente Umsetzung zu erreichen. Bei Verwaltungsprozessen, die in allen Bundesländern gleich oder sehr ähnlich sind, ist auch eine deutliche Effizienzsteigerung zu erwarten. Bei Verwaltungsprozessen, die aufgrund der Landesgesetzgebung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, kann es vorkommen, dass nicht alle Bundesländer diesem Prinzip folgen. Im Fall der digitalen Baugenehmigung hat sich die Mehrheit der Bundesländer für die einheitliche (EfA-)Lösung entschieden. Hintergrund für die (noch) nicht erfolgte Übernahme sind die zum Teil bereits weit fortgeschrittenen Lösungen einzelner Bundesländer und die sehr komplexen Prozesse im Rahmen der Bauantragsverfahren. Bei rund 900 Bauaufsichtsbehörden in Deutschland gibt es bereits einige gute kommunale Eigenentwicklungen. Die Entscheidung in den Kommunen, die bestehenden Lösungen durch die einheitliche (EfA-)Lösung zu ersetzen, fällt daher nicht leicht. Diese manchmal langsamen oder widersprüchlichen Entscheidungen, die wir uns in Deutschland durch den Föderalismus erkaufen, haben aber auch den großen Vorteil, dass die Experimentierfreudigkeit und Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Wenn ich mir vorstelle, dass wir demnächst vielleicht fünf digitale Bauantragsverfahren parallel haben, dann können alle Verfahren von diesem Wettbewerb profitieren, auch wenn es eigentlich kein Wettbewerb ist. Der heutige Flickenteppich wird für die Planer deutlich übersichtlicher. Die Zahl der Lösungen wird sich reduzieren.

Im ersten Schritt der Digitalisierung stellen wir von der Papierform auf pdf um. Wird das den Genehmigungsprozess schon entscheidend beschleunigen, wenn digital eingereichte Dokumente wieder ausgedruckt, mit händischen Anmerkungen versehen und eingescannt werden?    

Diaz: Dieser erste Schritt oder besser Zwischenschritt war nur deshalb notwendig, weil wir uns in Deutschland nicht trauen, digitale Bauwerksmodelle für die Bauvorlage zu verlangen. In den skandinavischen Ländern ist die Akzeptanz für die Einführung neuer digitaler Verfahren deutlich höher. Dänemark hat BIM im öffentlichen Bereich bereits im Jahr 2000 eingeführt. Das IFC-Format wurde 2013 mit dem Inkrafttreten der IKT-Verordnungen 118 und 119 verbindlich. Diese Verordnungen unterstützen die fortlaufende Integration von BIM und IFC in den digitalen Bauantragsprozess und fördern die Nutzung von Technologie als Hauptmaßnahme zur Steigerung der Produktivität im Bausektor. Auch Finnland verfügt über ein funktionierendes modellbasiertes Baugenehmigungsverfahren auf Basis von IFC. Wir machen es uns in Deutschland in einigen Bereichen zu schwer. Wir haben sehr gute Beispiele, wo die digitale Modellprüfung funktioniert. Bei der öffentlichen Prüfung der Berechnung für den Energieausweis erfolgt die Prüfung des digitalen Energiemodells im XML-Format, eigentlich der digitale Zwilling des Gebäudes. Das wird schon seit einigen Jahren erfolgreich eingesetzt. Es funktioniert also.

Viel diskutiert werden die Ausstattung und das Know-how in Planungsbüros und Behörden sowie die Umsetzung der Landesbauordnungen in programmierfähige Prüfregeln. Was sind derzeit die größten Hindernisse einer digitalen Baugenehmigung?

Diaz: Die Ausstattung ist in der Tat das größte Problem. Im Vergleich der deutschen Branchen investiert die Bauwirtschaft fast am wenigsten in Digitalisierung und Tools. Die Ausstattung in den Verwaltungen muss als unterirdisch bezeichnet werden. Diese Defizite müssen dringend behoben werden. Als zweite große Baustelle kann das Know-how angesehen werden. Dadurch, dass die Planer die Prozesse zwar intern sehr gut digital und modellbasiert erstellen, aber nicht mit anderen externen Planern an gemeinsamen digitalen Modellen arbeiten, fehlt diese Kompetenz völlig. Diese Kompetenz ist bei der Einreichung der digitalen Modelldaten für das Bauantragsverfahren sehr hilfreich. Viel zu wenige Absolventen der Hochschulen bringen diese digitale Kompetenz mit.

Die Entwicklung von Regelwerken für die modellbasierte Prüfung wurde bereits von Markus König vorgestellt. Dies ist kein Problem mehr, sondern nur noch eine Fleißarbeit bei der Umsetzung der Regelwerke für die Landesbauordnungen.

Ziel der Digitalisierung ist ja nicht nur die Beschleunigung des Verfahrens, sondern vor allem auch eine Qualitätssteigerung bei den eingereichten Unterlagen. Wird sich eine spürbare Verbesserung erst mit einem BIM-basierten Bauantrag einstellen? Und wann wird dieser kommen?

Diaz: Dies ist ein entscheidender Aspekt! Wenn die gesamte Planung als ein Ergebnis verstanden wird, in dem es keine Widersprüche und keine offenen Fragen hinsichtlich der Bebaubarkeit im Sinne der Baugenehmigung gibt, sinkt das Risiko von Rückfragen bis zur Erlangung der Baugenehmigung erheblich. Die Qualität der einzureichenden Unterlagen kann sinnvollerweise nur durch digitale Bauwerksmodelle erreicht werden, die in der Planung zwischen allen Planungsbeteiligten abgestimmt werden. Sowohl in der Geschwindigkeit als auch in der Qualität gibt es derzeit keine sinnvolle Alternative zum BIM-basierten Bauantrag. Der Einsatz von digitalen Zwillingen ermöglicht eine genauere und umfassendere Dokumentation des gesamten Planungsprozesses, was wiederum die Kommunikation zwischen allen Beteiligten verbessert.

Technisch ist der BIM-basierte Bauantrag bereits heute möglich und in anderen Ländern bereits erprobt. Angesichts der fehlenden Investitionen und des mangelnden Engagements in den Verwaltungen befürchte ich, dass wir noch fünf bis zehn Jahre brauchen werden.

Prof. Dr.-Ing. Joaquín Díaz ist Leiter des Fachgebiets Bauinformatik und Nachhaltiges Bauen an der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM) in Gießen. Er leitet seit 1999 das Fachgebiet Bauinformatik und Nachhaltiges Bauen sowie seit 2016 den Master-Schwerpunkt 5D/6D-BIM Virtual Design and Construction. Er ist auch Vorstandsmitglied in der Ingenieurkammer Hessen.

Am 29. und 30. April 2024 veranstaltet die Technische Hochschule Mittelhessen gemeinsam mit der TransMIT GmbH in Gießen den Kongress Digitale Baugenehmigung. Initiator der Veranstaltung ist Joaquín Díaz.

Informationen & Anmeldung

Foto © BVBS

Bundesregierung Verkehrsinfrastrukturfonds

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds

Bundesingenieurkammer zu Plänen eines Verkehrsinfrastrukturfonds 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt die Überlegungen des Bundesverkehrsministeriums, die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland über einen Infrastrukturfonds – parallel zum regulären Bundeshaushalt – langfristig und nachhaltig zu sichern. Ziel muss es sein, die Modernisierung unseres Landes auch nach dem Karlsruher Urteil zur Schuldenbremse weiter voranzutreiben zu können. Die „langfristige Absicherung der Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur“ wurde im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien verankert. Nun müssen Taten folgen. Allerdings gilt es, bei der Wahl der Mittelbeschaffung grundsätzlich Vorsicht walten zu lassen.

„Bund und Länder sind hier primär in der Pflicht, die notwendigen Gelder für eine funktionierende Infrastruktur bereitzustellen. Gesperrte Brücken und marode Schienen verursachen erhebliche volkswirtschaftliche Schäden und verhindern Wachstum. Insofern ist ein dauerhafter Anstieg der Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße über die laufende Legislaturperiode hinaus unverzichtbar. Jedoch sollte sich der Staat nicht unbedacht in Abhängigkeiten begeben, sonst zahlt der Steuerzahler am Ende drauf“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer. „Im Einzelfall können etwa Public-private-Partnership-Modelle ein gangbarer Weg sein, das kann jedoch nicht die Lösung für alle Probleme und Herausforderungen sein. Der Staat muss von Fall zu Fall genau hinschauen und abwägen“, so der Präsident der Dachorganisation der Länderingenieurkammern weiter.

Neben der langfristigen Sicherung der Finanzierung spricht sich die Bundesingenieurkammer dafür aus, noch mehr Dynamik in die Entbürokratisierung und die weitere Beschleunigung der Genehmigungsprozesse zu bringen.

Foto © eyewave/iStock

Immobilien-Konjunkturtrends 2024

Immobilien-Konjunkturtrends 2024 572 579 Bundesingenieurkammer

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die Konjunkturaussichten auf den Immobilienmarkt in 2024 als erste Ergebnisse des BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt zur Jahreswende 2023/24 veröffentlicht. Nach der Einschätzung der Fachleute bleibt die Stimmungslage insgesamt pessimistisch, obwohl vereinzelt leichte Anzeichen für eine Aufhellung im Wohnungs- und Einzelhandelsmarkt erkennbar sind. Der Konjunkturpessimismus im Büromarkt hat weiter nachgelassen, dennoch bleibt die Hoffnung auf eine Verbesserung der Neubauentwicklung insgesamt zu vage. Die Expertinnen und Experten schätzen die Vorhaben von Modernisierung und Sanierung im Bestand gleichwohl wieder etwas positiver ein. Der immense Druck, den fehlende Wohnungen auf den Wohnungsmarkt ausüben, wird durch die Erwartung weiter steigender Mieten verdeutlicht.

Download BBSR-Expertenpanel

weitere Informationen: https://www.bbsr.bund.de/

Gebäudetyp-e: Wie geht es weiter?

Gebäudetyp-e: Wie geht es weiter? 700 467 Bundesingenieurkammer

Die Initiative „Gebäudetyp-e“ (wie „einfach“ oder „experimentell“) ist ein regulatorischen Befreiungsschlag, mit dem Ziel mehr Innovation zu wagen. Initiiert wurde die Diskussion des „Gebäudetyp-e“ durch die Bayerische Architektenkammer und die Bundesarchitektenkammer.

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und der GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft laden vor diesem Hintergrund zum Expertenforum „Einfach bauen! – Potenziale im Neubau und Bestand“ in Berlin ein.

Die kostenfreie Veranstaltung beleuchtet den aktuellen Diskussionstand zum Gebäudetyp-e und gibt einen Ausblick auf eine rechtssichere Umsetzung in die Praxis. Bundesbauministerin Klara Geywitz wird die After-Work-Veranstaltung eröffnen.

Donnerstag, 18. April 2024, 18:30 – 21:00 Uhr, Einlass ab 18 Uhr

Vor Ort in der Berlin Metropolitan School,  Linienstraße 122, 10115 Berlin oder im Live-Stream

Eine Teilnahme vor Ort ist nur mit einer Anmeldung möglich: Anmeldung Forum „Einfach bauen“

Die Veranstaltung wird ab 18:15 Uhr zusätzlich live via Zoom gestreamt: Registrierung

Eine Anmeldung für den Live-Stream ist nicht erforderlich.

Wir freuen uns auf Sie!

Grafik © Bundesarchitektenkammer

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