EU-Lieferkettenrichtlinie: Gefahr hoher Bürokratiekosten
Zum 1. Januar 2024 wurden die Verpflichtungen aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweitert. Damit sind diese Unternehmen dazu angehalten, den Anforderungen des LkSG hinsichtlich Menschenrechte, Umweltschutz- und Sozialstandards in ihren globalen Lieferketten nachzukommen. Die Sorgfaltspflichten der Unternehmen erstrecken sich dabei grundsätzlich über die…
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