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alexdandrajakob

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2018

Umfrage zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieure und Architekten 2018 1655 1655 Bundesingenieurkammer

Auch in diesem Jahr erhebt das Institut für Freie Berufe (IFB) im Auftrag des AHO, der Bundesingenieurkammer (BIngK) und des Verbands Beratender Ingenieure (VBI) Daten zur wirtschaftlichen Lage der Ingenieur- und Architekturbüros in Deutschland.

Ziel der Erhebung ist es, aussagekräftiges Datenmaterial zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Büros zu erhalten. Da es im Bereich der selbstständig tätigen Ingenieur- und Architekturbüros keine offiziell geführten Statistiken gibt, ist es umso wichtiger, eine eigene belastbare Datenbasis zu schaffen.

Die Befragung bezieht sich auf das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2017 und besteht aus lediglich 14 Fragen. Die Beantwortung nimmt etwa 10 Minuten Ihrer Zeit in Anspruch. Mit Jahresabschluss bzw. BWA ist es einfach, alle Fragen zu beantworten.

Aus der Umfrage werden wichtige Kennzahlen für Büros mit ähnlichem Tätigkeitsschwerpunkt und gleicher Bürogröße abgeleitet. Darüber hinaus sind die Umfragedaten aber auch für den AHO-Stundensatzrechner wichtig, mit dessen Hilfe alle Ingenieurbüros Stundensätze kalkulieren können. Die Ergebnisse der Umfrage stellen wir Ihnen gerne auf Wunsch auch direkt und exklusiv zur Verfügung. Geben Sie hierfür einfach eine Mail-Adresse Ihrer Wahl an.

Bitte beteiligen Sie sich an der Umfrage, um eine möglichst breite Datenbasis zu erhalten.

Sie können online, per E-Mail oder per Post teilnehmen. In jedem Fall ist die Teilnahme freiwillig und anonym. Ihre Daten werden nach deutschen Datenschutzbestimmungen vertraulich behandelt und nicht weitergegeben. Die Befragung endet am 09. Juli 2018.

Online-Teilnahme: Hier gelangen Sie direkt zur Umfrage: Wirtschaftliche Lage Architekten und Ingenieure

Herunterladen des PDF-Fragebogens: www.bingk.de/Umfrage2017.

Teilnahme per E-Mail: Bitte füllen Sie das PDF-Formular aus und schicken es per E-Mail an forschung@ifb.uni-erlangen.de

Teilnahme per Post: Das ausgefüllte und ausgedruckte Formular können Sie auch per Post an folgende Adresse senden: Institut für Freie Berufe, – Ingenieure und Architekten-, Marienstraße 2, 90402 Nürnberg.

Deutscher Ingenieurbaupreis 2018 ausgelobt

Deutscher Ingenieurbaupreis 2018 ausgelobt 1999 1998 Bundesingenieurkammer

Bundesbauministerin Barbara Hendricks und der Präsident der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer haben am 20. Februar 2018 auf der internationalen Baufachmesse bautec in Berlin den Startschuss für die Auslobung des Deutschen Ingenieurbaupreises 2018 gegeben.

Mit dem Preis werden herausragende Ingenieurbauleistungen prämiert, die Baukultur, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit vereinen und herausragende Lösungen zur Gestaltung unserer gebauten Umwelt bieten. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete wichtigste Staatspreis für Ingenieurbaukunst wird im Zweijahresrhythmus verliehen. Hendricks und Kammeyer riefen zur zahlreichen Teilnahme auf, Einsendeschluss ist der 26. April 2018.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte anlässlich der Auslobung: „Die Bauingenieure unseres Landes leisten mit großem Verantwortungsbewusstsein eine hervorragende Arbeit für zentrale gesellschaftliche Aufgaben. Mit dem Staatspreis für Ingenieurbaukunst wollen wir auch 2018 die hervorragende Qualität von Ingenieurbauleistungen in Deutschland würdigen.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, unterstrich die Ausführungen der Bundesministerin: „Mit dem Deutschen Ingenieurbaupreis zeichnen wir auch in diesem Jahr wieder die besten Ingenieurleistungen unserer Berufskolleginnen und -kollegen aus. Der Preis würdigt besondere Projekte, die Vorbildcharakter haben und soll damit einen Beitrag zur Baukultur sowie zur Weiterentwicklung des Ingenieurwesens leisten. Ich hoffe, dass viele interessante Projekte eingereicht werden und freue mich auf die Mitarbeit in der Jury.“

Zugelassen zur Teilnahme am Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 sind Arbeiten auf dem Gebiet des Hochbaus sowie des konstruktiven Ingenieurbaus, Verkehrsanlagen und tiefbautechnische Anlagen, Ingenieurleistungen im Vermessungswesen-, GIS- Technologien, Technologien zur Gewinnung neuer Bauprodukte, Gewinnungs- und Recyclinganlagen, Gebäudetechnische Steuerungen sowie Systeme und Anwendungsfälle für die Ertüchtigung von Bauwerken oder die Erhöhung der Energieeffizienz technischer Anlagen. Für alle Ingenieurleistungen muss die Anwendung an einem konkreten realisierten Bauprojekt nachgewiesen werden. Zudem muss es zwischen dem 01. Januar 2015 und dem 28. Februar 2018 in Deutschland oder aus Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland im Ausland oder in deren Namen im Ausland fertiggestellt worden sein.

Einsendeschluss ist der 26. April 2018. Die Entscheidung der Jury ist für Mitte Juni 2018 vorgesehen. Ausgezeichnet werden die Ingenieurinnen und Ingenieure mit einem Geldpreis und einer Urkunde. Das Engagement der Bauherren wird mit einer Urkunde gewürdigt. Die Verleihung des Hauptpreises sowie der Auszeichnungen und Anerkennungen findet Ende November 2018 in Stuttgart statt.

Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird in diesem Jahr zum zweiten Mal als Staatspreis in gemeinsamer Trägerschaft vom Bundesbauministerium und der Bundesingenieurkammer ausgelobt. Der mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro ausgestattete Preis wurde 2016 aus der Taufe gehoben. Auslobung und Betreuung des Deutschen Ingenieurbaupreises werden vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) durchgeführt.

Weitere Details der Auslobung sowie die zur Teilnahme erforderlichen Unterlagen stehen ab sofort online unter www.DingBP.de zur Verfügung.

Digitalisierung in der Baubranche | gemeinsame Erklärung

Digitalisierung in der Baubranche | gemeinsame Erklärung 1652 1652 Bundesingenieurkammer

Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und die österreichische Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen haben eine gemeinsame Erklärung zu den erforderlichen Rahmenbedingungen für eine gelungene Digitalisierung in der Baubranche unterzeichnet.

Darin fordern die drei Kammern von Politik und öffentlichen Auftraggebern, sich für die Beibehaltung von Planung und Ausführung einzusetzen sowie für die im deutschsprachigen Raum bewährten Planungsstrukturen. Darüber hinaus müssten die Strukturen der kleinen und mittleren Strukturen im Planungsbereich aufrechterhalten werden. Dies kann aus Sicht der Unterzeichnenden nur durch einen „Open BIM“ Ansatz mit normierten, offenen Schnittstellen gelingen, die die gespeicherten Informationen vollständig übertragen. Hierzu bedarf es eines europäisch-einheitlichen Validierungsprozederes, mit dem die diesbezügliche Eignung von BIM-Software festgestellt werden könne. Darüber hinaus sei es wünschenswert, die Koordinierungsfunktion von Planenden als System-Führer im BIM-Prozess zu stärken.

Deutscher Brückenbaupreis 2018 verliehen

Deutscher Brückenbaupreis 2018 verliehen 1209 556 Bundesingenieurkammer

1.200 Gäste aus Fachwelt, Politik und Wirtschaft feierten am 12. März 2018 in Dresden die Preisträger und Nominierten des Deutschen Brückenbaupreises. Die Bleichinselbrücke über den Neckar in Heilbronn und die Instandsetzung der historischen Schaukelbrücke in Weimar waren die diesjährigen Gewinner des alle zwei Jahre von VBI und BIngK vergebenen Preises.

Für die dabei erbrachten großartigen Ingenieurleistungen erhielten Andreas Keil, Ingenieurbüro sbp schlaich bergermann partner, Stuttgart (Bleichinselbrücke), und Johann Philipp Jung, Klassikstiftung Weimar, sowie Oliver Hahn vom Weimarer Ingenieurbüro für Bauwerkserhaltung (Schaukelbrücke) die begehrte Preisskulptur.

Die Bleichinselbrücke als Preisträgerbauwerk in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ überzeugte die Jury mit ihrer Eleganz und der raffinierten Knotenkonstruktion zur Bündelung der Stützen. Sie erhält den deutschen Brückenbaupreis, weil es den Ingenieuren hervorragend gelungen ist, in diesem Bauwerk alle Anforderungen an ein schönes, wartungsarmes und preiswertes Bauwerk in überzeugender Form zu erfüllen. Das flache, breite Fahrbahndeck führt scheinbar schwebend über den Neckar, die unterschiedlich geneigten Stützen schaffen unter der Brücke einen Raum von höchster Aufenthaltsqualität, heißt es im Juryurteil.

Die Erhaltung der zu Goethes Zeiten gebauten Schaukelbrücke im Park an der Ilm in Weimar ist laut Jury ein Paradebeispiel des verantwortungsvollen Umgangs mit dem baukulturellen Erbe. Diese Sanierung wird mit dem Deutschen Brückenbaupreis 2018 in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ ausgezeichnet, weil die Ingenieure dabei mutig neue Wege jenseits standardisierter Pfade gewagt haben. Indem sie das historische Tragwerk in seine Elemente zerlegt, analysiert und experimentell begutachtet haben, gelang es ihnen, das historische Original voll funktionsfähig und schaukelnd erlebbar zu erhalten. „Das Ergebnis ist keine neue Brücke im alten Gewand, sondern das weitgehend erhaltene und für die Zukunft gesicherte Original“, lobt die Jury.

Neben den Preisträgern Bleichinselbrücke Heilbronn und Schaukelbrücke Weimar hatte die Jury in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ die Lahntalbrücke bei Limburg und das Pilotbauwerk Greißelbach sowie in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ den Isarsteg Nord in Freising und die Hennebergbrücke in Braunschweig nominiert.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Deutschen Brückenbaupreis erneut gefördert und als Schirmherr unterstützt. Gastgeber der Preisverleihung waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben.

Weitere Informationen und Fotos von der Preisverleihung, Bilder der ausgezeichneten Bauwerke sowie filmische Kurzporträts aller nominierten Brücken und die Dokumentation zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite des Brückenbaupreises.

Die Bleichinselbrücke als Preisträgerbauwerk in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ überzeugte die Jury mit ihrer Eleganz und der raffinierten Knotenkonstruktion zur Bündelung der Stützen. Sie erhält den deutschen Brückenbaupreis, weil es den Ingenieuren hervorragend gelungen ist, in diesem Bauwerk alle Anforderungen an ein schönes, wartungsarmes und preiswertes Bauwerk in überzeugender Form zu erfüllen. Das flache, breite Fahrbahndeck führt scheinbar schwebend über den Neckar, die unterschiedlich geneigten Stützen schaffen unter der Brücke einen Raum von höchster Aufenthaltsqualität, heißt es im Juryurteil.

Die Erhaltung der zu Goethes Zeiten gebauten Schaukelbrücke im Park an der Ilm in Weimar ist laut Jury ein Paradebeispiel des verantwortungsvollen Umgangs mit dem baukulturellen Erbe. Diese Sanierung wird mit dem Deutschen Brückenbaupreis 2018 in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ ausgezeichnet, weil die Ingenieure dabei mutig neue Wege jenseits standardisierter Pfade gewagt haben. Indem sie das historische Tragwerk in seine Elemente zerlegt, analysiert und experimentell begutachtet haben, gelang es ihnen, das historische Original voll funktionsfähig und schaukelnd erlebbar zu erhalten. „Das Ergebnis ist keine neue Brücke im alten Gewand, sondern das weitgehend erhaltene und für die Zukunft gesicherte Original“, lobt die Jury.

Neben den Preisträgern Bleichinselbrücke Heilbronn und Schaukelbrücke Weimar hatte die Jury in der Kategorie „Straßen- und Eisenbahnbrücken“ die Lahntalbrücke bei Limburg und das Pilotbauwerk Greißelbach sowie in der Kategorie „Fuß- und Radwegbrücken“ den Isarsteg Nord in Freising und die Hennebergbrücke in Braunschweig nominiert.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Deutschen Brückenbaupreis erneut gefördert und als Schirmherr unterstützt. Gastgeber der Preisverleihung waren die Bundesingenieurkammer und der Verband Beratender Ingenieure VBI, die seit 2006 alle zwei Jahre gemeinsam den Deutschen Brückenbaupreis für herausragende Bauingenieurleistungen vergeben.

Weitere Informationen und Fotos von der Preisverleihung, Bilder der ausgezeichneten Bauwerke sowie filmische Kurzporträts aller nominierten Brücken und die Dokumentation zum Wettbewerb finden Sie auf der Webseite des Brückenbaupreises.

Architekten und Ingenieure präsentieren Leitbild „Gemeinsam Planen!“

Architekten und Ingenieure präsentieren Leitbild „Gemeinsam Planen!“ 2560 2560 Bundesingenieurkammer

Im Rahmen der Fachmesse bautec präsentierten Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer (BIngK) am 21.02.2018 das Leitbild „Gemeinsam planen! Architekten und Ingenieure Technische Ausrüstung auf dem Weg in eine neue Planungskultur“.

Wie wichtig die Förderung des Dialogs der am Bau beteiligten Planerinnen und Planer ist, machten auch Gunther Adler, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und Monika Thomas, Ministerialdirektorin im BMUB, während der Veranstaltung deutlich.

Staatssekretär Gunther Adler betonte: „Ohne eine effektive Kommunikation zwischen allen Beteiligten können Projekte nicht erfolgreich umgesetzt werden. Auf die Arbeit von Architekten und Ingenieuren trifft dieser Grundsatz besonders zu. Die Digitalisierung und ähnliche Entwicklungen verstärken die Notwendigkeit der Zusammenarbeit noch. Das gemeinsame Leitbild für eine neue Planungskultur ist deshalb sehr zu begrüßen.“

Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, wies auf das gemeinsame Ziel von Architekten und Ingenieuren bei unterschiedlichen Aufgabenstellungen hin: „Wir Architekten schulden den Bauherren mängelfreie Bauten. Zu unseren Aufgaben gehören die Integration und Koordination sämtlicher Fachplanungsleistungen. Architekten und Ingenieure eint bei der Realisierung ihrer Planungen der gemeinsame hohe Anspruch. Daher ist es auch gemeinsames Ziel, unsere Zusammenarbeit weiter zu perfektionieren. Eine harmonische Partnerschaft ist Zeugnis einer ausgereiften Planungs- und Baukultur.“

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, sagte abschließend: „Es war an der Zeit, dass sich die am Bau beteiligten Planerinnen und Planer zusammengesetzt und eine Bestandsaufnahme gemacht haben, um daraus gemeinsame Handlungsvorschläge für eine zukunftsweisende, gute und gelingende Zusammenarbeit zu erarbeiten. Dieser Prozess war nicht immer einfach, aber unserer Meinung nach kann sich das Ergebnis sehen lassen. Es ist definitiv ein erster wichtiger Schritt vom jeweiligen Selbstverständnis zum gegenseitigen Verständnis.“

Entstanden ist das Leitbild „Gemeinsam Planen!“ in einem eigens von beiden Kammern ins Leben gerufenen Dialogforum, an dem sowohl Architektinnen und Architekten als auch TA-Ingenieurinnen und TA-Ingenieure beteiligt waren. Ziel des Austausches war das künftige bessere Miteinander sowie das gegen­seitige Verständnis füreinander. Das Leitbild soll die Botschaft an die Berufsstände übermitteln, die aufgezeigten Hinweise zur Verbesserung der Kooperation und Kommunikation untereinander aktiv umzusetzen. Eine weitere wichtige Zielgruppe sind private wie öffentliche Auftraggeber.

Ergänzend zu dem gedruckten Leitbild haben BAK und BIngK die Seite www.gemeinsam-planen.de eingerichtet. Hier finden sich weitergehende Informationen und Anregungen.

Parlamentarischer Abend der BIngK 2018

Parlamentarischer Abend der BIngK 2018 1077 1077 Bundesingenieurkammer

Am 20.02.2018 trafen sich rund 150 geladene Gäste aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Ingenieurkammern zum Parlamentarischen Abend der Bundesingenieurkammer in Berlin. Auch die Bundesbauministerin Barbara Hendricks war der Einladung gefolgt.

Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, bedankte sich in seinem Grußwort ausdrücklich bei ihr für die gute Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. Man habe gemeinsam vieles angestoßen und auf den Weg gebracht. Er hoffe daher auf eine Fortführung der begonnenen Projekte auch in der kommenden Legislaturperiode. Gleichzeitig bedauerte er, dass es auch zukünftig kein einheitliches (gemeinsames) Bundesministerium für Bauen, Stadtentwicklung und Infrastruktur unter einem Dach geben werde. Denn das, so Kammeyer, wäre die richtige Antwort auf die aktuellen Herausforderungen in der Bau- und Planungsbranche gewesen.

Auch Bundesbauministerin Barbara Hendricks betonte, dass man gemeinsam viele wichtige Themen vorangebracht habe. Aus ihrer Sicht seien Ingenieure zukünftig mehr denn je gefordert: im Wohnungsbau, bei der Digitalisierung, bei der Zusammenarbeit zur Förderung der Baukultur, aber auch bei der Energiewende. Für all dies werden gut ausgebildete Nachwuchskräfte gebraucht. Daher müsse die hohe Qualität im Bereich der Ingenieurausbildung gesichert werden. Denn, so Hendricks, „German Engineering“ ist für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands unverzichtbar.

Darüber hinaus unterstrich Barbara Hendricks die Wichtigkeit des verbindlichen Preisrechts der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Aus ihrer Sicht sei die HOAI eine Kernvoraussetzung für leistungsgerechte Vergütung mit der die für Deutschland charakteristische hohe Planungs- und Bauqualität auch zukünftig gesichert werden könne. Sie bedankte sich in diesem Zusammenhang bei der Bundesingenieurkammer für die wertvolle Unterstützung der Bundesregierung, die sie bei der Argumentation gegenüber dem EuGH geleistet habe. Abschließend versicherte die Ministerin, dass sich das Bundesbauministerium auch in Zukunft konsequent für den Erhalt des verbindlichen Preisrechts und für die Interessen der Ingenieurinnen und Ingenieure einsetzen werde.

Die BIngK auf der bautec 2018

Die BIngK auf der bautec 2018 150 150 Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer war Kooperationspartnerin der bautec 2018 und auf der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik in den unterschiedlichsten Veranstaltungsformaten vielseitig vertreten.

Zum Auftakt begleitete der Präsident der Bundesingenieurkammer Hans-Ullrich Kammeyer die Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks bei ihrem Eröffnungsrundgang über die Fachmesse. Im Anschluss lobten beide gemeinsam den Deutschen Ingenieurbaupreis 2018 aus. Der Deutsche Ingenieurbaupreis wird als wichtigster Staatspreis für Ingenieurbaukunst in diesem Jahr zum zweiten Mal in gemeinsamer Trägerschaft von BMUB und BIngK verliehen.

Im Anschluss veranstaltete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) den Kongress „Digitalisierung im Bauwesen“. In diesem Rahmen hielt Dipl.-Ing. (FH) Wilhelmina Katzschmann, Vizepräsidentin der IK Rheinland-Pfalz, einen Vortrag zum Thema „Open-BIM: Ein Weg zu reibungslosen Abläufen in Planung und Ausführung“. An der abschließenden Podiumsdiskussion zum Thema „Digitalisierung: Evolution oder Revolution des Bauwesens?“ war Hans-Ullrich Kammeyer für die Bundesingenieurkammer beteiligt.

Veränderte Rahmenbedingungen stellen neue Herausforderungen an die Zusammenarbeit zwischen Architekten und Ingenieuren. Die Komplexität heutiger Gebäude erhöht sich ständig. Die sich daraus ergebenden Anforderungen können nur mit einem interdisziplinären und kooperativen Planungsprozess erreicht werden. Daher haben Bundesarchitektenkammer (BAK) und Bundesingenieurkammer BIngK) ein Leitbild „Gemeinsam Planen! – Architekten und Ingenieure Technische Ausrüstung auf dem Weg zu einer neuen Planungskulturerarbeitet. Das Leitbild für eine neue Planungskultur wurde auf der bautec im Rahmen der Gesprächsreihe „Talk am Tresen“ von BMUB und BBSR im Beisein von Gunther Adler, Staatssekretär im BMUB und Monika Thomas, Ministerialdirektorin im BMUB vorgestellt.

Zum Abschluss der bautec 2018 hielt Dipl.-Ing. Clemens Westermann, Vorstandsmitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, für die BIngK einen Impulsvortrag zum Thema „Gewerke übergreifende Planung“ und beteiligte sich an der anschließenden Talkrunde „Das Unmögliche lösen: Gewerke übergreifend Denken und Handeln“.

Der Koalitionsvertrag | Ein Überblick

Der Koalitionsvertrag | Ein Überblick 716 716 Bundesingenieurkammer

Am 07.02.2018 haben sich CDU/CSU und SPD auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag geeinigt. Der inzwischen verabschiedete Vertrag enthält auch zentrale Forderungen der Bundesingenieurkammer.

Einige für den Berufsstand wichtige Punkte sind:

Erhalt der HOAI

Auf europäischer Ebene will sich die große Koalition für den Erhalt der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) einsetzen. Diese sei unverzichtbar, um Bauqualität und -kultur zu sichern und Voraussetzung für einen fairen Leistungswettbewerb (Rn. 5447).

Infrastruktur

Die Infrastruktur soll weiter ausgebaut und modernisiert werden. Der Investitionshochlauf soll auf einem Rekordniveau für die Verkehrsinvestitionen mindestens auf dem heutigen Niveau fortgeführt werden (Rn. 3383). Daneben scheinen im Verkehrsbereich zwei Aussagen wesentlich: (Nur) die noch nicht fertiggestellten Öffentlich-Privaten Partnerschaften sollen realisiert werden, und auch nur dann, wenn deren Wirtschaftlichkeit auf Basis der mit dem Bundesrechnungshof abgestimmten Regularien transparent nachgewiesen worden ist (Rn. 3395). Darüber hinaus bleibt eine Privatisierung der Straßeninfrastruktur und der Infrastrukturgesellschaft Verkehr ausgeschlossen (Rn. 3409).

Förderung der Baukultur

Weiterhin bekennen sich die Koalitionsverhandler zur Baukultur und möchten diese in Zukunft verstärkt fördern (Rn. 5339).

Digitalisierung im Bauwesen

Für die Digitalisierung im Bauwesen bedeutet der Koalitionsvertrag einen wichtigen Schritt nach vorne, vergleicht man ihn mit dem Sondierungspapier. Die Parteien wollen demnach die Digitalisierung des Planens und Bauens in der gesamten Wertschöpfungskette Bau vorantreiben und dabei die Interessen des Mittelstands und kleinerer Planungsbüros berücksichtigen (Rn. 5441).

Vergaberecht

Widersprüchliche Signale gibt es zum Vergaberecht – während zum Thema „Bürokratieabbau“ eine Zusammenführung von Verfahrensregeln für die  Vergabe von Liefer- und  Dienstleistungen einerseits und von Bauleistungen andererseits in einer einheitlichen Vergabeverordnung angestrebt werden soll (Rn. 2924), wird die Sicherung und Weiterentwicklung der VOB für die Wirtschaftlichkeit des Bauens für unverzichtbar gehalten (Rn. 5404).

Bündnis bezahlbares Wohnen und Bauen

Die Arbeit der im Rahmen des „Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen“ eingesetzten Baukostensenkungskommission soll fortgesetzt werden. Dabei soll insbesondere die, von der Baukostensenkungskommission gegebene Empfehlung, für jede neue Normung im Bereich des Bauens eine Folgeabschätzung für die Kosten des Bauens und Wohnens vorzunehmen zur Entscheidungsgrundlage über die Einführung einer Normung gemacht und öffentlich zugänglich dokumentiert werden (Rn. 5411).

Wohnraumoffensive (Rn. 568, 5094)

Breiten Raum im Koalitionsvertrag 2018 nimmt das Thema „Schaffung von Wohnraum“ ein. Eine Reihe von Maßnahmen soll zur Schaffung von mehr Wohnraum beitragen, im frei finanzierten wie im öffentlich geförderten Bereich. Eckpunkte für ein Gesetzespaket „Wohnraumoffensive“ sollen bei einem „Wohngipfel 2018“ mit Ländern, Kommunen, Bau- und Immobilienwirtschaft, Mieter- und Vermieterverbänden sowie Gewerkschaften vereinbart werden. Die Eckpunkt der Wohnraumoffensive im Einzelnen (Auszug):

  • 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime im frei finanzierten und öffentlich geförderten Bereich.
  • 2 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau.
  • Steuerliche Förderung von mehr Wohneigentum (AfA, energetische Gebäudesanierung, Förderung Eigentum für Familien mit Baukindergeld in Höhe von 1200 Euro je Kind pro Jahr).
  • Prüfauftrag für Freibeträge für Familien beim Ersterwerb von Wohneigentum.

Bauordnungsrecht

Eine stärkere Harmonisierung des Bauordnungsrechts im Einklang mit den Ländern wird angestrebt (Rn. 5421). Mit einem neuen Planungs- und  Baubeschleunigungsgesetz sollen Verbesserung in den Bereichen Verkehr, Infrastruktur, Energie und Wohnen erreicht werden (Rn. 3421).

Energieeinsparung

Die Klimaschutzziele sind unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und der Kosteneffizienz zu erreichen (Rn. 5395). Der Ausbau erneuerbarer Energien soll deutlich gestärkt werden. Ziel ist es, den Energieverbrauch bis zum Jahr 2050 um 50 Prozent zu senken. Dazu soll der Nationale Aktionsplan  Energieeffizienz (NAPE) weiterentwickelt und schnellstmöglich umgesetzt werden(3351). Die Energieberatung soll ausgebaut und adressatengerechter gestaltet werden (Rn. 5398).

Klares JA zum Kammersystem und zu den Freien Berufen

Die Koalitionsparteien bekennen sich zu den Kammern und den rechtlichen Grundlagen des bestehenden Kammerwesens (Rn. 2939).
Erwähnung findet im Koalitionsvertrag auch, dass die Freien Berufe einen wichtigen Beitrag zum Allgemeinwohl leisten. Daher sollen sie künftig noch stärker öffentlich anerkannt und gefördert werden. (Rn 2796).

EU-Politik

Positiv zu bewerten ist, dass sich die neue Bundesregierung auf europäischer Ebene für den Fortbestand bewährter Qualifikationsstandards einsetzen will und die von der EU-Kommission ins Spiel gebrachte Einführung des Herkunftslandprinzips ablehnt (Rn. 2815).

Altersvorsorge für Selbstständige

Es soll eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen eingeführt werden, die nicht bereits anderweitig obligatorisch (z.B. in berufsständischen  Versorgungswerken) abgesichert sind (Rn. 4306).

Aus Sicht der Bundesingenieurkammer ist es erfreulich, dass einige ihrer zentralen Forderungen in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden. Die Bundesingenieurkammer wird auch in dieser Legislaturperiode wichtige Fragen und Themen des Berufsstandes identifizieren und mit geeigneten Ansprechpartnern erörtern und weiter voranbringen.

Baukulturwerkstatt „Bestandsaufnahme“ in Dessau

Baukulturwerkstatt „Bestandsaufnahme“ in Dessau 1619 1619 Bundesingenieurkammer

Bei der Baukulturwerkstatt am 08. und 09. März 2018 in Dessau-Roßlau wird es darum gehen, den immateriellen und ökonomischen Wert von Bestandsbauten zu erkennen, zu erfassen und zu qualifizieren.  Etwa drei Viertel aller Bauinvestitionen in Deutschland gehen in den Bestand. Bestandsbauten prägen unser Lebensumfeld und dessen gewachsenen Charakter, sie wirken identitätsstiftend und bilden wertvolle Ressourcen. Welche Rolle spielen die Bewertung von Gestalt und Funktion, von Materialien und Baustoffen, neue Technologien und die Auseinandersetzung mit komplexen Regelwerken für Abriss oder Erhalt? Und inwiefern helfen integrierte Planungsprozesse und planerische Instrumente der Bodenpolitik dabei, Bestandsbauten und -infrastrukturen in Stadt und Land für die Zukunft zu ertüchtigen?

Dazu will die Bundesstiftung Baukultur in Kooperation mit der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, der Stiftung Bauhaus Dessau und dem Umweltbundesamt mit Ihnen diskutieren und lädt hierzu zur Baukulturwerkstatt „Bestandsaufnahme“ nach Dessau ein.

Der erste Werkstatttag bietet Führungen im Bauhaus, Vorträge zu Möglichkeiten und Erfordernissen der Bestandsaufnahme und einen Abendempfang. Am zweiten Werkstatttag werden „Arbeitsräume“ mit Impulsen und Diskussionsrunden zu Themenschwerpunkten aufgemacht. Passend zum Thema und aus Anlass des bevorstehenden Bauhaus-Jubiläums 2019 findet diese Baukulturwerkstatt in Dessau-Roßlau statt.

Die Baukulturwerkstätten sind das zentrale Veranstaltungsformat der Bundesstiftung Baukultur. Ihre Ergebnisse fließen in den Baukulturbericht 2018/19 ein, zum Thema „Erbe.Bestand.Zukunft“.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Wohnungsbau zentrales Thema in der neuen Legislaturperiode

Wohnungsbau zentrales Thema in der neuen Legislaturperiode 2190 2190 Bundesingenieurkammer

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Ballungsgebieten wird zunehmend zum sozialen Problem: Immer mehr Menschen können sich hier keine Wohnung mehr leisten. Zwar hat die Politik in der vergangenen Legislaturperiode eine Wohnungsbau-Offensive mit konstruktiven Vorschlägen zur Ankurbelung der Bautätigkeit gestartet.

Um dem zunehmenden Nachfragedruck breiter Bevölkerungsschichten gerecht werden zu können, sind jedoch zusätzliche Anreize zum Neubau von mehr Wohnungen in allen Gebäudetypen und insbesondere von mehr bezahlbaren Mietwohnungen notwendig. Damit ist und bleibt der Wohnungsbau in der neuen Legislaturperiode eines der zentralen Handlungsfelder für die Politik.

Daher fordert die Bundesingenieurkammer in einer gemeinsamen Stellungnahme des Verbändebündnisses „Aktion Impulse“ die zukünftige Bundesregierung auf, die richtigen Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung zu schaffen, insbesondere für die Bezieher geringer und mittlerer Einkommen und damit einer zunehmenden sozialen Schieflage entgegenzutreten.

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