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Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung

Architekten und Ingenieure kooperieren bei BIM-Fort- und Weiterbildung 1641 1641 Bundesingenieurkammer

Höchste Qualität von Anfang an: Bundesarchitektenkammer und Bundesingenieurkammer vereinbaren gemeinsame Standards

 Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) vereinbarten am 23.01.2018 die Zusammenarbeit für die Fort- und Weiterbildung von Architekten und Ingenieuren im Bereich des digitalen Planens.

„Angesichts der Vielzahl der Anbieter von Fortbildungen ist die Formulierung gemeinsamer Standards zur Sicherung der Qualität im Sinne der planenden Berufe geboten“, so die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, Barbara Ettinger-Brinckmann. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, wies bei der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung darauf hin, dass die Planer am Anfang jedes Planungsprozesses stünden: „Daran wird sich auch durch BIM nichts ändern. Für die Generierung der maßgeblichen Daten zur Erstellung des BIM-Modells sind nach wie vor die Planer verantwortlich. Die Daten für die Planung von Bauten und Bauwerken speisen sich zudem aus verschiedenen Quellen. Umso unerlässlicher ist die koordinierende Funktion im BIM-Prozess“. Ettinger-Brinckmann betonte, dass Architekten und Ingenieure aus guten Gründen auch weiterhin an der Aufgabenteilung zwischen Planung und Bauausführung festhielten: „Das Konzept der unabhängigen Planung hat sich im Hinblick auf Qualität und Kosten bewährt. Planungsseite und Ausführungsseite kooperieren eng und kollegial miteinander, müssen aber im Interesse des Bauherrn auch weiterhin wirtschaftlich und organisatorisch eigenständig bleiben.“

Die von den Architekten- und Ingenieurkammern deutschlandweit angebotenen Fortbildungsbasisseminare beruhen auf der buildingSMART/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8.1 und garantieren damit höchste Weiterbildungsqualität. Der nächste Schritt ist die Entwicklung des Curriculums für einen Vertiefungskurs auf Grundlage der demnächst abgeschlossenen buildingSMART/VDI Richtlinie 2552 Blatt 8.2 ff.

Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2016

Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2016 150 150 Bundesingenieurkammer

Eine neue Studie zur wirtschaftlichen Lage von Architektur- und Ingenieurbüros lässt anhaltenden Aufschwung im Jahr 2018 erwarten. Die wirtschaftliche Lage der Architektur- und Ingenieurbüros in Deutschland hat sich weiter verbessert.

Die Auslastung der Planungsbüros, ihre Gewinne und die Nachfrage nach Beschäftigten legten weiter zu. Insgesamt ergibt sich so ein überwiegend positives Gesamtbild für die Branche. Das sind die zentralen Ergebnisse der Jahresumfrage zur „Wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten“.

Die Umfrage zur wirtschaftlichen Situation der Ingenieure und Architekten wurde von der Bundesingenieurkammer, dem Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), dem Verband Beratender Ingenieure (VBI) sowie dem Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V. (BDB) in Auftrag gegeben und Mitte 2016 vom unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) durchgeführt.

Daran beteiligt hatten sich insgesamt 1.705 Ingenieur- und Architekturbüros. Die Erhebung zu den wirtschaftlichen Kennziffern bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr 2016 und wird jährlich durchgeführt.

Einen ausführlichen Bericht im Deutschen Ingenieurblatt.

Brückenbaupreis 2018: Die Sieger stehen fest

Brückenbaupreis 2018: Die Sieger stehen fest 1654 1655 Bundesingenieurkammer

Die Jury des Deutschen Brückenbaupreises hat am 16. Januar 2018 aus den insgesamt 29 eingereichten Beiträgen die Sieger der beiden Wettbewerbskategorien Straßen- und Eisenbahnbrücke sowie Fuß- und Radwegbrücken gekürt.

Nominiert in der Kategorie Straßen- und Eisenbahnbrücken waren:
· die Lahntalbrücke Limburg, Hessen,
· das Pilotbauwerk Greißelbach, Oberpfalz, und
· die Bleichinselbrücke Heilbronn.

Das Finale in der Kategorie Fuß- und Radwegbrücken hatten erreicht:
· der Isarsteg Nord, Freising,
· die Hennebergbrücke Braunschweig und
· die Schaukelbrücke im Park an der Ilm in Weimar.

Die Jury war in diesem Jahr besonders erfreut darüber, dass wieder mehr kleinere Brücken zum Wettbewerb eingereicht wurden. „Damit werden Bauwerke in den Mittelpunkt gerückt, die in unserem Leben eine große Rolle spielen, weil oft gerade die kleinen Brücken in vielen Städten und Gemeinden entscheidend sind für Attraktivität und Bürgerfreundlichkeit“, erklärte Prof. Dr. Manfred Curbach als Juryvorsitzender. Die eingereichten Vorschläge waren durchweg von hoher Qualität. Mit der Auswahl der besten drei Brücken aus jeder Kategorie hatte die Jury somit erneut schwierige Entscheidungen zu treffen.

Die Preisträger werden am 12. März 2018 in Dresden im Beisein des sächsischen Ministerpräsidenten, Michael Kretschmer, feierlich verkündet. Moderiert wird die Preisverleihung von der ZDF-Journalistin, Patricia Schäfer.

Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI vergeben den Preis in diesem Jahr zum siebten Mal. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Preis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Plädoyer von BIngK, VBI und BDB für eine hochwertige Ingenieurausbildung

Plädoyer von BIngK, VBI und BDB für eine hochwertige Ingenieurausbildung 1654 1655 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer, der Verband Beratender Ingenieure VBI und der BDB Bund Deutscher Baumeister, Architekten und Ingenieure e.V.  haben sich mit einem gemeinsamen Appell für eine hochwertige Ingenieurausbildung an die Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder gerichtet.

Hintergrund ist die anstehende Festlegung der Anforderungen an das Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ im Musteringenieurgesetz, das als Vorlage für die Ingenieurgesetze der Länder dienen soll. In einem ersten Entwurf haben die Ländervertreter aus Sicht der drei unterzeichnenden Verbände und Organisationen deutlich zu geringe Anforderungen an die Ingenieurausbildung formuliert. Würden diese in der Form umgesetzt werden, bestünde nicht nur eine Gefahr für die Marke „German engineering“, sondern für die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit des Standortes Deutschland.

Mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen | Klage der EU gegen Deutschland

Mangelnde Umsetzung der Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen | Klage der EU gegen Deutschland 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Die EU-Kommission hat beschlossen, Deutschland wegen der nicht vollständigen Umsetzung von EU-Rechtsvorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2013/55/EU) vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die überarbeitete Richtlinie hätte bis zum 18. Januar 2016 in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Neben Deutschland betrifft dies auch Belgien und Frankreich. Obwohl vor allem in Deutschland und Frankreich beträchtliche Fortschritte erzielt wurden, hat die Kommission beschlossen, die drei Länder beim EU-Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission wird den Gerichtshof darum ersuchen, ein Zwangsgeld zu verhängen, das für Deutschland bei 62 203,68 EUR pro Tag liegt und vom Tag der Urteilsverkündigung an bis zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie und dem Inkrafttreten im jeweiligen nationalen Recht anfällt.

Im selben Beschlusspaket verkündete die Kommission auch, Österreich wegen allzu restriktiver Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen durch Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. In der österreichischen Rechtsetzung gäbe es laut der Kommission eine Reihe von Vorschriften über reglementierte Berufe: – Anforderungen an den Sitz für Architekten, Ingenieure und Patentanwälte, – übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen für Architekten, Ingenieure, Patentanwälte und Tierärzte, – Beschränkungen multidisziplinärer Tätigkeiten für Architektur- und Ingenieurbüros sowie Patentanwaltskanzleien. Die Kommission vertritt dabei die Ansicht, dass diese Anforderungen zu ungerechtfertigten Hindernissen bei der Bereitstellung von Dienstleistungen durch Angehörige dieser Berufe führen und gegen den freien Dienstleistungsverkehr (Artikel 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – AEUV) und gegen die Dienstleistungsrichtlinie (Artikel 14, 15 und 25 der Richtlinie 2006/123/EG) verstoßen.

Die Kommission setzt damit ihre Klagewelle gegen die Mitgliedsstaaten in der vermeintlichen Absicht, eine „korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen“ herbeizuführen, fort. Aus Sicht der BIngK sollte die Kommission nunmehr den Worten von Kommissionspräsident Juncker, wonach die EU künftig weniger, aber dafür effizienter handeln solle („Doing Less More Efficiency“), Taten folgen lassen und ihr Handeln auf Kernbereiche, die einen tatsächlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger Europas bringen, beschränken.

Dienstleistungspaket der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss regt deutliche Verbesserungen an

Dienstleistungspaket der EU-Kommission | IMCO-Ausschuss regt deutliche Verbesserungen an 150 150 Bundesingenieurkammer

Der für die Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Reform des Notifizierungsverfahrens zuständige Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments hat am 4. Dezember 2017 seine Berichte zu den beiden Vorschlägen der EU-Kommission verabschiedet.

Beide Empfehlungen sind aus Sicht der Bundesingenieurkammer ein großer Schritt in die richtige Richtung.
Bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung zeichnete sich das schon vor einiger Zeit ab. Nun haben sich aber auch bei der Reform des Notifizierungsverfahrens positive Entwicklungen ergeben. Beide Berichte können nun die Grundlage für die Verhandlungen im informellen Trilogverfahren und damit für das weitere Gesetzgebungsverfahren bilden.

Im Bericht des IMCO zur Verhältnismäßigkeitsprüfung [COM(2016) 822 final]  wird vor allem klargestellt, dass die Kompetenz Berufe zu regulieren, ausschließlich bei den Mitgliedstaaten liegt, dies müsse jedoch auf nicht-diskriminierende und verhältnismäßige Weise geschehen. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung darf zudem nicht zu Lasten der Qualität der Dienstleistungen und des Verbraucherschutzes gehen. Auch die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für ihre Systeme der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird betont. Dies schließt explizit auch das etwaige Delegieren von diesbezüglichen Aufgaben auf Berufsorganisationen mit ein.

Auch der Bericht zur Reform des Notifizierungsverfahrens [COM(2016) 821 final] weist deutliche Verbesserungen auf. Wie auch bereits in der Allgemeinen Ausrichtung des Rates vom Mai 2017 soll die Notifizierungspflicht erst bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Anforderungen oder Genehmigungsregelungen ausgelöst werden. Zudem wird von vornherein klargestellt was nicht notifiziert werden muss. Auch wurden die mit jeder Notifizierung einhergehenden Informationspflichten deutlich abgeschwächt. Vor allem aber wurde der Absicht der KOM, mittels verbindlicher Beschlüsse Gesetzgebungsverfahren der Mitgliedsstaaten de facto beenden zu können, eine klare Absage erteilt. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass ein Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie vorliegt, wird ihr nach dem Bericht nur im bisherigen Rahmen die Beschlussmöglichkeit eingeräumt, den betroffenen Mitgliedstaat aufzufordern, von der Annahme der notifizierten Maßnahme Abstand zu nehmen bzw. diese wieder aufzuheben. In den anderen Fällen kann die EU-Kommission eine Empfehlung aussprechen. Aus Sicht der BIngK stellte insbesondere dieser Vorschlag einen eklatanten Verstoß gegen den gesetzmäßigen Aufbau der EU dar, wie er in den Gründungsverträgen manifestiert wurde.

Es zeigt sich, dass  die Überzeugungsarbeit der betroffenen Berufsgruppen beim Rat und nun auch beim Europaparlament erfreulicherweise zu einer deutlichen Entschärfung der beiden Kommissionsvorschläge zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und zur Reform des Notifizierungsverfahrens geführt haben.

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung

Bundesingenieurkammer kritisiert neue Richtlinie zur Energieberatung 150 150 Bundesingenieurkammer

Am 01.12.2017 tritt die neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen für Wohngebäude in Kraft. Trotz der Stellungnahmen und Gespräche der planenden Berufe mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wurde darin nun der Kreis der Energieberater erweitert.

Zugelassen sind jetzt alle Energieberater, die über die geforderte fachliche Qualifikation verfügen. Nach der neuen Richtlinie müssen Energieberater nicht mehr unabhängig sein. Es reicht eine Selbsterklärung aus, in der sie sich verpflichten, hersteller-, anbieter-, produkt- und vertriebsneutral zu beraten. Das heißt, die Energieberater selbst müssen nicht mehr „produktunabhängig“ und „frei von Lieferinteressen“ sein, sondern nur noch ihre Beratung.

Das ist aus Sicht der Bundesingenieurkammer zu kurz gedacht und sichert keines­falls eine objektive Einschätzung zum energetischen Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Denn nur ein unabhängiger Berater kann alle Aspekte der Energieeffizienzmaßnahmen übergreifend beurteilen und entsprechend beraten.

Als Begründung für diese Änderungen gab das BMWi unter anderem an, dass die Zahl der energetischen Beratungen rückläufig sei. Die gesteckten Klimaschutzziele ließen sich jedoch nur mit einer höheren Zahl an Beratungen und entsprechenden Sanierungsmaßnahmen erreichen, so das BMWi. Die Bundesingenieurkammer ist jedoch der Auffassung, dass der rückläufigen Zahl der Energieberatungen nicht mit einer Aufweichung der Unabhängigkeit des Beraters begegnet werden sollte.

Hintergrund:

Um Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu Beratungsleistungen hinsichtlich energetischer Modernisierung von Gebäuden und Wohnhäusern zu erhalten, muss vorab eine unabhängige Energieberatung erfolgen.

BIngK bei 12. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur

BIngK bei 12. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur 874 873 Bundesingenieurkammer

Schulbau, Wohn-Integration, Fernstraßenbau, Energie- und Mobilitätswende. Und Digitalisierung. Deutschlandweit gibt es in Bund, Ländern und Kommunen mehr “Baustellen” denn je. Noch im Wahljahr 2017, spätestens aber Anfang 2018 müssen die Weichen für die grundsätzliche Ausrichtung der kommenden vier Jahre gestellt werden: Wo soll es infrastrukturell hingehen?

Diese und andere Fragen beantwortete der 12. Bundeskongress Öffentliche Infrastruktur am 30.11.2017 in Berlin. In Panel I ging es dabei konkret um einen Realitätscheck in Sachen Building Information Modeling („BIM“) bei der Öffentliche Hand. Mit auf dem Panel saß die Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz, Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann, als Vertreterin der Bundesingenieurkammer.  Sie berichtete u.a. von den Erfahrungen bei der Clusterbildung in Rheinland-Pfalz, die federführend von der IK Rheinland-Pfalz initiiert wurde. Ihr Fazit: Das Wichtigste ist, die gesamte Wertschöpfungskette mitzunehmen und alle Akteure frühzeitig einzubinden.

Sicheres Bauen weiterhin möglich | neues System vorgestellt

Sicheres Bauen weiterhin möglich | neues System vorgestellt 1547 1547 Bundesingenieurkammer

In einer gemeinsamen Erklärung haben  Bundesarchitektenkammer, Bun­desingenieurkammer sowie Verbände der Bausachverständigen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Baustoffhandels und der Baustoffhersteller am 23. November 2017 ein System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten vorgestellt.

Mit diesem System ist sicheres Bauen in Deutschland auch weiterhin möglich. Es erlaubt bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk.

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte 2014 zu einem Verbot des in Deutschland gebräuchlichen „Ü-Zeichens“ für CE-gekennzeichnete Bauprodukte geführt. Um dennoch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an ein Bauwerk zu gewährleisten, können jetzt privatrechtliche Anforderungsdokumente verwendet werden. Hier werden bereits bei der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige Bauprodukt die entsprechenden Leistungsmerkmale sowie dessen Gütesicherung festgelegt, die zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen in Herstellererklärungen oder Gutachten nachzuweisen sind.

Die jeweiligen Anforderungsdokumente können außerdem zur Grundlage von Verträgen und der Bestell- und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung gemacht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass von der Planung bis zur Ausführung alle bauaufsichtlich notwendigen Beschreibungen, Nachweise und Bestätigungen von Bauproduktherstellern und Bauunternehmen für den Bauherrn und die Baubehörde vorliegen.

Hintergrund:

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) C-100/13 vom 16.10.2014 stellt klar, dass an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine zusätzlichen staatlichen nationalen Anforderungen gestellt werden dürfen. Diese wurden bisher in Deutschland zusätzlich durch das sogenannte „Ü-Zeichen“ ausgewiesen.

Bildquelle: BIngK
Foto vl.n.r.: Dr. Ronald Rast, DGfM; Jens Ewert, VBF Nord; Dr. Jörg Lippert, BBU für GdW; Dieter Heller, BV Leichtbeton; Frauke Pöhler, BDB; Jutta Heinkelmann, BAK/BYAK; Barbara Schlesinger, BAK; Alice Becke, FDB; Kunibert Gerij, BFW; Franco Höfling, BFW; Dr. Dieter Figge, Ziegelzentrum NordWest; Markus Balkow, BIngK; Helge-Lorenz Ubbelohde, BVS

Verbändeappell für ein gemeinsames Bau- und Verkehrsressort

Verbändeappell für ein gemeinsames Bau- und Verkehrsressort 643 848 Bundesingenieurkammer

In einem Schreiben appellierten führende Verbände und Kammerorganisationen aus der Bau- und Planungsbranche an die Verhandlungsführer der Jamaika-Sondierung, sich wieder für ein gemeinsames Ressort für den Hochbau und die Infrastruktur einzusetzen. Die Aufteilung der beiden Politikfelder auf zwei Häuser, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, habe ein Mehr an Abstimmung nach sich gezogen und zu Verzögerungen geführt. In Anbetracht der anstehenden Herausforderungen wie den Erhalt und die Ertüchtigung von Verkehrsinfrastrukturen, die Digitalisierung des Planungs- und Bauwesens sowie die Stärkung des Wohnungsbaus könne man sich diese Verzögerung bei der Umsetzung von Prozessen jedoch nicht erlauben, so die Unterzeichner.

Das gemeinsame Schreiben wurde unterzeichnet vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, vom Bundesverband Baustoffe Steine Erden e.v. sowie von der Bundesarchitekten- und der Bundesingenieurkammer.

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