Allgemein

Die BIngK trifft: Mechthild Heil MdB (CDU)

Die BIngK trifft: Mechthild Heil MdB (CDU) 1600 1200 Bundesingenieurkammer

Am 9. Juli 2025 war die Bundesingenieurkammer im Deutschen Bundestag zu Gast bei Mechthild Heil MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion). In dem äußerst zielführenden Austausch ging es vor allem um die Digitalisierung und speziell den Einsatz von KI in Planungsbüros, dem Vergaberecht und die dringend notwendige Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Es gab viele Übereinstimmungen mit der Abgeordneten Heil, die Mitglied im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages und als Architektin absolute Fachfrau ist. In punkto Digitalisierung müssen verstärkt Anreize seitens der (öffentlichen) Auftraggeber kommen – ohne, dass der Auftraggeber BIM bestellt und auch adäquat vergütet, werden wir nicht vorwärtskommen. Ungeachtet dessen müssen aber auch die Planungsbüros müssen „digital ready“ und damit für die Zukunft gerüstet sein. Die Auswirkungen – aber auch speziell die Chancen – von Künstlicher Intelligenz auf die Planungsbranche sollten über Forschungsvorhaben aktiv untersucht und begleitet werden.

Bei der vom Bundeswirtschaftsministerium geplanten Vergabebeschleunigung sprach sich Frau Heil für den Erhalt mittelstandsfreundlicher Lösungen aus – der notwendige Beschleunigungsbedarf könne und müsse durch andere Maßnahmen und Stellschrauben erfüllt werden! Dies gilt umso mehr, als der Binnenmarktsauschuss (IMCO) im EU-Parlament gestern einen Antrag für ein künftiges Beschaffungswesen, das die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei EU-weiten Ausschreibungen fördert, vorgelegt hat. In Bezug auf die HOAI plädierte die Abgeordnete abschließend klar für eine Wiederaufnahme des Novellierungsverfahrens durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und sagte zu, sich dafür einzusetzen.

Ein besonderes Anliegen ist es Frau Heil, dass sichergestellt wird, dass auch bei den Freien Berufen der sog. „Rentenlücke“ durch Erziehungszeiten auch bei den Versorgungswerken der Freien Berufe künftig besser begegnet wird. Hier sagte die BIngK Unterstützung zu.

Für die Bundesingenieurkammer nahmen HGF Martin Falenski und Dipl.-Ing. Marcel Kaupmann, bei der BIngK für die Digitalisierung und das Ingenieurwesen zuständig, an dem Austausch teil.

 

Vergaberecht

Während die EU Wettbewerb fördert, könnte ein Bundesratsantrag ihn ausbremsen

Während die EU Wettbewerb fördert, könnte ein Bundesratsantrag ihn ausbremsen 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer begrüßt den Vorschlag des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2025, den Fokus bei der Vergabe öffentlicher Aufträge auf das beste Preis-Leistungs-Verhältnis und nicht nur auf den günstigsten Preis zu legen. Der Bericht zur Reform der EU-Vergaberichtlinie sieht zudem neue Regeln vor, die die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei EU-weiten Ausschreibungen fördert. Damit kommt er einer Forderung der Bundesingenieurkammer nach, Aufträge grundsätzlich losweise zu vergeben, um im Interesse eines größeren Wettbewerbes die Teilnahme von KMU an öffentlichen Ausschreibungen zu erleichtern.

Völlig in die falsche Richtung geht deshalb der Entschließungsantrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur nationalen Reform des Vergaberechts, der am 11. Juli 2025 auf der Tagesordnung des Bundesrates steht. Dieser empfiehlt eine erleichterte Zusammenfassung von Teil- und Fachlosen als Gesamtvergabe, um dadurch vermeintlich die Vergabe zu beschleunigen. Eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe um zeitliche Gründe, wie im Antrag vorgeschlagen, wäre kontraproduktiv. Während die Europäische Union erkannt hat, dass mehr Wettbewerb nur durch eine stärkere Beteiligung von KMU zu erreichen ist, bedeutet der Bundesratsantrag gegenüber dem EU-Vorschlag einen Rückschritt hin zu einer marktbeherrschenden Stellung weniger Großunternehmen, mit all seinen negativen Folgen für den Wettbewerb.

„Eine Stärkung des EU-Binnenmarktes lässt sich nicht durch Gesamtvergaben an einige wenige Großunternehmen erreichen. Eine weitere Aufweichung des Grundsatzes der losweisen Vergabe um zeitliche Gründe würde nicht nur die kleinen und mittelständischen Planungsbüros vom Wettbewerb ausschließen, sondern würde auch für die öffentlichen Auftraggeber den Wettbewerb weiter einschränken. Angebote von ein paar wenigen Großunternehmen sind nicht geeignet, den Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot zu gewährleisten.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

 

Losvergabe muss europaweit Standard bei öffentlichen Aufträgen werden

Der Bericht des Europäischen Parlaments sendet ein klares Signal: Zentraler Pfeiler der Reform ist die Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Dies soll durch eine flächendeckende Losvergabe erreicht werden. Große öffentliche Aufträge sollen demnach europaweit in kleinere, überschaubare Teil- und Fachlose unterteilt werden. Das soll es für KMU einfacher machen, sich an Ausschreibungen zu beteiligen, da sie sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können, ohne mit überdimensionierten Gesamtprojekten konfrontiert zu sein.

„Die Losvergabe, also die Aufteilung großer Aufträge in kleinere Lose, muss europaweit Standard bei öffentlichen Aufträgen werden. Denn aktuell können kleinere Ingenieurbüros mit wenigen Mitarbeitern den mit einer EU-Vergabe verbundenen Aufwand nicht stemmen.“

Dr.-Ing. Werner Weigl, 2. Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und Vorsitzender des Arbeitskreises „Vergabe“ der Bundesingenieurkammer

Ergänzend dazu zielt die Reform auf eine deutliche Vereinfachung der bisher über 900 Seiten umfassenden Vergabegesetze ab, um bürokratische Hürden abzubauen. Auch die Anpassung der Preisschwellen aufgrund gestiegener Baukosten wird befürwortet.

Der Berichtsentwurf wurde im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments mit 34 Ja-Stimmen, 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen. Er muss nun dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden, wahrscheinlich im September.

Foto: Adobe

„Vom Wissen zur Umsetzung“ – KlimaManagementTagung 2025

„Vom Wissen zur Umsetzung“ – KlimaManagementTagung 2025 1920 1080 Bundesingenieurkammer
25./26. September in Hamburg – exklusiver Rabatt für Kammermitglieder

Das Programm für die diesjährige KlimaManagementTagung (KMT) und den ExtremWetterKongress (EWK) ist veröffentlicht und Ticketbuchungen sind mit Kammerrabatt bis 15. August möglich. Die Bundesingenieurkammer ist als Kooperationspartner im Panel vertreten und gestaltet einen eigenen Workshop. Prof. Norbert Gebbeken hält eine Keynote zum „Baulichen Bevölkerungsschutz als Teil der Prävention“.

Nachhaltigkeitsbeauftragte und Klimamanagerinnen/-manager aus Unternehmen, Gemeinden, Kommunen und Städten gehen in den Austausch mit führenden Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Gesellschaft und Medien. Die zum zweiten Mal stattfindende KlimaManagementTagung (KMT) soll Lösungsansätze zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels aufzeigen und schließt direkt an den zuvor stattfindenden 15. ExtremWetterKongress (EWK) an.

Der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, hält in der Eröffnungsveranstaltung eine Keynote zum „Baulichen Bevölkerungsschutz als Teil der Prävention“.

Die Bundesingenieurkammer ist mit Ihrem Präsidenten Dr.-Ing. Heinrich Bökamp im Eröffnungspanel „Wie gelingt die Transformation in Städten, Komunen, Gemeinden und Unternehmen?“ mit dem Thema „Wir brauchen mehr Menschen mit Know-How, die die Transformation auch umsetzen“ vertreten.

Den Workshop der Bundesingenieurkammer „Innovativ, klimafreundlich und günstig bauen – Widersprüche und Möglichkeiten“ gestalten Dr.-Ing. Stefan Weihrauch, Präsident der Hamburgischen Ingenieurkammer-Bau, und Dipl.-Ing. Marcel Kaupmann.
Baupreise steigen seit Jahren, Mieten in Ballungsräumen können sich viele kaum noch leisten. In Zeiten des Klimawandels wird Wohnen damit auch zu einer sozialen Frage. Bauen muss wieder günstiger werden. Wie kann es uns gelingen, klimagerechte, nachhaltige und gleichzeitig bezahlbare Wohnungen zu bauen? Wo liegen die Potentiale? Im Fokus stehen materialeffiziente Planungen, Low-Tech-Lösungen, Lebenszyklusbetrachtungen und Ansätze aus der Stadtplanung.

70 % Rabatt für Kammermitglieder
(nur bis 15. August, Gutscheincode: BINGK2025)

Weitere Informationen

KlimaManagementTagung am 25./26.09.2025:
https://klimamanagementtagung.de/
ExtremWetterKongress am 24./25.09.2025:
https://extremwetterkongress.org

Die Bundesingenieurkammer e. V. ist „Kooperationspartner Verbände“ der KlimaManagementTagung 2025.

Entwurf Bundeshaushalt: 166 Milliarden für Verkehrsinfrastruktur

Entwurf Bundeshaushalt: 166 Milliarden für Verkehrsinfrastruktur 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit insgesamt 166 Milliarden Euro will die Bundesregierung den Sanierungsstau bei der Verkehrsinfrastruktur auflösen. Dies geht aus dem am 14. Juni 2025 vorgelegten Haushaltsentwurf des Bundeskabinetts hervor. Rund 52 Milliarden Euro sollen bis zum Ende der Legislaturperiode 2029 in die Bundesstraßen fließen, rund 8 Milliarden Euro in die Wasserstraßen. Für die Schiene sind rund 107 Milliarden Euro vorgesehen.

„Wir haben es aus dem Stand geschafft, die Verkehrsinvestitionen um mehr als 60 Prozent zu steigern. Jetzt gilt: Planen, Bauen, Ausgeben – und das möglichst schnell. Wir alle werden uns an noch mehr Baustellen gewöhnen müssen, um die Verkehrsinfrastruktur auf Vordermann zu bringen.“

Patrick Schnieder, Bundesverkehrsminister

Zunächst stehen Sanierung und Erhalt im Vordergrund, insbesondere beim Schienennetz und den Autobahnbrücken. Für die nächsten Haushalte würde sich dann der Blick auf einen verstärkten Neubau von Straßen und Schienenwegen richten, teilt das Bundesverkehrsministerium mit. Der Großteil des Geldes soll aus dem geplanten schuldenfinanzierten Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz fließen, für das über einen Zeitraum von 12 Jahren insgesamt 500 Milliarden Euro bereitstehen.

Wie geht es weiter? Am 11. Juli bespricht der Bundesrat den Haushalt im ersten Durchgang. Der zweite Durchgang ist für den 26. September geplant. Dazwischen findet eine Bereinigungssitzung statt.

Foto: Autobahn GmbH

Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2025: Etat des Bundesbauministeriums wächst

Regierungsentwurf Bundeshaushalt 2025: Etat des Bundesbauministeriums wächst 933 525 Bundesingenieurkammer

Am 24. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) steigt dabei von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. Das Ministerium gibt bekannt, dass im Jahr 2025 die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12 Milliarden Euro haben werden. Zudem werden damit insgesamt 31,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt, gibt das Ministerium weiter bekannt.

„Mit der Zündung des Bau-Turbos haben wir in der vergangenen Woche die Grundlage dafür geschaffen, dass künftig deutlich schneller gebaut, aufgestockt und nachverdichtet werden kann. Jetzt legen wir mit dem Investitions-Turbo nach. Mit Rekordmitteln für den sozialen Wohnungsbau schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass die Trendumkehr gelingt und wir den Bestand an Sozialwohnungen endlich wieder erhöhen. Von 2025 bis 2029 stellt der Bund die Rekordsumme von insgesamt 23,5 Milliarden Euro zur Verfügung.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Im Klima- und Transformationsfonds sowie im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität sind zudem weitere Programmmittel für das Bundesbauministerium vorgesehen. Insgesamt seien aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität über 11 Milliarden Euro für den Wohnungsbau vorgesehen.

„Gutes Wohnen braucht auch ein lebenswertes Wohnumfeld, egal ob auf dem Land oder in der Stadt. Bis 2029 verdoppeln wir daher die jährlichen Mittel für die Städtebauförderung schrittweise auf 1,58 Milliarden Euro. Damit ist der Haushalt des Bauministeriums einer der zentralen Investitions- und Zukunftshaushalte des Bundes.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 starten. Für 2026 ist der Haushaltsplan mit den Eckwerten zunächst vorskizziert und soll zeitnah ebenfalls im Bundeskabinett verabschiedet werden.

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick

Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit. Für 2026 sind 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten ist auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.

Die Programmmittel für die Neubauprogramme „Klimafreundlicher Neubau“ (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und „Wohneigentumsförderung für Familien“ (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.

Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und „Gewerbe zu Wohnen“ (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro).

Das Bauministerium weist darauf hin, dass sämtliche im neuen „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ ausgebrachten Programme perspektivisch zu zwei Themenbereichen Neubau und Sanierung zusammengeführt werden sollen.

Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro.

Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds reaktiviert werden mit Programmmitteln in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für 2025 und 2026.

Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Mittel für den Breitensport sollen ab 2026 im Einzelplan des BMWSB ausgebracht werden.

Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für 2026 15 Millionen Euro vorgesehen.

Wie geht es weiter? Am 11. Juli bespricht der Bundesrat den Haushalt im ersten Durchgang. Der zweite Durchgang ist für den 26. September geplant. Dazwischen findet eine Bereinigungssitzung statt.

Foto: Henning Schacht/BMWSB

Verena Hubertz Bauturbo

Kabinett beschließt „Bau-Turbo“

Kabinett beschließt „Bau-Turbo“ 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll das Baugesetzbuch geändert werden, um Wohnungsbauvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Die Bundesregierung spricht von einem „Bau-Turbo“, der gestartetet werden soll und rechnet mit einer jährlichen finanziellen Entlastung für die Verwaltung, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von mehr als 2,5 Milliarden Euro.

Mit dem Gesetzesentwurf zünden wir jetzt den Bau-Turbo. Aufstocken, Nachverdichten und Neubau, der Bau-Turbo beschleunigt und ermächtigt die Gemeinden vor Ort. Wenn alle wollen, geht es sehr schnell. So werden aus durchschnittlich fünf Jahren zwei Monate Planungszeit. Das schafft Wohnraum, wo er gebraucht wird – weil jedes Zuhause zählt. Wir verlängern gleichzeitig den Umwandlungsschutz und stärken damit die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Der Bau-Turbo ist der erste Schritt meines Hauses für mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum. Jetzt ist das Parlament gefordert.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Überblick Neuerungen des Gesetzentwurfes

Neueinführung § 246e (Bau-Turbo)
Erlaubt befristet ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften. Wenn die Gemeinde sich entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden. Dies erlaubt es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2030 befristet.

Anpassung § 31 Absatz 3 BauGB
§ 31 Absatz 3 BauGB ermöglicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So kann beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Anpassung § 34 Absatz 3b BauGB
§ 34 Absatz 3b BauGB ermöglicht im unbeplanten Innenbereich nun über die bisher bestehenden Möglichkeiten hinaus auch die Neuerrichtung von Wohngebäuden dort, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

Der Umwandlungsschutz wird gestärkt
Mietwohnungen sollen auch weiterhin nicht ohne Weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das ist ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. Deshalb wird der sogenannte Umwandlungsschutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um fünf Jahre verlängert.

Die Nachverdichtung wird einfacher
Bislang scheitern Nachverdichtungen oft an zu strengen städtebaulichen Hürden. Zukünftig kann auch in Innenbereichen (also in zusammenhängend bebauten Ortsteilen) ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden, zum Beispiel bei der nachträglichen Aufstockung von Gebäuden oder Hinterlandbebauung.

Der Außenbereich wird behutsam geöffnet
In vielen Städten und Gemeinden wird verfügbares Bauland immer knapper. Deshalb soll künftig auch im sogenannten Außenbereich (also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils) einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Dabei beachten wir den Umweltschutz und die Flächensparsamkeit. Gebaut werden soll nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen.

Die Durchmischung von Quartieren wird erleichtert
Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte durch erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen kompliziert und teuer. Änderungen im Baugesetzbuch sollen ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen davon abweichen dürfen, zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Mit innovativen Lärmschutzlösungen kann so mehr Wohnbebauung als bisher in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden.

Die kommunale Selbstverwaltung der Gemeinden wird gestärkt
Das letzte Wort darüber, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird, haben die Gemeinden vor Ort. Dazu bleibt das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Wir verlängern auch die Möglichkeit für die Bundesländer Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen, was den Kommunen eine Reihe von Instrumenten an die Hand gibt, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern, etwa durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Foto: Henning Schacht

Künsliche Intelligenz KI Positionen

„Verantwortung kann nicht an KI delegiert werden“

„Verantwortung kann nicht an KI delegiert werden“ 2311 1300 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer veröffentlichte aktuell das Positionspapier „Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Zeitalter Künstlicher Intelligenz“. Der Vorsitzender des Arbeitskreises Digitalisierung der Bundesingenieurkammer, Dipl.-Ing. Markus Kramer, erläutert im Interview welche Potenziale Künstlicher Intelligenz (KI) im Bauingenieurwesen bietet und welche Fähigkeiten zukünftig gefragt sein werden.

Inwieweit wird das Zusammenspiel von künstlicher Intelligenz und menschlicher Expertise den Berufsalltag von Ingenieurinnen und Ingenieuren verändern?

Markus Kramer: „KI wird in der täglichen Arbeit zunehmend zu einem unterstützenden Werkzeug. Besonders bei Routineaufgaben, die in jedem Planungsbüro anfallen, kann die generative KI heute schon gute Dienste leisten, beispielsweise beim Verfassen von E-Mails oder Baubeschreibungen. Auch datenintensive, wiederholbare Aufgaben wie Simulationen, Variantenvergleiche oder automatisierte Mengenermittlungen sind mit Hilfe von KI schnell und präzise zu erledigen.

Das entlastet die Fachkräfte und schafft Freiräume für ingenieurtypische Leistungen. Es geht in gewisser Weise um eine Arbeitsteilung, ein hybrides Arbeitsmodell. Der kreative Geist von Ingenieurinnen und Ingenieuren für die besten Lösungen dringt wieder stärker in den Vordergrund. Am Ende bringt das, ganz nebenbei, auch mehr Freude am Job.“

Welche Aufgaben delegieren wir an die KI, was macht der Mensch? Gerade im Bauwesen gibt es ja viele sicherheitsrelevante Bereiche.

Kramer: „Diese Fragestellung ist im Prinzip der Ausgangspunkt, warum wir ein KI-Positionspapier verfasst haben. KI-basierte Systeme sind mächtige Werkzeuge, sie können schnell Lösungen für komplexe Aufgabenstellungen liefern. Aber inwieweit kann ich der Lösung trauen? Will ich mich beim Brandschutz oder der Standsicherheit von Gebäuden auf Ergebnisse einer KI verlassen, die unter Umständen nicht mehr gänzlich nachvollziehbar sind? Zur Risikominimierung braucht es am Ende immer Ingenieurinnen und Ingenieure, die mit technischem Sachverstand die Ergebnisse mit einer Plausibilitätsprüfung kontrollieren. Das ist unsere Verantwortung gegenüber den Bauherren und der Gesellschaft. Diese Verantwortung ist und bleibt mit einzelnen, verantwortlichen Personen verknüpft. Dies spiegelt sich in unserem kammerseitig gestützten System der persönlichen Qualifikationen wie beispielsweise für die Standsicherheit oder den Brandschutz wider.“

Wie wird sich das Bauingenieurwesen durch KI zukünftig ändern?

Kramer: „Die Arbeit von Ingenieurinnen und Ingenieuren hat sich mit zunehmender Digitalisierung bereits in den letzten 50 Jahren stetig geändert und weiterentwickelt, KI ist und wird hier nochmal ein Beschleuniger sein. Anforderungen an den Job werden sich ändern. Ingenieurinnen und Ingenieure müssen künftig stärker mit digitalen Tools umgehen können, Daten interpretieren und Entscheidungen auf Basis von KI-generierten Informationen treffen.

Ein grundlegendes ingenieurtechnisches Verständnis bleibt unersetzlich und darauf sollte auch im Zeitalter von KI ein besonderes Augenmerk in der Aus-, Fort- und Weiterbildung gelegt werden. Wirklich neu ist dieser Aspekt für die Arbeit der Bauingenieurinnen und -ingenieure allerdings nicht. Es gibt wohl keinen anderen technischen Beruf, der so viel Erfahrung mit dem Einsatz digitaler Werkzeuge in der täglichen Arbeit hat, wenngleich diese bislang nicht die Komplexität der KI hatten.

Gleichzeitig bleibt die menschliche Komponente entscheidend – also Führung im Büro oder auf der Baustelle, Kommunikation mit Bauherren und Projektpartnern sowie beim Lösen von unerwarteten Problemen in Echtzeit. Denn kein Algorithmus kann die Erfahrung und die zwischenmenschliche Komponente ersetzen, die es in kritischen Momenten braucht.“

POSITIONEN: Ingenieurbüros im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

#1 Wir brauchen KI-basierte Systeme als mächtiges Werkzeug für schnelle, exakte und effiziente Lösungen im Bauingenieurwesen.

#2 Im Zusammenspiel von KI-Technologie und ingenieurtechnischem Sachverstand liegt die Zukunft des Ingenieurwesens.

#3 Es ist notwendig, dass Ingenieurinnen und Ingenieure KI-basierte Leistungen kritisch auf Plausibilität prüfen.

#4 Beim Einsatz von KI-Tools sind es immer Ingenieurinnen und Ingenieure, die am Ende persönliche Verantwortung übernehmen.

#5 KI-Kompetenzen in Ingenieurbüros sollen gestärkt werden.

#6 Grundlegendes ingenieurtechnisches Verständnis in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist weiterhin zu fördern

Foto: privat

Positionen Ingenieurbüros im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Zeitalter Künstlicher Intelligenz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

KI-Anwendungen bieten der Baubranche enorme Potenziale, erfordern jedoch ein Umdenken und gezielte Weiterbildung. Ein aktuell veröffentlichtes Positionspapier der Bundesingenieurkammer beschäftigt sich mit der Frage: Welche Fähigkeiten brauchen wir im Bauingenieurwesen und in Ingenieurbüros im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz?

Es wird deutlich, dass Ingenieurinnen und Ingenieure beim Einsatz von KI-basierten Systemen weiterhin hohe Verantwortung tragen. Ingenieurtechnische Kenntnisse, beispielsweise bei Plausibilitätsprüfungen, sind wichtig und werden es auch zukünftig sein. Entsprechend müssen Aus- und Weiterbildungsangebot darauf ausgerichtet sein.

Mit dem Positionspapier, das vom Arbeitskreis Digitalisierung der Bundesingenieurkammer erarbeitet wurde, möchten die Kammern den intensiveren Dialog zwischen Praxis, Forschung und Lehre im Bauwesen anregen. Es skizziert, welche Themenfelder durch den menschenzentrierten Einsatz von Künstlicher Intelligenz gefördert werden müssen.

Positionspapier der Bundesingenieurkammer „Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Zeitalter Künstlicher Intelligenz“

Die Digitalisierung und der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) haben die Arbeitsweise in den Ingenieurbüros grundlegend verändert und werden dies weiterhin tun. Konstruktionen und Berechnungen basieren heutzutage auf der Anwendung digitaler Werkzeuge. Diese bieten umfassende Vorteile hinsichtlich Effizienz, Genauigkeit und Geschwindigkeit. Digitale Werkzeuge ermöglichen es uns heute in kürzester Zeit mehrere Planungsleistungen zu untersuchen, um am Ende die wirtschaftlichste und ressourceneffizienteste Lösung zu finden.

Auch beim Einsatz von KI-Tools gilt weiterhin: Trotz aller technischen Fortschritte sind es letztendlich Ingenieurinnen und Ingenieure, die bewerten, entscheiden und Verantwortung übernehmen. Die Ergebnisse KI-basierter Berechnungen können das menschliche Urteilsvermögen nicht ersetzen. Die Verantwortung für ein sicheres, wirtschaftliches und nachhaltiges Bauwerk liegt am Ende immer bei Ingenieurinnen und Ingenieuren, die ihre Fachkenntnis, Erfahrung und ihr kritisches Denken einbringen. Plausibilitätsprüfungen und ein Abgleich der vorgeschlagenen Lösungen mit den realen Anforderungen vor Ort sind und bleiben unerlässlich.

Seit jeher gehören Plausibilitätsprüfungen von Berechnungen zum Handwerkszeug von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Plausibilitätsprüfungen sind insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen unverzichtbar und setzen ein grundlegendes ingenieurtechnisches Verständnis voraus. Im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz sind diese Kompetenzen mehr denn je von elementarer Bedeutung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Es sind Personen und Unternehmen, die Verantwortung und Haftung bei der Planung von Bauwerken übernehmen. Mit ihrer Unterschrift unter Planungsunterlagen bürgen Ingenieurinnen und Ingenieure nicht nur für Qualität und Sorgfalt, sie haften damit auch gegenüber der Bauherrschaft.

Wir benötigen KI-basierte Systeme als mächtige Werkzeuge für schnelle und effiziente Lösungen mit der Expertise von Ingenieurinnen und Ingenieuren: Künstliche Intelligenz in vertrauensvollen Händen.

POSITIONEN: Ingenieurbüros im Zeitalter Künstlicher Intelligenz

#1 Wir brauchen KI-basierte Systeme als mächtiges Werkzeug für schnelle, exakte und effiziente Lösungen im Bauingenieurwesen.

#2 Im Zusammenspiel von KI-Technologie und ingenieurtechnischem Sachverstand liegt die Zukunft des Ingenieurwesens.

#3 Es ist notwendig, dass Ingenieurinnen und Ingenieure KI-basierte Leistungen kritisch auf Plausibilität prüfen.

#4 Beim Einsatz von KI-Tools sind es immer Ingenieurinnen und Ingenieure, die am Ende persönliche Verantwortung übernehmen.

#5 KI-Kompetenzen in Ingenieurbüros sollen gestärkt werden.

#6 Grundlegendes ingenieurtechnisches Verständnis in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ist weiterhin zu fördern

Foto: Steve Johnson/unsplash

Bundesingenieurkammer unterstützt Bauturbo der Bundesregierung

Mehr Bauen wagen: der Bauturbo der Bundesregierung

Mehr Bauen wagen: der Bauturbo der Bundesregierung 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer unterstützt ausdrücklich die Maßnahmen der Novellierung des Baugesetzbuches und den damit erhofften Bauturbo der Bundesbauministerin Verena Hubertz. Als Mitglied des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ hat die Bundesingenieurkammer an dem verabschiedeten Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem und klimagerechtem Wohnraum sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienwirtschaft mitgewirkt.

Um das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates in den Bereichen Wohnungswesen und Infrastruktur wieder zurückzugewinnen, braucht es jedoch ein Umdenken im Bauwesen, verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen und den politischen Willen zu Reformen bei Bund und Ländern.

Ein Kommentar von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer:

Die Bundesingenieurkammer freut sich auf die Zusammenarbeit mit Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder. Beide sind mit herausfordernden Aufgaben konfrontiert: Eine überbordende Bürokratie, langwierige Genehmigungsverfahren und die unzureichende Digitalisierung von Prozessen verzögern und verteuern das Bauen unverhältnismäßig.

Besonders freut mich, dass die Bauministerin in ihrer Antrittsrede im Bundestag uns in die Pflicht nimmt: Nicht mit der Kettensäge, sondern mit klugen Juristen und Ingenieurinnen will sie Vorschriften entschlacken. Gerne bringen wir die Expertise der planenden Berufe für Deregulierungen und Prozessoptimierungen ein. Hierzu zählt nicht nur der Gebäudetyp E, sondern auch die unverhältnismäßig angewachsenen Normenfluten. Auch die vielen Hürden durch länderspezifische Bauregularien, die ein Planen und Bauen erschweren und verteuern, sollten in Angriff genommen werden.

Das Bauwesen hat sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland in eine Richtung entwickelt, die heute dringend einer Umkehr bedarf. Wir müssen die nächsten Jahren eine Transformation einleiten, die dem Motto folgt „weniger ist mehr“ – weniger Bürokratie, um mehr bauen und sanieren zu können. Optimistisch stimmt mich, dass wir jetzt aus vielen Politikbereichen Signale erhalten, dass dies nicht nur erkannt, sondern auch aktiv angegangen werden soll. Wir stehen gerne bereit, um mit unserem Fachwissen diese Prozesse nachhaltig zu befördern.

Ich beglückwünsche die neue Bundesbauministerin und den neuen Bundesverkehrsminister dazu, dass sie in dieser Legislaturperiode zwei Ministerien mit gestalterischen Möglichkeiten leiten dürfen, um das Zusammenleben der Menschen positiv zu beeinflussen. Wohnraum, Stadtentwicklung und Infrastrukturen betreffen die Menschen direkt in ihrem Alltag und emotionalisieren daher stark. Die Diskussion rund um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes hat dies eindrücklich unterstrichen. Sowohl seitens der Bevölkerung als auch auf Seiten der Baubranche sind die Erwartungen an die neue Bundesregierung hoch: Sie wird an ihren baupolitischen Erfolgen gemessen werden.

Die Bundesingenieurkammer appelliert an die Politik und alle am Bau Beteiligten: Lassen Sie uns gemeinsam das Bauwesen in Deutschland voranbringen. Der deutsche Ingenieurbau genießt weltweites Ansehen, unsere Ingenieurinnen und Ingenieure verfügen über die notwendige Expertise. Die Politik muss jedoch die die richtigen Rahmenbedingungen schaffen. Nur so kann das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungsfähigkeit des Staates im Bereich Infrastruktur und Wohnungswesen wieder zurückgewonnen werden.

Foto: BIngK

Preisträgerinnen JuniorING 2025

Schülerwettbewerb Junior.ING: Preisträgerinnen und Preisträger 2025

Schülerwettbewerb Junior.ING: Preisträgerinnen und Preisträger 2025 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Motto des diesjährigen Schülerwettbewerbs Junior.ING der Ingenieurkammern lautete: „Turm – hoch hinaus“. Aufgabe war es, einen Turm zu planen und als Modell zu bauen. In mindestens 70 cm Höhe über der Grundfläche musste eine beliebig gestaltete Aussichtsplattform geplant werden, die im Modell mindestens 500 g tragen kann. Rund 6.000 Schülerinnen und Schüler nahmen an dem Wettbewerb teil. Am 13. Juni 2025 wurden nun die Preisträgerinnen und Preisträger bekanntgegeben.

Preisträgerinnen JuniorING 2025

1. Platz in der Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Anna Richter, Klasse 8, Europagymnasium Walther Rathenau Bitterfeld, Bitterfeld-Wolfen (Sachsen-Anhalt)

„Green Tower“
Das Turmmodell Green Tower stellt das Thema „natürliches Klima“ in den Mittelpunkt: Die Solarpaneele am Turm nutzen die Sonne, um Strom zu erzeugen. Die Moos-Fassade sowie Bäume und das Gras auf dem Vorplatz können Photosynthese betreiben.

Die größte Schwierigkeit bestand für die Schülerin darin, die kleinen Holzstäbchen auf den Millimeter genau zuzusägen. Nur durch exaktes Ausmessen und Arbeiten halten die Stäbchen als Querstreben am Turm.

JuniorING 2025 Preisträger

1. Platz in der Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Lukas Grünen, Daniel Husch und Adrian Dalinger, Klasse 10, Gymnasium Konz, Konz (Rheinland-Pfalz)

„HM39“
Die Schüler haben sich von „Tensegrity Sculpture“ inspirieren lassen. Das Turmmodell „HM39“ besteht aus zwei Hauptteilen. Während der untere Teil an der Basisplatte befestigt ist, wird der obere durch eine Seilkonstruktion verspannt. Dadurch sieht es so aus, als würde der obere Bereich des Turms schweben.

Das Modell besteht hauptsächlich aus rund 50 quadratischen 5 x 5 mm Fichtenstäben. Die größte Herausforderung war es, die Maßhaltigkeit und Geradheit der Konstruktion zu erreichen. Dazu gehört besonders die Verspannung der Seile. Nachdem unterschiedliche Zeichnungen im Maßstab 1:1 und 1:2 am Zeichenbrett angefertigt wurden, testeten die Schüler an kleineren Prototypen die Stabilität.

Preisträger:innnen JuniorING 2025 Sonderpreis Deutsche Bahn

Sonderpreis Deutsche Bahn Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Esther Schmidt, Tom Schöneweiß, Emma Klein, Anio Aquino und Kira Hettich, Klasse 8, Burgwaldschule, Frankenberg/Eder

„Einer ist zu viel!“
Das fünfköpfige Schülerteam hat rund 40 Stunden daran gearbeitet, aus Holzstäbchen einen filigranen Turm zu erbauen. Die Holzstäbchen wurden spiralförmig verleimt.

Der 70 cm hohe Turm ist naturalistisch gestaltet. Beeindruckend sind die exakte Verarbeitung und die minimalistische Anmutung des Turmmodells „Einer ist zu viel!“.

Preisträger:innen JuniorING 2025 Sonderpreis Deutsche Bahn

Sonderpreis Deutsche Bahn Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Krista Marche, Klasse 10, Karolinen-Gymnasium, Rosenheim (Bayern)

„Wire Flower“
Das Modell „Wire Flower“ möchte zur Reflexion anregen, wie Natur als Vorbild für innovative Konstruktionen dienen kann. Das Drahtmodell hat eine dreistufige Aussichtsplattform, die von Blüten aus Draht umgeben wird. Die Blüten lassen sich öffnen und schließen.

Die Schülerin hat sich bei ihrem Modell an Techniken aus der Natur orientiert, wie beispielsweise das Hohlzylinderprinzip, das hohe Stabilität bei geringem Materialeinsatz bietet.

Preisträgerinnen JuniorING 2025

Sonderpreis Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Julius Heidan, Klasse 3, 4. Grundschule Dresden Am Rosenberg, Dresden (Sachsen)

„Sturmwarnung!“
Der Schüler der 3. Klasse hat sich von Bildern eines Tornados für die Fassade inspirieren lassen und einen Turm besichtigt, um sich über die Konstruktion Gedanken zu machen.

Das Modell „Sturmwarnung!“ greift die Ideen nun auf: Die Holzkonstruktion ist mit einem Draht und einer Lichterkette umwickelt, so dass das Äußere des Turms an einen Tornado erinnert. Im Inneren des Turms befindet sich eine spiralförmige Papiertreppe, über die man auf die Aussichtsplattform gelangt.

Preisträgerinnen JuniorING 2025

Sonderpreis Verband der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Felix Pippig, Klasse 9, Lößnitzgymnasium, Radebeul (Sachsen)

„Gute Aussichten“
Das Turmmodell „Gute Aussichten“ basiert auf dem Prinzip einer schwebenden Tischplatte. Durch Zug- und Druckkräfte entsteht eine scheinbar schwebende Struktur, bei der die Last durch Seile und Stützen ausgeglichen wird. Die Konstruktion besteht aus einer Grundplatte, einer Mittelsäule und einer oberen Plattform, die durch ein Seilsystem gehalten wird.

Die Herausforderung besteht darin, die Seilspannung präzise zu justieren, um das Schweben der Plattform zu gewährleisten, sowie die Stützen im korrekten Radius zu biegen. Die Konstruktion verbindet technisches Know-how mit innovativer Ästhetik.

JuniorING Preisträgerinnen 2025

2. Platz Junior.ING Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Dania Ashraf, Emilia Lemnitzer, Angelina Brackmann und Lena Lukas, Klasse 7, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Oberhausen, Oberhausen (Nordrhein-Westfalen)

„Flower Tower“
Betrachtet man den Turm von oben, sieht er wie eine Sonnenblume aus. Die runde Aussichtsplattform ist die Blütenmitte, während die kleinen Plattformen von oben betrachtet die Blütenblätter darstellen. Zusätzliche Plattformen am Turm symbolisieren die Blätter der Blume.

Durchsichtige Laminierfolie wurde für den Boden eines Skywalks verwendet, um einen Glasboden zu simulieren. Damit die Konstruktion stabil genug und gleichzeitig filigran ist, verlaufen vom Boden zu jeder Plattform gebogene Stützen.

Preisträgerinnen JuniorING 2025

3. Platz Junior.ING Alterskategorie I (bis Klasse 8)

Furkan Sancar, Arda Özkan und Osman Can Sancar, Klasse 8, Realschule Schömberg, Schömberg (Baden-Württemberg)

„Trigon“
Ziel war, einen Turm zu bauen, mit geringem Materialeinsatz und Eigengewicht, der möglichst stabil ist. Das Stabilisierungsdreieck war der Lösungsansatz. Das gesamte Bauwerk wurde nach den Überlegungen mit drei Dreiecken realisiert.

Den Nachwuchsplanern war es wichtig, dass die teils ausgefüllten Dreiecke stabil und dennoch wenig windanfällig sind. Zudem lassen sie aus optischen Gründen viel Licht durch, sodass keine umstehende Bebauung oder Vegetation übermäßig von Sonnenlicht abgeschirmt wird. Die ausladende Plattform, die zusätzlich mit Seilen abgespannt ist,  wurde so ausladend wie möglich gebaut, sodass der Aussichtsturm bestmögliche Sicht in alle Richtungen ermöglicht.

Preisträgerinnen JuniorING 2025

2. Platz Junior.ING Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Nazar Kece, Seymen Sali-Kior und Narushie Kolgjini, Klasse 12, Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (Hessen)

„Harmonia Spira“
Eine Wendeltreppe ist das zentrale Element des Turms. Sie führt zu einer Aussichtsplattform, bei der das Team Wert auf Kreativität legte.

Zunächst wurden Skizzen angefertigt, um die Ideen zu veranschaulichen. In einem nächsten Schritt plante man die Materialien. Präzision war beim Aussteifen am hinteren Teil des Turms gefragt, da jedes Holzstück individuell angepasst werden musste.

3. Platz Junior.ING Alterskategorie II (ab Klasse 9)

Jaron Weis, Jonathan Roller, Reis Sopaj und Khoi Nguyen, Klasse 9, Albert-Schweitzer-Gymnasium, Gundelfingen ( Baden-Württemberg)

„Power Tower“
Inspiration für das Team war der Lörmecke-Turm. Um die Ressourcen optimal zu nutzen, wurde beschlossen, möglichst viel Material zu sparen. Durch die Zielsetzung erhöht sich die Herausforderung.

„Lessons Learned“ war Teil der Teamarbeit: Ein erstes Modell musste verworfen werden. Es wurde sorgfältig auseinandergebaut, die Konstruktion wurde überarbeitet und andere Materialien kamen zum Einsatz. Anpassungen verbesserten nicht nur die Stabilität des Turms, sondern verliehen ihm auch ein ansprechenderes Aussehen. Die Nachwuchstüftler schufen so ein Miniaturmodell des Lörmecke-Turms, das die Jury mit einer Auszeichnung würdigte.

Über den Wettbewerb
Die bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind bis Ende des Jahres im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums in Berlin zu sehen.

Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro und der Sonderpreis der Deutschen Bahn war mit jeweils 300 Euro dotiert. Der Sonderpreis des Verbands der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller umfasst die Einladung in einen Freizeitpark ihrer Wahl. Die Plätze 2 bis 4 konnten sich über 400 Euro, 300 Euro und 100 Euro freuen.

Zugelassen zum Schülerwettbewerb Junior.ING sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die teilnehmenden Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger der Landeswettbewerbe nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Jury JuniorING 2025

Die Jury

Dr.-Ing. Michael Smida, Stellvertretender Vorsitzender des Verbands der deutschen Vergnügungsanlagenhersteller

Daniela Michael, Leiterin Globale Personalgewinnung Deutsche Bahn, Grundsätze Recruiting, Standards und Prozesse

Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Juryvorsitzender und Vorstand, Bundesingenieurkammer

Kirsten Klaczynski, Assistentin des Vorstands, Bundesstiftung Baukultur

Andreas Berrang, Referat B II 4, Bauforschung und Innovation, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Foto: BIngK

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