Allgemein

Bundesregierung präsentiert Reformpaket für Deutschland

Bundesregierung präsentiert Reformpaket für Deutschland 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Unter der Überschrift „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ haben am 2. Juli 2026 die Regierungsparteien ihre Reformvorhaben der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit insgesamt 34 Einzelmaßnahmen will die Koalition dem zunehmenden Druck durch globale Krisen und veränderte Handelsbedingungen begegnen, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken und den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Neben der Bundesbauministerin Verena Hubertz haben auch Verbände der Bauwirtschaft zu den Koalitionsbeschlüssen Stellung genommen.

Steuerliche Entlastungen und soziale Sicherung
Ein Kernstück des Pakets ist die Reform der Einkommensteuer zum 1. Januar 2027, die insbesondere Familien sowie kleine und mittlere Einkommen entlasten soll. Durch die Anhebung von Grund- und Kinderfreibeträgen sowie des Kindergeldes soll eine vierköpfige Familie mit mittlerem Einkommen jährlich um über 600 Euro entlastet werden. Finanziert wird dies unter anderem durch eine moderate Erhöhung der sogenannten „Reichensteuer“ auf bis zu 47 Prozent bei Spitzenverdienst sowie eine Anhebung der Pauschalsteuer für Mini-Jobs. Parallel dazu sollen die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis Ende 2026 in ein Gesetzespaket fließen, um die Rente langfristig stabil zu halten.

Arbeitsmarkt und Bürokratieabbau
Um den Arbeitsmarkt flexibler zu gestalten, wird die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen vorübergehend auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und die Vorlagepflicht für AU-Bescheinigungen ab dem ersten Tag verschärft. Im Bereich der Verwaltung setzt die Regierung auf einen massiven Bürokratieabbau: Ein neues Berichtsentlastungsgesetz sieht eine Beweislastumkehr vor, bei der Ministerien die Notwendigkeit von Berichtspflichten explizit begründen müssen. Flankiert wird dies durch eine angestrebte Personaleinsparung von 8 Prozent in der Bundesverwaltung durch Digitalisierung.

Wohnungsbau und Infrastruktur
Die Wohnungsnot soll durch die Gründung einer neuen Bundes-Wohnungsbaugesellschaft (WBG) für bezahlbares Wohnen und die Förderung des seriellen Bauens bekämpft werden. Gleichzeitig schafft ein Bundesgesetz Klarheit gegen Enteignungsdebatten auf Landesebene. Im Bereich der Energieinfrastruktur soll ein „Verteilnetzpaket“ die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Stromnetze deutlich beschleunigen.

Stimmen zu den Regierungsbeschlüssen
Bundesbauministerin Verena Hubertz sieht in der Einigung einen Durchbruch, der durch die neue WBG und den Wegfall nationaler Kapitalpuffer neuen „Drive“ in den Wohnungsbau bringen wird. Sie betont, dass durch die Abschaffung dieser Puffer Banken ab 2027 deutlich mehr Kredite für den Neubau vergeben können, ohne dass Steuergeld fließen muss. Zudem schaffe das Verbot von Vergesellschaftungen per Bundesgesetz die notwendige Investitionssicherheit.

Licht und Schatten für Ingenieurbüros
Für Ingenieurbüros und die mittelständisch geprägte Bau- und Planungswirtschaft enthält das Reformpaket wichtige Ansätze zur Beschleunigung von Planungs- und Bauvorhaben. Eine zentrale Rolle spielt die geplante Ausweitung der Genehmigungsfiktion: Erteilen Behörden innerhalb von vier Monaten keine Entscheidung, soll eine Genehmigung künftig in weiteren Fällen als erteilt gelten. Gelingt die Umsetzung gemeinsam mit den Ländern, könnten Planungsprozesse deutlich verlässlicher werden und langwierige Verwaltungsverfahren an Bedeutung verlieren. Ergänzt wird dies durch den angekündigten Abbau von Dokumentations- und Berichtspflichten sowie weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Zusätzliche Impulse könnten von der stärkeren Mobilisierung privaten Kapitals für den Wohnungsbau sowie von beschleunigten Investitionen in die Energie- und Verkehrsinfrastruktur ausgehen.

Offen bleiben jedoch Fragen, die insbesondere den Mittelstand betreffen wie die fehlende Flexibilisierung der Arbeitszeit. Inwieweit das Reformpaket seine Wirkung entfalten kann, wird daher nicht nur von den politischen Ankündigungen abhängen, sondern vor allem von der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung und einer konsequenten Umsetzung der neuen Regelungen in Bund, Ländern und Kommunen.

Rechtsgutachten Vergaberecht Planungsleistungen

Vergabebeschleunigungsgesetz: Was ändert sich für Ingenieurbüros?

Vergabebeschleunigungsgesetz: Was ändert sich für Ingenieurbüros? 2560 1709 Bundesingenieurkammer

Mit dem am 1. Juli 2026 in Kraft getretenen Vergabebeschleunigungsgesetz will die Bundesregierung eines der größten Investitionshemmnisse in Deutschland angehen: langwierige und komplexe Vergabeverfahren. Angesichts milliardenschwerer Investitionen in Infrastruktur, Verkehr, Energie und Verteidigung soll die öffentliche Beschaffung schneller, einfacher und digitaler werden. Für Ingenieurbüros eröffnet die Reform neue Chancen, sie verändert aber auch den Wettbewerb und die Organisation öffentlicher Projekte.

Dass Handlungsbedarf besteht, war im parlamentarischen Verfahren weitgehend unstrittig. Kommunen, öffentliche Auftraggeber und Unternehmen beklagen seit Jahren hohe bürokratische Hürden, die dringend benötigte Bau- und Infrastrukturprojekte verzögern. Uneinigkeit herrschte jedoch darüber, wie weit die Vereinfachungen gehen dürfen, ohne die Grundprinzipien des Vergaberechts von Wettbewerb, Transparenz und Mittelstandsförderung zu schwächen.

Mehr Spielraum bei der Vergabe
Kernstück des Gesetzes ist eine größere Flexibilität für öffentliche Auftraggeber. Insbesondere bei Großprojekten des Sondervermögens Infrastruktur und im Verkehrsbereich können Leistungen künftig häufiger als General- oder Totalunternehmervergabe ausgeschrieben werden. Ziel ist es, Schnittstellen zu reduzieren und Planungs- sowie Bauprozesse stärker zu bündeln.

Gerade dieser Punkt war Gegenstand intensiver Diskussionen im Bundestag. Während Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände darin eine Möglichkeit sehen, Großprojekte schneller umzusetzen, warnten mehrere Sachverständige in der Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Bundestages vor einer schleichenden Verdrängung mittelständischer Unternehmen. Kritisch gesehen wurde insbesondere die Gefahr, dass kleinere Planungs- und Ingenieurbüros nur noch als Nachunternehmer zum Zuge kommen könnten und sich die Marktstruktur zugunsten großer Anbieter verschiebt.

Im parlamentarischen Verfahren wurde das Gesetz deshalb nachgeschärft. Gesamtvergaben bleiben an Voraussetzungen geknüpft und müssen weiterhin begründet werden. Zudem wurde klargestellt, dass der Losgrundsatz grundsätzlich fortbesteht und Abweichungen nicht zur Regel werden sollen.

Klarstellung bei Planungsleistungen
Eine für Ingenieurbüros besonders relevante Änderung betrifft die Vergabe von Planungsleistungen. Das Gesetz stellt ausdrücklich klar, dass öffentliche Auftraggeber Planungsleistungen alternativ ausschreiben können. So können Bau- und Planungsleistungen gemeinsam als Bauauftrag ausgeschrieben werden, ohne automatisch in eine General- oder Totalunternehmervergabe zu münden. Damit erhalten Vergabestellen mehr Spielraum bei der Wahl geeigneter Beschaffungsmodelle. Der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer hat sich für den Kompromiss eines alternativen Beschaffungsmodells und deren rechtliche Konkretisierung intensiv eingesetzt.

Für die Planungspraxis schafft diese Klarstellung mehr Rechtssicherheit. Gleichzeitig wird von Auftraggebern erwartet, die unterschiedlichen Vergabemodelle sorgfältig zu begründen und den Wettbewerb zwischen Planungsbüros weiterhin offen zu gestalten.

Auch Städte und Kommunen profitieren von diesem neuen, alternativen Vergabemodell, welches ihnen die Möglichkeit gibt, Planungsleistungen losweise getrennt in einem größeren Umfang ohne EU-weite Ausschreibung praxisgerecht und unter Vermeidung zusätzlichen bürokratischen Aufwandes zu vergeben.

Höhere Wertgrenzen sollen Verfahren beschleunigen
Einen unmittelbaren Effekt auf den Vergabealltag dürften die deutlich angehobenen Wertgrenzen haben. Der Bund hebt die Grenze für Direktaufträge auf 50.000 Euro an. Gleichzeitig werden die Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben beziehungsweise Verhandlungsvergaben im Unterschwellenbereich deutlich ausgeweitet.

Für Ingenieurbüros bedeutet dies, dass kleinere Planungs-, Beratungs- oder Gutachterleistungen künftig häufiger ohne aufwendige förmliche Vergabeverfahren vergeben werden können. Insbesondere Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsspielraum, kurzfristig externe Planungsleistungen zu beauftragen. Für viele kleinere und mittlere Büros könnten sich dadurch zusätzliche Marktchancen ergeben – vorausgesetzt, sie sind bei den öffentlichen Auftraggebern bereits bekannt und in deren Bieterkreisen vertreten.

Die EU-Schwellenwerte bleiben hingegen europäisch vorgegeben und werden unabhängig vom Vergabebeschleunigungsgesetz regelmäßig angepasst. Für größere Planungsaufträge gelten daher weiterhin die europaweiten Vergaberegeln.

Digitalisierung und Bürokratieabbau
Neben den Verfahrensvereinfachungen setzt das Gesetz auf einen weiteren Ausbau digitaler Vergabeprozesse. Eigenerklärungen sollen Nachweise häufiger ersetzen, Dokumentationspflichten werden reduziert und elektronische Verfahren weiter gestärkt. Auch Nachprüfungsverfahren sollen beschleunigt werden, um Verzögerungen bis zum Zuschlag zu vermeiden.

Gerade für Planungsbüros könnte dies den administrativen Aufwand bei der Angebotsabgabe reduzieren. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an eine effiziente digitale Angebotsbearbeitung und an standardisierte Unternehmensunterlagen.

Erleichterungen bei Eignungskriterien und Referenzen
Für Ingenieurbüros bringt das Vergabebeschleunigungsgesetz gerade bei den Eignungsanforderungen spürbare Erleichterungen. Künftig reicht bei der Angebotsabgabe grundsätzlich eine Eigenerklärung aus. Weitergehende Nachweise müssen nur noch die für den Zuschlag in Betracht kommenden Unternehmen auf Anforderung vorlegen. Zudem wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Gesetz ausdrücklich gestärkt: Eignungskriterien und Nachweise müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Auftragsgegenstand und zum Auftragswert stehen.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf die vielfach kritisierte Praxis überzogener Referenzanforderungen, die kleine und mittelständische Ingenieurbüros bislang häufig von einer Teilnahme an Vergabeverfahren abhielt. Öffentliche Auftraggeber sind nun verpflichtet, für jedes Verfahren zu prüfen, welche Nachweise tatsächlich erforderlich sind, um die fachliche Eignung eines Unternehmens zu belegen.

Gesetzesnovelle allein reicht nicht
In der Sachverständigenanhörung des Bundestages überwog zwar die Einschätzung, dass eine Modernisierung des Vergaberechts dringend notwendig ist. Gleichzeitig wurde aus Wissenschaft und Verbänden darauf hingewiesen, dass Beschleunigung allein nicht ausreiche. Mehrere Sachverständige verwiesen darauf, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse, fehlende personelle Kapazitäten in den Vergabestellen sowie langwierige Rechtsbehelfsverfahren häufig größere Zeitverluste verursachen als das eigentliche Vergabeverfahren.

Auch wurde kritisiert, dass höhere Wertgrenzen und erweiterte Ausnahmemöglichkeiten nur dann zu einer tatsächlichen Beschleunigung führen, wenn sie mit ausreichend qualifiziertem Personal in den öffentlichen Verwaltungen einhergehen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass neue Ermessensspielräume zu zusätzlichem Abstimmungsbedarf führen.

Konsequenzen für Ingenieurbüros
Für Ingenieurbüros markiert das Vergabebeschleunigungsgesetz einen spürbaren Wandel der öffentlichen Beschaffung. Schnellere Verfahren, größere Flexibilität und weniger Bürokratie können dazu beitragen, Projekte früher auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig verändern sich die Wettbewerbsbedingungen. Größere Gesamtvergaben, neue Beschaffungsmodelle und vereinfachte Verfahren verlangen von Planungsbüros, ihre Akquisestrategien anzupassen und Kooperationen stärker in den Blick zu nehmen.

Wird die Reform ihr Ziel erreichen? Vieles dürfte davon abhängen, ob Bund, Länder und Kommunen die neuen Spielräume konsequent nutzen und gleichzeitig den personellen Engpass in den Vergabestellen adressieren.

Gut beschleunigt? Eine Einordnung der Vergabereform

Gut beschleunigt? Eine Einordnung der Vergabereform 2478 1394 Bundesingenieurkammer

Das Vergabebeschleunigungsgesetz tritt nach langwierigen Verhandlungen am 1. Juli 2026 in Kraft. Für Projekte im Rahmen des Sondervermögens und der Verkehrsinfrastruktur sind zunehmend General- und Totalunternehmervergaben möglich. Das Gesetz sorgt jedoch auch für die Klarstellung einer möglichen alternativen Ausschreibung von Planungsleistungen. Die Anpassungen des Gesetzes schaffen Flexibilität, ohne die losweise Vergabe grundsätzlich zu verdrängen. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Vergabe der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Werner Weigl, gibt im Interview eine fachliche Einschätzung des neuen Gesetzes.

Der Arbeitskreis Vergabe der Bundesingenieurkammer hat sich für den Kompromiss eines alternativen Beschaffungsmodells und deren rechtliche Konkretisierung intensiv eingesetzt.

Wie bewerten Sie den im neuen § 97a GWB gefundenen Kompromiss zum Grundsatz der losweisen Vergabe? Sehen Sie den Mittelstand dadurch in der Lage, sich auch weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen zu beteiligen?

Dr.-Ing. Werner Weigl: Der im neuen § 97a GWB gefundene Kompromiss ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer tragfähig, weil der Grundsatz der losweisen Vergabe als Regelfall erhalten bleibt und nur eng begrenzte Ausnahmen für bestimmte Infrastruktur- und Verkehrsvorhaben zugelassen werden. Das ist entscheidend für den Mittelstand. Kleine und mittlere Ingenieurbüros sind auf Fach- und Teillose angewiesen, um sich mit ihren Spezialisierungen weiterhin an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen zu können. Besonders wichtig ist, dass eine pauschale Abkehr von der losweisen Vergabe aus bloßen zeitlichen Gründen verhindert wurde. Damit bleibt fairer Wettbewerb möglich, Monopolisierungstendenzen werden begrenzt und die mittelständisch geprägte Planungslandschaft in Deutschland gestärkt. Zugleich schafft das Gesetz dort Flexibilität, wo sie für besonders große und zeitkritische Infrastrukturmaßnahmen tatsächlich erforderlich ist.

Welche Auswirkungen auf den Marktzugang für die mittelständisch geprägten Ingenieurbüros haben die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen?

Dr.-Ing. Werner Weigl: Die vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen können den Marktzugang für mittelständische Ingenieurbüros spürbar verbessern – allerdings nur dann, wenn sie praxistauglich angewendet werden. Positiv ist vor allem, dass Eignungsanforderungen und Nachweispflichten stärker auf das notwendige Maß begrenzt werden sollen. Gerade kleinere Büros scheitern in der Praxis oft nicht an ihrer fachlichen Leistungsfähigkeit, sondern an überzogenen Referenz- und Formalanforderungen. Wenn hier Bürokratie abgebaut wird, erhöht das die Teilnahmechancen deutlich. Entscheidend bleibt aber die Losbildung: Nur wenn Planungsleistungen weiterhin fachlosweise und getrennt von der Ausführung vergeben werden können, bleibt der Zugang für spezialisierte Büros offen. Aus unserer Sicht darf Vereinfachung deshalb nicht mit Konzentration verwechselt werden. Weniger bürokratische Hürden sind sinnvoll – eine strukturelle Verengung des Wettbewerbs durch gebündelte Vergaben wäre es nicht.

Welche Auswirkungen erwarten Sie vom Vergabebeschleunigungsgesetz auf die Planungs- und Vergabepraxis in Deutschland?

Dr.-Ing. Werner Weigl: Das Gesetz kann Verfahren tatsächlich beschleunigen – vor allem dort, wo sie bisher überformalisiert waren. Das ist bei dringenden Infrastrukturvorhaben wichtig. Aber Beschleunigung darf nicht auf Kosten von Qualität und Wettbewerb gehen. Für uns ist die Trennung von Planung und Ausführung ein zentraler Baustein guter Vergabe: Sie sichert Qualität, Transparenz und das Vier-Augen-Prinzip. Ebenso wichtig ist, dass die losweise Vergabe der Regelfall bleibt. Dann haben auch künftig spezialisierte, regionale und mittelständische Büros eine faire Chance. Ein Fortschritt ist das Gesetz nur dann, wenn es Verfahren vereinfacht, ohne bewährte Grundprinzipien auszuhöhlen.

Inwiefern greift das Gesetz das im Rechtsgutachten von Prof. Burgi skizzierte, alternative Beschaffungsmodell auf, und welche Vorteile ergeben sich daraus für Kommunen und Ingenieurbüros vor Ort?

Dr.-Ing. Werner Weigl: Das Gesetz greift das von Prof. Martin Burgi skizzierte alternative Beschaffungsmodell an einem entscheidenden Punkt auf: Es schafft rechtliche Klarheit, dass Bau- und Planungsleistungen gemeinsam als Bauauftrag ausgeschrieben werden können, ohne automatisch in eine General- oder Totalunternehmervergabe zu münden. Das ist für Kommunen wichtig, weil es einen rechtssicheren und praxistauglichen Weg eröffnet. Für Ingenieurbüros vor Ort bedeutet das: Sie bleiben als eigenständige Fachlose im Verfahren und werden nicht durch gebündelte Gesamtvergaben an den Rand gedrängt. Das stärkt regionale Strukturen – und am Ende auch die Qualität der Projekte.

Welche mittel- und langfristigen Effekte durch das Gesetz erwarten Sie auf Struktur, Leistungsfähigkeit und Resilienz der Ingenieurbüros in Deutschland?

Dr.-Ing. Werner Weigl: Mittel- und langfristig kann das Vergabebeschleunigungsgesetz die Resilienz der Ingenieurbüros stärken – vorausgesetzt, die mittelstandsfreundlichen Elemente des Gesetzes prägen auch die Vergabepraxis. Wenn losweise Vergabe, faire Eignungsanforderungen und getrennte Beschaffung von Planung und Ausführung erhalten bleiben, profitieren gerade jene Büros, die regional verankert, fachlich spezialisiert und personell oft hoch effizient aufgestellt sind. Diese Vielfalt ist ein entscheidender Stabilitätsfaktor für den deutschen Planungsmarkt. Sie erhöht die Krisenfestigkeit, sichert Innovationsfähigkeit und schafft mehr Einstiegsmöglichkeiten für Nachwuchs- und Fachkräfte. Werden dagegen Gesamtvergaben zum dominierenden Modell, drohen Konzentrationseffekte, weniger Marktteilnehmer und sinkende unternehmerische Vielfalt. Deshalb ist für uns klar: Eine resiliente Planungswirtschaft braucht nicht nur schnellere Verfahren, sondern vor allem faire und offene Marktbedingungen, in denen auch kleine und mittlere Ingenieurbüros dauerhaft bestehen können.

Kritik an höheren Gebühren für Energieeffizienz-Experten

Kritik an höheren Gebühren für Energieeffizienz-Experten 1939 1023 Bundesingenieurkammer

Die angekündigte Erhöhung der Gebühren für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes stößt bei den Dachorganisation Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker (GIH) auf deutliche Kritik. Aus ihrer Sicht steht die Entscheidung im Widerspruch zu den aktuellen Bemühungen der Bundesregierung, die energetische Modernisierung des Gebäudebestands zu beschleunigen und Investitionen in Sanierungen zu erleichtern. Zudem könnte der Verbraucherschutz leiden, den die Listenführung verfolgt. Sie fordern deshalb das Aussetzen der Beitragserhöhung und eine Überprüfung durch das Bundeswirtschaftsministerium. Notwendig ist aus ihrer Sicht die Kostentransparenz, damit Kostenstrukturen und die Beitragserhöhung nachvollzierbar sind.

Gebühren für dena-Listennachweise verdoppeln sich nahezu
Die Deutsche Energieagentur (dena) hat als bundeseigenes Unternehmen kurzfristig angekündigt, zum 1. Juli 2026 die Beiträge für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (EEE) sowie den Jahresbeitrag deutlich zu erhöhen. Künftig steigt neben der Eintragung der jährliche Höchstbetrag von 170 Euro auf 330 Euro pro Person. Konnte zuvor mit zwei Modulen das gesamte Förderspektrum abgedeckt werden, sind mit der Neuregelung nun insgesamt fünf gebührenpflichtige Themencluster erforderlich. Für spezialisierte Planungsbüros, in denen mehrere Fachkräfte eingetragen sind, bedeutet dies eine spürbare und nicht unerhebliche Mehrbelastung.

Widerspruch zum Gebäudemodernisierungsgesetz
Die Kritik fällt in eine Phase, in der die Bundesregierung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die energetische Sanierung bestehender Gebäude vereinfachen und neue Anreize für Investitionen schaffen will. Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden abzubauen, Förderprogramme besser nutzbar zu machen und den Modernisierungsstau im Gebäudebestand zu verringern. Gerade vor dem Hintergrund ambitionierter Klima- und Energieziele gilt die Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als zentraler Baustein der Wärmewende.

Nach Auffassung der Verbände konterkariert die Gebührenerhöhung dieses Ziel. Sie befürchten, dass insbesondere kleinere und spezialisierte Büros künftig wirtschaftlich abwägen müssen, welche Themencluster sie noch anbieten können. Das könnte langfristig die Verfügbarkeit qualifizierter Expertinnen und Experten für einzelne Förderbereiche einschränken und wäre nicht im Sinne des Verbraucherschutzes.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

„Wer die energetische Modernisierung des Gebäudebestands beschleunigen will, sollte die dafür benötigten Fachkräfte stärken und nicht zusätzlich finanziell belasten. Höhere Zugangskosten zur Energieeffizienz-Expertenliste der dena setzen in der aktuellen Situation das falsche Signal.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Transparenz über Kosten gefordert
Neben der Aussetzung der Beitragserhöhung fordern die Organisationen mehr Transparenz über den Finanzierungsbedarf der Energieeffizienz-Expertenliste. Aus ihrer Sicht sollte nachvollziehbar offengelegt werden, welche Kosten tatsächlich für Prüfung, Verwaltung, IT-Betrieb und Qualitätssicherung entstehen und wie die zusätzlichen Einnahmen verwendet werden. Sollte ein erheblicher Teil der Gebühren der Absicherung von Bundesförderprogrammen dienen, müsse geprüft werden, ob diese Aufgaben nicht zumindest teilweise aus Bundesmitteln finanziert werden sollten.

Kritisiert wird zudem, dass die angekündigten Änderungen ohne frühzeitige Einbindung der Netzwerkpartner und Berufsorganisationen erfolgt seien. Bei grundlegenden Anpassungen erwarten die Kammern und Verbände künftig einen transparenten und partnerschaftlichen Abstimmungsprozess.

Schlüsselrolle bei der Bundesförderung
Energieeffizienzexpertinnen und -Experten sind entscheidend bei der Umsetzung der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude. Sie beraten private und öffentliche Bauherren, erstellen energetische Nachweise, entwickeln Sanierungskonzepte und begleiten die Umsetzung von Maßnahmen. Für zahlreiche Förderprogramme des Bundes ist ihre Mitwirkung Voraussetzung, damit Fördermittel beantragt und ausgezahlt werden können.

Die Liste qualifizierter Energieeffizienz-Experten des Bundes wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Sie dient als bundesweites Qualitätsregister für Fachleute, die definierte Qualifikationsanforderungen erfüllen und sich regelmäßig fortbilden. Nur wer in dieser Liste eingetragen ist, kann in vielen Förderprogrammen als anerkannte Energieeffizienz-Expertin oder anerkannter Energieeffizienz-Experte tätig werden. Damit bildet die Liste eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der staatlichen Förderlandschaft und für die Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor.

Vor diesem Hintergrund sehen die Kammern und Verbände die angekündigten Gebührenanpassungen kritisch. Sie warnen davor, dass zusätzliche finanzielle Belastungen ausgerechnet jene Fachkräfte treffen, die für das Gelingen der Gebäudemodernisierung und die Umsetzung der Bundesförderung unverzichtbar sind.

GModG: Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zurück

GModG: Bundesregierung weist Forderungen des Bundesrates zurück 2048 1152 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vorgelegt. Darin hält sie zwar an einzelnen Prüfaufträgen fest, weist jedoch zentrale Änderungsvorschläge der Länder zurück.

Der Bundesrat hatte Mitte Juni umfangreiche Änderungen am Entwurf verlangt. Die Länder kritisierten unter anderem mögliche Fehlanreize zugunsten fossiler Heizungen, eine zu geringe Berücksichtigung der kommunalen Wärmeplanung sowie Risiken für Mieterinnen und Mieter. Zudem forderten mehrere Ausschüsse strengere Klimavorgaben und eine stärkere Ausrichtung auf erneuerbare Energien.

Regierung hält am Grundkurs fest
In ihrer Gegenäußerung (Bundestagsdrucksache 21/6565) verteidigt die Bundesregierung nun den Kern des Gesetzes. Ziel sei ein „Neustart der Wärmewende“ mit weniger Detailvorgaben und mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer. Die bisherige 65‑Prozent‑EE-Pflicht für neue Heizungen soll entfallen, stattdessen setzt der Entwurf auf langfristige Vorgaben für den schrittweisen Einsatz klimaneutraler Energieträger. Bereits in ihrer Rede zur ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes am 11. Juni 2026 im Deutschen Bundestag erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, die Kernbotschaft des Gesetzes sei, Heizungszwänge durch Technologieoffenheit zu ersetzen.

Konflikt zwischen Entlastung und Klimazielen
Die Gegenäußerung zeigt den zentralen Konflikt der Reform: Während die Bundesregierung vermeintlich Bürokratie abbauen und Investitionen erleichtern will, warnen Länder, Verbände und zahlreiche Sachverständige vor einem Rückschritt bei den Klimazielen im Gebäudesektor. Kritisiert werden insbesondere die geplanten Regelungen für neue Gas- und Ölheizungen sowie die sogenannte „Biotreppe“, deren Umsetzbarkeit viele Experten anzweifeln.

In der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie Ende Juni war der Gesetzentwurf auf breite Kritik gestoßen. Sachverständige bemängelten unter anderem die mangelnde Praxistauglichkeit, zusätzlichen Bürokratieaufwand und erhebliche Rechtsunsicherheiten. Mehrere Expertinnen und Experten äußerten zudem verfassungsrechtliche Zweifel und warnten, dass die vorgesehenen Regelungen mit den Anforderungen des Klimaschutzgebots des Grundgesetzes kollidieren könnten. Lediglich einzelne Sachverständige begrüßten die größere Technologieoffenheit und den Verzicht auf die bisherige 65-Prozent-EE-Vorgabe für neue Heizungen. Vor diesem Hintergrund dürfte die nun vorgelegte Gegenäußerung der Bundesregierung die parlamentarische Debatte kaum beenden. Vielmehr ist mit weiteren intensiven Beratungen im Bundestag zu rechnen.

So geht das Gesetzgebungsverfahren weiter
Mit der Gegenäußerung ist der erste Durchgang im Bundesrat abgeschlossen. Nun berät der Bundestag den Gesetzentwurf weiter, insbesondere im federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Nach der Ausschussphase folgt die zweite und dritte Lesung im Bundestag.

Beschließt der Bundestag das Gesetz, geht es erneut in den Bundesrat. Da das Gebäudemodernisierungsgesetz nach derzeitiger Einschätzung ein Einspruchsgesetz ist, kann der Bundesrat: das Gesetz passieren lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen oder Einspruch einlegen, den der Bundestag allerdings überstimmen kann.

Ein Inkrafttreten vor dem 1. November 2026 gilt inzwischen als kaum realisierbar. Die bisherige Übergangsregelung im Gebäudeenergiegesetz wurde daher bereits verlängert und am 26. Juni 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit hat die Bundesregierung nun vier Monate Zeit gewonnen, um die 65-Prozent-EE-Pflicht abzuschaffen, bevor sie in den Großstädten wirksam wird.

Bundestag beschließt umfassende Beschleunigung von Infrastrukturprojekten

Bundestag beschließt umfassende Beschleunigung von Infrastrukturprojekten 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG) hat der Bundestag am 26. Juni 2026 ein Gesetzespaket verabschiedet, das Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren für zentrale Infrastrukturvorhaben deutlich beschleunigen soll. Ziel ist es, Investitionen in Verkehrswege, Wasserstraßen, Schieneninfrastruktur sowie Hochwasser- und Küstenschutz schneller umzusetzen und vorhandene Planungskapazitäten effizienter einzusetzen.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und sieht darin eine wichtige Voraussetzung, um den Investitionsstau bei Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen abzubauen. Positiv bewertet sie insbesondere die geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die stärkere Digitalisierung. Zugleich mahnt die Bundesingenieurkammer an, bürokratische Hemmnisse kontinuierlich abzubauen. Zudem müsse sich eine Genehmigungs- und Planungskultur in Deutschland etablieren, vorhandene Entscheidungsspielräume stärker zu nutzen.

„Die Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland sind bereit, die Modernisierung unserer Infrastruktur voranzutreiben. Was bislang oft fehlte, waren Verfahren, die mit dem Investitionsbedarf Schritt halten können. Wenn Planungen schneller genehmigt und Doppelprüfungen vermieden werden, entstehen neue Spielräume für die Umsetzung. Das Gesetz schafft dafür wichtige Voraussetzungen und sendet ein Signal des Aufbruchs an alle, die an der Erneuerung unseres Landes mitwirken.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Grundlegende Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministeriums
Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist das grundlegende Beschleunigungsgesetz des Bundesverkehrsministeriums in dieser Legislaturperiode. Es setzt einen wesentlichen Teil des Koalitionsvertrages und der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda um. Kernstück des Gesetzes ist die verkehrsträgerübergreifende Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses. Zentrale Infrastrukturvorhaben werden wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die öffentliche und militärische Sicherheit, die Versorgungssicherheit, die Verkehrssicherheit und für einen leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland rechtlich priorisiert, dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet sowie es wird eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen, dass sie der öffentlichen Sicherheit dienen.

„Wir müssen schneller planen, genehmigen und bauen. Mit dem Infrastrukturgesetz machen wir Tempo – durch einen Paradigmenwechsel. Wir definieren klar, welche Infrastruktur für Deutschland strategisch bedeutsam ist und geben ihr in Abwägungsentscheidungen ein angemessenes Gewicht. Für leistungsfähige Verkehrswege, wirtschaftliche Stärke und eine verteidigungsfähige Infrastruktur brauchen wir moderne Planungs- und Genehmigungsverfahren. Genau das erreichen wir mit dem Infrastrukturzukunftsgesetz.“

Patrick Schnieder, Bundesverkehrsminister

Infrastruktur-Zukunftsgesetz im Überblick

Überragendes öffentliches Interesse für Schlüsselprojekte
Kern des Gesetzes ist die Ausweitung des sogenannten „überragenden öffentlichen Interesses“ auf zahlreiche Infrastrukturprojekte. Dazu zählen unter anderem Vorhaben zur Engpassbeseitigung im Verkehrsnetz, wichtige Schienenprojekte, Brücken- und Tunnelersatzneubauten, Bundesautobahnen, vierstreifige Bundesstraßen, Wasserstraßen, Häfen, Flughäfen sowie Maßnahmen des Hochwasser- und Küstenschutzes. Diese Projekte sollen künftig bei Genehmigungs- und Abwägungsentscheidungen stärker gewichtet werden.

Digitalisierung soll Verfahren beschleunigen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Digitalisierung der Verwaltungsverfahren. Planfeststellungsverfahren sollen künftig grundsätzlich vollständig digital durchgeführt werden. Zudem werden Beteiligungs- und Einwendungsverfahren vereinheitlicht und verschiedene Veröffentlichungspflichten vereinfacht.

Weniger Doppelprüfungen und neue Verfahrensregeln
Das Gesetz sieht darüber hinaus den Abbau von Doppelprüfungen vor. So soll die Raumverträglichkeitsprüfung für zahlreiche Infrastrukturvorhaben grundsätzlich entfallen, sofern die Länder nicht widersprechen. Auch bei Ersatzneubauten von Brücken und bestimmten Schienen- und Wasserstraßenprojekten werden Genehmigungsprozesse vereinfacht.

Im parlamentarischen Verfahren wurden zusätzliche Beschleunigungsmaßnahmen aufgenommen. Dazu gehören eine neue Stichtagsregelung für Planfeststellungsverfahren, die Ausweitung gerichtlicher Zuständigkeiten auf Bundesebene sowie weitere Erleichterungen im Schienen-, Straßen- und Wasserstraßenbau.

Öffentliche Diskussion zwischen Beschleunigung und Beteiligung
Die Debatte um das Infrastruktur-Zukunftsgesetz wurde von der Frage begleitet, wie sich der Wunsch nach schnelleren Planungs- und Genehmigungsverfahren mit Umwelt-, Natur- und Beteiligungsrechten vereinbaren lässt. Vertreter von Wirtschaft, Ländern und Kommunen verweisen auf den hohen Investitionsbedarf und sehen in dem Gesetz einen wichtigen Schritt, um die Modernisierung der Infrastruktur voranzubringen.

Kritiker befürchten dagegen, dass Umweltprüfungen und Beteiligungsmöglichkeiten geschwächt werden könnten. Die Bundesregierung weist diesen Vorwurf zurück und betont, dass Umweltstandards unangetastet bleiben sollen. Ziel sei es, Verfahren effizienter zu gestalten und Doppelprüfungen zu vermeiden, ohne bestehende Schutzstandards abzusenken.

Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein zentrales Vorhaben der Beschleunigungsagenda der Bundesregierung auf den Weg gebracht. Die abschließende Befassung des Bundesrates ist für den 10. Juli vorgesehen.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz soll jedoch nicht allein stehen. Weitere Reformvorhaben, darunter das Vergabebeschleunigungsgesetz sowie Maßnahmen aus der Föderalen Modernisierungsagenda, sollen die Voraussetzungen für eine schnellere Planung und Umsetzung öffentlicher Infrastruktur weiter verbessern.

BauGB-Upgrade: Einigkeit beim Ziel, Streit über den Weg

BauGB-Upgrade: Einigkeit beim Ziel, Streit über den Weg 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Bundestag hat am 25. Juni 2026 in erster Lesung über das sogenannte BauGB-Upgrade beraten. Dabei wurde deutlich: Die Notwendigkeit schnellerer Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zusätzlicher Impulse für den Wohnungsbau wird fraktionsübergreifend anerkannt. Kontrovers diskutiert wurden hingegen Umfang und Folgen der vorgesehenen Verfahrensvereinfachungen. Die Bundesingenieurkammer hat bereits im April eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ abgegeben.

Wohnungsbau als überragendes öffentliches Interesse
Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs steht die rechtliche Aufwertung des Wohnungsbaus in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt. Nach den Plänen der Bundesregierung soll Wohnungsbau künftig als „überragendes öffentliches Interesse“ gelten und damit bei planerischen Abwägungen stärker berücksichtigt werden. Die Koalitionsfraktionen verteidigten diesen Ansatz als notwendige Antwort auf den anhaltenden Wohnungsmangel und die stockende Bautätigkeit.

Planungsverfahren sollen deutlich schneller werden
Für die Planungspraxis besonders relevant sind die vorgesehenen Änderungen bei Bauleitplanverfahren. Geplant sind eine durchgängige Digitalisierung, die Vermeidung mehrfacher Beteiligungen und Doppelprüfungen, gestraffte Umweltprüfungen sowie verbindlichere Fristen. Ziel ist es, Planungsverfahren spürbar zu verkürzen und Kommunen schneller handlungsfähig zu machen.

In der Debatte wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass Beschleunigung nicht allein durch neue gesetzliche Instrumente erreicht werden könne. Mehrere Redner verwiesen auf die weiterhin angespannte Personalsituation in vielen Planungs- und Genehmigungsbehörden.

Neue Aufgabenfelder für Ingenieurbüros
Neben dem Wohnungsbau adressiert die Novelle weitere Themen, die für Planungsbüros an Bedeutung gewinnen dürften. Dazu gehören Maßnahmen der Klimaanpassung, die wassersensible Stadtentwicklung sowie neue Instrumente für Kommunen im Umgang mit vernachlässigten Immobilienbeständen sogenannten Schrottimmobilien. Gleichzeitig soll die Digitalisierung der Verfahren die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Fachplanern und Genehmigungsbehörden vereinfachen.

Was die Debatte für die Praxis bedeutet
Die heutige erste Lesung hat gezeigt, dass die grundsätzliche Stoßrichtung des BauGB-Upgrades auf breite Zustimmung trifft: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und mehr Handlungsspielräume für Kommunen. Im weiteren parlamentarischen Verfahren dürfte sich die Diskussion nun auf die konkrete Ausgestaltung konzentrieren. Dabei geht es um die Balance zwischen Verfahrensbeschleunigung, Umweltbelangen und Rechtssicherheit.

Für Ingenieurbüros ist bereits jetzt erkennbar, dass die Novelle Auswirkungen auf die Planungspraxis haben kann. Sollten die zentralen Elemente des Entwurfs Bestand haben, könnten digitale Verfahren, kürzere Abstimmungswege und beschleunigte Bauleitplanungen künftig zum Standard werden. Gleichzeitig wird die erfolgreiche Umsetzung maßgeblich davon abhängen, ob Kommunen und Behörden personell und organisatorisch in die Lage versetzt werden, die neuen Möglichkeiten auch tatsächlich zu nutzen.

Transformationsbarometer: Neues Instrument macht Fortschritte systematisch sichtbar

Transformationsbarometer: Neues Instrument macht Fortschritte systematisch sichtbar 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Bundesstiftung Bauakademie stellte am 23. Juni 2026 im Roten Saal am Schinkelplatz in Berlin die zentralen Ergebnisse des ersten „Transformationsbarometers Bauwirtschaft“ vor. Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und Stiftungsratsvorsitzender, eröffnete die Veranstaltung und ordnete die Bedeutung der Ergebnisse für die aktuelle Baupolitik ein.

Im Anschluss präsentierte Kerstin Faber, Programmleiterin der Stiftung und Projektleiterin des Transformationsbarometers, die wesentlichen Befunde. Diese bildeten die Grundlage für ein anschließendes Tischgespräch, an dem für die Bundesingenieurkammer Norbert Gebbeken teilnahm.

In die Diskussion brachten zudem Vertreterinnen und Vertreter zentraler Verbände und Kammern ihre Perspektiven ein, darunter Norbert Gebbeken (BIngK), Wiebke Ahues (BAK), Dr. Matthias Frederichs (BBS), Tim-Oliver Müller (HDB), Felix Pakleppa (ZDB) und Karl-Sebastian Schulte (ZDH). Moderiert wurde die Veranstaltung von Friederike Meyer (BauNetz) und Christoph Schild (BDB).

Auftakt für langfristige Beobachtung der Bautransformation
Mit dem erstmals vorgelegten Transformationsbarometer Bauwirtschaft 2025/26 schafft die Bundesstiftung Bauakademie eine datenbasierte Grundlage zur Einordnung des Fortschritts hin zu ressourcenschonendem und emissionsarmem Planen und Bauen. Zugleich markiert der Bericht den Auftakt für ein dauerhaft angelegtes Instrument: Künftig soll das Transformationsbarometer im zweijährigen Turnus erhoben werden, um Entwicklungen systematisch zu verfolgen und vergleichbar zu machen.

Die erste Erhebung basiert auf einer bundesweiten Befragung von 4.515 Unternehmen der Wertschöpfungskette Bau sowie ergänzenden Interviews. Sie liefert eine erste Bestandaufnahme durch Akteure des Bausektors und zeigt, dass Transformationsansätze bereits in der Planungs- und Baupraxis verankert sind, jedoch in unterschiedlicher Intensität.

Instrument mit Orientierungsfunktion für Politik und Praxis
Mit der Analyse wird ein Referenzrahmen geschaffen, der künftig eine belastbare Beobachtung von Veränderungen ermöglicht. Das Transformationsbarometer ist dabei als lernendes Instrument angelegt, das in den kommenden Erhebungsrunden weiter geschärft werden soll.

„Das Transformationsbarometer liefert erstmals ein systematisches Lagebild über Fortschritte und Hemmnisse bei der Transformation der Bauwirtschaft entlang der Wertschöpfungskette Bau. Entscheidend ist nun, die identifizierten Handlungsfelder konsequent in bessere Rahmenbedingungen für Planung und Umsetzung zu überführen,“ erläuert Prof. Dr.-Ing. Norbert Gebbeken, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und für die Bundesingenieurkammer Beiratsmitglied der Bundesstiftung Bauakademie. Mit Blick auf die planenden Berufe betont Prof. Dr.-Ing. Gebbeken: „Für Ingenieurbüros ist insbesondere relevant, dass zentrale Herausforderungen wie Zukunftsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Fachkräftesicherung und regulatorische Anforderungen gemeistert werden.“

Zentrale Ergebnisse

Bestand im Fokus: wirtschaftliche Hürden bleiben
Der Umgang mit dem Gebäudebestand prägt die Baupraxis. In rund drei Viertel der Fälle entscheiden sich Planungsbüros für den Erhalt bestehender Gebäude. Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftlichkeit eine zentrale Herausforderung: Wird ein Gebäude abgerissen, dann sind zu rund 60 Prozent Kostenaspekte der wesentliche Grund für die Abrissentscheidung.

CO₂-Minderung zunehmend etabliert, aber nicht flächendeckend
Bei der Reduktion von CO₂-Emissionen zeigen sich deutliche Fortschritte. Maßnahmen zur Energieeffizienz gehören vielfach zum Standard: 59 Prozent der Unternehmen planen oder realisieren regelmäßig Lösungen zur Senkung des Energiebedarfs von Gebäuden. Weitergehende Ansätze wie die Wiederverwendung von Bauteilen oder Lebenszyklusanalysen sind hingegen noch nicht flächendeckend etabliert.

Ressourcenschutz gewinnt an Bedeutung
Auch im Bereich Ressourcenschutz und Kreislaufwirtschaft wird eine zunehmende Relevanz sichtbar. Recycling- und nachwachsende Baustoffe spielen in vielen Projekten bereits eine mittlere bis große Rolle. Dennoch bestehen weiterhin Hemmnisse, insbesondere fehlende Standards und Normung, höhere Kosten sowie Haftungsfragen erschweren die breitere Umsetzung der Wiederverwendung von Bauteilen.

Fachkräfte und Rahmenbedingungen als zentrale Engpässe
Das Transformationsbarometer macht zudem strukturelle Herausforderungen deutlich. Neben wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und regulatorischen Anforderungen wird insbesondere der Fachkräftemangel als limitierender Faktor benannt: 72 Prozent der befragten Unternehmen berichten von Schwierigkeiten bei der Gewinnung qualifizierter Fachkräfte.

Über das Transformationsbarometer
Mit dem Transformationsbarometer Bauwirtschaft 2025/26 liegt erstmals ein gemeinsames Instrument der Bundesstiftung Bauakademie mit zentralen Kammern und Verbänden der Branche vor, das den Wandel hin zu ressourcenschonendem und emissionsarmem Planen und Bauen in Deutschland systematisch erfasst. Kooperationspartner sind Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngK), Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Es dokumentiert den Status quo, bündelt Praxiserfahrungen und schafft Transparenz über die Herausforde­rungen entlang der Wertschöpfungskette Bau.

Die Dokumentation versammelt die Ergebnisse einer zweistufigen Untersuchung. Auf Grundlage einer bundesweiten Onlinebefragung und ergänzender Einzelinterviews eröffnet sie einen Einblick in fünf Transformationsfelder: Bestands­erhalt und Neubau, Reduktion von CO₂-Emissionen, Ressourcen­schutz und Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung und KI sowie Kompe­tenzen und Fachkräfte. So entsteht ein branchenübergreifendes Bild vom Stand der Transformation.

Bundesregierung: Aktionsplan zur Senkung der Baukosten

Bundesregierung: Aktionsplan zur Senkung der Baukosten 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Auf einer Investorenkonferenz Mitte Juni 2026 in Frankfurt am Main stellten Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil einen Aktionsplan zur Senkung der Baukosten und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus vor. Vertreterinnen und Vertreter aus Immobilienwirtschaft, Finanzbranche und Politik diskutierten dabei über Wege aus der anhaltenden Baukrise.

Der vorgelegte Aktionsplan bündelt Maßnahmen, die bereits seit Längerem als Stellschrauben gelten: schnellere Genehmigungsverfahren, stärkere Digitalisierung, kosteneffizientere Bauweisen sowie angepasste Förderinstrumente. Die Ausgangslage beschreibt das Bundesbauministerium weiterhin als angespannt. Steigende Baukosten und rückläufige Fertigstellungszahlen prägen den Wohnungsmarkt, vor allem in Ballungsräumen.

Fokus auf schnellere Verfahren
Ein Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsprozessen. Bauleitplanverfahren sollen künftig auf maximal zwei Jahre begrenzt werden. Parallel dazu wird der digitale Bauantrag weiter ausgebaut. Ziel ist ein durchgängiger digitaler Prozess, der von der Antragstellung bis zur Genehmigung reicht. Nach den Plänen des Bundesbauministeriums sollen digitale Verfahren bis 2028 zum Regelfall werden, Papieranträge nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.

Modulares Bauen und vereinfachte Standards
Neben Verfahrensfragen adressiert der Aktionsplan auch die Baupraxis selbst. Serielles und modulares Bauen sollen stärker genutzt werden, um Bauzeiten zu verkürzen und Kosten zu reduzieren. Ergänzend ist eine Plattform geplant, auf der Beispiele für kosteneffizientes Bauen gebündelt und zugänglich gemacht werden.

Ein weiterer Baustein ist der sogenannte Gebäudetyp E. Er steht für ein vereinfachtes Bauen mit reduzierten Standards. Ein Gesetzentwurf dazu ist für September 2026 angekündigt. Aus der Immobilienwirtschaft wird seit Längerem eine zügige Umsetzung gefordert.

Neuordnung der Förderung
Auch die Förderstruktur im Neubau soll angepasst werden. Vorgesehen ist, bestehende Programme in einem zentralen Förderinstrument zu bündeln, das 2027 starten soll. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von Wohneigentum für Familien.

Für Investoren plant die Bundesregierung zudem, steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten über das Jahr 2029 hinaus zu verlängern. Damit soll die Planungssicherheit für Neubauprojekte erhöht werden.

Konferenz als Austauschplattform
Die Veranstaltung in Frankfurt am Main diente der Bundesregierung auch dazu, den Austausch mit der Branche zu suchen. Neben der Präsentation des Aktionsplans standen Gespräche über Umsetzungsfragen und bestehende Hemmnisse im Mittelpunkt.

Der Aktionsplan markiert damit einen weiteren Schritt der Bundesregierung, auf die anhaltenden Herausforderungen im Wohnungsbau zu reagieren. Ob und wie schnell die Maßnahmen Wirkung entfalten, wird maßgeblich von ihrer konkreten Umsetzung abhängen.

Stimmen zum X8-BauDialog

„Wenn wir im Wohnungsbau wirklich durchstarten wollen, müssen wir uns vom Ballast der zu hohen Baukosten befreien. Und genau dazu dient der Aktionsplan zur Senkung der Baukosten mit insgesamt 13 verschiedenen Maßnahmen. Wir setzen dabei auf Digitalisierung mit der verbindlichen Einführung des digitalen Bauantrags bis 2028. Wir führen einen Planungstakt ein, der dafür sorgt, dass Planverfahren nicht mehr 15, sondern nur noch zwei Jahre dauern sowie ein Bonus-System für verkürzte Bauzeiten. Und wir wollen mit dem Aktionsplan auch neue finanzielle Anreize setzen: Ich setze mich für weitere steuerliche Erleichterungen ein, wie zum Beispiel die degressive Abschreibung zu verlängern. Ich danke Finanzminister Lars Klingbeil, dass wir zudem bei meinem Herzensprojekt auf die Zielgerade einbiegen: Ein Wohnungsbaumodul für den Deutschlandfonds, der privates Kapital mobilisieren soll.“

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

„Mit unseren Rekordinvestitionen setzen wir Impulse: In den sozialen Wohnraum investieren wir bis 2029 insgesamt 23,5 Milliarden Euro. Mit dem Deutschlandfonds hebeln wir privates Kapital. Auch das wird dem Wohnungsbau zugutekommen. Wir setzen auf vereinfachte Verfahren und weniger Bürokratie. Wir wollen außerdem, dass auch der Bund zukünftig Wohnungen in großem Stil bauen kann. Daher haben Bauministerin Verena Hubertz und ich die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft vorgeschlagen.“

Lars Klingbeil, Bundesminister der Finanzen

„Es geht vorwärts – nicht mit Höchstgeschwindigkeit, aber solide und nachhaltig. Im X8-BauDialog waren wieder viele gute und konstruktive Gespräche möglich. Die Richtung stimmt. Jetzt braucht es Ausdauer, Verlässlichkeit und vor allem Tempo in der Umsetzung.“

Martin Falenski, Hauptgeschäftsführer der Bundesingenieurkammer

Über X8-BauDialog
Im X8-BauDialog – ein Dialogformat von Bauministerin Verena Hubertz – tauschen sich u. a. immobilienwirtschaftliche Bundesverbände wie ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Immobilienverband Deutschland IVD und Haus & Grund sowie Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer aus.

Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern begeistert junge Talente

Schülerwettbewerb der Ingenieurkammern begeistert junge Talente 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die besten Nachwuchstalente des Schülerwettbewerbs Junior.ING der Bundesingenieurkammer wurden am 19. Juni 2026 im Deutschen Technikmuseum Berlin ausgezeichnet. Die Preisträgerinnen und Preisträger aus Sachsen und Bayern sicherten sich die ersten Plätze des diesjährigen Bundesfinale. Sie überzeugten die fünfköpfige Jury mit ihren Modellen durch technisch anspruchsvolle und innovative Lösungen.

Insgesamt 32 Gewinnerteams reisten nach Berlin, nachdem sie sich zuvor in den Landeswettbewerben der Ingenieurkammern in zwei Alterskategorien durchgesetzt hatten. Bundesweit nahmen rund 5.500 Schülerinnen und Schüler am Wettbewerb teil.

Passend im Jahr der Fußballweltmeisterschaft lautete das Motto „Arena – gut überDACHt“. Die Schülerinnen und Schüler entwickelten innovative Tragwerkslösungen für Stadiondächer. Aufgabe war es, eine Überdachung für eine Arena zu entwerfen und mit einfachen Materialien zu bauen. Die Konstruktion musste eine Last von mindestens 250 Gramm tragen und einem simulierten Windsturm standhalten. Die bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums Berlin zu sehen.

1. Platz Alterskategorie I

Luise Kaufmann, Nele Jolina Schmidt und Paula Spranger 

Klasse 8, Matthes-Enderlein-Gymnasium, Zwönitz, Sachsen

Modell „Fairy Theater“
Das Modell „Fairy Theater“ überzeugt durch eine ebenso einfache wie intelligente Tragwerksidee. Die Konstruktion basiert auf einem sparsamen Stabtragwerk, dessen Stützen ohne zusätzliche Einspannung auskommen. Durch ihre nach oben aufgeweitete Anordnung bilden sie gemeinsam mit der ausgesteiften Dachscheibe ein räumliches Rahmentragwerk, das Stabilität und Leichtigkeit miteinander verbindet.

Besonders beeindruckt hat die Jury die effiziente Nutzung des Materials bei gleichzeitig hoher Stabilität. Das Tragwerk wirkt funktional und elegant zugleich. Aufgrund seiner durchdachten Konstruktion wäre das Konzept nicht nur als Veranstaltungsbühne, sondern auch als mobile Überdachung für unterschiedliche Nutzungen denkbar.

1. Platz Alterskategorie II

Paul Constantiniu

Klasse 9, Gymnasium Donauwörth, Donauwörth, Bayern

Modell „Arena Z“
Das Modell „Arena Z“ überzeugt durch ein äußerst effizientes Faltwerk, das die Steigung der Tribüne konsequent in die gesamte Formgebung des Bauwerks integriert. Die Konstruktion verbindet hohe Tragfähigkeit mit einer klaren und harmonischen Gestaltung. Besonders gelungen ist das Zusammenspiel der Stabrichtungen in den Außenwänden und der Dachkonstruktion, wodurch ein stimmiges Gesamtbild entsteht.

Die Jury würdigte die Verbindung von konstruktiver Logik und architektonischer Wirkung. Das dem Blattwerk nachempfundene Fächerwerk verleiht der Arena eine einladende und offene Ausstrahlung. Die Tragstruktur ist klar ablesbar und zugleich gestalterisch überzeugend umgesetzt.

MINT-Lücke im Fokus
Der Wettbewerb unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des MINT-Nachwuchses. Er vermittelt Kompetenzen aus Mathematik, Naturwissenschaften und Technik und macht ingenieurwissenschaftliche Berufe praxisnah erlebbar.

„Wettbewerbe wie Junior.ING eröffnen frühzeitig einen praxisnahen Zugang zu technischen Fragestellungen und zeigen, wie spannend und gesellschaftlich relevant ingenieurtechnische Berufe sind. Sie machen Mut, diesen Weg weiterzugehen und deshalb haben wir im Bundesministerium die Schirmherrschaft für diesen Wettbewerb sehr gerne übernommen.“

Sören Bartol, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels im Bauingenieurwesen gewinnt die Nachwuchsförderung weiter an Bedeutung – sowohl für die Wirtschaft als auch die öffentliche Verwaltung. So vergibt die Deutsche Bahn als langjährige Partnerin des Junior.ING Sonderpreise für besonders innovative Modelle.

„Als Deutsche Bahn tragen wir eine besondere Verantwortung für die Infrastruktur unseres Landes. Angesichts des enormen Modernisierungsbedarfs und der wachsenden Mobilitätsansprüche braucht es kluge Köpfe und neue Perspektiven mehr denn je. Die Jugendlichen von heute sind die Ingenieur:innen, die morgen unsere Infrastruktur neu denken und mit Leben füllen.“

Daniela Michael, Leiterin Grundsätze und Prozesse Recruiting Deutschen Bahn AG

Sonderpreis Deutsche Bahn Alterskategorie I 

Frieda Heinrich

Klasse 8, Staatliches Gymnasium „Albert Schweitzer“, Erfurt, Thüringen

Modell „Lichtfang-Arena“
Das Dach erinnert an die beeindruckende Architektur des Berliner Hauptbahnhofs – lichtdurchflutet und offen gestaltet.
Besonders hervorzuheben ist das vollständige, ausfahrbare Dach, das sich flexibel an den Sonnenstand anpasst und die Nutzung erweitert.
Dass dieses Dach auf Schienen läuft, schafft einen wunderbaren Bezug zur Deutschen Bahn.

Zugleich beeindruckt die Kombination aus traditioneller Zimmermannskonstruktion und intelligentem Tragwerk.
Die integrierte Photovoltaikanlage unterstreicht zudem das Thema Nachhaltigkeit, ein zentrales Anliegen auch für uns als DB.

Sonderpreis Deutsche Bahn Alterskategorie II 

Janek Hentsch, Jonasz Koper und Sebastian Heimpold

Klasse 10, Werner-Heisenberg-Gymnasium, Leipzig, Sachsen

Modell „Einfache Hyparschale“
Es könnte sehr gut als Teil eines Bahnhofs fungieren, beispielsweise als markantes Entree.

Bahnhöfe sind die Visitenkarte einer Stadt. Interessant ist dabei, dass 80 % der Menschen Bahnhöfe direkt mit der Deutschen Bahn in Verbindung bringen. Und dieses Modell überzeugt durch ein prägnantes, modernes Design und hat das „Zeug“ stadtbildprägend zu sein – eben die Visitenkarte einer Stadt!

Junior.ING begeistert junge Talente
5.411 Schülerinnen und Schüler aus 489 Schulen reichten insgesamt 1.975 Modelle ein. Diese haben deutschlandweit mehr als 44.000 Stunden geplant, entworfen und gebaut.

„Ob als Bühne für einen Theaterabend, als Freiluftkino oder als Spielstätte für ein Rock-Konzert: Jede Stadt, die eine Freilichtbühne für solche Veranstaltungen hat, kann sich glücklich schätzen. Aber es gilt: keine Bühne ohne Tribüne! Die Teilnehmer am diesjährigen Junior.ING-Wettbewerb hatten die Aufgabe, für eine halbkreisförmige Zuschauertribüne eine Dachkonstruktion zu entwerfen, die den Besuchern Schutz vor Sonne, Wind und Regen bietet, alle Dachlasten sicher abtragen kann und eine hohe Aufenthaltsqualität bietet. Die rege Teilnahme beweist, dass unser Wettbewerb auch in diesem Jahr wieder für jede Menge Inspiration gesorgt hat. Der Jury fiel die Auswahl der allerbesten unter den besten 32 Modellen sichtlich schwer.“

Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner, Juryvorsitzender Junior.ING und Vorstandsmitglied der Bundesingenieurkammer

 

Ausstellung im Deutschen Technikmuseum Berlin
Die bestplatzierten Modelle jeder Alterskategorie sind im Science Center Spectrum des Deutschen Technikmuseums Berlin zu sehen. Die beiden ersten Plätze waren mit jeweils 500 Euro dotiert und die nachfolgenden Plätze 2 bis 4 konnten sich über 400, 300 beziehungsweise 100 Euro freuen. Der Sonderpreis der Deutschen Bahn war mit 300 Euro dotiert.

Über den Wettbewerb
Zum Schülerwettbewerb Junior.ING zugelassen sind Einzel- und Gruppenarbeiten von Schülerinnen und Schülern allgemein- und berufsbildender Schulen. Ausgeschrieben ist der Wettbewerb in zwei Alterskategorien: Kategorie I bis Klasse 8 sowie Kategorie II ab Klasse 9. In einem ersten Schritt loben die 16 Ingenieurkammern den Wettbewerb für ihr Bundesland aus. Die Siegerinnen und Sieger des Landeswettbewerbs nehmen dann am Bundesentscheid teil.

Der Schülerwettbewerb soll Schülerinnen und Schüler auf spielerische Art und Weise für Naturwissenschaft und Technik begeistern. Die Wettbewerbsthemen wechseln jährlich und zeigen so die Vielseitigkeit des Bauingenieurberufs. Auf diesem Weg werben die Kammern für das Ingenieurwesen, um damit langfristig dem Fachkräftemangel in den technischen Berufen entgegenzuwirken.

Fotos: © BIngK

    * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      * = Diese Angaben benötigen wir, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können.

      Datenschutz-Übersicht

      Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

      Zur Datenschutzerklärung