Allgemein

Förderprogramm Junges Wohnen

Bund: Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau

Bund: Mehr Geld für sozialen Wohnungsbau 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Bund erhöht seine Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau und das Programm Junges Wohnen von bisher 2,5 Milliarden auf 3,15 Milliarden Euro im Jahr 2024. Die Bauministerinnen und -minister der Länder verständigten sich am 11. Januar 2024 auf einer Sonder-Bauministerkonferenz mit Bundesbauministerin Klara Geywitz über die Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus. Die Bauministerkonferenz kam mit dem Bund überein, dass im Jahr 2024 für die Höhe der bisherigen Bundesmittel der Ko-Finanzierungsanteil der Länder von 30 Prozent beibehalten wird. Für die darüberhinausgehenden, erhöhten Finanzmittel wird eine Erhöhung des Ko-Finanzierungsanteils von 40 Prozent in 2024 einmalig vorgesehen. Über die Fördermodalitäten für 2025 und 2026 soll noch in der 1. Jahreshälfte 2024 entschieden werden.

Der Bund wollte im Zuge der Erhöhung seiner Finanzhilfen kurzfristig auch den Ko-Finanzierungsanteil der Länder von mindestens 30 auf 40 Prozent erhöhen. Da in einigen Ländern die Haushaltsplanungen für 2024 bereits abgeschlossen sind, hätten bereitgestellte Bundesmittel jedoch gegebenenfalls nicht in Anspruch genommen und so weniger Wohnungsbauprojekte umgesetzt werden können.

Mit der sozialen Wohnraumförderung unterstützen Bund und Länder die Wohnraumversorgung durch Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. Die Ausgestaltung der Finanzierungsbeteiligungen wird für die einzelnen Programmjahre in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, sagte: „Wichtig für mehr bezahlbaren Wohnraum ist die soziale Wohnraumförderung. Mit über 18 Milliarden Euro investieren wir so viel wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das ist auch dringend nötig, denn der Sozialwohnungsbestand ist landesweit auf gut eine Millionen Wohnungen gesunken. Der Bedarf ist aber deutlich höher. Die Dringlichkeit haben beide – Bund und Länder – erkannt. Die Mehrheit der Länder hat bereits in der Vergangenheit für den sozialen Wohnungsbau deutlich mehr als die geforderte Mindestfinanzierung von 30 Prozent der Bundesfinanzhilfen zur Verfügung gestellt. Gerade wenn alle wissen, dass es noch mehr Anstrengungen braucht, muss auf allen Ebenen auch mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Die heutige Einigung auf die Finanzierung 2024 ist auch ein wichtiges Signal an die Bauwirtschaft. Die Gelder können jetzt fließen.“

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, der zum 1. Januar den Vorsitz der Bauministerkonferenz übernommen hat, freut sich, dass nun ein Kompromiss gefunden werden konnte: „Es muss unser gemeinsames Ziel sein, möglichst viel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Deshalb ist es ein gutes Signal für die Wohnungs- und Bauwirtschaft, dass sich Bund und Länder heute einigen konnten. Es wäre praktisch unmöglich gewesen, den Ko-Finanzierungsanteil der Länder für 2024 derart kurzfristig von 30 auf 40 Prozent raufzusetzen. Dass die Erhöhung jetzt nur für die zusätzlichen Bundesmittel in Höhe von 615 Millionen Euro gilt, ist ein guter Kompromiss.“

Karen Pein, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg, erklärte als Sprecherin für die „A-Länder“: „Bund und Länder geben mehr Geld für den sozialen Wohnungsbau: Das ist ein richtiger und wichtiger Schritt, denn mehr Förderung sorgt für mehr bezahlbare Wohnungen. Die Erhöhung der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau ist somit auch ein klares Signal in Richtung Bauwirtschaft: Der Staat sorgt für Verlässlichkeit, die Mittel sind vorhanden und können abgerufen werden. Die Länder stehen zu ihrer sozialen Verantwortung in der Wohnraumversorgung und tragen ihren Anteil, damit den Wohnungsbau auf hohem Niveau fortzuführen.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, stellvertretend für die „B-Länder“: „Die öffentliche Wohnraumförderung ist der Fels in der Brandung bei dem derzeit stark im Sturm stehenden Immobilienmarkt. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, die öffentliche Wohnraumförderung zu stabilisieren und auszubauen. Heute ist ein breiter Schulterschluss zwischen Ländern und dem Bund im Sinne der Sache gefunden worden. Alle Seiten haben sich bewegt. Damit bleibt auch im Jahr 2024 die öffentliche Wohnraumförderung der Fels in der Brandung für die gebeutelte Immobilien- und Bauwirtschaft.“

 Foto: © Karolina Grabowska/Pexels

Jahrbuch 2025

Einreichungen Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025

Einreichungen Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025 1146 716 Bundesingenieurkammer

Vorschläge für Projekte und Essays können bis 31.01.2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden sowie Zukunftsthemen für das Planen und Bauen.

Zur Einreichung Ihrer Projekte benutzen Sie bitte folgende Formulare:

Die Entscheidung über die Aufnahme in das Jahrbuch Ingenieurbaukunst 2025 trifft alleine der Beirat.

Seit 2001 gibt die Bundesingenieurkammer die Reihe Jahrbücher der Ingenieurbaukunst heraus. Die Bücher sind der zentrale Ort für die aktuellen Diskussionen der Bauingenieurinnen und Bauingenieure unseres Landes. Die seit 2015 jährlich erscheinenden Bücher „Ingenieurbaukunst – Made in Germany“ dokumentieren die beeindruckenden Leistungen des Bauingenieurwesens unseres Landes.

Sie stellen herausragende Ingenieurbauprojekte vor. Ergänzende Essays befassen sich mit technischen Entwicklungen und dem baukulturellen Diskurs aus Sicht von Ingenieurinnen und Ingenieuren. Darüber hinaus werden historisch bedeutende Persönlichkeiten des Bauingenieurwesens in einem Porträt gewürdigt.

Die Bundesingenieurkammer ist Initiatorin der Buchreihe. Ihre Mitglieder sind die sechzehn Ingenieurkammern der Länder, die rund 45.000 Ingenieurinnen und Ingenieure in Deutschland repräsentieren.

 Foto: © Ernst& Sohn

BEG Förderung

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor

BEG: KfW stellt Förderfahrplan vor 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein. Seit dem 1. Januar 2024 wird der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt.

Zeitgleich startet die neue Förderung: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt seit dem 1. Januar 2024 den Austausch alter, fossiler Heizungen durch Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 Prozent Investitionskostenzuschuss. Weitere Maßnahmen zur energetischen Sanierung werden weiterhin mit bis zu 20 Prozent gefördert. Neu erhältlich ist auch ein für viele Antragstellende zinsvergünstigter Ergänzungskredit zur Finanzierung dieser Maßnahmen.

Gestaffelter Start der Förderung
Die KfW stellt hierfür einen gestaffelten Förderfahrplan vor. Zunächst können Antragstellerinnen und Antragsteller in selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) Förderungen beantragen. Die Förderung für alle anderen Antragstellergruppen startet im weiteren Verlauf des Jahres 2024.

So können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 Bürgerinnen und Bürger im Kundenportal „Meine KfW.de“ zunächst mit ihren Daten registrieren. Dies ist die Voraussetzung, um im nächsten Schritt einen Antrag stellen zu können.

Voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) die Antragstellung auf den Förderzuschuss über das Kundenportal „Meine KfW.de“ möglich. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus können ein Effizienzbonus von 5 Prozent, ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 Prozent sowie ein Einkommensbonus von 30 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 Euro nicht übersteigt, beantragt werden.

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer bis zu 70 Prozent betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 Euro. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von pauschal 2.500 Euro beantragt werden.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW und / oder einen Zuwendungsbescheid für weitere BEG EM vom BAFA nach der neuen Förderrichtlinie erhalten haben, steht voraussichtlich ab dem 27. Februar 2024 ein ergänzender zinsgünstiger KfW-Förderkredit zur Verfügung, der bei einem durchleitenden Kreditinstitut, in der Regel der Hausbank, beantragt werden kann. Im weiteren Verlauf des Jahres 2024 folgen die weiteren Antragsteller für die Förderung von Nichtwohngebäuden.

Förderfahrplan BEG 2024

Die wichtigsten Infos zur BEG
Über zinsvergünstigte Kredite plus Tilgungszuschuss gefördert werden auch systemische Sanierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden auf ein Effizienzhaus- bzw. Effizienzgebäude-Niveau (BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude) sowie klimafreundliche Neubauten (BEG Klimafreundlicher Neubau). Diese Förderkredite können bei der KfW beantragt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und Wohngebäude (BEG WG)
Die systemischen Maßnahmen, mit denen bei der Sanierung von Gebäuden eine Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, werden in der BEG WG und BEG NWG gefördert. Bei den Richtlinien für die systemische Förderung bleibt alles beim Alten, die Förderrichtlinien „BEG Wohngebäude“ und „BEG Nichtwohngebäude“ ändern sich nicht. Die BEG gilt für alle Wohngebäude (WG), zum Beispiel für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime, und für alle Nichtwohngebäude (NWG), zum Beispiel für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.

Ein Effizienzgebäude zeichnet sich durch eine energetisch optimierte Bauweise und Anlagentechnik aus und erreicht die in den technischen Mindestanforderungen definierten Vorgaben an die Gesamtenergieeffizienz (Bezugsgröße: Primärenergiebedarf) und an die Energieeffizienz der Gebäudehülle (Bezugsgröße: Transmissionswärmeverlust) für eine Effizienzgebäude-Stufe. Dabei gilt: Je kleiner die Zahl, desto energieeffizienter ist ein Gebäude.

 Foto: © Erik McLean/unsplash

Grafiken: @ BMWK

brüssel Kommission

EU-Schwellenwerte ab 2024

EU-Schwellenwerte ab 2024 2560 1440 Bundesingenieurkammer

im Zwei-Jahres-Rhythmus passt die EU-Kommission die Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge an. Die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge wurden zum 01.01.2024 erhöht. Im Einzelnen betrifft dies die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für klassische öffentliche Aufträge, für Aufträge aus dem Bereich der besonderen Sektoren, die Konzessionsvergaberichtlinie sowie für die Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit.

Folgende Schwellenwerte (ohne Umsatzsteuer gemäß § 3 VgV) gelten für alle Vergabeverfahren ab dem 1. Januar 2024:

5.538.000 Euro für Bauaufträge (derzeit 5.350.000 Euro)

5.538.000 Euro für Konzessionen (derzeit 5.350.000 Euro)

221.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber (derzeit 215.000 Euro)

143.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge oberer und oberster Bundesbehörden (derzeit 140.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge von Sektorenauftraggebern (derzeit 431.000 Euro)

443.000 Euro für Dienst- und Lieferaufträge im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (derzeit 431.000 Euro)

 Foto: © BIngK

EU Trilog Bauprodukteverordnung

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen

EU: Neue Bauproduktenverordnung soll Harmonisierung von Normen beschleunigen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Mitte Dezember 2023 wurde in Straßburg ein Meilenstein für die Planungs- und Baubranche erreicht, der insbesondere für Ingenieurinnen und Ingenieure von hoher Relevanz ist. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament wurde die Überarbeitung der EU-Bauproduktenverordnung beschlossen, ein bedeutender Schritt für die Gestaltung und Normung von Bauprodukten in Europa.

Die Neuerungen konzentrieren sich auf essenzielle Aspekte wie die CE-Kennzeichnung, harmonisierte Test- und Prüfverfahren sowie spezifische Anforderungen für über 700 verschiedene Bauprodukte. Von Ziegelsteinen bis hin zur Wärmedämmung deckt die Verordnung ein breites Spektrum ab und zielt darauf ab, die Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit von Bauprodukten zu gewährleisten.

Für Ingenieurinnen und Ingenieure steht die Beschleunigung der Normung von Bauprodukten im Vordergrund. Die klaren Vorschriften zur Erstellung neuer Normen sowie zur transparenten Kommunikation aller am Normungsprozess Beteiligten sind für die Branche von großer Bedeutung. Ein spezifischer Arbeitsplan für die Kommission soll sicherstellen, dass zukünftig schneller ein CE-Zeichen für ihre Produkte erteilt wird, was insbesondere für die Vermarktung und den Einsatz innovativer Produkte von Bedeutung ist.

Die Reform stellt nicht nur einen Schritt in Richtung harmonisierter Standards dar, sondern ebnet auch den Weg für die Digitalisierung der Baubranche. Die Einführung des „Digitalen Produktpasses“ ermöglicht Ingenieurinnen und Ingenieuren den digitalen Zugriff auf Produktinformationen, beispielsweise direkt auf der Baustelle über ein Smartphone.

Nach der Überarbeitung und Übersetzung des Verordnungstextes in die 24 Amtssprachen der EU steht die formelle Annahme des Verhandlungsergebnisses durch das Parlament und den Rat bevor. Die Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt wird bis zum Sommer 2024 erwartet.

Die Bundesingenieurkammer hatte sich über den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss direkt mit ihren Positionen an den Beratungen beteiligt. Die vollständige Stellungnahme CCMI/197 ist hier abrufbar

 Foto: © Mitchell Luo/unsplash

EPBD Trilogverhandlungen

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie

Einigung bei EU-Gebäuderichtlinie 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anfang Dezember 2023 konnte im Zuge der Trilogverhandlungen der Europäischen Union eine Einigung zur EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Building Directive EPBD) erzielt werden. Nach zwei Jahren teils kontroverser Diskussionen wurde nun ein Kompromiss gefunden. Die Verabschiedung der EU-Richtlinie wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 erfolgen.

Die Einigung sieht eine Verpflichtung der Mitgliedsstaaten vor, den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch des gesamten Wohnungsbestandes des Landes zu reduzieren. Bis 2030 muss der Energiebedarf um 16 Prozent und in einem weiteren Schritt bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass mindestens 55 Prozent der Einsparungen des Primärenergieverbrauchs durch die Renovierung der ineffizientesten Gebäude erreicht werden muss. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten bei Nichtwohngebäuden Mindeststandards zur Sanierung einführen. Dies betrifft die energetisch schlechtesten 16 Prozent des Bestandes bis 2030 und 26 Prozent bis 2033. Der gefundene Kompromiss definiert nun die Ziele, den Weg dorthin können jedoch die einzelnen Länder selbst bestimmen und ausgestalten.

Öffentliche Gebäude und Quartiere im Fokus
Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 sah noch eine Sanierungspflicht für die energetisch schlechtesten Gebäude (Worst Performing Buildings – WPB) vor. Damit wurden Gebäude mit einem besonders hohen Energieverbrauch und entsprechend großen Effizienzpotentialen adressiert. Mehrere Mitgliedsstaaten hatten sich gegen diese Regelung ausgesprochen. Die finanziellen Belastungen für Hausbesitzer seien zu hoch. Eine gebäudespezifische Sanierungspflicht wird nicht mehr vorgesehen, vielmehr soll jetzt der gesamte Wohngebäudebestand die Effizienzpotentiale heben. Auch die Bundesregierung hat sich für den Quartiersansatz eingesetzt. Der Quartiersansatz kann die ganzheitliche energetische Bilanzierung von Stadtvierteln ermöglichen. Wenn sich im gleichen Quartier ausreichend moderne Neubauten mit guter Energiebilanz befinden, wären so Einzelmaßnahmen an ineffizienten Gebäuden nicht zwingend notwendig. Bundesbauministerin Klara Geywitz priorisiert zudem die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Feuerwehrwachen.

Neubau: Nullemission bereits 2028
Die EPBD ist Teil des Pakets „Fit for 55“, mit dem die EU auf den Weg zur Klimaneutralität bis 2050 gebracht werden soll. Hierzu müssen Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent im Vergleich zu 1990 reduziert werden. Neben der Sanierung sieht der Kompromiss vor, dass alle neuen Gebäude ab dem Jahr 2030 keine Emissionen aus fossilen Brennstoffen aufweisen dürfen, für öffentliche Gebäude gilt dies bereits ab 2028. Der ordnungspolitische Druck, nachhaltig zu bauen, bleibt weiterhin bestehen.

 Foto: © Maria Teneva/unsplash

Umfrage Infrstruktur Baukulturbericht

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt!

Blitzumfrage „Infrastrukturen“ – Ihre Einschätzung ist gefragt! 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Sind Sie Ingenieurin oder Ingenieur, Architektin oder Architekt, Planerin oder Planer? Dann unterstützen Sie die Arbeit am kommenden Baukulturbericht 2024/25 zum Thema „Infrastrukturen“ und beantworten die kurze Umfrage bei den planenden Berufen. Wir möchten unter anderem wissen: Welche Planungsaufgaben bearbeiten Sie und wo sehen Sie Schwerpunkte in der Zukunft?

Die Umfrage ist bis zum 5. Januar 2024 online und nimmt etwa fünf Minuten Zeit in Anspruch. Folgen Sie dafür bitte folgendem Link:

https://de.surveymonkey.com/r/XSVQX2K

Die Umfrage wird von Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer unterstützt und die Ergebnisse fließen unmittelbar in die Arbeit am Baukulturbericht ein. Durch Ihre Mitwirkung kann der Kommunikation gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Öffentlichkeit die notwendige Relevanz verschafft werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Ihre Bundesstiftung Baukultur

 Foto: © thisisengineering/unsplash

DIN Ländervertrag

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart

DIN-Länder-Vertrag: Katalog an Mindestanforderungen vereinbart 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Anlässlich der Bauministerkonferenz erneuerten das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die 16 deutschen Bundesländer ihren Vertrag zur Zusammenarbeit im Bereich der bauaufsichtlich genutzten Normen. Der neue Vertrag regelt die Erarbeitung eines Mindestanforderungskatalogs an bauaufsichtlichen Normen. Von bauaufsichtlichen Normen wird gesprochen, wenn diese gesetzlich in Bezug genommen werden oder dafür vorgesehen sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Normen in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) aufgeführt sind. Der Vertrag beschreibt zudem neue Nutzungsmöglichkeiten der bauaufsichtlichen Normen durch Behörden und die Öffentlichkeit.

Die rund 600 bauaufsichtlichen Normen nach dem DIN-Länder-Vertrag sollen zukünftig so erstellt werden, dass Mindestanforderungen deutlich von weitergehenden Anforderungen getrennt sind. Bauherren und Bauausführende sollen dadurch künftig die Möglichkeit haben, das Bausoll entsprechend konkreter zu qualifizieren. Nach Inkrafttreten des neuen Vertrags sollen die betroffenen Normen sukzessive nach diesen Festlegungen überarbeitet werden. Für die anstehende Überarbeitung der bauaufsichtlichen Normen sind alle Interessierten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft aufgerufen, sich in die Normungsarbeit bei DIN einzubringen.

DIN bietet öffentliches Bauportal an
Darüber hinaus regelt der DIN-Länder-Vertrag das Angebot eines kostenlosen, öffentlichen Bauportals. Über das neue Onlineportal können Privatpersonen ab Januar 2024 den Volltext der Normen, die in Bauleitplanungsverfahren zur Anwendung kommen, und den Volltext von zehn weiteren Normen pro Jahr, die in der MVV TB gelistet sind, für private Zwecke einsehen. Ziel der Vereinbarung ist es, Privatpersonen den Zugang zu den für sie relevanten Baunormen zu erleichtern, zum Beispiel beim privaten Haus- oder Wohnungsbau. Daneben wird DIN auch ein Onlineportal für die behördliche Nutzung mit noch weitergehenden Zugriffsmöglichkeiten anbieten. Finanziert werden die beiden Portale durch die Bundesländer, die so die bewährte privatwirtschaftlich organisierte Finanzierung der Normungsarbeit unterstützen.

Normenportal: Exklusiver Zugang für Kammermitglieder
Daneben hat die Bundesingenieurkammer mit dem Beuth Verlag eine Rahmenvereinbarung zum kostengünstigen online-Bezug von ingenieurrelevanten Normendokumenten mit rund 400 der wesentlichsten DIN-Normendokumente abgeschlossen. Hierzu wurden zuvor von den Ingenieurkammern der Länder die wichtigsten DIN-Normendokumente abgefragt und die 400 am häufigsten genannten Normendokumente ermittelt.

Dieses Angebot besteht exklusiv nur für Mitglieder der Ingenieurkammern, es ist ausschließlich für diesen Nutzerkreis erhältlich. Das Normenportal ist immer zugänglich – rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr. Die ausgewählten Normen können am Bildschirm gelesen und auch ausgedruckt werden.
Zusätzlich zu diesem Grundpaket können die Eurocodes (www.eurocode-online.de), sowie die Texte der Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen zu Sonderkonditionen bezogen werden.

www.normenportal-ingenieure.de

 Foto: © Markus Spiske/unsplash

Lamia Messari-Becker wird „Vordenkerin 2024“

Lamia Messari-Becker wird „Vordenkerin 2024“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Prof. Dr. Lamia Messari-Becker, Universitätsprofessorin und Bauingenieurin, wird mit dem Preis „Vordenkerin 2024“ ausgezeichnet. Der Vordenkerpreis der Finazberatungsgesellschaft Plansecur soll nach Angaben des Versanstalters an Personen verliehen werden, die maßgeblich an der Zukunft unserer Gesellschaft mitwirken. Ziel der Preisverleihung durch eine unabhängige Jury ist es „dem gesellschaftlich wichtigen Thema „Mutiges Vordenken“ Aufmerksamkeit und Gewicht zu verleihen“. Die Jury ehrt die Bauingenieurin für ihr Engagement für Nachhaltigkeit und sozialverträglichen Klimaschutz im Bauwesen.

Zur Begründung

Die in Marokko geborene Vordenkerin 2024 ist Bauingenieurin und zeichnet sich durch einen einzigartigen Rundum-Blick auf die ökologischen, ökonomischen, sozialen und sozio-kulturellen Dimensionen des Bauwesens aus. Schon vor Jahren hat sie vor einer Energiewende gewarnt, die sich primär auf Strom konzentriert und die anderen Energieformen wie Wärme und Treibstoffe vernachlässigt. Immer wieder hat sie mit Vehemenz darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere die Fokussierung auf die Wärmeversorgung mit überwiegend elektrischer Energie ein Fehler ist. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz, das 2024 in Kraft tritt, hat sie Jahre zuvor vorausgesehen. 

Lamia Messari-Becker argumentiert, dass die Fokussierung auf Strom in allen Sektoren – Gebäude, Industrie und Verkehr – einen schweren Fehler darstelle. Derzeit liege der Anteil der erneuerbaren Energien beim Strom zwar bei 50 Prozent, während er bei Wärme nur 16 Prozent und beim Verkehr nur 7 Prozent ausmache. Allerdings macht Strom nur 20 Prozent des gesamten Energiebedarfs aus. Künftige Bedarfserhöhungen sind dabei noch gar nicht mitgerechnet. Auch wenn man den technischen Fortschritt und die damit verbundenen Effizienztechnologien einkalkuliert, würde es nicht gelingen, alle Sektoren ausschließlich auf Strom umzustellen. Das gälte umso mehr, wenn dieser Strom überwiegend aus Wind- und Solarenergie gewonnen wird, was ohne parallel wachsende Speicherkapazitäten und -infrastrukturen keine gesicherte Stromversorgung gewährleiste und damit die Versorgungssicherheit aller gefährdet würde. Für Lamia Messari-Becker ist es daher ein Gebot der ökologischen, ökonomischen und sozialen Verantwortung, die Energiewende zu diversifizieren, möglichst viele klimafreundliche Energiequellen zu nutzen und insbesondere auf eine grundlastfähige erneuerbare Wärmeversorgung, etwa durch Geothermie, zu setzen.

Lamia Messari-Becker widmet sich der Ressourcenfrage umfassend. So forderte sie schon lange einen grundsätzlich anderen Umgang mit allen Ressourcen, darunter Fläche, Rohstoffe und Energie. Sie adressiert seit vielen Jahren Sanierungsfragen im Bestand, etwa einen CO2-Emissionshandel auf dem Gebäudesektor, der lebenszyklusbasiert die ökologische und ökonomische Effizienz von Sanierungsmaßnahmen in den Blick nimmt. Zudem befasste sie sich beizeiten mit kommunalem Klimaschutz, Quartiersansätzen, Ressourcenausweisen von Gebäuden und kreislauffähigem Bauen und verlangte hierzu entsprechende politische Rahmenbedingungen. Sie tritt für eine sozial-ökologische Stadt- und Raumplanung, für eine Partnerschaft zwischen städtischen und ländlichen Räumen ein und fordert neben Klimaschutz- auch Klimaanpassungsmaßnahmen.

Lebenslauf Prof. Dr. Lamia Messari-Becker
Lamia Messari-Becker ist Diplom-Bauingenieurin und Professorin für Gebäudetechnologie und Bauphysik an der Universität Siegen. Sie wurde 1973 in Marokko geboren und kam 1992 zum Studieren nach Deutschland. 2001 schloss sie das Studium des Bauingenieur­wesens an der TU Darmstadt mit dem Diplom ab. 2006 promovierte sie mit dem Thema „Konzept zur nachhaltigen CO2-Emissionsminderung bei Wohngebäuden im Bestand unter Einbeziehung von CO2-Zertifikaten“. Von 2009 bis 2013 war sie Leiterin in einem Planungsbüro und realisierte dort Projekte in Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Österreich, Marokko, der Schweiz und der Türkei. Lamia Messari-Becker war und ist Mitglied in zahlreichen Gremien, unter anderem von 2016 bis 2020 im Sachverständigen­rat für Umweltfragen (Kabinett Merkel III) und von 2017 bis 2022 im Expertenkreis „Zukunft Bau“ des Bundes (Kabinett Merkel III, Merkel IV und Scholz). Sie ist Sachverständige des Bundestages und seit 2020 Mitglied im Club of Rome International. Darüber hinaus ist sie seit 2022 Mitglied im Zukunftsrat Nachhaltige Entwicklung Rheinland-Pfalz und seit 2023 im Beirat des Progressiven Zentrums sowie der Bundesstiftungen Baukultur und Bauakademie. Lamia Messari-Becker engagiert sich für Diversität, Gleichberechtigung und Integration. Die zweifache Mutter ist Alumna des International Leadership Visitor Program der US-Regierung und Unterstützerin der Initiative „Gesichter der Demokratie“.

Frühere Preisträger
Vor Prof. Dr. Lamia Messari-Becker wurden der KI- und Robotik-Forscher Prof. Sebastian Thrun (2022), der Politologe Prof. Basam Tibi (2019), der Rat der Wirtschaftsweisen (2018), Dr. h.c. Frank-Jürgen Weise (2016), Dr. Nicola Leibinger-Kammüller (2015), Jean-Claude Juncker (2014), Prof. Paul Kirchhof (2011), Bischof Dr. Wolfgang Huber (2009) und Prof. Nobert Walter (2008) als Vordenker ausgezeichnet. 

Zur Jury gehören:
– Prof. Dr. Gabriel Felbermayr (Vorsitzender) Direktor des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung
– Prof. Dr. Monika Schnitzer, Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung („Wirtschaftsweisen“)
– Prof. Dr. Sebastian Thrun (Vordenker 2022)
– Dr. Claus Kleber, Journalist
– Prof. Michael Binder, Ph.D., Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Makroökonomie und Empirische Wirtschaftsforschung an der Goethe-Universität
– Ex-Bundesministerin Julia Klöckner
– Kardinal Reinhard Marx, Erzbischof von München und Freising
– Wolfgang Baake, ehemaliger Beauftragter für die Deutsche Evangelische Allianz am Sitz der Bundesregierung
– Thorsten Alsleben, Geschäftsführer der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)
– Prof. Dr. Renate Köcher, Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie in Allensbach,
– Plansecur-Geschäftsführer Heiko Hauser und sein Vorgänger Johannes Sczepan
– Finanzberater Gunther Otto und Johannes Schäffer. 

 Foto: © Astrid Eckert

Ökobilanzielle Bewertung Bundesregierung

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden

Regierung: Unterrichtung zu Ökobilanz von Gebäuden 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse zu Methodiken der ökobilanziellen Bewertung von Wohn- und Nichtwohngebäuden als Unterrichtung vorgelegt. Mit dem Bericht kommen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einem Auftrag des Gebäudeenergiegesetzes nach, ein solches Papier vorzulegen. Der Bundestag berät am 29. November 2023 die Unterrichtung der Bundesregierung, im Anschluss an die Aussprache soll der Bericht zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen werden.

Der Bericht, den das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) erstellt hat, kommt zu dem Schluss, dass „ein grundsätzliches Interesse an einer Einführung der Lebenszyklusanalyse im Bau- und Gebäudebereich“ bestehe.

Zentrale Ergebnisse sind:

– Die methodischen Grundlagen sind gegeben, die technischen Voraussetzungen liegen vor und lassen sich im Zeitraum von bis zu zwei Jahren verbessern.

– Mit der Einbeziehung sogenannter „grauer“ Anteile in die Ökobilanz von Gebäuden können weitere Minderungspotenziale erschlossen werden.

– Die Nachfrage nach Bauprodukten aus nachwachsenden Rohstoffen sowie mit reduzierten Treibhausgasemissionen im Produktlebenszyklus (low-carbon-Produkte) kann stimuliert werden.

Ökobilanzierung in Ordnungsrecht integrieren?
Das Fazit des Berichts lautet: Um die Ziele des Klimaschutzgesetzes zu realisieren, reichen freiwillige Maßnahmen und Förderprogramme nicht aus. Ordnungsrecht und Fördermaßnahmen müssen zusammenwirken, um das Planungs- und Baugeschehen insgesamt zu beeinflussen. Deshalb wollen BMWK und BMWSB gemeinsam Vorschläge zu Art, Umfang, Ort und Zeitpunkt einer Integration der ökobilanziellen Bewertung in das Ordnungsrecht beraten.

Ökobilanzielle Bewertung und EU-Taxonomie
Im Ergebnis einer ökobilanziellen Bewertung von Neubauvorhaben liege ein quantifiziertes Recyclingpotenzial vor, das zukünftig Hinweise auf die Nutzung des Gebäudebestands als „urbane Mine“ geben könne, erläutert die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Bericht. Eine ökobilanzielle Bewertung erzeuge Daten, die aktuell im Kontext der EU-Taxonomie benötigt und im Energieausweis angegeben werden könnten. Zudem stehe Deutschland mit Nachbarländern wie Frankreich und Dänemark in einem engen Austausch. Diese Länder hätten eine ökobilanzielle Bewertung von neu zu errichtenden Gebäuden bereits eingeführt, weitere Länder Nordeuropas stünden kurz davor.

Studie: Ökobilanzielle Bewertung im Ordnungsrecht
Grundlagen und erste Ansätze zur vereinfachten Bewertung von Gebäuden mit angewandten Ökobilanzen.

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
Referat WB 2 „Instrumente zur Emissionsminderung im Gebäudebereich“

Autorinnen und Autoren
Sabine Dorn-Pfahler
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

Prof. Dr.-Ing. habil. Thomas Lützkendorf
Bau-, Energie- und Umweltberatung Weimar

unter Mitwirkung von:
Martin Zeumer, Christina Werner
ee concept GmbH, Darmstadt

Andreas Dalkowski
Löhnert|Dorn-Pfahler|Dalkowski Architekt & Ingenieure PartGmbB, Berlin

 Foto: © Danist Soh/unsplash

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