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alexdandrajakob

Deutscher Brückenbaupreis | virtuelle Siegerehrung am 8. März 2021

Deutscher Brückenbaupreis | virtuelle Siegerehrung am 8. März 2021 1654 1654 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die Verleihung des Deutschen Brückenbaupreises 2020 nicht wie geplant als festliche Veranstaltung stattfinden. Daher würdigen VBI und Bundesingenieurkammer die Preisträger am 8. März 2021 mit einer virtuellen Siegerehrung. Diese kann ab 18 Uhr online  mitverfolgt werden und findet zeitgleich auf der Website des Brückenbaupreises und dem Portal des Dresdner Brückenbausymposiums statt.

Sechs kurze Filmbeiträge portraitieren ab dem 15. Februar auf www.brueckenbaupreis.de die Bauwerke, die es in die Finalrunde des begehrten Ingenieurbaupreises geschafft haben. Die Finalisten hatte die Jury aus insgesamt 42 Einreichungen ausgewählt.

Nominiert für den Deutschen Brückenbaupreis sind in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg und
  • die Sanierung der Elster-Brücke bei Neudeck, Land Brandenbu

und in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“:

  • der Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt und
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Der seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam von VBI und Bundesingenieurkammer vergebene Deutsche Brückenbaupreis ist einer der renommiertesten Ingenieurpreise Deutschlands. Das Bundesverkehrsministerium fördert den Brückenbaupreis und hat erneut die Schirmherrschaft übernommen.

Bundestagswahl 2021 | Wohnungspolitische Forderungen

Bundestagswahl 2021 | Wohnungspolitische Forderungen 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Im Vorfeld der Bundestagswahl am 26. September 2021 hat die Bundesingenieurkammer gemeinsam mit weiteren Kammern sowie Verbänden der Planer, Bau- und Wohnungswirtschaft und der IG Bau ein Positionspapier mit wohnungspolitischen Forderungen zur Bundestagswahl erarbeitet.

Darin werden branchenübergreifende gemeinsame Vorschläge zur Förderung des Wohnungsbaus formuliert.

Mit einer ersten Wohnraumoffensive hat die Bundesregierung das Thema Wohnungsbau auf dem Wohngipfel 2018 aufgegriffen und eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Dennoch ist die Situation in vielen Bereichen des deutschen Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt. Daher ist aus Sicht des Verbändenetzwerkes eine Wohnraumoffensive 2.0 dringend erforderlich.

Die Aktion „Impulse für den Wohnungsbau“ wurde im Jahr 2004 ins Leben gerufen. Das Verbändenetzwerk wird von einem breiten Bündnis der Immobilien- und Baubranche getragen. Dem Bündnis gehören neben den Kammern der planenden Berufe und 25 bundesweit tätigen Verbänden der Immobilien- und Bauwirtschaft auch der Deutsche Mieterbund DMB und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt IG BAU an.

Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2019

Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2019 1396 1395 Bundesingenieurkammer

Auch 2020 haben die Bundesingenieurkammer, der Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) sowie der Verband Beratender Ingenieure (VBI) die Jahresumfrage zur wirtschaftlichen Situation der Ingenieurinnen und Ingenieure sowie der Architektinnen und Architekten in Auftrag gegeben.

Diese wurde Mitte 2020 vom unabhängigen Institut für Freie Berufe (IFB) durchgeführt. Die Erhebung zu den wirtschaftlichen Kennziffern bezieht sich auf das Wirtschaftsjahr 2019.

Kompromiss bei Gesetzgebungsvorhaben Kostenrechtsänderungsgesetz und Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz

Kompromiss bei Gesetzgebungsvorhaben Kostenrechtsänderungsgesetz und Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz 1642 1641 Bundesingenieurkammer

Im Gesetzgebungsvorhaben Kostenrechtsänderungsgesetz (KostRÄG), im Rahmen dessen auch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) novelliert wird, haben die beratenden Ausschüsse des Bundestags eine Beibehaltung des sog. „Justizrabatts“ bei der Neufestlegung der Vergütungen der Gerichtssachverständigen empfohlen.

Die Bundesingenieurkammer sowie alle Vertreter der Bestellungskörperschaften hatten sich in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf nachdrücklich gegen die Beibehaltung des bisherigen „Justizrabatts“ ausgesprochen.

Nachdem die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung dieser Empfehlung zunächst ausdrücklich widersprochen hat, haben die Länder im Anschluss der Bundesregierung gedroht, die ebenfalls im KostRÄG enthaltene Erhöhung der Anwaltshonorare zum 01.01.2021 durch Anrufung des Vermittlungsausschusses zu blockieren. Daraufhin hat sich die Bundesregierung mit den Ländern auf einen Kompromiss zur Entlastung der Länderhaushalte geeinigt. Dieser sieht vor, bei den Sachverständigenvergütungen doch wieder einen „Justizrabatt“ in Höhe von 5% (bisher 10%) in das JVEG aufzunehmen.

Der Bundestag hat am 27.11.2020 den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz entsprechend in zweiter und dritter Beratung des KostRÄG mit dem JVEG und der Anlage 1 zu § 9 JVEG mit um 5% abgesenkten Vergütungssätzen zugestimmt.

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes ist aufgrund des erzielten Kompromisses nun bis zum 01.01.2021 zu rechnen.

Das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Jahr 2017 mit der Überprüfung der Vergütungssätze des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) be­gonnen. Hierzu wurde beim BMJV ein Beirat eingerichtet, in dem auch die Bundesingenieurkammer vertreten war.

Deutscher Brückenbaupreis | virtuelle Preisverleihung am 8. März 2021

Deutscher Brückenbaupreis | virtuelle Preisverleihung am 8. März 2021 872 873 Bundesingenieurkammer

Aufgrund der weiter anhaltenden Corona-Pandemie findet die Preisverleihung des Deutschen Brückenbaupreises dieses Mal ausschließlich online statt. Eine Präsenzveranstaltung mit mehr als 1.000 Gästen aus Baubranche, Politik und Wirtschaft im Audimax der TU Dresden wäre aus derzeitiger Sicht ebenso wenig zu verantworten wie das am folgenden Tag traditionell stattfindende Dresdner Brückenbausymposium.

Daher haben VBI und Bundesingenieurkammer gemeinsam mit dem Team des Brückenbausymposiums der TU Dresden entschieden, die feierliche Preisverleihung sowie das Brückenbausymposium online zu präsentieren.

Bis zur virtuellen Verkündung des Siegerteams am 8. März 2021 bleibt es weiterhin spannend. Denn wer die Preisträger sein werden, ist nach wie vor ein gut gehütetes Geheimnis der Jury und Auslober. Zur Erinnerung: Die Jury hatte aus den 42 eingereichten Bauwerken folgende sechs Bauwerke für den begehrten Ingenieurbaupreis nominiert.

In der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“:

  • die Retheklappbrücke, Hamburg
  • die Brücke bei Schwaig im Zuge der A 3 bei Nürnberg und
  • die Instandsetzung der Elster-Brücke im Zuge der L 673 bei Neudeck, Land Brandenburg

In der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“:

  • der Trumpf-Steg Ditzingen
  • die Stuttgarter Holzbrücke an der Birkelspitze in Weinstadt
  • die Sanierung der König-Ludwig-Brücke in Kempten.

Coronakrise | Ergebnisse der 3. Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros

Coronakrise | Ergebnisse der 3. Kurzumfrage zur aktuellen Situation von Ingenieurbüros 1280 1279 Bundesingenieurkammer

Planerinnen und Planer erwarten Corona bedingt einen Auftragsrückgang für 2021. Das zeigen die aktuellen Ergebnisse der gemeinsamen Umfrage von Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) unter 4.600 selbstständigen Kammermitgliedern zu den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie.

41% der Architektur- und Ingenieurbüros rechnen für 2021 mit Umsatzrückgängen. Jedes 5. Büro gibt bereits jetzt massive Probleme bis hin zu drohenden Liquiditätsproblemen an. 46% der Büroinhaber erhalten neue Aufträge, aber in geringerem Maße als üblich. 5% können zurzeit keine neuen Aufträge akquirieren.

Als erfreuliches Zeichen wertete der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, dass sich die Situation der Planungsbüros noch nicht weiter verschlechtert habe. Beunruhigend sei jedoch, dass inzwischen mehr als die Hälfte der Büros nicht mehr im gleichen Ausmaß neue Aufträge akquirieren könne wie noch vor der Krise – insbesondere Büros mit gewerblichen, aber auch öffentlichen Auftraggebern. Daher appelliere die Bundesingenieurkammer vor allem an die Öffentliche Hand, dafür zu sorgen, dass weiterhin Aufträge vergeben werden. Darüber hinaus haben die Ergebnisse der Umfrage gezeigt, dass die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern laufend auf Zielgenauigkeit überprüft und an die konkreten Bedarfe der jeweiligen Berufsstände angepasst werden müssen. Förderung müsse auch gezielt Solo-Selbstständige erreichen sowie für diejenigen bereitstehen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt von den Auswirkungen der Krise betroffen sind.

Hintergrund der Befragung
Im November 2020 haben Bundesingenieurkammer und Bundesarchitektenkammer zum dritten Mal in diesem Jahr ihre selbstständig tätigen Kammermitglieder zu den bisherigen und absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie und dem daraus folgende Förder- und Beratungsbedarf befragt. Nachdem die Büroinhaber im April 2020 zunächst mit großer Sorge in die nähere und mittelfristige Zukunft blickten, erholte sich die wirtschaftliche Situation über den Sommer leicht. Gaben im April noch 79% der Architektur- und Ingenieurbüros an, Auswirkungen der Corona-Pandemie zu spüren, waren es im Juni noch 61%. Im November geht dieser Anteil nochmals zurück auf 58%.

Negative wirtschaftliche Auswirkung aktuell leicht rückläufig – aber nicht für
Negative wirtschaftliche Folgen für das eigene Büro stellten im April 55% und im Juni 41% der Befragten fest. Dieser Anteil fällt im November mit 34% noch einmal geringer aus. Häufigste Nennung sind Umsatzrückgänge, akute oder drohende Liquiditätsprobleme und unterausgelastete Mitarbeiter. Auch wenn der Anteil seit April zurückgegangen ist, so sind aktuell immer noch 18% der Büroinhaber auf finanzielle Hilfen angewiesen. Wie bei vielen Freiberuflern hinterlässt die Corona-Krise aber auch bei Architektur- und Ingenieurbüros tiefe Spuren. Teilweise bereits in Notlage befinden sich besonders Innenarchitektinnen und Innenarchitekten, Solo-Selbstständige, im Ausland aktive Planerinnen und Planer sowie diejenigen, die für gewerbliche Auftraggeber tätig sind. 44% der Befragten können derzeit neue Aufträge nur in geringerem Maße als üblich abschließen. Zusätzliche 9% aller Büroinhaber und sogar 15% der Soloselbstständigen können zurzeit überhaupt keine neuen Aufträge akquirieren (Juni: 16%). Mit einem Rückgang der Auftragslage in den kommenden 12 Monaten rechnet mit 41% immerhin knapp die Hälfte der Büroinhaber, wobei das Segment der gewerblichen Auftraggeber im Gegensatz zu den privaten Auftraggebern das größte Sorgenkind ist. Bei 4% der Büros und 7% der Soloselbstständigen wird es um das wirtschaftliche Überleben gehen. Sie gehen davon aus, die eigene Selbstständigkeit aufgrund der Corona-Pandemie in den nächsten 12 Monaten aufgeben zu müssen.

Büros spüren strukturelle Folgen der Corona-Pandemie
Während der Anteil der Büros, die sich mit Auftragsrückstellungen bzw. -absagen und Zahlungsengpässen bei Auftraggebern konfrontiert sehen, weiter sinkt und auch Verzögerungen auf den Baustellen durch ausbleibende Materiallieferungen oder Umsetzung der Corona-Vorgaben seltener berichtet werden, nehmen seit dem Sommer andere Probleme zu: So ist im Vergleich zum Juni ein leichter Anstieg bei den  Büros festzustellen, die mit Personalausfällen auf der Baustelle oder im eigenen Büro zu kämpfen haben. Hier schlägt sich möglicherweise das veränderte Infektionsgeschehen nieder. Auch Verzögerungen im Baugenehmigungsprozess werden von einem Drittel der Befragten, und damit wieder häufiger als noch im Juni, genannt. Personelle Konsequenzen der Pandemie gibt es aber weiterhin nur in geringem Maße: Der Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die entlassen werden mussten, ist seit Juni von 1,0% auf 1,8% gestiegen. Der Anteil derjenigen, die Arbeitszeit reduzieren, liegt aktuell bei 8,2% (Juni: 13,2%). Die Kurzarbeitsregelungen und Soforthilfen konnten umfangreiche Entlassungen verhindern.

Corona-Hilfen werden differenziert bewertet
Als benötigte finanzielle Hilfen werden besonders häufig Zuschüsse, Entlastungen bei Steuerzahlungen, Sozialabgaben und Lohnkosten genannt, während vergleichsweise seltener Bedarf nach Bürgschaften und Förderkrediten angemeldet wird. Die Stimmen, die die Förderprogramme für bedarfsgerecht halten, halten sich mit den Kritikern ungefähr die Waage. Bemängelt wird vor allem, dass die bisherige Beschränkung der Zuschüsse auf Betriebskosten insbesondere kleine Büros benachteiligt, da kein Unternehmergehalt berücksichtigt ist.

Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 1.1.2021 | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros

Wiederanhebung der Umsatzsteuer zum 1.1.2021 | praktische Hinweise und Umsetzungshilfen für Planungsbüros 1280 1280 Bundesingenieurkammer

Durch das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise wurde vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt.

Die Bundesingenieurkammer hat im Hinblick auf die anstehende Wiederanhebung der Umsatzsteuer von 16 auf 19 Prozent in Abstimmung mit dem BDB, dem BVPI und dem VBI ein entsprechendes Merkblatt für Planungsbüros mit praktischen Hinweisen und Umsetzungshilfen erarbeitet.

Konstituierende Sitzung des neuen BIngK-Vorstands

Konstituierende Sitzung des neuen BIngK-Vorstands 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Der im Oktober von der 66. Bundesingenieurkammer-Versammlung gewählte neue Vorstand der BIngK ist heute zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Aufgrund der aktuellen Pandemie-Situation fand die Sitzung als Onlinemeeting statt.

Neben der Klärung organisatorischer Fragestellungen und der Festlegung der Zuständigkeiten wurden auch bereits erste Kernthemen adressiert, denen sich der neue Vorstand nun verstärkt annehmen möchte. Dazu gehören u.a. die Verbesserung der Wahrnehmung des Berufsbildes in der Öffentlichkeit sowie des künftigen Miteinanders von Bundesingenieurkammer und den Länderkammern. Auch Themen wie der Fachkräftemangel, eine Evaluierung des Bolognaprozesses und die Modernisierung des Vergaberechts stehen auf der Agenda des Vorstands. Die nächste Sitzung findet im Dezember statt.

Dem neuen Vorstand der Bundesingenieurkammer gehören an:

Präsident:

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp (Nordrhein-Westfalen)

Vizepräsidenten:

Dipl.-Ing. Ingolf Kluge (Hessen)

Dipl.-Geol. Sylvia Reyer-Rohde (Thüringen)

Beisitzer:

Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann (Rheinland-Pfalz)

Prof. Dr.-Ing. Helmut Schmeitzner (Berlin)

Dr.-Ing. Ulrich Scholz (Bayern)

Dipl.-Ing. Christoph F. J. Schröder (Hamburg)

2. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction

2. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 1644 1644 Bundesingenieurkammer

Am 24. November 2020 fand das 2. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction unter dem Motto „Klimaschutz, Ressourceneffizienz und wie weiter?“ statt.

Die Veranstaltung wurde live aus der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften übertragen.

Das Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 2021 betrachtete ganzheitlich die Zukunft des Planens und Bauens anhand von eindrucksvollen Projekten, innovativen Entwicklungen und neuen Konzepten zur Umsetzung. Grundlage war das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst“.

Schwerpunkt des zweiten Symposiums waren Klimaschutz und Ressourceneffizienz. Ausgehend von Strukturmorphologie und Freiform über Klimaschutz und Ressourceneffizienz in Zeiten der Digitalisierung als Aufgabe für Hochschulen und Praxis, HighTech oder LowTech für Klimaengineering und Tragwerk sowie den notwendigen weiteren Entwicklungen des Holzbaus wurden die Wege dahin und der Beitrag der Bauingenieurinnen und Bauingenieure dazu beleuchtet.

Bundesregierung muss bei „Renovation Wave“ der EU vorangehen | BIngK schließt sich Appell an

Bundesregierung muss bei „Renovation Wave“ der EU vorangehen | BIngK schließt sich Appell an 600 600 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer schließt sich der Forderung von mehr als 40 Verbänden an, die Bundesregierung möge sich für die „Renovation Wave“-Strategie der EU-Kommission einsetzen. In einem öffentlichen Schreiben wird die Bundesregierung aufgefordert, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für eine bessere energetischen Gebäudemodernisierung stark zu machen und von entsprechenden europäischen Investitionshilfen Gebrauch zu machen. Unterzeichnet hat den Brief eine breite Koalition von Planern, Immobilienverwaltern, Baugewerbe, Handwerk und Industrie sowie Verbraucherschützern und Umweltverbänden.

Der „Renovation Wave“ genannte Vorschlag der EU-Kommission wurde am 14. Oktober veröffentlicht und sieht eine Novelle der maßgeblichen EU-Richtlinien sowie milliardenschwere Investitionshilfen für die EU-Mitgliedstaaten zur Verdopplung der energetischen Gebäudemodernisierung vor. Die Initiative ist ein Flaggschiffprojekt des Europäischen „Green Deals“ von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, der verstärkten Klimaschutz und wirtschaftliche Erholung nach der COVID-19-Krise miteinander verbinden soll.

Die Bundesingenieurkammer unterstützt zur Erreichung der Klimaschutzziele einen technologieoffenen Ansatz sowie eine Stärkung der Energieforschung und die Förderung der Umsetzung neuer Technologien und Konzepte.

Foto: myimmo auf Pixabay

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