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„Ingenieure ohne Grenzen“ sind Inspiration und Vorbild

„Ingenieure ohne Grenzen“ sind Inspiration und Vorbild 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Laudatio von Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer, zur Verleihung der Wackerbarth-Medaille der Ingenieurkammer Sachsen an „Ingenieure ohne Grenzen“ am 18. September 2025 während des Europäischen Ingenieurkammertages in Chemnitz:

Laudation

Es ist mir eine besondere Freude die nachfolgende Laudatio zur Verleihung der Wackerbarth-Medaille halten zu dürfen. Die Auszeichnung der Ingenieurkammer Sachsen wird einer Organisation verliehen, die in den letzten Jahren eindrucksvoll bewiesen hat, wie technische Kompetenz und Menschlichkeit Hand in Hand gehen.

Ich spreche von der gemeinnützigen und unabhängigen Organisation „Ingenieure ohne Grenzen“, die weltweit Entwicklungszusammenarbeit leistet. „Ingenieure ohne Grenzen“ steht wie kaum eine andere Organisation für die Verbindung von technischem Sachverstand mit gelebter Solidarität. Ob es um die Versorgung mit sauberem Wasser oder Energie in entlegenen Regionen geht, um den Bau von Sanitäranlagen oder Schulgebäuden – überall dort, wo grundlegende Infrastruktur fehlt und Technik das Leben verbessern kann, ist „Ingenieure ohne Grenzen“ im Einsatz. Und immer stehen dabei nicht nur Lösungen im Vordergrund, sondern echte Partnerschaften mit den Menschen vor Ort – nachhaltig, respektvoll und mit dem Anspruch, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten.

Die Welt ist an vielen Stellen in Bewegung. Die Nachrichten überholen sich fast gegenseitig. Nur wo bleibt dabei der einzelne Mensch? Die aktuellen Zeiten sind für viele Menschen begleitet von Unsicherheit, fehlender Verlässlichkeit und schwindendem Vertrauen.

Vieles ist lange nicht so selbstverständlich, wie wir es jeden Morgen immer wieder erwarten. Es ist erst recht nicht selbstverständlich sich aufzumachen, um über Ländergrenzen hinweg Hilfe zu leisten. Dort wird man feststellen, dass selbst Dinge des täglichen Lebens nicht selbstverständlich sind, beispielsweise die Wasserversorgung.

Es sind gerade die Menschen und hier insbesondere auch die jungen Menschen, die bei „Ingenieure ohne Grenzen“ Zeichen setzen. Gute Ergebnisse entstehen dort, wo Menschen mit Respekt und Vertrauen und einer Prise Mut zusammenarbeiten. Um nur zwei Beispiele zu nennen:

In Uganda errichteten Mitglieder von „Ingenieure ohne Grenzen“ nachhaltige Sanitäranlagen an Schulen auf dem Land – und leisteten dabei einen grundlegenden Beitrag zu Hygiene und Bildung. Die Instandhaltung übernahmen Lehrer*innen und Angestellte, die von den Mitgliedern und der lokalen Partnerorganisation dafür geschult wurden. In Kenia wurde erst kürzlich durch Engagierte aus Dresden gemeinsam mit der Partnerorganisation vor Ort ein neues Schulgebäude gebaut.

Bei „Ingenieure ohne Grenzen“ trifft technisches Know-how auf soziale Verantwortung – es geht nicht nur um Technik, sondern um Würde und Perspektiven für einzelne Menschen und dies weltweit. In jedem Projekt – ob beim Bau der Toilette, des Schulgebäudes oder bei der Wasserversorgung – tragen Mitglieder von „Ingenieure ohne Grenzen“ Verantwortung und sind bereit zu lernen, zuzuhören und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.

Die Kooperation zwischen der Ingenieurkammer Sachsen und „Ingenieure ohne Grenzen“ unterstreicht, wie professioneller Ingenieurstandort und gemeinnütziges Engagement synergetisch wirken können: durch gemeinsame Veranstaltungen, fachliche Austauschplattformen und Projektbegleitungen.

Liebe Mitglieder von „Ingenieure ohne Grenzen“ – Sie zeigen uns: Ingenieurkunst kennt kein anderes Ziel, als das Leben für die Menschen zu verbessern. Sie handeln nach dem Prinzip: Technik zum Nutzen der Menschen. Und dafür danken wir Ihnen von Herzen. Großes Kompliment für Ihren Einsatz!

Aufmerksamkeit ist in der Gesellschaft zu einer neuen Währung geworden. Mit der Verleihung der Wackerbarth-Medaille wird Ihnen und Ihrer Organisation diese verdiente Aufmerksamkeit geschenkt. Im Namen der Ingenieurkammer Sachsen und aller Mitfeiernden des Europäischen Ingenieurkammertages in Chemnitz überreiche ich mit großer Freude die Wackerbarth-Medaille 2025 an Ingenieure ohne Grenzen.

Herzlichen Glückwunsch und vielen Dank nochmals für das tolle Wirken!

Aufruf zum Mitmachen & Spenden
Eine Inspiration für alle Ingenieurinnen und Ingenieure – gerade heute, am World Engineering Day für Sustainable Development 2026, möchten wir auf die Organisation aufmerksam machen und nd zum Mitmachen oder Spenden aufrufen!

www.ingenieure-ohne-grenzen.org/de

World Engineering Day for Sustainable Development

World Engineering Day for Sustainable Development 2026

World Engineering Day for Sustainable Development 2026 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Heute, am 4. März,  ist World Engineering Day for Sustainable Development 2026 – ein Tag, der die zentrale Rolle von Ingenieurinnen und Ingenieuren für unsere Gesellschaft würdigt.

Die Klimakrise ist die größten Herausforderungen unserer Zeit – und sie verlangt entschlossenes Handeln.

Sven Plöger, Meteorologe und Buchautor, wendet sich an uns Ingenieurinnen und Ingenieure: Hört euch seinen Appell und Mutmacher an!

Ingenieurinnen und Ingenieure stehen im Zentrum der globalen Transformation: von klimaneutraler Energieversorgung über resiliente Infrastrukturen bis hin zu ressourceneffizienten Produktionssystemen. Nachhaltige Entwicklung ist kein abstraktes Ziel, sondern eine konkrete technische Aufgabe.

Es geht nicht nur um Technik – es geht um Lebensqualität, Sicherheit und Zukunftsfähigkeit. Gute Ingenieurarbeit schafft Lösungen, die Menschen schützen und gleichzeitig nachhaltig wirken.

Der World Engineering Day erinnert uns daran, dass nachhaltige Entwicklung ohne praktische, umsetzbare Lösungen nicht möglich ist. Klimaanpassung ist dabei eine der wichtigsten Aufgaben unserer Zeit.

Zukunft entsteht dort, wo Verantwortung in konkrete Maßnahmen übersetzt wird.

Ein Dank an alle, die täglich mit Fachwissen, Präzision und Engagement
Zukunft bauen.

P.S.: Save the date – Die Bundesingenieurkammer ist Kooperationspartnerin der ersten Stunde der KlimaManagementTagung – am 26. September 2026 im Hamburg mitdiskutieren und vernetzen.

Sven Plöger – ein  Appell und Mutmacher

Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz

Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Deutsche Bundestag hat am 26. Februar 2026 in 2. und 3. Lesung das Bundes-Tariftreuegesetz (21/1941) beschlossen. Der Bundesrat muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Mit dem Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen des Bundes beseitigt und der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten eingeschränkt werden. Hierzu soll trotz aktueller Bemühungen um einen Bürokratieabbau sogar eine neue „Prüfstelle Bundestariftreue“ eingerichtet werden, die die Einhaltung der tarifvertraglichen Bedingungen kontrolliert und erhebliche Verstöße durch Verwaltungsakte rechtsverbindlich feststellen soll.

Nach dem Anwendungsbereich gelten die Regelungen des Gesetzes bei der Vergabe von Bau- und Dienstleistungsaufträgen des Bundes oberhalb der Schwellenwerte und somit grundsätzlich auch für Leistungen von freiberuflichen Planungsbüros. Das Gesetz gibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährung der nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes durch Rechtsverordnung festgesetzten Arbeitsbedingungen.

Was heißt das für freiberufliche Planungsbüros?

Die Bundesingenieurkammer hatte sich bereits in ihrer Stellungnahme für eine ausdrückliche Ausnahme der freiberuflichen Planungsbüros vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgesprochen, da es dort keine repräsentativen Tarifverträge und keine tariffähigen Organisationen zum Abschluss von Tarifverträgen gibt. Dem ist der Gesetzgeber zwar nicht gefolgt. Da es jedoch keine entsprechenden Tarifverträge und tariffähigen Sozialpartner im Planungsbereich gibt, können aber auch keine Anträge auf Erlass einer Rechtsverordnung nach § 5 gestellt werden, durch die Auftragnehmern bestimmte Arbeitsbedingungen als Mindestbedingungen verbindlich vorgegeben werden können. Auch die Gesetzesbegründung bestimmt insoweit:

„Der Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 fußt auf den jeweiligen Geltungsbereichen der zugrunde liegenden Tarifverträge.“

Damit die Prüfstelle Bundestariftreue Kontrollen durchführen kann, müssen Bundesauftraggeber mit den Auftragnehmern nach § 9 des Bundestariftreuegesetzes eine vertragliche Nachweispflicht vereinbaren. Bei einem derartigen Verlangen sollten Planungsbüros den Bundesauftraggeber regelmäßig darauf hinweisen, dass eine solche Vereinbarung mangels einer einschlägigen Rechtsverordnung nach § 5 sowie mangels repräsentativer Tarifverträge und tariffähiger Sozialpartner nicht verlangt werden kann und im Übrigen die gesetzlichen Mindestarbeitsbedingungen des Bundesurlaubsgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes und des Mindestlohngesetzes eingehalten werden.

Die Bundesingenieurkammer wird sich gemeinsam mit dem BDB gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales für eine diese Besonderheiten der Planungsbranche berücksichtigende Praxisumsetzung des Gesetzes einsetzen.

Evaluation der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Evaluation der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Um die Ambitionen im Gebäudesektor zu verstärken, wurden die bisherigen Programme in den Bereichen Effizienz und erneuerbare Energien 2021 umstrukturiert und gebündelt. Das Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde vor diesem Hintergrund inhaltlich und bezüglich der Förderkonditionen optimiert.

Wie wirkt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?
Eine aktuelle Analyse für das Förderjahr 2024 zeigt, die Wirkung ist groß – ökologisch wie ökonomisch. Die Evaluierung erfolgte im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie gemeinsam durch ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH, Forschungsinstitut für Wärmeschutz e.V. München (FIW München), ITG Dresden und Prognos AG.

Evaluiert werden die BEG-Förderung der Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Förderzeitraum 2021 bis 2025. Bewertet wird unter anderem der BEG-Beitrag zu den klima- und energiepolitischen Zielen (THG-Emissionsreduktion, Energieeinsparung), die Akzeptanz der geförderten Maßnahmen am Markt sowie gesamtwirtschaftliche Effekte.

Ökologische Wirkung BEG
Im Förderjahr 2024 wurden insgesamt 358.000 Vorhaben unterstützt. Damit wurden Investitionen von knapp 30 Mrd. Euro angestoßen, wovon 6,9 Mrd. Euro aus Bundesmitteln stammen.

Die geförderten Maßnahmen erzielen pro Jahr:

– 7,1 TWh Endenergieeinsparung
– 7,0 TWh Primärenergieeinsparung
– 2,3 Mio. Tonnen weniger CO₂-Emissionen

Mit 93 Prozent leisten die Einzelmaßnahmen (BEG EM) den größten Beitrag zur Reduktion von Treibhausgasen.

Ökonomische Wirkung der BEG
Die durch die Förderung ausgelösten 33 Mrd. Euro Investitionen führen zu:

– 24 Mrd. Euro Bruttowertschöpfung
– 311.000 gesicherten oder neu geschaffenen Vollzeitäquivalenten.

Aktuelle Befragung
Im Rahmen der Evaluation wird eine zufällige Auswahl an Zuwendungsempfangenden zu einer Online-Befragung eingeladen, um auf diese Weise zusätzliche Informationen über die BEG und deren Umsetzung bzw. Wirkung zugewinnen.

Die Einladung zur Befragung erfolgt durch die Prognos AG oder die KfW Bankengruppe. Das BMWE bittet, die Evaluation durch die Teilnahme an der Befragung zu unterstützen.

Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz

Eckpunkte Gebäudemodernisierungsgesetz 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Regierungskoalition hat sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte für eine neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) geeinigt, welches das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Die für die Umsetzung erforderliche Gesetze sollen bis Ostern erarbeitet werden und noch vor dem 1.7.2026 in Kraft treten.

  • Entgegen den Empfehlungen des Arbeitskreises Energie + Nachhaltigkeit der Bundesingenieurkammer in seiner Stellungnahme vom Dezember 2025 (ANLAGE) wird die Vorgabe, mindestens 65 % des Wärmebedarfs eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien zu decken, in den  §§ 71 – 71p sowie § 72 des GEG gestrichen.  Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.
  • Das GMG soll einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen enthalten. Künftig sollen neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen (sog. „Bio-Treppe“). Den weiteren Anstieg bis 2040 will man in drei Schritten festlegen.
  • Mit dem GMG sollen die Vorgaben der EPBD eins zu eins umgesetzt und mögliche Spielräume ausgeschöpft werden. Die Bundesregierung möchte sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, „die Umsetzungsfristen der Richtlinie zu verlängern, die Vorschriften deutlich zu verschlanken und den Gedanken des Quartiersansatzes im europäischen Recht zu verankern.“
  • Der Heizungstausch soll weiter gefördert und eine auskömmliche Finanzierung der BEG bis mindestens 2029 sichergestellt werden. Zu möglichen Änderungen an der Förderung, z.B. die Einführung einer Einkommensgrenze wurde noch keine politische Entscheidung getroffen.

Bundesingenieurkammer auf der digitalBAU 2026

Bundesingenieurkammer auf der digitalBAU 2026 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen der digitalBAU 2026 lädt die Bundesingenieurkammer am 26. März 2026 von 11 bis 12 Uhr zur Veranstaltung „KI im Ingenieurbüro – Chance, Risiko oder Pflicht?“ ein. Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht die Frage, wie Künstliche Intelligenz Planungsbüros bereits heute konkret unterstützen kann und welche Potenziale für den zukünftigen Einsatz von KI gesehen werden. Ein Impulsvortrag gibt den thematischen Einstieg, bevor erfahrene Vertreterinnen und Vertreter aus der Praxis auf der Bühne ihre Perspektiven zur Digitalisierung und zum KI-Einsatz in der Planung teilen.

Impulsvortrag: Prof. Prof. Dr. Michael Kraus, Technische Universität Darmstadt

Das Panel:
Anna Heimrath, Leitung BIM + Konstruktion, Bollinger+Grohmann
– Markus Kramer, Inhaber des Ingenieurbüros Kramer für Tragwerksplanung und Vorsitzender des Arbeitskreises Digitalisierung der Bundesingenieurkammer)
– Ljuba Tascheva, Design Technology, Bollinger+Grohmann
– Prof. Dr. Michael Kraus, Lehrstuhl für Baustatik an der TU Darmstadt und Gesellschafter des Ingenieurbüros ZM-I

Die Bundesingenieurkammer hat im Jahr 2025 ein Positionspapier zur Verantwortung von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. Markus Kramer, Vorsitzender des Arbeitskreises Digitalisierung der Bundesingenieurkammer, betont: „KI-basierte Systeme können mächtige Werkzeuge für schnelle und effiziente Lösungen in Planungsbüros sein. Lassen Sie uns über Chancen und Verantwortung beim Einsatz von KI sprechen – ich freue mich auf eine spannende Diskussion auf der digtialBAU.“

BIngK auf der digitalBAU 2026

„KI im Ingenieurbüro – Chance, Risiko oder Pflicht?“
Wann: Donnerstag, 26.03.2026, 11:00 – 12:00 Uhr
Wo: Neo Stage (Halle 8 am Messezugang Nord, Stand 127)

Vom 24. bis 26. März 2026 öffnet die digitalBAU in Köln erneut ihre Tore. Als wichtigste Fachmesse in Deutschland zur Digitalisierung im Bauwesen bringt sie im zweijährigen Turnus Expertinnen und Experten aus Planung, Bau und Betrieb zusammen, um aktuelle Entwicklungen, Innovationen und praxisnahe Lösungen vorzustellen und zu diskutieren.

BIngK-Positionen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung

BIngK-Positionen zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Klimaschutzprogramm der Bundesregierung hat der Arbeitskreis „Nachhaltigkeit und Energie“ der Bundesingenieurkammer konkrete Vorschläge vorgelegt, wie die Klimaziele wirksam, sozial ausgewogen und wirtschaftlich tragfähig erreicht werden können.

Zentrales Anliegen ist, den Ausbau erneuerbarer Energien konsequent zu beschleunigen. Das im EEG festgeschriebene „überragende öffentliche Interesse“ aller Erneuerbaren müsse in allen Genehmigungsverfahren vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig solle die Benachteiligung von Biomasse und Wasserkraft gegenüber Wind- und Solarenergie beendet werden, da gerade diese stetigen und flexiblen Quellen einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten.

Recycling von Baustoffen
Im Bausektor sieht die Bundesingenieurkammer erheblichen Handlungsbedarf. Wiederverwendung und Recycling von Baustoffen sollen durch Anpassungen im Bauordnungs- und Abfallrecht gestärkt werden.

Grundwasserneubildung sichern
Zudem soll die Versickerung von Regenwasser vor Ort Vorrang erhalten, um die Grundwasserneubildung zu sichern und Kanalnetze zu entlasten. In der Landnutzung wird ein Umbau von Monokulturen hin zu klimaresilienten Mischwäldern gefordert.

Klimafreundliche Verkehrspolitik
Für den Verkehrssektor plädiert der Arbeitskreis den Neubau von Autobahnen zu begrenzen und stattdessen bestehende Netze zu sanieren sowie den Ausbau der Schiene voranzutreiben. Ergänzend sollen Straßen- und Bahntrassen verpflichtend begrünt werden, um CO₂ zu binden und Feinstaub zu reduzieren.

Einkommensabhängige Förderprogramme
Soziale Akzeptanz sieht die Bundesingenieurkammer als Schlüssel zum Erfolg. Förderprogramme sollten einkommensabhängig ausgestaltet werden, damit Haushalte mit geringem Einkommen stärker unterstützt und nicht überfordert werden.

Verlässliche Rahmenbedingungen
Aus wirtschaftlicher Sicht fordert die Bundesingenieurkammer  auf verlässliche Rahmenbedingungen: Ein planbarer CO₂-Preis, stabile Förderprogramme und deutlich beschleunigte Genehmigungsverfahren sollen Investitionen in klimaneutrale Technologien auslösen. Digitale Verfahren, verbindliche Fristen und standardisierte Prüfungen könnten die Umsetzung erheblich verkürzen. Parallel soll die Infrastruktur für Energie, Wasserstoff sowie CO₂-Management vorausschauend ausgebaut werden.

Zur Belebung der Konjunktur empfiehlt der Arbeitskreis vor allem die Stärkung privater Investitionen durch Garantien und Anschubfinanzierungen statt rein staatlicher Projekte. Abschließend wird ein besseres Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen gefordert: klare Zuständigkeiten, vereinfachte Verfahren und besser abgestimmte Förderprogramme sollen die Umsetzung des Klimaschutzprogramms beschleunigen.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben soll das Programm bis spätestens März 2026 vorgelegt und im Bundeskabinett beschlossen werden.

Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des GEG

Bundesingenieurkammer zur geplanten Novellierung des GEG 1920 1080 Bundesingenieurkammer

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut im Fokus der energie- und klimapolitischen Debatte. Ursprünglich trat eine umfassende Novelle des GEG zum 1. Januar 2024 in Kraft, die insbesondere strengere Vorgaben für Heizungen in Neubauten und später auch im Bestand einführte. Diese zentrale Neuerung schreibt vor, dass neue Heizsysteme in Deutschland künftig zu einem erheblichen Anteil mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen – konkret mindestens 65 Prozent der Wärmeenergie sollen aus erneuerbaren Quellen stammen. Die geplante Novellierung Anfang 2026 findet vor dem Hintergrund laufender Kritik an Teilen der bisherigen Regelungen und dem Ziel, das Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ zu gestalten statt. Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz sollen bis Ende Januar 2026 vorliegen mit dem Ziel, einen Kabinettsentwurf bis Ende Februar 2026 zu verabschieden. Die Bundesingenieurkammer hat vor dem Hintergrund der Novellierung ein Positionspapier erarbeitet.

Kern der politischen Auseinandersetzung ist, wie stark verbindliche Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien in Heizsystemen beibehalten oder angepasst werden sollen. Die 65-Prozent-Regelung – ein Herzstück der Novelle von 2024 – ist politisch umstritten. Ein weiterer Treiber der Novellierungsdebatte ist der europäische Rechtsrahmen: Die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) muss bis spätestens Mai 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieses EU-Vorschriftenpaket verlangt unter anderem Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs und zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Zudem sollen Energieausweise europaweit harmonisiert und eine verpflichtende Lebenszyklusanalyse sukzessive eingeführt werden. Die nationale Umsetzung der EPBD wird voraussichtlich ein zentrales Element der GEG-Reform sein und erheblichen Einfluss auf die finale Gestalt des Gesetzes haben.

Bundesingenieurkammer fordert Vereinfachung der Regelung
Die Bundesingenieurkammer plädiert für eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, mit dem Ziel, Klimaschutz wirksamer umzusetzen und gleichzeitig die Komplexität für Planung, Bau und Nachweisführung zu reduzieren. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind auch vor dem Hintergrund neuer europäischer Vorgaben von Bedeutung.

Zentrale Forderung der Bundesingenieurkammer ist eine klare Ausrichtung des GEG auf seine Kernziele. Statt einer Vielzahl detaillierter Einzelregelungen soll das Gesetz künftig vor allem zwei Aspekte in den Mittelpunkt stellen: die Begrenzung der CO₂-Emissionen von Gebäuden und einen sparsamen Energieeinsatz durch einen angemessenen Wärmeschutz der Gebäudehülle. Das sind die zentralen Punkte, die den effektiven Klimaschutz in den Vordergrund rücken.

Eng damit verbunden ist der Ruf nach einer deutlichen Vereinfachung des Regelwerks. Umfang und Komplexität des GEG werden als Hemmnis für Verständlichkeit und praktische Umsetzung gesehen. Eine Verschlankung soll nicht nur die Anwendung erleichtern, sondern auch die Akzeptanz bei Bauherren, Planern und Eigentümern erhöhen.

65-Prozent-Quote Erneuerbare sind Mindestniveau
Beim Einsatz erneuerbarer Energien spricht sich die Bundesingenieurkammer für Kontinuität aus. Die Nutzung erneuerbarer Energien soll weiterhin verpflichtend, aber technologieoffen bleiben. Die Vorgabe, mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Quellen zu decken, wird als notwendiges Mindestniveau zur Erreichung der Klimaziele bewertet.

Die Bundesingenieurkammer empfiehlt die Treibhausgaspotenziale (GWP) über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu berücksichtigen. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) sieht entsprechende Nachweise ab 2028 beziehungsweise 2030 vor. Für die nationale Umsetzung wird gefordert, eindeutig mess- und berechenbare Kriterien zu verwenden. Diese müssen in bestehende Nachweissysteme integrierbar sein und auf einem einheitlichen, möglichst einfachen Bewertungssystem beruhen. Zugleich soll sich die Erfassung von Bauteilen auf jene Schichten konzentrieren, die für das Ergebnis tatsächlich relevant sind.

Anpassung an sommerlichen Wärmeschutz
Angesichts zunehmender Hitzeperioden wird zudem eine Anpassung der Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gefordert. Besonders schutzbedürftige Personengruppen, etwa in Pflegeeinrichtungen, sollen stärker berücksichtigt werden. Der Einsatz aktiver Kühlung oder Luftentfeuchtung darf dabei nicht automatisch zu höheren Anforderungen oder zusätzlichen Investitionskosten führen.

Flankierend wird die Bedeutung langfristig angelegter Förderprogramme betont. Diese müssten sich konsequent an der CO₂-Einsparung orientieren und Planungssicherheit bieten.

Insgesamt schlägt die Bundesingenieurkammer vor, das GEG einfacher, transparenter und stärker auf messbare Klimawirkungen auszurichten – und damit sowohl den nationalen Klimazielen als auch den künftigen europäischen Anforderungen besser gerecht zu werden.

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen

Infrastruktur-Zukunftsgesetz: Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen 2268 1276 Bundesingenieurkammer

Nach intensiver Debatte im Plenum des Bundesrates am 30. Januar 2026 und mit einer äußerst umfangreichen und teils kritischen Stellungnahme haben die Länder auf den Entwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes der Bundesregierung reagiert. Das Vorhaben soll vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte beschleunigen.

Erwartungen nicht erfüllt
Die Länder begrüßen zwar grundsätzlich das Ziel des Gesetzentwurfs, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsprojekte zu beschleunigen. Allerdings greife die Regierungsvorlage nur 4 von 52 Maßnahmen aus dem Katalog des Bund-Länder-Prozesses zur Staatsmodernisierung auf und bleibe damit hinter den Erwartungen zurück. Der Entwurf habe überwiegend politische und klarstellende Wirkung, würde die Verfahren aber nicht nennenswert beschleunigen. Dafür seien deutlich mehr Neuregelungen und Änderungen erforderlich. So fehle es beispielsweise an Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Ersatzbaumaßnahmen, insbesondere für Brücken, für die der Entwurf lediglich das besondere öffentliche Interesse deklariere. Wichtig sei zudem, auch die landeseigene Hafeninfrastruktur mit ihrer Relevanz für die militärische Logistik in den Blick zu nehmen.

Infrastrukturfonds gefordert
Viele Maßnahmen könnten außerdem wegen unzureichender Finanzierung nicht umgesetzt werden, befürchtet der Bundesrat. Dies betreffe sowohl die Höhe der Haushaltsmittel als auch deren Bereitstellung: Da Infrastrukturprojekte in der Regel mehrere Jahre dauern, Haushaltsmittel aber dem Jährlichkeitsprinzip unterstehen, bestehe oft keine langfristige Planungssicherheit. Mittelkürzungen oder -umschichtungen im Haushaltsverfahren führten zu Anpassungen bei laufenden Projekten oder verzögerten neue Vorhaben. Der Bundesrat hält daher einen verkehrsträgerübergreifenden Infrastrukturfonds für notwendig.
In ihrer detaillierten Stellungnahme mit weit über 100 Punkten verweisen die Länder zudem auf fachliche Änderungs- und Ergänzungsbedarf an den geplanten Regelungen auf.

Regierungsentwurf des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
Der Regierungsentwurf sieht unter anderem vor, dass künftig der Bau von Autobahnen und Schienenwegen und die Sanierung von Wasserstraßen oder maroder Brücken im überragenden öffentlichen Interesse stehen und somit beschleunigt zu genehmigen sind. Dies soll auch für den Bau neuer Straßen gelten, soweit sie von militärischer Relevanz sind. Davon erfasst wären auch alle Maßnahmen der Verkehrsinfrastruktur, die aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert werden.

Vereinfachungen bei Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutzbelange blieben beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz grundsätzlich gewahrt, so die Bundesregierung. Der Gesetzentwurf konzentriere sich auf die Verschlankung von Verfahren, sodass dringend benötigte Neubauvorhaben nicht mehr blockiert werden könnten. Bei Vorhaben des überragenden öffentlichen Interesses solle es eine sorgfältige Ausbalancierung geben. Für unvermeidbare Eingriffe in Landschaft und Natur sollen Ersatzgeldzahlungen künftig Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gleichstehen.
Weiteres Verfahren

Die Bundesregierung kann sich nun zu den umfangreichen Änderungsvorschlägen und zur Kritik der Länder äußern. Dann geht der Gesetzentwurf in den Bundestag. Wenn dieser das Gesetz beschlossen hat, kommt es erneut in den Bundesrat, der abschließend über seine Zustimmung entscheidet.

 

Quelle: BundesratKOMPAKT

Deutschland will wieder bauen

Deutschland will wieder bauen 2560 1921 Bundesingenieurkammer

Deutschlands Infrastruktur ist ein Dauerpatient. Marode Brücken, überlastete Schienen und sanierungsbedürftige Straßen prägen vielerorts den Alltag. Gleichzeitig ziehen sich Planungen oft über Jahre, manchmal Jahrzehnte. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz will die Bundesregierung diesen Stillstand aufbrechen. Ihr Versprechen: weniger Verfahren, mehr Tempo, schnelleres Bauen. Die Bundesregierung muss nach der Bundesratsdebatte am 30. Januar 2026 auf die Änderungsvorschläge der Länder reagieren, damit das dringend benötigte Gesetz zügig verabschiedet werden kann. Die Bundesingenieurkammer fordert zügige Verabschiedung des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes.

„Politisch und gesellschaftlich werden Infrastrukturen heute endlich als ökonomische und sicherheitspolitische Schlüsselressource wahrgenommen. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz muss der Staat nun die Frage beantworten, ob er noch selbst an seine Handlungsfähigkeit im Bereich der Infrastruktur glaubt. Die zügige Verabschiedung des Gesetzes wäre ein Beweis dafür.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Was sind die Pläne der Bundesregierung?
Im Zentrum steht eine neue Prioritätensetzung. Zentrale Verkehrsprojekte gelten künftig als im „überragenden öffentlichen Interesse“. Das verändert die Logik der Abwägung. Wo bislang Umwelt-, Beteiligungs- und Rechtsfragen häufig den Zeitplan bestimmten, soll nun die Umsetzbarkeit stärker zählen. Planfeststellungsverfahren werden vereinheitlicht, Doppelprüfungen gestrichen, digitale Beteiligung ausgebaut. Für bestimmte Vorhaben dürfen Erörterungstermine entfallen, vorbereitende Arbeiten früher beginnen.

Auch der Naturschutz wird neu justiert. Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen einfacher werden, Ausgleichsmaßnahmen können teilweise durch Geldzahlungen ersetzt werden. Ziel ist es nicht, Schutzstandards abzuschaffen, sondern Verfahren handhabbarer zu machen. Parallel dazu werden Klagefristen verkürzt und der Sofortvollzug gestärkt, damit Projekte nach Genehmigung nicht erneut ins Stocken geraten.

Für Wirtschaft und Verwaltung klingt das nach einem Befreiungsschlag. Schnellere Verfahren bedeuten Planungssicherheit, weniger Kostenrisiken und bessere Wettbewerbsbedingungen. Zudem verbindet die Bundesregierung Infrastruktur mit Sicherheit und Klimapolitik: Die Digitalisierung der Schiene und erneuerbare Energien an Verkehrswegen sollen Modernisierung und Transformation zugleich vorantreiben.

Doch Geschwindigkeit hat ihren Preis. Bürgerinitiativen und Umweltverbände warnen vor Akzeptanzverlusten, wenn Beteiligung eingeschränkt und Konflikte vor allem juristisch verkürzt werden. Befürworter halten dagegen, dass ohne strukturelle Reformen der Investitionsstau nicht aufzulösen sei.

Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ist damit mehr als ein Technikpaket. Es ist ein politisches Signal: Der Staat will wieder bauen können. Ob es tatsächlich zu schnelleren Bauprojekten führt, wird sich erst in der praktischen Anwendung zeigen.

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