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Eva Hämmerle

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 150 150 Bundesingenieurkammer

Berlin, 23. November 2023. Wenn heute die Bauministerkonferenz tagt, sind die Erwartungen in Deutschland hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, wie dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig begegnet werden kann. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

„Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten“, so Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer.

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

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Eva Hämmerle
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„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“

„Wir können uns kein weiteres Aufschieben leisten“ 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Die Erwartungen an die Bauministerkonferenz, die am 23. November 2023 tagt, sind hoch. Denn es braucht jetzt Entscheidungen, um dem alarmierenden Wohnungsbaudefizit kurzfristig zu begegnen. Die Maßnahmenbündel sind geschnürt, der benötigte Investitionsrahmen beziffert. Deutschland kann sich kein weiteres Aufschieben mehr leisten. Es ist jetzt notwendig, Verantwortung durch den Schulterschluss von Bund und Ländern zu übernehmen.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer: „Wir brauchen jetzt Entscheidungen, die zu weniger Bürokratie und mehr Digitalisierung beim Bauen führen. Eine Harmonisierung der Bauordnungen reduziert Zeit und Kosten. Hier sind die Bauministerinnen und Bauminister der Länder zwingend gefordert. Wir können uns kein weiteres Aufschieben mehr leisten.“

Die Genehmigungsfiktion von drei Monaten und die flächendeckende Einführung des digitalen Bauantrags können unmittelbar das Planen und Bauen beschleunigen. Hierauf sollten die Länder daher einen Schwerpunkt legen. Die Bauordnungen anzupassen, um das Bauen im Bestand zu fördern, kann nachhaltig Wohnraum schaffen. Es ist begrüßenswert, sich auch diesem Thema anzunehmen.

 Foto: © Umit Yildirim/unsplash

Bauministerkonferenz: Es müssen zwingend Weichenstellungen erfolgen

Bauministerkonferenz: Es müssen zwingend Weichenstellungen erfolgen 1280 720 Bundesingenieurkammer

Es ist unabdingbar, dass die Ingenieurkammern im Dialog mit der Politik stehen. Steigende Mieten, unzureichende Infrastruktur und die Auswirkungen des Klimawandels können zu sozialen Verwerfungen führen. Und wenn hohe Mieten in Ballungsgebieten den Personalmangel weiter verstärken, droht der aktuell fehlende Wohnraum Unternehmenswachstum zu gefährden. Deshalb sehe ich es als unsere Aufgabe an, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten und – wenn notwendig – auf Fehlentwicklungen hinzuweisen.

Dies haben wir bereits Anfang 2023 mit einem Schreiben an den Bundeskanzler getan. Die Wertschöpfungskette Bau hat auf die negativen Entwicklungen im Wohnungsbau hingewiesen und ein ressortübergreifendes Vorgehen gefordert. In den Sitzungen des Bündnisses bezahlbarer Wohnraum haben wir als Bundesingenieurkammer wiederholt auf zügiges Handeln gedrängt. Das Maßnahmenbündel, das zum Wohnungsbaugipfel vorgestellt wurde, kam spät – sehr spät.

Es darf nicht weiter Zeit verspielt werden. Nicht nur der Bund, auch die Länder sind nun am Zug. Am 23. November 2023 tagt die nächste Konferenz der Landesbauminister in Baden-Baden. Hier müssen zwingend weitere Weichenstellungen erfolgen.

Eine Vielzahl der Vorschläge der Bundesregierung zur Klima-, Energie- und Bauwende benötigen die aktive Mitwirkung der Länder und Kommunen: die kommunale Wärmeplanung, mögliche Erleichterungen der Grunderwerbssteuer oder die angestrebte Genehmigungsfiktion von drei Monaten. Die Auswirkungen des EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Vergabeverordnung, die Einführung des digitalen Bauantrags oder die klimatischen Anpassungen der gebauten Umwelt müssen letztendlich von den Baubehörden vor Ort getragen werden. Im Sinne der Subsidiarität ist es Grundlage unseres Staatsverständnisses, dass Länder und Kommunen hier die zentrale Rolle einnehmen.

Dennoch zeichnet sich ab, dass eine Überlastung aufgrund der Aufgabenfülle und der fehlenden Finanzierbarkeit droht. Deshalb möchte ich meinen Eingangssatz hier nochmals aufgreifen: Es ist wichtig, dass wir im Dialog stehen – auf Bundesebene, auf Länderebene und auf kommunaler Ebene.

Die planenden Berufe und ihre Kammern sollten vor Ort das Gespräch suchen, auf Missstände hinweisen und konstruktiv zusammenarbeiten. Vergabeberater können beispielsweise Auftraggeber beraten und damit Engpässe auffangen und zur schnelleren Umsetzung beitragen. Deshalb meine Aufforderung an den Berufstand: Nutzen wir die Chancen, bringen wir unsere Expertise ein und suchen den Austausch, um die vielen anstehenden Aufgaben auf allen Ebenen gemeinsam anzugehen.

 

Ihr Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

 Foto: © Fabian Wiktor/unsplash

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen 150 150 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erscheint im November 2023. Es zeigt eine Auswahl der wichtigsten aktuellen Bauwerke Made in Germany und diskutiert die Zukunft des Planens und Bauens. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer werden darin die Leistungen des deutschen Bauingenieurwesens dokumentiert. Die beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure beschreiben die bautechnischen Herausforderungen und erläutern konkrete Lösungen bei Planung und Ausführung. Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ ist eine Hommage an das Bauingenieurwesens, ein Forum für aktuelle Debatten rund um das Planen und Bauen diesmal insbesondere zu Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck sowie eine Würdigung von Victor Schmitt.

Für mehr Menschen mit weniger Material emissionsfrei bauen, so lautet die Einführung von Werner Sobek. Wie üblich werden nachfolgend auch im Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ wieder interessante Bauwerke, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland geplant und gebaut wurden, mit kurzen Beiträgen durch diese selber vorgestellt. So berichten zum Beispiel die Konstruktionsgruppe Bauen über die Sanierung der Marienbrücke bei Neuschwanstein, MKP über den Luftschiffhangar Mühlheim in Holzbauweise, C³ über den Carbon Concrete Cube Dresden, Werner Sobek über das Schiffshebewerk Niederfinow und das Plusenergiequartier P18 oder LAP über die Filstalbrücke und die Chenab-Brücke sowie Schüßler:plan über eine Fußgängerbrücke am Wasserstraßenkreuz Emscher/Rhein-Herne-Kanal.

Bei den Essays geht es mit einer Polemik des Juristen Michael Halstenberg los: Wollen wir die Welt retten oder unsere Standards? Anschließend beleuchten Bernhard Hauke und Helen Luisa Hein die Bedeutung der Ökobilanzierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Eine Gruppe junger Tragwerksplanender vom Attitude Building Collective zeigt auf, wie CO2-effiziente Konstruktionen gemeinsam entworfen und umgesetzt werden können. Was Leichtbau heute bedeuten kann, diskutieren nachfolgend Lucio Blandini, Annette Bögle, Jan Knippers und Klaas der Rycke. Daran schließen vertiefende Beiträge zu effizienten Betonkonstruktionen (Manfred Curbach und Walter Kaufmann et al.) sowie zu modernem tragendem Lehmbau an. Last but not least gibt es eine Würdigung des Konstruktiven Ingenieurs und Unternehmers Victor Schmitt.

Einreichungen für das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“
Für das nachfolgende Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“ können Vorschläge für Projekte und Essays bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden, sowie Essays zu den Zukunftsthemen für das Planen und Bauen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite www.ingd4c.org/jahrbuecher zu finden. Die Auswahl trifft wie immer der Beirat.

Die Veranstaltung zum Buch: 5. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 29.November 2023 in München
Das 5. Symposium Ingenieurbaukunst Design for Construction findet am 29. November 2023 im Oskar von Miller Forum in München statt. #5_IngD4C greift die Essays und Projekte der Ingenieurbaukunst 2024 auf, die zeitgleich erscheint. Thema ist diesmal Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck, unter anderem mit den Projekten Sanierung Wäscherei Spindlersfeld von EiSat als CO2-effiziente Konstruktion, dem Olympischen Wassersportzentrum Paris von sbp als Leichtbaukonzept, der U-Halle Bundesgartenschau Mannheim von EFG Ingenieure zum zirkulären Bauen oder die Stampfbetonfassade des Bertoldturm in Neuburg/Rhein von wh-p als Beispiel zu wieder genutzten, alten Bauweisen. Zu den Impulsen und kurzen Projektberichten kommen weitere bekannte Diskutanten wie der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Prof. Norbert Gebbeken, die den Diskurs der Baubranche zu den Zukunftsfragen bereichern und das Publikum einbeziehen. Das Symposium wird auch online übertragen, was für Studierende wieder kostenfrei ist. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ingd4c.org.

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Jahrbuch der Ingenieurbaukunst 2024

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen

Verantwortung für unsere gebaute Umwelt übernehmen 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Das neue Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ erscheint im November 2023. Es zeigt eine Auswahl der wichtigsten aktuellen Bauwerke Made in Germany und diskutiert die Zukunft des Planens und Bauens. Herausgegeben von der Bundesingenieurkammer werden darin die Leistungen des deutschen Bauingenieurwesens dokumentiert. Die beteiligten Ingenieurinnen und Ingenieure beschreiben die bautechnischen Herausforderungen und erläutern konkrete Lösungen bei Planung und Ausführung. Das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ ist eine Hommage an das Bauingenieurwesens, ein Forum für aktuelle Debatten rund um das Planen und Bauen diesmal insbesondere zu Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck sowie eine Würdigung von Victor Schmitt.

Für mehr Menschen mit weniger Material emissionsfrei bauen, so lautet die Einführung von Werner Sobek. Wie üblich werden nachfolgend auch im Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2024“ wieder interessante Bauwerke, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland geplant und gebaut wurden, mit kurzen Beiträgen durch diese selber vorgestellt. So berichten zum Beispiel die Konstruktionsgruppe Bauen über die Sanierung der Marienbrücke bei Neuschwanstein, MKP über den Luftschiffhangar Mühlheim in Holzbauweise, C³ über den Carbon Concrete Cube Dresden, Werner Sobek über das Schiffshebewerk Niederfinow und das Plusenergiequartier P18 oder LAP über die Filstalbrücke und die Chenab-Brücke sowie Schüßler:plan über eine Fußgängerbrücke am Wasserstraßenkreuz Emscher/Rhein-Herne-Kanal.

Bei den Essays geht es mit einer Polemik des Juristen Michael Halstenberg los: Wollen wir die Welt retten oder unsere Standards? Anschließend beleuchten Bernhard Hauke und Helen Luisa Hein die Bedeutung der Ökobilanzierung für Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Eine Gruppe junger Tragwerksplanender vom Attitude Building Collective zeigt auf, wie CO2-effiziente Konstruktionen gemeinsam entworfen und umgesetzt werden können. Was Leichtbau heute bedeuten kann, diskutieren nachfolgend Lucio Blandini, Annette Bögle, Jan Knippers und Klaas der Rycke. Daran schließen vertiefende Beiträge zu effizienten Betonkonstruktionen (Manfred Curbach und Walter Kaufmann et al.) sowie zu modernem tragendem Lehmbau an. Last but not least gibt es eine Würdigung des Konstruktiven Ingenieurs und Unternehmers Victor Schmitt.

Einreichungen für das Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“
Für das nachfolgende Jahrbuch „Ingenieurbaukunst 2025“ können Vorschläge für Projekte und Essays bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. Infrage kommen Bauprojekte aller Art, die von Ingenieurinnen und Ingenieuren aus Deutschland weltweit geplant wurden, sowie Essays zu den Zukunftsthemen für das Planen und Bauen. Die entsprechenden Formulare sind auf der Seite www.ingd4c.org/jahrbuecher zu finden. Die Auswahl trifft wie immer der Beirat.

Die Veranstaltung zum Buch: 5. Symposium Ingenieurbaukunst – Design for Construction 29.November 2023 in München


Das 5. Symposium Ingenieurbaukunst Design for Construction findet am 29. November 2023 im Oskar von Miller Forum in München statt. #5_IngD4C greift die Essays und Projekte der Ingenieurbaukunst 2024 auf, die zeitgleich erscheint. Thema ist diesmal Konstruktion & Material mit geringem Klimafußabdruck, unter anderem mit den Projekten Sanierung Wäscherei Spindlersfeld von EiSat als CO2-effiziente Konstruktion, dem Olympischen Wassersportzentrum Paris von sbp als Leichtbaukonzept, der U-Halle Bundesgartenschau Mannheim von EFG Ingenieure zum zirkulären Bauen oder die Stampfbetonfassade des Bertoldturm in Neuburg/Rhein von wh-p als Beispiel zu wieder genutzten, alten Bauweisen. Zu den Impulsen und kurzen Projektberichten kommen weitere bekannte Diskutanten wie der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Prof. Norbert Gebbeken, die den Diskurs der Baubranche zu den Zukunftsfragen bereichern und das Publikum einbeziehen. Das Symposium wird auch online übertragen, was für Studierende wieder kostenfrei ist. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ingd4c.org.

Fuß- und Radwegbrücke Herzogsteg Foto: © Bruno Klomfar

HOAI Novellierung

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit

Die Novellierung der HOAI – ein Resümee zur Halbzeit 2400 1350 Bundesingenieurkammer

Als die Kammern und Verbände, unter der Federführung des AHO, der Bundesarchitektenkammer und der Bundesingenieurkammer, im Frühjahr 2021 den politischen Prozess der Novellierung der HOAI 202x einleiteten und in Facharbeitsgruppen begannen, konkrete Vorschläge für eine Modernisierung der HOAI zu erarbeiten, konnte niemand sagen, ob eine Novellierung der HOAI, Bestandteil des Koalitionsprogramms einer künftigen Bundesregierung sein würde. Dass die Aufnahme der Novellierung der HOAI in den Koalitionsvertrag gelungen ist, war seinerzeit ein großer berufspolitischer Erfolg aller Beteiligten auf der Planerseite.

Zu dem Zeitpunkt, als sich die neuen Ministerien dieser Legislaturperiode konstituiert hatten, konnten die Verbände und Kammern damit bereits fachliche Empfehlungen und konkrete Vorschläge als Grundlage für den bevorstehenden Novellierungsprozess einbringen.

Im Einvernehmen zwischen dem für die Novellierung der HOAI innerhalb der Bundesregierung federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde der Novellierungsprozess analog zum Verfahren der Novellierung der HOAI 2013 zweistufig gestaltet. In dieser Folge werden zwei Gutachten erstellt, die sich zum einen mit der fachlichen Evaluierung der Leistungsbilder und zum anderen mit den wirtschaftlichen Aspekten der HOAI auseinandersetzen.

Ein Zwischenfazit

Nach Abschluss der 1. Stufe des Verfahrens, in der unter baufachlicher Verantwortung des BMWSB die Evaluierung der Leistungsbilder vorgenommen wurde, kann folgendes Zwischenfazit gezogen werden.

Allem vorangestellt ist zu resümieren, dass die Mitwirkung an der fachlichen Novellierung der HOAI in einer beispielhaften Geschlossenheit zwischen Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner erfolgte. Diese Geschlossenheit war eine maßgebliche Voraussetzung für das Gelingen der intensiven und teilweise kontroversen Diskussionen mit den Vertretern der Auftraggeber. Unser Dank geht dabei an die mehr als 200 Architekten und Ingenieure, die sich intensiv und mit persönlichem Engagement in diesen Prozess eingebracht haben.

Geplante Veränderungen
Bevor über die wesentlichen Veränderungen in der novellierten HOAI berichtet wird, muss erwähnt werden, dass die Kammern und Verbände in diesem Prozess lediglich eine beratende und begleitende Funktion haben. Diese bringen ihr Wissen und ihre Erfahrung, die sie im täglichen Umgang mit der HOAI erworben haben, in den Evaluierungsprozess ein. Dabei entsteht kein Anspruch, dass alle Änderungen, die für die Planerinnen und Planer sinnvoll erscheinen, vom Verordnungsgeber übernommen werden.

Unabhängig davon konnten sich die Vertreter von Bund, Länder, Kommunen und privater Auftraggeber, des Gutachterteams sowie der Kammern und Verbände auf eine Reihe sinnvoller Veränderungen einer künftigen HOAI verständigen.

Allgemein ist festzustellen, dass die bewährte Grundstruktur der HOAI mit Leistungsbildern, Leistungsphasen und Honorartafeln in der bestehenden Gliederung erhalten bleibt. Gleiches gilt für die Grundlagen des Honorars mit anrechenbaren Kosten (bzw. Flächen und Verrechnungseinheiten) sowie dem Umbau –und Modernisierungszuschlag. In Hinblick auf das sich anschließende Honorargutachten wird empfohlen, den Ersatz der bisherigen Honorarspannen (Basishonorarsatz bis oberer Honorarsatz) durch angemessene Honorarwerte zu prüfen.

Der Vorschlag der Kammern und Verbände, die bisherigen Bewertungsmerkmale zur Einordnung in die Honorarzone um die weiteren Merkmale Planen im Bestand, BIM/Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Projektorganisation zu ergänzen, um einen objektiven und transparenten Honorarwert zu ermitteln und damit diesen maßgeblichen Zukunftsthemen nachvollziehbar bei der Honorarermittlung zu berücksichtigen, wird von Auftraggeberseite in der vorgeschlagenen erweiterten Honorarermittlungsstruktur nicht mitgetragen, weil zu diesem Punkt nur eine behutsame Fortentwicklung angestrebt wird.

Gleichwohl haben die Vorschläge die Diskussionen bereichert, wichtige Impulse gesetzt und folgende positive Entwicklungen zur Folge:

Planen im Bestand
Es soll nur noch zwischen Neubau und Bestand unterschieden werden. Die in der Praxis oftmals streitträchtige Abgrenzung von Umbau, Modernisierung, Instandhaltung oder Instandsetzung entfällt.

Die mitzuverarbeitende Bausubstanz bleibt erhalten und die vielfach schwierige Ermittlung deren Umfangs wird dahingehend konkretisiert, dass anstelle einer „angemessenen Berücksichtigung“ zukünftig eine konkrete Ermittlung mit Menge, Kostenkennwert und einem in den jeweiligen Leistungsbildern konkret aufgeführten Abminderungsfaktor (Zustandsfaktor) vorgegeben wird. Es wird empfohlen, den in der Anwendung kritischen Leistungsfaktor durch das Honorargutachten zu überprüfen.

Die Ermittlung des Umbauzuschlages wird dahingehend definiert, dass mit diesem Zuschlag der „zu erwartende Mehraufwand bei der Objekt- und Fachplanung“ gegenüber Neubauten berücksichtigt wird. Zur Ermittlung des Umbauzuschlages werden erstmals die Merkmale Integration, Flexibilität, Risiko, Komplexität und Organisation der baulichen Maßnahme in den Verordnungstext eingeführt. Dieser Vorschlag geht auf die in Heft 1 der AHO-Schriftenreihe entwickelten Merkmale zurück. Zur Ermittlung der Höhe des Umbauzuschlages haben die Kammern und Verbände ebenfalls einen Vorschlag unterbreitet, der im Honorargutachten geprüft wird. Grundsätzlich kann dieser Zuschlag jedoch frei vereinbart werden.

Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, gilt weiterhin ein Zuschlag von 20 Prozent ab durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad als vereinbart.

Building Information Modeling
Eine eigens eingerichtete Projektgruppe BIM hat neben einer Definition BIM in den Allgemeinen Vorschriften einen Regelprozess BIM entwickelt, auf dessen Basis die Grundleistungen nach der Methode BIM zu erbringen sind, sofern die Parteien dies vereinbaren. Die Bewertung ob und in welcher Höhe ein Mehraufwand bei Vereinbarung von BIM entsteht, erfolgt im Honorargutachten. Die Kammern und Verbände haben dazu einen Bewertungsvorschlag unterbreitet. Darüber hinaus werden in den jeweiligen Leistungsbildern Besondere Leistungen BIM ergänzt.

Nachhaltigkeit
Der Begriff Nachhaltigkeit wird in die Begriffsbestimmungen aufgenommen. In den Leistungsbildern werden die Begriffe „nachhaltig“ und „Nachhaltigkeit“ in allen Leistungsbildern berücksichtigt sowie Grund- und Besondere Leistungen abgegrenzt.

Folgende weitere Veränderungen sind derzeitig vorgesehen:

– Rückführung der Leistungen (Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik, Geotechnik und Ingenieurvermessung) als Fachplanungen aus der Anlagenstruktur (Anlage 1) in den Verordnungsteil der HOAI

– Modernisierung und Synchronisierung der Grund- und Besonderen Leistungen in den Leistungsbildern

– Synchronisierung der Lph. 1 mit der sog. „Zielfindungsphase“ gemäß § 650 p Abs. 2 BGB

– Klarstellende Regelung im Leistungsbild Freianlagen zur Koordination und Integration der Technischen Ausrüstung

– Die Grundleistungen der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke werden als gesonderte Regelung in Anlehnung des § 57 HOAI 2002 im Teil 3 der Objektplanungen erfasst

– Neue Grundleistung Objektüberwachung in Leistungsphase 8 Tragwerksplanung

– Einführung von Bewertungsmerkmalen zur Bestimmung der Honorarzone für die Tragwerksplanung

– Aufnahme des Tragwerks für die Fassade als eigenes Objekt mit entsprechender Aufnahme in die Objektliste

– Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) bei der Kostenermittlung

– Neufassung und Klarstellung der Regelung bei Planungsänderungen/ Wiederholungsleistungen

– Wiedereinführung einer Regelung für abschnittsweises Bauen innerhalb eines Objekts (Zeitliche Trennung der Leistung (analog zu § 21 HOAI 1996)

– Wiedereinführung einer Regelung für Erweiterungsbauten (analog § 23 HOAI 1996)

– Einführung eines neuen Leistungsbildes städtebaulicher Entwurf

Weitere Regelungen befinden sich noch im Abstimmungsprozess bzw. werden Grundlage für die Aufgabenstellung des Wirtschaftsgutachtens.

Ausblick
Nach den wichtigen Beratungen zur Evaluierung der Leistungsbilder muss nun die Honorarseite in den Fokus genommen werden. Dazu wurden im Hinblick auf die Ausschreibung und fachliche Begleitung des Honorargutachtens durch die Kammern und Verbände frühzeitig Gespräche mit dem für die dieses Gutachten zuständigen Bundeswirtschaftsministerium geführt und die wesentlichen Themen adressiert.

Zentrale Aspekte des Honorargutachtens:

– Überprüfung der veränderten Grundleistungen im Hinblick auf deren Mehraufwand

– Überprüfung und Anpassung aller Honorartafeln im Hinblick auf die allgemeine Kostenentwicklung und Ermitteln des besonderen Nachholbedarfs für die flächenbezogenen Honorartafeln

– Überprüfung und Anpassung der Grundleistungen Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Prozentsätze der anrechenbaren Kosten)

– Überprüfung der Honorartafeln insbesondere wegen der Unauskömmlichkeit bei Objekten mit geringen anrechenbaren Kosten. In diesem Zusammenhang Prüfung einer eigenen Honorartafel für Innenräume

– Korrektur fehlerhafter Honorartafeln, z. B. Landschaftspflegerischer Begleitplan, Bauvermessung

– Erweiterung des Anwendungsbereichs der Honorartafeln (Vorschlag Erweiterung auf 500 Millionen Euro) und Prüfung der Tafeleingangswerte

– Einführung einer Dynamisierungsregel für die flächenbezogenen Honorartafeln zur Anpassung an die allgemeine Kostenentwicklung (Preisindexregelung)

– Prüfung der Auswirkungen durch Bezugnahme auf die DIN 276 (2018-12) wegen der größeren Mindestgliederungstiefe einschl. Kostenrahmen

– Untersuchung und Bewertung des Planungsaufwandes für die Leistungserbringung im Regelprozess BIM

– Prüfung und Festlegung eines interpolierten Honorarwertes anstelle der bisherigen Honorarspannen

– Untersuchung des Vorschlags zur Honorarermittlung für den Umbauzuschlag

Nach dem Abschluss des baufachlichen Fachgutachtens im BMWSB kommt es nun darauf an, das wichtige Honorargutachten mit der Expertise der Planerinnen und Planer effektiv zu begleiten und die gemeinsam erreichten Zwischenergebnisse auch honorartechnisch in der zweiten Stufe des Novellierungsprozesses zu einem erfolgreichen Abschluss in dieser Legislaturperiode bis 2025 zu bringen. Die Fortführung der bislang gezeigten Geschlossenheit von Architekten und Ingenieuren bietet dafür eine entscheidende Grundlage.

Autoren des Artikels: Klaus-D. Abraham (Vorstandsvorsitzender des AHO), Joachim Brenncke (HOAI-Sonderbeauftragter der BAK) und Sylvia Reyer-Rohde (Vizepräsidentin der Bundesingenieurkammer)

Bundesingenieurkammer

Die Bundesingenieurkammer wird bei der Koordinierungsrunde des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durch Hauptgeschäftsführer Martin Falenski und Vizepräsidentin Sylvia Reyer-Rhode vertreten.

Foto: © interactive Sports/unsplash

Mittelstandszentrum Digital

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung

Digitalisierung: Förderprogramme der Bundesregierung 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Wie kann die flächendeckende Nutzung von Building Information Modeling (BIM) in Deutschland gefördert werden? Dies war zentrales Thema einer Diskussionsrunde auf der diesjährigen Intergeo in Berlin. Denn tatsächlich ist der Einsatz von BIM im Alltag noch keine Selbstverständlichkeit. Der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, verwies in der Diskussionsrunde auf Erfahrungen der planenden Berufe die zeigen, dass bisher noch zu wenige Auftraggeber BIM beauftragen. Zudem fehlen noch zu vielen Planenden und Ausführenden die notwendigen Kenntnisse, um BIM vollumfänglich anwenden zu können. Es brauche weniger Vorzeigeprojekte, sondern eine möglichst flächendeckende Umsetzung. Alle an der Wertschöpfungskette Beteiligten müssen „mitgenommen“ und eingebunden werden. Nur so können wirklich alle vom Mehrwert, den BIM mit sich bringt, profitieren.

Digitalisierung: staatliche Unterstützung

Das Programm „Mittelstand-Digital, eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), hat zum Ziel, die Nutzung digitaler Technologien zu beschleunigen. Mit dem Förderprogramm werden kleine und mittlere Unternehmen bei Digitalisierungsprojekten unterstützt. Zudem sollen ergänzende Maßnahmen Orientierung bei der digitalen Transformation bieten.

Hierzu zählt das Investitionszuschussprogramm „Digital Jetzt“, das finanziell unterstützt. Die Fördersumme beträgt bis zu 50.000 Euro pro Unternehmen. Bei Investitionen in Wertschöpfungsketten oder -netzwerke kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen ansteigen. Die Förderquote ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Ein weiterer Baustein sind bundesweite Zentren: das „Netzwerk Mittelstand-Digital“. Dort werden kleinen und mittleren Unternehmen Workshops und Beratungen angeboten. Anhand von Praxisbeispielen und durch persönlichen Austausch soll die Digitalisierung gefördert werden. Diese Zentren gibt es für verschiedene Wirtschaftsbereiche. Informationen zum Mittelstand-Digital Zentrum Bau finden sich hier: www.digitalzentrumbau.de

Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ mit der „Transferstelle für Cybersicherheit im Mittelstand“ unterstützt mittels konkreter Hilfsangebote, die IT-Sicherheit zu verbessern. Es gibt praxisnahe Informations- und Unterstützungsangebote zu Gefahren durch Cyberattacken. Ergänzende Angebote sollen Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Cybersicherheit helfen.

Auch einzelne Bundesländer bieten Förderprogramme an. Eine aktuelle Übersicht wird hier bereitgestellt: www.itportal24.de

Foto: © Evgeniy Surzhan/unsplash

Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium

Zu selten fällt die Wahl auf ein Ingenieurstudium 2560 1440 Bundesingenieurkammer

Der Studienbeginn ist für viele junge Menschen eine richtungsweisende Entscheidung. Immer noch zu selten fällt ihre Wahl dabei auf ein Ingenieurstudium. Wir alle sind gefordert, das sinnstiftende Berufsbild und die Bedeutung unserer Arbeit, Kindern und Jugendlichen vor Augen zu führen. Das reine Werben um den Nachwuchs kann aber nicht nur der Wirtschaft und uns Kammern überlassen werden. Denn die aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen verlangen nach einer Technologiefokussierung und einer Gesellschaft, die sich Technologie zu nutzen machen will.

Die Innovationskraft Deutschlands ist der Wirtschaftsfaktor der Zukunft. Um dem Klimawandel zu begegnen, ist die Skalierung von bereits verfügbaren Klimatechnologien und die Entwicklung von neuen Zukunftstechnologien die Lösung. Investitionen in die Forschung im Bausektor und in das Bauingenieurwesen sind die Treiber der Dekarbonisierung.

So hat der Deutsche Brückenbaupreis 2023 eindrücklich unterstrichen, wie nachhatlige Innovationen aus der Praxis heraus entstehen. Ingenieurbüros, Bauunternehmen, Auftraggeber und Wissenschaft arbeiten bereits heute gemeinsam intensiv an den Lösungen des nachhaltigen Bauens. Diese notwendigen Entwicklungen sehen wir durch einen rapide zunehmenden Fachkräftemangel – auch durch die Demographie – gefährdet.

Das ist nicht neu, mir fehlen aktuell jedoch die Zeichen aus der Politik, wie dem entgegengesteuert werden soll. Mehr Diversität im Bauingenieurwesen und das gezielte Anwerben auf dem internationalen Arbeitsmarkt können dabei wichtige Bausteine sein. Und die politischen Initiativen dazu sind zwar begrüßenswert. Es braucht dennoch einen konzertierten und langfristig angelegten Plan, wie dem Fachkräftemangel im Ingenieurwesen umfassend begegnet werden kann.

Wir haben in Deutschland mit einem guten Bildungssystem und einer hohen Anzahl an Schülerinnen und Schüler mit Hochschulreife beste Voraussetzungen. Aber die MINT-Fächer und die damit verbundenen Studiengänge und Berufsbilder werden immer noch zu wenig gefordert und gefördert. Es bedarf einer gemeinsamen Kraftanstrengung und politischem Willen, damit die vielen MINT-Initiativen zu einem veränderten gesellschaftlichen Bewusstsein führen.

Denn gut ausgebildete Ingenieurinnen und Ingenieure sind die Grundlage für das Wachstum durch Zukunftstechnologien und den Wohlstand unseres Landes in den nächsten Jahrzehnten. So weisen Regionen mit Technischen Hochschulen die höchsten Patentanmeldungen aus. Gemeinsame Kampagnen von Politik und Wirtschaft sollten deshalb auch darauf abzielen, für das Ingenieurwesen und den Ingenieurstandort Deutschland zu werben. Wir Ingenieurkammern beteiligen uns gerne an der Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie.

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp
Präsident der Bundesingenieurkammer

Fotos: (c) Dom Fou/unsplash

Tag der Katastrophenvorbeugung

Katastrophenvorbeugung ist zentrale Aufgabe unserer Zeit

Katastrophenvorbeugung ist zentrale Aufgabe unserer Zeit 2560 1707 Bundesingenieurkammer

Die Nachhaltigkeitsziele der UN und das UN Sendai-Rahmenwerk zur Katastrophenvorsorge müssen in Einklang gebracht werden – das fordert die Bayerische Ingenieurekammer-Bau anlässlich des Internationalen Tages der Katastrophenvorbeugung am 13. Oktober. Katastrophenvorbeugung ist eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Sie kann aber nur gelingen, wenn sie mit einer nachhaltigen Lebensweise verbunden wird.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (BayIka) drängt auf die beschleunigte digitale und ökologische Transformation der Bauwirtschaft, um die UN-Nachhaltigkeitsziele und die UN-Sendai-Ziele zu erreichen: „Die Bauwirtschaft muss nachhaltiger werden. Sie ist aktuell der Wirtschaftszweig mit dem größten Ressourcenverbrauch. Ein ‚weiter so‘ ist nicht möglich“, sagt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, BayIka-Präsident. Er fordert: „Wir dürfen nur so viel Material in den Stoffkreislauf einbringen, wie wirklich nötig ist – und dieses müssen wir effizient nutzen.“

Handlungsbedarf sieht der Kammerräsident einerseits bei Gefahrenlagen, die durch den Klimawandel verstärkt werden: „Wir müssen uns baulich besser vor Hochwasser, Starkregen, Hangrutschen und Hitze schützen. Der Staat ist hier in der Pflicht, aber auch jede Bürgerin und jeder Bürger kann etwas tun“, unterstreicht Gebbeken. Auch die Resilienz Kritischer Infrastrukturen müsse stärker in den Mittelpunkt gerückt werden: „Die Anforderungen an Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit müssen gemeinsam berücksichtigt werden. Dies verlangt völlig neue Ansätze“, so Gebbeken weiter.

Nachhaltig muss auch die Katastrophenvorsorge sein. „Baulich und städtebaulich müssen wir Antworten finden, damit wir nicht Ursachen für Katastrophen schaffen, sondern die Ursachen beseitigen. Wenn wir nachhaltig bauen, können wir Katastrophen vermeiden. Dazu braucht es multidisziplinäre Zusammenarbeit und Kompromissbereitschaft – sonst werden wir versagen“, warnt der Kammerpräsident.

Prof. Norbert Gebbeken Präsident Bayerische Ingenieurekammer-Bau

„Wir müssen die UN-Ziele der Nachhaltigkeitsagenda und des Katastrophenmanagements daraufhin abklopfen, wo es Überschneidungen, Synergien und möglicherweise Verstärkungs- und Beschleunigungseffekte gibt. Außerdem müssen mögliche Zielkonflikte identifiziert werden“, fordert Prof. Dr. Norbert Gebbeken und nennt das hochwasserangepasste Bauen als Beispiel für einen Zielkonflikt: „Nachhaltige Baustoffe sind natürliche Baumaterialien. Diese sind fast alle wasserempfindlich und können im hochwassersensiblen Bauen nicht verwendet werden. Den Konflikt hätten wir viel weniger, wenn wir in hochwassergefährdeten Gebieten nicht siedeln würden. Die natürliche Gefahr ist nicht das eigentliche Problem, sondern der Umgang damit“.

Initiative Sustainable Bavaria

Das von der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau initiierte Bündnis „ Sustainable Bavaria“ hat erstmals vor einem Jahr den bayerischen Landtagsparteien einen Maßnahmenkatalog vorgelegt mit konkreten Vorschlägen, wie die Transformation zu schaffen ist. „Insbesondere mit dem Bauministerium waren wir in intensivem Austausch. Nun hat Bayern ein neues Parlament gewählt und wir appellieren an alle Abgeordneten und insbesondere an die Ministerinnen und Minister, sich zeitnah mit den Ideen von ‚Sustainable Bavaria‘ zu befassen und unsere fachliche Expertise in Anspruch zu nehmen. Wir stehen bereit für konstruktiven Dialog. Gemeinsam können wir Bayern zukunftsfest aufstellen!“, erklärt Gebbeken.

Titelfoto: © Chris Gallagher/unsplash

Porträtfoto: © Jan Mallander

Holzbauinitiative Charta für Holzbau

Wie lässt sich die Holzbauquote steigern?

Wie lässt sich die Holzbauquote steigern? 2500 1406 Bundesingenieurkammer

Die Holzbauquote in Deutschland ist vor allem bei Mehrfamilienhäusern und Nichtwohngebäuden noch sehr gering. Sie betrug 2022 bei Mehrfamilienhäusern rund zwei Prozent und bei Nichtwohngebäuden vier Prozent. Der Blick ins benachbarte Ausland zeigt, ein Marktanteil von fünf bis acht Prozent im mehrgeschossigen Hochbau sind zu erwarten. Bei Einfamilienhäusern liegt diese Quote mit rund 25 Prozent deutlich höher. Dies lässt sich auf den großen Marktanteil von Fertighausanbietern zurückführen, die wiederum stark auf Holzbau setzen. Holzbrücken spielen bisher bei Straße und Schiene keine bedeutende Rolle, während bei Rad- und Fußgängerbrücken Holz als Baumaterial an Attraktivität gewinnt. Die Auftaktveranstaltung der Holzbauinitiative der Bundesregierung Anfang Oktober 2023, beschäftigte sich vor diesem Hintergrund mit der Frage, wie der Bau mit Holz in Deutschland gefördert werden kann? Bundesingenieurkammer (BIngK) und Bundesarchitektenkammer (BAK) sind Kooperationspartner der Initiative.

„Wir haben bereits viele Leuchtturmprojekte beim Holzbau. Wir müssen den Holzbau nun in die Breite bringen. Dafür müssen Planende noch intensiver Bauherren beraten und aufzeigen, was mit Holz möglich ist. Und ganz wichtig: Das Interesse am Holzbau wecken.“

Dr.-Ing. Heinrich Bökamp, Präsident der Bundesingenieurkammer

Tiefergehendes Wissen fördern
Die planenden Berufe haben, wenn es um den mehrgeschossigen und großvolumigen Holzbau geht, in den letzten Jahren Pionierarbeit geleistet. Nicht selten mussten sie dabei Vorbehalte auf Bauherrenseite ausräumen und Kreativität und Mut im Umgang mit einer Holzbau-widrigen Regulierung beweisen. Vor allem Architekten und Ingenieure sind dabei gefragt. Gerade der mehrgeschossige Holzbau stellt hohe technische und planerische Anforderungen. Hier braucht es entsprechende Kenntnisse bei Werk- und Montageplanung, Brandschutz und Bauphysik. Weitere Themenfelder sind die Serienfertigung in der Entwurfsplanung, Kaskadennutzung und Kreislaufwirtschaft sowie die Anwendung von BIM oder Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung. Dieses Wissen muss gefördert werden.

Mehr Innovationen werden benötigt
In den letzten zwanzig Jahren hat sich der Holzbau, gemessen an seinen Möglichkeiten, zu langsam entwickelt. Der nachwachsende Baustoff Holz ist ein wichtiger Aspekt des nachhaltigen Bauens. Für die Kreislauffähigkeit bietet Holz durch die Wiederverwendung ganzer Bauelemente – beispielsweise durch zimmermannsmäßige Verbindungen – großartige Möglichkeiten. Die planenden Berufe können und sollten hier die Innovationstreiber sein. In einem nächsten Schritt sind Festlegungen von Standards bei Wandstärken und Trägerhöhen bei Planung und Vorfertigung hilfreich, vergleichbar zum Massiv- oder Stahlbau.

Vergabeverfahren nachjustieren
Eine weitere Hürde stellt das aktuell wenig kooperative Vergabeverfahren dar. Aufgrund des hohen Abstimmungsbedarfs bei der Holzbauweise sind kooperative Vergabe- bzw. Kooperationsmodelle vorteilhaft und sollten noch weiter in der Praxis erprobt werden. Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse kann dann die Anpassung des Vergaberechtes erfolgen.

Anpassung von HOAI und Leistungsphasen
Wenig förderlich für den Holzbau erweist sich die Honorarordnung der Architekten und Ingenieure (HOAI), die sich in den definierten Leistungsphasen an der konventionellen Bauweise orientiert. Der Holzbau erfordert „vorgefertigtes Bauen“ und bringt einen anderen Planungsprozess mit sich. Damit es nicht zu Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung kommt, wäre es sinnvoll, einige in der HOAI definierten Leistungen vorzuziehen bzw. parallel zu bearbeiten.

Kammern sind Multiplikatoren
Für die kammergeführten planende Berufe werden Fort- und Weiterbildungsangebote rund um das Thema Holzbau an Relevanz gewinnen. Schon jetzt gibt es ein breites Angebot an Seminaren und Lehrgängen, die sich mit Holzbau beschäftigen. Mit dem absehbar steigenden Bedarf an Holzbauwissen werden die Architekten- und Ingenieurkammern dieses entsprechend ausbauen und weiterentwickeln.

Ein Angebot, dass es bereits gibt, ist beispielsweise „Auf Holz bauen“, die Bildungsoffensive der Planerinnen und Planer in Baden-Württemberg: www.aufholzbauen.de

Video der Veranstaltung

Foto: © BMEL/FNR/photothek

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